Erneute Öffentliche Auslegung Bebauungsplan „Kändel“ Örtliche Bauvorschriften im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Kändel“ Gemarkung Bauschlott im Verwaltungszentrum Bauschlott, Bürgerbüro, EG, Schloßstraße 2 in 75245 Neulingen, während der üblichen Dienstzeiten öffentlich ausgelegt. Der Gemeinderat der Gemeinde Neulingen hat am 06.07.2016 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplanes „Kändel“ vom 03.06.2016 sowie den Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Kändel“ vom 03.06.2016 gebilligt und deren erneute öffentliche Auslegung gemäß §§ 3 Abs. 2, 4a Abs. 3 Baugesetzbuch in der Fassung vom 23.09.2004 mit den jeweiligen Änderungen bzw. gemäß § 74 Abs. 7 Landesbauordnung in der Fassung vom 05.03.2010 mit den jeweiligen Änderungen i.V.m. §§ 3 Abs. 2, 4a Abs. 3 Baugesetzbuch beschlossen. 1. Umweltbericht und Grünordnungsplan mit EingriffsAusgleichs-Bilanzierung (Stand 03.06.2016) mit • Umweltbericht - Beschreibung des Vorhabens und der Planungsziele - Bestandsaufnahme und Bewertung der Umweltauswirkungen einschließlich Prognose bei der Durchführung der Planung auf die Schutzgüter Boden, Wasser, Klima und Luft, Pflanzen und Tiere, Landschaftsbild, Mensch sowie Kultur- und Sachgüter - Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zur Kompensation der nachteiligen Auswirkungen auf die Schutzgüter Boden, Wasser, Klima und Luft, Pflanzen und Tiere, Landschaftsbild sowie Mensch - Prognose der Umweltauswirkungen bei Nichtdurchführung der Planung - Übersicht über die wichtigsten geprüften anderweitigen Lösungsmöglichkeiten - Beschreibung der Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt (Monitoring) - allgemein verständliche Zusammenfassung (Umweltbericht) • Empfehlungen für die Festsetzungen mit grünordnerischen und ökologischen Zielsetzungen zur Übernahme in den Bebauungsplan • Gegenüberstellung von Eingriff und Ausgleich 1. 2. Die erneute öffentliche Auslegung erfolgt aufgrund inhaltlicher Änderungen des Entwurfes des Bebauungsplanes sowie des Entwurfes der Örtlichen Bauvorschriften. Der Planbereich wird begrenzt im Norden im Osten im Süden im Westen durch die L 611 durch die L 611, das Flst. Nr. 5121, Gewann Untere Gärten sowie durch den Weg Flst.Nr. 5120 durch die Flst. Nr. 5119 und 5108/1, Gewann Kändel, das Flst. Nr. 5121, Gewann Untere Gärten sowie den Weg Flst. Nr. 5108 durch das Flst. Nr. 5098, Gewann Links dem Steiner Weg sowie den Weg Flst. Nr. 5108 Im Einzelnen gilt der Lageplan vom 03.06.2016. Der Planbereich ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt: Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch folgende umweltbezogenen Stellungnahmen: 2. Stellungnahme Naturschutzbehörde vom 26.04.2016 zur Natura 2000 – Vorprüfung vom 07.03.2016 • keine erhebliche Beeinträchtigung der Schutz- und Erhaltungsziele • FFH-LRT von Planung nicht tangiert • Plangebiet kann Jagdhabitat vom Großen Mausohr darstellen; erhebliche Beeinträchtigung der LSA des Großen Mausohrs ist damit nicht verbunden, eine Kompensation in der Umgebung ist möglich 3. Anlage zur Natura 2000 Vorprüfung vom 07.03.2016 (Stand 02.03.2016) mit • Grundlagen und Vorhabenbeschreibung • FFH-Verträglichkeitsuntersuchung • Fazit Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung (einschließlich Umweltbericht und Grünordnungsplan mit Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung sowie Anlage zur Natura 2000 Vorprüfung und Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag mit Worstcase-Betrachtung) sowie der Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften werden in der Zeit vom 22.07.2016 bis einschließlich 22.08.2016 4. Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag mit WorstcaseBetrachtung (Stand 03.06.2016) mit • Bestandsbeschreibung der Biotopstrukturen • Artenschutzrechtliche Grundlagen - Gesetzliche Vorschriften für besonders geschützte und andere Tier- und Pflanzenarten - Schutzgebiete - Geschützte Arten • Artenschutzrechtliche Maßnahmenempfehlungen im Zuge des Wortscase-Szenarios • Fazit 5. Die nachfolgenden umweltbezogenen Informationen zusammengefasst nach Themenblöcken Schutzgut Art der Informationen Thematischer Bezug Beeinträchtigung von FFH-Arten (Fledermäuse) Stellungnahme des Landratsamtes Enzkreis - Amt für Baurecht und Naturschutz - vom 03.03.2016 FFH-Lebensraumtyp LRT 6510 "Magere Flachlandmähwiese" im Bereich der Tennisanlagen nicht tangiert; Darstellung in noch zu erstellenden FFH-Vorprüfung muss erfolgen Verweis auf zu erstellende FFH-Vorprüfung Verweis auf vollumfängliche Abarbeitung Artenschutz; Worstcase-Szenario kann herangezogen werden Verweis auf zu erstellende Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung mit schutzbezogener Betrachtungsweise nach dem Biotoptypenmodell B.-W. Niederschrift Informationsveranstaltung vom 01.02.2016 Inanspruchnahme wertvoller Streuobstwiesenflächen Verweis auf Steinkauzprojekt des Vereines zum Schutze heimischer Wiesen Plangebiet innerhalb FFH-Gebietes 7018-342 "Enztal bei Mühlacker"; Weitere Schutzgebiete (LSG, NSG) und nach § 33 NatSchG Baden-Württemberg besonders geschützte Biotope von Planung nicht betroffen Tiere und Pflanzen Stellungnahme des Landratsamtes Enzkreis - Amt für Baurecht und Naturschutz - vom 28.04.2016 aus artenschutzrechtlicher Sicht im Plangebiet mit Vorkommen von Reptilien, Vögeln und Fledermäusen zu rechnen, für andere Tiergruppen besteht keine oder nur eine unzureichende Habitateignung; von 20 nachgewiesenen Vogelarten im Plangebiet und im näheren Umfeld brüten Feldsperling und Goldhammer im Plangebiet selbst; Plangebiet liegt im Lebensraum des Großen Mausohrs Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung nach Biotoptypenmodell der LUBW inhaltlich und fachlich nicht zu beanstanden planexterne Ausgleichsmaßnahmen sind unbedingt erforderlich und entsprechend umzusetzen Stellungnahme Naturschutzbehörde vom 26.04.2016 zur Natura 2000-Vorprüfung vom 07.03.2016 Öffentlichkeit Schreiben vom 29.04.2016 Öffentlichkeit Schreiben vom 10.04.2016 bzw. 19.04.2016 Mensch keine erhebliche Beeinträchtigung der Schutz- und Erhaltungsziele FFH-LRT von Planung nicht tangiert Plangebiet kann Jagdhabitat vom Großen Mausohr darstellen; erhebliche Beeinträchtigung der LSA des Großen Mausohrs ist damit nicht verbunden, eine Kompensation in der Umgebung ist möglich Lage im FFH-Gebiet "Enztal bei Mühlacker"; Schutzzweck und Erhaltungsziele dienen der Erhaltung und Entwicklung der Fledermausart des Großen Mausohrs FFH-Verträglichkeitsuntersuchung nach anerkannten naturschutzfachlichen Standard erforderlich Eingriff in gesetzlich geschütztes Biotop Fläche Bestandteil FFH-Gebiet; dient als Nahrungshabitat für bedrohte Tierarten Eingriff in Landschaftsschutz Vorkommen von Steinkauz, Wendehals, Wildbienen, Grünspecht, 2 Fledermausarten; brütendes Stein-Kauz-Paar in unmittelbarer Nähe Inanspruchnahme wertvoller Streuobstwiesenfläche Stellungnahme des Landratsamtes Enzkreis - Amt für Baurecht und Naturschutz - vom 03.03.2016 keine Bedenken aus gewerblicher/ immissionsschutzrechtlicher Sicht bzgl. der 4 Tennisplätze mit Vereinsheim Niederschrift Informationsveranstaltung vom 01.02.2016 Verweis auf mögliche Lärmimmissionen Boden Stellungnahme des Landratsamtes Enzkreis - Amt für Baurecht und Naturschutz - vom 03.03.2016 Wasserhaushalt Stellungnahme des Landratsamtes Enzkreis -Amt für Baurecht und Naturschutz- vom 03.03.2016 keine grundsätzlichen Einwendungen aus Sicht des Bodenschutzes Schutzgut Boden ist im Zusammenhang mit der Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung zu bewerten und entsprechend auszugleichen Verweis auf Lage in Wasserschutzgebietszone III A Bauschlotter Platte und Beachtung der Schutzgebietsverordnung Verweis auf Brunnenerhebungen (Verlauf Quellleitungen und Quellbereich des Einzugsgebietes) 3 Während dieser Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Neulingen vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Neulingen, den 07.07.2016 Michael Schmidt Bürgermeister
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