Technisches Datenblatt STABAXOL® I Pulver Kunststoffadditive / Hydrolyseschutz Verwendungszweck Stabaxol® I Pulver ist ein Hydrolyseschutzmittel für im Heißgießverfahren hergestellte estergruppenhaltige Polymere wie z.B. PET, PBT, TPE, PLA, TPU und walzbare Urethankautschuke. Auch amidgruppenhaltige Polymere (PA) können mit Stabaxol® I Pulver gegen Hydrolyse geschützt werden. Besonders geeignet ist Stabaxol® I Pulver für die Extrusion von Monofilamenten. Es liegt als Schüttgut vor und zeichnet sich gegenüber Stabaxol® I und Stabaxol® I LF durch eine vereinfachte Dosierbarkeit und Handhabung aus. Produktbeschreibung Chemische Zusammensetzung: monomeres Carbodiimid Aussehen: weißes bis leicht gelbliches, zur Verklumpung neigendes Pulver Dichte: ca. 0,95 g/cm³ (50 °C Schmelzpunkt: ca. 50 °C Viskosität (50 °C): 16,0 - 24,0 mPa.s Löslichkeit: löslich in organischen Lösungsmitteln wie Aceton, Dichlormethan, etc.; unlöslich in Wasser Carbodiimidgehalt min. 10,5 % Anwendungshinweise Stabaxol® I Pulver wird normalerweise im Polyesterpolyol gelöst, kann aber auch erst den Prepolymeren (nur mit endständigen OH-Gruppen) zugemischt werden. Bei 2,5 %iger Zugabe von Stabaxol® I Pulver erhöht sich die Lebensdauer von PET auf etwa das Vierfache. Da Stabaxol® I Pulver bei manchen Fertigprodukten zum Ausblühen neigt, sollte die Einsatzmenge 2 Gew.-Teile (auf 100 Teile Polyesterpolyol) nicht übersteigen. Die optimale Menge sollte aber stets durch Vorversuche ermittelt werden. Die besten Ergebnisse erzielt man bei Zugabe von Stabaxol® I Pulver in der Aufwärmphase des Polyesterpolyols zwischen 50 °C und maximal 120 °C. Seite: 1 von 2 Version: Geändert: Gedruckt: 6/26. Jul 2016 26.07.2016 27.07.2016 Da Stabaxol® I Pulver sich schlecht verteilt (es kann ungelöst auf der Oberfläche schwimmen) muß intensiv gerührt werden. Stabaxol® I Pulver kann die Vernetzungsreaktion (Polyesterpolyol mit Isocyanat) etwas beschleunigen. Dieser Effekt kann durch minimale Mengen organischer Säuren (z. B. Zitronensäure) ausgeglichen werden. Für Klebstoffe empfiehlt sich der Einsatz von 1-2 Gew.-Teilen Stabaxol® I Pulver (auf 100 Gew.-Teile Klebstoff), wenn die Klebstoffe in feuchtwarmen Gebieten verarbeitet werden. Verpackung Karton mit 2 PE-Inliner, Inhalt 2*10 kg Lagerfähigkeit Unter kühlen und trockenen Bedingungen kann Stabaxol® I Pulver mindestens 1 Jahr gelagert werden. Das Pulver neigt v. a. bei längerer Lagerung zur Verklumpung. Handhabung Maßgeblich für den Umgang mit Stabaxol® I Pulver ist das jeweils gültige Sicherheitsdatenblatt. ® = eingetragenes Warenzeichen Unsere anwendungstechnische Beratung in Wort, Schrift und durch Versuche erfolgt nach bestem Wissen, gilt jedoch nur als unverbindlicher Hinweis, auch in Bezug auf etwaige Schutzrechte Dritter, und befreit Sie nicht von der eigenen Prüfung der von uns gelieferten Produkte auf ihre Eignung für die beabsichtigten Verfahren und Zwecke. Anwendung, Verwendung und Verantwortungsbereich. Sollte dennoch eine Haftung in Frage kommen, so ist diese für alle Schäden auf den Wert der von uns Verarbeitung der Produkte erfolgen außerhalb unserer Kontrollmöglichkeiten und liegen daher ausschließlich in Ihrem gelieferten und von Ihnen eingesetzten Ware begrenzt. Selbstverständlich gewährleisten wir die einwandfreie Qualität unserer Produkte nach Maßgabe unserer Allgemeinen Verkaufs- und Lieferungsbedingungen. Addonyl® ist ein eingetragenes Warenzeichen der Rhein Chemie Rheinau GmbH, Deutschland. Rhein Chemie Rheinau GmbH Düsseldorfer Straße 23-27 68219 Mannheim, Deutschland Telefon: +49 (0)621-8907-0 Fax: +49 (0)621-8907-269 Rhein Chemie Corporation 145 Parker Court Chardon, OH 44024, USA Telefon: +1 440-285-3547 Fax: +1 440-285-2462 [email protected] Rhein Chemie Japan Ltd. Marunouchi Kitaguchi, Bldg. 23 F 1-6-5 Marunouchi, Chiyodo-ku Tokyo 100-0005, Japan Telefon: +81-03-5293-8041 Fax: +81-03-5219-9779 [email protected] Lanxess Chemical (China) Co.Ltd. Business Unit Rhein Chemie 16F, Park Place NO. 1601, Nanjing Road (West) Shanghai 200040, VR China Telefon: +86-21-6109 8308 Fax: +86-21-6109-8309 [email protected] Seite: 2 von 2 Version: Geändert: Gedruckt: 6/26. Jul 2016 26.07.2016 27.07.2016
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