richtigstellung

RICHTIGSTELLUNG
In Bezug auf die Beantwortung der Anfrage der Abgeordneten zum Nationalrat Alev Korun,
Freundinnen und Freunde vom 11. März 2016 unter der Zahl 8615/J betreffend „Willkür
gegenüber Schutzsuchenden an Österreichs Grenzen“ durch Bundesminister für Inneres
Mag. Wolfgang Sobotka (GZ: BMI-LR2220/0480-II/1/b/2016 vom 3. Mai 2016) sieht sich das
UN-Flüchtlingshochkommissariat UNHCR zu folgender Richtigstellung veranlasst:
UNHCR war zu keinem Zeitpunkt in die Aus- oder Fortbildung der von der Firma
G4S Secure Solution AG beschäftigten LaiendolmetscherInnen involviert.
Vielmehr wurde eine Anfrage von G4S Secure Solutions an UNHCR, bei der
Erstellung von internen Trainings für LaiendolmetscherInnen sowie bei der
Durchführung dieser zur Verfügung zu stehen, mit Schreiben vom 26. Februar
2016 seitens UNHCR mit der Begründung abgelehnt, dass mit der bereits
abgeschlossenen Entwicklung des Trainingsprogramms für DolmetscherInnen im
Asylbereich („QUADA“) und dessen Verankerung bei einem anerkannten
Bildungsträger, dem Verband der österreichischen Volkshochschulen, UNHCR
keine Priorität darin sieht, weitere entsprechende Trainingsprogramme für
DolmetscherInnen zu etablieren.
Folglich ist es für UNHCR nicht nachvollziehbar, wie es in der o.a. parlamentarischen
Anfragenbeantwortung zu der Aussage kommen konnte, dass im Rahmen eines Aus- und
Fortbildungsangebotes von G4S Secure Solutions Impulsreferate unter Einbindung von
UNHCR durchgeführt wurden. Ebenso wenig nachvollziehbar ist für UNHCR der Hinweis,
dass diese Laiendolmetschung in Kooperation mit einschlägigen Expertinnen und Experten
des UNHCR-Büros in Wien durch umfangreiche Trainingsinitiativen initiiert wurde.
UNHCR hat in den vergangenen Jahren – nicht zuletzt dank der maßgeblichen Unterstützung
aus Mitteln des Bundesministeriums für Inneres und des Europäischen Flüchtlingsfonds –
erhebliche Anstrengungen unternommen, um eine Qualitätssteigerung der Dolmetschungen
im Fremden- und Asylbereich zu erzielen, und in diesem Zusammenhang sowohl ein
„Trainingshandbuch
für
DolmetscherInnen
im
Asylverfahren“
(www.unhcr.at/trainingshandbuch) veröffentlicht als auch einen darauf aufbauenden
Lehrgang bei den Volkshochschulen etablieren können. Aus diesem Grund ist es für UNHCR
von Bedeutung, nicht mit Aktivitäten in Verbindung gebracht zu werden, an denen keine
Beteiligung erfolgte.
2. August 2016
UNHCR Österreich