Regelung für die Schülerbeförderung

Verkehrsbetrieb Martin Becker
Kölner Straße 78
57610 Altenkirchen
02681 / 95 17 0
www.mb-bus.de
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19.07.2016
Fahrgastinformation
Für das Schuljahr 2016/2017 gilt folgende Regelung
der Schülerbeförderung:
Schüler, die ihren VRM-Fahrausweis über die
jeweilige Schule erhalten, werden in der ersten
Schulwoche (29.08.-02.09.2016) nach den Sommerferien auch ohne Fahrausweis befördert. Falls nach
der ersten Schulwoche noch kein Fahrausweis
vorliegt,
muss
eine
Schülerwochenoder
Schülermonatskarte gekauft werden. Diese können
gegen Vorlage in unseren Büros erstattet werden.
Die Kosten für erworbene Einzelfahrscheine werden
nicht erstattet.
Dies gilt nicht für:
- Teilzeitberufsschüler, d.h. Auszubildende. Diese
müssen ab dem ersten Fahrtag die Fahrkarten
selbst erwerben.
- Schüler, die keinen Fahrtkostenübernahmeantrag bei der Kreisverwaltung gestellt haben.
Diese müssen die Fahrkarten zunächst selbst
erwerben.
- Schüler/innen, die keinen Anspruch auf
Übernahme von Fahrtkosten haben, müssen die
Fahrkarte ab dem ersten Fahrtag selbst
erwerben.