Aufnahme- bzw. eine Feststellungsprüfung

Therese-von-Bayern-Schule
Staatliche Berufliche Oberschule für Wirtschaft
Fachoberschule und Berufsoberschule
München
Merkblatt zur Feststellungsprüfung / Aufnahmeprüfung 2016
Termin: 27. Juli 2016
Schüler, die sich für die FOS beworben haben:
Im Zeugnis des mittleren Schulabschlusses darf der Notendurchschnitt in den drei Fächern Deutsch,
Englisch und Mathematik höchstens 3,50 betragen, wobei höchstens ein Fach mit Note mangelhaft
(5) bewertet sein darf. (Wurde der mittlere Schulabschluss bereits 2000 oder früher erworben, reicht
der Notendurchschnitt 3,70!)
Wenn in einem der drei genannten Fächer keine Note im Zeugnis über den mittleren Schulabschluss
ausgewiesen ist, muss in diesem Fach die Feststellungsprüfung abgelegt werden. Einschließlich der
in dieser Prüfung erzielten Note muss dann wieder der Schnitt von 3,5 oder besser erzielt werden.
(Informationen unter: www.fosbos.org Downloadbereich/Feststellungsprüfungen vergangener Jahre)
Schüler, die sich für die BOS beworben haben:
Wenn im Zeugnis über den mittleren Schulabschluss in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik
nicht ein Schnitt von 3,5 (bzw. 3,7, s.o.) oder besser erzielt wurde, muss in den Fächern, in denen
nicht mindestens die Note 3 erzielt wurde, eine Feststellungsprüfung abgelegt werden. (Informationen
unter: www.fosbos.org Downloadbereich/Feststellungsprüfungen vergangener Jahre)
Schüler, die zur Zeit die Vorklasse oder den Vorkurs besuchen:
Die Feststellungsprüfung entfällt, wenn in der Vorklasse oder im Vorkurs in allen Fächern mindestens
die Note ausreichend (4 Punkte) erzielt wird. Evtl. ersetzt eine Note aus dem Zeugnis der Vorklasse
oder des Vorkurses die fehlende Note im Zeugnis über den mittleren Schulabschluss, auch wenn die
Vorklasse/der Vorkurs nicht bestanden wurde. Das Zeugnis muss daher umgehend, spätestens bis
zum 3. August 2015 12:00 Uhr bei uns vorgelegt werden.
Wer im laufenden Schuljahr den Vorkurs oder die Vorklasse besucht, darf nicht an der
Feststellungsprüfung teilnehmen.
Schüler mit einem Zeugnis des mittleren Schulabschlusses ohne Mathematiknote:
Der Durchschnitt aus den vorliegenden Noten in den Fächern Deutsch und Englisch und dem
Ergebnis der Feststellungsprüfung bzw. der Vorklasse/des Vorkurses im Fach Mathematik darf
höchstens 3,50 (oder 3,70 , s.o.) betragen.
Schüler ohne mittleren Schulabschluss (Nur für Vorklasse möglich):
Die Aufnahmeprüfung muss in den drei Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik abgelegt werden.
Der Notendurchschnitt darf höchstens 3,7 betragen, wobei kein Fach schlechter als mit ausreichend
(4) bewertet sein darf.
Bewerber aus der Warteliste:
Eine Teilnahme an der Feststellungsprüfung/Aufnahmenprüfung bedeutet für Bewerber aus der
Warteliste keine Zusage der Aufnahme.
Bitte wenden!
Zeitplan der Feststellungsprüfung /Aufnahmeprüfung
Mittwoch, 27. Juli 2016
08:15 - 08:30 Uhr:
Aushang der nummerierten Platzlisten für die abzulegenden Prüfungen
08:30 - 09:15 Uhr:
Feststellungsprüfung Mathematik
09:45 - 10:30 Uhr:
Feststellungsprüfung Englisch (oder beantragte Ersatzfremdsprache)
11:00 - 12:00 Uhr:
Feststellungsprüfung Deutsch
zugelassene Hilfsmittel:
Deutsch, Englisch: keine
Mathematik:
nicht programmierbarer Taschenrechner und Formelsammlung,
die an der Zubringerschule verwendet wurden
Ausweis:
Jeder Schüler muss vor Prüfungsbeginn den Personalausweis oder einen anderen amtlichen
Lichtbildausweis vorlegen.
Beispiele der Feststellungsprüfung und Aufnahmeprüfung vergangener Jahre stehen zur
Einsichtnahme im Sekretariat zur Verfügung.
Erkrankung:
Sollten Sie am Tag der Feststellungsprüfung erkrankt sein und nicht teilnehmen können, müssen Sie
dies durch Vorlage eines amtsärztlichen Attests nachweisen. Verständigen Sie bitte umgehend
(noch am Prüfungstag) die Schule; dort erfahren Sie die Adresse des Amtsarztes.
Suchen Sie umgehend (noch am Prüfungstag) den Hausarzt auf und lassen Sie eine Diagnose
erstellen.
Suchen Sie anschließend, noch am Prüfungstag, den Amtsarzt mit dem Attest des Hausarztes
auf.
Wer ohne ausreichende Entschuldigung nicht an der Feststellungsprüfung teilnimmt, wird von der
Anmeldeliste gestrichen.
Ergebnis:
Das Ergebnis des Aufnahmeverfahrens erfahren Sie durch Aushang vor dem Sekretariat Raum E 31
Lindwurmstr. 90 ab Donnerstag den 28. Juli 2016 / 9:00 Uhr.
Telefonische Auskünfte können nicht erteilt werden!
Die Schulleitung
Hausanschrift:
Lindwurmstraße 90
80337 München
Kontakt:
Telefon: 089-233-325 00
Zweigstellen:
Lipowskystr. 15
80337 München
E-Mail:
Homepage:
[email protected]
www.fosbos.org