Verkehrsbetrieb Martin Becker Kölner Straße 78 57610 Altenkirchen 02681 / 95 17 0 www.mb-bus.de Seite 1 von 1 19.07.2016 Fahrgastinformation Für das Schuljahr 2016/2017 gilt folgende Regelung der Schülerbeförderung: Schüler, die ihren VRM-Fahrausweis über die jeweilige Schule erhalten, werden in der ersten Schulwoche (29.08.-02.09.2016) nach den Sommerferien auch ohne Fahrausweis befördert. Falls nach der ersten Schulwoche noch kein Fahrausweis vorliegt, muss eine Schülerwochenoder Schülermonatskarte gekauft werden. Diese können gegen Vorlage in unseren Büros erstattet werden. Die Kosten für erworbene Einzelfahrscheine werden nicht erstattet. Dies gilt nicht für: - Teilzeitberufsschüler, d.h. Auszubildende. Diese müssen ab dem ersten Fahrtag die Fahrkarten selbst erwerben. - Schüler, die keinen Fahrtkostenübernahmeantrag bei der Kreisverwaltung gestellt haben. Diese müssen die Fahrkarten zunächst selbst erwerben. - Schüler/innen, die keinen Anspruch auf Übernahme von Fahrtkosten haben, müssen die Fahrkarte ab dem ersten Fahrtag selbst erwerben.
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