Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt Office de la circulation routière et de la navigation Schermenweg 5, Postfach 3001 Bern Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern Direction de la police et des affaires militaires du canton de Berne Telefon +41 31 634 22 82 Telefax +41 31 634 24 49 www.be.ch/svsa Bewerbung um einen freien Schiffsliegeplatz KF-SLP Bewerbung Schiffsliegeplatz d / V: 0.1 Angaben zum Gesuchsteller Name Vorname Strasse Nr. PLZ Ort Telefonnummer Mobile E-Mail Letzter Eingabetermin : 30. September 2016 (Poststempel) Gewünschte Schiffsliegeplätze nach Liste Erste Wahl Zweite Wahl Dritte Wahl oder Länge: und Breite Gewässer Ort, Anlage Platz-Nr. Kontrollschild-Nr. Schiff Bemerkungen Zuteilungsordnung Ich gehöre der nachfolgend angekreuzten Personengruppe an: a) Kantonseinwohnerinnen und –einwohner, die über keinen Schiffsliegeplatz verfügen oder deren Schiffsliegeplatz im Bewerbungsjahr im Kanton Bern gekündigt wurde. b) Kantonseinwohnerinnen und –einwohner, die über einen Schiffsliegeplatz in einem anderen Kanton verfügen c) Kantonseinwohnerinnen und –einwohner, die bereits über einen nicht vom Kanton verwalteten Schiffsliegeplatz in bernischen Gewässern verfügen d) Einwohnerinnen und Einwohner anderer Kantone oder mit Wohnsitz im Ausland Angaben über die Beziehung zur Schifffahrt Schiffsführerausweis seit: Schiffshalter/in seit: (bei mehreren Schiffen, Datum des ersten Schiffes) Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie, dass Sie das Formular den Tatsachen entsprechend ausgefüllt und die nachfolgenden Hinweise zur Kenntnis genommen haben. Ort, Datum Unterschrift SVSA - Ihr Partner für Verkehrssicherheit Hinweise zur Bewerbung um einen freien Schiffsliegeplatz Erforderliche Beilagen: Bewerberinnen und Bewerber der Personengruppe a, denen der bisherige Schiffsliegeplatz (Wasserplatz) gekündigt wurde, müssen eine Kopie der Kündigung beilegen oder den Nachweis erbringen, dass ihnen der Platz nicht mehr zur Verfügung steht. Kopie des Schiffsführerausweises, sofern eine Prüfung abgelegt wurde. Kopie des aktuellen Schiffsausweises. Für frühere, in ausserkantonalen Gewässern zugelassene Schiffe, ist von der entsprechenden Zulassungsbehörde eine Bestätigung über die Zeitdauer der Immatrikulation beizulegen. Wenn die erforderlichen Unterlagen bereits bei früheren Bewerbungsteilnahmen mit eingereicht wurden, kann auf eine erneute Beilage verzichtet werden. Ausschluss einer Bewerbung: Besteht bereits ein gültiges Mietverhältnis für einen kantonalen Schiffsliegeplatz, ist die Teilnahme am Verfahren nicht möglich. Mietparteien, denen wegen Zuwiderhandlung gegen die gesetzlichen Vorgaben oder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zum Mietvertrag das Mietverhältnis gekündigt werden musste. Wer vorsätzlich durch unrichtige Angaben versucht, ein Mietverhältnis für einen kantonalen Schiffsliegeplatz zu erlangen, wird von der Teilnahme am Bewerbungsverfahren ausgeschlossen. Mietverhältnisse, die auf Grund von unrichtigen Angaben zustande gekommen sind, werden bei Kenntnisnahme fristlos gekündigt. Die Zuteilung erfolgt innerhalb der Zuteilungsordnung nach den folgenden Kriterien: Die Zeitdauer des Besitzes eines Schiffsführerausweises (pro Tag 1 Punkt). Die Zeitdauer der nachgewiesenen Immatrikulation eines Schiffes auf den eigenen Namen (pro Tag 1 Punkt). Ergebnis der Bewerbung: Der letzte Eingabetermin ist jeweils der 30. September (Poststempel). Die Auswertung und Zuteilung dauert in der Regel bis Mitte November. Bewerbende, welche auf Grund der Zuteilungskriterien nicht berücksichtigt werden konnten, erhalten eine schriftliche Absage. SVSA - Ihr Partner für Verkehrssicherheit
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