StadthalleGermering NeubeschaffungvonStapelstühlenmitArmlehnenfür denOrlandosaal Bewerbungsbedingungen Stand10.08.2016 2 StadthalleGermering NeubeschaffungvonStapelstühlenmitArmlehnenfürdenOrlandosaal Inhaltsverzeichnis 1 AllgemeineHinweise 4 1.1 Grundsätzliches 4 1.2 AuftraggeberundVergabestelle 5 1.3 VergabeverfahrenundVergabeart 5 1.4 TermineundFristen 5 1.4.1 Fristen 1.5 FormundInhaltdesAngebotes 6 7 1.5.1 FormdesAngebotes 7 1.5.2 InhaltdesAngebotes 8 NachweiseundErklärungen 8 1.6 Nebenangebotebzw.weitereHauptangebote 8 1.7 Änderungen,BerichtigungenundRücknahmedesAngebotes 8 1.8 Vergütung/KostenerstattungimVergabeverfahren 8 1.9 VerwendungundRückgabederUnterlagen 9 1.10 DerBieter 9 1.10.1 Bietergemeinschaften 1.10.2 Unteraufträge 9 10 1.11 Fabrikations-,Betriebs-undGeschäftsgeheimnisse 10 1.12 ZuständigeStellefürbehaupteteVergabeverstöße 11 1.13 FristenzurEinlegungvonRechtsbehelfen 11 2 BeschaffungszieldesVergabeverfahrens 12 2.1 KurzdarstellungdesVergabegegenstandes 12 2.2 VertraglicheGrundlagen 12 2.3 Losaufteilung 12 3 HinweisezurPrüfungundBewertungderAngebote 13 3.1 FormalePrüfung 13 3.2 PrüfungderEignung 13 3.2.1 BefähigungundErlaubniszurBerufsausübung 13 3.2.2 WirtschaftlicheundfinanzielleLeistungsfähigkeit 13 3.2.3 TechnischeundberuflicheLeistungsfähigkeit 14 3.2.4 NichtvorliegenvonAusschlussgründen 15 3 StadthalleGermering NeubeschaffungvonStapelstühlenmitArmlehnenfürdenOrlandosaal 3.3 FeststellungderEignung 3.3.1 UmgangmitVordrucken 3.4 Preisstellung 16 17 3.4.1 Preiskalkulation 17 3.4.2 Preis-undAuskömmlichkeitsprüfung 18 3.5 BewertungderangebotenenLeistung 18 3.5.1 Mindestbedingungen 18 3.5.2 Wertungskriterien 21 3.5.3 Teststellung 21 3.5.4 ErmittlungdeswirtschaftlichstenAngebots 22 4 Anlagen 23 15 4 StadthalleGermering NeubeschaffungvonStapelstühlenmitArmlehnenfürdenOrlandosaal 1 AllgemeineHinweise 1.1 Grundsätzliches DienachfolgendenallgemeinenHinweiseergebensichausdemgeltendenVergaberecht und sollen den Bietern innerhalb des Verfahrens helfen, ein wertbares Angebot abzugeben. Die Bieter müssen sich stets über den aktuellen Stand des Vergabeverfahrens bis zum EndederAngebotsfristinformieren.EtwaigeFristverlängerungen,Bieterfragenmitden entsprechenden Antworten oder sonstige Aktualisierungen und Änderungen müssen vomBieterselbständigaufderInternetseite https://www.stadthalle-germering.de/ausschreibung.pdf abgerufenwerden. Es gilt deutsches Recht. Auf die Vorschriften von Teil 4 des GWB und der VgV wird ausdrücklich verwiesen. Die Angaben im Angebot haben wahrheitsgemäß zu erfolgen. Der Auftraggeber behält sich vor, Nachweise für die entsprechenden Angaben nachzufordern. Unzutreffende Angaben können zum Ausschluss des Bieters führen. AngeboteundsonstigerSchriftverkehrsindindeutscherSpracheabzufassen. Diese Vergabeunterlagen dürfen nur zur Erstellung des Angebotes verwendet werden. Jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) oder Weitergabe an Dritte, die nicht der Erstellung des eigenen Angebotes dient, ist ohne schriftliche Genehmigung des Auftraggebersunzulässig. Es dürfen seitens des Bieters keine Änderungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen werden. Hierunter fällt das etwaige Beifügen oder Aufnehmen sowohl von Bieter-AGBs, eigens formulierten Anschreiben / Begleitschreiben als auch von – auchstandardisierten–FormulierungenzurWahrungvonSchutzrechtenundÄhnlichem an dem Angebot (samt Anlagen) in demselben, wie etwa sog. „Rechtliche Hinweise“, „Copyright“-Erklärungen,„Vertraulichkeitserklärung“undÄhnliches. Der Bieter sichert mit Abgabe seines Angebotes zu, dass die Vertragsunterlagen nicht geändertoderergänztwurden.Aufdie§§53Abs.7und56VgVwirdverwiesen. 5 StadthalleGermering NeubeschaffungvonStapelstühlenmitArmlehnenfürdenOrlandosaal 1.2 AuftraggeberundVergabestelle DieStadthalleGermeringistVergabestelleundAuftraggeber: StadthalleGermering Landsbergerstr.39 D-82110Germering AnschriftundKontaktdatenderVergabestelle: StadthalleGermering Verwaltungseingang Sekretariat/Verwaltung Landsbergerstr.39 D-82110Germering E-Mail:[email protected] Fax:+498989418150 1.3 VergabeverfahrenundVergabeart DasAusschreibungsverfahrenwirdnachden§§119GWB,14VgValsEU-weites„offenes Verfahren“durchgeführt. 1.4 TermineundFristen EsgeltenfolgendeverbindlicheTermineundFristen: Zeitschiene Meilenstein AbsendungderEU-Bekanntmachung 10.08.2016 LetzterTerminfürBieterfragen 12.09.2106 BekanntgabederAntwortenzudenBieterfragen (spätesterZeitpunkt) 14.09.2016 SchlussterminfürdenEingangderAngebote(Angebotsfrist) 16.09,00.00Uhr BindefristfürdasAngebot 16.10.2016 Tabelle1–TermineundFristendesVergabeverfahrens 6 StadthalleGermering NeubeschaffungvonStapelstühlenmitArmlehnenfürdenOrlandosaal 1.4.1 Fristen 1.4.1.1 MitteilungenundFragenzumVergabeverfahren(Bieterfragen) Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat er unverzüglich den Auftraggeber vor AngebotsabgabeinTextformdaraufhinzuweisen. FragensindausschließlichperE-MailoderFaxandieVergabestelle(sieheKapitel1.2)zu richten. Dabei ist auf die Maßnahme „Neubeschaffung von Stapelstühlen mit Armlehnen für den Orlandosaal“ Bezug zu nehmen. Bieterfragen sind ausschließlich über das Dokument„Anlage15TemplatefürEinreichenvonBieterfragen“zustellen. Bieterfragenkönnenbisspätestenszumo.g.Termin(„LetzterTerminfürBieterfragen“) eingereicht werden. Sofern Bieterfragen nach dem o.g. Termin („Letzter Termin für Bieterfragen“) eingehen, besteht kein Anspruch auf Beantwortung der Frage(n). Antworten werden bis spätestens zum o.g. Termin („Bekanntgabe der Antworten zu denBieterfragen“)vonderVergabestellewienachfolgendbeschriebenkommuniziert. Das Angebot ergänzende oder berichtigende Angaben sowie Antworten der VergabestellekönnenvonallenBieternüberdieWebsite https://www.stadthalle-germering.de/ausschreibung.pdf eingesehen werden. Die Bieterfragen und die entsprechenden Antworten werden Vertragsbestandteil. DarüberhinauswerdenkeinetelefonischenoderschriftlichenAuskünfteüberdenStand deslaufendenVerfahrenserteilt.EinedirekteKontaktaufnahmemitdemAuftraggeber oder seinen Mitarbeitern betreffend das gegenständliche Vergabefahren ist zu unterlassen. 1.4.1.2 FristzurAbgabederAngebote Angebote müssen, einschließlich aller Erklärungen und Nachweise, durch Post oder Botenbisspätestenszumo.g.Termin(„SchlussterminfürdenEingangderAngebote“) beiderVergabestelleeingegangensein.EineelektronischeEinreichungnach§53Abs.1 VgV ist nicht vorgesehen, da die zur Einreichung erforderlichen elektronischen Mittel nichtzurVerfügungstehenundsomitdieauseinemderin§41Absatz2Nummer1bis 3VgVgenanntenGründezutreffen. 7 StadthalleGermering NeubeschaffungvonStapelstühlenmitArmlehnenfürdenOrlandosaal MaßgeblichistderEingangbeiderVergabestelleundnichtdasDatumdesPoststempels. Falls Angebote persönlich abgegeben werden, darf dies ausschließlich bei der in Kapitel1.2genanntenAdresseerfolgen. Angebote, die der Vergabestelle bis zum Abgabetermin nicht vorliegen, werden vom weiterenVerfahrenausgeschlossen. 1.5 FormundInhaltdesAngebotes 1.5.1 FormdesAngebotes DasAngebotistindeutscherSpracheabzufassen. Für das Angebot sind – soweit nicht anders angegeben - die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke Templates zu verwenden; das Angebot ist an der dafür vorgesehenen Stelle im Original und eigenhändig (z.B. keine eingescannten Unterschriften/FaksimileoderUnterschriftenkürzel)zuunterschreiben. EineselbstgefertigteAbschriftoderKurzfassungdesLeistungsverzeichnissesistzulässig. Die von der Vergabestelle vorgegebene Langfassung des Leistungsverzeichnisses ist alleinverbindlich. Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu demvonderVergabestellebestimmtenZeitpunkteinzureichen. AlleEintragungenmüssendokumentenechtsein. DasAngebotistin1-facherAusfertigunginPapierformeinzureichen. Das Angebot muss in einen fensterlosen, verschlossenen Umschlag/Paket verpackt werden.DieserUmschlagistaußenmitdemKennzettel(vgl.Anlage1)zuversehen. ZurWahrungderFrististeineEinreichungdirektbeiderVergabestellemöglich(vgl.1.2). DiesistlediglichvonMontagbisDonnerstagjeweilszwischen08:00Uhrund12:00Uhr sowiezwischen14.00und16.30Uhr,amFreitagvon08.00Uhrbis12.00Uhrmöglich. AngeboteperTelefaxoderaufelektronischemWegewerdennichtberücksichtigt. Mit der Abgabe des Angebotes werden vom Bieter die Bedingungen des Vergabeverfahrens ausdrücklich anerkannt. Das Angebot muss rechtzeitig bis zum Ablauf der Angebotsfrist eingegangen sein. Für die Rechtzeitigkeit des Eingangs ist der Eingangsstempelmaßgebend. Nicht ordnungsgemäß gekennzeichnete oder nicht ordnungsgemäß verschlossene oder nicht rechtzeitig oder nicht unter der oben genannten Anschrift eingegangene Angebotewerdenausgeschlossen,esseidenn,derBieterhatdiesnichtzuvertreten. 8 StadthalleGermering NeubeschaffungvonStapelstühlenmitArmlehnenfürdenOrlandosaal 1.5.2 InhaltdesAngebotes Das Angebot ist so zu strukturieren, dass die hierfür benannten Unterlagen in der im Angebotsformular(Anlage12)genanntenReihenfolgeeingereichtwerden. Das Angebotsformular muss mit Ort, Datum, Unterschrift und ggf. Firmenstempel versehensein. Ein Fehlen dieser Unterschrift führt zum zwingenden Ausschluss des Angebots. Die Unterschriftkannnichtnachgefordertwerden. NachweiseundErklärungen Die geforderten Erklärungen und Nachweise sind dem Angebot beizufügen und soweit in den Anlagen vorgesehen mit Ort, Datum, Unterschrift und Firmenstempel zu versehen. Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle weitere Unterlagen zur eignungsspezifischenbzw.inhaltlichenAngebotsaufklärungsowiezurPreisermittlungzu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt vorzulegen. Dies gilt auch für Unterauftragnehmerleistungen. SoweitBescheinigungenverlangtwerden,istfürBescheinigungen,dienichtindeutscher Spracheabgefasstsind,eineÜbersetzungindiedeutscheSprachebeizufügen. 1.6 Nebenangebotebzw.weitereHauptangebote MehrereHauptangebotesowieNebenangebotesindausgeschlossen. 1.7 Änderungen,BerichtigungenundRücknahmedesAngebotes Angebote können bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Angebote schriftlich berichtigt, geändert oder zurückgezogen werden. Änderungen oder Ergänzungen von Angeboten, die nach Ablauf der Frist bei der Vergabestelle eingehen, werden nicht berücksichtigt. Soweit Bieter Änderungen an ihren Angeboten vornehmen, müssen diese zweifelsfrei undalssolcheerkennbarsein. 1.8 Vergütung/KostenerstattungimVergabeverfahren Für die Erstellung der Angebote wird keine Vergütung gewährt. Mit Abgabe eines Angebotes verzichten die Bieter auf die Geltendmachung entstandener sowie evtl. entstehender Kosten. Dies betrifft insbesondere auch die für die Teststellung zur VerfügungzustellendenMusterstühle. 9 StadthalleGermering NeubeschaffungvonStapelstühlenmitArmlehnenfürdenOrlandosaal 1.9 VerwendungundRückgabederUnterlagen Alle zur Verfügung gestellten Informationen unterliegen der Vertraulichkeit. Der Bieter hatdeshalbmitdemAngebotdieVertraulichkeitserklärung(Anlage6)einzureichen. DieUnterlagenimVergabeverfahrenbleibeninhaltlichEigentumdesAuftraggebers.Sie dürfen nur zur Erstellung eines Angebots verwendet werden. Jede Nutzung darüber hinaus, jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) oder Weitergabe an Dritte ist ohne ausdrücklicheGenehmigungdesAuftraggebersuntersagt. Sollten sich aus oder im Zusammenhang mit den Unterlagen im Vergabeverfahren gewerbliche Schutzrechte ergeben, bleiben diese Eigentum des Auftraggebers. Die Zurverfügungstellung der Unterlagen im Rahmen des Vergabeverfahrens stellt keine Rechteinräumung an den Bieter dar. Dies gilt ebenso für Unterlagen, die der Auftragnehmer auf Grund besonderer Angaben des Auftraggebers im Rahmen der späterenAuftragsabwicklungerhält. Alle Unterlagen verbleiben zu Dokumentationszwecken bei der Vergabestelle, bis die Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist. Danach werden die Unterlagen datenschutzgerecht entsorgt. 1.10 DerBieter Der Bieter muss aufgrund seiner technischen, wirtschaftlichen und personellen Voraussetzungen grundsätzlich in der Lage sein, die geforderten Leistungen zu erbringen. DieAbgabeeinesAngebotesistdurchEinzelbieterundBietergemeinschaftenzulässig. DieEinschaltungvonNachunternehmernistzulässig. Hinweis: Auch konzernverbundene Unternehmen und freie Mitarbeiter sind Dritte im SinnederNachunternehmerschaftundvonBietergemeinschaften 1.10.1 Bietergemeinschaften Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichneteErklärung(Anlage3)abzugeben, -inderdieBildungeinerArbeitsgemeinschaftimAuftragsfallerklärtist, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigteVertreterbezeichnetist, - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, -dassalleMitgliederalsGesamtschuldnerhaften. 10 StadthalleGermering NeubeschaffungvonStapelstühlenmitArmlehnenfürdenOrlandosaal DiemitdemAngeboteingereichteErklärungderBietergemeinschaftgiltfürdasgesamte Vergabeverfahrenfort,d.h.dieMitgliederderBietergemeinschaftkönnennachAblauf derAngebotsfristnichtmehrverändertbzw.ausgetauschtwerden. 1.10.2 Unteraufträge DieEinschaltungvonNachunternehmernistfürdenFallderAuftragserteilungzulässig. Sofern ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft Nachunternehmer einschalten will, bietet er/sie die Leistung als Generalüber/-unternehmer an. Bei der Einschaltung von NachunternehmernhaftenderBieterbzw.dieBietergemeinschaftsowiediei.S.d.347 Abs. 3 VgV in Anspruch genommenen Nachunternehmer gemeinsam für die ordnungsgemäßeGesamtabwicklungdesAuftrags. Werden die im Rahmen dieses Vergabeverfahrens gestellten Eignungsanforderungen nicht vom Generalunternehmer/ der Bietergemeinschaft, sondern nur unter Berücksichtigung der im Vordruck benannten Nachunternehmer erfüllt, ist eine Angebotsabgabe nur unter Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien und des erklärten Nichtvorliegens von Ausschlussgründen seitens des Nachunternehmers möglich.Auf§47Abs.2VgVwirdverweisen. In diesem Fall, hat er durch Abgabe der Erklärung in Anlage2 mit dem Angebot mitzuteilen, für welche Teilleistungen der Einsatz von Nachunternehmern vorgesehen ist,undfolgendeInformationenanzugeben: • dievorgesehenenNachunternehmermitNamen,AnschriftundFirmensitz • der Nachweis der Eignung auch für die vorgesehenen Nachunternehmer, soweit er sichaufderenLeistungsfähigkeitberuft, • der Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen der vorgesehenen Nachunternehmer Die Vorlage der Verpflichtungserklärung der vorgesehenen Nachunternehmer ist auf gesondertesAnfordernderVergabestelleeinzureichen(Anlage2a). DarüberhinausistdemAuftraggeberjedeimZugederAuftragsausführungeintretende Änderung bezüglich der Nachunternehmer mitzuteilen. Die Änderung eines NachunternehmersbedarfderZustimmungdesAuftraggebers. 1.11 Fabrikations-,Betriebs-undGeschäftsgeheimnisse Nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) haben die Verfahrensbeteiligten u.U. Anspruch auf Akteneinsicht und können sich ggf. Ausfertigungen, Auszüge oder Abschriften erteilen lassen (§165 Abs.1 GWB). Die Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen, soweit dies aus 11 StadthalleGermering NeubeschaffungvonStapelstühlenmitArmlehnenfürdenOrlandosaal wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Fabrikations-,Betriebs-oderGeschäftsgeheimnissengebotenist(§165Abs.2GWB). Nach §165 Abs.3 GWB hat jeder Beteiligte mit der Übersendung seiner Akten oder Stellungnahmen auf die Wahrung der Fabrikations-, Betriebs- oder GeschäftsgeheimnissehinzuweisenunddieseindenUnterlagenentsprechenddeutlich kenntlich zu machen. Ein wie auch immer gearteter pauschaler Hinweis genügt nicht und wird seitens des Auftraggebers nicht berücksichtigt. Fehlt eine deutliche Kenntlichmachung,istvonderZustimmungdesBieterszurEinsichtnahmeimSinnedes §165Abs.3GWBauszugehen. 1.12 ZuständigeStellefürbehaupteteVergabeverstöße Bieter können sich zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen das Vergaberecht wendenan: VergabekammerSüdbayern RegierungvonOberbayern Maximilianstraße39 80538München Telefon:+-49(89)2176-2411 Fax:+49(89)2176-2847 e-mail:[email protected] 1.13 FristenzurEinlegungvonRechtsbehelfen EinNachprüfungsantragvorderVergabekammeristunzulässig,soweit • der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im VergabeverfahrenerkanntundgegenüberdemAuftraggebernichtinnerhalbeiner Fristvon10Kalendertagengerügthat, • VerstößegegenVergabevorschriften,dieaufgrundderBekanntmachungerkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur AngebotsabgabeoderzurBewerbunggegenüberdemAuftraggebergerügtwerden, • VerstößegegenVergabevorschriften,dieerstindenVergabeunterlagenerkennbar sind,nichtspätestensbiszumAblaufderinderBekanntmachungbenanntenFrist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, • mehrals15KalendertagenachEingangderMitteilungdesAUFTRAGGEBERS,einer Rügenichtabhelfenzuwollen,vergangensind. AufdieRegelungenin§160GWBwirdverwiesen. 12 StadthalleGermering NeubeschaffungvonStapelstühlenmitArmlehnenfürdenOrlandosaal 2 BeschaffungszieldesVergabeverfahrens Ziel des Vergabeverfahrens ist der Abschluss Liefervertrags zur Neubeschaffung von StapelstühlenfürdenOrlandosaalinderStadthalle.Hintergrundist,dassdiederzeitige Bestuhlung bereits über 23 Jahre im Einsatz ist und damit nicht mehr den Anforderungen an einen modernen und bedarfsgerechten Veranstaltungsbetrieb entspricht.DabeireichtdieVielfältigkeitderEinsatzbereichevomklassischenTagungs- undSchulungsbetriebbiszubedeutendenKultureventsundstilvollenBankettabenden. 2.1 KurzdarstellungdesVergabegegenstandes VordemHintergrundwirdeinflexibeleinsetzbarerundstapelbarerObjektstuhlgesucht, der auf die Nutzung in Kulturzentren, Gemeindezentren, Schulungsräumen, Mehrzweckhallen, Tagungshotels etc. konzipiert ist und dabei ein möglichst breites Spektrum unterschiedlicher Einsatzmöglichkeiten abdeckt. Einzelheiten zu den erforderlichen technischen und gestalterischen Anforderungen werden in der Leistungsbeschreibungdetaillierterläutert. 2.2 VertraglicheGrundlagen Bei der Vergabe des Auftrags über die Bestuhlung des Orlandosaals mittels eines stapelbarenObjektstuhlshandeltessichumeineLieferleistungnach§1Abs.1VgVmit Bezugzu§103Abs.2GWB.DieAllgemeinenVertragsbedingungenfürdieAusführung vonLeistungen(VOL/B)wirdinderderzeitgültigenFassungVertragsbestandteil. Allgemeine Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen des Bieters sind ausgeschlossenundwerdennichtVertragsbestandteil. 2.3 Losaufteilung EineLosaufteilungistnichtvorgesehen,daessichumeinGrundmodellhandelt,welches durchgängigalsgleichesModellfüreineneinzigenSaalbenötigtwird.EineLosaufteilung kommtdahernichtinBetracht. BeiderAbwägungderfürundgegeneineLosvergabesprechendenGesichtspunktedarf sich der Auftraggeber für eine Gesamtvergabe entscheiden, wenn dafür anerkennenswerte, und überwiegende Gründe festzustellen sind. Diese Gründe liegen insbesonderedannvor,wenndiedamitfürdenAuftraggeberverbundenentechnischen undwirtschaftlichenNachteileüberwiegen.DiesistvorliegendderFall. DarüberhinauswirddurchdieDefinitiondertechnischenundgestalterischenMerkmale der gestellten Anforderungen genau der Markt in Anspruch genommen, der sich auf dieseLeistungspezifizierthat. 13 StadthalleGermering NeubeschaffungvonStapelstühlenmitArmlehnenfürdenOrlandosaal 3 HinweisezurPrüfungundBewertungderAngebote 3.1 FormalePrüfung AlleAngebotewerdenformalgeprüft. DieVergabestellebehältsichvor,ErklärungenundsonstigeUnterlagen,diealsNachweis vorzulegen sind nachzufordern. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht. 3.2 PrüfungderEignung DieBietermüssenwirtschaftlichgesunde,leistungsfähigeUnternehmensein,welchedie gefordertenLeistungenvertragsgerechterbringenkönnen.DieBietermüssendaherihre EignungzurDurchführungdergestelltenAufgabennachweisen. DiePrüfungderEignungfindetausschließlichanhandvonA-(Ausschluss)kriterienstatt: ⇒ A-Kriterien Ausschlusskriterien betreffen Mindestbedingungen, die uneingeschränkt erfüllt werdenmüssen.DabeisindmitdemBuchstaben ⇒ „N.“gekennzeichneteAnforderungenalsNachweisebeizubringen ⇒ „E.“gekennzeichneteAnforderungenalsEigenerklärungabzugeben. 3.2.1 BefähigungundErlaubniszurBerufsausübung Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sind nach § 44 VgV folgendeUnterlagenvorzulegen: • N.1 :Nachweis,dassderBieterimBerufs-oderHandelsregisternachMaßgabeder RechtsvorschriftendesLandesderGemeinschaftoderdesVertragsstaatesdesEWRAbkommens eingetragen ist. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfristnichtälterals6Monatesein(Handelsregisterauszug). 3.2.2 WirtschaftlicheundfinanzielleLeistungsfähigkeit Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind nach § 45 VgVfolgendeUnterlagenvorzulegen: • E.1: Erklärung über den Gesamtjahresumsatz des Wirtschaftsteilnehmers innerhalb derletzten3Geschäftsjahre(sieheAnlage1). 14 StadthalleGermering NeubeschaffungvonStapelstühlenmitArmlehnenfürdenOrlandosaal • DabeiisteinGesamtumsatzvondurchschnittlichmindestens200.000€pro Jahrnachzuweisen • N.2: Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen: • FürSach-undPersonenschädenbiszu5.000.000EurojeSchadensereignis • FürProdukthaftungbiszu500.000EurojeSchadensereignis Hinweis:SoweitdieaktuelleDeckungssummeniedrigerist,genügteineEigenerklärung des Bieters dass eine Erhöhung auf die geforderte Deckungssumme im Zuschlagsfall unverzüglicherfolgt. 3.2.3 TechnischeundberuflicheLeistungsfähigkeit Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind folgende UnterlagenmitDatumundStempelversehenundunterschriebenvorzulegen: • E.2: Erklärung über zur Leistungserbringung in Anspruch genommene Nachunternehmerleistungen(fallszutreffend) • E.3:ErklärungüberzurLeistungserbringungvorgeseheneBietergemeinschaft(falls zutreffend) • E.4: Auflistung mindestens drei erbrachter erfolgreicher Referenzprojekte für Lieferleistungen von vergleichbaren Komponenten aus dem ausgeschriebenen Objekteinrichtungsbereichinnerhalbderletzten5Jahre(von2011biseinschließlich 2015) unter Angabe des Erbringungszeitpunkts, Leistungsumfangs, Nennung vergleichbarerQualitätsanforderungen,sowiedesdazugehörigenAuftraggebersmit Ansprechpartners,aktuellgültigerMail-AdresseundTelefonnummer.DeralsAnlage 4beiliegendeVordruckistzuverwenden. DabeisindfolgendeMindestbedingungenzuerfüllen: • Projekt zwingend in den letzten 5 Jahren und Erbringung des wesentlichen AnteilsderLeistung(mind.75%)bereitsabgeschlossen • Lieferleistung von mindestens 600 Komponenten im Objektbereich bei mindestenszweiReferenzen • Nachweisliche Gewährleistung von hohen Qualitätsanforderungen sowie EinhaltungvertraglicherLieferbedingungenund–fristen • mindestens1ReferenzausdemBereichderöffentlichenHand 15 StadthalleGermering NeubeschaffungvonStapelstühlenmitArmlehnenfürdenOrlandosaal • N.3:Beschreibunginkl.BildmaterialdesangebotenenStuhlmodellshinsichtlichder definiertenAngabenundMindestanforderungen,wobeidieEchtheitaufgesondertes VerlangendesAuftraggebersinderTeststellungnachzuweisenist. • N.4:BescheinigungübereineBaumusterprüfung,dievonalszuständiganerkannten Instituten oder amtlichen Stellen für Qualitätskontrolle ausgestellt wurde, mit der bestätigt wird, dass das durch entsprechende Bezugnahme genau bezeichnete Modell/Fabrikat den technischen Anforderungen des Produktsicherheitsgesetzes entspricht. Der Nachweis kann durch das GS-Zeichen oder durch einen gleichwertigenNachweiserbrachtwerden. 3.2.4 NichtvorliegenvonAusschlussgründen Zum Nachweis, dass eignungsbezogene Ausschlussgründe nicht vorliegen, müssen folgende Unterlagen mit Datum und ggf. Firmenstempel versehen und unterschrieben vorgelegtwerden: • E.5 Eigenerklärung des Bieters zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen(Anlage5) • E.6:Vertraulichkeitserklärung§5Abs.3VgV(Anlage6) • E.7:Verpflichtungserklärungzu§21MiLoG(Anlage7) Die Vergabestelle behält sich vor, darüber hinaus nachfolgend aufgeführte Nachweise anzufordern: • Bescheinigung der Behörde des betreffenden Mitgliedsstaates, dass der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß nachgekommenist. • Bescheinigung der Behörde des betreffenden Mitgliedsstaates, dass der Bieter seinerVerpflichtungzurZahlungvonBeiträgenzurgesetzlichenSozialversicherung ordnungsgemäßnachgekommenist. 3.3 FeststellungderEignung DerAuftraggeberstelltdieEignungaufBasisdernachfolgendenEignungsmatrixfest.Die Eignung wird festgestellt, wenn der Bieter die Eignungskriterien sowie die hierfür definiertenMindestanforderungenerfüllt. 16 StadthalleGermering NeubeschaffungvonStapelstühlenmitArmlehnenfürdenOrlandosaal Feststellung der Eignung Prüfung der Eignung nach Befähigung & Erlaubnis zur Berufsausübung, wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, technische und berufliche Leistungsfähigkeit N = Nachweis, E = Eigenerklärung Kriterium 1. Befähigung & Erlaubnis zur Berufsausübung gem. § 44 VgV N.1 Nachweis Berufs- & Handelsregister A 2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit gem. § 45 VgV E.1 Eigenerklärung Mindestjahresumsatz A N .2 Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung mit Produkthaftung A 3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit gem. § 46 VgV E.2 Erklärung über Nachunternehmerleistungen (falls zutreffend) A E.3 Erklärung über Leistungserbringung als Bietergemeinschaft (falls zutreffend) A E.4 Nachweis von mindestens 3 vergleichbaren Referenzprojekten A N.3 Beschreibung inkl. Bildmeterial des angebotenen Stuhlmodells entsprechend den definierten Angaben und Mindesbedingungen A N.4 Bescheinigung über Baumusterprüfung nach Produktionssicherheitsgesetz A 4. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 42 VgV E.5 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i.S.v. §§ 123 und 124 GWB A E.6 Vertraulichkeitserklärung gem. § 5 Abs. 3 VgV A E.7 Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG (Mindestlohngesetz) i.V.m. §§ 124 Abs. 1 Nr. 1 und 128 Abs. 1 GWB A MatrixzurEignungsprüfung 3.3.1 UmgangmitVordrucken Zusätzlich zu den geforderten Erklärungen und Nachweisen sind sämtliche weitere genannteVordrucke(Anlagen1–15),soferndieseeineUnterschriftenzeilebeinhalten, vom Bieter / von der Bietergemeinschaft auszufüllen, zu unterzeichnen und dem Angebot beizufügen. Dabei ist dem jeweiligen Vordruck zu entnehmen, wer die Erklärung auszufüllen und zu unterschreiben hat (Bieter, Nachunternehmer, einzelnes MitgliedderBietergemeinschaft). DieVordruckemüssendiegefordertenAngabenenthaltenundmitDatum,Unterschrift undggf.Firmenstempelversehenwerden.Falls erforderlich, können die Angaben auf 17 StadthalleGermering NeubeschaffungvonStapelstühlenmitArmlehnenfürdenOrlandosaal gesonderten, zusätzlichen Blättern unter zwingender Einhaltung des Schemas des jeweiligen Vordrucks gemacht werden. Verweise auf andere Inhalte innerhalb des TeilnahmeantragesoderaufLiteraturoderBroschürenkönnenunvollständigeAngaben aufdenVordruckennichtersetzen. Eigenerklärungen,welchenichtausschließlichvomBieterzuunterzeichnensind,können auch ohne Originalunterschrift (z.B. aufgrund der Übermittlung per Fax von einem Nachunternehmer an den Generalunternehmer) eingereicht werden. DerAuftraggeber behält sich jedoch vor, die Originale unter Fristsetzung nachzufordern. Sollten diese dann nicht innerhalb der Frist nachgereicht werden, führt dies zum Ausschluss des betreffendenAngebots. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, die inhaltliche Richtigkeit der vom Bieter gemachten Angaben und Nachweise zu überprüfen, etwa durch Nachfrage bei Referenzgebern. In Zweifelsfällen wird der Bieter zur Stellungnahme aufgefordert. NichtnachgewieseneAngabenundNachweiseführenzumAusschluss. 3.4 Preisstellung 3.4.1 Preiskalkulation BeiderPreiskalkulationistfolgendeszubeachten: ⇒ Bereitstellungs-, Lager-, Transport- und sonstige Nebenkosten sind im Angebot enthaltenundwerdennichtseparatvergütet ⇒ Vorauszahlungenwerdennichtgewährt Das Angebotsformular (Anlage 12) sowie das Preisblatt (Anlage zur Leistungsbeschreibung)müssenallegefordertenAngabenenthaltenunddürfennicht geändert werden. Ein fehlendes Angebotsformular oder Preisblatt führt zum AusschlussdesAngebotesundkannnichtnachgefordertwerden. AllePreisesindinEuromithöchstensdreiNachkommastellenanzugeben. Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltendenSteuersatzesamSchlussdesAngeboteshinzuzufügen. EswerdennurPreisnachlässegewertet,die - ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden und -anderimAngebotsschreibenbezeichnetenStelleaufgeführtsind. 18 StadthalleGermering NeubeschaffungvonStapelstühlenmitArmlehnenfürdenOrlandosaal NichtzuwertendePreisnachlässebleibenInhaltdesAngebotesundwerdenimFallder AuftragserteilungVertragsinhalt. 3.4.2 Preis-undAuskömmlichkeitsprüfung Angebote, deren deutlich niedrigerer Preis lediglich dem wettbewerbswidrigen Zweck derVerdrängungvonMitbewerberndient,werdenausgeschlossen.Unterpreisangebote werden vom Auftraggeber daher auf ihre Auskömmlichkeit geprüft. Der Aufraggeber behältsichdabeivor,imRahmenderAufklärungdieErläuterungzumZustandekommen desangebotenenPreises(Kalkulationsgrundlage)zuverlangen. Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne LeistungspositionengefordertenEinheitspreiseaufverschiedeneEinheitspreiseanderer Leistungspositionenverteilt,benenntnichtdievonihmgefordertenPreiseimSinnevon § 13 Abs. 3 VOL/A. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in „Mischkalkulationen“ auf andere Leistungspositionen umlegt,grundsätzlichvonderWertungausgeschlossen(§16Abs.3aVOL/A). 3.5 BewertungderangebotenenLeistung DieangeboteneLeistungwirdanhanddernachfolgendbenanntenMindestbedingungen undgewichtetenKriterienbewertet. 3.5.1 Mindestbedingungen Alle Mindestbedingungen, die das Grundmodell (Parkettbestuhlung) betreffen, sind Ausschlusskriterien und müssen daher zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe ohne EinschränkungenvomangebotenenProdukterfülltsein. Weiterhin sind die Merkmale des zur Ausführung angebotenen „hohen Modells“ (Balkonbestuhlung)zurAngebotsabgabesoeindeutigunderschöpfendzubeschreiben, dass die Erfüllung der Mindestanforderungen an die Balkonbestuhlung zum Zeitpunkt derAngebotsabgabefürdenAuftraggeberzweifelsfrei,transparentundnachvollziehbar ist. Angebote, die eine oder mehrere Mindestbedingungen nicht erfüllen, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Ebenso führen Nicht-Zutreffende sowie irreführendeAngabenzumAngebotsausschluss. 19 StadthalleGermering NeubeschaffungvonStapelstühlenmitArmlehnenfürdenOrlandosaal Zur Übersicht sind die zu erfüllenden Mindestbedingungen in nachfolgender Tabelle zusammengefasst: Zur Angebotsabgabe ist in Anlage 2 (Angebotsformular) deren Erfüllung mit „ja“ verbindlichzubestätigen. 20 StadthalleGermering NeubeschaffungvonStapelstühlenmitArmlehnenfürdenOrlandosaal Titel Zuschlagskriterium Mindestbedingung Stapelbarkeit A1 AnzahlStühleproTransportwagen(nurfürdie Parkettbestuhlung) A2 lichteHöhe(Transportwageninkl.Stühle) A3 AusbildungderStapelmulden mind.12Stühle max.207cm separateKunsstoffstapelmulden Verkettbarkeit A4 VerkettbarkeitderParkett-&Emporenbestuhlung verkettbar A5 NutzungderParkettbestuhlungauchalsEinzelstuhl Parkettstühleaucheinzelnnutzbar A6 AnhebendesStuhlszurVerkettung(Parkett-& Emporenbestuhlung) A7 ArtderVerkettung(Parkett-&Emporenbestuhlung) A8 FlexibilitätderArmlehnenverkettung(nurParkettbestuhlung) max.5cm Armlehnenübergreifendverkettbar+zusätzlichem ReihenverbindungsknotenimStuhlfußbereich ErmöglicheneinerleichtradialenAufstellung Geometrie&Gewicht A9 Achsmaß A10 HöheSitzfläche A11 HöheArmlehneinkl.Polsterung A12 Rahmenkonstruktion A13 GewichtproParkettstuhl(Grundmodell) mind.54,5cmbismax.55,0cm mind.45cmbismax.47cm max.67cm 4-Fuss-Konstruktionmitmind.18mm Rohrdurchmesser,mind.2mmMaterialstärke max.7kg BesonderheitenderEmporenbestuhlung A14 GeometriederEmporenbestuhlung A15 OptikderEmporenbestuhlung 20cmerhöhtgegenüberParkettbestuhlung optischeGleichheitzurSaalbestuhlung Stoffbezug A16 Brandschutzanforderungen A17 HaltbarkeitdesStoffes StoffinB1gem.AnforderungenderDIN4102-B1 (schwerentflammbar) mind.80.000ScheuertourenbisMaterialdefekt Austauschbarkeit/Ersatzteile A18 AustauschbarkeitderBauteile A19 EinzelaustasuchderReihenverbindungohneDemontage weitererBauteile A20 VerfügbarkeitsämtlicherErsatzteile alleBauteileinkl.Reihenverbindung Einzelaustauschmöglich mind.10Jahre Reihenverbindung A21 MatrialderReihenverbindung A22 MontagederReihenverbindung Metall starrmontiert,einfacherArbeitsgang Platznummerierung A23 MaterialPlatznummerierung A24 Größe EdelstahlblechmitMagnethalterung mind.40x28x1mm max.48x32x1mm Reihennummerierung A25 MontagederReihennummerierung einhängbaramStuhlgestell Mindestkomfort A26 Sitzpolsterstärke A27 RaumgewichtderSchaumstoffpolsterung A28 KomfortderArmlehnen A29 KomfortderRückenlehne 30mm 50/50 keinHautkontaktmitkaltemMetall Lordoseunterstützung Qualitätssicherung&Umweltanforderungen A30 Qualitätsmanagement A31 Umwelmanagement NachweisDINISO9001oderDINEN9001 NachweisDINISO14001oder EMASISO14001 21 StadthalleGermering NeubeschaffungvonStapelstühlenmitArmlehnenfürdenOrlandosaal 3.5.2 Wertungskriterien Neben den Mindestbedingungen werden folgende Kriterien als bewertete Kriterien festgelegt: Titel Zuschlagskriterium Max. Gewichtungx Bewertung Gewichtung Bewertung 0bis10Punkte Punktzahl FunktionalitätderVerkettbarkeit B1 GeschwindigkeitderMontage/Demontage 10 1-fach B2 KraftaufwandbeiMontage/Demontage 10 1-fach Sitzkomfort B3 Bequemlichkeit 30 3-fach B4 Sitzbreite 10 1-fach Ästhetik/Optik B5 EinfügenindieSaalumgebung 15 1,5-fach B6 Design 25 2,5-fach SUMME 100 ÜbersichtüberdiegewichtetenWertungskriterien/Zuschlagskriterien Der Erfüllungsgrad der Wertungskriterien wird je Kriterium mit einer Bewertung von 0 bis10Punktengestaffelt.EskönnenproKriteriummaximal10Punkteerreichtwerden. DieBewertungerfolgtübereinunabhängigesGremium,dasinnerhalbeiner1-wöchigen TeststellungdieangebotenenObjektstühleinderAnwendungtestetundhinsichtlichder o.g.Wertungskriterienbeurteilt. 3.5.3 Teststellung Alle Bieter, deren Angebote nicht ausgeschlossen wurden und die in die engere Wahl gelangt sind, werden zur Teststellung aufgefordert. Diese dient dazu, anhand der Wertungskriterien das qualitätsvollste Angebot zu ermitteln. Dadurch dem Bieter entstehende Kosten und Aufwendungen hat der Bieter zu tragen; eine Haftung des Auftraggebers im Rahmen der Teststellung für Kosten und Aufwendungen gleich aus welchemRechtsgrund,istausgeschlossen. 22 StadthalleGermering NeubeschaffungvonStapelstühlenmitArmlehnenfürdenOrlandosaal 3.5.4 ErmittlungdeswirtschaftlichstenAngebots Nach Abschluss der Teststellung erfolgt die Ermittlung desjenigen Angebots mit dem besten Preis-Leistungsverhältnis in Anlehnung an die Einfache Richtwertmethode gem. UfAB VI. Dabei gewinnt der Bieter mit der höchsten Kennzahl Z, die sich aus dem QuotientenausL(erreichtenLeistungspunkten)undP(angebotenerPreis)ergibt: BeispielzurangewandtenWertungsmethodik 23 StadthalleGermering NeubeschaffungvonStapelstühlenmitArmlehnenfürdenOrlandosaal 4 Anlagen Anlage1–EigenerklärungMindestjahresumsatz Anlage2–ErklärungbeiWeitergabevonLeistungenanNachunternehmer(L235) Anlage2a–Verpflichtungserklärung(L236) Anlage3–ErklärungderBietergemeinschaft(L234) Anlage4–TemplatezurAuflistungderReferenzprojekte Anlage5–EigenerklärungdesBieters/ggf.Unterauftragnehmers zumNachweisdesNichtvorliegensvonAusschlussgründen Anlage6–Vertraulichkeitserklärung Anlage7–VerpflichtungserklärungzumMindestlohngesetzesMiLoG Anlage8–BesondereVertragsbedingungen(L214.H) Anlage9–ZusätzlicheVertragsbedingungen(L215.H) Anlage10–Abfall(241) Anlage11–KennzettelAngebot Anlage12–Angebotsformular Anlage13–ErklärungzurVerwendungvonHolzprodukten(L248) Anlage14–ErklärungzurVermeidungdesErwerbsvonProduktenausausbeuterischer Kinderarbeit(L2491) Anlage15–TemplatefürEinreichenvonBieterfragen Stadthalle Germering 2015 Zeitraum 2014 Auftraggeber: Status Stadthalle Germering 07.08.16 2013 (Unterschrift und Firmenstempel) _______________________ Anmerkung: Der hier vorgegebene Inhalt & Aufbau des Dokumentes darf nicht verändert werden Anlage 1 / Eignungsnachweis Mindestumsatz Neubeschaffung von Stapelstühlen mit Armlehnen für den Orlandosaal ArtdesUmsatzes Gesamtjahresumsatz _____________________ (Ort, Datum) 1 1 Seite Status 07.08.16 Stadthalle Germering Neubeschaffung von Stapelstühlen mit Armlehnen für den Orlandosaal Auftraggeber: Stadthalle Germering Anlage 4 / Referenztemplate (Kopiervorlage: ist pro Referenz bitte einmal auszufüllen und einzureichen) Anmerkung: Der hier vorgegebene Inhalt & Aufbau des Dokumentes darf nicht verändert werden Informationselemente (bitte vollständig ausfüllen) Referenzkunde: Ansprechpartner (Name, e-mail-Adresse & Telefonnummer): Art des Auftraggebers: öffentlicher Auftraggeber privatwirtschaftlicher Auftraggeber Projekt: Zeitpunkt der Leistungserbringung: Umfang: (gelieferte Komponenten im Objektbereich) Kurze Darstellung des Qualitätslevels / Niveau der gelieferten Ausstattung Lieferfristen: Die Einhaltung vertraglicher Lieferfristen war kontinuierlich gewährleistet. HINWEIS: Aus den Angaben in der Referenz müssen zwingend Projektanfang und Projektende hervorgehen, Der wesentliche Anteil der Leistung (mind. 75%) muss bereits abgeschlossen sein (vgl. Bewerbungsbedingungen). __________________________ (Ort, Datum) ____________________________ (Unterschrift und Firmenstempel 1 Seite 1 Stadthalle Germering Neubeschaffung von Stapelstühlen mit Armlehnen für den Orlandosaal Status 07.08.16 Auftraggeber: Stadthalle Germering Seite Anlage 5 / Eigenerklärung zu Zwingenden und Fakultativen Ausschlussgründen gem. den §§ 123, 124 GWB Hinweis: Diese Erklärung ist von Einzelbietern, allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft und allen Nachunternehmern auszufüllen und zu unterschreiben. Auszug aus §§ 123 und 124 GWB § 123 Zwingende Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuches (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b des Strafgesetzbuches (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuches (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), 4. § 263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in deren Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in deren Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuches (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete, 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels). (2) Einer Verurteilung nach diesen Vorschriften steht eine Verurteilung nach vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. (3) Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. --§ 124 Fakultative Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. 2. 1 das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozialoder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, 3 Stadthalle Germering Neubeschaffung von Stapelstühlen mit Armlehnen für den Orlandosaal 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden, der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Status 07.08.16 Auftraggeber: Stadthalle Germering 2 Seite 3 Stadthalle Germering Neubeschaffung von Stapelstühlen mit Armlehnen für den Orlandosaal Status 07.08.16 Auftraggeber: Stadthalle Germering Seite Ich erkläre / Wir erklären, dass: • keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer der in § 123 Abs. 14 Nr. 1 bis 10 GWB aufgeführten Straftaten während der letzten zwei Jahre rechtskräftig verurteilt worden ist • gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB • der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen ordnungsgemäß nachgekommen wurde ( 123 Abs. 4 GWB) • keine fakultativen Ausschlussgründe gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 9 GWB vorliegen Ich bin / Wir sind uns darüber bewusst, dass eine wissentliche falsche Angabe der vorstehenden Erklärung den Ausschluss von diesem und ggf. weiteren Aufträgen zur Folge hat. Werden diese Umstände nach Zuschlagserteilung bekannt, besitzt der Auftraggeber ein außerordentliches Kündigungsrecht. Mögliche Schadensersatzforderungen bleiben davon unberührt. Ggf. Firmenstempel Datum 3 Unterschrift 3 Status 07.08.16 Stadthalle Germering Neubeschaffung von Stapelstühlen mit Armlehnen für den Orlandosaal Auftraggeber: Stadthalle Germering Anlage 6 / Vertraulichkeitserklärung 1. Sämtliche Informationen, die uns von der BWI Informationstechnik GmbH offengelegt wurden, und die nicht als staatliche Verschlusssachen gekennzeichnet sind, sind als „firmen-vertraulich“ zu erachten, ungeachtet dessen, ob sie besonders gekennzeichnet sind oder nicht. Dies schließt Diskussions- und Verhandlungsergebnisse mit ein. 2. Wir werden alle Informationen gem. Ziffer 1 ausschließlich zum Zweck des Vergabeverfahrens und ggf. der weiteren Zusammenarbeit und in Übereinstimmung mit dieser Erklärung verwenden. Jede andere Nutzung ist untersagt. 3. Sämtliche vertraulichen Informationen sind an einem gesicherten Ort aufzubewahren. Der Zugriff auf die vertraulichen Informationen wird auf solche Mitarbeiter und Vertreter beschränkt, die in angemessener und notwendiger Weise Informationen zum Zweck des Vergabeverfahrens und ggf. der weiteren Zusammenarbeit benötigen. 4. Vertrauliche Informationen dürfen nicht kopiert oder in anderer Weise vervielfältigt werden, ausgenommen dies ist zum Zweck der Zusammenarbeit mit der BWI Informationstechnik GmbH erforderlich. 5. Wir werden den Zugriff unserer Mitarbeiter und Vertreter auf vertrauliche Informationen überwachen, um die Einhaltung dieser Vertraulichkeitserklärung sicherzustellen. Wir werden unsere Tochtergesellschaften, sonstigen verbundenen Unternehmen, Mitarbeiter und Vertreter, die Zugriff zu den vertraulichen Informationen haben, anweisen, die Verpflichtungen aus dieser Erklärung einzuhalten. 6. Jede vertrauliche Information verbleibt im Eigentum der BWI Informationstechnik GmbH, es sei denn, es wird ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart. Sämtliche vertraulichen Informationen sind zusammen mit allen Vervielfältigungen der BWI Informationstechnik GmbH zurück zu gewähren oder zu vernichten, nachdem ein Bedürfnis zur Nutzung der Information durch uns nicht mehr besteht oder die BWI Informationstechnik GmbH dies verlangt. 7. Diese Vertraulichkeitserklärung und sämtliche daraus resultierenden Verpflichtungen gelten sowohl für die Dauer des Teilnahmewettbewerbs als auch in dem Fall, dass wir den Zuschlag In dem Vergabeverfahren erhalten, während der Laufzeit des Rahmenvertrages einschließlich Verlängerungsoptionen fort. 8. Die Verpflichtungen zur Vertraulichkeit wirken auch nach der Beendigung des Vergabeverfahrens und/oder dem Rahmenvertrag mit BWI Informationstechnik fort. _____________________ Ort, Datum ________________________________ Unterschrift und Firmenstempel Seite 1 von 1 1 Seite 1 Status 07.08.16 Stadthalle Germering Neubeschaffung von Stapelstühlen mit Armlehnen für den Orlandosaal Auftraggeber: Stadthalle Germering Anlage 7 / Verpflichtungserklärung zum Mindestlohngesetz (MiLoG) Allgemein: Aufgrund des seit dem 01.01.2015 geltenden Mindestlohngesetzes (MiLoG), welches auch bei Vergabeverfahren gilt, muss bei Auftragserteilung sichergestellt sein, dass der Auftragnehmer sowie die von ihm eingesetzten Nachunternehmen / Verleihunternehmen die Vorschriften des MiLoG einhalten. Hinweis: Diese Erklärung ist jeweils von Einzelbewerbern/-bietern, allen Mitgliedern einer Bewerber-/Bietergemeinschaft und allen Nachunternehmern auszufüllen und zu unterschreiben. Der Auftragnehmer sichert zu, dass er bei der Ausführung von Aufträgen die Vorschriften des MiLoG einhält und alle aufgrund dieses Gesetzes resultierenden Pflichten erfüllt. Der Auftragnehmer sichert insbesondere zu, dass er entsprechend § 20 MiLoG allen seinen im Inland beschäftigten Arbeitnehmerinnen /Arbeitnehmern ein Arbeitsentgelt nach § 1 Abs. 2 MiLoG in Höhe von 8,50 Euro brutto je Zeitstunde zum Fälligkeitszeitpunkt entsprechend § 2 MiLoG bezahlt. Der Auftragnehmer sichert zu, dass er Nachunternehmer / Verleihunternehmen nur unter der Voraussetzung einsetzt, dass diese ihren Arbeitnehmern den Mindestlohn nach § 1 MiLoG rechtzeitig zahlen und sich ebenfalls schriftlich zur Einhaltung der Bestimmungen des MiLoG verpflichten. Zudem sichert der Auftragnehmer zu, nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 Euro belegt worden. DATUM: ORT: Firmenstempel Unterschrift(en) 1 Seite 1 ANLAGE 11 Kennzettel zur Angebotsabgabe Umschlag bitte nicht öffnen! Angebot an die Verwaltung / Sekretariat unverzüglich weiterleiten! Vergabestelle: Stadthalle Germering Verwaltung / Sekretariat Verwaltungseingang Landsbergerstraße 39 82110 Germering Absender (Bewerber): Leistung(en): Neubeschaffung von Stapelstühlen für den Orlandosaal Ablauf der Einsendefrist für Angebote: 16.09.16 00:00 Uhr Von der Vergabestelle auszufüllen! Eingang des Angebots am ______________ ______________ Uhr Laufende Nummer des Angebots: ___________________________ gez. _________________________ StadthalleGermering NeubeschaffungvonStapelstühlenmitArmlehnenfür denOrlandosaal Angebotsformular Anlage12derBewerbungsbedingungen Stand10.08.2016 2 StadthalleGermering NeubeschaffungvonStapelstühlenmitArmlehnenfürdenOrlandosaal Angebot ____________________________________________ ____________________________________________ ____________________________________________ ____________________________________________ (NameundAnschriftdesBieters) VergabeverfahrennachVgV–„NeubeschaffungvonStapelstühlenmitArmlehnen fürdenOrlandosaal“ EndederAngebotsfrist:16.09.2016 SehrgeehrteDamenundHerren, Ich/Wirbiete(n)dieAusführungderobengenanntenLeistungzudenvonmir/unseingesetzten Preisenan.Anmein/unserAngebothalte(n)ich/wirmich/unsbiszumAblaufderBindefrist gebunden. DieAngebotsendsummegemäßLeistungsbeschreibung einschl.Umsatzsteuer(brutto)beträgt ......................€ PreisnachlassohneBedingungaufdieAbrechnungssumme........................% AllePreisangabenenthaltendieBereitstellungs-,Lager-,Transport-undsonstigeNebenkosten Bestandteilmeines/unseresAngebotessindnebendiesemAngebotsschreibenundseinenAnlagen: -AllgemeineVertragsbedingungenfürdieAusführungvonLeistungen(VOL/B),Ausgabe2003, -sämtlicheUnterlagen ⇒ gem.BewerbungsbedingungensamtAnlagen1-14 ⇒ gem.LeistungsverzeichnissamtAnlage(Preisblatt) 3 StadthalleGermering NeubeschaffungvonStapelstühlenmitArmlehnenfürdenOrlandosaal Ich/Wirerkläre(n),dass - - - ich/wirdiegewerberechtlichenVoraussetzungenfürdieAusführungderangebotenenLeistung erfülle(n). ich/wirdieLeistungen,dienichtimVerzeichnisderUnterauftragnehmerleistungenbzw. VerzeichnisderLeistungenandererUnternehmeraufgeführtsind,imeigenenBetriebausführen werde(n). ich/wirdenWortlautdervomAuftraggeberverfasstenLeistungsverzeichnissesals alleinverbindlichanerkenne(n), mir/unszugegangeneÄnderungenderVergabeunterlagenGegenstandmeines/unseres Angebotessind. dasvomAuftraggebervorgeschlageneProduktInhaltmeines/unseresAngebotesist,wenn TeilleistungsbeschreibungendesAuftraggebersdenZusatz„odergleichwertig“enthaltenund vonmir/unskeineProduktangaben(Hersteller-undTypbezeichnungen)eingetragenwurden. fallsvonmir/unsmehrereNebenangeboteabgegebenwurden,mein/unserAngebotauchdie KumulationderNebenangebote,diesichnichtgegenseitigausschließen,umfasst. AnlagenzudiesemAngebot DienachfolgendaufgeführtenDokumentesinddemAngebotbeigefügt: ! Angebotserklärung(diesesFormularalsAnlage12) ! KennzettelAngebot(Anlage11) FolgendemitdemAngebotabzugebendeNachweisezurEignungsindbeigefügt: Anmerkung:DienachfolgendeListedientderSelbstkontrolle,obdasjeweiligeDokumentbereits beigelegtwurde: ! Nachweis,dassderBieterimBerufs-oderHandelsregisternachMaßgabeder RechtsvorschriftendesLandesderGemeinschaftoderdesVertragsstaatesdesEWRAbkommenseingetragenist.DerNachweisdarfnichtälterals6Monatesein (Handelsregisterauszug)(N1derEignungsmatrix) ! EigenerklärungzumMindestjahresumsatz(Anlage1derBwB) ! NachweiseinerBetriebshaftpflichtversicherungsdeckungmitentsprechenden Deckungssummen(N2derEignungsmatrix) ! ErklärungzumNachunternehmereinsatz(Anlage2derBwB) ! EigenerklärungderBietergemeinschaft(Anlage3derBwB) ! NachweisüberdieDurchführungvonmindestensdreiProjekten,welchedieLieferungvon vergleichbarenKomponentenausdemausgeschriebenenObjekteinrichtungsbereich 4 StadthalleGermering NeubeschaffungvonStapelstühlenmitArmlehnenfürdenOrlandosaal innerhalbderletzten5(2015-2011)umfasstenunterVerwendungdesbeiliegenden Vordruckes(Anlage4derBwB) ! Beschreibunginkl.BildmaterialdesangebotenenStuhlmodellsentsprechenddendefinierten AngabenundMindestbedingungen(N3derEignungsmatrix) ! BescheinigungüberBaumusterprüfungnachdemProduktionssicherheitsgesetz(N4der Eignungsmatrix) ! EigenerklärungzumNichtvorliegenvonAusschlussgründen(Anlage5derBwB) ! Vertraulichkeitserklärung(Anlage6derBwB) ! Eigenerklärungzu§21MindestlohngesetzMiLoG(Anlage7derBwB) ! ErklärungzurVerwendungvonHolzprodukten(L248) ! ErklärungzurVermeidungdesErwerbsvonProduktenausausbeuterischerKinderarbeit(L 2491) ErklärungzurEinhaltungdesWettbewerbsundVerhaltenskodex Wir erklären, dass wir nicht an unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Absprachen (§ 1 GWB) oder anderen unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Maßnahmen beteiligt waren. (Solchen HandlungendesBietersselbststehenHandlungenvonPersonengleich,dievonihmbeauftragtoder fürihntätigsind.) UnzulässigsindinsbesondereVerabredungenundVerhandlungenmitanderenBieternüber: - AbgabeoderNichtabgabevonAngeboten, zuforderndePreise, BindungensonstigerEntgelte, Gewinnaufschläge, VerarbeitungsspannenundanderePreisbestandteile, Zahlungs-,Lieferungs-undandereBedingungen,soweitsieunmittelbarodermittelbardenPreis beeinflussen, EntrichtungvonAusfallentschädigungenoderAbstandszahlungen, GewinnbeteiligungenoderandereAbgaben, sowieEmpfehlungen,esseidenn,dasssienach§38Abs.2GWBzulässigsind. Ausschlusskriterien(Zuschlagswertung) DerBieterhatallenachfolgendenFragenzudenMindestbedingungen(Ausschlusskriterien)inden markierten Feldern zu beantworten. Sofern eine Frage mit „Nein“ beantwortet wird, wird das Angebotausgeschlossen. 5 StadthalleGermering NeubeschaffungvonStapelstühlenmitArmlehnenfürdenOrlandosaal Titel Zuschlagskriterium Mindestbedingung erfülltj/n Stapelbarkeit A1 AnzahlStühleproTransportwagen(nurfürdie Parkettbestuhlung) A2 lichteHöhe(Transportwageninkl.Stühle) A3 AusbildungderStapelmulden mind.12Stühle max.207cm separateKunsstoffstapelmulden Verkettbarkeit A4 VerkettbarkeitderParkett-&Emporenbestuhlung verkettbar A5 NutzungderParkettbestuhlungauchalsEinzelstuhl Parkettstühleaucheinzelnnutzbar A6 AnhebendesStuhlszurVerkettung(Parkett-& Emporenbestuhlung) A7 ArtderVerkettung(Parkett-&Emporenbestuhlung) A8 FlexibilitätderArmlehnenverkettung(nurParkettbestuhlung) max.5cm Armlehnenübergreifendverkettbar+zusätzlichem ReihenverbindungsknotenimStuhlfußbereich ErmöglicheneinerleichtradialenAufstellung Geometrie&Gewicht A9 Achsmaß A10 HöheSitzfläche A11 HöheArmlehneinkl.Polsterung A12 Rahmenkonstruktion A13 GewichtproParkettstuhl(Grundmodell) mind.54,5cmbismax.55,0cm mind.45cmbismax.47cm max.67cm 4-Fuss-Konstruktionmitmind.18mm Rohrdurchmesser,mind.2mmMaterialstärke max.7kg BesonderheitenderEmporenbestuhlung A14 GeometriederEmporenbestuhlung A15 OptikderEmporenbestuhlung 20cmerhöhtgegenüberParkettbestuhlung optischeGleichheitzurSaalbestuhlung Stoffbezug A16 Brandschutzanforderungen A17 HaltbarkeitdesStoffes StoffinB1gem.AnforderungenderDIN4102-B1 (schwerentflammbar) mind.80.000ScheuertourenbisMaterialdefekt Austauschbarkeit/Ersatzteile A18 AustauschbarkeitderBauteile A19 EinzelaustasuchderReihenverbindungohneDemontage weitererBauteile A20 VerfügbarkeitsämtlicherErsatzteile alleBauteileinkl.Reihenverbindung Einzelaustauschmöglich mind.10Jahre Reihenverbindung A21 MatrialderReihenverbindung A22 MontagederReihenverbindung Metall starrmontiert,einfacherArbeitsgang Platznummerierung A23 MaterialPlatznummerierung A24 Größe EdelstahlblechmitMagnethalterung mind.40x28x1mm max.48x32x1mm Reihennummerierung A25 MontagederReihennummerierung einhängbaramStuhlgestell Mindestkomfort A26 Sitzpolsterstärke 30mm A27 RaumgewichtderSchaumstoffpolsterung 50/50 A28 KomfortderArmlehnen A29 KomfortderRückenlehne keinHautkontaktmitkaltemMetall Lordoseunterstützung Qualitätssicherung&Umweltanforderungen A30 Qualitätsmanagement A31 Umwelmanagement NachweisDINISO9001oderDINEN9001 NachweisDINISO14001oder EMASISO14001 6 StadthalleGermering NeubeschaffungvonStapelstühlenmitArmlehnenfürdenOrlandosaal ………………………….....................................………………………………………………………................ Ort,Datum StempelundUnterschriftdesBieters/der Bietergemeinschaft Wird die Angebotserklärung an dieser Stelle nicht unterschrieben, so gilt das Angebot als nicht abgegeben! Status 07.08.16 1 Stadthalle Germering Neubeschaffung von Stapelstühlen mit Armlehnen für den Orlandosaal Auftraggeber: Seite Stadthalle Germering 1 Anlage 15 / Auskunftsverlangen im Vergabeverfahren Anmerkung: Der hier vorgegebene Inhalt & Aufbau des Dokumentes darf nicht verändert werden Nr.: Frage 1 Bezug zur Vergabeunterlage: (Dokumentenname & Seitenzahl bzw. Ziffer) Frage: 2 Berzug zur Vergabeunterlage: (Dokumentenname & Seitenzahl bzw. Ziffer) Frage: 3 Bezug zur Vergabeunterlage: (Dokumentenname & Seitenzahl bzw. Ziffer) Frage: 1 StadthalleGermering NeubeschaffungvonStapelstühlenmitArmlehnenfür denOrlandosaal Leistungsbeschreibung Stand10.08.2016 2 StadthalleGermering NeubeschaffungvonStapelstühlenmitArmlehnenfürdenOrlandosaal Inhaltsverzeichnis Leistungsbeschreibung 3 TechnischeAnforderungen 3 Stapelbarkeit 4 Verkettbarkeit 4 GeometrieundGewicht 4 SitzschaleundStoffbezug 5 AustauschbarkeitderBauteile,Ersatzteile 5 Reihenverbindungsknoten 6 Platznummerierung 6 Reihennummerierung 6 KomfortundHaptik 6 QualitätssicherungundUmweltanforderungen 7 GestalterischeAnforderungen 7 MindestbedingungenundWertungskriterien 7 Mengengerüst 8 Anlagen 8 Preisblatt 8 3 StadthalleGermering NeubeschaffungvonStapelstühlenmitArmlehnenfürdenOrlandosaal Leistungsbeschreibung Der Leistungsumfang des Auftragnehmers beinhaltet die Lieferung und Bereitstellung von Stapelstühlen mit Armlehnen sowie entsprechendem Zubehör. Hierunter wird ein Objektstuhlverstanden,derfüreinbreitesSpektrumunterschiedlicherEinsatzmöglichkeiten konzipiert sein soll wie z.B. für Kulturzentren, Gemeindezentren, Schulungsräume, MehrzweckhallenoderTagungshotels. Vorliegend ist sowohl die verkettete Verwendbarkeit zur Bestuhlung des kompletten Veranstaltungssaals aber auch eine Verwendbarkeit als Einzelstuhl (z.B. für Tagungen, Schulungenetc.)vorzusehen. Ergänzend wurde Rahmen des § 28 Abs. 1 VgV von der Stadthalle Germering eine Markterkundung zur Vorbereitung der Ausschreibung durchgeführt. Die sich hieraus ergebendenSpezifikationensindinnachstehendenAnforderungskatalogerfasst. TechnischeAnforderungen Die technischen Anforderungen ergeben sich zunächst aus den baulichen Gegebenheiten, demzulässigenSitzplatzkontingentundderBandbreitederArtvonVeranstaltungen.Dadie Stadthalle Germering als Tagungsstätte ebenso wie für Kulturveranstaltungen bis hin zu Bankettabenden genutzt wird, und die Veranstaltungen teilweise innerhalb eines Tages mehrmalswechselnistfürdieBestuhlungeinhohesMaßanFlexibilitätaberaucheinehoher GradanNutzungsintensitätvorgegeben. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass dem Auftraggeber ausschließlich die bereits vorhandene Infrastruktur wie Lagerkapazitäten, Transportwege und Transportmittel zur Verfügungstehen.EssinddaherVorgabenzuTransportmaßenebensowiezurAusgestaltung derStapelbarkeitmaßgeblich,diesichausdiesenVoraussetzungenergeben. Ferner soll für den Auf- Um- und Abbau der Saalbestuhlung das organisatorisch und logistisch zur Verfügung stehende Personal in der Lage sein, zügig und ohne erheblichen KraftaufwandwechselndeBestuhlungskombinationenherstellenzukönnen. Dies betrifft auch den Aufwand hinsichtlich Wartungsintensität und erforderlichen Reparaturaufwand sowie einen vertretbaren Aufwand an Lagerhaltung bzw. kurzfristiger BeschaffungvonErsatzteilen. Die nachstehende Beschreibung erläutert die technischen Anforderungen im Einzelnen. DabeiwirdunterfolgendenBegrifflichkeitenunterschieden: • • • Saalbestuhlung(ganzerSaal) Parkettbestuhlung(untereSaalebene,1.100Stck.,Grundmodell) Balkonbestuhlung(obereSaalebene,30Stck.,hohesModell,um20cmerhöht) 4 StadthalleGermering NeubeschaffungvonStapelstühlenmitArmlehnenfürdenOrlandosaal Stapelbarkeit DieVoraussetzungderStapelbarkeitistausschließlichfürdieParkettbestuhlungerforderlich. Pro Transporteinheit sind jeweils 12 Stühle standsicher aufeinanderzustapeln. Um die vorhandenen Stuhltransportwägen weiter benutzen zu können, ist sicherzustellen, dass jeweils 12 Stühle übereinander samt Transportwagen durch die Lastenaufzugstüre passen. Dabei darf das lichte Höhenmaß max. 207 cm betragen. Die Höhe des vorhandenen Transportwagensbeträgt:OKOberfläche=23,4cm. DarüberhinausmüssendieStühleinderArtstapelbarsein,dassnichtSitzflächeaufGestell gestapeltwird,sonderndassdasGestellaufseparatenKunststoffstapelmuldenruht.Somit soll verhindert werden, dass die Sitzschalen inklusive Bezug mechanisch belastet bzw. optischbeeinträchtigtoderverschmutztwerden. Verkettbarkeit Alle Stühle jeweils der Parkettbestuhlung sowie jeweils der Balkonbestuhlung müssen in Reihen mittels Armlehnenverkettung plus zusätzlichem Reihenverbindungsknoten verbindbar sein. Dabei muss die Verkettung schnell und ohne großen Kraftaufwand zu bewerkstelligen sein. Vorgabe ist, dass das Verketten in der Art zu erfolgen hat, dass ein Verketten des Stuhles nicht durch komplettes "Überheben" des Stuhles über die jeweilige Armlehne erfolgt, sondern lediglich durch jeweiliges Überheben der Armlehnen. Ein größeresAnheben(>5cm)desStuhlesbzw.TeiledesStuhlesistdabeinichtzulässig.Zudem ist ein zusätzliches Verbinden über einen Reihenverbindungsknoten im Fußgestellbereich vorzusehen. Da die Saalwände nicht exakt parallel verlaufen (siehe beigefügter Übersichtsplan GERMERING_04_PlanOrlandosaal),istdieArmlehnenverkettungüberdiessozugestalten, dasseineleichtradialeAufstellungmöglichist. GeometrieundGewicht Die Geometrie des angebotenen Stuhlmodells ist sowohl hinsichtlich technischen als auch gestalterischen Anforderungen unterworfen. Gestell und Material sollen auf einen langen ZeitraumintensiverNutzungausgelegtsein.AusStabilitätsgründenisteinRohrdurchmesser der Stuhlrahmenkonstruktion von mind. 18 mm und einer Materialstärke von mind. 2 mm vorzusehen, wobei ein Gewicht von maximal 7 kg pro Parkettstuhl nicht überschritten werdendarf.AusgestalterischenGründensollein4-Fuß-ModellzumEinsatzkommen. Außerdem soll die bestehende Tischmöblierung der Stadthalle Germering bedarfsgerecht ergänzt werden. Es ist daher eine Sitzhöhe von mind. 45 cm - max. 47 cm und eine 5 StadthalleGermering NeubeschaffungvonStapelstühlenmitArmlehnenfürdenOrlandosaal Armlehnenhöhe inkl. Polsterung von max. 67 cm anzubieten, um einen unerwünschten AbriebzwischenTischunterkanteundArmlehnenoberseitezuvermeiden. DarüberhinaushabendieStühleeinAchsmaßzwischen54,5cmbiseinschließlichmaximal 55,0 cm aufzuweisen um die genehmigte, maximale Sitzplatzanzahl der Stadthalle nicht zu verringern. Für die Fußstopfen sind geräuscharme Quick-Click-Gleiter mit auswechselbarer Teflongleitfläche vorzusehen, die keinerlei Spuren jeglicher Art auf dem Parkettboden hinterlassen. BesonderheitenderBalkonbestuhlung Die30StühlefürdenBalkonbereichsind20cmerhöhtzufertigen(HohesModell).Überdie Verkettbarkeit hinaus ist – trotz ggf. erforderlicher zusätzlicher Verstrebungen - eine optischeGleichheitmitdenGrundmodellenzugewährleisten.AuchistdasHöhenverhältnis vonSitzflächezuArmlehnenhöheanalogzurParkettbestuhlungauszubilden. SitzschaleundStoffbezug Sitz- und Rückenschale sind einteilig als Verbund mit durchgehender Sitz- und Lehnenpolsterung (Vollpolsterausführung) herzustellen. Im vorderen Sitzbereich ist eine Knierollevorzusehen. Der angebotene Bezugsstoff hat den Anforderungen der Brandschutzanforderung nach DIN4102-B1 (schwer entflammbar) zu entsprechen (Trevira CS Qualität oder gleichwertig). HierzuisteinentsprechenderNachweismitAngebotsabgabevorzulegen. Für die Haltbarkeit des angebotenen Bezugsstoffes ist die Scheuertouren-Anzahl (mind. 80.000 Scheuertouren) bis zum Materialdefekt gemäß den Angaben des Stoffherstellers nachzuweisen.AußerdemdarfderBezugsstoffnichtmitderSchaumstoffpolsterungverklebt sein. AustauschbarkeitderBauteile,Ersatzteile Der Stuhl ist so anzubieten, dass die einzelnen Bauteile des Stuhles inkl. der Reihenverbindungaustauschbarsind.DabeiistdieVerfügbarkeitbzw.Lieferfähigkeitüber sämtliche Bau- und Ersatzteile für einen Zeitraum von mindestens 10 Jahren zu gewährleisten. 6 StadthalleGermering NeubeschaffungvonStapelstühlenmitArmlehnenfürdenOrlandosaal Reihenverbindungsknoten Wie bereits erwähnt unterliegen die Stühle sowohl durch deren ständig wechselnden Auf- und Abbau sowie deren Einsatz für unterschiedlichste Bestuhlungsbedarfe dauerhaft einer hohenBeanspruchungDerReihenverbindungsknotenmussdaherausMetallgefertigtund starr montiert sein, sodass nicht erst Bauteile aktiviert oder ausgefahren werden müssen. Auch muss die Verbindung bereits mit dem Verketten abschließend gesichert sein, ohne dasseinzusätzlicherArbeitsgang,z.B.manuellesVerschließenoderSichernnotwendigwird. Eine Austauschbarkeit des Reihenverbindungsknotens als Einzelteil muss ohne die DemontageweitererBauteilegewährleistetsein. Platznummerierung Auf der Rückenlehne des Stuhles ist vorderseitig mittig eine Platznummerierung aus EdelstahlblechmitabgerundetenEckenundeinerMagnethalterungdergestaltvorzusehen, dassderSitzkomfortnichtbeeinträchtigtwird.DieAbmessungenkönnenhierfürvonmind. 40 x 28 x 1 mm bis zu max. 48 x 32 x 1 mm variieren. Die angebotene Schriftgröße soll zwischen 18 bis 22 mm betragen, Edelstahlblechoberfläche in Alu matt gebürstet, BeschriftunginArial/schwarz. Reihennummerierung Die Reihennummerierung soll aus Stahlblech gefertigt sein, unterhalb der Sitzfläche am GestelleinzuhängenseinundfolgendeEigenschaftenaufweisen: -DickeStahlblech1,5mm -Größe150x70,pulverbeschichtet,alu-farbig,ähnlichzuRAL9006 -BeschriftungArialfett,Schriftgröße25mm -Farbeschwarzaufalufarbiger,selbstklebenderFolie KomfortundHaptik Die Sitzschale muss dergestalt Komfort bieten, dass sowohl ein legeres, zurückgelehntes Sitzenfürca.2StundenbeiKulturveranstaltungen,alsaucheinaufrechtesSitzenamTisch bis zu 6 Stunden bei Tagungen oder aber auch das Sitze und Speisen bei einer Bankettveranstaltungbiszu6Stundenbequemist.DahersindeineSitzpolsterstärkevon30 mmundeineSchaumstoffqualitätmiteinemRaumgewichtvon50/50anzubieten. Ferner ist neben der ergonomischen Bequemlichkeit u.a. eine angemessene Sitzkomfortbreitezuberücksichtigen,sodassauchetwasbreitergebautePersonensichnicht 7 StadthalleGermering NeubeschaffungvonStapelstühlenmitArmlehnenfürdenOrlandosaal eingeengtfühlen.AußerdemmüssendieStühleübereineLordosenunterstützungbzw.einen LordosenkeilimRückenbereichverfügen. Zum erforderlichen Komfort der Armlehne ist ein Kontakt zwischen kaltem Metall und aufliegendem Arm zu vermeiden. Die Armlehne ist daher mit einem PUR-Softschlauch mit einerStärkevonmind.2mmzuversehenundsoauszubilden,dasssieaufderhorizontalen LängebiszurBiegungnachuntengepolstertist. QualitätssicherungundUmweltanforderungen Weitere Voraussetzung ist die Bescheinigung über eine Baumusterprüfung, die von als zuständig anerkannten Instituten oder amtlichen Stellen für Qualitätskontrolle ausgestellt wurde, mit der bestätigt wird, dass das durch entsprechende Bezugnahme genau bezeichnete Modell/Fabrikat den technischen Anforderungen des Produktsicherheitsgesetzes entspricht. Der Nachweis kann durch das GS-Zeichen oder durch einen gleichwertigenNachweiserbrachtwerden. Zur Gewährleistung der Qualitäts- und Umweltansprüche und deren Kontinuität in der Herstellung muss der Hersteller des angebotenen Produkts außerdem nach DIN ISO 9001 oder DIN EN 9001 sowie hinsichtlich von Umweltmanagementmaßnahmen nach DIN ISO 14001oderEMASISO14001zertifiziertsein. GestalterischeAnforderungen Da die Stühle insbesondere in ihrer Vielzahl – bei Vollbestuhlung insgesamt 1.130 Stück – durchaus auch Wirkungen auf die Gesamtraumwahrnehmung haben, legt die Stadthalle GermeringalsVeranstalternebendentechnischenBedingungenundFunktionalitätensehr großenWertaufdengestalterischästhetischenGesamteindruck.HinsichtlichderOptikwird daher ein ansprechend modernes Tagungs-/Veranstaltungsdesign erwartet, welches gleichzeitigdemAnsprucheinerlängerfristigenNutzungvonmindestens10Jahrengerecht wird. MindestbedingungenundWertungskriterien Die o.g. Spezifikationen bilden das Grundgerüst für die Mindestbedingungen und gewichtetenWertungskriterien. DiesesindinKapitel3.5derBewerbungsbedingungenzur„BEWERTUNGDERANGEBOTENEN LEISTUNG“detaillierterläutert. 8 StadthalleGermering NeubeschaffungvonStapelstühlenmitArmlehnenfürdenOrlandosaal Mengengerüst Ziel des Vergabeverfahrens ist eine komplette Neubeschaffung von Stapelstühlen für den Orlandosaal in der Stadthalle. Das Mengengerüst ergibt sich aus folgenden Bedarfselementen: • • Saalkapazität BaulicheVoraussetzungen(BalkondifferierendvomübrigenSaal) Unter Einbezug des optimalen Achsmaßes zur Erreichung der maximal zulässigen SitzplatzanzahlergebensichfolgendeMengenbedarfe: • BestuhlungSaalbereich1.100Stühle/Grundmodell • BestuhlungBalkon30Stühle/HohesModell • Reihennummerierungen130Stck. • Stuhltransportkarre5Stck. • Magnetentnahmegriffe5Stck. Anlagen Preisblatt Das Preisblatt dient zur Erstellung der Angebote und ist mit den anderen Unterlagen zur Angebotsabgabe(sieheAnl.12derBewerbungsbedingungen)einzureichen. BeimAusfüllenderTabellesindfolgendeHinweisezubeachten: - DerBietermusszuallenpreislichenundinhaltlichenAbfragenAngabenmachen. - Eine kostenfreie Position muss mit 0,00 € beziffert werden. Fehlende Angaben führenzumAusschlussdesAngebotes. Hinweis: Liegt dem Angebot kein vollständig ausgefülltes Preisblatt bei, führt dies zum Ausschluss seinesAngebotes. StadthalleGermering NeubeschaffungvonStapelstühlenmitArmlehnenfür denOrlandosaal Preisblatt AnlagezumLeistungsverzeichnis Stand10.08.2016 2 StadthalleGermering NeubeschaffungvonStapelstühlenmitArmlehnenfürdenOrlandosaal Pos.1/ObjektstuhlmitArmlehne(Grundmodell) Einzelpreis ObjektstuhlmitArmlehneundZubehörfürdenParkettbereichgem.den TechnischenAnforderungenundMindestbedingungen,Eine KurzbeschreibungzuGestell,Armlehnenverkettung,Sitzschale, Polsterausführung,AusführungderArmlehnen,StoffbezugunterAngabeder BrandschutzklasseundAnzahlScheuertoureninkl.integrierterPlatznummer undFußstopfengem.dentechnischenAnforderungenund Mindestbedingungen;Photomaterialbzw.ProspektesindzurNachweisführug beizulegen 1100Stck. Gesamtpreis ........................... .................................. AngebotenesFabrikatObjektstuhl ................................................................................... Höhe ........................................... BreitemitArmlehnen ........................................... Armlehnenhöhe ........................................... Gestellbreite ........................................... Tiefe ........................................... Sitzhöhe ........................................... Sitzbreite ........................................... Sitztiefe ........................................... Achsmaß ........................................... GewichtEinzelstuhl ........................................... Gesamthöhevon12gestapelteStühlen ........................................... AngebotenesFabrikatStoffbezug (Farbe:anthrazitdunkel),Stoffmusterbzw. Beschreibungsindbeizulegen ................................................................................... AnzahlScheuertouren AngebotenesFabrikatPlatznummer/Abbildung bzw.Beschreibungsindbeizulegen ........................................... ................................................................................... Abmessungen ........................................... Schriftgröße ........................................... AngebotenesFabrikatFußstopfen/Abbildung bzw.Beschreibungsindbeizulegen ................................................................................... Pos.2/ObjektstuhlmitArmlehne(hohesModell) wievor,jedochfürdenBalkonbereichum20cmerhöhtundnichtstapelbar Einzelpreis 30Stck. Gesamtpreis ........................... .................................. 3 StadthalleGermering NeubeschaffungvonStapelstühlenmitArmlehnenfürdenOrlandosaal Pos.3/Reihennummerierung Einzelpreis ReihennummerierungausStahlbleichlinkl.Gravur gem.denTechnischenAnforderungen& Mindestbedingungen,einhängbarunterhalbder SitzflächeamGestelldesStuhls AngebotenesFabrikat/Abbildungbzw. Beschreibungsindbeizulegen 130Stck. ........................................... Schriftgröße ........................................... Pos.4/Stuhltransportkarre AngebotenesFabrikat/Abbildungbzw. Beschreibungsindbeizulegen Einzelpreis 5Stck. AngebotenesFabrikat/Abbildungbzw. Beschreibungsindbeizulegen Gesamtpreis ........................... .................................. ................................................................................... Pos.5/Magnetentnahmegriffe MagnetentnahmegriffegeeignetzumEinsetzen bzw.zurEntnahmederPlatznummernanden Stühlen ........................... .................................. ................................................................................... Abmessungen StuhltransportkarrezurAufnahmederStühle, TraggestellausStahlrohrinkl.Luftbereifung Gesamtpreis Einzelpreis 5Stck. Gesamtpreis ........................... .................................. ................................................................................... SUMMEPOS.1-POS.5 .................................. 19%MwSt. .................................. GESAMTSUMMEBRUTTO ........................... 2 1 5 4 3 8 7 6 10 9 1 2 3 5 4 19 8 7 6 22 21 20 11 10 9 25 24 23 2 1 14 13 12 28 27 26 5 4 3 17 16 15 31 30 29 6 18 7 19 6 8 21 20 10 9 24 23 22 13 12 11 2 1 14 27 26 25 3 15 4 5 17 16 5 8 7 6 20 19 18 23 22 21 11 10 9 26 25 24 2 1 14 13 12 3 15 4 16 17 4 6 5 20 19 18 9 8 7 23 22 21 12 11 10 26 25 24 15 14 13 2 1 16 3 3 17 5 4 20 19 18 8 7 6 23 22 21 11 10 9 26 25 24 14 13 12 15 2 16 17 E 20 19 18 N MITT 23 22 21 BALKO 26 25 24 15 14 18 17 16 13 12 11 12 11 10 9 8 7 6 5 4 3 2 1 9 8 7 6 5 4 3 2 1 B A SAAL PARKETT 1 BALKON FOYER 1 4 3 2 TE 8 7 6 5 TT MIT 29 PARKE 14 13 12 11 10 9 15 16 17 20 19 18 3 2 1 28 23 22 21 6 5 4 9 8 7 12 11 10 5 4 3 6 7 9 8 21 11 10 24 23 22 14 13 12 5 4 3 17 16 15 6 18 7 19 8 9 21 20 24 23 22 12 11 10 15 14 13 5 4 3 18 17 16 8 7 6 21 20 19 11 10 9 12 24 23 22 13 15 14 16 17 20 19 18 23 22 21 1 2 4 3 2 1 24 29 28 27 26 25 24 17 16 20 19 18 15 14 13 PARKETT RECHTS 2 1 10 9 8 7 6 5 4 3 15 14 13 12 11 5 4 3 2 1 11 10 9 8 7 6 12 13 14 15 16 19 18 17 10 9 8 7 6 5 4 3 2 1 15 14 13 12 11 19 18 17 16 9 8 7 6 5 4 3 2 1 10 11 12 13 16 15 14 19 18 17 9 8 7 6 5 4 3 2 1 10 15 14 13 12 11 19 18 17 16 9 8 7 6 5 4 3 2 1 10 11 12 13 14 18 17 16 15 9 8 7 6 5 4 3 2 1 14 13 12 11 10 18 17 16 15 8 7 6 5 4 3 2 1 9 10 11 14 13 12 18 17 16 15 5 4 3 2 1 11 10 9 8 7 6 12 13 14 18 17 16 15 4 3 2 1 5 6 7 8 9 10 13 12 11 17 16 15 14 5 4 3 2 1 10 9 8 7 6 11 12 13 17 16 15 14 6 5 4 3 2 1 11 10 9 8 7 16 15 14 13 12 16 20 19 18 17 8 7 6 5 4 BALKON 3 RECHTS 1 2 1 8 7 6 BALKON RECHTS 2 7 6 5 4 3 2 1 12 11 10 9 8 16 15 14 13 6 5 4 3 2 1 7 8 9 12 11 10 16 15 14 13 7 6 5 4 3 2 1 9 8 10 11 15 14 13 12 7 6 5 4 3 2 1 11 10 9 8 15 14 13 12 7 6 5 4 3 2 1 8 9 10 11 15 14 13 12 4 3 2 1 9 8 7 6 5 10 11 12 13 14 6 5 4 3 2 1 7 8 9 14 13 12 11 10 5 4 3 2 1 D D BALKON RECHTS 9 8 7 6 5 4 3 2 1 13 12 11 10 8 7 6 5 4 3 2 1 12 11 10 9 5 4 3 2 1 10 9 8 7 6 6 5 4 3 2 1 10 9 8 7 23 22 21 20 19 18 17 16 15 14 13 12 11 10 9. 8 7 6. 5 4 3 2 1 2 1 27 2 1 26 2 1 25 PARKETT LINKS 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 8 7 6 5 4 BALKON LINKS 1 3 2 1 8 7 6 5 4 BALKON LINKS 2 3 2 1 D D BALKON LINKS BÜHNE 9,50m OS-R-1 1 0 3 2 PARKETT max. BALKON max. (REIHE) GESAMT max. 5m h=1,0m 4 882 PLÄTZE 215 PLÄTZE 1.097 PLÄTZE ORLANDO SAAL Ch. Jonczyk, Vers. 22-15-2015
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