Ein Gerichtstag Am Sonntag, 14. August vermittelt das historische Spiel einen kleinen Eindruck vom mittelalterlichen Gerichtswesen Ende des 15. Jahrhunderts. Das Kloster Mönchsroth hat die niedere Gerichtsbarkeit inne. Dies bedeutet, dass alle weniger schweren Angelegenheiten, wie zum Beispiel Diebstahl, von den Gerichten des Klosters Mönchsroth verhandelt werden. Die Niedergerichte setzten sich aus einem Vorsitzenden, dem Amann und einer Anzahl von Schöffen aus der Bauernschaft, den Richtern zusammen. Dem Abt als Gerichtsherrn steht die eigentliche Strafgewalt über seine Untertanen zu. Die Gerichtsfälle und die Urteile werden unter freiem Himmel verkündet. Nach einem Überfall auf das Kloster und den Abt vor 3 Jahren, werden 4 Büßer von den Klosterknechten auf Anweisung des Amanns herbeigeführt. Nachdem sie 3 Jahre lang dem Kloster nicht näher als 3 Meilen gekommen sind, werden sie wieder in Gnaden als Untertanen aufgenommen. Einen Verstoß gegen die Herrschaftsordnung wurde von Probsta Bane begangen. Es wurde wohl des Öfteren gehört, wie er lauthals und unflätig geflucht habe. Diese gotteslästerliche Rede wird vom Amann entsprechend bestraft. Der Rota-Bauer konnte nicht zur Kirche gehen, da er „heia“ musste. Für diese Verfehlung wird er mit 1 Pfund Haller bestraft. Auch Hagel Hans und Geussa Hanne werden für diverse Vergehen bestraft. So wurde der eine zum wiederholten Male nach dem Ave-Läuten noch im Wirtshaus angetroffen. Der andere ging zur Tanzlaube im Löwen, ohne vorher zum hl. Sakrament gegangen zu sein. Auch weitere Vergehen wie z. B. dass Leibeigene trotz aller Verbote Ungenossen heiraten oder eine Magd aus Zell verdächtige, nächtliche Gemeinschaften durch „Fensterla“ pflegt, werden geahndet. Eine Besonderheit der mittelalterlichen Gerichtsbarkeit war das Sühnegericht. D. h. bestimmte Straftaten, darunter Totschlag, konnten durch eine auferlegte Sühneleistung abgegolten werden. Eine schwere Untat in dieser Sache, hatte die gottgewollte Ordnung erschüttert. So kam Zacharias Wicko, genannt Dreier, zu Tode. Die beiden Übeltäter Sigmund Golter von Habsegg und Jörg Ermann zu Zell bekennen sich zu der Tat, die aufgrund von Streitigkeiten nach einem Wirtschaftsbesuch aus dem Ruder liefen. Die beiden werden mit einer entsprechenden Sühnestrafe verurteilt. Ein weiteres Urteil betrifft den Klosterbeck. Dieser hat gegen das Reinheitsgebot verstoßen. Nicht nur, dass die Brote zu klein und die Brezgen zu leicht gemacht wurden. Nein, es wurden sogar nicht alle erforderlichen Zutaten verwendet. Und der Grund des „meichtelichen“ Geschmacks der Brote sei, dass das Mehl aus einer Mühle aus ochsenhauserischen Besitzes stammt. Die Strafe wird sofort durchgeführt. So wird der ganze Bachert konfisziert und unter den Armen aufgeteilt. Um einen kühlen Kopf zu erhalten, wird der fast bis zum Ersaufen ins Wasser getaucht.
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