linearen Wallachbeschreibung

Anmeldung zur
linearen Wallachbeschreibung
Angaben zum Pferd
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Name des Pferds
Geburtsdatum
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AQHA- Registrierungsnummer
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Farbe
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Sire
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AQHA-Reg.Nr.
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Dam
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AQHA-Reg.Nr.
PSSM-getestet:  Ja
 Nein
Angaben zum Züchter und Eigentümer (Owner lt. AQHA Certificate of Registration)
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Name, Vorname des Züchters
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Name, Vorname des Eigentümers
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Telefon, Handy
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Straße, Hausnummer
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Email
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PLZ und Ort
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Bundesland
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DQHA-Mitgliedsnummer
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Betriebsnummer (tierseuchenrechtliche Nr. des Tierhalters)
Startgebühr: 25 €
gewünschtes Vorstellungsdatum:
 03.09. Südfuturity (Reitanlage Meir, Thierhaupten)
 05.10.
 06.10. Q16 (ALRV, Aachen)
Terminwunsch: _______ bis _______ Uhr
(Sollte der DQHA ein SEPA-Lastschrift-Mandat vorliegen, so wird dieses genutzt, ansonsten zahlen Sie bitte vor der
Veranstaltung bar vor Ort.)
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Ort, Datum
Unterschrift Eigentümer
Deutsche Quarter Horse Association e.V. ∙ Daimlerstr. 22 ∙ D-63741 Aschaffenburg
Telefon: 06021 / 58 459 0 ∙ Telefax: 06021 / 58 459 79 ∙ Internet: www.dqha.de ∙ Email: [email protected]
Anmeldung zur
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Wichtige Informationen und Voraussetzungen/Bedingungen
für die Teilnahme an der DQHA Zuchtschau:
1. Das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Anmeldeformular mit allen Unterlagen zur
Stutenschau muss an die Geschäftsstelle der DQHA, Daimerlstr. 22, 63741 Aschaffenburg geschickt
werden.
2. Das PSSM1-Testergebnis zusammen mit der vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Erklärung.
3. Eine Kopie des Certificate of Registration der AQHA (Vorder- und Rückseite). Der im Nennformular
genannte Eigentümer muss darin als Eigentümer/Owner eingetragen sein.
4. Der Eigentümer des Wallachs (eingetragener „Owner“ lt. AQHA Certificate of Registration) muss zum
Zeitpunkt der Zuchtschau im Besitz einer gültigen DQHA Mitgliedschaft sein. Die DQHA Mitgliedschaft
kann auch noch auf der Zuchtschau vor Ort an der Meldestelle beantragt und bar bezahlt werden.
5. Jeder Wallach darf bundesweit nur einmal vorgestellt werden und muss mindestens 3 Jahre alt sein.
6. Bei Nachkommen des Hengstes IMPRESSIVE muss ein negativer HYPP-Test (HYPP N/N) des zur
Zuchtschau angemeldeten Wallachs beigefügt werden.
7. Alle Pferde müssen augenscheinlich gesund und lahmheitsfrei sein, aus einem seuchenfreien Bestand
kommen und über einen aktiven Impfschutz gegen Influenza verfügen. Ein Tetanusschutz wird als
obligat angesehen.
8.
Die vorgestellten Wallache müssen halfterführig und an die Longe in allen drei Grundgangarten
gewöhnt sein.
9. Für alle Pferde muss eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen sein.
10. Die Teilnehmer haben den Anweisungen des Personals vor Ort Folge zu leisten.
11. Der Veranstalter schließt jegliche Haftung für Sach- und Vermögensschäden aus, die den Besuchern,
Teilnehmern, Pferdepflegern und Pferdebesitzern durch leichte Fahrlässigkeit des Veranstalters, seiner
Vertreter oder Erfüllungsgehilfen entstehen. Der Veranstalter haftet in Fällen des Vorsatzes, der
groben Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und in
weiteren Fällen der zwingenden gesetzlichen Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen. Er
schließt darüber hinaus die Haftung für Diebstähle und sonstige Vorfälle aus.
12. Gemäß Zuchtbuchordnung werden die Ergebnisse veröffentlicht. Alle Teilnehmer erklären sich zudem
damit einverstanden, dass auf der Zuchtschau entstandene Bilder für Werbezwecke der DQHA benutzt
werden dürfen.
13. Alle Gebühren müssen im Vorfeld bezahlt werden.
Deutsche Quarter Horse Association e.V. ∙ Daimlerstr. 22 ∙ D-63741 Aschaffenburg
Telefon: 06021 / 58 459 0 ∙ Telefax: 06021 / 58 459 79 ∙ Internet: www.dqha.de ∙ Email: [email protected]
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Erklärung über den Gesundheitszustand
Hiermit bestätige ich, dass die von mir zur oben genannter Veranstaltung
in ___________________________________________________________ am __ __.__ __. __ __ __ __
verbrachten Tiere nicht aus einem Gebiet kommen, das in einem aktuellen tierseuchenrechtlichen Sperrbezirk
liegt, sondern aus einem seuchen- und infektionsfreiem Bestand stammen und meines Wissens auch keinen
Kontakt mit infektions- oder seuchenverdächtigen oder -erkrankten Equiden hatten. Die verbrachten Equiden
sind klinisch unauffällig (z.B. keinen Husten und/oder Nasenausfluss infektiöser Genese, fieberfrei).
Ich erkenne folgende Regelungen an:
Der Veranstalter stellt für die Veranstaltung den Platz und die Organisation zur Verfügung und weist darauf
hin, dass beim Zusammentreffen von Pferden aus unterschiedlichen Ställen ein mögliches Infektionsrisiko
besteht. Die Teilnehmer sind angehalten, diesem Risiko, auch aus eigenem Interesse, durch Schutzimpfungen
vorzubeugen. Der Veranstalter kontrolliert diese jedoch nicht und schließt jegliche Haftung gegenüber den
Teilnehmern aus.
HINWEIS: Bitte beachten sie die individuellen Veranstalterhinweise, z.B. bzgl. des Impfstatus der Pferde!
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Ort, Datum
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Unterschrift
Deutsche Quarter Horse Association e.V. ∙ Daimlerstr. 22 ∙ D-63741 Aschaffenburg
Telefon: 06021 / 58 459 0 ∙ Telefax: 06021 / 58 459 79 ∙ Internet: www.dqha.de ∙ Email: [email protected]