Informationsschreiben Einsatzstellen Juli 2016

Deutsche Lebens-RettungsGesellschaft e.V.
Newsletter
BFD-Newsletter Juli 2016
Liebe Kameradinnen und Kameraden,
liebe Betreuer in den Einsatzstellen,
6 Monate bei der DLRG und auch 6 Monate in meiner neuen Tätigkeit als Referentin für den
Bundesfreiwilligendienst liegen hinter mir. Eine sehr ereignisreiche Zeit für mich mit vielen
Themen, die mich in diesem halben Jahr beschäftigt haben.
Somit ist es an der Zeit für einen neuen Newsletter, um an dieser Stelle über die aktuellen
Entwicklungen im Bundesfreiwilligendienst zu informieren und an einige Themen zu
erinnern, die für eine gute Zusammenarbeit wichtig sind.
Herzliche Grüße aus Bad Nenndorf
Anja Schneider
Referentin Human Resources für den Bereich Bundesfreiwilligendienst
Die Inhalte - kurz und knapp:

Vereinbarungen zukünftig rechtzeitig, d.h. mindestens 5 Wochen vorher schicken

Keine Notwendigkeit der DLRG-Mitgliedschaft

Kein BFD ohne Küsten-Einsatz

BFD-Bundessprecherwahl 2016 vom 28.10. bis zum 15.11.2016

Anmeldung zum BFD-Grundlagenseminar – Termine im Oktober und Dezember 2016

Abschlussunterlagen nach Ende der Dienstzeit unbedingt einreichen

Dienstzeitbescheinigung bei BFD-Zeit unter 6 Monaten ändern

Terminabstimmung bei Zentralstellenbesuchen

Fahrtkosten der Bundesfreiwilligen sind von den Einsatzstellen zu übernehmen

Anerkennungskultur der Freiwilligendienste – Freiwilligendienstausweise nutzen

Videoclip zum Bundesfreiwilligendienst in der DLRG steht zur Nutzung zur Verfügung
1
Vereinbarungen rechtzeitig schicken
Das Bundesamt für zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) bittet darum, dass alle künftigen Vereinbarungen
dem BAFzA mindestens 4 Wochen vor dem geplanten Dienstantritt der Freiwilligen vorliegen. Rückwirkende
Vereinbarungen, d.h. Vereinbarungen, die so knapp vor Dienstbeginn durch die Zentralstelle an das
Bundesamt übersandt werden, dass sie nicht mehr rechtzeitig unterzeichnet werden können, werden zukünftig
nicht mehr genehmigt.
Weiterhin bitte ich zu berücksichtigen, dass für die Erstellung und Unterzeichnung der Vereinbarungen sowie
die Weiterleitung an das BAFzA Zeit benötigt wird. Auch ist es möglich, dass aufgrund der aktuellen
Urlaubszeit Verantwortliche nicht im Haus sind, was zusätzlich eingerechnet werden sollte.
Aus diesem Grund bitte ich darum, alle Daten zur Erstellung der Vereinbarungen rechtzeitig zu
übermitteln und die Vereinbarungen nach Unterschrift schnellstmöglich, mindestens aber 5 Wochen
vor Dienstantritt, an die Zentralstelle zur Weiterleitung an das BAFzA zu schicken!
Keine Notwendigkeit der DLRG-Mitgliedschaft
Es ist nicht notwendig, dass Bundesfreiwillige Mitglied in der DLRG sind und werden! Im Rahmen des
Bundesfreiwilligendienstes sind alle Freiwilligen gesetzlich haftpflicht- und unfallversichert!
Für den Fall, dass Bundesfreiwillige Mitglied sind und werden ist es insofern nicht angedacht, dass für die Zeit
des BFD Mitgliedsbeiträge gezahlt werden müssen! Ich bitte alle Einsatzstellen dies zu beachten.
Kein BFD ohne Küsten-Einsatz
In seiner Sitzung im April hat der Präsidialrat nochmals bekräftigt, dass der
Wasserrettungsdienst an der Küste ein grundlegender Bestandteil des
Bundesfreiwilligendienstes (BFD) in der DLRG ist. Der Einsatz der Bundesfreiwilligen
an Nord- und Ostsee ist äußert wichtig, um die Leistungsfähigkeit des ZWRD-K in der
Vor- und Nachsaison zu stärken.
Alina Othmer war gerade drei Wochen in Baabe zur Wache: „Der Dienst an der Küste
ist wirklich eine tolle persönliche Erfahrung. Man übernimmt Verantwortung und lernt
nette Leute kennen, mit denen man zusammen viel Spaß haben kann.“
(DLRG-newsletter 06/2016)
Dienstzeitbescheinigung bei BFD-Zeit unter 6 Monaten ändern
Ein Bundesfreiwilligendienst muss mindestens 6 Monate andauern. Endet der Dienst für einen Freiwilligen
früher, kann kein Bundesfreiwilligendienst bescheinigt werden. Das bedeutet, dass die Vorlage zur
„Bescheinigung über die Ableistung eines Bundesfreiwilligendienstes“ dahingehend abgeändert werden
muss, dass der Dienst nicht abgeleistet wurde, sondern nur ein Einsatz im Rahmen des BFD für die Dauer von
1-5 Monaten stattgefunden hat.
2
Fahrtkosten der Bundesfreiwilligen
Freiwillige sind im Zusammenhang mit ihren dienstlichen Aufgaben von allen Kosten zu befreien. Sofern
Freiwillige nicht in Vorleistung für eventuelle Fahrtkosten treten können, ist hier die Einsatzstelle in der Pflicht
die Auslagen vorab zu übernehmen und mit dem Bundesverband abzurechen. Reisekosten werden für alle
Seminare im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtung zur Pädagogischen Begleitung übernommen.
Anmeldung zum Bundesfreiwilligendienst Grundlagenseminar
Die nächsten BFD-Grundlagenseminare finden vom 20.10.2016 bis 28.10.2016 oder vom 01.12.2016 bis
09.12.2016 statt.
Ich bitte um Anmeldung aller Freiwilligen, die noch nicht angemeldet sind und ihren Dienst vor
diesem Zeitpunkt begonnen haben, unter: http://www.dlrg.de/lernen/lehrgaenge.html
BFD-Bundessprecherwahl 2016
Vom 28.10. bis zum 15.11.2016 findet die nächste elektronische Wahl der
Sprecherinnen und Sprecher im Bundesfreiwilligendienst auf Bundesebene
statt.
Der Registrierungszeitraum beginnt am 16.09.2016 und endet mit Ablauf des
13.10.2016.
Freiwillige können an der Wahl teilnehmen, wenn sie sich zum Zeitpunkt der
Wahl im Dienstverhältnis befinden und sich zuvor als Wählerin oder Wähler
registriert haben. Wie schon in den letzten Jahren wird über die Wahl auf der
Internetseite www.bundesfreiwilligendienst.de unter dem Menüpunkt „Die
Bundessprecherwahl“ ausführlich informiert.
Darüber hinaus haben alle Interessierten die Möglichkeit, sich über die o.g.
Internetseite für ein E-Mail-Abonnement „Die Bundessprecherwahl 2016“
anzumelden. Bis zum Beginn der Registrierung wird auch dort über die
Bundessprecherwahl informiert, danach endet das Abonnement.
Ich bitte alle Freiwilligen von Ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen
und sich auf der Internetseite des Bundesamtes über die Wahl zu
informieren.
Terminabstimmung bei Zentralstellenbesuchen
Persönliche Besuche in der Zentralstelle sind gerne gesehen, allerdings ist es schöner, wenn diese geplant
werden können. Somit bitte ich zukünftig darum, Termine zu vereinbaren! Dann kann ich sicherstellen, dass
ich vor Ort bin und zudem kann ich mir die nötige Zeit für jede Frage und jedes Anliegen nehmen!
3
Abschlussunterlagen BFD
Wenn Freiwillige den Bundesfreiwilligendienst beendet haben (unabhängig von der Dauer des Dienstes) sind
die Einsatzstellen gemäß BFDG § 11 (1) und (2) verpflichtet, den Freiwilligen eine Dienstbescheinigung und ein
Zeugnis bei Beendigung des Dienstes auszustellen. Diese Unterlagen sind mit dem Abschlussgespräch
auszuhändigen.
Die Vorlagen dazu können gerne in der Zentralstelle abgerufen werden.
Eine Kopie der beiden Dokumente (Zeugnis und Dienstzeitbescheinigung) ist von der Einsatzstelle
unmittelbar nach Dienstende an die Zentralstelle zu schicken!
Ich bitte außerdem zu beachten, dass die Seminartage eingehalten werden! Da es sich bei dem
Bundesfreiwilligendienst um einen Bildungsdienst handelt, ist die Einhaltung dieser äußert wichtig. Zum
Nachweis der besuchten Seminare wird ein Ausbildungs- und Teilnahmenachweis geführt. Dieser ist nach
Abschluss des BFD vollständig ausgefüllt im Original an die Zentralstelle zu senden. Sollte der Nachweis nicht
mehr vorliegen, kann der Vordrucke hier runtergeladen werden: www.dlrg.de/bfd -> Downloads.
Vollständig ausgefüllten Ausbildungs- und Teilnahmenachweis nach Dienstende an die Zentralstelle
schicken!
Anerkennungskultur der Freiwilligendienste - Freiwilligendienstausweis
Laut einem Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sind Freiwillige in
vielen Bereichen Auszubildenden gleichgestellt und erhalten bei Vorlage eines aktuellen
Freiwilligendienstausweises bundesweit die gleichen Vergünstigungen. Dennoch haben Freiwillige häufig
praktische Probleme, wenn es darum geht, Vergünstigungen
für die DB oder den ÖPNV zu erhalten. Das diesem Newsletter
nachfolgende, umfangreiche „Servicepaket“ kann vielleicht
helfen, beim „Schalterbeamten“ an der Ticketkasse das nötige
Wissen über die bestehenden Vergünstigungsregelungen
herzustellen bzw. zu belegen.
Zudem wurde dieses Thema bereits mehrfach von den BFDBundessprechern aufgegriffen, die alle Freiwilligen darum
bitten, die Freiwilligendienstausweise so oft wie möglich bei
Einrichtungsbetreibern
(z.B.
in
Museen,
Theatern,
Schwimmbädern, Kinos, Fitnesscentern) vorzulegen und nach
Muster des Freiwilligendienstausweises
Ermäßigungen zu fragen. Auch wenn es keine Vergünstigungen
in bestimmten Fällen gibt, erhöht dies dennoch die Präsenz der Ausweise, deutet auf gesteigertes Interesse
hin und führt möglicherweise wiederum dazu, dass immer mehr Einrichtungen über Ermäßigungen
nachdenken.
Video zum Bundesfreiwilligendienst in der DLRG
Auf unserer Homepage gibt es seit kurzem einen Videoclip zum Bundesfreiwilligendienst in der DLRG, der
gerne für BFD-Zwecke, internet-Auftritte etc. genutzt werden kann. Einfach mal reinschauen, es lohnt sich!
Alle vorherigen Newsletter können auch unter:
http://www.dlrg.de/die-dlrg/bundesfreiwilligendienst/downloads.html heruntergeladen werden.
4
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Mobility
Networks
Logistics
Ministerbüro
Frpu Bundesministerin
Manuela Schwesig
Bündesministerium für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend
Glinkastraße 24
11018 Berlin
EingangL-Re^
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Ronald Pofalla
Generalbevollmächtigter für politische und
internationale Beziehungen
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Z.Ö A.
9. Juli 2015
Sehr geehrte Frau Bundesministerin,
vielen Dank für Ihr Schreiben an Herrn Dr. Grube vom 15. Juni 2015, in dem Sie die Möglichkeit
der Unterstützung des Freiwilligendienstes in Deutschland in Form einer vergünstigten BahnCard durch eine pro-bono-Kooperation ansprechen. Herr Dr. Grube hat mich gebeten Ihnen zu
antworten. Bitte erlauben Sie mir, Ihnen vorab noch kurz einige Hintergründe zu unseren Angeboten zu geben.
Mit dem Angebot der „ermäßigten Bahn Card" wollen wir verschiedene Zieigruppen zugleich
ansprechen und als Reisende gewinnen. Sie entspricht daher zum einen den finanziellen Möglichkeiten von jungen Menschen (Schülern, Studenten, Auszubildenden), die sich in einem Ausbildungsverhältnis befinden. Das Alter „26 Jahre" ist an den Bezug von Kindergeld gekoppelt.
Insoweit haben wir uns mit dem Berechtigungskreis für junge Menschen bis 26 Jahre an die
Regelungen des Gesetzgebers für die Zahlung von Kindergeld angepasst. Bis zum Alter von 26
Jähren kann in der Regel in Deutschland eine erste Ausbildung abgeschlossen werden. Zum .
anderen gilt diese Regelung auch für älteren Menschen ab 60 Jahre, deren finanzielle Möglichkeiten z. B. durch den Bezug einer Rente o. ä. schon wieder beschränkter sind.
Um darüber hinaus auch soziales Engagement von jungen Menschen, die noch keine Ausbildijng begonnen haben, zu unterstützen, gab es bereits in der Vergangenheit sehr intensive Gespräche mit Ihrem Hause. Noch zu Zeiten des letzten.Bundesbeauftragten für den Zivildienst,
Herrn Dr. Jens Krauter, wurden im Jahre 2011 Verhandlungen über ein spezielles, auf die Zielgruppe der Teilnehmer am Bundesfreiwiiligendienst (BFD) ausgerichtetes Bahnangebot geführt.
In^ Ergebnis haben wir den Berechtigtenkreis für eine ermäßigte BahnCard 25 / ermäßigte'
BahnCard 50 seit Oktober 2012 erweitert. Damit haben wir die Ableistung eines sozialen Jahre^p, z. B. zur Überbrückung der Wartezeit auf einen Studienplatz o. ä., seit diesem Zeitpunkt
eihem üblichen Ausbildungsverhältnis (Schule, Studium, Lehre) gleichgestellt. Teilnehmer am
BFD und anderen sozialen Diensten im Alter bis einschließlich 26 Jahre können seitdem auch
die o. g. ermäßigten BahnCards erwerben. Dafür muss bei der Fahrkartenbuchung ein gültiger
BFD-Aüsweis vorgelegt werden. Auch ältere Teilnehmer am BFD über 60 Jahre können damit
ganz regulär die ermäßigte BahnCard für Senioren beantragen.
b^m weitergehenden Wunsch nach einer ermäßigten BahnCard für die Altersgruppe von 27 bis
59 Jahren ist für aus wirtschaftlichen Gründen leider nicht darstellbar, da wir ansonsten auch
Deutsche Bahn AG
Potsdamer Platz 2
10785 Berlin
Telefon 030 -297 61 550
Telefax 030 -297 61 915
[email protected]
www.deutschebahn.com
Mobility
Networks
Logistics
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eine Vielzahl beruflich motivierter Bahnreisen zu stark ermäßigten Preisen anbieten würden.
Aus diesem Grund bitte ich Sie um Verständnis dafür, dass eine Öffnung über die derzeit geltenden und sich in der Praxis bewährten Regelungen hinaus angesichts der angespannten wirtschaftlichen Lage der DB AG nach wie vor nicht möglich ist.
Sehr geehrte Frau Bundesministerin, ich danke Ihnen nochmals für Ihr Schreiben, hoffe^ Sie
hiermit ausreichend informiert zu haben und würde mich freuen, wenn Sie unsere Entscheidung
nachvollziehen können.
Mit freundlichen Grüßen