Bewerbungsanleitung 2016

Bewerbungsanleitung für BWL-Bachelor
für die Europa/Erasmus- und Übersee-Programme der Fakultät für BWL
(in Kooperation mit dem Akademischen Auslandsamt)
Bewerbungsschluss 30. September 2016
Diese Anleitung soll Bachelor-Studierenden im Studiengang BWL als Leitfaden zur Erstellung der Bewerbung für einen Auslandsstudienplatz dienen. Sie gilt für alle Austauschprogramme der Fakultät für BWL mit
Partneruniversitäten in Europa und Übersee, die vom Akademischen Auslandsamt (AAA) koordiniert werden.
Speichern Sie sich diese Bewerbungsanleitung unbedingt ab oder drucken Sie sie aus. Bei Fragen
bitte immer erst dieses Dokument zu Rate ziehen!
WICHTIG: Falls Sie sich auf ein Landesprogramm bewerben möchten, müssen Sie bereits zum
30. September mit Ihrer Bewerbung einen aktuellen Sprachnachweis (i.d.R. TOEFL)
einreichen (siehe unten)! Für die übrigen Programme (Erasmus, Partneruniversitäten) beachten
Sie die Hinweise zu den Sprachnachweisen weiter unten in dieser Bewerbungsanleitung.
INHALT:
Wie kann ich mich informieren? .................................................................................................................... - 1 Wofür kann ich mich bewerben? ................................................................................................................... - 2 Bewerbungsvoraussetzungen ....................................................................................................................... - 3 Kann ich einen Abschluss im Ausland erwerben? ........................................................................................ - 4 Stipendienleistungen ..................................................................................................................................... - 4 Bewerbungsunterlagen .................................................................................................................................. - 4 Allgemeine Hinweise zu den Bewerbungsunterlagen ................................................................................ - 4 Komponenten der Bewerbung ................................................................................................................... - 6 Verpackung der Bewerbung ...................................................................................................................... - 8 Abgabe der Bewerbung ............................................................................................................................. - 8 Eingangsbestätigung:................................................................................................................................. - 8 Nachreichen von Unterlagen ..................................................................................................................... - 8 Auswahlverfahren .......................................................................................................................................... - 9 Nach der Zusage: Weitere Unterlagen für die Gasthochschule .................................................................... - 9 Gutachten ................................................................................................................................................... - 9 Sprachnachweise ....................................................................................................................................... - 9 Nominierungsverfahren Europa- und Übersee-Partneruniversitäten ...................................................... - 10 -
Wie kann ich mich informieren?
 Informationen Ihrer Fakultät / Ihres Fachbereichs
Besuchen Sie unbedingt die Informationsveranstaltungen der Fakultät zum Thema Auslandssemester! Weitere Informationen Ihrer Fakultät finden Sie unter http://www.bwl.uni-mannheim.de
(Internetseite der Fakultät BWL > Internationales > Im Ausland studieren > Auslandsstudium BachelorStudierende). Hier finden Sie auch die Info-Mails, die Unterlagen der Informationsveranstaltungen und
eine FAQ-Seite.
 Website des Akademischen Auslandsamts: www.uni-mannheim.de/aaa
Unter der Rubrik „Studium im Ausland“ finden Sie eine Datenbank mit den Partneruniversitäten, für die Sie
sich bewerben können, Links zu den Homepages der Partnerunis, Informationen zu den
Bewerbungsunterlagen und die Erfahrungsberichte derjenigen Studierenden, die bereits einen
Auslandsaufenthalt an einer der Partneruniversitäten absolviert haben. Das Auslandsamt kann bei
spezielleren Fragen auch Kontakt zu den Verfassern der Erfahrungsberichte herstellen. Hierzu schicken Sie
bitte eine E-Mail mit der vierstelligen Nummer des Erfahrungsberichts an [email protected].
 Broschüren
Im Lesesaal im Erdgeschoss von L1,1 (beim Express-Service) sammeln wir für Sie Broschüren der
Partneruniversitäten zur Ansicht. Zwar stellen nicht alle Partnerhochschulen im Zeitalter des Internets
Broschüren zur Verfügung, aber werfen Sie doch mal einen Blick in die nach Ländern sortierten Fächer.
 International Day an der Universität Mannheim
Am Do, 22.09.2016, veranstaltet das AAA in den Katakomben von 15-19 Uhr den „International Day“, die
große Infomesse zum Auslandsstudium mit Vorträgen und Infoständen der Partneruniversitäten. Während
dieser Zeit stehen Ihnen auch die Mitarbeiter des AAA und Vertreter der Fachbereiche für Fragen zur
Verfügung.
 Hinweis zu Kontakt zu Partneruniversitäten
Bitte wenden Sie sich zu diesem Zeitpunkt NICHT an die KollegInnen an den Partneruniversitäten,
sondern informieren Sie sich über die Internetseiten der Institution etc. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an
die im Folgenden genannten Ansprechpartner an der Universität Mannheim.
 Einzelberatung im Akademischen Auslandsamt
Das AAA hilft Ihnen bei Fragen zur Bewerbung und zur Organisation des Auslandsaufenthalts gerne weiter.
Offene Sprechstunde des Auslandsamts (für kürzere Fragen): Mo 9-12 Uhr, Mi 14-17 Uhr.
Beratungstermine nach telefonischer Vereinbarung unter 0621 181-1151 (Sekretariat).
Ihre zuständigen Ansprechpartner für die Beratung sind:
Romanische
(Frankreich,
Portugal):
Länder in
Spanien,
Europa
Italien,
Englisch- und deutschsprachige
Länder
in
Europa
(inkl.
Skandinavien, Osteuropa etc.);
Nordamerika,
Neuseeland:
Mexiko,
Kerstin Bach
Tel. 0621 181-1160
Carita Emmerich-Wessels
Tel. 0621 181-1157
Lukas Dausend
Tel. 0621 181-1137
Australien,
Afrika, Asien, Südamerika, Israel:
 Beratung im Fachbereich: bei akademischen Fragen
Bei fachlichen Fragen (z.B. zur Kursauswahl) wenden Sie sich bitte an Jennifer Thum, Tel.: 0621 181-1439,
Dekanat für BWL, L5, 5, Raum 102, offene Sprechstunde: montags 10:30 Uhr bis 12:30 Uhr sowie
donnerstags 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr; E-Mail: [email protected]
 Kursabsprache für Bachelor BWL
Für die Kursabsprache nach einer Platzzusage an der Gastuniversität ist Frau Thum am Dekanat BWL
zuständig. Mit Hilfe der Kursmeldung und –festlegung wird eine spätere Umrechnung und Übertragung Ihrer
Leistungen aus dem Ausland in das Mannheimer „International Studies Modul“ durch den
Prüfungsausschuss sichergestellt. Informationen zum genauen Vorgehen finden Sie auf der Homepage der
Fakultät für BWL.
 Learning Agreements
Zusätzlich zur Kursabsprache mit dem Fachbereich BWL können sowohl die Gastuniversität als auch das
Akademische Auslandsamt sogenannte Learning Agreements einfordern. Diese dienen lediglich der
Dokumentation der Kurswahl (z.B. für das Erasmus-Programm). Sie sind für die Übertragung der
Auslandsleistungen in Ihr Mannheimer Modul jedoch nicht ausreichend.
Wofür kann ich mich bewerben?
Für welche Programme Sie sich bewerben können, entnehmen Sie bitte dem pdf-Dokument „Liste der
Austauschprogramme für Bachelor BWL“, welches Sie auf der Webseite des Akademischen Auslandsamts
sowie auf den Internetseiten des Dekanats finden können.
Unter der Rubrik Studium im Ausland > Partneruniversitäten auf der Homepage des AAA finden Sie in einer
Datenbank alle Austauschprogramme der Universität Mannheim (hier sind also auch Partneruniversitäten für
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andere Studiengänge aufgelistet, die für Sie als Bachelor BWL Studierende nicht relevant sind). Diese
Datenbank bietet Ihnen Informationen zu den Partneruniversitäten, u.a. mit Links zu den Webseiten der
Universitäten, Erfahrungsberichten und weiteren Hinweisen.
Für Ihre Bewerbung können Sie eine Auswahl verschiedener Universitäten treffen. Verbindlich hierfür ist das
oben genannte pdf-Dokument „Liste der Austauschprogramme für Bachelor BWL“.
Zum Bewerbungsschluss am 30. September 2016 können Sie sich für maximal 7 Partneruniversitäten
sowohl in Europa als auch in Übersee bewerben. Diese 7 Universitäten können in verschiedenen Ländern
und Regionen liegen, solange bei Ihnen die entsprechenden Sprachkenntnisse vorhanden sind.
Die gewünschten Universitäten tragen Sie in das Online-Bewerbungsformular sowie in die „Prioritätenliste“
ein (Erläuterung weiter unten). Beispiel:
Bitte beachten: Mit einigen Universitäten laufen zurzeit noch Vertragsverhandlungen. Das kann sowohl
bedeuten, dass zu den im Internet aufgeführten Austauschmöglichkeiten noch Universitäten hinzukommen,
aber auch, dass die eine oder andere Universität noch wegfällt. Eine endgültige Liste der zu Verfügung
stehenden Austauschprogramme für Bachelor BWL wird bis zum 31.08.2016 online gestellt.
Hinweis Landesprogramme:
Bitte beachten Sie, dass bei einer Bewerbung für die Landesprogramme aufgrund von frühen Anmeldefristen
der Austauschstudierenden einige Ausnahmen und Besonderheiten gelten. Dies betrifft in erster Linie den
Sprachnachweis, der bei den Landesprogrammen schon zum 30.09. eingereicht werden muss.
Grundsätzlich läuft eine Bewerbung auf die Landesprogramme so ab, dass Sie sich zunächst generell um
einen Platz in einem Landesprogramm bewerben. Erst nach der Auswahl für die Teilnahme am
Landesprogramm erfolgt in einem zweiten Schritt die Zuteilung zu einer der am Landesprogramm beteiligten
Universitäten; hierbei wird man versuchen, Sie an Ihrer Wunschuniversität unterzubringen. Bitte beachten
Sie dazu die näheren Hinweise in den entsprechenden Abschnitten dieser Bewerbungsanleitung.
Bewerbungsvoraussetzungen
1. Immatrikulation an der Universität Mannheim während des Zeitraums des Auslandsaufenthalts (und
anschließende Rückkehr zum Studium an die Universität Mannheim). Ein Urlaubssemester während des
Auslandsaufenthaltes ist nicht möglich.
2. Fortgeschrittene Kenntnisse in der Unterrichtssprache Ihrer gewünschten Zieluniversität. Weitere
Informationen hierzu siehe unten.
3. Fristgerechte Abgabe einer vollständigen Bewerbung – online und in Papierform.
Hinweis: Nach einem Auslandsaufenthalt im Bachelor-Studium wird eine erneute Auslandsbewerbung im
Master-Studium nicht nachrangig behandelt.
ACHTUNG: Einige Partneruniversitäten akzeptieren keine Austauschstudierenden, die die
Staatsbürgerschaft des jeweiligen Ziellandes innehaben. Sollten Sie also Staatsbürger eines bestimmten
Landes sein und sich für ein Programm in diesem interessieren, halten Sie bitte vorher Rücksprache mit dem
Akademischen Auslandsamt, um sicher zu gehen, ob Sie für diesen Austausch überhaupt in Frage kommen.
Beachten Sie dabei auch die für Sie gültigen Visumsbestimmungen.
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Kann ich einen Abschluss im Ausland erwerben?
Innerhalb von Austauschprogrammen ist der Erwerb von „degrees“ (MBA, Bachelor, Master o.ä.) i.d.R. nicht
möglich, da Sie als Austauschstudierende im Ausland den Status „non-degree seeking student“ haben. Für
Europa gilt zusätzlich: Wenn durch den Erwerb eines Abschlusses Studiengebühren fällig werden sollten,
verlieren Sie automatisch Ihren Erasmus-Status und können keine Erasmus-Förderung erhalten.
Stipendienleistungen
Bei erfolgreicher Bewerbung erhalten Sie einen studiengebührenbefreiten Studienplatz an einer unserer
Partnerhochschulen. Darüber hinaus gibt es einige Finanzierungsmöglichkeiten, über die Sie sich auf der
Website des AAA unter dem Punkt „Studium im Ausland“  „Finanzierung“ informieren können. Meist ist
dies mit einer separaten Bewerbung oder Antragstellung verbunden. Hinweis: Viele Stipendien haben lange
Bewerbungs-Vorlaufzeiten, weswegen Sie sich rechtzeitig informieren sollten.
An den Erasmus-Partneruniversitäten ist üblicherweise eine Mobilitätsförderung aus Mitteln der EU
inbegriffen. Diese ist länderabhängig und liegt voraussichtlich zwischen 150 und 250 Euro pro Monat
(„Erasmus-Förderung“). Nach der Platzzusage an einer Erasmus-Partneruniversität erhalten Sie hierzu
automatisch Informationen vom AAA. Hinweis: Aufgrund der aktuellen Entwicklungen um die EUMitgliedschaft Großbritanniens steht die künftige Erasmus-Förderung von Aufenthalten in Großbritannien
unter Vorbehalt. Sie sollten so kalkulieren, dass Sie einen Aufenthalt in Großbritannien notfalls auch ohne
die Erasmus-Unterstützung finanzieren können.
Falls Sie bereits in ihrem aktuellen oder vorherigen Studiengang eine Förderung durch das ErasmusProgramm für ein Auslandsstudium oder –praktikum erhalten haben, ist eine erneute Förderung durch das
Erasmus-Programm dennoch möglich, sofern folgende Maximal-Zeiten bei der Gesamt-Förderung für
Studium und Praktikum nicht überschritten werden: pro Studienzyklus (Bachelor/Master) ist jeweils eine
Förderung bis zu maximal 12 Monaten möglich, bei einzügigen Studiengängen (Staatsexamen Lehramt)
insgesamt bis zu maximal 24 Monaten.
Bewerbungsunterlagen
Allgemeine Hinweise zu den Bewerbungsunterlagen

Ihre Bewerbungsunterlagen reichen Sie in Papierform ein UND laden diese zusätzlich im OnlineBewerbungsportal „Mobility Online“ hoch (beides fristgerecht). Das Bewerbungsportal wird zum
01.09.2016 freigeschaltet. Bis dahin können Sie alle im Folgenden genannten Unterlagen (bis auf das
eigentliche Online-Bewerbungsformular) vorbereiten. BITTE BEREITEN SIE AUCH RECHTZEITIG
SCANS/DIGITALE VERSIONEN VOR, damit Sie diese nach Freischaltung der Online-Bewerbung
hochladen können.

Alle Bewerbungsunterlagen sollten in einfacher Ausfertigung in deutscher Sprache eingereicht
werden. Wenn Ihre Muttersprache nicht Deutsch ist, können Sie die Bewerbungsunterlagen gerne in
englischer Sprache einreichen.

Gutachten sind generell zum Bewerbungstermin nicht notwendig. Bitte entsprechend auch keine (evtl.
bereits vorhandenen) Gutachten der Bewerbung beilegen – sie gehen nicht als Kriterium in den
Auswahlprozess mit ein.

Reichen Sie Ihre Bewerbung erst ein, wenn Sie alle notwendigen Dokumente beisammen haben. Die
separate Abgabe einzelner Komponenten ist nicht zulässig!

Keine Auflistung bisheriger Studienleistungen: Die relevanten Noten aus den bisher erbrachten
Modulen sind im Studienbüro erfasst. Diese Daten werden der Kommission der Fakultät BWL zur
Durchführung des Auswahlverfahrens zur Verfügung gestellt. Sie müssen daher keinen Notenauszug mit
Ihrer Bewerbung einreichen.
Übersicht der Bewerbungskomponenten (Checkliste):
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Eine Erläuterung zu den einzelnen Bewerbungskomponenten finden Sie weiter unten. Bereiten Sie alle
Bewerbungskomponenten ab sofort soweit vor, damit Sie diese ab dem 01.09.2016 im
Bewerbungsportal hochladen können.
Checkliste für Sie zum Abhaken
Nr.
Bezeichnung der Bewerbungskomponente
Vor Abgabe der Bewerbung ordnen Sie bitte die Papier-Unterlagen in
dieser Reihenfolge.
1
Online-Bewerbungsbogen (ab 01.09.2016 im Online-Portal
erstellen, ausdrucken u. unterschrieben hochladen)
In
Papierform
vorliegend
Original oder
beglaubigte
Kopie
Pflicht?
In digitaler
Form
hochgeladen
(ab 01.09.
möglich)

ja

2
Prioritätenliste

-

3
Motivationsschreiben

-

Sprachnachweis/e (bei Bewerbung für Landesprogramme müssen

ja*

-
-


-

(4)
Sie diese bereits zum 30.09. einreichen)
(5)
Passfoto (optional)
(6)
Pass (optional)
Unterlagen hochgeladen

in Papierform abgegeben

*Bei TOEFL als Sprachnachweis kann zunächst der Test Taker Score Report eingereicht werden (Original
nachreichen).
Zulässige Formate für das Hochladen sind PDF (bevorzugt), WORD und Bilddateien (z.B. für Passfoto).
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Komponenten der Bewerbung
1
Bewerbungsbogen (wird im Online-Bewerbungsportal erstellt)
Das Online-Bewerbungsportal „Mobility Online“ wird ab dem 01.09.2016 auf folgender Website
freigeschaltet: Universität Mannheim > Akademisches Auslandsamt > Studium im Ausland >
Bewerbung > Online-Bewerbung
Loggen Sie sich dort ab dem 01.09. mit Ihrer gewohnten Uni-Mannheim-Kennung ein.
Um sich erfolgreich zu bewerben, müssen Sie die folgenden Schritte online ausführen:
1) Im ersten Schritt geben Sie in dem unter oben genannten Link erscheinenden OnlineFormular neben Ihren persönlichen Daten alle Ihre Wunschuniversitäten (max. 7) sowie den
gewünschten Zeitraum des Auslandsstudiums an und senden das Formular elektronisch ab.
[Falls Sie Ihre Wunschuniversitäten danach noch einmal ändern möchten, so können Sie dies
in Schritt Nr. 2 (Bewerbungsportal) tun.]
2) Anschließend erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail mit dem Zugangslink zu Ihrem
persönlichen Online-Bewerbungsportal. Bewahren Sie die E-Mail mit Ihrem Zugangslink gut
auf, da Sie im Bewerbungsportal später auch die Informationen zum Ausgang Ihrer
Bewerbung erhalten werden (Information zu Zu- oder Absage).
Im Bewerbungsportal ist alles, was Sie im Folgenden tun müssen, in der entsprechenden
Reihenfolge angezeigt. Diese Übersicht nennt sich „Bewerbungsworkflow“.
Vervollständigen Sie im Bewerbungsworkflow Ihre Daten und laden Sie die von Ihnen
vorbereiteten Bewerbungskomponenten hoch (diese Bewerbungskomponenten sind
weiter unten in dieser Anleitung ausführlich beschrieben – bitte bereiten Sie diese ab
sofort vor). Anschließend führen Sie bitte folgende Arbeitsschritte durch:

Drucken Sie den sich automatisch generierenden Bewerbungsbogen aus

Unterschreiben Sie den Bewerbungsbogen

Scannen Sie den unterschriebenen Bewerbungsbogen

Laden Sie die unterschriebene Version hoch

Geben Sie alle Ihre Unterlagen inklusive des unterschriebenen Bewerbungsbogens auch
in Papierform ab [wo und bis wann: siehe Abschnitt weiter unten in dieser Anleitung zur
Bewerbungsabgabe].
Hinweis zu Ihrer eigenen Sicherheit:
Bitte warten Sie mit dem Hochladen der Dokumente nicht bis zum Ende der Bewerbungsfrist, sondern
erledigen dies einige Tage vorher, um eine Überschreitung der Bewerbungsfrist bei möglichen
Computer-Problemen oder bei anderen Rückfragen zu vermeiden.
Hinweis Landesprogramme:
Wenn Sie sich auf ein Landesprogramm bewerben, wählen Sie im Online-Formular das
entsprechende Landesprogramm aus und geben eine der an diesem Landesprogramm teilnehmenden
Universitäten als Wunschhochschule an (z.B. „LP Ontario“/„University of Windsor“). Grundsätzlich läuft
eine Bewerbung auf die Landesprogramme aber so ab, dass Sie zunächst nur eine Zusage für die
generelle Teilnahme am gewünschten Landesprogramm erhalten – noch ohne Festlegung der
Zielhochschule. Erst in einem zweiten Schritt nach der Zusage erfolgt die Zuteilung zu einer der am
Landesprogramm beteiligten Universitäten – dies kann eine andere als die von Ihnen im OnlineFormular gewünschte Hochschule sein.
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2
3
Prioritätenliste (Formular auf AAA-Website)

Zu finden unter www.uni-mannheim.de/aaa  Studium im Ausland  Bewerbung

Tragen Sie in der Liste Ihre Wunschuniversitäten ein (maximal 7). Beachten Sie, dass Sie für jede
der angegebenen Universitäten die entsprechenden Sprachkenntnisse besitzen müssen.

Hinweis Landesprogramme: Nennen Sie das gewünschte Landesprogramm mit Angabe Ihrer
Wunschuniversität im Landesprogramm.

Drucken Sie das Formular anschließend aus, laden Sie es hoch und legen Sie es Ihrer
Bewerbung bei.
Motivationsschreiben
Format: Das Motivationsschreiben muss Ihren Namen und Ihre Matrikelnummer enthalten
(Kopfzeile).

Auf der ersten Seite des Motivationsschreibens legen Sie die persönlichen und fachlichen
Gründe für das Austauschprogramm dar, das Sie als erste Priorität genannt haben.

In kürzerer Form gehen Sie entsprechend auf die weiteren Austauschprogramme Ihrer
Prioritätenliste ein, pro Universität maximal eine halbe Seite. Insgesamt darf das
Motivationsschreiben mit allen Prioritäten nicht länger als 3 Seiten sein.

Aus dem Motivationsschreiben soll hervorgehen, dass Sie sich bereits mit den Institutionen und
dem jeweiligen Studienangebot Ihrer Wunschuniversitäten vertraut gemacht haben. Das
Auswahlkomitee liest und bewertet jedes einzelne Motivationsschreiben.

Hinweis Landesprogramme: Bei einer Bewerbung auf ein Landesprogramm beziehen Sie sich in
Ihrem Motivationsschreiben auf die von Ihnen bevorzugte Universität innerhalb des
Landesprogramms.
(4) Sprachnachweis:
NUR bei einer Bewerbung auf ein Landesprogramm (egal in welcher Priorität dieses von Ihnen
genannt wird) muss bereits mit der Bewerbung (zum 30.09.) ein gültiger Sprachnachweis (i.d.R.
TOEFL) eingereicht werden. Grund hierfür sind die frühen Nominierungsfristen bei den
Landesprogrammen. Der Nachweis darf zum Bewerbungstermin nicht älter als zwei Jahre sein
(Stichtag 30.09.). Im Falle eines TOEFL ist ein Ausdruck des Test Taker Score Report, welche schon
innerhalb von 8-10 Tagen nach Ablegen des Tests im Internet heruntergeladen werden kann, zum
Bewerbungstermin bei den Landesprogrammen ausreichend (Original muss nachgereicht werden).
Alle anderen Austauschprogramme erfordern die Sprachnachweise erst zu einem späteren
Zeitpunkt (s. Abschnitt Sprachnachweise). Wenn Ihnen diese aber schon vorliegen sollten, geben Sie
sie gerne schon zum Bewerbungstermin ab und laden Sie sie im Bewerbungsportal hoch.
(5) Passfoto (optional)
Bitte laden Sie ein Passfoto im Online-Bewerbungsportal hoch (Bilddatei, z.B. JPEG). Dieses wird auf
den Bewerbungsbogen gedruckt. Alternativ können Sie auch gerne ein Passbild auf Ihrer Bewerbung
aufkleben.
(6) Kopie Ihres Reisepasses (optional)
Insbesondere für Aufenthalte außerhalb der EU benötigen Sie einen Reisepass, der in der Regel
noch mindestens 6 Monate nach Abschluss Ihres Auslandsaufenthalts gültig sein muss. Wenn
Sie einen entsprechend gültigen Reisepass besitzen, laden Sie bitte eine Kopie des Passes (PDF
oder Bilddatei) im Bewerbungsportal hoch und legen Sie diese bei. Andernfalls denken Sie bitte daran,
sich ggf. rechtzeitig um einen Reisepass zu kümmern.
Im Falle einer Zusage müssen Sie für einen Auslandsaufenthalt ab HWS 2017 eine Kopie Ihres in
diesem Sinne gültigen Reisepasses bis zum 15. Februar 2017 einreichen.
Für Aufenthalte innerhalb der EU reicht für EU-Bürger zumeist ein gültiger Personalausweis.
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Verpackung der Bewerbung
1. Sortieren Sie die Bewerbungsunterlagen in der oben angegebenen Reihenfolge – unsortierte
Unterlagen haben negative Auswirkungen auf Ihre Bewerbungschancen.
2. Legen Sie die Unterlagen in eine an zwei Seiten offene Klarsichthülle – keine Bewerbungsmappen,
Schnellhefter o.ä. verwenden! Teure Bewerbungsmappen verbessern Ihre Chancen nicht und sind
hinderlich für die weitere Bearbeitung. Ein Briefumschlag ist nur notwendig, wenn Sie die Bewerbung per
Post senden.
Abgabe der Bewerbung
Die Bewerbungsabgabe erfolgt zweifach:

Online-Upload aller Unterlagen bis spätestens 30.09.2016 um 12 Uhr mittags
UND

Abgabe der ausgedruckten Papierbewerbung spätestens am 30.09.2016 am Express-Service in
L1,1 (Erdgeschoss) oder per Post (es gilt das Datum des Poststempels)
Sie müssen sicherstellen, dass der Inhalt Ihrer Online-Dokumente mit der Papierbewerbung identisch
ist.
Wir empfehlen den Post-Standardversand, da Einschreiben, Express-Briefe und ähnliches in der Zustellung
leider häufig deutlich länger benötigen und den Auswahlprozess verzögern.
Öffnungszeiten Express-Service (Stand Juli 2016):
Montag, Dienstag und Donnerstag
Mittwoch
Freitag
10:00-12:00 und 13:00-15:00 Uhr
10:00-12:00 und 13:00-17:00 Uhr
10:00-12:00 Uhr
Postadresse:
Universität Mannheim
Akademisches Auslandsamt
L1, 1
68131 Mannheim
Postversand aus dem Ausland: Falls Sie Ihre Bewerbungsunterlagen aus dem Ausland an uns senden
möchten, schicken Sie dem AAA bitte sicherheitshalber zur Information eine E-Mail an [email protected].
Für die Vollständigkeit Ihrer Bewerbung sind Sie alleine verantwortlich. Nutzen Sie zur Überprüfung der
Vollständigkeit bitte oben stehende Tabelle. Aufgrund der hohen Zahl an BewerberInnen sehen wir uns
außer Stande, fehlende Unterlagen einzufordern.
Eingangsbestätigung:
Nach dem Bewerbungstermin erhalten Sie spätestens bis Freitag, 14.10.2016 (18 Uhr) eine E-Mail, in der
Ihnen das AAA die vollständige und firstgerechte Abgabe Ihrer Online- und Papierbewerbung bestätigt.
Nachreichen von Unterlagen
Das Nachreichen
Auswahlverfahrens.
von
Unterlagen
ist
nicht
möglich.
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Dies
dient
der
Beschleunigung
des
Auswahlverfahren
Anhand von drei Auswahlkriterien (Durchschnittsnote, erreichte ECTS und Qualität der Bewerbung (v.a.
Motivationsschreiben)), wird eine Liste erstellt, auf Basis derer die Platzvergabe vorgenommen wird. Die
Durchschnittsnote wird aus den Noten errechnet, die Sie im 1. und 2. Semester erreicht haben (inkl.
Nachschreibetermin des 2. Semesters).
Ihre Chancen auf einen (bestimmten) Austauschplatz an einer unserer Partneruniversitäten sind im
Vorhinein nicht abzuschätzen. Ob und für welche Partneruniversität Sie eine Zusage erhalten, hängt immer
auch von Ihren MitbewerberInnen ab. Daher sind keinerlei Aussagen zu Ihren Chancen möglich.
Leider kursieren immer wieder Gerüchte unter den Studierenden mit vermeintlichen Geheimtipps, die zu
"taktisch klugen" Bewerbungen führen sollen. Solche „Tipps“ führen jedoch vielmehr zu einer
Verunsicherung unter den Studierenden als zu einer zu einer Erhöhung Ihrer Bewerbungschancen. Befolgen
Sie bei der Bewerbung einfach die Informationen und Hinweise, die wir Ihnen in dieser Bewerbungsanleitung
geben, lassen Sie sich im AAA oder im Fachbereich BWL beraten und nehmen Sie sich Zeit für die
Recherche Ihrer Zieluniversitäten sowie das Verfassen des Motivationsschreibens. Bewerben Sie sich nur
für solche Universitäten, an denen Sie auch studieren möchten!
Wegen der hohen Zahl an Bewerbungen, die bearbeitet und begutachtet werden müssen, bitten wir Sie, sich
weder telefonisch noch per E-Mail nach dem Ausgang Ihrer Bewerbung zu erkundigen. Mit einer
Entscheidung können Sie vor Weihnachten rechnen. Sie erhalten dann einen Brief an die von Ihnen
angegebene Semesteradresse. Bitte warten Sie diesen Brief geduldig ab.
Hinweis Landesprogramme: Da die Teilnehmer an den Landesprogrammen ggf. früher nominiert werden
müssen, werden die Landesprogramm-Entscheidungen auch entsprechend früher mitgeteilt.
Sollten wir Ihnen in der ersten Bewerbungsrunde keine Zusage erteilen können, erhalten Sie eine E-Mail mit
der Einladung zu einer zweiten Bewerbungsrunde, die im Januar/Februar 2017 stattfinden wird. Falls Sie
einen zugeteilten Platz absagen, bieten wir Ihnen keinen neuen Platz an!
Wenn Sie eine Zusage erhalten, müssen Sie den Platz innerhalb einer Frist von 7 Tagen im Mobility OnlinePortal annehmen. Diese Annahmeerklärung ist verbindlich.
Nach der Zusage: Weitere Unterlagen für die Gasthochschule
Falls Sie eine Zusage erhalten, fordern viele Gasthochschulen anschließend für Ihre Anmeldung weitere
Unterlagen an, z.B. Gutachten, eine Auflistung der bisherigen Leistungen in englischer Sprache, einen
Nachweis der Sprachkenntnisse etc. Diese Unterlagen müssen nach der Zusage entsprechend zusammengestellt und an die Gasthochschule versendet werden. Hierzu erhalten Sie zum gegebenen
Zeitpunkt eine E-Mail mit genauen Anweisungen vom Akademischen Auslandsamt. Bitte warten Sie diese
Informationen geduldig ab.
Gutachten
Viele Partneruniversitäten, vor allem in Übersee, verlangen Gutachten. Diese Gutachten können Sie aber
erst in Auftrag geben, wenn Sie nach erfolgreicher Auswahl eine Zusage von uns erhalten haben und
ein Gutachten tatsächlich von der Partneruniversität gefordert wird!
Wenn Sie Gutachten benötigen, können Sie sich auf der folgenden Internetseite des Dekanats über das
Verfahren bezüglich der Gutachten informieren: www.bwl.uni-mannheim.de > Studium > Gutachten. Lesen
Sie sich die Hinweise unter „Allgemeine Informationen“ und „Gutachten für Austauschstudierende“ sorgfältig
durch. Wenn nur 1 Gutachten verlangt wird, können Sie auch nur 1 Gutachten beantragen.
Sprachnachweise
Zum Bewerbungszeitpunkt (30.09.) müssen Sie noch keinen Beleg über Ihre Sprachkenntnisse erbringen –
außer, Sie bewerben sich auf ein Landesprogramm (siehe oben). Sie müssen natürlich in eigener
Verantwortung dafür Sorge tragen, dass Sie sich nur für Hochschulen in solchen Ländern bewerben, in
denen Sie fortgeschrittene Kenntnisse der Landes- bzw. der Unterrichtssprache besitzen! Wenn Sie keine
ausreichenden Kenntnisse besitzen, wird dies später zu einer Ablehnung durch die ausländische
Partnerhochschule führen, da diese einen Sprachmachweis von Ihnen verlangen wird.
Die Anforderungen der Gastuniversitäten bezüglich der Art und Weise des Sprachnachweises können sich
laufend ändern. Als Hilfestellung, welchen Nachweis Sie für die Partneruniversität benötigen, können Ihnen
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die Informationen dienen, die das Akademische Auslandsamt auf der Basis von Erfahrungswerten
gesammelt und in der Partneruniversitäts-Datenbank auf der AAA-Webseite unter dem Punkt
„Partneruniversitäten“ zur Verfügung stellt. Über aktuelle Anforderungen informieren Sie sich bitte über die
Webseiten der Gastuniversitäten (Rubrik „exchange students“ o.ä.). Bitte schreiben Sie auf keinen Fall die
Partneruniversität an, um sich nach dem Sprachnachweis zu erkundigen! Falls Sie durch
eigenständige Recherche keine Informationen zum Sprachnachweis finden, können Sie sich gerne an Ihre
Ansprechpartner in Mannheim wenden.
Eine Übersicht der gängigen Sprachnachweise und wie Sie diese ablegen können, finden Sie im DownloadDokument „Zugelassene Sprachnachweise“ auf folgender Webseite des AAA: http://www.unimannheim.de/aaa/ausland > Bewerbung > Sprachnachweise. Bitte beachten Sie, dass der Sprachnachweis
aktuell sein muss, d.h. zum Bewerbungstermin nicht älter als zwei Jahre sein darf (Stichtag
30. September). Falls Sie beabsichtigen, an der gewünschten Gastuniversität Kurse in zwei verschiedenen
Sprachen zu belegen (z.B. Vorlesungen oder Seminare in englischer und spanischer Sprache), müssen Sie
für beide Sprachen einen Sprachnachweis vorweisen.
Der Nachweis der Sprachkenntnisse erfolgt…
…für ÜBERSEE-Partneruniversitäten, indem Sie bis zum 31.01.2017 einen entsprechenden
Sprachnachweis im AAA abgeben, da ab diesem Zeitpunkt die Anmeldeverfahren im Ausland beginnen und
das AAA Ihre Unterlagen an die Gasthochschule versendet. Siehe Kasten unten „Nominierungsverfahren
Übersee“.
…für EUROPA-Partneruniversitäten: Die Anmeldeverfahren an europäischen Universitäten starten ab
März. Anders als in Übersee versenden Sie die Anmeldeunterlagen für Europa selbst. Spätestens am
1. März müssen Sie also einen Sprachnachweis zur Hand haben, den Sie der Partneruniversität vorweisen
können. Bitte weisen Sie dies nach, indem Sie bis zum 01. März eine unbeglaubigte Kopie des
Nachweises im AAA einreichen. Das Original bewahren Sie auf, um es im Rahmen des Anmeldeverfahrens
an die Partneruniversität zu versenden. Siehe Kasten unten „Nominierungsverfahren Europa“.
…für LANDESPROGRAMME: Bei einer Bewerbung für ein Landesprogramm muss bereits zum
Bewerbungstermin (30.09.) der Sprachnachweis (i.d.R. TOEFL) beim AAA eingereicht werden, siehe oben.
Nominierungsverfahren Europa- und Übersee-Partneruniversitäten
Nach dem Erhalt einer Zusage für eine der Partneruniversitäten werden Sie in den folgenden Wochen und
Monaten an der ausländischen Hochschule offiziell durch das AAA nominiert. Für diesen
Nominierungsprozess müssen Sie noch einige Formalitäten erledigen, z.B. einen Sprachnachweis
einreichen. Im Ausland heißt dieser Prozess meist „application procedure“, es handelt sich hierbei also
formell gesehen um eine „Bewerbung“ als Austauschstudent an der Gasthochschule. In aller Regel – das
heißt, wenn Sie die Fristen einhalten und vollständige Unterlagen einreichen – ist hier allerdings keine
Ablehnung seitens der Partneruniversität zu befürchten. Wir sprechen daher in diesem Fall eher von einem
Nominierungs- bzw. Anmeldeverfahren und nicht von einem erneuten Bewerbungsverfahren. Die
Nominierungsverfahren für Europa und Übersee unterscheiden sich vor allem darin, dass Sie die
Unterlagen für Europa selbstständig versenden, während dies für Übersee-Universitäten durch das
Akademische Auslandsamt geschehen muss. In beiden Fällen werden Sie vom Akademischen
Auslandsamt per E-Mail informiert. Bitte warten Sie die Hinweise geduldig ab.Hier sind die wichtigsten
Informationen, insbesondere im Hinblick auf die Fristen für den Sprachnachweis, zusammengefasst:
Nominierungsverfahren EUROPA
Die Anmeldeverfahren an den europäischen Gasthochschulen beginnen ab März 2017. Im Rahmen dieser
Verfahren werden Sie aufgefordert, bestimmte Unterlagen an die Gasthochschule zu senden, z.B. den
Sprachnachweis. Diesen müssen Sie spätestens am 01. März in den Händen halten, um ihn zusammen mit
den anderen Unterlagen versenden zu können. Bitte reichen Sie eine unbeglaubigte KOPIE des
Sprachnachweises bis zum 01. März im AAA ein – das Original behalten Sie zur Versendung an die
Partnerhochschule.
Falls Sie der Gasthochschule zum geforderten Zeitpunkt keinen Sprachnachweis vorlegen können,
wird die Gasthochschule Sie in der Regel nicht als Austauschstudierenden akzeptieren. Es liegt also
allein in Ihrer Verantwortung, sich rechtzeitig um den Sprachnachweis zu kümmern.
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Nominierungsverfahren ÜBERSEE
Bei den Übersee-Programmen werden Ihre Anmeldeunterlagen vom Akademischen Auslandsamt an die
Gasthochschule verschickt. Da der Versendeprozess für Übersee früher startet als derjenige für Europa,
müssen Sie Ihren Sprachnachweis schon bis spätestens 31. Januar 2017 im AAA abgeben, damit er mit
Ihren Unterlagen versendet werden kann (Ausnahme Landesprogramme, siehe oben).
Gerade bei Bewerbungen auf Partneruniversitäten, die einen international standardisierten Test (wie
TOEFL oder IELTS) verlangen, empfehlen wir frühestmöglich einen Test-Termin zu vereinbaren und nicht
erst den Erhalt des Zusagebriefes abzuwarten, da viele Test-Center in der Umgebung (z.B. Mannheim) oft
schon einige Wochen im Vorhinein ausgebucht sind. Zudem müssen Sie bis zum Erhalt des
Testergebnisses einige Wochen einplanen.
Bis zur Deadline sollten Sie idealerweise einen Original TOEFL eingereicht haben. Bis ein Original TOEFL
nach Testtermin bei Ihnen/uns eingeht, können 6-8 Wochen vergehen. Auf eigene Verantwortung können
Sie auch nur den Test Taker Score Report einreichen (und das Original ,sobald es vorliegt, nachreichen).
Der Test Taker Score Report kann in der Regel innerhalb von 8-10 Tagen nach Ablegen des Tests im
Internet als PDF heruntergeladen und ausgedruckt werden. Das Risiko, dass die Anmeldung bei Ihrer
Gastuniversität dann ggf. mit dem Test Taker Score Report erfolgen muss und die Gastuniversität
diesen und somit Ihre Bewerbung ablehnt, tragen dann Sie.
Tipp: Sie können Ihren TOEFL-Test deutschlandweit bei allen Test-Centern oder auch im Ausland ablegen.
Wichtig: Falls Ihr Sprachnachweis bis zum 31.01. nicht vorliegt, können Sie nicht an der
Gasthochschule angemeldet werden und Ihr Platz verfällt. Es liegt also allein in Ihrer Verantwortung,
sich rechtzeitig um den Sprachnachweis zu kümmern!
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg für Ihre Bewerbung!
Ihr Team des Akademischen Auslandsamts und des Dekanats für BWL
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