Gemeinde Stelle-Wittenwurth -Der Bürgermeister- Ferienspaß 2016 Auch in diesem Jahr bietet die Gemeinde Stelle-Wittenwurth in den Sommerferien folgende Ferienspaßaktionen an: 1. Dienstag, den 26. Juli 2016 Fahrt in den Freizeitpark Tolk Teilnehmen dürfen Kinder bis einschließlich 10 Jahre. Pro Familie kann höchstens eine erwachsene Begleitung mitfahren, die dann auch Aufsichtsfunktionen übernehmen müsste. Abfahrt: Rückkehr: Kostenbeitrag: 2. 09.00 Uhr vom Buswendeplatz Schule in Weddingstedt ca. 17.00 Uhr Erwachsene 8,00 €, Kinder 6,00 € Donnerstag, den 28. Juli 2016 Fahrt zum Heidepark Soltau Teilnehmen können Jugendliche zwischen 11 und 17 Jahre. Pro Familie kann höchstens eine erwachsene Begleitperson mitfahren, die dann auch Aufsichtsfunktionen übernehmen müsste. Abfahrt: Rückkehr: Kostenbeitrag: 07.00 Uhr vom Buswendeplatz Schule in Weddingstedt ca. 19.00 Uhr Erwachsene 16,00 €, Jugendliche 8,00 € Für beide Veranstaltungen sind die Anmeldungen bis 03.07.2016 mit dem unten angefügten Abschnitt bei Bürgermeister Michael Borchardt, Dorfstraße 5a, abzugeben. Bei Rückfragen melden Sie sich bitte unter der Telefon-Nr.: 04837/692 oder Handy: 0170/2864601(Herr Borchardt). Zusammen mit der Anmeldung ist die beigefügte Haftungsausschlusserklärung ausgefüllt und unterzeichnet abzugeben. Über eine rege Beteiligung würden wir uns freuen. Mit freundlichen Grüßen Michael Borchardt Bürgermeister ………………………………bitte hier abtrennen……………………….……….……………. Name, Vorname ____________________________________________________________ Straße__________________________________________ Telefon:__________________ Zur Fahrt nach Tolk nehmen aus unserem Haushalt____ Kinder /Begleitpersonen ______ teil. Zur Fahrt nach Soltau nehmen aus unseren Haushalt ______ Kinder/Begleitpersonen _____ teil. Der Kostenbeitrag wird im Bus bezahlt. _______________________ Unterschrift Als gesetzliche(r) Vertreter des Kindes Vorname Name ________________________ geboren am erkläre(n) ich/wir uns mit der Teilnahme meiner Tochter/meines Sohnes an der Ferienfreizeitmaßnahme „Fahrt in den Freizeitpark Tolk / Fahrt in den Heidepark Soltau “ der Gemeinde Stelle-Wittenwurth am ___________________ einverstanden. Mir/uns ist bekannt, dass von der Stelle-Wittenwurth für diese Maßnahme erwachsene Begleitpersonen gestellt werden, die aber keine Aufsichtspflichten analog den Vorschriften des § 832 BGB (s. unten)ausüben. Ich/wir stellen die Gemeinde Weddingstedt daher von etwaigen Haftungsansprüchen meiner Tochter/meines Sohnes sowie Dritter für Schäden frei, die durch sie/ihm während dieser Ferien-Freizeitmaßnahme verursacht worden sind. ______________________________________ Name, Vorname ______________________________________ Ort, Datum _______________________________________ Unterschrift § 832 BGB Haftung des Aufsichtspflichtigen (1) Wer kraft Gesetzes zur Führung der Aufsicht über eine Person verpflichtet ist, die wegen Minderjährigkeit oder wegen ihres geistigen oder körperlichen Zustands der Beaufsichtigung bedarf, ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den diese Person einem Dritten widerrechtlich zufügt. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn er seiner Aufsichtspflicht genügt oder wenn der Schaden auch bei gehöriger Aufsichtsführung entstanden sein würde. (2) Die gleiche Verantwortlichkeit trifft denjenigen, welcher die Führung der Aufsicht durch Vertrag übernimmt.
© Copyright 2024 ExpyDoc