Auf Grund des Feiertages am Montag, 15.08.16, erfo

StadthalleGermering
NeubeschaffungvonStapelstühlenmitArmlehnenfür
denOrlandosaal
Bewerbungsbedingungen
Stand10.08.2016
2
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NeubeschaffungvonStapelstühlenmitArmlehnenfürdenOrlandosaal
Inhaltsverzeichnis
1 AllgemeineHinweise
4
1.1 Grundsätzliches
4
1.2 AuftraggeberundVergabestelle
5
1.3 VergabeverfahrenundVergabeart
5
1.4 TermineundFristen
5
1.4.1 Fristen
1.5 FormundInhaltdesAngebotes
6
7
1.5.1 FormdesAngebotes
7
1.5.2 InhaltdesAngebotes
8
NachweiseundErklärungen
8
1.6 Nebenangebotebzw.weitereHauptangebote
8
1.7 Änderungen,BerichtigungenundRücknahmedesAngebotes
8
1.8 Vergütung/KostenerstattungimVergabeverfahren
8
1.9 VerwendungundRückgabederUnterlagen
9
1.10 DerBieter
9
1.10.1 Bietergemeinschaften
1.10.2 Unteraufträge
9
10
1.11 Fabrikations-,Betriebs-undGeschäftsgeheimnisse
10
1.12 ZuständigeStellefürbehaupteteVergabeverstöße
11
1.13 FristenzurEinlegungvonRechtsbehelfen
11
2 BeschaffungszieldesVergabeverfahrens
12
2.1 KurzdarstellungdesVergabegegenstandes
12
2.2 VertraglicheGrundlagen
12
2.3 Losaufteilung
12
3 HinweisezurPrüfungundBewertungderAngebote
13
3.1 FormalePrüfung
13
3.2 PrüfungderEignung
13
3.2.1 BefähigungundErlaubniszurBerufsausübung
13
3.2.2 WirtschaftlicheundfinanzielleLeistungsfähigkeit
13
3.2.3 TechnischeundberuflicheLeistungsfähigkeit
14
3.2.4 NichtvorliegenvonAusschlussgründen
15
3
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3.3 FeststellungderEignung
3.3.1 UmgangmitVordrucken
3.4 Preisstellung
16
17
3.4.1 Preiskalkulation
17
3.4.2 Preis-undAuskömmlichkeitsprüfung
18
3.5 BewertungderangebotenenLeistung
18
3.5.1 Mindestbedingungen
18
3.5.2 Wertungskriterien
21
3.5.3 Teststellung
21
3.5.4 ErmittlungdeswirtschaftlichstenAngebots
22
4 Anlagen
23
15
4
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1
AllgemeineHinweise
1.1
Grundsätzliches
DienachfolgendenallgemeinenHinweiseergebensichausdemgeltendenVergaberecht
und sollen den Bietern innerhalb des Verfahrens helfen, ein wertbares Angebot
abzugeben.
Die Bieter müssen sich stets über den aktuellen Stand des Vergabeverfahrens bis zum
EndederAngebotsfristinformieren.EtwaigeFristverlängerungen,Bieterfragenmitden
entsprechenden Antworten oder sonstige Aktualisierungen und Änderungen müssen
vomBieterselbständigaufderInternetseite
https://www.stadthalle-germering.de/ausschreibung.pdf
abgerufenwerden.
Es gilt deutsches Recht. Auf die Vorschriften von Teil 4 des GWB und der VgV wird
ausdrücklich verwiesen. Die Angaben im Angebot haben wahrheitsgemäß zu erfolgen.
Der Auftraggeber behält sich vor, Nachweise für die entsprechenden Angaben
nachzufordern. Unzutreffende Angaben können zum Ausschluss des Bieters führen.
AngeboteundsonstigerSchriftverkehrsindindeutscherSpracheabzufassen.
Diese Vergabeunterlagen dürfen nur zur Erstellung des Angebotes verwendet werden.
Jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) oder Weitergabe an Dritte, die nicht der
Erstellung des eigenen Angebotes dient, ist ohne schriftliche Genehmigung des
Auftraggebersunzulässig.
Es dürfen seitens des Bieters keine Änderungen an den Vergabeunterlagen
vorgenommen werden. Hierunter fällt das etwaige Beifügen oder Aufnehmen sowohl
von Bieter-AGBs, eigens formulierten Anschreiben / Begleitschreiben als auch von –
auchstandardisierten–FormulierungenzurWahrungvonSchutzrechtenundÄhnlichem
an dem Angebot (samt Anlagen) in demselben, wie etwa sog. „Rechtliche Hinweise“,
„Copyright“-Erklärungen,„Vertraulichkeitserklärung“undÄhnliches.
Der Bieter sichert mit Abgabe seines Angebotes zu, dass die Vertragsunterlagen nicht
geändertoderergänztwurden.Aufdie§§53Abs.7und56VgVwirdverwiesen.
5
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1.2
AuftraggeberundVergabestelle
DieStadthalleGermeringistVergabestelleundAuftraggeber:
StadthalleGermering
Landsbergerstr.39
D-82110Germering
AnschriftundKontaktdatenderVergabestelle:
StadthalleGermering
Verwaltungseingang
Sekretariat/Verwaltung
Landsbergerstr.39
D-82110Germering
E-Mail:[email protected]
Fax:+498989418150
1.3
VergabeverfahrenundVergabeart
DasAusschreibungsverfahrenwirdnachden§§119GWB,14VgValsEU-weites„offenes
Verfahren“durchgeführt.
1.4
TermineundFristen
EsgeltenfolgendeverbindlicheTermineundFristen:
Zeitschiene
Meilenstein
AbsendungderEU-Bekanntmachung
10.08.2016
LetzterTerminfürBieterfragen
12.09.2106
BekanntgabederAntwortenzudenBieterfragen
(spätesterZeitpunkt)
14.09.2016
SchlussterminfürdenEingangderAngebote(Angebotsfrist)
16.09,00.00Uhr
BindefristfürdasAngebot
16.10.2016
Tabelle1–TermineundFristendesVergabeverfahrens
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1.4.1
Fristen
1.4.1.1
MitteilungenundFragenzumVergabeverfahren(Bieterfragen)
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten,
Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat er unverzüglich den Auftraggeber vor
AngebotsabgabeinTextformdaraufhinzuweisen.
FragensindausschließlichperE-MailoderFaxandieVergabestelle(sieheKapitel1.2)zu
richten.
Dabei ist auf die Maßnahme „Neubeschaffung von Stapelstühlen mit Armlehnen für
den Orlandosaal“ Bezug zu nehmen. Bieterfragen sind ausschließlich über das
Dokument„Anlage15TemplatefürEinreichenvonBieterfragen“zustellen.
Bieterfragenkönnenbisspätestenszumo.g.Termin(„LetzterTerminfürBieterfragen“)
eingereicht werden. Sofern Bieterfragen nach dem o.g. Termin („Letzter Termin für
Bieterfragen“) eingehen, besteht kein Anspruch auf Beantwortung der Frage(n).
Antworten werden bis spätestens zum o.g. Termin („Bekanntgabe der Antworten zu
denBieterfragen“)vonderVergabestellewienachfolgendbeschriebenkommuniziert.
Das Angebot ergänzende oder berichtigende Angaben sowie Antworten der
VergabestellekönnenvonallenBieternüberdieWebsite
https://www.stadthalle-germering.de/ausschreibung.pdf
eingesehen werden. Die Bieterfragen und die entsprechenden Antworten werden
Vertragsbestandteil.
DarüberhinauswerdenkeinetelefonischenoderschriftlichenAuskünfteüberdenStand
deslaufendenVerfahrenserteilt.EinedirekteKontaktaufnahmemitdemAuftraggeber
oder seinen Mitarbeitern betreffend das gegenständliche Vergabefahren ist zu
unterlassen.
1.4.1.2
FristzurAbgabederAngebote
Angebote müssen, einschließlich aller Erklärungen und Nachweise, durch Post oder
Botenbisspätestenszumo.g.Termin(„SchlussterminfürdenEingangderAngebote“)
beiderVergabestelleeingegangensein.EineelektronischeEinreichungnach§53Abs.1
VgV ist nicht vorgesehen, da die zur Einreichung erforderlichen elektronischen Mittel
nichtzurVerfügungstehenundsomitdieauseinemderin§41Absatz2Nummer1bis
3VgVgenanntenGründezutreffen.
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MaßgeblichistderEingangbeiderVergabestelleundnichtdasDatumdesPoststempels.
Falls Angebote persönlich abgegeben werden, darf dies ausschließlich bei der in
Kapitel1.2genanntenAdresseerfolgen.
Angebote, die der Vergabestelle bis zum Abgabetermin nicht vorliegen, werden vom
weiterenVerfahrenausgeschlossen.
1.5
FormundInhaltdesAngebotes
1.5.1
FormdesAngebotes
DasAngebotistindeutscherSpracheabzufassen.
Für das Angebot sind – soweit nicht anders angegeben - die von der Vergabestelle
vorgegebenen Vordrucke Templates zu verwenden; das Angebot ist an der dafür
vorgesehenen Stelle im Original und eigenhändig (z.B. keine eingescannten
Unterschriften/FaksimileoderUnterschriftenkürzel)zuunterschreiben.
EineselbstgefertigteAbschriftoderKurzfassungdesLeistungsverzeichnissesistzulässig.
Die von der Vergabestelle vorgegebene Langfassung des Leistungsverzeichnisses ist
alleinverbindlich.
Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu
demvonderVergabestellebestimmtenZeitpunkteinzureichen.
AlleEintragungenmüssendokumentenechtsein.
DasAngebotistin1-facherAusfertigunginPapierformeinzureichen.
Das Angebot muss in einen fensterlosen, verschlossenen Umschlag/Paket verpackt
werden.DieserUmschlagistaußenmitdemKennzettel(vgl.Anlage1)zuversehen.
ZurWahrungderFrististeineEinreichungdirektbeiderVergabestellemöglich(vgl.1.2).
DiesistlediglichvonMontagbisDonnerstagjeweilszwischen08:00Uhrund12:00Uhr
sowiezwischen14.00und16.30Uhr,amFreitagvon08.00Uhrbis12.00Uhrmöglich.
AngeboteperTelefaxoderaufelektronischemWegewerdennichtberücksichtigt.
Mit der Abgabe des Angebotes werden vom Bieter die Bedingungen des
Vergabeverfahrens ausdrücklich anerkannt. Das Angebot muss rechtzeitig bis zum
Ablauf der Angebotsfrist eingegangen sein. Für die Rechtzeitigkeit des Eingangs ist der
Eingangsstempelmaßgebend.
Nicht ordnungsgemäß gekennzeichnete oder nicht ordnungsgemäß verschlossene
oder nicht rechtzeitig oder nicht unter der oben genannten Anschrift eingegangene
Angebotewerdenausgeschlossen,esseidenn,derBieterhatdiesnichtzuvertreten.
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NeubeschaffungvonStapelstühlenmitArmlehnenfürdenOrlandosaal
1.5.2
InhaltdesAngebotes
Das Angebot ist so zu strukturieren, dass die hierfür benannten Unterlagen in der im
Angebotsformular(Anlage12)genanntenReihenfolgeeingereichtwerden.
Das Angebotsformular muss mit Ort, Datum, Unterschrift und ggf. Firmenstempel
versehensein.
Ein Fehlen dieser Unterschrift führt zum zwingenden Ausschluss des Angebots. Die
Unterschriftkannnichtnachgefordertwerden.
NachweiseundErklärungen
Die geforderten Erklärungen und Nachweise sind dem Angebot beizufügen und soweit
in den Anlagen vorgesehen mit Ort, Datum, Unterschrift und Firmenstempel zu
versehen.
Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle weitere Unterlagen zur
eignungsspezifischenbzw.inhaltlichenAngebotsaufklärungsowiezurPreisermittlungzu
dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt vorzulegen. Dies gilt auch für
Unterauftragnehmerleistungen.
SoweitBescheinigungenverlangtwerden,istfürBescheinigungen,dienichtindeutscher
Spracheabgefasstsind,eineÜbersetzungindiedeutscheSprachebeizufügen.
1.6
Nebenangebotebzw.weitereHauptangebote
MehrereHauptangebotesowieNebenangebotesindausgeschlossen.
1.7
Änderungen,BerichtigungenundRücknahmedesAngebotes
Angebote können bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Angebote schriftlich
berichtigt, geändert oder zurückgezogen werden. Änderungen oder Ergänzungen von
Angeboten, die nach Ablauf der Frist bei der Vergabestelle eingehen, werden nicht
berücksichtigt.
Soweit Bieter Änderungen an ihren Angeboten vornehmen, müssen diese zweifelsfrei
undalssolcheerkennbarsein.
1.8
Vergütung/KostenerstattungimVergabeverfahren
Für die Erstellung der Angebote wird keine Vergütung gewährt. Mit Abgabe eines
Angebotes verzichten die Bieter auf die Geltendmachung entstandener sowie evtl.
entstehender Kosten. Dies betrifft insbesondere auch die für die Teststellung zur
VerfügungzustellendenMusterstühle.
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1.9
VerwendungundRückgabederUnterlagen
Alle zur Verfügung gestellten Informationen unterliegen der Vertraulichkeit. Der Bieter
hatdeshalbmitdemAngebotdieVertraulichkeitserklärung(Anlage6)einzureichen.
DieUnterlagenimVergabeverfahrenbleibeninhaltlichEigentumdesAuftraggebers.Sie
dürfen nur zur Erstellung eines Angebots verwendet werden. Jede Nutzung darüber
hinaus, jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) oder Weitergabe an Dritte ist ohne
ausdrücklicheGenehmigungdesAuftraggebersuntersagt.
Sollten sich aus oder im Zusammenhang mit den Unterlagen im Vergabeverfahren
gewerbliche Schutzrechte ergeben, bleiben diese Eigentum des Auftraggebers. Die
Zurverfügungstellung der Unterlagen im Rahmen des Vergabeverfahrens stellt keine
Rechteinräumung an den Bieter dar. Dies gilt ebenso für Unterlagen, die der
Auftragnehmer auf Grund besonderer Angaben des Auftraggebers im Rahmen der
späterenAuftragsabwicklungerhält.
Alle Unterlagen verbleiben zu Dokumentationszwecken bei der Vergabestelle, bis die
Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist. Danach werden die Unterlagen datenschutzgerecht
entsorgt.
1.10
DerBieter
Der Bieter muss aufgrund seiner technischen, wirtschaftlichen und personellen
Voraussetzungen grundsätzlich in der Lage sein, die geforderten Leistungen zu
erbringen.
DieAbgabeeinesAngebotesistdurchEinzelbieterundBietergemeinschaftenzulässig.
DieEinschaltungvonNachunternehmernistzulässig.
Hinweis: Auch konzernverbundene Unternehmen und freie Mitarbeiter sind Dritte im
SinnederNachunternehmerschaftundvonBietergemeinschaften
1.10.1
Bietergemeinschaften
Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern
unterzeichneteErklärung(Anlage3)abzugeben,
-inderdieBildungeinerArbeitsgemeinschaftimAuftragsfallerklärtist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages
bevollmächtigteVertreterbezeichnetist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber
rechtsverbindlich
vertritt,
-dassalleMitgliederalsGesamtschuldnerhaften.
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DiemitdemAngeboteingereichteErklärungderBietergemeinschaftgiltfürdasgesamte
Vergabeverfahrenfort,d.h.dieMitgliederderBietergemeinschaftkönnennachAblauf
derAngebotsfristnichtmehrverändertbzw.ausgetauschtwerden.
1.10.2
Unteraufträge
DieEinschaltungvonNachunternehmernistfürdenFallderAuftragserteilungzulässig.
Sofern ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft Nachunternehmer einschalten will,
bietet er/sie die Leistung als Generalüber/-unternehmer an. Bei der Einschaltung von
NachunternehmernhaftenderBieterbzw.dieBietergemeinschaftsowiediei.S.d.347
Abs. 3 VgV in Anspruch genommenen Nachunternehmer gemeinsam für die
ordnungsgemäßeGesamtabwicklungdesAuftrags.
Werden die im Rahmen dieses Vergabeverfahrens gestellten Eignungsanforderungen
nicht vom Generalunternehmer/ der Bietergemeinschaft, sondern nur unter
Berücksichtigung der im Vordruck benannten Nachunternehmer erfüllt, ist eine
Angebotsabgabe nur unter Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien und des
erklärten Nichtvorliegens von Ausschlussgründen seitens des Nachunternehmers
möglich.Auf§47Abs.2VgVwirdverweisen.
In diesem Fall, hat er durch Abgabe der Erklärung in Anlage2 mit dem Angebot
mitzuteilen, für welche Teilleistungen der Einsatz von Nachunternehmern vorgesehen
ist,undfolgendeInformationenanzugeben:
•
dievorgesehenenNachunternehmermitNamen,AnschriftundFirmensitz
• der Nachweis der Eignung auch für die vorgesehenen Nachunternehmer, soweit er
sichaufderenLeistungsfähigkeitberuft,
• der Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen der vorgesehenen
Nachunternehmer
Die Vorlage der Verpflichtungserklärung der vorgesehenen Nachunternehmer ist auf
gesondertesAnfordernderVergabestelleeinzureichen(Anlage2a).
DarüberhinausistdemAuftraggeberjedeimZugederAuftragsausführungeintretende
Änderung bezüglich der Nachunternehmer mitzuteilen. Die Änderung eines
NachunternehmersbedarfderZustimmungdesAuftraggebers.
1.11
Fabrikations-,Betriebs-undGeschäftsgeheimnisse
Nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) haben die
Verfahrensbeteiligten u.U. Anspruch auf Akteneinsicht und können sich ggf.
Ausfertigungen, Auszüge oder Abschriften erteilen lassen (§165 Abs.1 GWB). Die
Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen, soweit dies aus
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wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von
Fabrikations-,Betriebs-oderGeschäftsgeheimnissengebotenist(§165Abs.2GWB).
Nach §165 Abs.3 GWB hat jeder Beteiligte mit der Übersendung seiner Akten oder
Stellungnahmen
auf
die
Wahrung
der
Fabrikations-,
Betriebs-
oder
GeschäftsgeheimnissehinzuweisenunddieseindenUnterlagenentsprechenddeutlich
kenntlich zu machen. Ein wie auch immer gearteter pauschaler Hinweis genügt nicht
und wird seitens des Auftraggebers nicht berücksichtigt. Fehlt eine deutliche
Kenntlichmachung,istvonderZustimmungdesBieterszurEinsichtnahmeimSinnedes
§165Abs.3GWBauszugehen.
1.12
ZuständigeStellefürbehaupteteVergabeverstöße
Bieter können sich zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen das Vergaberecht
wendenan:
VergabekammerSüdbayern
RegierungvonOberbayern
Maximilianstraße39
80538München
Telefon:+-49(89)2176-2411
Fax:+49(89)2176-2847
e-mail:[email protected]
1.13
FristenzurEinlegungvonRechtsbehelfen
EinNachprüfungsantragvorderVergabekammeristunzulässig,soweit
•
der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im
VergabeverfahrenerkanntundgegenüberdemAuftraggebernichtinnerhalbeiner
Fristvon10Kalendertagengerügthat,
•
VerstößegegenVergabevorschriften,dieaufgrundderBekanntmachungerkennbar
sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
AngebotsabgabeoderzurBewerbunggegenüberdemAuftraggebergerügtwerden,
•
VerstößegegenVergabevorschriften,dieerstindenVergabeunterlagenerkennbar
sind,nichtspätestensbiszumAblaufderinderBekanntmachungbenanntenFrist
zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden,
•
mehrals15KalendertagenachEingangderMitteilungdesAUFTRAGGEBERS,einer
Rügenichtabhelfenzuwollen,vergangensind.
AufdieRegelungenin§160GWBwirdverwiesen.
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NeubeschaffungvonStapelstühlenmitArmlehnenfürdenOrlandosaal
2
BeschaffungszieldesVergabeverfahrens
Ziel des Vergabeverfahrens ist der Abschluss Liefervertrags zur Neubeschaffung von
StapelstühlenfürdenOrlandosaalinderStadthalle.Hintergrundist,dassdiederzeitige
Bestuhlung bereits über 23 Jahre im Einsatz ist und damit nicht mehr den
Anforderungen an einen modernen und bedarfsgerechten Veranstaltungsbetrieb
entspricht.DabeireichtdieVielfältigkeitderEinsatzbereichevomklassischenTagungs-
undSchulungsbetriebbiszubedeutendenKultureventsundstilvollenBankettabenden.
2.1
KurzdarstellungdesVergabegegenstandes
VordemHintergrundwirdeinflexibeleinsetzbarerundstapelbarerObjektstuhlgesucht,
der auf die Nutzung in Kulturzentren, Gemeindezentren, Schulungsräumen,
Mehrzweckhallen, Tagungshotels etc. konzipiert ist und dabei ein möglichst breites
Spektrum unterschiedlicher Einsatzmöglichkeiten abdeckt. Einzelheiten zu den
erforderlichen technischen und gestalterischen Anforderungen werden in der
Leistungsbeschreibungdetaillierterläutert.
2.2
VertraglicheGrundlagen
Bei der Vergabe des Auftrags über die Bestuhlung des Orlandosaals mittels eines
stapelbarenObjektstuhlshandeltessichumeineLieferleistungnach§1Abs.1VgVmit
Bezugzu§103Abs.2GWB.DieAllgemeinenVertragsbedingungenfürdieAusführung
vonLeistungen(VOL/B)wirdinderderzeitgültigenFassungVertragsbestandteil.
Allgemeine Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen des Bieters sind
ausgeschlossenundwerdennichtVertragsbestandteil.
2.3
Losaufteilung
EineLosaufteilungistnichtvorgesehen,daessichumeinGrundmodellhandelt,welches
durchgängigalsgleichesModellfüreineneinzigenSaalbenötigtwird.EineLosaufteilung
kommtdahernichtinBetracht.
BeiderAbwägungderfürundgegeneineLosvergabesprechendenGesichtspunktedarf
sich der Auftraggeber für eine Gesamtvergabe entscheiden, wenn dafür
anerkennenswerte, und überwiegende Gründe festzustellen sind. Diese Gründe liegen
insbesonderedannvor,wenndiedamitfürdenAuftraggeberverbundenentechnischen
undwirtschaftlichenNachteileüberwiegen.DiesistvorliegendderFall.
DarüberhinauswirddurchdieDefinitiondertechnischenundgestalterischenMerkmale
der gestellten Anforderungen genau der Markt in Anspruch genommen, der sich auf
dieseLeistungspezifizierthat.
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NeubeschaffungvonStapelstühlenmitArmlehnenfürdenOrlandosaal
3
HinweisezurPrüfungundBewertungderAngebote
3.1
FormalePrüfung
AlleAngebotewerdenformalgeprüft.
DieVergabestellebehältsichvor,ErklärungenundsonstigeUnterlagen,diealsNachweis
vorzulegen sind nachzufordern. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht
nicht.
3.2
PrüfungderEignung
DieBietermüssenwirtschaftlichgesunde,leistungsfähigeUnternehmensein,welchedie
gefordertenLeistungenvertragsgerechterbringenkönnen.DieBietermüssendaherihre
EignungzurDurchführungdergestelltenAufgabennachweisen.
DiePrüfungderEignungfindetausschließlichanhandvonA-(Ausschluss)kriterienstatt:
⇒ A-Kriterien
Ausschlusskriterien betreffen Mindestbedingungen, die uneingeschränkt erfüllt
werdenmüssen.DabeisindmitdemBuchstaben
⇒ „N.“gekennzeichneteAnforderungenalsNachweisebeizubringen
⇒ „E.“gekennzeichneteAnforderungenalsEigenerklärungabzugeben.
3.2.1
BefähigungundErlaubniszurBerufsausübung
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sind nach § 44 VgV
folgendeUnterlagenvorzulegen:
•
N.1 :Nachweis,dassderBieterimBerufs-oderHandelsregisternachMaßgabeder
RechtsvorschriftendesLandesderGemeinschaftoderdesVertragsstaatesdesEWRAbkommens eingetragen ist. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der
Angebotsfristnichtälterals6Monatesein(Handelsregisterauszug).
3.2.2
WirtschaftlicheundfinanzielleLeistungsfähigkeit
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind nach § 45
VgVfolgendeUnterlagenvorzulegen:
•
E.1: Erklärung über den Gesamtjahresumsatz des Wirtschaftsteilnehmers innerhalb
derletzten3Geschäftsjahre(sieheAnlage1).
14
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•
DabeiisteinGesamtumsatzvondurchschnittlichmindestens200.000€pro
Jahrnachzuweisen
• N.2: Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung mit folgenden
Deckungssummen:
•
FürSach-undPersonenschädenbiszu5.000.000EurojeSchadensereignis
•
FürProdukthaftungbiszu500.000EurojeSchadensereignis
Hinweis:SoweitdieaktuelleDeckungssummeniedrigerist,genügteineEigenerklärung
des Bieters dass eine Erhöhung auf die geforderte Deckungssumme im Zuschlagsfall
unverzüglicherfolgt.
3.2.3
TechnischeundberuflicheLeistungsfähigkeit
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind folgende
UnterlagenmitDatumundStempelversehenundunterschriebenvorzulegen:
•
E.2: Erklärung über zur Leistungserbringung in Anspruch genommene
Nachunternehmerleistungen(fallszutreffend)
•
E.3:ErklärungüberzurLeistungserbringungvorgeseheneBietergemeinschaft(falls
zutreffend)
•
E.4: Auflistung mindestens drei erbrachter erfolgreicher Referenzprojekte für
Lieferleistungen von vergleichbaren Komponenten aus dem ausgeschriebenen
Objekteinrichtungsbereichinnerhalbderletzten5Jahre(von2011biseinschließlich
2015) unter Angabe des Erbringungszeitpunkts, Leistungsumfangs, Nennung
vergleichbarerQualitätsanforderungen,sowiedesdazugehörigenAuftraggebersmit
Ansprechpartners,aktuellgültigerMail-AdresseundTelefonnummer.DeralsAnlage
4beiliegendeVordruckistzuverwenden.
DabeisindfolgendeMindestbedingungenzuerfüllen:
•
Projekt zwingend in den letzten 5 Jahren und Erbringung des wesentlichen
AnteilsderLeistung(mind.75%)bereitsabgeschlossen
•
Lieferleistung von mindestens 600 Komponenten im Objektbereich bei
mindestenszweiReferenzen
•
Nachweisliche Gewährleistung von hohen Qualitätsanforderungen sowie
EinhaltungvertraglicherLieferbedingungenund–fristen
•
mindestens1ReferenzausdemBereichderöffentlichenHand
15
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NeubeschaffungvonStapelstühlenmitArmlehnenfürdenOrlandosaal
•
N.3:Beschreibunginkl.BildmaterialdesangebotenenStuhlmodellshinsichtlichder
definiertenAngabenundMindestanforderungen,wobeidieEchtheitaufgesondertes
VerlangendesAuftraggebersinderTeststellungnachzuweisenist.
•
N.4:BescheinigungübereineBaumusterprüfung,dievonalszuständiganerkannten
Instituten oder amtlichen Stellen für Qualitätskontrolle ausgestellt wurde, mit der
bestätigt wird, dass das durch entsprechende Bezugnahme genau bezeichnete
Modell/Fabrikat den technischen Anforderungen des Produktsicherheitsgesetzes
entspricht. Der Nachweis kann durch das GS-Zeichen oder durch einen
gleichwertigenNachweiserbrachtwerden.
3.2.4
NichtvorliegenvonAusschlussgründen
Zum Nachweis, dass eignungsbezogene Ausschlussgründe nicht vorliegen, müssen
folgende Unterlagen mit Datum und ggf. Firmenstempel versehen und unterschrieben
vorgelegtwerden:
•
E.5 Eigenerklärung des Bieters zum Nachweis des Nichtvorliegens von
Ausschlussgründen(Anlage5)
•
E.6:Vertraulichkeitserklärung§5Abs.3VgV(Anlage6)
•
E.7:Verpflichtungserklärungzu§21MiLoG(Anlage7)
Die Vergabestelle behält sich vor, darüber hinaus nachfolgend aufgeführte Nachweise
anzufordern:
•
Bescheinigung der Behörde des betreffenden Mitgliedsstaates, dass der Bieter
seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß
nachgekommenist.
•
Bescheinigung der Behörde des betreffenden Mitgliedsstaates, dass der Bieter
seinerVerpflichtungzurZahlungvonBeiträgenzurgesetzlichenSozialversicherung
ordnungsgemäßnachgekommenist.
3.3
FeststellungderEignung
DerAuftraggeberstelltdieEignungaufBasisdernachfolgendenEignungsmatrixfest.Die
Eignung wird festgestellt, wenn der Bieter die Eignungskriterien sowie die hierfür
definiertenMindestanforderungenerfüllt.
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NeubeschaffungvonStapelstühlenmitArmlehnenfürdenOrlandosaal
Feststellung der Eignung
Prüfung der Eignung nach Befähigung & Erlaubnis zur Berufsausübung, wirtschaftliche
und finanzielle Leistungsfähigkeit, technische und berufliche Leistungsfähigkeit
N = Nachweis, E = Eigenerklärung
Kriterium
1. Befähigung & Erlaubnis zur Berufsausübung gem. § 44 VgV
N.1
Nachweis Berufs- & Handelsregister
A
2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit gem. § 45 VgV
E.1
Eigenerklärung Mindestjahresumsatz
A
N .2
Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung mit Produkthaftung
A
3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit gem. § 46 VgV
E.2
Erklärung über Nachunternehmerleistungen (falls zutreffend)
A
E.3
Erklärung über Leistungserbringung als Bietergemeinschaft (falls zutreffend)
A
E.4
Nachweis von mindestens 3 vergleichbaren Referenzprojekten
A
N.3
Beschreibung inkl. Bildmeterial des angebotenen Stuhlmodells entsprechend den
definierten Angaben und Mindesbedingungen
A
N.4
Bescheinigung über Baumusterprüfung nach Produktionssicherheitsgesetz
A
4. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 42 VgV
E.5
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i.S.v. §§ 123 und
124 GWB
A
E.6
Vertraulichkeitserklärung gem. § 5 Abs. 3 VgV
A
E.7
Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG (Mindestlohngesetz) i.V.m. §§ 124
Abs. 1 Nr. 1 und 128 Abs. 1 GWB
A
MatrixzurEignungsprüfung
3.3.1
UmgangmitVordrucken
Zusätzlich zu den geforderten Erklärungen und Nachweisen sind sämtliche weitere
genannteVordrucke(Anlagen1–15),soferndieseeineUnterschriftenzeilebeinhalten,
vom Bieter / von der Bietergemeinschaft auszufüllen, zu unterzeichnen und dem
Angebot beizufügen. Dabei ist dem jeweiligen Vordruck zu entnehmen, wer die
Erklärung auszufüllen und zu unterschreiben hat (Bieter, Nachunternehmer, einzelnes
MitgliedderBietergemeinschaft).
DieVordruckemüssendiegefordertenAngabenenthaltenundmitDatum,Unterschrift
undggf.Firmenstempelversehenwerden.Falls erforderlich, können die Angaben auf
17
StadthalleGermering
NeubeschaffungvonStapelstühlenmitArmlehnenfürdenOrlandosaal
gesonderten, zusätzlichen Blättern unter zwingender Einhaltung des Schemas des
jeweiligen Vordrucks gemacht werden. Verweise auf andere Inhalte innerhalb des
TeilnahmeantragesoderaufLiteraturoderBroschürenkönnenunvollständigeAngaben
aufdenVordruckennichtersetzen.
Eigenerklärungen,welchenichtausschließlichvomBieterzuunterzeichnensind,können
auch ohne Originalunterschrift (z.B. aufgrund der Übermittlung per Fax von einem
Nachunternehmer an den Generalunternehmer) eingereicht werden. DerAuftraggeber
behält sich jedoch vor, die Originale unter Fristsetzung nachzufordern. Sollten diese
dann nicht innerhalb der Frist nachgereicht werden, führt dies zum Ausschluss des
betreffendenAngebots.
Der Auftraggeber behält sich zudem vor, die inhaltliche Richtigkeit der vom Bieter
gemachten Angaben und Nachweise zu überprüfen, etwa durch Nachfrage bei
Referenzgebern. In Zweifelsfällen wird der Bieter zur Stellungnahme aufgefordert.
NichtnachgewieseneAngabenundNachweiseführenzumAusschluss.
3.4
Preisstellung
3.4.1
Preiskalkulation
BeiderPreiskalkulationistfolgendeszubeachten:
⇒ Bereitstellungs-, Lager-, Transport- und sonstige Nebenkosten sind im Angebot
enthaltenundwerdennichtseparatvergütet
⇒ Vorauszahlungenwerdennichtgewährt
Das
Angebotsformular
(Anlage
12)
sowie
das
Preisblatt
(Anlage
zur
Leistungsbeschreibung)müssenallegefordertenAngabenenthaltenunddürfennicht
geändert werden. Ein fehlendes Angebotsformular oder Preisblatt führt zum
AusschlussdesAngebotesundkannnichtnachgefordertwerden.
AllePreisesindinEuromithöchstensdreiNachkommastellenanzugeben.
Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne
Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des
geltendenSteuersatzesamSchlussdesAngeboteshinzuzufügen.
EswerdennurPreisnachlässegewertet,die
- ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden
und
-anderimAngebotsschreibenbezeichnetenStelleaufgeführtsind.
18
StadthalleGermering
NeubeschaffungvonStapelstühlenmitArmlehnenfürdenOrlandosaal
NichtzuwertendePreisnachlässebleibenInhaltdesAngebotesundwerdenimFallder
AuftragserteilungVertragsinhalt.
3.4.2
Preis-undAuskömmlichkeitsprüfung
Angebote, deren deutlich niedrigerer Preis lediglich dem wettbewerbswidrigen Zweck
derVerdrängungvonMitbewerberndient,werdenausgeschlossen.Unterpreisangebote
werden vom Auftraggeber daher auf ihre Auskömmlichkeit geprüft. Der Aufraggeber
behältsichdabeivor,imRahmenderAufklärungdieErläuterungzumZustandekommen
desangebotenenPreises(Kalkulationsgrundlage)zuverlangen.
Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne
LeistungspositionengefordertenEinheitspreiseaufverschiedeneEinheitspreiseanderer
Leistungspositionenverteilt,benenntnichtdievonihmgefordertenPreiseimSinnevon
§ 13 Abs. 3 VOL/A. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise
einzelner Leistungspositionen in „Mischkalkulationen“ auf andere Leistungspositionen
umlegt,grundsätzlichvonderWertungausgeschlossen(§16Abs.3aVOL/A).
3.5
BewertungderangebotenenLeistung
DieangeboteneLeistungwirdanhanddernachfolgendbenanntenMindestbedingungen
undgewichtetenKriterienbewertet.
3.5.1
Mindestbedingungen
Alle Mindestbedingungen, die das Grundmodell (Parkettbestuhlung) betreffen, sind
Ausschlusskriterien und müssen daher zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe ohne
EinschränkungenvomangebotenenProdukterfülltsein.
Weiterhin sind die Merkmale des zur Ausführung angebotenen „hohen Modells“
(Balkonbestuhlung)zurAngebotsabgabesoeindeutigunderschöpfendzubeschreiben,
dass die Erfüllung der Mindestanforderungen an die Balkonbestuhlung zum Zeitpunkt
derAngebotsabgabefürdenAuftraggeberzweifelsfrei,transparentundnachvollziehbar
ist.
Angebote, die eine oder mehrere Mindestbedingungen nicht erfüllen, werden vom
weiteren Verfahren ausgeschlossen. Ebenso führen Nicht-Zutreffende sowie
irreführendeAngabenzumAngebotsausschluss.
19
StadthalleGermering
NeubeschaffungvonStapelstühlenmitArmlehnenfürdenOrlandosaal
Zur Übersicht sind die zu erfüllenden Mindestbedingungen in nachfolgender Tabelle
zusammengefasst:
Zur Angebotsabgabe ist in Anlage 2 (Angebotsformular) deren Erfüllung mit „ja“
verbindlichzubestätigen.
20
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NeubeschaffungvonStapelstühlenmitArmlehnenfürdenOrlandosaal
Titel
Zuschlagskriterium
Mindestbedingung
Stapelbarkeit
A1
AnzahlStühleproTransportwagen(nurfürdie
Parkettbestuhlung)
A2
lichteHöhe(Transportwageninkl.Stühle)
A3
AusbildungderStapelmulden
mind.12Stühle
max.207cm
separateKunsstoffstapelmulden
Verkettbarkeit
A4
VerkettbarkeitderParkett-&Emporenbestuhlung
verkettbar
A5
NutzungderParkettbestuhlungauchalsEinzelstuhl
Parkettstühleaucheinzelnnutzbar
A6
AnhebendesStuhlszurVerkettung(Parkett-&
Emporenbestuhlung)
A7
ArtderVerkettung(Parkett-&Emporenbestuhlung)
A8
FlexibilitätderArmlehnenverkettung(nurParkettbestuhlung)
max.5cm
Armlehnenübergreifendverkettbar+zusätzlichem
ReihenverbindungsknotenimStuhlfußbereich
ErmöglicheneinerleichtradialenAufstellung
Geometrie&Gewicht
A9
Achsmaß
A10
HöheSitzfläche
A11
HöheArmlehneinkl.Polsterung
A12
Rahmenkonstruktion
A13
GewichtproParkettstuhl(Grundmodell)
mind.54,5cmbismax.55,0cm
mind.45cmbismax.47cm
max.67cm
4-Fuss-Konstruktionmitmind.18mm
Rohrdurchmesser,mind.2mmMaterialstärke
max.7kg
BesonderheitenderEmporenbestuhlung
A14
GeometriederEmporenbestuhlung
A15
OptikderEmporenbestuhlung
20cmerhöhtgegenüberParkettbestuhlung
optischeGleichheitzurSaalbestuhlung
Stoffbezug
A16
Brandschutzanforderungen
A17
HaltbarkeitdesStoffes
StoffinB1gem.AnforderungenderDIN4102-B1
(schwerentflammbar)
mind.80.000ScheuertourenbisMaterialdefekt
Austauschbarkeit/Ersatzteile
A18
AustauschbarkeitderBauteile
A19
EinzelaustasuchderReihenverbindungohneDemontage
weitererBauteile
A20
VerfügbarkeitsämtlicherErsatzteile
alleBauteileinkl.Reihenverbindung
Einzelaustauschmöglich
mind.10Jahre
Reihenverbindung
A21
MatrialderReihenverbindung
A22
MontagederReihenverbindung
Metall
starrmontiert,einfacherArbeitsgang
Platznummerierung
A23
MaterialPlatznummerierung
A24
Größe
EdelstahlblechmitMagnethalterung
mind.40x28x1mm
max.48x32x1mm
Reihennummerierung
A25
MontagederReihennummerierung
einhängbaramStuhlgestell
Mindestkomfort
A26
Sitzpolsterstärke
A27
RaumgewichtderSchaumstoffpolsterung
A28
KomfortderArmlehnen
A29
KomfortderRückenlehne
30mm
50/50
keinHautkontaktmitkaltemMetall
Lordoseunterstützung
Qualitätssicherung&Umweltanforderungen
A30
Qualitätsmanagement
A31
Umwelmanagement
NachweisDINISO9001oderDINEN9001
NachweisDINISO14001oder
EMASISO14001
21
StadthalleGermering
NeubeschaffungvonStapelstühlenmitArmlehnenfürdenOrlandosaal
3.5.2
Wertungskriterien
Neben den Mindestbedingungen werden folgende Kriterien als bewertete Kriterien
festgelegt:
Titel
Zuschlagskriterium
Max.
Gewichtungx Bewertung
Gewichtung
Bewertung
0bis10Punkte
Punktzahl
FunktionalitätderVerkettbarkeit
B1
GeschwindigkeitderMontage/Demontage
10
1-fach
B2
KraftaufwandbeiMontage/Demontage
10
1-fach
Sitzkomfort
B3
Bequemlichkeit
30
3-fach
B4
Sitzbreite
10
1-fach
Ästhetik/Optik
B5
EinfügenindieSaalumgebung
15
1,5-fach
B6
Design
25
2,5-fach
SUMME
100
ÜbersichtüberdiegewichtetenWertungskriterien/Zuschlagskriterien
Der Erfüllungsgrad der Wertungskriterien wird je Kriterium mit einer Bewertung von 0
bis10Punktengestaffelt.EskönnenproKriteriummaximal10Punkteerreichtwerden.
DieBewertungerfolgtübereinunabhängigesGremium,dasinnerhalbeiner1-wöchigen
TeststellungdieangebotenenObjektstühleinderAnwendungtestetundhinsichtlichder
o.g.Wertungskriterienbeurteilt.
3.5.3
Teststellung
Alle Bieter, deren Angebote nicht ausgeschlossen wurden und die in die engere Wahl
gelangt sind, werden zur Teststellung aufgefordert. Diese dient dazu, anhand der
Wertungskriterien das qualitätsvollste Angebot zu ermitteln. Dadurch dem Bieter
entstehende Kosten und Aufwendungen hat der Bieter zu tragen; eine Haftung des
Auftraggebers im Rahmen der Teststellung für Kosten und Aufwendungen gleich aus
welchemRechtsgrund,istausgeschlossen.
22
StadthalleGermering
NeubeschaffungvonStapelstühlenmitArmlehnenfürdenOrlandosaal
3.5.4
ErmittlungdeswirtschaftlichstenAngebots
Nach Abschluss der Teststellung erfolgt die Ermittlung desjenigen Angebots mit dem
besten Preis-Leistungsverhältnis in Anlehnung an die Einfache Richtwertmethode gem.
UfAB VI. Dabei gewinnt der Bieter mit der höchsten Kennzahl Z, die sich aus dem
QuotientenausL(erreichtenLeistungspunkten)undP(angebotenerPreis)ergibt:
BeispielzurangewandtenWertungsmethodik
23
StadthalleGermering
NeubeschaffungvonStapelstühlenmitArmlehnenfürdenOrlandosaal
4
Anlagen
Anlage1–EigenerklärungMindestjahresumsatz
Anlage2–ErklärungbeiWeitergabevonLeistungenanNachunternehmer(L235)
Anlage2a–Verpflichtungserklärung(L236)
Anlage3–ErklärungderBietergemeinschaft(L234)
Anlage4–TemplatezurAuflistungderReferenzprojekte
Anlage5–EigenerklärungdesBieters/ggf.Unterauftragnehmers
zumNachweisdesNichtvorliegensvonAusschlussgründen
Anlage6–Vertraulichkeitserklärung
Anlage7–VerpflichtungserklärungzumMindestlohngesetzesMiLoG
Anlage8–BesondereVertragsbedingungen(L214.H)
Anlage9–ZusätzlicheVertragsbedingungen(L215.H)
Anlage10–Abfall(241)
Anlage11–KennzettelAngebot
Anlage12–Angebotsformular
Anlage13–ErklärungzurVerwendungvonHolzprodukten(L248)
Anlage14–ErklärungzurVermeidungdesErwerbsvonProduktenausausbeuterischer
Kinderarbeit(L2491)
Anlage15–TemplatefürEinreichenvonBieterfragen
Stadthalle Germering
2015
Zeitraum
2014
Auftraggeber:
Status
Stadthalle Germering
07.08.16
2013
(Unterschrift und Firmenstempel)
_______________________
Anmerkung: Der hier vorgegebene Inhalt & Aufbau des Dokumentes darf nicht verändert werden
Anlage 1 / Eignungsnachweis Mindestumsatz
Neubeschaffung von Stapelstühlen mit Armlehnen für den Orlandosaal
ArtdesUmsatzes
Gesamtjahresumsatz
_____________________
(Ort, Datum)
1
1
Seite
Status
07.08.16
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Neubeschaffung von Stapelstühlen mit Armlehnen für den Orlandosaal
Auftraggeber:
Stadthalle Germering
Anlage 4 / Referenztemplate
(Kopiervorlage: ist pro Referenz bitte einmal auszufüllen und einzureichen)
Anmerkung: Der hier vorgegebene Inhalt & Aufbau des Dokumentes darf nicht verändert werden
Informationselemente (bitte vollständig ausfüllen)
Referenzkunde:
Ansprechpartner (Name, e-mail-Adresse &
Telefonnummer):
Art des Auftraggebers:
öffentlicher Auftraggeber
privatwirtschaftlicher Auftraggeber
Projekt:
Zeitpunkt der Leistungserbringung:
Umfang: (gelieferte Komponenten im Objektbereich)
Kurze Darstellung des Qualitätslevels / Niveau der
gelieferten Ausstattung
Lieferfristen:
Die Einhaltung vertraglicher Lieferfristen war kontinuierlich
gewährleistet.
HINWEIS: Aus den Angaben in der Referenz müssen zwingend Projektanfang und Projektende hervorgehen,
Der wesentliche Anteil der Leistung (mind. 75%) muss bereits abgeschlossen sein
(vgl. Bewerbungsbedingungen).
__________________________
(Ort, Datum)
____________________________
(Unterschrift und Firmenstempel
1
Seite
1
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Neubeschaffung von Stapelstühlen mit Armlehnen für den Orlandosaal
Status
07.08.16
Auftraggeber:
Stadthalle Germering
Seite
Anlage 5 / Eigenerklärung zu Zwingenden und
Fakultativen Ausschlussgründen gem. den §§ 123,
124 GWB
Hinweis:
Diese Erklärung ist von Einzelbietern, allen Mitgliedern einer
Bietergemeinschaft und allen Nachunternehmern auszufüllen und zu
unterschreiben.
Auszug aus §§ 123 und 124 GWB
§ 123
Zwingende Ausschlussgründe
(1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen
zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine
Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen
zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das
Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
worden ist wegen einer Straftat nach:
1.
§ 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller
Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuches
(Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b des
Strafgesetzbuches (kriminelle und terroristische
Vereinigungen im Ausland),
2. §
89c
des
Strafgesetzbuchs
(Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer
solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder
Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass
diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu
verwendet werden oder verwendet werden sollen,
eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des
Strafgesetzbuchs zu begehen,
3. § 261 des Strafgesetzbuches (Geldwäsche,
Verschleierung
unrechtmäßig
erlangter
Vermögenswerte),
4. § 263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die
Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union
oder gegen Haushalte richtet, die von der
Europäischen Union oder in deren Auftrag verwaltet
werden,
5. § 264 des Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug),
soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet,
die von der Europäischen Union oder in deren Auftrag
verwaltet werden,
6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und
Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und
Bestechung von Mandatsträgern),
8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuches
(Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in
Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs
(Ausländische und internationale Bedienstete,
9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung
internationaler
Bestechung
(Bestechung
ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit
internationalem Geschäftsverkehr) oder
10. den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs
(Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs
(Förderung des Menschenhandels).
(2) Einer Verurteilung nach diesen Vorschriften steht eine
Verurteilung nach vergleichbaren Vorschriften anderer
Staaten gleich.
(3) Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist
einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als
für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher
gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der
Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von
Kontrollbefugnissen in leitender Stellung.
(4)
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu
jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn
1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung
von
Steuern,
Abgaben
oder
Beiträgen
zur
Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies
durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige
Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder
2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete
Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1
nachweisen können.
Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen
seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass
es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der
Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung
einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen
verpflichtet hat.
--§ 124
Fakultative Ausschlussgründe
(1)
Öffentliche
Auftraggeber
können
unter
Berücksichtigung
des
Grundsatzes
der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt
des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn
1.
2.
1
das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher
Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-,
sozialoder
arbeitsrechtliche
Verpflichtungen
verstoßen hat,
das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das
Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren
oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen
Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist,
sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation
befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
3
Stadthalle Germering
Neubeschaffung von Stapelstühlen mit Armlehnen für den Orlandosaal
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
das Unternehmen im Rahmen der beruflichen
Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung
begangen hat, durch die die Integrität des
Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist
entsprechend anzuwenden,
der öffentliche Auftraggeber über hinreichende
Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen
Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen
hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder
Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder
bewirken,
ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des
Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit
und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen
Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung
des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und
der
durch
andere,
weniger
einschneidende
Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann,
eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass
das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des
Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese
Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger
einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann,
das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei
der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags
oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd
mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen
Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer
vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe
oder
Eignungskriterien
eine
schwerwiegende
Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten
hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen
Nachweise zu übermitteln, oder
das Unternehmen
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des
öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu
beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu
erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim
Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende
Informationen übermittelt hat, die die
Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers
erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat,
solche Informationen zu übermitteln.
Status
07.08.16
Auftraggeber:
Stadthalle Germering
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Seite
3
Stadthalle Germering
Neubeschaffung von Stapelstühlen mit Armlehnen für den Orlandosaal
Status
07.08.16
Auftraggeber:
Stadthalle Germering
Seite
Ich erkläre / Wir erklären, dass:
•
keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer der
in § 123 Abs. 14 Nr. 1 bis 10 GWB aufgeführten Straftaten während der letzten zwei
Jahre rechtskräftig verurteilt worden ist
•
gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach
§ 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB
•
der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen ordnungsgemäß
nachgekommen wurde ( 123 Abs. 4 GWB)
•
keine fakultativen Ausschlussgründe gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 9 GWB vorliegen
Ich bin / Wir sind uns darüber bewusst, dass eine wissentliche falsche Angabe der
vorstehenden Erklärung den Ausschluss von diesem und ggf. weiteren Aufträgen zur
Folge hat.
Werden diese Umstände nach Zuschlagserteilung bekannt, besitzt der Auftraggeber
ein außerordentliches Kündigungsrecht. Mögliche Schadensersatzforderungen
bleiben davon unberührt.
Ggf. Firmenstempel
Datum
3
Unterschrift
3
Status
07.08.16
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Neubeschaffung von Stapelstühlen mit Armlehnen für den Orlandosaal
Auftraggeber:
Stadthalle Germering
Anlage 6 / Vertraulichkeitserklärung
1.
Sämtliche Informationen, die uns von der BWI Informationstechnik GmbH offengelegt
wurden, und die nicht als staatliche Verschlusssachen gekennzeichnet sind, sind als „firmen-vertraulich“ zu erachten, ungeachtet dessen, ob sie besonders gekennzeichnet sind
oder nicht. Dies schließt Diskussions- und Verhandlungsergebnisse mit ein.
2.
Wir werden alle Informationen gem. Ziffer 1 ausschließlich zum Zweck des Vergabeverfahrens und ggf. der weiteren Zusammenarbeit und in Übereinstimmung mit dieser Erklärung
verwenden. Jede andere Nutzung ist untersagt.
3.
Sämtliche vertraulichen Informationen sind an einem gesicherten Ort aufzubewahren. Der
Zugriff auf die vertraulichen Informationen wird auf solche Mitarbeiter und Vertreter beschränkt, die in angemessener und notwendiger Weise Informationen zum Zweck des Vergabeverfahrens und ggf. der weiteren Zusammenarbeit benötigen.
4.
Vertrauliche Informationen dürfen nicht kopiert oder in anderer Weise vervielfältigt werden,
ausgenommen dies ist zum Zweck der Zusammenarbeit mit der BWI Informationstechnik
GmbH erforderlich.
5.
Wir werden den Zugriff unserer Mitarbeiter und Vertreter auf vertrauliche Informationen überwachen, um die Einhaltung dieser Vertraulichkeitserklärung sicherzustellen. Wir werden unsere Tochtergesellschaften, sonstigen verbundenen Unternehmen, Mitarbeiter und Vertreter, die
Zugriff zu den vertraulichen Informationen haben, anweisen, die Verpflichtungen aus dieser
Erklärung einzuhalten.
6.
Jede vertrauliche Information verbleibt im Eigentum der BWI Informationstechnik GmbH, es
sei denn, es wird ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart. Sämtliche vertraulichen Informationen sind zusammen mit allen Vervielfältigungen der BWI Informationstechnik GmbH
zurück zu gewähren oder zu vernichten, nachdem ein Bedürfnis zur Nutzung der Information
durch uns nicht mehr besteht oder die BWI Informationstechnik GmbH dies verlangt.
7.
Diese Vertraulichkeitserklärung und sämtliche daraus resultierenden Verpflichtungen gelten
sowohl für die Dauer des Teilnahmewettbewerbs als auch in dem Fall, dass wir den Zuschlag In dem Vergabeverfahren erhalten, während der Laufzeit des Rahmenvertrages einschließlich Verlängerungsoptionen fort.
8.
Die Verpflichtungen zur Vertraulichkeit wirken auch nach der Beendigung des Vergabeverfahrens und/oder dem Rahmenvertrag mit BWI Informationstechnik fort.
_____________________
Ort, Datum
________________________________
Unterschrift und Firmenstempel
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1
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Status
07.08.16
Stadthalle Germering
Neubeschaffung von Stapelstühlen mit Armlehnen für den Orlandosaal
Auftraggeber:
Stadthalle Germering
Anlage 7 / Verpflichtungserklärung zum Mindestlohngesetz
(MiLoG)
Allgemein:
Aufgrund des seit dem 01.01.2015 geltenden Mindestlohngesetzes (MiLoG), welches auch
bei Vergabeverfahren gilt, muss bei Auftragserteilung sichergestellt sein, dass der
Auftragnehmer sowie die von ihm eingesetzten Nachunternehmen / Verleihunternehmen die
Vorschriften des MiLoG einhalten.
Hinweis:
Diese Erklärung ist jeweils von Einzelbewerbern/-bietern, allen Mitgliedern einer
Bewerber-/Bietergemeinschaft und allen Nachunternehmern auszufüllen und zu
unterschreiben.
Der Auftragnehmer sichert zu, dass er bei der Ausführung von Aufträgen die Vorschriften
des MiLoG einhält und alle aufgrund dieses Gesetzes resultierenden Pflichten erfüllt.
Der Auftragnehmer sichert insbesondere zu, dass er entsprechend § 20 MiLoG allen seinen
im Inland beschäftigten Arbeitnehmerinnen /Arbeitnehmern ein Arbeitsentgelt nach § 1 Abs.
2 MiLoG in Höhe von 8,50 Euro brutto je Zeitstunde zum Fälligkeitszeitpunkt entsprechend §
2 MiLoG bezahlt.
Der Auftragnehmer sichert zu, dass er Nachunternehmer / Verleihunternehmen nur unter der
Voraussetzung einsetzt, dass diese ihren Arbeitnehmern den Mindestlohn nach § 1 MiLoG
rechtzeitig zahlen und sich ebenfalls schriftlich zur Einhaltung der Bestimmungen des MiLoG
verpflichten.
Zudem sichert der Auftragnehmer zu, nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG mit
einer Geldbuße von wenigstens 2.500 Euro belegt worden.
DATUM:
ORT:
Firmenstempel
Unterschrift(en)
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Seite
1
ANLAGE 11
Kennzettel zur Angebotsabgabe
Umschlag bitte nicht öffnen! Angebot an die Verwaltung / Sekretariat unverzüglich weiterleiten!
Vergabestelle:
Stadthalle Germering
Verwaltung / Sekretariat
Verwaltungseingang
Landsbergerstraße 39
82110 Germering
Absender (Bewerber):
Leistung(en):
Neubeschaffung von Stapelstühlen für den Orlandosaal
Ablauf der Einsendefrist für Angebote:
16.09.16
00:00 Uhr
Von der Vergabestelle auszufüllen!
Eingang des Angebots am ______________ ______________ Uhr
Laufende Nummer des Angebots: ___________________________
gez. _________________________
StadthalleGermering
NeubeschaffungvonStapelstühlenmitArmlehnenfür
denOrlandosaal
Angebotsformular
Anlage12derBewerbungsbedingungen
Stand10.08.2016
2
StadthalleGermering
NeubeschaffungvonStapelstühlenmitArmlehnenfürdenOrlandosaal
Angebot
____________________________________________
____________________________________________
____________________________________________
____________________________________________
(NameundAnschriftdesBieters)
VergabeverfahrennachVgV–„NeubeschaffungvonStapelstühlenmitArmlehnen
fürdenOrlandosaal“
EndederAngebotsfrist:16.09.2016
SehrgeehrteDamenundHerren,
Ich/Wirbiete(n)dieAusführungderobengenanntenLeistungzudenvonmir/unseingesetzten
Preisenan.Anmein/unserAngebothalte(n)ich/wirmich/unsbiszumAblaufderBindefrist
gebunden.
DieAngebotsendsummegemäßLeistungsbeschreibung
einschl.Umsatzsteuer(brutto)beträgt
......................€
PreisnachlassohneBedingungaufdieAbrechnungssumme........................%
AllePreisangabenenthaltendieBereitstellungs-,Lager-,Transport-undsonstigeNebenkosten
Bestandteilmeines/unseresAngebotessindnebendiesemAngebotsschreibenundseinenAnlagen:
-AllgemeineVertragsbedingungenfürdieAusführungvonLeistungen(VOL/B),Ausgabe2003,
-sämtlicheUnterlagen
⇒ gem.BewerbungsbedingungensamtAnlagen1-14
⇒ gem.LeistungsverzeichnissamtAnlage(Preisblatt)
3
StadthalleGermering
NeubeschaffungvonStapelstühlenmitArmlehnenfürdenOrlandosaal
Ich/Wirerkläre(n),dass
-
-
-
ich/wirdiegewerberechtlichenVoraussetzungenfürdieAusführungderangebotenenLeistung
erfülle(n).
ich/wirdieLeistungen,dienichtimVerzeichnisderUnterauftragnehmerleistungenbzw.
VerzeichnisderLeistungenandererUnternehmeraufgeführtsind,imeigenenBetriebausführen
werde(n).
ich/wirdenWortlautdervomAuftraggeberverfasstenLeistungsverzeichnissesals
alleinverbindlichanerkenne(n),
mir/unszugegangeneÄnderungenderVergabeunterlagenGegenstandmeines/unseres
Angebotessind.
dasvomAuftraggebervorgeschlageneProduktInhaltmeines/unseresAngebotesist,wenn
TeilleistungsbeschreibungendesAuftraggebersdenZusatz„odergleichwertig“enthaltenund
vonmir/unskeineProduktangaben(Hersteller-undTypbezeichnungen)eingetragenwurden.
fallsvonmir/unsmehrereNebenangeboteabgegebenwurden,mein/unserAngebotauchdie
KumulationderNebenangebote,diesichnichtgegenseitigausschließen,umfasst.
AnlagenzudiesemAngebot
DienachfolgendaufgeführtenDokumentesinddemAngebotbeigefügt:
! Angebotserklärung(diesesFormularalsAnlage12)
! KennzettelAngebot(Anlage11)
FolgendemitdemAngebotabzugebendeNachweisezurEignungsindbeigefügt:
Anmerkung:DienachfolgendeListedientderSelbstkontrolle,obdasjeweiligeDokumentbereits
beigelegtwurde:
! Nachweis,dassderBieterimBerufs-oderHandelsregisternachMaßgabeder
RechtsvorschriftendesLandesderGemeinschaftoderdesVertragsstaatesdesEWRAbkommenseingetragenist.DerNachweisdarfnichtälterals6Monatesein
(Handelsregisterauszug)(N1derEignungsmatrix)
! EigenerklärungzumMindestjahresumsatz(Anlage1derBwB)
! NachweiseinerBetriebshaftpflichtversicherungsdeckungmitentsprechenden
Deckungssummen(N2derEignungsmatrix)
! ErklärungzumNachunternehmereinsatz(Anlage2derBwB)
! EigenerklärungderBietergemeinschaft(Anlage3derBwB)
! NachweisüberdieDurchführungvonmindestensdreiProjekten,welchedieLieferungvon
vergleichbarenKomponentenausdemausgeschriebenenObjekteinrichtungsbereich
4
StadthalleGermering
NeubeschaffungvonStapelstühlenmitArmlehnenfürdenOrlandosaal
innerhalbderletzten5(2015-2011)umfasstenunterVerwendungdesbeiliegenden
Vordruckes(Anlage4derBwB)
! Beschreibunginkl.BildmaterialdesangebotenenStuhlmodellsentsprechenddendefinierten
AngabenundMindestbedingungen(N3derEignungsmatrix)
! BescheinigungüberBaumusterprüfungnachdemProduktionssicherheitsgesetz(N4der
Eignungsmatrix)
! EigenerklärungzumNichtvorliegenvonAusschlussgründen(Anlage5derBwB)
! Vertraulichkeitserklärung(Anlage6derBwB)
! Eigenerklärungzu§21MindestlohngesetzMiLoG(Anlage7derBwB)
! ErklärungzurVerwendungvonHolzprodukten(L248)
! ErklärungzurVermeidungdesErwerbsvonProduktenausausbeuterischerKinderarbeit(L
2491)
ErklärungzurEinhaltungdesWettbewerbsundVerhaltenskodex
Wir erklären, dass wir nicht an unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Absprachen (§ 1 GWB)
oder anderen unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Maßnahmen beteiligt waren. (Solchen
HandlungendesBietersselbststehenHandlungenvonPersonengleich,dievonihmbeauftragtoder
fürihntätigsind.)
UnzulässigsindinsbesondereVerabredungenundVerhandlungenmitanderenBieternüber:
-
AbgabeoderNichtabgabevonAngeboten,
zuforderndePreise,
BindungensonstigerEntgelte,
Gewinnaufschläge,
VerarbeitungsspannenundanderePreisbestandteile,
Zahlungs-,Lieferungs-undandereBedingungen,soweitsieunmittelbarodermittelbardenPreis
beeinflussen,
EntrichtungvonAusfallentschädigungenoderAbstandszahlungen,
GewinnbeteiligungenoderandereAbgaben,
sowieEmpfehlungen,esseidenn,dasssienach§38Abs.2GWBzulässigsind.
Ausschlusskriterien(Zuschlagswertung)
DerBieterhatallenachfolgendenFragenzudenMindestbedingungen(Ausschlusskriterien)inden
markierten Feldern zu beantworten. Sofern eine Frage mit „Nein“ beantwortet wird, wird das
Angebotausgeschlossen.
5
StadthalleGermering
NeubeschaffungvonStapelstühlenmitArmlehnenfürdenOrlandosaal
Titel
Zuschlagskriterium
Mindestbedingung
erfülltj/n
Stapelbarkeit
A1
AnzahlStühleproTransportwagen(nurfürdie
Parkettbestuhlung)
A2
lichteHöhe(Transportwageninkl.Stühle)
A3
AusbildungderStapelmulden
mind.12Stühle
max.207cm
separateKunsstoffstapelmulden
Verkettbarkeit
A4
VerkettbarkeitderParkett-&Emporenbestuhlung
verkettbar
A5
NutzungderParkettbestuhlungauchalsEinzelstuhl
Parkettstühleaucheinzelnnutzbar
A6
AnhebendesStuhlszurVerkettung(Parkett-&
Emporenbestuhlung)
A7
ArtderVerkettung(Parkett-&Emporenbestuhlung)
A8
FlexibilitätderArmlehnenverkettung(nurParkettbestuhlung)
max.5cm
Armlehnenübergreifendverkettbar+zusätzlichem
ReihenverbindungsknotenimStuhlfußbereich
ErmöglicheneinerleichtradialenAufstellung
Geometrie&Gewicht
A9
Achsmaß
A10
HöheSitzfläche
A11
HöheArmlehneinkl.Polsterung
A12
Rahmenkonstruktion
A13
GewichtproParkettstuhl(Grundmodell)
mind.54,5cmbismax.55,0cm
mind.45cmbismax.47cm
max.67cm
4-Fuss-Konstruktionmitmind.18mm
Rohrdurchmesser,mind.2mmMaterialstärke
max.7kg
BesonderheitenderEmporenbestuhlung
A14
GeometriederEmporenbestuhlung
A15
OptikderEmporenbestuhlung
20cmerhöhtgegenüberParkettbestuhlung
optischeGleichheitzurSaalbestuhlung
Stoffbezug
A16
Brandschutzanforderungen
A17
HaltbarkeitdesStoffes
StoffinB1gem.AnforderungenderDIN4102-B1
(schwerentflammbar)
mind.80.000ScheuertourenbisMaterialdefekt
Austauschbarkeit/Ersatzteile
A18
AustauschbarkeitderBauteile
A19
EinzelaustasuchderReihenverbindungohneDemontage
weitererBauteile
A20
VerfügbarkeitsämtlicherErsatzteile
alleBauteileinkl.Reihenverbindung
Einzelaustauschmöglich
mind.10Jahre
Reihenverbindung
A21
MatrialderReihenverbindung
A22
MontagederReihenverbindung
Metall
starrmontiert,einfacherArbeitsgang
Platznummerierung
A23
MaterialPlatznummerierung
A24
Größe
EdelstahlblechmitMagnethalterung
mind.40x28x1mm
max.48x32x1mm
Reihennummerierung
A25
MontagederReihennummerierung
einhängbaramStuhlgestell
Mindestkomfort
A26
Sitzpolsterstärke
30mm
A27
RaumgewichtderSchaumstoffpolsterung
50/50
A28
KomfortderArmlehnen
A29
KomfortderRückenlehne
keinHautkontaktmitkaltemMetall
Lordoseunterstützung
Qualitätssicherung&Umweltanforderungen
A30
Qualitätsmanagement
A31
Umwelmanagement
NachweisDINISO9001oderDINEN9001
NachweisDINISO14001oder
EMASISO14001
6
StadthalleGermering
NeubeschaffungvonStapelstühlenmitArmlehnenfürdenOrlandosaal
………………………….....................................………………………………………………………................
Ort,Datum
StempelundUnterschriftdesBieters/der
Bietergemeinschaft
Wird die Angebotserklärung an dieser Stelle nicht unterschrieben, so gilt das Angebot als nicht
abgegeben!
Status
07.08.16
1
Stadthalle Germering
Neubeschaffung von Stapelstühlen mit Armlehnen für den Orlandosaal
Auftraggeber:
Seite
Stadthalle Germering
1
Anlage 15 / Auskunftsverlangen im Vergabeverfahren
Anmerkung: Der hier vorgegebene Inhalt & Aufbau des Dokumentes darf nicht verändert
werden
Nr.: Frage
1
Bezug zur Vergabeunterlage:
(Dokumentenname & Seitenzahl bzw. Ziffer)
Frage:
2
Berzug zur Vergabeunterlage:
(Dokumentenname & Seitenzahl bzw. Ziffer)
Frage:
3
Bezug zur Vergabeunterlage:
(Dokumentenname & Seitenzahl bzw. Ziffer)
Frage:
1
StadthalleGermering
NeubeschaffungvonStapelstühlenmitArmlehnenfür
denOrlandosaal
Leistungsbeschreibung
Stand10.08.2016
2
StadthalleGermering
NeubeschaffungvonStapelstühlenmitArmlehnenfürdenOrlandosaal
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
3
TechnischeAnforderungen
3
Stapelbarkeit
4
Verkettbarkeit
4
GeometrieundGewicht
4
SitzschaleundStoffbezug
5
AustauschbarkeitderBauteile,Ersatzteile
5
Reihenverbindungsknoten
6
Platznummerierung
6
Reihennummerierung
6
KomfortundHaptik
6
QualitätssicherungundUmweltanforderungen
7
GestalterischeAnforderungen
7
MindestbedingungenundWertungskriterien
7
Mengengerüst
8
Anlagen
8
Preisblatt
8
3
StadthalleGermering
NeubeschaffungvonStapelstühlenmitArmlehnenfürdenOrlandosaal
Leistungsbeschreibung
Der Leistungsumfang des Auftragnehmers beinhaltet die Lieferung und Bereitstellung von
Stapelstühlen mit Armlehnen sowie entsprechendem Zubehör. Hierunter wird ein
Objektstuhlverstanden,derfüreinbreitesSpektrumunterschiedlicherEinsatzmöglichkeiten
konzipiert sein soll wie z.B. für Kulturzentren, Gemeindezentren, Schulungsräume,
MehrzweckhallenoderTagungshotels.
Vorliegend ist sowohl die verkettete Verwendbarkeit zur Bestuhlung des kompletten
Veranstaltungssaals aber auch eine Verwendbarkeit als Einzelstuhl (z.B. für Tagungen,
Schulungenetc.)vorzusehen.
Ergänzend wurde Rahmen des § 28 Abs. 1 VgV von der Stadthalle Germering eine
Markterkundung zur Vorbereitung der Ausschreibung durchgeführt. Die sich hieraus
ergebendenSpezifikationensindinnachstehendenAnforderungskatalogerfasst.
TechnischeAnforderungen
Die technischen Anforderungen ergeben sich zunächst aus den baulichen Gegebenheiten,
demzulässigenSitzplatzkontingentundderBandbreitederArtvonVeranstaltungen.Dadie
Stadthalle Germering als Tagungsstätte ebenso wie für Kulturveranstaltungen bis hin zu
Bankettabenden genutzt wird, und die Veranstaltungen teilweise innerhalb eines Tages
mehrmalswechselnistfürdieBestuhlungeinhohesMaßanFlexibilitätaberaucheinehoher
GradanNutzungsintensitätvorgegeben.
Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass dem Auftraggeber ausschließlich die bereits
vorhandene Infrastruktur wie Lagerkapazitäten, Transportwege und Transportmittel zur
Verfügungstehen.EssinddaherVorgabenzuTransportmaßenebensowiezurAusgestaltung
derStapelbarkeitmaßgeblich,diesichausdiesenVoraussetzungenergeben.
Ferner soll für den Auf- Um- und Abbau der Saalbestuhlung das organisatorisch und
logistisch zur Verfügung stehende Personal in der Lage sein, zügig und ohne erheblichen
KraftaufwandwechselndeBestuhlungskombinationenherstellenzukönnen.
Dies betrifft auch den Aufwand hinsichtlich Wartungsintensität und erforderlichen
Reparaturaufwand sowie einen vertretbaren Aufwand an Lagerhaltung bzw. kurzfristiger
BeschaffungvonErsatzteilen.
Die nachstehende Beschreibung erläutert die technischen Anforderungen im Einzelnen.
DabeiwirdunterfolgendenBegrifflichkeitenunterschieden:
•
•
•
Saalbestuhlung(ganzerSaal)
Parkettbestuhlung(untereSaalebene,1.100Stck.,Grundmodell)
Balkonbestuhlung(obereSaalebene,30Stck.,hohesModell,um20cmerhöht)
4
StadthalleGermering
NeubeschaffungvonStapelstühlenmitArmlehnenfürdenOrlandosaal
Stapelbarkeit
DieVoraussetzungderStapelbarkeitistausschließlichfürdieParkettbestuhlungerforderlich.
Pro Transporteinheit sind jeweils 12 Stühle standsicher aufeinanderzustapeln. Um die
vorhandenen Stuhltransportwägen weiter benutzen zu können, ist sicherzustellen, dass
jeweils 12 Stühle übereinander samt Transportwagen durch die Lastenaufzugstüre passen.
Dabei darf das lichte Höhenmaß max. 207 cm betragen. Die Höhe des vorhandenen
Transportwagensbeträgt:OKOberfläche=23,4cm.
DarüberhinausmüssendieStühleinderArtstapelbarsein,dassnichtSitzflächeaufGestell
gestapeltwird,sonderndassdasGestellaufseparatenKunststoffstapelmuldenruht.Somit
soll verhindert werden, dass die Sitzschalen inklusive Bezug mechanisch belastet bzw.
optischbeeinträchtigtoderverschmutztwerden.
Verkettbarkeit
Alle Stühle jeweils der Parkettbestuhlung sowie jeweils der Balkonbestuhlung müssen in
Reihen mittels Armlehnenverkettung plus zusätzlichem Reihenverbindungsknoten
verbindbar sein. Dabei muss die Verkettung schnell und ohne großen Kraftaufwand zu
bewerkstelligen sein. Vorgabe ist, dass das Verketten in der Art zu erfolgen hat, dass ein
Verketten des Stuhles nicht durch komplettes "Überheben" des Stuhles über die jeweilige
Armlehne erfolgt, sondern lediglich durch jeweiliges Überheben der Armlehnen. Ein
größeresAnheben(>5cm)desStuhlesbzw.TeiledesStuhlesistdabeinichtzulässig.Zudem
ist ein zusätzliches Verbinden über einen Reihenverbindungsknoten im Fußgestellbereich
vorzusehen.
Da die Saalwände nicht exakt parallel verlaufen (siehe beigefügter Übersichtsplan
GERMERING_04_PlanOrlandosaal),istdieArmlehnenverkettungüberdiessozugestalten,
dasseineleichtradialeAufstellungmöglichist.
GeometrieundGewicht
Die Geometrie des angebotenen Stuhlmodells ist sowohl hinsichtlich technischen als auch
gestalterischen Anforderungen unterworfen. Gestell und Material sollen auf einen langen
ZeitraumintensiverNutzungausgelegtsein.AusStabilitätsgründenisteinRohrdurchmesser
der Stuhlrahmenkonstruktion von mind. 18 mm und einer Materialstärke von mind. 2 mm
vorzusehen, wobei ein Gewicht von maximal 7 kg pro Parkettstuhl nicht überschritten
werdendarf.AusgestalterischenGründensollein4-Fuß-ModellzumEinsatzkommen.
Außerdem soll die bestehende Tischmöblierung der Stadthalle Germering bedarfsgerecht
ergänzt werden. Es ist daher eine Sitzhöhe von mind. 45 cm - max. 47 cm und eine
5
StadthalleGermering
NeubeschaffungvonStapelstühlenmitArmlehnenfürdenOrlandosaal
Armlehnenhöhe inkl. Polsterung von max. 67 cm anzubieten, um einen unerwünschten
AbriebzwischenTischunterkanteundArmlehnenoberseitezuvermeiden.
DarüberhinaushabendieStühleeinAchsmaßzwischen54,5cmbiseinschließlichmaximal
55,0 cm aufzuweisen um die genehmigte, maximale Sitzplatzanzahl der Stadthalle nicht zu
verringern.
Für die Fußstopfen sind geräuscharme Quick-Click-Gleiter mit auswechselbarer
Teflongleitfläche vorzusehen, die keinerlei Spuren jeglicher Art auf dem Parkettboden
hinterlassen.
BesonderheitenderBalkonbestuhlung
Die30StühlefürdenBalkonbereichsind20cmerhöhtzufertigen(HohesModell).Überdie
Verkettbarkeit hinaus ist – trotz ggf. erforderlicher zusätzlicher Verstrebungen - eine
optischeGleichheitmitdenGrundmodellenzugewährleisten.AuchistdasHöhenverhältnis
vonSitzflächezuArmlehnenhöheanalogzurParkettbestuhlungauszubilden.
SitzschaleundStoffbezug
Sitz- und Rückenschale sind einteilig als Verbund mit durchgehender Sitz- und
Lehnenpolsterung (Vollpolsterausführung) herzustellen. Im vorderen Sitzbereich ist eine
Knierollevorzusehen.
Der angebotene Bezugsstoff hat den Anforderungen der Brandschutzanforderung nach
DIN4102-B1 (schwer entflammbar) zu entsprechen (Trevira CS Qualität oder gleichwertig).
HierzuisteinentsprechenderNachweismitAngebotsabgabevorzulegen.
Für die Haltbarkeit des angebotenen Bezugsstoffes ist die Scheuertouren-Anzahl (mind.
80.000 Scheuertouren) bis zum Materialdefekt gemäß den Angaben des Stoffherstellers
nachzuweisen.AußerdemdarfderBezugsstoffnichtmitderSchaumstoffpolsterungverklebt
sein.
AustauschbarkeitderBauteile,Ersatzteile
Der Stuhl ist so anzubieten, dass die einzelnen Bauteile des Stuhles inkl. der
Reihenverbindungaustauschbarsind.DabeiistdieVerfügbarkeitbzw.Lieferfähigkeitüber
sämtliche Bau- und Ersatzteile für einen Zeitraum von mindestens 10 Jahren zu
gewährleisten.
6
StadthalleGermering
NeubeschaffungvonStapelstühlenmitArmlehnenfürdenOrlandosaal
Reihenverbindungsknoten
Wie bereits erwähnt unterliegen die Stühle sowohl durch deren ständig wechselnden Auf-
und Abbau sowie deren Einsatz für unterschiedlichste Bestuhlungsbedarfe dauerhaft einer
hohenBeanspruchungDerReihenverbindungsknotenmussdaherausMetallgefertigtund
starr montiert sein, sodass nicht erst Bauteile aktiviert oder ausgefahren werden müssen.
Auch muss die Verbindung bereits mit dem Verketten abschließend gesichert sein, ohne
dasseinzusätzlicherArbeitsgang,z.B.manuellesVerschließenoderSichernnotwendigwird.
Eine Austauschbarkeit des Reihenverbindungsknotens als Einzelteil muss ohne die
DemontageweitererBauteilegewährleistetsein.
Platznummerierung
Auf der Rückenlehne des Stuhles ist vorderseitig mittig eine Platznummerierung aus
EdelstahlblechmitabgerundetenEckenundeinerMagnethalterungdergestaltvorzusehen,
dassderSitzkomfortnichtbeeinträchtigtwird.DieAbmessungenkönnenhierfürvonmind.
40 x 28 x 1 mm bis zu max. 48 x 32 x 1 mm variieren. Die angebotene Schriftgröße soll
zwischen 18 bis 22 mm betragen, Edelstahlblechoberfläche in Alu matt gebürstet,
BeschriftunginArial/schwarz.
Reihennummerierung
Die Reihennummerierung soll aus Stahlblech gefertigt sein, unterhalb der Sitzfläche am
GestelleinzuhängenseinundfolgendeEigenschaftenaufweisen:
-DickeStahlblech1,5mm
-Größe150x70,pulverbeschichtet,alu-farbig,ähnlichzuRAL9006
-BeschriftungArialfett,Schriftgröße25mm
-Farbeschwarzaufalufarbiger,selbstklebenderFolie
KomfortundHaptik
Die Sitzschale muss dergestalt Komfort bieten, dass sowohl ein legeres, zurückgelehntes
Sitzenfürca.2StundenbeiKulturveranstaltungen,alsaucheinaufrechtesSitzenamTisch
bis zu 6 Stunden bei Tagungen oder aber auch das Sitze und Speisen bei einer
Bankettveranstaltungbiszu6Stundenbequemist.DahersindeineSitzpolsterstärkevon30
mmundeineSchaumstoffqualitätmiteinemRaumgewichtvon50/50anzubieten.
Ferner ist neben der ergonomischen Bequemlichkeit u.a. eine angemessene
Sitzkomfortbreitezuberücksichtigen,sodassauchetwasbreitergebautePersonensichnicht
7
StadthalleGermering
NeubeschaffungvonStapelstühlenmitArmlehnenfürdenOrlandosaal
eingeengtfühlen.AußerdemmüssendieStühleübereineLordosenunterstützungbzw.einen
LordosenkeilimRückenbereichverfügen.
Zum erforderlichen Komfort der Armlehne ist ein Kontakt zwischen kaltem Metall und
aufliegendem Arm zu vermeiden. Die Armlehne ist daher mit einem PUR-Softschlauch mit
einerStärkevonmind.2mmzuversehenundsoauszubilden,dasssieaufderhorizontalen
LängebiszurBiegungnachuntengepolstertist.
QualitätssicherungundUmweltanforderungen
Weitere Voraussetzung ist die Bescheinigung über eine Baumusterprüfung, die von als
zuständig anerkannten Instituten oder amtlichen Stellen für Qualitätskontrolle ausgestellt
wurde, mit der bestätigt wird, dass das durch entsprechende Bezugnahme genau
bezeichnete Modell/Fabrikat den technischen Anforderungen des Produktsicherheitsgesetzes entspricht. Der Nachweis kann durch das GS-Zeichen oder durch einen
gleichwertigenNachweiserbrachtwerden.
Zur Gewährleistung der Qualitäts- und Umweltansprüche und deren Kontinuität in der
Herstellung muss der Hersteller des angebotenen Produkts außerdem nach DIN ISO 9001
oder DIN EN 9001 sowie hinsichtlich von Umweltmanagementmaßnahmen nach DIN ISO
14001oderEMASISO14001zertifiziertsein.
GestalterischeAnforderungen
Da die Stühle insbesondere in ihrer Vielzahl – bei Vollbestuhlung insgesamt 1.130 Stück –
durchaus auch Wirkungen auf die Gesamtraumwahrnehmung haben, legt die Stadthalle
GermeringalsVeranstalternebendentechnischenBedingungenundFunktionalitätensehr
großenWertaufdengestalterischästhetischenGesamteindruck.HinsichtlichderOptikwird
daher ein ansprechend modernes Tagungs-/Veranstaltungsdesign erwartet, welches
gleichzeitigdemAnsprucheinerlängerfristigenNutzungvonmindestens10Jahrengerecht
wird.
MindestbedingungenundWertungskriterien
Die o.g. Spezifikationen bilden das Grundgerüst für die Mindestbedingungen und
gewichtetenWertungskriterien.
DiesesindinKapitel3.5derBewerbungsbedingungenzur„BEWERTUNGDERANGEBOTENEN
LEISTUNG“detaillierterläutert.
8
StadthalleGermering
NeubeschaffungvonStapelstühlenmitArmlehnenfürdenOrlandosaal
Mengengerüst
Ziel des Vergabeverfahrens ist eine komplette Neubeschaffung von Stapelstühlen für den
Orlandosaal in der Stadthalle. Das Mengengerüst ergibt sich aus folgenden
Bedarfselementen:
•
•
Saalkapazität
BaulicheVoraussetzungen(BalkondifferierendvomübrigenSaal)
Unter Einbezug des optimalen Achsmaßes zur Erreichung der maximal zulässigen
SitzplatzanzahlergebensichfolgendeMengenbedarfe:
• BestuhlungSaalbereich1.100Stühle/Grundmodell
• BestuhlungBalkon30Stühle/HohesModell
• Reihennummerierungen130Stck.
• Stuhltransportkarre5Stck.
• Magnetentnahmegriffe5Stck.
Anlagen
Preisblatt
Das Preisblatt dient zur Erstellung der Angebote und ist mit den anderen Unterlagen zur
Angebotsabgabe(sieheAnl.12derBewerbungsbedingungen)einzureichen.
BeimAusfüllenderTabellesindfolgendeHinweisezubeachten:
- DerBietermusszuallenpreislichenundinhaltlichenAbfragenAngabenmachen.
- Eine kostenfreie Position muss mit 0,00 € beziffert werden. Fehlende Angaben
führenzumAusschlussdesAngebotes.
Hinweis:
Liegt dem Angebot kein vollständig ausgefülltes Preisblatt bei, führt dies zum Ausschluss
seinesAngebotes.
StadthalleGermering
NeubeschaffungvonStapelstühlenmitArmlehnenfür
denOrlandosaal
Preisblatt
AnlagezumLeistungsverzeichnis
Stand10.08.2016
2
StadthalleGermering
NeubeschaffungvonStapelstühlenmitArmlehnenfürdenOrlandosaal
Pos.1/ObjektstuhlmitArmlehne(Grundmodell)
Einzelpreis
ObjektstuhlmitArmlehneundZubehörfürdenParkettbereichgem.den
TechnischenAnforderungenundMindestbedingungen,Eine
KurzbeschreibungzuGestell,Armlehnenverkettung,Sitzschale,
Polsterausführung,AusführungderArmlehnen,StoffbezugunterAngabeder
BrandschutzklasseundAnzahlScheuertoureninkl.integrierterPlatznummer
undFußstopfengem.dentechnischenAnforderungenund
Mindestbedingungen;Photomaterialbzw.ProspektesindzurNachweisführug
beizulegen
1100Stck.
Gesamtpreis
........................... ..................................
AngebotenesFabrikatObjektstuhl
...................................................................................
Höhe
...........................................
BreitemitArmlehnen
...........................................
Armlehnenhöhe
...........................................
Gestellbreite
...........................................
Tiefe
...........................................
Sitzhöhe
...........................................
Sitzbreite
...........................................
Sitztiefe
...........................................
Achsmaß
...........................................
GewichtEinzelstuhl
...........................................
Gesamthöhevon12gestapelteStühlen
...........................................
AngebotenesFabrikatStoffbezug
(Farbe:anthrazitdunkel),Stoffmusterbzw.
Beschreibungsindbeizulegen
...................................................................................
AnzahlScheuertouren
AngebotenesFabrikatPlatznummer/Abbildung
bzw.Beschreibungsindbeizulegen
...........................................
...................................................................................
Abmessungen
...........................................
Schriftgröße
...........................................
AngebotenesFabrikatFußstopfen/Abbildung
bzw.Beschreibungsindbeizulegen
...................................................................................
Pos.2/ObjektstuhlmitArmlehne(hohesModell)
wievor,jedochfürdenBalkonbereichum20cmerhöhtundnichtstapelbar
Einzelpreis
30Stck.
Gesamtpreis
........................... ..................................
3
StadthalleGermering
NeubeschaffungvonStapelstühlenmitArmlehnenfürdenOrlandosaal
Pos.3/Reihennummerierung
Einzelpreis
ReihennummerierungausStahlbleichlinkl.Gravur
gem.denTechnischenAnforderungen&
Mindestbedingungen,einhängbarunterhalbder
SitzflächeamGestelldesStuhls
AngebotenesFabrikat/Abbildungbzw.
Beschreibungsindbeizulegen
130Stck.
...........................................
Schriftgröße
...........................................
Pos.4/Stuhltransportkarre
AngebotenesFabrikat/Abbildungbzw.
Beschreibungsindbeizulegen
Einzelpreis
5Stck.
AngebotenesFabrikat/Abbildungbzw.
Beschreibungsindbeizulegen
Gesamtpreis
........................... ..................................
...................................................................................
Pos.5/Magnetentnahmegriffe
MagnetentnahmegriffegeeignetzumEinsetzen
bzw.zurEntnahmederPlatznummernanden
Stühlen
........................... ..................................
...................................................................................
Abmessungen
StuhltransportkarrezurAufnahmederStühle,
TraggestellausStahlrohrinkl.Luftbereifung
Gesamtpreis
Einzelpreis
5Stck.
Gesamtpreis
........................... ..................................
...................................................................................
SUMMEPOS.1-POS.5
..................................
19%MwSt.
..................................
GESAMTSUMMEBRUTTO
...........................
2 1
5 4 3
8 7 6
10 9
1
2
3
5 4
19
8 7 6
22 21 20
11 10 9
25 24 23
2 1
14 13 12
28 27 26
5 4 3
17 16 15
31 30 29
6
18
7
19
6
8
21 20
10 9
24 23 22
13 12 11
2 1
14
27 26 25
3
15
4
5
17 16
5
8 7 6
20 19 18
23 22 21
11 10 9
26 25 24
2 1
14 13 12
3
15
4
16
17
4
6 5
20 19 18
9 8 7
23 22 21
12 11 10
26 25 24
15 14 13
2 1
16
3
3
17
5 4
20 19 18
8 7 6
23 22 21
11 10 9
26 25 24
14 13 12
15
2
16
17
E
20 19 18
N MITT
23 22 21
BALKO
26 25 24
15 14
18 17 16
13 12 11
12 11 10
9 8 7
6 5 4
3 2 1
9 8 7
6 5 4
3 2 1
B
A
SAAL PARKETT
1
BALKON
FOYER
1
4 3 2
TE
8 7 6 5
TT MIT
29
PARKE 14 13 12 11 10 9
15
16
17
20 19 18
3 2 1 28
23 22 21
6 5 4
9 8 7
12 11 10
5 4 3
6
7
9 8
21
11 10
24 23 22
14 13 12
5 4 3
17 16 15
6
18
7
19
8
9
21 20
24 23 22
12 11 10
15 14 13
5 4 3
18 17 16
8 7 6
21 20 19
11 10 9
12
24 23 22
13
15 14
16
17
20 19 18
23 22 21
1 2
4 3 2 1 24
29 28 27
26 25 24
17 16
20 19 18
15 14 13
PARKETT RECHTS
2 1
10 9 8 7 6 5 4 3
15 14 13 12 11
5 4 3 2 1
11 10 9 8 7 6
12
13
14
15
16
19 18 17
10 9 8 7 6 5 4 3 2 1
15 14 13 12 11
19 18 17 16
9 8 7 6 5 4 3 2 1
10
11
12
13
16 15 14
19 18 17
9 8 7 6 5 4 3 2 1
10
15 14 13 12 11
19 18 17 16
9 8 7 6 5 4 3 2 1
10
11
12
13
14
18 17 16 15
9 8 7 6 5 4 3 2 1
14 13 12 11 10
18 17 16 15
8 7 6 5 4 3 2 1
9
10
11
14 13 12
18 17 16 15
5 4 3 2 1
11 10 9 8 7 6
12
13
14
18 17 16 15
4 3 2 1
5
6
7
8
9
10
13 12 11
17 16 15 14
5 4 3 2 1
10 9 8 7 6
11
12
13
17 16 15 14
6 5 4 3 2 1
11 10 9 8 7
16 15 14 13 12
16
20 19 18 17
8
7
6
5
4
BALKON
3
RECHTS 1
2
1
8
7
6
BALKON
RECHTS 2
7 6 5 4 3 2 1
12 11 10 9 8
16 15 14 13
6 5 4 3 2 1
7
8
9
12 11 10
16 15 14 13
7 6 5 4 3 2 1
9
8
10
11
15 14 13 12
7 6 5 4 3 2 1
11 10 9 8
15 14 13 12
7 6 5 4 3 2 1
8
9
10
11
15 14 13 12
4 3 2 1
9 8 7 6 5
10
11
12
13
14
6 5 4 3 2 1
7
8
9
14 13 12 11 10
5
4
3
2
1
D
D
BALKON
RECHTS
9 8 7 6 5 4 3 2 1
13 12 11 10
8 7 6 5 4 3 2 1
12 11 10 9
5 4 3 2 1
10 9 8 7 6
6 5 4 3 2 1
10 9 8 7
23
22
21
20
19
18
17
16
15
14
13
12
11
10
9.
8
7
6.
5
4
3
2
1
2 1
27
2 1
26
2 1
25
PARKETT LINKS
3 4 5 6 7 8 9 10 11
12 13 14
15 16 17 18 19
20
1 2 3 4 5 6 7 8 9
10 11 12 13 14 15
16 17 18 19
20
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10
11 12 13 14
15 16 17 18
19
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10
11 12 13 14 15
16 17 18 19
1 2 3 4 5 6 7 8 9
10 11 12 13
14 15 16 17 18
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10
11 12 13 14 15
16 17 18 19
1 2 3 4 5 6 7 8 9
10 11 12 13 14
15 16 17 18
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10
11 12 13 14 15
16 17 18
1 2 3 4 5 6 7 8 9
10 11 12 13 14
15 16 17
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10
11 12 13 14 15
16 17
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10
11 12 13 14 15
16 17
1 2 3 4 5 6 7 8 9
10 11 12 13 14
15 16 17
1 2 3 4 5 6 7 8 9
10 11 12 13 14
15 16
1 2 3 4 5 6 7 8 9
10 11 12 13 14
15 16
1 2 3 4 5 6 7 8 9
10 11 12 13 14
15 16
1 2 3 4 5 6 7 8 9
10 11 12 13
14 15 16
1 2 3 4 5 6 7 8 9
10 11 12 13
14 15
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10
11 12 13 14
15
1 2 3 4 5 6 7 8 9
10 11 12 13
14
1 2 3 4 5 6 7 8
9 10 11 12
13 14
1 2 3 4 5 6 7 8 9
10 11 12 13
1 2 3 4 5 6 7 8
9 10 11 12
1 2 3 4 5 6 7 8
9 10
1 2 3 4 5 6 7 8
9 10
8
7
6
5
4
BALKON
LINKS 1
3
2
1
8
7
6
5
4
BALKON
LINKS 2
3
2
1
D
D
BALKON
LINKS
BÜHNE
9,50m
OS-R-1
1
0
3
2
PARKETT max.
BALKON max.
(REIHE)
GESAMT max.
5m
h=1,0m
4
882 PLÄTZE
215 PLÄTZE
1.097 PLÄTZE
ORLANDO SAAL
Ch. Jonczyk, Vers. 22-15-2015