47/16 - Stadt Ladenburg

Stadt Ladenburg
GRD-Nr.
47/16
Niederschrift-Nr.
Beschluss-Vorlage
zur öffentlichen Sitzung des Gemeinderates
am 20. Juli 2016
Betreff:
Einrichtung einer weiteren Kernzeitgruppe an der Astrid-LindgrenGrundschule
Vorgänge:
Anlagen:
Verteiler:
1 x HV
Bearbeiter/-in: Frau Jäger, Frau Steffan
Sachverhalt:
An der Astrid-Lindgren-Grundschule (ALS) stehen in zwei Gruppen 24 Kernzeitplätze (beinhaltet 5 Kinder, die nach 14.00 Uhr ins Haus des Kindes zur ganztägigen Betreuung gefahren werden) zur Verfügung. Aktuell werden 25 Kernzeitkinder in den beiden Gruppen betreut.
Zum Schuljahresende 2015/2016 wird ein Kind die Kernzeitbetreuung an der AstridLindgren-Schule verlassen, für das Schuljahr 2016/2017 liegen derzeit 12 Anmeldungen (beinhaltet 3 Kinder, für die eine ganztägige Betreuung gewünscht wird) vor.
Aus heutiger Sicht stehen im Haus des Kindes für das Schuljahr 2016/2017 noch zwei freie
Hortplätze zur Verfügung. Sollten diese an Kernzeitkinder der ALS vergeben werden, ist mit
dem Fahrdienst noch abzuklären, ob dadurch ein weiteres Fahrzeug benötigt wird und welche Kosten dadurch entstehen.
Vollständigkeitshalber ist noch zu erwähnen, dass die Stadtverwaltung im April bei allen Eltern des Haus des Kindes angefragt hat, in welchen Ferien (außerhalb der Schießzeiten)
ihr/e Kind/er den sog. „Ferienbaustein“ voraussichtlich in Anspruch nehmen werden. Die
Rückmeldungen ergaben, dass insbesondere bei den Grundschülern in der ALS die Anmeldezahlen für den Ferienbaustein rückläufig sind. Infolgedessen wurden die Eltern darüber
informiert, dass aus organisatorischen und personellen Gründen die Betreuung der Kernzeitund Hortkinder der ALS - ab den Sommerferien 2016 - in die Altstadt verlagert wird. Das
heißt, ein Teil der Kernzeitkinder der Dalberg-Grundschule und die Kernzeitkinder der ALS
werden künftig gemeinsam während den Schulferien (außerhalb der Schließzeiten) in der
Dalberg-Grundschule betreut. Nicht nur die Kinder ziehen in den Schulferien in die Altstadt
um, sondern auch die Betreuungskräfte, die dadurch flexibler eingesetzt werden können.
Die Hortkinder der ALS beginnen ihren Ferientag direkt im Haus des Kindes; der kostenintensive (Ferien-)Fahrdienst kann dabei eingestellt werden, da die Eltern den Bring- und Holdienst übernehmen.
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Sollte sich bei den Neuanmeldungen die Buchung des Ferienbausteins wieder durchsetzen,
ist diese Vorgehensweise aber so nicht mehr möglich.
Räumliche Situation:
Nach Aussage der Schulleitung wird die Eingangsklasse an der ALS im Schuljahr
2016/2017einzügig sein, somit steht für das kommende Schuljahr ein Klassenzimmer für
eine andere Nutzung zur Verfügung. Falls sich auch im übernächsten Schuljahr 2017/2018
die Einzügigkeit der Eingangsklasse fortsetzt, bliebe ebenfalls ein Klassenzimmer für dieses
Schuljahr frei. Falls wieder die Zweizügigkeit der Eingangsklasse einsetzt, könnte die sich in
einem Container befindliche „Leseinsel“ für eine andere Nutzung in Anspruch genommen
werden. Somit gäbe es zunächst für die zwei kommenden Schuljahre eine Raumkapazität für
eine Erweiterung der Kernzeitbetreuung an der ALS.
Personelle Lösung:
Die dritte Kernzeitgruppe könnte mit einer Nichtfachkraft mit 17,2 Wochenstunden besetzt
werden. Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 17.000 € jährlich.
Finanzierung einer neuen Kernzeitgruppe an der ALS:
Für neue Kernzeitgruppen gibt es wegen der von der Landesbildungspolitik angestrebten
Ganztagsgrundschulen keine Förderung mehr.
Für die Erstausstattung (Spiel- und Bastelmaterialien) werden ca. 1.500 € benötigt.
Bei einer Belegung mit 12 Kindern werden Elternbeiträge in Höhe von ca. 17.000 €/Jahr mit
Ferienbaustein bzw. 13.300 €/Jahr ohne Ferienbaustein erwartet, wenn man die mittlere Einkommensstufe zugrunde legt.
Abschließend ist noch zu erwähnen, dass die Einrichtung einer dritten Kernzeitgruppe in der
ALS Auswirkung auf die Eingruppierung der Einrichtungsleitung und deren Stellvertreterin
haben wird.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt zum Schuljahresbeginn 2016/2017 die Einrichtung einer weiteren Kernzeitgruppe an der ALS und die Schaffung der dafür erforderlichen räumlichen und
personellen Voraussetzungen.