NEWSLETTER 02/16 Juli 2016 Kreisgruppe Saarbrücken-Stadt Vorwort: Liebe Kreisgruppenmitglieder, ereits i u sere letzte Ne sletter ha e ir ü er das e orstehe de Pilotprojekt „Bod a “ berichtet. Zwischenzeitlich wurde das Amtsblatt mit der Neufassung des § 27 SPolG mit neuem, drittem Absatz veröffentlicht. Die Neuerungen des SPolG entfalteten zum 01. Juli 2016 Wirkung, wodurch der Projektbetrieb zum 05. Juli 2016 neben unserer Stadtdienststelle PI Saarbrücken-St. Johann auch bei der PI Neunkirchen und der PI Lebach starten konnte. Der Ei satz o „Bod a s“ als prä e ti polizeili he Maß ah e soll i s eso dere i polizeili he Kontrollsituationen zur Anwendung kommen, bei denen aufgrund der Gesamtumstände eine konkrete Gefahr für unsere KollegInnen oder unbeteiligte Dritte vorliegt. Ziel ist es, in diesen Fällen durch den offenen Kameraeinsatz und somit bei Betroffenen durch einen erkennbaren Kameraeinsatz eine deeskalierende Wirkung zu erzeugen bzw. dann unter dem Eindruck des Wissens um die Aufzeichnung eine Verhaltensänderung potenzieller Gewalttäter zu erreichen. Damit soll die Eigensi heru g der ei gesetzte Polizeikräfte er essert erde . „Ei i htiger S hritt zu ehr Si herheit“, ie es u ser La des orsitze der Ralf Porzel treffe d formulierte. Dies ist ein großes Anliegen unserer GdP, die auch weiterhin den Projektverlauf konstruktiv- kritisch begleiten wird! Auf unsere Anfrage bei LPP 4 hinsichtlich der persönlichen Ausstattung von KD- und ESDBeamtInnen mit ballistischen Schutzwesten sowie gelben Warnwesten erfolgte zwischenzeitlich eine Antwort. Leider für uns überwiegend nicht zufriedenstellend! Zwar gab es bei den Warnwesten einen kleinen Teilerfolg (Quintessenz: LPP 4 bevorratet ausreichend Warnwesten, die bei Bedarf in Empfang genommen werden können), doch ist man dort weiter der Meinung, dass der auf den Dienststellen vorgehaltene Pool an Schutzwesten völlig ausreichend ist. Das sehen wir anders! Besonders hinsichtlich der aktuell vorherrschenden Sicherheitslage ist es unverantwortlich, den KollegInnen einen Pool an Schutzwesten zur Verfügung zu stellen, der beispielsweise im Falle einer Großlage nicht ausreichend wäre. Konkret planen wir derzeit eine Informationsveranstaltung mit E perte , die zu The a „S hutzausstattu g“ referiere . )iel ist es die The atik offiziell zu diskutieren und ein Sicherheitskonzept auf den Weg zu bringen, das für das Saarland längst überfällig ist! I diese )usa e ha g olle ir da au h das aktuelle The a „Dista z- Elektro- Impuls- Geräte“ DEIG eleu hte . Die DEIG erde eispiels eise ei der PI Trier derzeit getestet. E e tuell ein neues Einsatzmittel, das für unsere KollegInnen der OPE interessant sein könnte? Es ist uns ein Anliegen, euch nach wie vor bezüglich unserer Vorstandsarbeit auf dem aktuellen Stand zu halten! Sofern ihr Fragen, Probleme oder Anregungen habt, wendet euch bitte jederzeit an uns! Viele Grüße Jordana Becker Kreisgruppenvorsitzende GdP Saarland – Kreisgruppe Saarbrücken-Stadt – Newsletter 02/16 Inhaltsverzeichnis: A: Aktuelles/ Wissenswertes 1. NACHGEHAKT: Sachstand ballistische Schutzwesten/Warnwesten 2. Bearbeitungs(-un-)zeiten Beihilfe 3. TERMINSACHE: Versteuerung Erschwerniszulage 4. Einstellungszahlen 2016/2017- es geht ja doch! B: Veranstaltungen 5. „GdP or Ort“ PIe SB-St. Johann, SB-Burbach und Alt-SB 6. Hoffest und Spendenübergabe bei der PI Alt-Saarbrücken 7. Spendenübergabe bei PI SB-St. Johann und PI SB-Burbach Seite 2 GdP Saarland – Kreisgruppe Saarbrücken-Stadt – Newsletter 02/16 Aktuelles / Wissenswertes 1. NACHGEHAKT: Sachstand ballistische Schutzwesten / Warnwesten Nachdem die KG Saarbrücken-Stadt Mitte März 2016 die Leitung des LPP 4 schriftlich darüber informiert hatte, dass bei einigen OEs, z.B. ESD oder KD, aus unserer Sicht bzgl. der Ausstattung mit schusssicheren Westen sowie Warnwesten dringender Handlungsbedarf besteht (siehe Newsletter 01/16), tat sich zunächst einmal nicht viel. Zwar kam prompt eine erste Rückmeldung des Leiters LPP 4, Lt. PD Barrois, in der wir jedoch zunächst nur vertröstet wurden. Mit Schreiben von Ende Mai, also 2 ½ Monate später, teilte uns die Leitung von LPP 4 schließlich mit, dass aus dortiger Sicht der von uns reklamierte Bedarf gedeckt sei. Zum einen wurde nochmals darauf hingewiesen, dass ESD und KD gem. der Ausstattungskonzeption ballistische Schutzwesten aus 2006 schlichtweg nicht für eine Ausstattung vorgesehen seien – natürlich ein nicht schlagkräftiges Argument, dessen Tatsache unsererseits ja bereits im Anschreiben kritisiert worden war. Zum anderen wurde angeführt, dass nichtsdestotrotz durch Personalverschiebungen von WSD nach ESD/KD ursprünglich persönlich verausgabte Schutzwesten mitgenommen wurden, wodurch 38 % des ESD und 55 % des KD de facto mit persönlich verausgabten Schutzwesten ausgestattet seien. Zu guter Letzt wurde der terminliche Aspekt angeführt: Bei den persönlich verausgabten Schutzwesten erlischt 2018 die Gewährleistu gszeit. Aufgru d „guter Halte erte“ sei jedo h ei e Tragezeitverlängerung angedacht. Bei de Pool este der Fa. „Bate “ ist ei alters edi gter Austausch (erst) im Jahr 2019 vorgesehen. Bis zu A lauf dieser „Mindesthalt arkeitsdate “ soll also offe si htli h a der estehe de Ausstattung festgehalten werden. Allerdings gibt es auch Grund zur Hoffnung auf Besserung: Die Fachdienststelle des LPP 4 wurde aktuell damit beauftragt, die derzeitige Ausstattungskonzeption mit persönlichen Schutzwesten sowie das Konzept bzgl. der Bereitstellung von Poolwesten zu evaluieren - auch vor den Hintergründen der Anpassung an die Organisationsveränderungen seit 2012, an die Sicherheits- und Gefährdungslage sowie die Tragevariante als Über-/Unterziehwesten. Der einzige Haken: all diese Evaluationserkenntnisse und Zeitpläne liegen in weiter Zukunft. Die derzeitige Sicherheits- und Gefährdungslage, sei es durch die Terrorgefahr oder die grundsätzlich stark zunehmende Gewaltbereitschaft gegenüber Polizeibeamten, stellt JETZT ein Problem dar, und wartet ebenso wie polizeiliche Großlagen nicht darauf, dass die saarländische Polizei zu Ende evaluiert hat. Aus diesem Grund werden wir uns mit dem bisherigen Ergebnis nicht abfinden und voraussichtlich im Rahmen einer Informationsveranstaltung gemeinsam mit Experten öffentlich ü er das The a „Si herheitsausstattu g“ spre he . Erster kleiner Teilerfolg: Hinsichtlich der Anfrage nach gelben Warnwesten wurde uns durch LPP 4 mitgeteilt, dass dort immer ein Vorrat besteht, der bei Bedarf an die Dienst- Seite 3 GdP Saarland – Kreisgruppe Saarbrücken-Stadt – Newsletter 02/16 Seite 4 stellen verausgabt werden kann. Wenn also bei euch ein konkreter Bedarf vorliegt, so könnt ihr - wie bei der PI Saarbrücken-St. Johann bereits geschehen- weitere Warnwesten über die Dienststellenleitung anfordern! 2. Bearbeitungs(-un-)zeiten Beihilfe Sicherlich ist es dem ein oder anderen Leser des vorliegenden Newsletters auch schon (wieder) aufgefallen: die Bearbeitungszeiten der Beihilfe ähneln derzeit wieder proportional der Dauer bis zur Fertigstellung des HTW-Neubaus. B ILD : P IXABAY B ILD : P IXABAY Derzeit heißt es wieder einmal mindestens 6 Wochen Warten, regelmäßig länger. Hunderte von Mahnungen von Kliniken, ärztlichen Verrechnungsstellen, Zahnärzten usw. machen „stolz“ darauf, Beamter/Pensionär im Saarland zu sein, vor allem dann, wenn man wieder mal das Girokonto überziehen muss, um die Arztrechnungen auszulegen oder telefonisch um Fristverlängerung zu betteln. Die Beihilfestelle beim Landesamt für Zentrale Dienste, das dem Finanzministerium untersteht, will einfach nicht sachgerecht funktionieren. Eine Vielzahl an Beschwerden ging bereits wieder bei GdP und Personalvertretung ein. Finanzminister Stephan Toscani persönlich hatte den Vorsitzenden der Gewerkschaften des ö.D. noch am 13.11.2015 versprochen, die Dinge ins Lot zu bringen. In einem an alle Beihilfeberechtigten im Land gerichteten Schreiben im April dieses Jahres hat Finanzminister Toscani dann sogar schriftlich Besserung gelobt und eine Bearbeitungszeit von maximal 20 Tagen als Ziel verkündet. Zwischenzeitlich wurden gar Pensionäre herangezogen, die freiwillig gegen Bezahlung bei der Bearbeitung unterstützten, es wurde Samstags-Arbeit angeda ht die a er aus „EDV-te h is he Grü de “ i ht u gesetzt erde ko te u d aufgrund von internen Querelen Personalveränderungen gefordert. Immer wieder aufs Neue wird indes um Nachsicht gebeten und die Unzulänglichkeiten zu erklären versucht. Doch die Geduld der Betroffenen und das Verständnis der Gewerkschaftsvertreter sind erschöpft! GEW, GdP und ver.di verlangen nun, dass dem Problem auf Dauer abgeholfen wird, indem in Beihilfe-, Besoldungs- und Versorgungsstelle die tatsächlich notwendigen personellen Verstärkungen erfolgen. Alles andere wird auf Dauer nicht zu spürbaren Verbesserungen bei den Service-Leistungen führen. Dass es kein Ding der Unmöglichkeit ist, Beihilfefälle auf absolut gleicher rechtlicher Grundlage stetig und verlässlich in 8 bis 10 Tagen (!!!) abzuwickeln, beweisen andere Beihilfestellen tagtäglich immer wieder aufs Neue! Für den 11. Juli ist ein neuerliches Treffen mit Finanzminister Toscani und DGB-/GdPVertretern anberaumt - mal sehen, ob wenigstens dieser Termin eingehalten wurde! (Quelle: Flugblatt v. 08.06.2016; mehr hierzu auch in der August-Ausgabe der Deutschen Polizei) GdP Saarland – Kreisgruppe Saarbrücken-Stadt – Newsletter 02/16 3. TERMINSACHE: Versteuerung Erschwerniszulage Nachdem im November 2014 nach zähen und langwierigen Verhandlungen die bisherige Wechselschicht/S hi htzulage dur h die „)ulage für Die st zu e hsel de )eite “ a gelöst wurde, erfolgte zu Jahresbeginn 2015 schließlich auch die Zahlbarmachung. In den zuvor geführten Verhandlungen, die von der GdP maßgeblich mitgestaltet worden waren, war zunächst vereinbart worden, dass die neue Zulage nun nicht mehr pauschal, sondern individuell in Abhängigkeit zur jeweils tatsäch- BILD: P IXABAY lich geleisteten Nachtarbeit ausgezahlt wird. Hieraus ergab sich, dass die Zulage NICHT der Versteuerung unterliegt, sondern es sich um steuerfreie Zuschläge gem. § 3 b EStG handelt. Entgegen dieser Vereinbarung der Steuerfreiheit hatte dann der Arbeitskreis für Steuerfragen im Bundesfinanzministerium die Auffassung vertreten, dass es sich eben doch, wie bereits bei der früheren Wechselschicht-/Schichtzulage, um steuerpflichtige Zuschläge handelt. Diese Auffassung wurde sodann auch allen Bundesländern mitgeteilt. Sowohl GdP Saarland als auch die GdP der Bundespolizei, bei denen eine vergleichbare Zulage zum Einsatz kommt, haben sich für eine Richtigstellung dieser Problemstellung eingesetzt. Unter anderem war zwischenzeitlich ein Musterverfahren beim Niedersächsischen Finanzgericht Hannover anhängig (Az.: 2 k 11208/15). Nun kam das Urteil vom 25.05.2016: Der Klage des GdP-Kollegen der Bundespolizei wurde Recht gegeben, seine in 2015 gewährte Zulage für Dienst zu wechselnden Zeiten wäre steuerfrei zu gewähren gewesen. Zwar ist das Urteil noch nicht rechtskräftig und es ist davon auszugehen, dass seitens des Finanzamts Rechtsmittel eingelegt werden und schlussendlich der Bundesfinanzhof entscheiden wird, allerdings ist dies bereits durchaus als Etappensieg der GdP zu werten! Die GdP rät ihren Mitgliedern, die für das Jahr 2015 eine Zulage nach § 17a EZulV erhalten haben, zur Wahrung ihrer Ansprüche unter Hinweise auf die bereits bei Finanzgerichten anhängigen Verfahren gegen ihren Einkommenssteuerbescheid 2015 fristwahrend Einspruch einzulegen und zugleich eine Ruhendstellung des Verfahrens zu beantragen. Die GdP-Saarland stellt ihren Mitgliedern hierzu auf ihrer Homepage ein Musterformular zur Verfügung (www.gdp-saar.de). Nicht zuletzt durch unterstützende Vermittlung des CDUFraktionsvorsitzenden Tobias Hans konnte eine rechtswahrende Ruhendstellung der Widersprüche durch die saarländischen Finanzämter erreicht werden -d.h., keiner, der Widerspruch einlegt, gerät in die Gefahr, ins Klageverfahren gezwungen zu werden. Nochmals abschließend der Hinweis: Es ist unabdingbar, dass jeder persönlich gegen seinen Einkommenssteuerbescheid 2015 Widerspruch einlegt - sonst wird er automatisch rechtskräftig! Seite 5 GdP Saarland – Kreisgruppe Saarbrücken-Stadt – Newsletter 02/16 Seite 6 4. Einstellungszahlen 2016/2017 - es geht ja doch! Seit Wochen schon reist die GdP mit ihrer JUNGEN GRUPPE it der Aktio „ ach5vor12 - Zeit für Sicherheit!“ dur h die Kreisstädte des Saarla des, u auf die Belastungs- und Personalsituation der Beschäftigten der Saarländischen Polizei aufmerksam zu machen. Offensichtlich haben die politisch Verantwortlichen akzeptiert, dass sich die Realitäten verändert haben. Denn: Wie Innenminister Klaus Boullion Mitte Mai in einer Pressekonferenz erklärte, will die Landesregierung weitere Maßnahmen zur Verstärkung der Polizeistruktur vornehmen und wird daher die Zahl der Neueinstellungen für die Jahre 2016 und 2017 auf je eils „erhöhe “ z . ieder auf de ursprü gli h i Koalitionsvertrag vereinbarten und als Rechengröße für die Organisationsreform herangezogenen Wert angepasst!). Die jährliche Anpassung um +10 PVBs wird flankiert von zusätzlichen BILD: GDP/JUNGE GRUPPE SL 30 Stellen beim Polizeilichen Ordnungsdienst und 15 Stellen für Tarifbeschäftigte. Veranstaltungen PI SB-S T . J OHANN , B ILD: G DP Getreu de Motto „Präse t u d ko pete t“ hat die KG Saarbrücken-Stadt mehrere Veranstaltu ge „GdP or Ort“ i de Saar rü ker Die ststellen durchgeführt. Jordana und Ralf waren am 10. Juni bei der PI Alt- Saarbrücken, am 13. Juni bei der PI Saarbrücken-St. Johann und am 29. Juni bei der PI Saarbrücken-Burbach. Hauptgesprächs- und Diskussionspunkte waren die Personal- und Organisationsentwicklung (Neueinstellungen 100, siehe Punkt 4., sowie Priorisierte Personalisierung OpE), Beförderungsbudget (für den Beförderungstermin . . stehe ur . € zur Verfügu g; zur Beförderu g aller „Rest- er“ äre i des ei Betrag i.H. . . € ötig , Beihilfesituation (siehe Punkt 2.) und Endauswertung der Freitextfelder Mitgliederbefragung (Infoblatt folgt). PI SB-B URBACH , B ILD : G DP 5. „GdP vor Ort“ PIen SB-St. Johann, SB-Burbach und Alt-SB GdP Saarland – Kreisgruppe Saarbrücken-Stadt – Newsletter 02/16 6. Hoffest und Spendenübergabe bei der PI Alt-Saarbrücken In guter Tradition fand auch dieses Jahr am 23.06.2016 das 16. Hoffest der PI Alt-Saarbrücken statt. Unter tropisch geschmückter Strandkulisse waren bei Temperaturen über 30 °C Vertreter aus der Landesregierung, so auch Ministerpräsidentin Annegret KrampKarrenbauer und Innenminister Klaus Boullion, Vertreter von saarländischen und französischen Polizeidienststellen sowie Ehemalige und Freunde der PI AltSaarbrücken zusammengekommen, um sich bei Speis und Trank auszutauschen. V . L . N . R .: A NDREAS RINNERT , U WE W ILHELM , DAVID BOHNENBERGER BILD : G D P Anlässlich der Feierlichkeiten wurde dem Leiter der PI Alt-Saarbrücken, Uwe Wilhelm, von den stellvertretenden Kreisgruppenvorsitzenden David Bohnenberger und Andreas Rinnert symbolisch per Handschlag ein 30 lFass Gerstenkaltschale als Spende überreicht. 7. Spendenübergabe bei PI SB-St. Johann und PI SB-Burbach Unsere Vorsitzende Jordana überbrachte am 04.05.2016 dem stellv. Leiter der PI Saarbrücken-Burbach, Thomas Kolz, eine Geldspende i.H. . €, die o de KollegI e zu Kauf neuer „Küchenutensilien“ eingesetzt wurde. J ORDANA B ECKER UND T HOMAS K OLZ BILD : GD P Auch Zuwachs in der Küche erfuhren die Kolleginnen der PI Saarbrücken-St. Johann, als Jordana gemeinsam mit unserem KG-Beisitzer Werner Fechler dem PI- V . L. N.R .: L ENA SCHNUR, FRANK NÄTZER, J ORDANA B ECKER , W ERNER F ECHLER , „L ULU “ K ONZ , UDO S CHNEIDER BILD : G D P Leiter Udo Schneider sowie mehreren BeamtInnen der diensthabenden Dienstgruppe -C- am 18.05.2016 eine neue Mikrowelle spendierte-die alte Mikrowelle war zuvor kaputt gegangen. Seite 7 GdP Saarland – Kreisgruppe Saarbrücken-Stadt – Newsletter 02/16 Fragen, Lob, Anregungen oder Kritik? Mail an: [email protected] IMPRESSUM: Herausgeber: Gewerkschaft der Polizei Saarland, Kreisgruppe Saarbrücken-Stadt, Kaiserstr. 258, 66133 Saarbrücken V.i.S.d.P. Jordana Becker, Kreisgruppenvorsitzende Redaktion: Andreas Rinnert, stellv. Kreisgruppenvorsitzender Seite 8
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