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Maßgeschneiderte
Angebote für Ihr
Unternehmen
Vorsorge mit AVWL
› Leistungsstark und flexibel
› Einfach und sicher
› Empfohlen von den Tarifparteien
www.metallrente.de
Altersvorsorgewirksame
Leistungen –
Für jedes Unternehmen
die beste Vorsorgelösung
Baustein für die
zusätzliche
Alterssicherung
Nach dem Tarifvertrag AVWL stehen je nach betrieblicher ­Ausgestaltung
folgende Varianten der Altersvorsorge zur Verfügung:
Die umlagefinanzierte gesetzliche Rentenversicherung
­sichert alleine nicht mehr einen ausreichenden Lebens­
standard im Alter. Die e
­ rgänzende ­kapitalgedeckte
­Altersvorsorge der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
erhält deshalb eine immer größere Bedeutung.
Auf der Grundlage einer ent­­spre­
chen­den Betriebs­verein­­barung
Einzahlung der AVWL in eine
arbeit­­geber­finanzierte
­betrieb­liche Altersversorgung ­
(§ 3 Ziff. 1 c-1). Diese Altersver­
sorgungszu­sage kann für alle
­Beschäftigten oder für bestimmte
Beschäftigtengruppen verbindlich
sein (§ 3 Ziff. 1 c-2).
Einzahlung in eine arbeit­­nehmer­
finanzier­­­­­­­te ­­betrieb­­­liche Alters­
ver­sorgungszusage per Entgelt­
um­wandlung (§ 3 Ziff. 1 b).
Einzahlung der AVWL in einen
­zertifizierten privaten Riester-­
Renten-Vertrag ­(§ 3 Ziff. 1 a).
AVWL und die Möglichkeiten der Aufstockung
Neben der etablierten Möglich­keit der Entgelt­um­wand­
lung in eine betrieb­liche Altersversorgung ­eröffnet der
Tarifvertrag den Beschäf­t igten zur ­Vorsorge auch die
Option, die AVWL für eine private ­Riester-Rente zu
­nutzen. Der tarifvertragliche Entgeltbaustein kann
­außerdem im Rahmen betrieblicher ­Lösungen für eine
arbeitgeber­finanzierte Betriebsrente verwendet werden.
MetallRente stellt Ihnen für alle tarifvertraglichen Opti­
onen die passenden Vorsorgelösungen zur Verfügung.
Wir garantieren ­allen Unternehmen Großkunden­kondi­
tionen, die sich durch günstige ­Beiträge und attraktive
Leistungen für Ihre Beschäftigten auszeichnen. Weitere
Pluspunkte des Versorgungswerks sind niedrige Kosten,
eine einfache Adminis­tration für Personalabteilungen
und gute Mitnahmemöglichkeiten der Verträge bei
­Arbeitsplatzwechsel. Die Tarifvertragsparteien empfeh­
len Ihnen deshalb ­MetallRente!
AVWL
Seit 2006 gilt zudem der Tarifvertrag über alters­vor­sor­
gewirksame Leistungen. Sie erbringen als Arbeitgeber
diese tarifliche Leistung in der Regel nur noch dann,
wenn sie von den Beschäftigten für die Altersvorsorge
­verwendet wird. Den Arbeitnehmern der Metall- und
Elektroindustrie steht damit ein w
­ eiterer wichtiger
­Baustein zur Verfügung, um durch zusätzliche Alters­
vorsorge eine auskömmliche Rente zu sichern.
Tarifvertragsparteien empfehlen MetallRente
Arbeitgeberfinanzierte bAV
Entgeltumwandlung
Riester privat
Steuerliche Behandlung des
Beitrags
Nach § 3 Nr. 63 EStG
aus dem Bruttoeinkommen
Nach § 3 Nr. 63 EStG
aus dem Bruttoeinkommen
Nach §§ 10 a, 82 ff. EStG
aus dem Nettoeinkommen
Sozialabgabenfreiheit
der Einzahlung
Ja
Ja
(in Höhe von 4 % BBG der DRV)
Nein
Einfache Umsetzung
durch den Arbeitgeber
›D
urchführungsweg festlegen
› E inrichten der
›D
urchführungsweg festlegen
› ggf. Verwaltungs­­-
›
›
Versorgungszusage
B
eiträge abführen
›
Aufstockung
Bereits 2001 haben Gesamtmetall und IG ­Metall mit
dem Tarifvertrag zur Entgelt­umwandlung und der Grün­
dung des Versorgungswerks M
­ etallRente den Weg für
eine e
­ ffektive Förderung der zusätzlichen Alters­
versorgung in der Metall- und Elektro­industrie geebnet.
und Entgelt­umwandlungs­
vereinbarung abschließen
E
inrichten der
Versorgungszusage
B
eiträge abführen
Zusätzliche Vorsorge­
möglichkeiten des
­Arbeitnehmers durch
­Aufstockung der AVWL
Nein
Ja
(in Höhe von bis zu 4% BBG
der DRV)
Einfache Umsetzung
durch den Arbeitgeber
—
› g gf. Durchführungsweg
vereinbarung abschließen
(Angebot Kollektivtarif)
› Beiträge abführen
(keine Mitwirkung beim
Zulagenverfahren)
Ja
(Beitragsabführung durch
den Arbeitnehmer)
festlegen
› E ntgelt­umwandlungs­
vereinbarung abschließen
› g gf. Erteilen der
Versorgungszusage
› B eiträge abführen
Welche Leistungen sieht der ­Tarifvertrag AVWL vor?
Der Tarifvertrag sieht vor, dass der Arbeitgeber eine
Leistung zum ­Aufbau einer ergän­zenden Alters­ver­
sorgung erbringt, wenn der ­Beschäftigte dies
­beantragt.
Die Leistung beträgt maximal
›
für Vollzeitbeschäftigte 319,08 Euro pro K
­ alenderjahr
(bzw. 26,59 Euro pro Monat)
›
für Auszubildende 159,48 Euro pro Kalenderjahr ­
(bzw. 13,29 Euro pro Monat)
Teilzeitbeschäftigte haben einen a
­ nteiligen Anspruch.
Monate, in d
­ enen nicht für w
­ enigstens zwei Wochen
Anspruch auf Entgelt / Ausbildungsvergütung besteht,
­führen ebenfalls zur anteiligen Kürzung.
AVWL aufstocken – Altersvorsorge optimieren
Jeder Ihrer Beschäftigten kann über die von I­hnen gewährten AVWL
hinaus seine A
­ ltersvorsorge zusätzlich durch eigene Beiträge auf­­
stocken. Damit haben die Arbeit­nehmerinnen und Arbeitnehmer die
Möglichkeit, die staatlichen Förderangebote optimal zu nutzen, denn
für eine nachhaltige Vorsorge reichen 319,08 Euro im Jahr nicht aus.
Umfassender Service für Ihr Unternehmen
Unsere MetallRente-Berater
sind für Sie da
FirmenOnline
FirmenRechner
Unsere Fachleute unterstützen
Sie bei der richtigen Entschei­
dung für Ihr Unternehmen und
beraten Ihre Beschäftigten bei
der Vorsorge.
Mit FirmenOnline können Sie den
Vertragsbestand einsehen und
­online bearbeiten. Der Verwaltungs­
aufwand wird reduziert und Ihre
Personalabteilung entlastet.
Konfigurieren Sie Ihren firmen­
eigenen BetriebsrentenRechner.
Ihre Mitarbeiter können so
ihre Vorsorge nach Maß selbst
­berechnen. Lokal, im Intranet
oder per URL-Versand.
Für Anfragen oder eine persönliche Beratung
stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung.
MR 6104 | 01.2016
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