Elternbeiträge für die Zeit vom 01.08.2016 bis

Elternbeiträge für die Zeit vom 01.08.2016 bis 31.07.2017
Kinder im Alter bis zum vollendeten 2. Lebensjahr:
Bis
25 Stunden
Betreuung
Einkommen
Bis
35 Stunden
Betreuung
Bis/Über
45 Stunden
Betreuung
Elternbeitrag Elternbeitrag Elternbeitrag
bis 15.000 €
0,00
0,00
0,00
bis 25.000 €
84,00
91,00
107,00
bis 37.000 €
166,00
181,00
210,00
bis 50.000 €
241,00
262,00
312,00
bis 62.000 €
317,00
347,00
418,00
über 62.000 €
356,00
392,00
487,00
Die o. g. Beiträge sind einschließlich des Kalendermonats zu entrichten, in welchem
das Kind das 2. Lebensjahr vollendet. Ein Lebensjahr gilt mit Ablauf des Tages vor
dem Geburtstag als vollendet.
Für Kinder ab dem vollendeten 2. Lebensjahr:
Bis
25 Stunden
Betreuung
Einkommen
Bis
35 Stunden
Betreuung
Bis/Über
45 Stunden
Betreuung
Elternbeitrag Elternbeitrag Elternbeitrag
bis 15.000 €
0,00
0,00
0,00
bis 25.000 €
35,00
38,00
54,00
bis 37.000 €
53,00
58,00
93,00
bis 50.000 €
90,00
98,00
143,00
bis 62.000 €
132,00
149,00
219,00
über 62.000 €
176,00
192,00
288,00
Hinweis:
Für Kinder, die am 1. August des Folgejahres schulpflichtig werden, ist in dem
Kindergartenjahr, das der Einschulung vorausgeht die Inanspruchnahme von
Angeboten in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege beitragsfrei.
Geschwisterkinder, die zeitgleich in Tagespflege oder im Kindergarten betreut
werden, sind ebenfalls grundsätzlich beitragsbefreit.