Bewerbungsanleitung für BWL-Bachelor für die Europa/Erasmus- und Übersee-Programme der Fakultät für BWL (in Kooperation mit dem Akademischen Auslandsamt) Bewerbungsschluss 30. September 2016 Diese Anleitung soll Bachelor-Studierenden im Studiengang BWL als Leitfaden zur Erstellung der Bewerbung für einen Auslandsstudienplatz dienen. Sie gilt für alle Austauschprogramme der Fakultät für BWL mit Partneruniversitäten in Europa und Übersee, die vom Akademischen Auslandsamt (AAA) koordiniert werden. Speichern Sie sich diese Bewerbungsanleitung unbedingt ab oder drucken Sie sie aus. Bei Fragen bitte immer erst dieses Dokument zu Rate ziehen! WICHTIG: Falls Sie sich auf ein Landesprogramm bewerben möchten, müssen Sie bereits zum 30. September mit Ihrer Bewerbung einen aktuellen Sprachnachweis (i.d.R. TOEFL) einreichen (siehe unten)! Für die übrigen Programme (Erasmus, Partneruniversitäten) beachten Sie die Hinweise zu den Sprachnachweisen weiter unten in dieser Bewerbungsanleitung. INHALT: Wie kann ich mich informieren? .................................................................................................................... - 1 Wofür kann ich mich bewerben? ................................................................................................................... - 2 Bewerbungsvoraussetzungen ....................................................................................................................... - 3 Kann ich einen Abschluss im Ausland erwerben? ........................................................................................ - 4 Stipendienleistungen ..................................................................................................................................... - 4 Bewerbungsunterlagen .................................................................................................................................. - 4 Allgemeine Hinweise zu den Bewerbungsunterlagen ................................................................................ - 4 Komponenten der Bewerbung ................................................................................................................... - 6 Verpackung der Bewerbung ...................................................................................................................... - 8 Abgabe der Bewerbung ............................................................................................................................. - 8 Eingangsbestätigung:................................................................................................................................. - 8 Nachreichen von Unterlagen ..................................................................................................................... - 8 Auswahlverfahren .......................................................................................................................................... - 9 Nach der Zusage: Weitere Unterlagen für die Gasthochschule .................................................................... - 9 Gutachten ................................................................................................................................................... - 9 Sprachnachweise ....................................................................................................................................... - 9 Nominierungsverfahren Europa- und Übersee-Partneruniversitäten ...................................................... - 10 - Wie kann ich mich informieren? Informationen Ihrer Fakultät / Ihres Fachbereichs Besuchen Sie unbedingt die Informationsveranstaltungen der Fakultät zum Thema Auslandssemester! Weitere Informationen Ihrer Fakultät finden Sie unter http://www.bwl.uni-mannheim.de (Internetseite der Fakultät BWL > Internationales > Im Ausland studieren > Auslandsstudium BachelorStudierende). Hier finden Sie auch die Info-Mails, die Unterlagen der Informationsveranstaltungen und eine FAQ-Seite. Website des Akademischen Auslandsamts: www.uni-mannheim.de/aaa Unter der Rubrik „Studium im Ausland“ finden Sie eine Datenbank mit den Partneruniversitäten, für die Sie sich bewerben können, Links zu den Homepages der Partnerunis, Informationen zu den Bewerbungsunterlagen und die Erfahrungsberichte derjenigen Studierenden, die bereits einen Auslandsaufenthalt an einer der Partneruniversitäten absolviert haben. Das Auslandsamt kann bei spezielleren Fragen auch Kontakt zu den Verfassern der Erfahrungsberichte herstellen. Hierzu schicken Sie bitte eine E-Mail mit der vierstelligen Nummer des Erfahrungsberichts an [email protected]. Broschüren Im Lesesaal im Erdgeschoss von L1,1 (beim Express-Service) sammeln wir für Sie Broschüren der Partneruniversitäten zur Ansicht. Zwar stellen nicht alle Partnerhochschulen im Zeitalter des Internets Broschüren zur Verfügung, aber werfen Sie doch mal einen Blick in die nach Ländern sortierten Fächer. International Day an der Universität Mannheim Am Do, 22.09.2016, veranstaltet das AAA in den Katakomben von 15-19 Uhr den „International Day“, die große Infomesse zum Auslandsstudium mit Vorträgen und Infoständen der Partneruniversitäten. Während dieser Zeit stehen Ihnen auch die Mitarbeiter des AAA und Vertreter der Fachbereiche für Fragen zur Verfügung. Hinweis zu Kontakt zu Partneruniversitäten Bitte wenden Sie sich zu diesem Zeitpunkt NICHT an die KollegInnen an den Partneruniversitäten, sondern informieren Sie sich über die Internetseiten der Institution etc. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die im Folgenden genannten Ansprechpartner an der Universität Mannheim. Einzelberatung im Akademischen Auslandsamt Das AAA hilft Ihnen bei Fragen zur Bewerbung und zur Organisation des Auslandsaufenthalts gerne weiter. Offene Sprechstunde des Auslandsamts (für kürzere Fragen): Mo 9-12 Uhr, Mi 14-17 Uhr. Beratungstermine nach telefonischer Vereinbarung unter 0621 181-1151 (Sekretariat). Ihre zuständigen Ansprechpartner für die Beratung sind: Romanische (Frankreich, Portugal): Länder in Spanien, Europa Italien, Englisch- und deutschsprachige Länder in Europa (inkl. Skandinavien, Osteuropa etc.); Nordamerika, Neuseeland: Mexiko, Kerstin Bach Tel. 0621 181-1160 Carita Emmerich-Wessels Tel. 0621 181-1157 Lukas Dausend Tel. 0621 181-1137 Australien, Afrika, Asien, Südamerika, Israel: Beratung im Fachbereich: bei akademischen Fragen Bei fachlichen Fragen (z.B. zur Kursauswahl) wenden Sie sich bitte an Jennifer Thum, Tel.: 0621 181-1439, Dekanat für BWL, L5, 5, Raum 102, offene Sprechstunde: montags 10:30 Uhr bis 12:30 Uhr sowie donnerstags 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr; E-Mail: [email protected] Kursabsprache für Bachelor BWL Für die Kursabsprache nach einer Platzzusage an der Gastuniversität ist Frau Thum am Dekanat BWL zuständig. Mit Hilfe der Kursmeldung und –festlegung wird eine spätere Umrechnung und Übertragung Ihrer Leistungen aus dem Ausland in das Mannheimer „International Studies Modul“ durch den Prüfungsausschuss sichergestellt. Informationen zum genauen Vorgehen finden Sie auf der Homepage der Fakultät für BWL. Learning Agreements Zusätzlich zur Kursabsprache mit dem Fachbereich BWL können sowohl die Gastuniversität als auch das Akademische Auslandsamt sogenannte Learning Agreements einfordern. Diese dienen lediglich der Dokumentation der Kurswahl (z.B. für das Erasmus-Programm). Sie sind für die Übertragung der Auslandsleistungen in Ihr Mannheimer Modul jedoch nicht ausreichend. Wofür kann ich mich bewerben? Für welche Programme Sie sich bewerben können, entnehmen Sie bitte dem pdf-Dokument „Liste der Austauschprogramme für Bachelor BWL“, welches Sie auf der Webseite des Akademischen Auslandsamts sowie auf den Internetseiten des Dekanats finden können. Unter der Rubrik Studium im Ausland > Partneruniversitäten auf der Homepage des AAA finden Sie in einer Datenbank alle Austauschprogramme der Universität Mannheim (hier sind also auch Partneruniversitäten für Seite 2 von 11 andere Studiengänge aufgelistet, die für Sie als Bachelor BWL Studierende nicht relevant sind). Diese Datenbank bietet Ihnen Informationen zu den Partneruniversitäten, u.a. mit Links zu den Webseiten der Universitäten, Erfahrungsberichten und weiteren Hinweisen. Für Ihre Bewerbung können Sie eine Auswahl verschiedener Universitäten treffen. Verbindlich hierfür ist das oben genannte pdf-Dokument „Liste der Austauschprogramme für Bachelor BWL“. Zum Bewerbungsschluss am 30. September 2016 können Sie sich für maximal 7 Partneruniversitäten sowohl in Europa als auch in Übersee bewerben. Diese 7 Universitäten können in verschiedenen Ländern und Regionen liegen, solange bei Ihnen die entsprechenden Sprachkenntnisse vorhanden sind. Die gewünschten Universitäten tragen Sie in das Online-Bewerbungsformular sowie in die „Prioritätenliste“ ein (Erläuterung weiter unten). Beispiel: Bitte beachten: Mit einigen Universitäten laufen zurzeit noch Vertragsverhandlungen. Das kann sowohl bedeuten, dass zu den im Internet aufgeführten Austauschmöglichkeiten noch Universitäten hinzukommen, aber auch, dass die eine oder andere Universität noch wegfällt. Eine endgültige Liste der zu Verfügung stehenden Austauschprogramme für Bachelor BWL wird bis zum 31.08.2016 online gestellt. Hinweis Landesprogramme: Bitte beachten Sie, dass bei einer Bewerbung für die Landesprogramme aufgrund von frühen Anmeldefristen der Austauschstudierenden einige Ausnahmen und Besonderheiten gelten. Dies betrifft in erster Linie den Sprachnachweis, der bei den Landesprogrammen schon zum 30.09. eingereicht werden muss. Grundsätzlich läuft eine Bewerbung auf die Landesprogramme so ab, dass Sie sich zunächst generell um einen Platz in einem Landesprogramm bewerben. Erst nach der Auswahl für die Teilnahme am Landesprogramm erfolgt in einem zweiten Schritt die Zuteilung zu einer der am Landesprogramm beteiligten Universitäten; hierbei wird man versuchen, Sie an Ihrer Wunschuniversität unterzubringen. Bitte beachten Sie dazu die näheren Hinweise in den entsprechenden Abschnitten dieser Bewerbungsanleitung. Bewerbungsvoraussetzungen 1. Immatrikulation an der Universität Mannheim während des Zeitraums des Auslandsaufenthalts (und anschließende Rückkehr zum Studium an die Universität Mannheim). Ein Urlaubssemester während des Auslandsaufenthaltes ist nicht möglich. 2. Fortgeschrittene Kenntnisse in der Unterrichtssprache Ihrer gewünschten Zieluniversität. Weitere Informationen hierzu siehe unten. 3. Fristgerechte Abgabe einer vollständigen Bewerbung – online und in Papierform. Hinweis: Nach einem Auslandsaufenthalt im Bachelor-Studium wird eine erneute Auslandsbewerbung im Master-Studium nicht nachrangig behandelt. ACHTUNG: Einige Partneruniversitäten akzeptieren keine Austauschstudierenden, die die Staatsbürgerschaft des jeweiligen Ziellandes innehaben. Sollten Sie also Staatsbürger eines bestimmten Landes sein und sich für ein Programm in diesem interessieren, halten Sie bitte vorher Rücksprache mit dem Akademischen Auslandsamt, um sicher zu gehen, ob Sie für diesen Austausch überhaupt in Frage kommen. Beachten Sie dabei auch die für Sie gültigen Visumsbestimmungen. Seite 3 von 11 Kann ich einen Abschluss im Ausland erwerben? Innerhalb von Austauschprogrammen ist der Erwerb von „degrees“ (MBA, Bachelor, Master o.ä.) i.d.R. nicht möglich, da Sie als Austauschstudierende im Ausland den Status „non-degree seeking student“ haben. Für Europa gilt zusätzlich: Wenn durch den Erwerb eines Abschlusses Studiengebühren fällig werden sollten, verlieren Sie automatisch Ihren Erasmus-Status und können keine Erasmus-Förderung erhalten. Stipendienleistungen Bei erfolgreicher Bewerbung erhalten Sie einen studiengebührenbefreiten Studienplatz an einer unserer Partnerhochschulen. Darüber hinaus gibt es einige Finanzierungsmöglichkeiten, über die Sie sich auf der Website des AAA unter dem Punkt „Studium im Ausland“ „Finanzierung“ informieren können. Meist ist dies mit einer separaten Bewerbung oder Antragstellung verbunden. Hinweis: Viele Stipendien haben lange Bewerbungs-Vorlaufzeiten, weswegen Sie sich rechtzeitig informieren sollten. An den Erasmus-Partneruniversitäten ist üblicherweise eine Mobilitätsförderung aus Mitteln der EU inbegriffen. Diese ist länderabhängig und liegt voraussichtlich zwischen 150 und 250 Euro pro Monat („Erasmus-Förderung“). Nach der Platzzusage an einer Erasmus-Partneruniversität erhalten Sie hierzu automatisch Informationen vom AAA. Hinweis: Aufgrund der aktuellen Entwicklungen um die EUMitgliedschaft Großbritanniens steht die künftige Erasmus-Förderung von Aufenthalten in Großbritannien unter Vorbehalt. Sie sollten so kalkulieren, dass Sie einen Aufenthalt in Großbritannien notfalls auch ohne die Erasmus-Unterstützung finanzieren können. Falls Sie bereits in ihrem aktuellen oder vorherigen Studiengang eine Förderung durch das ErasmusProgramm für ein Auslandsstudium oder –praktikum erhalten haben, ist eine erneute Förderung durch das Erasmus-Programm dennoch möglich, sofern folgende Maximal-Zeiten bei der Gesamt-Förderung für Studium und Praktikum nicht überschritten werden: pro Studienzyklus (Bachelor/Master) ist jeweils eine Förderung bis zu maximal 12 Monaten möglich, bei einzügigen Studiengängen (Staatsexamen Lehramt) insgesamt bis zu maximal 24 Monaten. Bewerbungsunterlagen Allgemeine Hinweise zu den Bewerbungsunterlagen Ihre Bewerbungsunterlagen reichen Sie in Papierform ein UND laden diese zusätzlich im OnlineBewerbungsportal „Mobility Online“ hoch (beides fristgerecht). Das Bewerbungsportal wird zum 01.09.2016 freigeschaltet. Bis dahin können Sie alle im Folgenden genannten Unterlagen (bis auf das eigentliche Online-Bewerbungsformular) vorbereiten. BITTE BEREITEN SIE AUCH RECHTZEITIG SCANS/DIGITALE VERSIONEN VOR, damit Sie diese nach Freischaltung der Online-Bewerbung hochladen können. Alle Bewerbungsunterlagen sollten in einfacher Ausfertigung in deutscher Sprache eingereicht werden. Wenn Ihre Muttersprache nicht Deutsch ist, können Sie die Bewerbungsunterlagen gerne in englischer Sprache einreichen. Gutachten sind generell zum Bewerbungstermin nicht notwendig. Bitte entsprechend auch keine (evtl. bereits vorhandenen) Gutachten der Bewerbung beilegen – sie gehen nicht als Kriterium in den Auswahlprozess mit ein. Reichen Sie Ihre Bewerbung erst ein, wenn Sie alle notwendigen Dokumente beisammen haben. Die separate Abgabe einzelner Komponenten ist nicht zulässig! Keine Auflistung bisheriger Studienleistungen: Die relevanten Noten aus den bisher erbrachten Modulen sind im Studienbüro erfasst. Diese Daten werden der Kommission der Fakultät BWL zur Durchführung des Auswahlverfahrens zur Verfügung gestellt. Sie müssen daher keinen Notenauszug mit Ihrer Bewerbung einreichen. Übersicht der Bewerbungskomponenten (Checkliste): Seite 4 von 11 Eine Erläuterung zu den einzelnen Bewerbungskomponenten finden Sie weiter unten. Bereiten Sie alle Bewerbungskomponenten ab sofort soweit vor, damit Sie diese ab dem 01.09.2016 im Bewerbungsportal hochladen können. Checkliste für Sie zum Abhaken Nr. Bezeichnung der Bewerbungskomponente Vor Abgabe der Bewerbung ordnen Sie bitte die Papier-Unterlagen in dieser Reihenfolge. 1 Online-Bewerbungsbogen (ab 01.09.2016 im Online-Portal erstellen, ausdrucken u. unterschrieben hochladen) In Papierform vorliegend Original oder beglaubigte Kopie Pflicht? In digitaler Form hochgeladen (ab 01.09. möglich) ja 2 Prioritätenliste - 3 Motivationsschreiben - Sprachnachweis/e (bei Bewerbung für Landesprogramme müssen ja* - - - (4) Sie diese bereits zum 30.09. einreichen) (5) Passfoto (optional) (6) Pass (optional) Unterlagen hochgeladen in Papierform abgegeben *Bei TOEFL als Sprachnachweis kann zunächst der Test Taker Score Report eingereicht werden (Original nachreichen). Zulässige Formate für das Hochladen sind PDF (bevorzugt), WORD und Bilddateien (z.B. für Passfoto). Seite 5 von 11 Komponenten der Bewerbung 1 Bewerbungsbogen (wird im Online-Bewerbungsportal erstellt) Das Online-Bewerbungsportal „Mobility Online“ wird ab dem 01.09.2016 auf folgender Website freigeschaltet: Universität Mannheim > Akademisches Auslandsamt > Studium im Ausland > Bewerbung > Online-Bewerbung Loggen Sie sich dort ab dem 01.09. mit Ihrer gewohnten Uni-Mannheim-Kennung ein. Um sich erfolgreich zu bewerben, müssen Sie die folgenden Schritte online ausführen: 1) Im ersten Schritt geben Sie in dem unter oben genannten Link erscheinenden OnlineFormular neben Ihren persönlichen Daten alle Ihre Wunschuniversitäten (max. 7) sowie den gewünschten Zeitraum des Auslandsstudiums an und senden das Formular elektronisch ab. [Falls Sie Ihre Wunschuniversitäten danach noch einmal ändern möchten, so können Sie dies in Schritt Nr. 2 (Bewerbungsportal) tun.] 2) Anschließend erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail mit dem Zugangslink zu Ihrem persönlichen Online-Bewerbungsportal. Bewahren Sie die E-Mail mit Ihrem Zugangslink gut auf, da Sie im Bewerbungsportal später auch die Informationen zum Ausgang Ihrer Bewerbung erhalten werden (Information zu Zu- oder Absage). Im Bewerbungsportal ist alles, was Sie im Folgenden tun müssen, in der entsprechenden Reihenfolge angezeigt. Diese Übersicht nennt sich „Bewerbungsworkflow“. Vervollständigen Sie im Bewerbungsworkflow Ihre Daten und laden Sie die von Ihnen vorbereiteten Bewerbungskomponenten hoch (diese Bewerbungskomponenten sind weiter unten in dieser Anleitung ausführlich beschrieben – bitte bereiten Sie diese ab sofort vor). Anschließend führen Sie bitte folgende Arbeitsschritte durch: Drucken Sie den sich automatisch generierenden Bewerbungsbogen aus Unterschreiben Sie den Bewerbungsbogen Scannen Sie den unterschriebenen Bewerbungsbogen Laden Sie die unterschriebene Version hoch Geben Sie alle Ihre Unterlagen inklusive des unterschriebenen Bewerbungsbogens auch in Papierform ab [wo und bis wann: siehe Abschnitt weiter unten in dieser Anleitung zur Bewerbungsabgabe]. Hinweis zu Ihrer eigenen Sicherheit: Bitte warten Sie mit dem Hochladen der Dokumente nicht bis zum Ende der Bewerbungsfrist, sondern erledigen dies einige Tage vorher, um eine Überschreitung der Bewerbungsfrist bei möglichen Computer-Problemen oder bei anderen Rückfragen zu vermeiden. Hinweis Landesprogramme: Wenn Sie sich auf ein Landesprogramm bewerben, wählen Sie im Online-Formular das entsprechende Landesprogramm aus und geben eine der an diesem Landesprogramm teilnehmenden Universitäten als Wunschhochschule an (z.B. „LP Ontario“/„University of Windsor“). Grundsätzlich läuft eine Bewerbung auf die Landesprogramme aber so ab, dass Sie zunächst nur eine Zusage für die generelle Teilnahme am gewünschten Landesprogramm erhalten – noch ohne Festlegung der Zielhochschule. Erst in einem zweiten Schritt nach der Zusage erfolgt die Zuteilung zu einer der am Landesprogramm beteiligten Universitäten – dies kann eine andere als die von Ihnen im OnlineFormular gewünschte Hochschule sein. Seite 6 von 11 2 3 Prioritätenliste (Formular auf AAA-Website) Zu finden unter www.uni-mannheim.de/aaa Studium im Ausland Bewerbung Tragen Sie in der Liste Ihre Wunschuniversitäten ein (maximal 7). Beachten Sie, dass Sie für jede der angegebenen Universitäten die entsprechenden Sprachkenntnisse besitzen müssen. Hinweis Landesprogramme: Nennen Sie das gewünschte Landesprogramm mit Angabe Ihrer Wunschuniversität im Landesprogramm. Drucken Sie das Formular anschließend aus, laden Sie es hoch und legen Sie es Ihrer Bewerbung bei. Motivationsschreiben Format: Das Motivationsschreiben muss Ihren Namen und Ihre Matrikelnummer enthalten (Kopfzeile). Auf der ersten Seite des Motivationsschreibens legen Sie die persönlichen und fachlichen Gründe für das Austauschprogramm dar, das Sie als erste Priorität genannt haben. In kürzerer Form gehen Sie entsprechend auf die weiteren Austauschprogramme Ihrer Prioritätenliste ein, pro Universität maximal eine halbe Seite. Insgesamt darf das Motivationsschreiben mit allen Prioritäten nicht länger als 3 Seiten sein. Aus dem Motivationsschreiben soll hervorgehen, dass Sie sich bereits mit den Institutionen und dem jeweiligen Studienangebot Ihrer Wunschuniversitäten vertraut gemacht haben. Das Auswahlkomitee liest und bewertet jedes einzelne Motivationsschreiben. Hinweis Landesprogramme: Bei einer Bewerbung auf ein Landesprogramm beziehen Sie sich in Ihrem Motivationsschreiben auf die von Ihnen bevorzugte Universität innerhalb des Landesprogramms. (4) Sprachnachweis: NUR bei einer Bewerbung auf ein Landesprogramm (egal in welcher Priorität dieses von Ihnen genannt wird) muss bereits mit der Bewerbung (zum 30.09.) ein gültiger Sprachnachweis (i.d.R. TOEFL) eingereicht werden. Grund hierfür sind die frühen Nominierungsfristen bei den Landesprogrammen. Der Nachweis darf zum Bewerbungstermin nicht älter als zwei Jahre sein (Stichtag 30.09.). Im Falle eines TOEFL ist ein Ausdruck des Test Taker Score Report, welche schon innerhalb von 8-10 Tagen nach Ablegen des Tests im Internet heruntergeladen werden kann, zum Bewerbungstermin bei den Landesprogrammen ausreichend (Original muss nachgereicht werden). Alle anderen Austauschprogramme erfordern die Sprachnachweise erst zu einem späteren Zeitpunkt (s. Abschnitt Sprachnachweise). Wenn Ihnen diese aber schon vorliegen sollten, geben Sie sie gerne schon zum Bewerbungstermin ab und laden Sie sie im Bewerbungsportal hoch. (5) Passfoto (optional) Bitte laden Sie ein Passfoto im Online-Bewerbungsportal hoch (Bilddatei, z.B. JPEG). Dieses wird auf den Bewerbungsbogen gedruckt. Alternativ können Sie auch gerne ein Passbild auf Ihrer Bewerbung aufkleben. (6) Kopie Ihres Reisepasses (optional) Insbesondere für Aufenthalte außerhalb der EU benötigen Sie einen Reisepass, der in der Regel noch mindestens 6 Monate nach Abschluss Ihres Auslandsaufenthalts gültig sein muss. Wenn Sie einen entsprechend gültigen Reisepass besitzen, laden Sie bitte eine Kopie des Passes (PDF oder Bilddatei) im Bewerbungsportal hoch und legen Sie diese bei. Andernfalls denken Sie bitte daran, sich ggf. rechtzeitig um einen Reisepass zu kümmern. Im Falle einer Zusage müssen Sie für einen Auslandsaufenthalt ab HWS 2017 eine Kopie Ihres in diesem Sinne gültigen Reisepasses bis zum 15. Februar 2017 einreichen. Für Aufenthalte innerhalb der EU reicht für EU-Bürger zumeist ein gültiger Personalausweis. Seite 7 von 11 Verpackung der Bewerbung 1. Sortieren Sie die Bewerbungsunterlagen in der oben angegebenen Reihenfolge – unsortierte Unterlagen haben negative Auswirkungen auf Ihre Bewerbungschancen. 2. Legen Sie die Unterlagen in eine an zwei Seiten offene Klarsichthülle – keine Bewerbungsmappen, Schnellhefter o.ä. verwenden! Teure Bewerbungsmappen verbessern Ihre Chancen nicht und sind hinderlich für die weitere Bearbeitung. Ein Briefumschlag ist nur notwendig, wenn Sie die Bewerbung per Post senden. Abgabe der Bewerbung Die Bewerbungsabgabe erfolgt zweifach: Online-Upload aller Unterlagen bis spätestens 30.09.2016 um 12 Uhr mittags UND Abgabe der ausgedruckten Papierbewerbung spätestens am 30.09.2016 am Express-Service in L1,1 (Erdgeschoss) oder per Post (es gilt das Datum des Poststempels) Sie müssen sicherstellen, dass der Inhalt Ihrer Online-Dokumente mit der Papierbewerbung identisch ist. Wir empfehlen den Post-Standardversand, da Einschreiben, Express-Briefe und ähnliches in der Zustellung leider häufig deutlich länger benötigen und den Auswahlprozess verzögern. Öffnungszeiten Express-Service (Stand Juli 2016): Montag, Dienstag und Donnerstag Mittwoch Freitag 10:00-12:00 und 13:00-15:00 Uhr 10:00-12:00 und 13:00-17:00 Uhr 10:00-12:00 Uhr Postadresse: Universität Mannheim Akademisches Auslandsamt L1, 1 68131 Mannheim Postversand aus dem Ausland: Falls Sie Ihre Bewerbungsunterlagen aus dem Ausland an uns senden möchten, schicken Sie dem AAA bitte sicherheitshalber zur Information eine E-Mail an [email protected]. Für die Vollständigkeit Ihrer Bewerbung sind Sie alleine verantwortlich. Nutzen Sie zur Überprüfung der Vollständigkeit bitte oben stehende Tabelle. Aufgrund der hohen Zahl an BewerberInnen sehen wir uns außer Stande, fehlende Unterlagen einzufordern. Eingangsbestätigung: Nach dem Bewerbungstermin erhalten Sie spätestens bis Freitag, 14.10.2016 (18 Uhr) eine E-Mail, in der Ihnen das AAA die vollständige und firstgerechte Abgabe Ihrer Online- und Papierbewerbung bestätigt. Nachreichen von Unterlagen Das Nachreichen Auswahlverfahrens. von Unterlagen ist nicht möglich. Seite 8 von 11 Dies dient der Beschleunigung des Auswahlverfahren Anhand von drei Auswahlkriterien (Durchschnittsnote, erreichte ECTS und Qualität der Bewerbung (v.a. Motivationsschreiben)), wird eine Liste erstellt, auf Basis derer die Platzvergabe vorgenommen wird. Die Durchschnittsnote wird aus den Noten errechnet, die Sie im 1. und 2. Semester erreicht haben (inkl. Nachschreibetermin des 2. Semesters). Ihre Chancen auf einen (bestimmten) Austauschplatz an einer unserer Partneruniversitäten sind im Vorhinein nicht abzuschätzen. Ob und für welche Partneruniversität Sie eine Zusage erhalten, hängt immer auch von Ihren MitbewerberInnen ab. Daher sind keinerlei Aussagen zu Ihren Chancen möglich. Leider kursieren immer wieder Gerüchte unter den Studierenden mit vermeintlichen Geheimtipps, die zu "taktisch klugen" Bewerbungen führen sollen. Solche „Tipps“ führen jedoch vielmehr zu einer Verunsicherung unter den Studierenden als zu einer zu einer Erhöhung Ihrer Bewerbungschancen. Befolgen Sie bei der Bewerbung einfach die Informationen und Hinweise, die wir Ihnen in dieser Bewerbungsanleitung geben, lassen Sie sich im AAA oder im Fachbereich BWL beraten und nehmen Sie sich Zeit für die Recherche Ihrer Zieluniversitäten sowie das Verfassen des Motivationsschreibens. Bewerben Sie sich nur für solche Universitäten, an denen Sie auch studieren möchten! Wegen der hohen Zahl an Bewerbungen, die bearbeitet und begutachtet werden müssen, bitten wir Sie, sich weder telefonisch noch per E-Mail nach dem Ausgang Ihrer Bewerbung zu erkundigen. Mit einer Entscheidung können Sie vor Weihnachten rechnen. Sie erhalten dann einen Brief an die von Ihnen angegebene Semesteradresse. Bitte warten Sie diesen Brief geduldig ab. Hinweis Landesprogramme: Da die Teilnehmer an den Landesprogrammen ggf. früher nominiert werden müssen, werden die Landesprogramm-Entscheidungen auch entsprechend früher mitgeteilt. Sollten wir Ihnen in der ersten Bewerbungsrunde keine Zusage erteilen können, erhalten Sie eine E-Mail mit der Einladung zu einer zweiten Bewerbungsrunde, die im Januar/Februar 2017 stattfinden wird. Falls Sie einen zugeteilten Platz absagen, bieten wir Ihnen keinen neuen Platz an! Wenn Sie eine Zusage erhalten, müssen Sie den Platz innerhalb einer Frist von 7 Tagen im Mobility OnlinePortal annehmen. Diese Annahmeerklärung ist verbindlich. Nach der Zusage: Weitere Unterlagen für die Gasthochschule Falls Sie eine Zusage erhalten, fordern viele Gasthochschulen anschließend für Ihre Anmeldung weitere Unterlagen an, z.B. Gutachten, eine Auflistung der bisherigen Leistungen in englischer Sprache, einen Nachweis der Sprachkenntnisse etc. Diese Unterlagen müssen nach der Zusage entsprechend zusammengestellt und an die Gasthochschule versendet werden. Hierzu erhalten Sie zum gegebenen Zeitpunkt eine E-Mail mit genauen Anweisungen vom Akademischen Auslandsamt. Bitte warten Sie diese Informationen geduldig ab. Gutachten Viele Partneruniversitäten, vor allem in Übersee, verlangen Gutachten. Diese Gutachten können Sie aber erst in Auftrag geben, wenn Sie nach erfolgreicher Auswahl eine Zusage von uns erhalten haben und ein Gutachten tatsächlich von der Partneruniversität gefordert wird! Wenn Sie Gutachten benötigen, können Sie sich auf der folgenden Internetseite des Dekanats über das Verfahren bezüglich der Gutachten informieren: www.bwl.uni-mannheim.de > Studium > Gutachten. Lesen Sie sich die Hinweise unter „Allgemeine Informationen“ und „Gutachten für Austauschstudierende“ sorgfältig durch. Wenn nur 1 Gutachten verlangt wird, können Sie auch nur 1 Gutachten beantragen. Sprachnachweise Zum Bewerbungszeitpunkt (30.09.) müssen Sie noch keinen Beleg über Ihre Sprachkenntnisse erbringen – außer, Sie bewerben sich auf ein Landesprogramm (siehe oben). Sie müssen natürlich in eigener Verantwortung dafür Sorge tragen, dass Sie sich nur für Hochschulen in solchen Ländern bewerben, in denen Sie fortgeschrittene Kenntnisse der Landes- bzw. der Unterrichtssprache besitzen! Wenn Sie keine ausreichenden Kenntnisse besitzen, wird dies später zu einer Ablehnung durch die ausländische Partnerhochschule führen, da diese einen Sprachmachweis von Ihnen verlangen wird. Die Anforderungen der Gastuniversitäten bezüglich der Art und Weise des Sprachnachweises können sich laufend ändern. Als Hilfestellung, welchen Nachweis Sie für die Partneruniversität benötigen, können Ihnen Seite 9 von 11 die Informationen dienen, die das Akademische Auslandsamt auf der Basis von Erfahrungswerten gesammelt und in der Partneruniversitäts-Datenbank auf der AAA-Webseite unter dem Punkt „Partneruniversitäten“ zur Verfügung stellt. Über aktuelle Anforderungen informieren Sie sich bitte über die Webseiten der Gastuniversitäten (Rubrik „exchange students“ o.ä.). Bitte schreiben Sie auf keinen Fall die Partneruniversität an, um sich nach dem Sprachnachweis zu erkundigen! Falls Sie durch eigenständige Recherche keine Informationen zum Sprachnachweis finden, können Sie sich gerne an Ihre Ansprechpartner in Mannheim wenden. Eine Übersicht der gängigen Sprachnachweise und wie Sie diese ablegen können, finden Sie im DownloadDokument „Zugelassene Sprachnachweise“ auf folgender Webseite des AAA: http://www.unimannheim.de/aaa/ausland > Bewerbung > Sprachnachweise. Bitte beachten Sie, dass der Sprachnachweis aktuell sein muss, d.h. zum Bewerbungstermin nicht älter als zwei Jahre sein darf (Stichtag 30. September). Falls Sie beabsichtigen, an der gewünschten Gastuniversität Kurse in zwei verschiedenen Sprachen zu belegen (z.B. Vorlesungen oder Seminare in englischer und spanischer Sprache), müssen Sie für beide Sprachen einen Sprachnachweis vorweisen. Der Nachweis der Sprachkenntnisse erfolgt… …für ÜBERSEE-Partneruniversitäten, indem Sie bis zum 31.01.2017 einen entsprechenden Sprachnachweis im AAA abgeben, da ab diesem Zeitpunkt die Anmeldeverfahren im Ausland beginnen und das AAA Ihre Unterlagen an die Gasthochschule versendet. Siehe Kasten unten „Nominierungsverfahren Übersee“. …für EUROPA-Partneruniversitäten: Die Anmeldeverfahren an europäischen Universitäten starten ab März. Anders als in Übersee versenden Sie die Anmeldeunterlagen für Europa selbst. Spätestens am 1. März müssen Sie also einen Sprachnachweis zur Hand haben, den Sie der Partneruniversität vorweisen können. Bitte weisen Sie dies nach, indem Sie bis zum 01. März eine unbeglaubigte Kopie des Nachweises im AAA einreichen. Das Original bewahren Sie auf, um es im Rahmen des Anmeldeverfahrens an die Partneruniversität zu versenden. Siehe Kasten unten „Nominierungsverfahren Europa“. …für LANDESPROGRAMME: Bei einer Bewerbung für ein Landesprogramm muss bereits zum Bewerbungstermin (30.09.) der Sprachnachweis (i.d.R. TOEFL) beim AAA eingereicht werden, siehe oben. Nominierungsverfahren Europa- und Übersee-Partneruniversitäten Nach dem Erhalt einer Zusage für eine der Partneruniversitäten werden Sie in den folgenden Wochen und Monaten an der ausländischen Hochschule offiziell durch das AAA nominiert. Für diesen Nominierungsprozess müssen Sie noch einige Formalitäten erledigen, z.B. einen Sprachnachweis einreichen. Im Ausland heißt dieser Prozess meist „application procedure“, es handelt sich hierbei also formell gesehen um eine „Bewerbung“ als Austauschstudent an der Gasthochschule. In aller Regel – das heißt, wenn Sie die Fristen einhalten und vollständige Unterlagen einreichen – ist hier allerdings keine Ablehnung seitens der Partneruniversität zu befürchten. Wir sprechen daher in diesem Fall eher von einem Nominierungs- bzw. Anmeldeverfahren und nicht von einem erneuten Bewerbungsverfahren. Die Nominierungsverfahren für Europa und Übersee unterscheiden sich vor allem darin, dass Sie die Unterlagen für Europa selbstständig versenden, während dies für Übersee-Universitäten durch das Akademische Auslandsamt geschehen muss. In beiden Fällen werden Sie vom Akademischen Auslandsamt per E-Mail informiert. Bitte warten Sie die Hinweise geduldig ab.Hier sind die wichtigsten Informationen, insbesondere im Hinblick auf die Fristen für den Sprachnachweis, zusammengefasst: Nominierungsverfahren EUROPA Die Anmeldeverfahren an den europäischen Gasthochschulen beginnen ab März 2017. Im Rahmen dieser Verfahren werden Sie aufgefordert, bestimmte Unterlagen an die Gasthochschule zu senden, z.B. den Sprachnachweis. Diesen müssen Sie spätestens am 01. März in den Händen halten, um ihn zusammen mit den anderen Unterlagen versenden zu können. Bitte reichen Sie eine unbeglaubigte KOPIE des Sprachnachweises bis zum 01. März im AAA ein – das Original behalten Sie zur Versendung an die Partnerhochschule. Falls Sie der Gasthochschule zum geforderten Zeitpunkt keinen Sprachnachweis vorlegen können, wird die Gasthochschule Sie in der Regel nicht als Austauschstudierenden akzeptieren. Es liegt also allein in Ihrer Verantwortung, sich rechtzeitig um den Sprachnachweis zu kümmern. Seite 10 von 11 Nominierungsverfahren ÜBERSEE Bei den Übersee-Programmen werden Ihre Anmeldeunterlagen vom Akademischen Auslandsamt an die Gasthochschule verschickt. Da der Versendeprozess für Übersee früher startet als derjenige für Europa, müssen Sie Ihren Sprachnachweis schon bis spätestens 31. Januar 2017 im AAA abgeben, damit er mit Ihren Unterlagen versendet werden kann (Ausnahme Landesprogramme, siehe oben). Gerade bei Bewerbungen auf Partneruniversitäten, die einen international standardisierten Test (wie TOEFL oder IELTS) verlangen, empfehlen wir frühestmöglich einen Test-Termin zu vereinbaren und nicht erst den Erhalt des Zusagebriefes abzuwarten, da viele Test-Center in der Umgebung (z.B. Mannheim) oft schon einige Wochen im Vorhinein ausgebucht sind. Zudem müssen Sie bis zum Erhalt des Testergebnisses einige Wochen einplanen. Bis zur Deadline sollten Sie idealerweise einen Original TOEFL eingereicht haben. Bis ein Original TOEFL nach Testtermin bei Ihnen/uns eingeht, können 6-8 Wochen vergehen. Auf eigene Verantwortung können Sie auch nur den Test Taker Score Report einreichen (und das Original ,sobald es vorliegt, nachreichen). Der Test Taker Score Report kann in der Regel innerhalb von 8-10 Tagen nach Ablegen des Tests im Internet als PDF heruntergeladen und ausgedruckt werden. Das Risiko, dass die Anmeldung bei Ihrer Gastuniversität dann ggf. mit dem Test Taker Score Report erfolgen muss und die Gastuniversität diesen und somit Ihre Bewerbung ablehnt, tragen dann Sie. Tipp: Sie können Ihren TOEFL-Test deutschlandweit bei allen Test-Centern oder auch im Ausland ablegen. Wichtig: Falls Ihr Sprachnachweis bis zum 31.01. nicht vorliegt, können Sie nicht an der Gasthochschule angemeldet werden und Ihr Platz verfällt. Es liegt also allein in Ihrer Verantwortung, sich rechtzeitig um den Sprachnachweis zu kümmern! Wir wünschen Ihnen viel Erfolg für Ihre Bewerbung! Ihr Team des Akademischen Auslandsamts und des Dekanats für BWL Seite 11 von 11
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