Stellenausschreibung - LS1 - Logik in der Informatik

FAKULTÄT FÜR INFORMATIK
LEHRSTUHL INFORMATIK 1
OTTO-HAHN-STRASSE 12
44227 DORTMUND
Die Arbeitsgruppe LogiDAC des Lehrstuhls Informatik 1 sucht zum
01.10.2016 oder früher eine
Studentische Hilfskraft (SHK)
(im Umfang von bis zu 15 Std. / Woche)
Die in der Logik-Vorlesung gelehrten Themen sind für viele Studierende anfangs schwer
zugänglich. Insbesondere der Prozess von der Modellierung durch logische Formeln zur
Folgerung von Konsequenzen aus der Modellierung fällt oft schwer. Problematisch ist
hierbei oft, dass das in der Korrektur gegebene Feedback den Studierenden häufig zu
spät zu gute kommt, da die Vorlesung im Stoff schon längst weiter fortgeschritten ist.
Die studentische Hilfskraft soll im Rahmen eines Projektes die Entwicklung einer
Weboberfläche für das interaktive Üben der Verfahren der Logik-Vorlesung vorantreiben.
Zudem sollen dabei auftretende Forschungsfragen untersucht werden.
Ihre Aufgaben umfassen insbesondere die folgenden Punkte:

Weiterentwicklung des bestehenden Prototypen

Unterstützung der Forschung an den im Rahmen des Projektes auftretenden
theoretischen Fragestellungen
Unsere Anforderungen an Sie sind:



Selbstständiges Arbeiten und eine hohe Motivation, sich in neue Aufgaben
einzuarbeiten
Sehr gute Logikkenntnisse, idealerweise auch Kenntnisse aus den Vorlesungen
Komplexitätstheorie, Logik und Komplexität, Konzepte der theoretischen Informatik
oder ähnlichen.
Programmiererfahrung (idealerweise auch für Webapplikationen)
Wünschenswert sind außerdem Kenntnisse in oder Interesse am Bereich der Didaktik in
der Informatik.
Die Tätigkeit wird nach üblichem Stundensatz für studentische Hilfskräfte an der TU
Dortmund entlohnt. Zunächst ist eine Vertragslaufzeit vom 01.10.2016 bis zum 31.03.2017
vorgesehen. Ein früherer Beginn ist nach Absprache möglich.
Eine Bewerbung richten Sie bitte mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Notenspiegel
etc.) per E-Mail an Thomas Zeume ([email protected]). Für Rückfragen
steht Herr Zeume gerne zur Verfügung.