Informationen zur Bewerbung

Stadt Bobingen
Internet: http://www.stadt-bobingen.de
Allgemeine Informationen zur Bewerbung um einen Bauplatz
im Baugebiet Nr. 45 „Point III“, 5. Änderung – Adolph-Kolping-Straße
Sehr geehrte Bewerberinnen und Bewerber,
wir freuen uns, dass Sie sich für den Kauf eines Bauplatzes in Bobingen interessieren. Im
Folgenden möchten wir Sie auf wichtige Rahmenbedingungen zu Ihrer Bewerbung hinweisen:
Bewerbungszeitraum:
• Sie können Ihre schriftliche Bewerbung mit allen erforderlichen Nachweisen bis spätestens 04.10.2016 bei der Stadt Bobingen abgeben.
• Bewerbungen, die nach diesem Zeitpunkt eingehen, können für die erste Vergabe nicht
mehr berücksichtigt werden. Sollten nach der ersten Vergabe noch Grundstücke zum
Verkauf stehen, werden die verspätet eingereichten Bewerbungen bei dieser neuerlichen
Vergabe berücksichtigt.
• Bei der Vergabe werden unvollständig ausgefüllte Fragebogen bzw. wenn Nachweise
fehlen, nicht berücksichtigt.
Bewerbungsunterlagen:
Die Bewerbungsunterlagen bestehen aus dem vollständig ausgefüllten Fragebogen sowie
den entsprechenden Nachweisen. Dies sind:
• eine Finanzierungsbestätigung eines Kreditinstituts; Angaben, das Grundstück könne
selbst finanziert werden, werden nicht akzeptiert. Bitte bedenken Sie auch, die Finanzierung des künftigen Neubaus und klären Sie diese vorab mit Ihrer Bank ab.
• einen Nachweis über ggf. geltend gemachte soziale Härtefälle
• einen Nachweis über ggf. geltend gemachte Berufstätigkeit in Bobingen
Bauplätze:
• Zum Verkauf stehen ausschließlich die im Grundstücksplan mit den Nummern 1 bis 7
gekennzeichneten Bauplätze.
• Die drei südlich befindlichen Grundstücke (ohne Nummerierung im Grundstücksplan)
stehen nicht im Eigentum der Stadt Bobingen. Wenn Sie am Erwerb eines dieser Bauplätze interessiert sind, wenden Sie sich bitte an die Bischöfliche Finanzkammer Augsburg, - Projektentwicklung -, Fronhof 4, 86152 Augsburg, E-mail: [email protected], Tel.: 0821/3166-7885.
• Die Grundstücke werden im November 2016 amtlich vermessen.
• Das Grundstück kann voraussichtlich ab Dezember 2016, frühestens jedoch nach Beurkundung und Kaufpreiszahlung, bebaut werden.
Kaufpreis:
• Der Kaufpreis beträgt 280,-- €/m². Er ist einen Monat nach Beurkundung zur Zahlung
fällig.
• Der Kaufpreis beinhaltet folgende Erschließungskosten:
a) Die Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch (BauGB) für die erstmalige
Herstellung der Straße sind vollständig enthalten.
b) Die Erschließungsbeiträge für Wasser und Kanal nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) und den städt. Satzungen sind für die Grundstücksfläche vollständig und
für eine Geschossfläche von 40 % der Grundstücksfläche abgegolten. Für GeschossSeite 1 von 2
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flächen, die dieses Maß übersteigen, sind die Beiträge gemäß der jeweils geltenden
städt. Satzung nachzuentrichten.
c) Weitere Erschließungskosten (z.B. Strom, Erdgas, Telekom, DSL) sind im Kaufpreis
nicht enthalten.
Der Kaufpreis beinhaltet auch die Kosten der erstmaligen Vermessung und Vermarkung
des Grundstücks. Alle späteren Vermessungskosten (z.B. Gebäudeeinmessung, Neusetzung verloren gegangener Grenzzeichen) trägt der Käufer.
Die Erschließung mit Erdgas erfolgt durch die Stadt und wird zuzüglich zum Kaufpreis mit
pauschal 1.190 € berechnet.
Das Grundstück ist mit einem Bauzwang von vier Jahren belegt, d.h. innerhalb von vier
Jahren ab Beurkundung ist ein bezugsfertiges Wohnhaus zu erstellen. Wird innerhalb
dieser Zeit kein bezugsfertiges Wohnhaus erstellt, so hat die Stadt ein Rückkaufsrecht.
Die hierfür anfallenden Kosten sind vom Käufer zu tragen.
Die Nebenkosten der Beurkundung (Notar, Grundbuchamt, Grunderwerbsteuer etc.) trägt
der Käufer.
Bebaubarkeit:
Die Bebaubarkeit ergibt sich aus dem Bebauungsplan Nr. 45 „Point III“ sowie der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 45 „Point III“. Die entsprechenden Unterlagen sind auf der
Homepage eingestellt. Der Käufer / die Käuferin verpflichtet sich im notariellen Kaufvertrag,
die Festsetzungen des Bebauungsplanes einzuhalten.
Ansprechpartner:
Für Anfragen wenden Sie sich bitte an den Grundstückseigenbetrieb der Stadt Bobingen,
Frau Tugemann, Tel. 08234 / 8002-52.
Bitte geben Sie eine Bewerbung nur dann ab, wenn Sie mit den genannten Bedingungen einverstanden sind!
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