AM 28 1 Vorlage Verlag erneute öffentl Auslegung

Erneute Öffentliche Auslegung
Bebauungsplan „Kändel“
Örtliche Bauvorschriften im Geltungsbereich
des Bebauungsplanes „Kändel“
Gemarkung Bauschlott
im Verwaltungszentrum Bauschlott, Bürgerbüro, EG,
Schloßstraße 2 in 75245 Neulingen, während der üblichen
Dienstzeiten öffentlich ausgelegt.
Der Gemeinderat der Gemeinde Neulingen hat am
06.07.2016 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplanes „Kändel“ vom 03.06.2016 sowie den Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften im Geltungsbereich des
Bebauungsplanes „Kändel“ vom 03.06.2016 gebilligt und
deren erneute öffentliche Auslegung gemäß §§ 3 Abs. 2,
4a Abs. 3 Baugesetzbuch in der Fassung vom 23.09.2004
mit den jeweiligen Änderungen bzw. gemäß § 74 Abs. 7
Landesbauordnung in der Fassung vom 05.03.2010 mit
den jeweiligen Änderungen i.V.m. §§ 3 Abs. 2, 4a Abs. 3
Baugesetzbuch beschlossen.
1. Umweltbericht und Grünordnungsplan mit EingriffsAusgleichs-Bilanzierung (Stand 03.06.2016) mit
• Umweltbericht
- Beschreibung des Vorhabens und der Planungsziele
- Bestandsaufnahme
und
Bewertung
der
Umweltauswirkungen einschließlich Prognose bei
der Durchführung der Planung auf die Schutzgüter
Boden, Wasser, Klima und Luft, Pflanzen und Tiere,
Landschaftsbild, Mensch sowie Kultur- und
Sachgüter
- Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und
zur Kompensation der nachteiligen Auswirkungen
auf die Schutzgüter Boden, Wasser, Klima und Luft,
Pflanzen und Tiere, Landschaftsbild sowie Mensch
- Prognose
der
Umweltauswirkungen
bei
Nichtdurchführung der Planung
- Übersicht über die wichtigsten geprüften
anderweitigen Lösungsmöglichkeiten
- Beschreibung der Maßnahmen zur Überwachung
der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt
(Monitoring)
- allgemein
verständliche
Zusammenfassung
(Umweltbericht)
• Empfehlungen für die Festsetzungen mit
grünordnerischen und ökologischen Zielsetzungen
zur Übernahme in den Bebauungsplan
• Gegenüberstellung von Eingriff und Ausgleich
1.
2.
Die erneute öffentliche Auslegung erfolgt aufgrund inhaltlicher Änderungen des Entwurfes des Bebauungsplanes
sowie des Entwurfes der Örtlichen Bauvorschriften.
Der Planbereich wird begrenzt
im Norden
im Osten
im Süden
im Westen
durch die L 611
durch die L 611, das Flst. Nr. 5121, Gewann Untere Gärten sowie durch den
Weg Flst.Nr. 5120
durch die Flst. Nr. 5119 und 5108/1, Gewann Kändel, das Flst. Nr. 5121, Gewann
Untere Gärten sowie den Weg Flst. Nr.
5108
durch das Flst. Nr. 5098, Gewann Links
dem Steiner Weg sowie den Weg Flst. Nr.
5108
Im Einzelnen gilt der Lageplan vom 03.06.2016. Der Planbereich ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:
Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch folgende umweltbezogenen Stellungnahmen:
2. Stellungnahme Naturschutzbehörde vom 26.04.2016 zur
Natura 2000 – Vorprüfung vom 07.03.2016
• keine erhebliche Beeinträchtigung der Schutz- und
Erhaltungsziele
• FFH-LRT von Planung nicht tangiert
• Plangebiet kann Jagdhabitat vom Großen Mausohr
darstellen; erhebliche Beeinträchtigung der LSA des
Großen Mausohrs ist damit nicht verbunden, eine
Kompensation in der Umgebung ist möglich
3. Anlage zur Natura 2000 Vorprüfung vom 07.03.2016
(Stand 02.03.2016) mit
• Grundlagen und Vorhabenbeschreibung
• FFH-Verträglichkeitsuntersuchung
• Fazit
Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung (einschließlich Umweltbericht und Grünordnungsplan mit Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung sowie Anlage zur Natura
2000 Vorprüfung und Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag
mit Worstcase-Betrachtung) sowie der Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften werden in der Zeit vom
22.07.2016 bis einschließlich 22.08.2016
4. Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag mit WorstcaseBetrachtung (Stand 03.06.2016) mit
• Bestandsbeschreibung der Biotopstrukturen
• Artenschutzrechtliche Grundlagen
- Gesetzliche Vorschriften für besonders geschützte
und andere Tier- und Pflanzenarten
- Schutzgebiete
- Geschützte Arten
• Artenschutzrechtliche Maßnahmenempfehlungen im
Zuge des Wortscase-Szenarios
• Fazit
5. Die nachfolgenden umweltbezogenen Informationen
zusammengefasst nach Themenblöcken
Schutzgut
Art der Informationen
Thematischer Bezug
Beeinträchtigung von FFH-Arten (Fledermäuse)
Stellungnahme des Landratsamtes Enzkreis - Amt
für Baurecht und Naturschutz - vom 03.03.2016
FFH-Lebensraumtyp LRT 6510 "Magere Flachlandmähwiese" im Bereich der Tennisanlagen
nicht tangiert; Darstellung in noch zu erstellenden FFH-Vorprüfung muss erfolgen
Verweis auf zu erstellende FFH-Vorprüfung
Verweis auf vollumfängliche Abarbeitung Artenschutz; Worstcase-Szenario kann herangezogen
werden
Verweis auf zu erstellende Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung mit schutzbezogener Betrachtungsweise nach dem Biotoptypenmodell B.-W.
Niederschrift Informationsveranstaltung
vom 01.02.2016
Inanspruchnahme wertvoller Streuobstwiesenflächen
Verweis auf Steinkauzprojekt des Vereines zum Schutze heimischer Wiesen
Plangebiet innerhalb FFH-Gebietes 7018-342 "Enztal bei Mühlacker"; Weitere Schutzgebiete
(LSG, NSG) und nach § 33 NatSchG Baden-Württemberg besonders geschützte Biotope von
Planung nicht betroffen
Tiere und
Pflanzen
Stellungnahme des Landratsamtes Enzkreis - Amt
für Baurecht und Naturschutz - vom 28.04.2016
aus artenschutzrechtlicher Sicht im Plangebiet mit Vorkommen von Reptilien, Vögeln und Fledermäusen zu rechnen, für andere Tiergruppen besteht keine oder nur eine unzureichende Habitateignung;
von 20 nachgewiesenen Vogelarten im Plangebiet und im näheren Umfeld brüten Feldsperling und Goldhammer im Plangebiet selbst;
Plangebiet liegt im Lebensraum des Großen Mausohrs
Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung nach Biotoptypenmodell der LUBW inhaltlich und fachlich
nicht zu beanstanden
planexterne Ausgleichsmaßnahmen sind unbedingt erforderlich und entsprechend umzusetzen
Stellungnahme Naturschutzbehörde vom
26.04.2016 zur Natura
2000-Vorprüfung vom
07.03.2016
Öffentlichkeit
Schreiben vom
29.04.2016
Öffentlichkeit
Schreiben vom
10.04.2016 bzw.
19.04.2016
Mensch
keine erhebliche Beeinträchtigung der Schutz- und Erhaltungsziele
FFH-LRT von Planung nicht tangiert
Plangebiet kann Jagdhabitat vom Großen Mausohr darstellen; erhebliche Beeinträchtigung der
LSA des Großen Mausohrs ist damit nicht verbunden, eine Kompensation in der Umgebung ist
möglich
Lage im FFH-Gebiet "Enztal bei Mühlacker"; Schutzzweck und Erhaltungsziele dienen der Erhaltung und Entwicklung der Fledermausart des Großen Mausohrs
FFH-Verträglichkeitsuntersuchung nach anerkannten naturschutzfachlichen Standard erforderlich
Eingriff in gesetzlich geschütztes Biotop
Fläche Bestandteil FFH-Gebiet; dient als Nahrungshabitat für bedrohte Tierarten
Eingriff in Landschaftsschutz
Vorkommen von Steinkauz, Wendehals, Wildbienen, Grünspecht, 2 Fledermausarten; brütendes Stein-Kauz-Paar in unmittelbarer Nähe
Inanspruchnahme wertvoller Streuobstwiesenfläche
Stellungnahme des Landratsamtes Enzkreis - Amt
für Baurecht und Naturschutz - vom 03.03.2016
keine Bedenken aus gewerblicher/ immissionsschutzrechtlicher Sicht bzgl. der 4 Tennisplätze
mit Vereinsheim
Niederschrift Informationsveranstaltung
vom 01.02.2016
Verweis auf mögliche Lärmimmissionen
Boden
Stellungnahme des Landratsamtes Enzkreis - Amt
für Baurecht und Naturschutz - vom 03.03.2016
Wasserhaushalt
Stellungnahme des Landratsamtes Enzkreis -Amt
für Baurecht und Naturschutz- vom 03.03.2016
keine grundsätzlichen Einwendungen aus Sicht des Bodenschutzes
Schutzgut Boden ist im Zusammenhang mit der Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung zu bewerten
und entsprechend auszugleichen
Verweis auf Lage in Wasserschutzgebietszone III A Bauschlotter Platte und Beachtung der
Schutzgebietsverordnung
Verweis auf Brunnenerhebungen (Verlauf Quellleitungen und Quellbereich des Einzugsgebietes)
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Während dieser Auslegungsfrist können Anregungen
schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Neulingen vorgebracht werden. Da das
Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt
wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt
bleiben können.
Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag
nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig
ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht
werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung
nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Neulingen, den 07.07.2016
Michael Schmidt
Bürgermeister