Anlage 5 zum Lieferantenrahmenvertrag Strom: Unterbrechung beziehungsweise Wiederherstellung der Anschlussnutzung im Auftrag des Lieferanten (Sperrung beziehungsweise Entsperrung) durch den Netzbetreiber Der Netzbetreiber nimmt eine Unterbrechung beispielsweise Wiederherstellung der Anschlussnutzung eines Kunden (Sperrung beispielsweise Entsperrung) – gegebenenfalls nur bezogen auf einzelne Entnahmestellen - auf Verlangen des Lieferanten vor. 1 Voraussetzung für eine Unterbrechung beispielsweise Wiederherstellung der Anschlussnutzung ist, dass der Lieferant versichert, dass diese Rechtsfolge zwischen dem Lieferanten und dem Kunden vertraglich, zum Beispiel im Stromliefervertrag, vereinbart ist, dass der Lieferant den Netzbetreiber von sämtlichen Schadensersatzansprüchen freistellt, die sich aus einer unberechtigten Unterbrechung ergeben können, dass dem Kunden keine Einwendungen oder Einreden zustehen, welche die Voraussetzungen der Unterbrechung der Anschlussnutzung entfallen lassen, dass die Unterbrechung der Anschlussnutzung nicht unverhältnismäßig ist. 2 Voraussetzung für eine Wiederherstellung der Anschlussnutzung ist ausschließlich die Beauftragung des Lieferanten zur Wiederherstellung der Anschlussnutzung gemäß Formular „Auftrag zur Wiederherstellung der Anschlussnutzung“ (siehe Anlage 5 b). raussetzungen für eine Unterbrechung der Anschlussnutzung tatsächlich vorliegen. Er prüft lediglich, ob die Unterbrechungsvoraussetzungen hinreichend glaubhaft versichert wurden. 5 Der Netzbetreiber informiert den Kunden des Lieferanten im Auftrag des Lieferanten unverzüglich in Textform über das Datum der Sperrung. Die Sperrung ist in einem Zeitraum von fünf Werktagen nach Auftragseingang durch den Netzbetreiber durchzuführen, sofern der Netzbetreiber Messstellenbetreiber ist. Ist ein Dritter Messstellenbetreiber beträgt der Zeitraum acht Werktage. Fällt der Grund für die Sperrung vor der Ausführung der Sperrung weg, hat der Lieferant den Sperrauftrag unverzüglich während der üblichen Geschäftszeiten beim Netzbetreiber per Fax unter der Nummer 0511 430-5595 zu stornieren. 6 Ist eine Sperrung aus rechtlichen Gründen oder wegen fehlendem Zugang nicht möglich, wird der Netzbetreiber den Lieferanten hierüber unverzüglich in Textform informieren und mit ihm evtl. weitere Schritte abstimmen. Als rechtlicher Grund gilt insbesondere eine gerichtliche Verfügung, welche die Sperrung untersagt. Die Kosten für eine aus oben genannten Gründen nicht durchgeführte Sperrung trägt der Lieferant. 7 Über das Ergebnis des Sperr- beispielsweise Entsperrtermins informiert der Netzbetreiber den Lieferanten in Textform. 3 Schuldner der auf den Sperrauftrag entfallenden Kosten des Netzbetreibers ist der beauftragende Lieferant, gleiches gilt für die bei der Wiederherstellung der Anschlussnutzung anfallenden Kosten. Der Netzbetreiber berechnet für einen Sperrauftrag pauschal die Preise gemäß Anlage 3 für den Fall, dass er selbst Messstellenbetreiber ist. Ist ein Dritter Messstellenbetreiber, stellt der Netzbetreiber die von dem Dritten erhobenen Kosten dem Lieferanten in Rechnung zuzüglich eines Entgeltes gemäß Anlage 3. 4 Die Sperrung wird vom Lieferanten auf dem vollständig ausgefüllten Formular „Auftrag zur Unterbrechung der Anschlussnutzung“ (siehe Anlage 5 a) während der üblichen Geschäftszeiten beim Netzbetreiber beauftragt. Der Netzbetreiber prüft nicht, ob die Vo- Lieferantenrahmenvertrag Strom (Anlage5) Seite 1 von 3 Anlage 5a Auftrag zur Unterbrechung der Anschlussnutzung Strom (Sperrauftrag) per Fax an 0511 - 430-5595 Frau / Herr / Firma: _______________________________________________________________________________ Adresse: _______________________________________________________________________________ (Straße, Hausnummer, Zusatzbezeichnung) _______________________________________________________________________________ (PLZ, Ort) (in Folge „Lieferant“ genannt) beauftragt die enercity Netzgesellschaft mbH Auf der Papenburg 18 30459 Hannover (in Folge „Netzbetreiber“ genannt) nach Maßgabe der Anlage 5 des zwischen Lieferanten und Netzbetreiber bestehenden Lieferantenrahmenvertrages, die Anschlussnutzung in der Kundenanlage selbst zu unterbrechen oder durch den Messstellenbetreiber unterbrechen zu lassen. Frau / Herr / Firma: _______________________________________________________________________________ Adresse: _______________________________________________________________________________ (Straße, Hausnummer, Zusatzbezeichnung) _______________________________________________________________________________ (PLZ, Ort) Zählpunktbezeichnung des Kunden: __________________________________________________________________ Zählernummer des Kunden: ________________________________________________________________________ (in Folge „Kunde“ genannt) Ansprechpartner des Netzbetreibers: Herr Boßdorf, Telefon 0511 - 430-5593 Für die Durchführung der Sperrung seitens des Netzbetreibers sind die Kontaktdaten des Lieferanten erforderlich. Der Netzbetreiber ist berechtigt diese Daten auch an die von der Sperrung betroffenen Kunden weiter zu geben. Name: ____________________________________ Fax: ___________________________________ Telefon: ____________________________________ E-Mail: ___________________________________ Hiermit wird versichert, dass die Voraussetzungen für die Unterbrechung der Anschlussnutzung nach Anlage 5 Absatz 2 erfüllt sind. ____________________________________________ Ort und Datum Seite 2 von 3 ____________________________________________ Transportkunde Lieferantenrahmenvertrag Strom (Anlage5) Anlage 5b Auftrag zur Wiederaufnahme der Anschlussnutzung Strom (Entsperrungsauftrag) per Fax an 0511 - 430-5595 Frau / Herr / Firma: _______________________________________________________________________________ Adresse: _______________________________________________________________________________ (Straße, Hausnummer, Zusatzbezeichnung) _______________________________________________________________________________ (PLZ, Ort) (in Folge „Lieferant“ genannt) beauftragt die enercity Netzgesellschaft mbH Auf der Papenburg 18 30459 Hannover (in Folge „Netzbetreiber“ genannt) nach Maßgabe der Anlage 5 des zwischen Lieferanten und Netzbetreiber bestehenden Lieferantenrahmenvertrages, die Anschlussnutzung in der Kundenanlage wiederherzustellen oder durch den Messstellenbetreiber wiederherstellen zu lassen. Frau / Herr / Firma: _______________________________________________________________________________ Adresse: _______________________________________________________________________________ (Straße, Hausnummer, Zusatzbezeichnung) _______________________________________________________________________________ (PLZ, Ort) Zählpunktbezeichnung des Kunden: __________________________________________________________________ Zählernummer des Kunden: ________________________________________________________________________ (in Folge „Kunde“ genannt) Ansprechpartner des Netzbetreibers: Herr Boßdorf, Telefon 0511 - 430-5593 Für die Wiederherstellung der Anschlussnutzung seitens des Netzbetreibers sind die Kontaktdaten des Transportkunden erforderlich. Der Netzbetreiber ist berechtigt diese Daten auch an die von der Sperrung betroffenen Kunden weiter zu geben Name: ____________________________________ Fax: ___________________________________ Telefon: ____________________________________ E-Mail: ___________________________________ Hiermit wird versichert, dass die Voraussetzungen für die Unterbrechung der Anschlussnutzung nach Anlage 5 Absatz 2 erfüllt sind. ____________________________________________ Ort und Datum Lieferantenrahmenvertrag Strom (Anlage5) ____________________________________________ Transportkunde Seite 3 von 3
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