Ferienspaß 2016 - Amt KLG Heider Umland

Gemeinde Stelle-Wittenwurth
-Der Bürgermeister-
Ferienspaß 2016
Auch in diesem Jahr bietet die Gemeinde Stelle-Wittenwurth in den Sommerferien folgende
Ferienspaßaktionen an:
1.
Dienstag, den 26. Juli 2016
Fahrt in den Freizeitpark Tolk
Teilnehmen dürfen Kinder bis einschließlich 10 Jahre.
Pro Familie kann höchstens eine erwachsene Begleitung mitfahren, die dann auch Aufsichtsfunktionen übernehmen müsste.
Abfahrt:
Rückkehr:
Kostenbeitrag:
2.
09.00 Uhr vom Buswendeplatz Schule in Weddingstedt
ca. 17.00 Uhr
Erwachsene 8,00 €, Kinder 6,00 €
Donnerstag, den 28. Juli 2016
Fahrt zum Heidepark Soltau
Teilnehmen können Jugendliche zwischen 11 und 17 Jahre.
Pro Familie kann höchstens eine erwachsene Begleitperson mitfahren, die dann auch Aufsichtsfunktionen übernehmen müsste.
Abfahrt:
Rückkehr:
Kostenbeitrag:
07.00 Uhr vom Buswendeplatz Schule in Weddingstedt
ca. 19.00 Uhr
Erwachsene 16,00 €, Jugendliche 8,00 €
Für beide Veranstaltungen sind die Anmeldungen bis 03.07.2016 mit dem unten angefügten
Abschnitt bei Bürgermeister Michael Borchardt, Dorfstraße 5a, abzugeben. Bei Rückfragen melden Sie sich bitte unter der Telefon-Nr.: 04837/692 oder Handy: 0170/2864601(Herr Borchardt).
Zusammen mit der Anmeldung ist die beigefügte Haftungsausschlusserklärung ausgefüllt und unterzeichnet abzugeben.
Über eine rege Beteiligung würden wir uns freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Borchardt
Bürgermeister
………………………………bitte hier abtrennen……………………….……….…………….
Name, Vorname ____________________________________________________________
Straße__________________________________________ Telefon:__________________
Zur Fahrt nach Tolk nehmen aus unserem Haushalt____ Kinder /Begleitpersonen ______ teil.
Zur Fahrt nach Soltau nehmen aus unseren Haushalt ______ Kinder/Begleitpersonen _____ teil.
Der Kostenbeitrag wird im Bus bezahlt.
_______________________
Unterschrift
Als gesetzliche(r) Vertreter des Kindes
Vorname
Name
________________________
geboren am
erkläre(n) ich/wir uns mit der Teilnahme meiner Tochter/meines Sohnes an der Ferienfreizeitmaßnahme „Fahrt in den Freizeitpark Tolk / Fahrt in den Heidepark Soltau “
der Gemeinde Stelle-Wittenwurth
am ___________________ einverstanden.
Mir/uns ist bekannt, dass von der Stelle-Wittenwurth für diese Maßnahme erwachsene
Begleitpersonen gestellt werden, die aber keine Aufsichtspflichten analog den Vorschriften
des § 832 BGB (s. unten)ausüben.
Ich/wir stellen die Gemeinde Weddingstedt daher von etwaigen Haftungsansprüchen
meiner Tochter/meines Sohnes sowie Dritter für Schäden frei, die durch sie/ihm während
dieser Ferien-Freizeitmaßnahme verursacht worden sind.
______________________________________
Name, Vorname
______________________________________
Ort, Datum
_______________________________________
Unterschrift
§ 832 BGB
Haftung des Aufsichtspflichtigen
(1) Wer kraft Gesetzes zur Führung der Aufsicht über eine Person verpflichtet ist, die wegen Minderjährigkeit oder wegen ihres geistigen oder körperlichen Zustands der Beaufsichtigung bedarf, ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den diese Person einem Dritten widerrechtlich zufügt. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn er seiner Aufsichtspflicht
genügt oder wenn der Schaden auch bei gehöriger Aufsichtsführung entstanden sein würde.
(2) Die gleiche Verantwortlichkeit trifft denjenigen, welcher die Führung der Aufsicht durch
Vertrag übernimmt.