RICHTIGSTELLUNG In Bezug auf die Beantwortung der Anfrage der Abgeordneten zum Nationalrat Alev Korun, Freundinnen und Freunde vom 11. März 2016 unter der Zahl 8615/J betreffend „Willkür gegenüber Schutzsuchenden an Österreichs Grenzen“ durch Bundesminister für Inneres Mag. Wolfgang Sobotka (GZ: BMI-LR2220/0480-II/1/b/2016 vom 3. Mai 2016) sieht sich das UN-Flüchtlingshochkommissariat UNHCR zu folgender Richtigstellung veranlasst: UNHCR war zu keinem Zeitpunkt in die Aus- oder Fortbildung der von der Firma G4S Secure Solution AG beschäftigten LaiendolmetscherInnen involviert. Vielmehr wurde eine Anfrage von G4S Secure Solutions an UNHCR, bei der Erstellung von internen Trainings für LaiendolmetscherInnen sowie bei der Durchführung dieser zur Verfügung zu stehen, mit Schreiben vom 26. Februar 2016 seitens UNHCR mit der Begründung abgelehnt, dass mit der bereits abgeschlossenen Entwicklung des Trainingsprogramms für DolmetscherInnen im Asylbereich („QUADA“) und dessen Verankerung bei einem anerkannten Bildungsträger, dem Verband der österreichischen Volkshochschulen, UNHCR keine Priorität darin sieht, weitere entsprechende Trainingsprogramme für DolmetscherInnen zu etablieren. Folglich ist es für UNHCR nicht nachvollziehbar, wie es in der o.a. parlamentarischen Anfragenbeantwortung zu der Aussage kommen konnte, dass im Rahmen eines Aus- und Fortbildungsangebotes von G4S Secure Solutions Impulsreferate unter Einbindung von UNHCR durchgeführt wurden. Ebenso wenig nachvollziehbar ist für UNHCR der Hinweis, dass diese Laiendolmetschung in Kooperation mit einschlägigen Expertinnen und Experten des UNHCR-Büros in Wien durch umfangreiche Trainingsinitiativen initiiert wurde. UNHCR hat in den vergangenen Jahren – nicht zuletzt dank der maßgeblichen Unterstützung aus Mitteln des Bundesministeriums für Inneres und des Europäischen Flüchtlingsfonds – erhebliche Anstrengungen unternommen, um eine Qualitätssteigerung der Dolmetschungen im Fremden- und Asylbereich zu erzielen, und in diesem Zusammenhang sowohl ein „Trainingshandbuch für DolmetscherInnen im Asylverfahren“ (www.unhcr.at/trainingshandbuch) veröffentlicht als auch einen darauf aufbauenden Lehrgang bei den Volkshochschulen etablieren können. Aus diesem Grund ist es für UNHCR von Bedeutung, nicht mit Aktivitäten in Verbindung gebracht zu werden, an denen keine Beteiligung erfolgte. 2. August 2016 UNHCR Österreich
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