31-04_August_2016

AMTSBLATT
DES KANTONS GLARUS
Glarus, 4. August 2016
Nr. 31, 170. Jahrgang
Sammlung der behördlichen Erlasse
publiziert im Internet:
www.gesetze.gl.ch
Herausgegeben von der
Staatskanzlei des Kantons Glarus
8750 Glarus
zu beachten. Die Kantonspolizei Glarus dankt für
Ihr Verständnis.
Kantonspolizei Glarus
Gemäss Artikel 7 Absatz 1 der Publikationsverordnung vom 12. August 2014 wird folgendes
Kaufmännische Berufsfachschule
Glarus
Titelverzeichnis
publiziert:
– Anpassung des Richtplans Glarus 2004
GS VII A/1/2, (RR 4. 9. 2012); SBE 2016 20
(publ. 19. 7. 2016)
– Anpassung des Richtplans Glarus 2004
GS VII A/1/2, (RR 3. 3. 2015); SBE 2016 21
(publ. 19. 7. 2016)
– Aufhebung des Kantonalen Richtplans Glarus 2004 – Plan Energie
GS VII A/1/5 (RR 3. 3. 2015), SBE 2016 22
(publ. 25. 7. 2016)
Die Staatskanzlei
Lehrstellenausschreibung
Kantonale Verwaltung Glarus
Ab August 2017 bieten wir folgende Lehrstellen an:
Kauffrau / Kaufmann
Informatiker/-in
Fachrichtung Systemtechnik
Fachfrau / Fachmann
Information + Dokumentation
Informationen zu den verschiedenen Ausbildungsmodellen und Kontaktadressen finden Sie auf
unserer Homepage www.gl.ch/lehrstellen. Weitere Auskünfte erhalten Sie von Frau Martina
Sirna, Ausbildungsverantwortliche, Telefon 055
646 61 35.
Gesuch um Bewilligung für eine
Entnahme von Grundwasser
(Art. 13 EG GSchG)
Bauherrschaft: Gebrüder Stucki AG, Niederwilerstrasse 16, Mollis.
Vorhaben: Entnahme von 95 l/min Grundwasser
zum Betrieb einer Wärmepumpe, Rückgabe ins
Grundwasser.
Standort: Unterer Tschachen, Parzelle Nr. 494,
Grundbuch Oberurnen.
Die Gesuchsunterlagen sind vom 4. August 2016
bis am 5. September 2016 zusammen mit den
Baugesuchs­unterlagen bei der Gemeinde Glarus
Nord zur Einsicht aufgelegt. Wer ein schutzwürdiges Interesse hat, kann innert der Auflagefrist
beim Depar­tement Bau und Umwelt, Kirchstrasse 2, Glarus, schriftlich Einsprache wegen Verletzung öffentlich-rechtlicher Bestimmungen
einreichen.
8750 Glarus, 4. August 2016
Departement Bau und Umwelt
Röbi Marti, Regierungsrat
Umbauarbeiten Strassenverkehrsund Schifffahrtsamt
Wegen technischem Unterhalt bleibt die Prüfhalle für Fahrzeugprüfungen und Nachkontrollen
für alle Fahrzeugarten – ausgenommen Motorräder – vom 8. bis 16. August geschlossen. Wir
bitten Sie um Kenntnisnahme.
8762 Schwanden, 2. August 2016
Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt
des Kantons Glarus
Vorsorgliche Verkehrsmeldung
Am Samstag, 6. August 2016, findet auf dem
Flugplatz Mollis das Zigermeet 2016 statt. Aufgrund dieses Anlasses ist auf den Hauptachsen
zwischen Glarus–Näfels–Niederurnen sowie
beim Autobahnzubringer A3 mit erheblichen
Verkehrsbehinderungen zu rechnen. Ebenfalls
wird die Verbindungsstrasse zwischen Netstal
und Mollis während des Anlasses gesperrt.
Sperrzeiten
Am Samstag, 6. August 2016, ist die MolliserNetstalerstrasse im Flugplatzbereich von 7.00
bis zirka 18.00 Uhr in beiden Fahrtrichtungen für
jeglichen Durchgansverkehr gesperrt.
Empfehlungen für die Besucher des
Zigermeet und für den Reiseverkehr
Reisen Sie frühzeitig in das Veranstaltungsgebiet
und rechnen Sie für die Rückreise genügend Zeit
ein. Hören Sie die Verkehrsmeldungen und halten Sie sich an die Mitteilungen der Polizei und
der Verkehrsmanagementzentrale Schweiz (VMZ
CH). Die örtlichen Signalisationen und Weisungen der Verkehrsdienste sowie der Polizei sind
Das Schuljahr beginnt am Montag, 15. August
2016.
Berufsmaturität für Erwachsene (BM2):
Montag, 15. August 2016, 9.00 Uhr.Für Lernende im 1. Lehrjahr:
Unterrichtsbeginn:
Kauffrau/Kaufmann (B-, E- und M-Profil):
Montag, 15. August 2016, 8.00 Uhr.
Detailhandelsfachleute:
Dienstag, 16. August 2016, 8.00 Uhr.
Detailhandelsassistenten:
Donnerstag, 18. August 2016, 13.30 Uhr.
Anmeldung: Eine Anmeldung ist nicht notwendig, die KBS Glarus erhält von der Fachstelle für
Berufsbildung eine Kopie des Lehrvertrages (gilt
nicht für BM2).
Mitbringen: Zwei Passfotos, Schreibzeug und eine
grosse Tasche oder einen Rucksack für die neuen
Lehrbücher (gilt nicht für BM2).
Für weitere Informationen: www.kbsglarus.ch
8750 Glarus, im Juli 2016
KBS Glarus
Dodo Brunner, Rektorin
Telefon 055 646 60 12
Fax 055 646 60 19
E-Mail: [email protected]
Verlag:
Somedia Production AG
8750 Glarus
Todesfälle
Gemeinde Glarus Nord
Mühlehorn
26.Juli: Kamm Jakob, von Glarus Nord, geb.
26. Mai 1928, wohnhaft gewesen in Mühlehorn, Ehemann der Kamm, Barbara.
Oberurnen
22.Juli: Rocha Teixeira Medrado Michelle, von
Volketswil ZH, geb. 27. Oktober 1982, wohnhaft gewesen in Oberurnen.
Näfels
25.Juli: Schwitter Peter Josef, von Glarus Nord,
geb. 21. Mai 1942, wohnhaft gewesen in
Näfels.
Mollis
24.Juli: Widmer Peter, von Zürich und Gisikon
LU, geb. 5. April 1941, wohnhaft gewesen in
Mollis, Ehemann der Widmer, Margaretha
Lina.
Gemeinde Glarus Süd
Elm
22.Juli: Rhyner Kaspar, von Glarus Süd, geb.
3. Mai 1939, wohnhaft gewesen in Elm.
25.Juli: Stauffacher Sophie, von Glarus Süd,
geb. 2. August 1934, wohnhaft gewesen in
Elm.
Die Staatskanzlei
Gemeinde Glarus
Revision Nutzungsplanung
Öffentliches Auflageverfahren – Erinnerung
Ausserordentliche Gemeindeversammlung
vom 23. September 2016
Am 23. September 2016 werden die Stimmberechtigten der Gemeinde Glarus an einer ausserordentlichen Gemeindeversammlung in der Buchholzturnhalle in Glarus über die Revision Nutzungsplanung der Gemeinde Glarus Beschluss
fassen. In Anwendung von Artikel 52 Absatz 1
des Gemeindegesetzes in Verbindung mit Artikel 17 der Gemeindeordnung werden hiermit
vom 28. Juli 2016 bis am 26. August 2016 folgende Dokumente öffentlich aufgelegt:
–Bauordnung
– Zonenplan Siedlung 1:5000
– Zonenplan Landschaft 1:10 000
– Zonenplan Gefahren 1:5000
Bis am 26. August 2016 können Anträge zu der
Bauordnung und zu den Zonenplänen Siedlung,
Landschaft und Gefahren, schriftlich bei der
Gemeindekanzlei Glarus, Gemeindehausplatz 5,
Glarus, zuhanden des Gemeinderates eingereicht
werden. Es gilt das Datum des Poststempels (APost). Gemäss Artikel 17 Absatz 2 der Gemeindeordnung sind Anträge an der Gemeindeversammlung vom 23. September 2016 nur noch
zulässig, soweit sie in einem unmittelbaren Zusammenhang mit einem rechtzeitig vorgängig eingereichten Antrag stehen. Die Stimmberechtigten
erhalten pro Haushalt den ersten Teil des Memorials zum Thema Nutzungsplanung rechtzeitig zum
Start des Auflageverfahrens per Post zugestellt.
Der zweite Teil des Memorials, welcher dann die
eingereichten und vom Gemeinderat behandelten Anträge enthält, folgt dann bis Mitte September 2016. Alle Unterlagen zur Revision Nutzungsplanung sind zudem auf der Homepage der
Gemeinde Glarus (www.gemeinde.glarus.ch –
Ortsplanung) aufgeschaltet und liegen im Gemeindehaus Ennenda (Mo bis Mi, Fr, 8.00 bis 12.00
und 13.30 bis 17.00 Uhr sowie Do, 8.00 bis 12.00
und 13.30 bis 18.00 Uhr) zur Einsichtnahme auf.
8750 Glarus, 29. Juli 2016
Gemeinderat Glarus
Geburten
Gemeinde Glarus Nord
Näfels
24.Juli: Stucki Mauro, von Glarus Nord, des Stucki, Philipp Joachim und der Stucki, Beatrice.
Mollis
25.Juli: Loner Malina Leona, von Glarus Nord
und Glarus Süd, des Loner, Michael Jakob
und der Loner, Jessica Sarah.
Die Staatskanzlei
Handelsregistereintragungen
Im Handelsregister sind folgende Eintragungen
gemacht worden:
22. Juli 2016
Airolux AG, in Glarus, CHE-115.743.085, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 130 vom 7. 7. 2016,
Publ. 2939005). Statutenänderung: 7. 7. 2016.
Zweck neu: Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Verpackungssystemen, insbesondere von
Airopack-Systemen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im
In- und Ausland errichten und sich an anderen
Unternehmen im In- und Ausland beteiligen. Sie
kann im In- und Ausland Immaterialgüterrechte
wie zum Beispiel Patente, Lizenzen, Handelsmarken etc. erwerben, verwalten, übertragen und
verwerten. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundstücke erwerben, verwalten und veräussern. Sie kann Gesellschaften, an denen sie
direkt oder indirekt beteiligt ist, ihren direkten
oder indirekten Aktionären sowie Gesellschaften, an denen solche direkt oder indirekt beteiligt
sind, sowie Dritten direkte oder indirekte Finanzierungen gewähren, sei es mittels Darlehen oder
anderen Finanzierungen, einschliesslich im Rahmen von Cash Pooling Vereinbarungen und Sanierungs-, Sicherungs- oder Interzessionsmassnahmen vornehmen sowie für deren Verbindlichkeiten Sicherheiten jeglicher Art bestellen, einschliesslich mittels Pfandrechten an oder fiduziarischen Übereignungen von Aktiven der Gesellschaft oder mittels Garantien jeglicher Art, ob
gegen Entgelt oder nicht. Die Gesellschaft kann
alle mit ihrem Zweck direkt oder indirekt zusammenhängenden kommerziellen und finanziellen
Transaktionen durchführen. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Tamer, Dr. Attila Anselm,
amerikanischer Staatsangehöriger, in Hingham
(US), Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
Seminara, Robert Vito, amerikanischer Staatsangehöriger, in London (GB), Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Ackermann, Ralf,
deutscher Staatsangehöriger, in London (GB),
Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
Levi, Lorenzo Ilan, italienischer Staatsangehöriger, in London (GB), Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien.
22. Juli 2016
SWISS MEDIATRADE GMBH, in Glarus, CHE142.705.779, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 123 vom 28. 6. 2013, Publ.
945479). Die Gesellschaft wird infolge Verlegung des Sitzes nach Nürensdorf ZH im Handelsregister des Kantons Zürich eingetragen und
im Handelsregister des Kantons Glarus von Amtes
wegen gelöscht. Neue Adresse: SWISS MEDIATRADE GMBH, Breitweg 36, 8309 Birchwil
(Nürensdorf).
25. Juli 2016
DORIASEPT GMBH in Liquidation, in Glarus
Süd, CHE-112.941.772, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 130 vom 7. 7. 2016, Publ.
2939007). Das Konkursverfahren ist mit Verfügung des Kantonsgerichtspräsidenten vom 18. 7.
2016 mangels Aktiven eingestellt worden.
25. Juli 2016
Glaris Treuhand GmbH in Liquidation, in Glarus
Nord, CHE-100.308.674, Gesellschaft mit
beschränkter Haftung (SHAB Nr. 112 vom 13. 6.
2016, Publ. 2885257). Das Konkursverfahren ist
mit Verfügung des Kantonsgerichtspräsidenten
vom 18. 7. 2016 mangels Aktiven eingestellt
worden.
25. Juli 2016
Lust & Christensen Investment GmbH in Liquidation, in Glarus, CHE-100.239.412, Gesellschaft
mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 119 vom
22. 6. 2016, Publ. 2905259). Das Konkursverfahren ist mit Verfügung des Kantonsgerichtspräsidenten vom 18. 7. 2016 mangels Aktiven eingestellt worden.
25. Juli 2016
Perinvest Kapital AG in Liquidation, in Glarus,
CHE-112.885.553, Aktiengesellschaft (SHAB
Nr. 119 vom 22. 6. 2016, Publ. 2905265). Das
Konkursverfahren ist mit Verfügung des Kantonsgerichtspräsidenten vom 18. 7. 2016 mangels Aktiven eingestellt worden.
25. Juli 2016
Service Office Software GmbH in Liquidation, in
Glarus, CHE-113.610.881, Gesellschaft mit
beschränkter Haftung (SHAB Nr. 119 vom
22. 6. 2016, Publ. 2905267). Das Konkursverfahren ist mit Verfügung des Kantonsgerichtspräsidenten vom 18. 7. 2016 mangels Aktiven eingestellt worden.
25. Juli 2016
Stiftung Vorburg Oberurnen, in Glarus Nord,
CHE-109.993.283, Stiftung (SHAB Nr. 186 vom
26. 9. 2011, Publ. 6348718). Die Stiftung wurde
mit Verfügung der Aufsichtsbehörde vom 15. 7.
2016 von der Pflicht befreit, eine Revisionsstelle
zu bezeichnen. Ausgeschiedene Personen und
erloschene Unterschriften: Treuhandbüro Thomas Stengele (CH-160.1.004.750-7), in Näfels
(Glarus Nord), Revisionsstelle.
25. Juli 2016
Walter Seiler AG in Liquidation, in Glarus, CHE102.637.344, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 119
vom 22. 6. 2016, Publ. 2905269). Das Konkursverfahren ist mit Verfügung des Kantonsgerichtspräsidenten vom 18. 7. 2016 mangels Aktiven eingestellt worden.
25. Juli 2016
Aupa AG in Liquidation, in Glarus Süd, CHE102.753.329, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 66
vom 8. 4. 2015, Publ. 2084727). Die Liquidation
ist beendet. Die Gesellschaft wird mit Bestätigung der zugelassenen Revisionsexpertin vom
11. 4. 2016 vor Ablauf des Sperrjahres gelöscht
(Publikation 3. Schuldenruf: SHAB Nr. 77 vom
23. 4. 2016).
26. Juli 2016
Gudenrath AG, in Glarus Nord, CHE-110.096.
686, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 221 vom
13. 11. 2015, Publ. 2480241). Domizil neu: Turbinenweg 5, Ziegelbrücke.
26. Juli 2016
medprocess AG, in Glarus Nord, CHE-282.029.
755, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 208 vom
28. 10. 2014, Publ. 1790993). Statutenänderung:
22. 7. 2016. Aktien neu: 10 000 000 Inhaberaktien zu Fr. 0.01 (bisher: 100 Inhaberaktien zu
Fr. 1000).
26. Juli 2016
win2you GmbH, in Glarus, CHE-110.105.902,
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB
Nr. 73 vom 13. 4. 2011, Publ. 6120456). Ausgeschiedene Person und erloschene Unterschrift:
Petecchia, Pietro 1970, von Glarus Nord, in Seuzach,
Gesellschafter und Vorsitzender der Geschäftsführung, mit Einzelunterschrift, mit 20 Stammanteilen zu je Fr. 1000. Eingetragene Person neu oder
mutierend: Andreolla, Florian Fritz Rudolf, von
Schwyz, in Rorbas, Gesellschafter und Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift, mit 20 Stammanteilen zu je Fr. 1000; Widmer, Marcel, von Mosnang, in Thalwil, mit Einzelunterschrift (bisher:
Geschäftsführer mit Einzelunterschrift).
26. Juli 2016
Yves Aschwanden Gipsergeschäft GmbH, in Glarus, CHE-335.999.217, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 172 vom 6. 9. 2013, Publ.
1064457). Domizil neu: Kasernenstrasse 4, Glarus.
27. Juli 2015
Zahnarztpraxis Halili, in Glarus, CHE-296.
439.763, Bankstrasse 30, Glarus, Einzelunternehmen (Neueintragung). Zweck: Erbringung
von zahnmedizinischen Dienstleistungen. Die
Einzelunternehmung kann im In- und Ausland
Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen
in- und ausländischen Unternehmungen beteiligen oder diese erwerben. Sie kann Grundeigentum
erwerben und veräussern sowie alle Geschäfte
eingehen und Verträge abschliessen, die geeig-
2 Amtsblatt des Kantons Glarus, Nr. 31, 4. August 2016
net sind, den Zweck der Einzelunternehmung zu
fördern oder die direkt oder indirekt damit im
Zusammenhang stehen. Eingetragene Person:
Halili, Valbona, von Glarus Nord, in Bilten (Glarus Nord), Inhaberin, mit Einzelunterschrift.
27. Juli 2015
Makano AG in Liquidation, in Glarus, CHE-103.
303.472, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 119
vom 22. 6. 2016, Publ. 2905261). Das Konkursverfahren ist mit Verfügung des Kantonsgerichtspräsidenten vom 18. 7. 2016 mangels Aktiven eingestellt worden.27. Juli 2015
Stat Peel AG, in Glarus, CHE-479.949.107,
Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 37 vom 23. 2. 2016,
Publ. 2682799). Statutenänderung: 26. 7. 2016.
Aktienkapital neu: Fr. 366 200 (bisher: Fr. 345 100).
Liberierung Aktienkapital neu: Fr. 366 200 (bisher: Fr. 345 100). Aktien neu: 3662 Namenaktien
zu Fr. 100 (bisher: 3451 Namenaktien zu Fr. 100).
Kapitalerhöhung aus genehmigtem Aktienkapital. Streichung der Statutenbestimmung über die
mit Ermächtigungsbeschluss vom 13. 8. 2015 eingeführte genehmigte Kapitalerhöhung infolge
Ausschöpfung des Erhöhungsbetrages. (Bisher:
Die Generalversammlung hat mit Beschluss vom
13. 8. 2015 eine genehmigte Kapitalerhöhung
gemäss näherer Umschreibung in den Statuten
beschlossen.)
Der Registerführer: A. Hajas
Konkurse
Die Gläubiger des Schuldners und alle Personen,
die Ansprüche auf die in seinem Besitz befindlichen Vermögensstücke haben, werden aufgefordert, ihre Forderungen oder Ansprüche samt
­Beweismittel (Schuldscheine, Buchauszüge usw.)
innert der Eingabefrist dem betreffenden Konkursamt einzureichen. Mit der Eröffnung des Konkurses hört gegenüber dem Schuldner der Zinslauf auf. Für pfandgesicherte Forderungen läuft
der Zins bis zur Verwertung weiter, soweit der
Pfanderlös den Betrag der Forderung und des bis
zur Konkurseröffnung aufgelaufenen Zinses übersteigt (Art. 209 SchKG). Die Grundpfandgläubiger
haben ihre Forderungen in Kapital, Zinsen und
Kosten zerlegt anzumelden und gleichzeitig auch
anzugeben, ob die Kapitalforderung schon fällig
oder gekündigt sei, allfällig für welchen Betrag
und auf welchen Termin. Die Inhaber von Dienstbarkeiten, welche unter dem früheren kantonalen
Recht ohne Eintragung in die öffentlichen Bücher
entstanden und noch nicht im Grundbuch eingetragen sind, werden aufgefordert, diese Rechte
innert einem Monat beim betreffenden Konkursamt unter Einlegung allfälliger Beweismittel anzumelden. Ist der Schuldner Miteigentümer oder
Stockwerkeigentümer eines Grundstückes, gilt
diese Aufforderung auch für solche Dienstbarkeiten am G
­ rundstück selbst. Die nicht angemeldeten Dienstbarkeiten können gegenüber einem
gutgläubigen Erwerber des belasteten Grundstückes nicht mehr geltend gemacht werden, soweit
es sich nicht um Rechte handelt, die auch nach
dem ­
Zivilgesetzbuch ohne Eintragung in das
Grundbuch dinglich wirksam sind. Desgleichen
haben die Schuldner des Konkursiten sich binnen
der Eingabefrist als solche anzumelden bei Straffolgen (Art. 324 Ziff. 2 StGB) im Unterlassungsfalle. Personen, die Sachen des Schuldners als
Pfandgläubiger oder aus anderen Gründen besitzen, haben diese innert der gleichen Frist dem
­betreffenden Konkursamt zur Verfügung zu stellen. Es wird auf die Straffolge bei Unterlassung
(Art. 324 Ziff. 3 StGB) hingewiesen und darauf,
dass das Vollzugsrecht erlischt, wenn die Meldung ungerechtfertigt unterbleibt. Die Pfandgläubiger sowie Drittpersonen, denen Pfandtitel auf
den Liegenschaften des Gemeinschuldners weiter­
verpfändet worden sind, haben die Pfandtitel und
Pfandverschreibungen innerhalb der gleichen Frist
dem Konkursamt einzureichen. Den Gläubigerversammlungen können auch ­Mitschuldner und
Bürgen des Schuldners sowie Gewährspflichtige
beiwohnen. Für Beteiligte, die im Ausland wohnen,
gilt das Konkursamt als ­Zustellungsort, solange
sie nicht einen anderen Zustellungsort in der
Schweiz bezeichnen.
Einstellung des Konkursverfahrens
SchKG 230, 230a
1. Schuldnerin: Makano AG in Liquidation,
mit Sitz in Glarus, ohne Domizil.
2. Datum des Auflösungsentscheids: 13. Juni
2016.
3. Datum der Einstellung: 18. Juli 2016.
4. Frist für Kostenvorschuss: 15. August 2016.
5. Kostenvorschuss: Fr. 4500.–.
Hinweis: Das Konkursverfahren wird als
­geschlossen erklärt, falls nicht ein Gläubiger
innert der obgenannten Frist die Durchführung verlangt und für die Deckung der Kosten den erwähnten Vorschuss leistet. Die
Nachforderung weiterer Kostenvorschüsse
bleibt vorbehalten.
6. Bemerkungen: Innert der gleichen Frist haben
sich Dritte, die Vermögen der konkursiten Per­
son verwahren oder bei denen diese Guthaben
hat, beim Konkursamt zu melden (Art. 222
SchKG).
8750 Glarus, 2. August 2016
Betreibungs- und Konkursamt
des Kantons Glarus
Heiri Elmer
Pfändungsanzeigen und -urkunden
SchKG 90, 112
1. Schuldner: Wagner Andreas, Staatsbürgerschaft Deutschland, geboren am 14. Dezember 1962, früher: Dorfstrasse 75, Rüti, nun
unbekannten Aufenthaltes.
2. Schuldbetreibung/en Nr: Fortsetzungsbegehren gestützt auf Pfandausfallschein, neue Betreibungsnummer: 21606580 vom 20. Mai 2016.
3. Gläubiger: Glarner Kantonalbank, Hauptstrasse 21, Glarus.
4. Forderungen: Fr. 23 510.10.
Hinweis: Der Schuldner hat sich bei Straffolge (Art. 169 StGB) jeder vom Betreibungsbeamten nicht bewilligten Verfügung über
die Vermögenswerte zu enthalten (Art. 96
SchKG).
5. Bemerkungen: Dem Schuldner wird zur Kenntnis gebracht, dass die Pfändung in der obenstehend aufgeführten Betreibung am 10. August 2016, 10.00 Uhr, auf dem Betreibungsamt Glarus, Zwinglistrasse 8, Glarus, vollzogen wird. Der Schuldner wird ausdrücklich
auf Artikel 91 SchKG aufmerksam gemacht:
«Der Schuldner ist bei Straffolge verpflichtet, der Pfändung beizuwohnen oder sich vertreten zu lassen (Art. 323 Ziff. 1 StGB)».
Leistet der Schuldner dieser Aufforderung
keine Folge, wird die Pfändung im Sinne von
Artikel 89 ff. SchKG in seiner Abwesenheit
auf dem Betreibungsamt Glarus vollzogen
und mangels Feststellung pfändbarer Vermögenswerte, gemäss Artikel 112 bis 115
SchKG in Verbindung mit BGE 120 III 110
dem Gläubiger eine Pfändungsurkunde errichtet bzw. ein Verlustschein ausgestellt. Die
vorstehende Publikation ersetzt die direkte
Zustellung der Pfändungsankündigung an
den unbekannten Aufenthaltes abwesenden
Schuldner.
8750 Glarus, 2. August 2016
Betreibungs- und Konkursamt
des Kantons Glarus
Thomas Schiesser
Baugesuche
Baugesuchspublikationen gestützt auf Artikel 71
des Raumentwicklungs- und Baugesetzes.
Gemeinde Glarus Nord
Niederurnen
René und Karin Steiger-Mann,
Schützengartenstrasse 9, Niederurnen
Erstellung Velo- und Geräteunterstand, Schützengartenstrasse 9, Niederurnen, Parzelle Nr. 687,
LB-Nr. 942, Wohnzone 2, wie durch Profile bezeichnet.
Oberurnen
Michael und Livia Klauser-Gätzi,
Fallenstrasse 12, Oberurnen
Gartenumgestaltung, Fallenstrasse 12, Oberurnen,
Parzelle Nr. 583, LB-Nr. 749, Wohnzone 2, gemäss
den eingereichten Unterlagen.
Gebr. Stucki AG, Baugeschäft,
Niederwilerstrasse 16, Mollis
Abbruch LB-Nr. 635 und Neubau Mehrfamilienhaus mit Carport inkl. Pfahlfundation, Seidenstrasse, Oberurnen, Parzellen Nrn. 494 und 533,
Wohnzone 4, wie durch Profile bezeichnet.
Post CH AG, Poststellen und Verkauf,
Wankdorfallee 4, Bern
Einrichten einer Postagentur im bestehenden VolgLaden, Poststrasse 30, Oberurnen, Parzelle Nr. 94,
LB-Nr. 611, Kernzone, gemäss den eingereichten Unterlagen.
Mollis
Andreas Krivohlavek und Annika Niskavaara,
Wiesstrasse 13, Mollis
Erstellung Aussenkamin, Wiesstrasse 13, Mollis, Parzelle Nr. 491, LB-Nr. 651, Dorfkernzone,
gemäss den eingereichten Unterlagen.
Die Baugesuchsunterlagen liegen bei der Gemeinde
Glarus Nord, Bau und Umwelt, Büntgasse 1, Näfels,
zur Einsichtnahme auf.
8752 Näfels, 2. August 2016
Der Gemeinderat
Gemeinde Glarus
zone, Forstwirtschaftszone, Gewässer und Ortsbildschutz, gemäss den eingereichten Unterlagen
und Profilierung (teilweise ausserhalb der Bauzone, nicht zonenkonform, Bewilligung für Bauvorhaben in besonders gefährdeten Bereichen
Art. 19 Abs. 2 GSchG und Art. 32 GSchV erforderlich; Ausnahmebewilligung für «harte» Verbauungen und Korrektionen von Fliessgewässern in überbauten Gebieten Art. 37 GSchG erforderlich; Ausnahmebewilligung zur Beseitigung
von Ufervegetation Art. 22 Abs. 2 NHG und
Art. 7 kVABS erforderlich; Fischereirechtliche
Bewilligung für technische Eingriffe in Gewässer Art. 8 BGF erforderlich).
Braunwald
Hotel Bellevue AG,
Dorfstrasse 24, Braunwald
Aufbau von einer Gästezimmersuite auf dem
bestehenden Flachdach, Parzelle Nr. 142, Dorfstrasse 24, Wohnzone 2a, gemäss den eingereichten Unterlagen und Profilierung.
Linthal
Kieswerk Tierfehd, Beugen 2, Linthal
Lintherweiterung, Parzellen Nrn. 994, 764, 674,
Areal Kieswerk Tierfehd, Sonderbauzone und
Gewässer, gemäss den eingereichten Unterlagen
(teilweise ausserhalb der Bauzone, nicht zonenkonform, Bewilligung für Ausbeutung von Kies
usw. Art. 44 Abs. 1 GSchG erforderlich; Bewilligung für Bauvorhaben in besonders gefährdeten Bereichen Art. 19 Abs. 2 GSchG und Art. 32
GSchV erforderlich; Fischereirechtliche Bewilligung für technische Eingriffe in Gewässer Art. 8
BGF erforderlich).
Elm
Ramseier Suisse AG,
Merkurstrasse 1, Sursee
Sanierung Abfüllhalle, Parzelle Nr. 152, Wiese 30,
Industrie- und Gewerbezone, gemäss den eingereichten Unterlagen.
Die Baugesuchsunterlagen liegen bei der Gemeinde
Glarus Süd, Hoch- und Tiefbau, Bahnhofstrasse 7,
Schwanden, zur Einsichtnahme auf.
8762 Schwanden, 2. August 2016
Der Gemeinderat
Netstal
activa immobilien gmbh,
Landstrasse 11, Netstal
Umbau des Mehrfamilienhauses, Kreuzbühlstrasse 52, Parzelle Nr. 681, gemäss den eingereichten Unterlagen und wie durch Profile bezeichnet.
Die Baugesuchsunterlagen liegen bei der Gemeinde
Glarus, Bau und Umwelt, Poststrasse, Ennenda,
zur Einsichtnahme auf.
8755 Ennenda, 2. August 2016
Der Gemeinderat
Gemeinde Glarus Süd
Schwanden
Simon Graf, Technikumstrasse 40, Winterthur
Einbau Dachfenster, Parzelle Nr. 143, Sernftalstrasse 25, Wohn- und Geschäftszone und im
Ortsbildschutz, gemäss den eingereichten Unterlagen.
Rüti
Konsortium KW Rufi, Spinnerei Linthal AG,
Altra Management AG, c/o Jackcontrol AG,
Buchholzstrasse 50, Glarus
Erneuerung Wasserkraftwerk Bofil, Parzellen Nrn.
20, 476, Tschächli, Industriezone, Landwirtschafts-
Gemäss Artikel 71 des kantonalen Raumentwicklungs- und Baugesetzes sind die vorerwähnten
Baugesuchsunterlagen während 30 Tagen bei der
zuständigen Gemeindebehörde zur Einsicht aufgelegt. Wer ein schutzwürdiges Interesse hat, kann
gemäss Artikel 73 des kantonalen Raumentwicklungs- und Baugesetzes innert der Auflage­frist bei
der zuständigen Gemeindebehörde schriftlich und
begründet Einsprache wegen Verletzung öffentlichrechtlicher Bestimmungen einreichen. Wer die
Verletzung privater Rechte geltend machen will,
kann gemäss Artikel 74 des kantonalen Raumentwicklungs- und Baugesetzes auf dem zivilrechtlichen Weg Klage einreichen. Eine allfällige
privat­rechtliche Klage hat keine aufschiebende
Wirkung, vorbehalten bleiben vorsorgliche Anordnungen der Zivilgerichte.