Anlage 5 - bei der enercity Netzgesellschaft mbH

Anlage 5
zum Lieferantenrahmenvertrag Strom: Unterbrechung beziehungsweise Wiederherstellung der Anschlussnutzung im Auftrag des Lieferanten (Sperrung beziehungsweise Entsperrung)
durch den Netzbetreiber
Der Netzbetreiber nimmt eine Unterbrechung beispielsweise Wiederherstellung der Anschlussnutzung
eines Kunden (Sperrung beispielsweise Entsperrung) –
gegebenenfalls nur bezogen auf einzelne Entnahmestellen - auf Verlangen des Lieferanten vor.
1 Voraussetzung für eine Unterbrechung beispielsweise Wiederherstellung der Anschlussnutzung ist,
dass der Lieferant versichert,
dass diese Rechtsfolge zwischen dem Lieferanten
und dem Kunden vertraglich, zum Beispiel im
Stromliefervertrag, vereinbart ist,
dass der Lieferant den Netzbetreiber von sämtlichen Schadensersatzansprüchen freistellt, die sich
aus einer unberechtigten Unterbrechung ergeben
können,
dass dem Kunden keine Einwendungen oder Einreden zustehen, welche die Voraussetzungen der
Unterbrechung der Anschlussnutzung entfallen lassen,
dass die Unterbrechung der Anschlussnutzung
nicht unverhältnismäßig ist.
2 Voraussetzung für eine Wiederherstellung der
Anschlussnutzung ist ausschließlich die Beauftragung
des Lieferanten zur Wiederherstellung der Anschlussnutzung gemäß Formular „Auftrag zur Wiederherstellung der Anschlussnutzung“ (siehe Anlage 5 b).
raussetzungen für eine Unterbrechung der Anschlussnutzung tatsächlich vorliegen. Er prüft lediglich, ob die
Unterbrechungsvoraussetzungen hinreichend glaubhaft
versichert wurden.
5 Der Netzbetreiber informiert den Kunden des Lieferanten im Auftrag des Lieferanten unverzüglich in Textform über das Datum der Sperrung. Die Sperrung ist in
einem Zeitraum von fünf Werktagen nach Auftragseingang durch den Netzbetreiber durchzuführen, sofern
der Netzbetreiber Messstellenbetreiber ist. Ist ein Dritter
Messstellenbetreiber beträgt der Zeitraum acht Werktage. Fällt der Grund für die Sperrung vor der Ausführung
der Sperrung weg, hat der Lieferant den Sperrauftrag
unverzüglich während der üblichen Geschäftszeiten
beim Netzbetreiber per Fax unter der Nummer 0511 430-5595 zu stornieren.
6 Ist eine Sperrung aus rechtlichen Gründen oder
wegen fehlendem Zugang nicht möglich, wird der Netzbetreiber den Lieferanten hierüber unverzüglich in Textform informieren und mit ihm evtl. weitere Schritte abstimmen. Als rechtlicher Grund gilt insbesondere eine
gerichtliche Verfügung, welche die Sperrung untersagt.
Die Kosten für eine aus oben genannten Gründen nicht
durchgeführte Sperrung trägt der Lieferant.
7 Über das Ergebnis des Sperr- beispielsweise Entsperrtermins informiert der Netzbetreiber den Lieferanten in Textform.
3 Schuldner der auf den Sperrauftrag entfallenden
Kosten des Netzbetreibers ist der beauftragende Lieferant, gleiches gilt für die bei der Wiederherstellung der
Anschlussnutzung anfallenden Kosten. Der Netzbetreiber berechnet für einen Sperrauftrag pauschal die Preise gemäß Anlage 3 für den Fall, dass er selbst Messstellenbetreiber ist. Ist ein Dritter Messstellenbetreiber,
stellt der Netzbetreiber die von dem Dritten erhobenen
Kosten dem Lieferanten in Rechnung zuzüglich eines
Entgeltes gemäß Anlage 3.
4 Die Sperrung wird vom Lieferanten auf dem vollständig ausgefüllten Formular „Auftrag zur Unterbrechung der Anschlussnutzung“ (siehe Anlage 5 a) während der üblichen Geschäftszeiten beim Netzbetreiber
beauftragt. Der Netzbetreiber prüft nicht, ob die Vo-
Lieferantenrahmenvertrag Strom (Anlage5)
Seite 1 von 3
Anlage 5a
Auftrag zur Unterbrechung der Anschlussnutzung Strom
(Sperrauftrag) per Fax an 0511 - 430-5595
Frau / Herr / Firma: _______________________________________________________________________________
Adresse:
_______________________________________________________________________________
(Straße, Hausnummer, Zusatzbezeichnung)
_______________________________________________________________________________
(PLZ, Ort)
(in Folge „Lieferant“ genannt)
beauftragt die
enercity Netzgesellschaft mbH
Auf der Papenburg 18
30459 Hannover
(in Folge „Netzbetreiber“ genannt)
nach Maßgabe der Anlage 5 des zwischen Lieferanten und Netzbetreiber bestehenden Lieferantenrahmenvertrages, die
Anschlussnutzung in der Kundenanlage selbst zu unterbrechen oder durch den Messstellenbetreiber unterbrechen zu
lassen.
Frau / Herr / Firma: _______________________________________________________________________________
Adresse:
_______________________________________________________________________________
(Straße, Hausnummer, Zusatzbezeichnung)
_______________________________________________________________________________
(PLZ, Ort)
Zählpunktbezeichnung des Kunden: __________________________________________________________________
Zählernummer des Kunden: ________________________________________________________________________
(in Folge „Kunde“ genannt)
Ansprechpartner des Netzbetreibers:
Herr Boßdorf,
Telefon 0511 - 430-5593
Für die Durchführung der Sperrung seitens des Netzbetreibers sind die Kontaktdaten des Lieferanten erforderlich. Der
Netzbetreiber ist berechtigt diese Daten auch an die von der Sperrung betroffenen Kunden weiter zu geben.
Name:
____________________________________
Fax:
___________________________________
Telefon:
____________________________________
E-Mail:
___________________________________
Hiermit wird versichert, dass die Voraussetzungen für die Unterbrechung der Anschlussnutzung nach Anlage 5 Absatz 2
erfüllt sind.
____________________________________________
Ort und Datum
Seite 2 von 3
____________________________________________
Transportkunde
Lieferantenrahmenvertrag Strom (Anlage5)
Anlage 5b
Auftrag zur Wiederaufnahme der Anschlussnutzung Strom
(Entsperrungsauftrag) per Fax an 0511 - 430-5595
Frau / Herr / Firma: _______________________________________________________________________________
Adresse:
_______________________________________________________________________________
(Straße, Hausnummer, Zusatzbezeichnung)
_______________________________________________________________________________
(PLZ, Ort)
(in Folge „Lieferant“ genannt)
beauftragt die
enercity Netzgesellschaft mbH
Auf der Papenburg 18
30459 Hannover
(in Folge „Netzbetreiber“ genannt)
nach Maßgabe der Anlage 5 des zwischen Lieferanten und Netzbetreiber bestehenden Lieferantenrahmenvertrages, die
Anschlussnutzung in der Kundenanlage wiederherzustellen oder durch den Messstellenbetreiber wiederherstellen zu
lassen.
Frau / Herr / Firma: _______________________________________________________________________________
Adresse:
_______________________________________________________________________________
(Straße, Hausnummer, Zusatzbezeichnung)
_______________________________________________________________________________
(PLZ, Ort)
Zählpunktbezeichnung des Kunden: __________________________________________________________________
Zählernummer des Kunden: ________________________________________________________________________
(in Folge „Kunde“ genannt)
Ansprechpartner des Netzbetreibers:
Herr Boßdorf,
Telefon 0511 - 430-5593
Für die Wiederherstellung der Anschlussnutzung seitens des Netzbetreibers sind die Kontaktdaten des Transportkunden
erforderlich. Der Netzbetreiber ist berechtigt diese Daten auch an die von der Sperrung betroffenen Kunden weiter zu
geben
Name:
____________________________________
Fax:
___________________________________
Telefon:
____________________________________
E-Mail:
___________________________________
Hiermit wird versichert, dass die Voraussetzungen für die Unterbrechung der Anschlussnutzung nach Anlage 5 Absatz 2
erfüllt sind.
____________________________________________
Ort und Datum
Lieferantenrahmenvertrag Strom (Anlage5)
____________________________________________
Transportkunde
Seite 3 von 3