Mailverkehr Netzwerk Kernerviertel mit Landesbergdirektion /Regierungspräsidium Freiburg wegen Sprengschwaden Anfragen des Netzwerks vom 20. und 25.07.2016 Antwort der Landesbergdirektion vom 25.07. und 01.08.2016 1. Welche Zusammensetzung haben die Sprengschwaden in der Regel? Welche toxischen Gase? Sprengschwaden enthalten in der Regel viel Staub. Daneben entwickeln die im Tunnelbau üblicherweise verwendeten Sprengstoffe bei ihrer Umsetzung neben Wasserdampf im wesentlichen Kohlendioxid (CO2), Kohlenmonoxid (CO) und sogenannte „nitrose Gase“ (Stickstoffoxide, im wesentlichen NO und NO2). Je nach verwendetem Sprengstoff können auch Spuren von Ammoniak (NH3) vorkommen. (siehe auch Anlage). 2. Welche immissionsrechtlichen Grenzwerte sind hier zu beachten? Für die dabei am ehesten kritischen toxischen Gase (NO, NO 2, CO) könnten grundsätzlich die jeweiligen Grenzwerte der TA-Luft herangezogen werden: - NO und NO2 (Kapitel 5.2.4 der TA-Luft) jeweils Emissionen: Massenstrom – 1,8 kg/h; Massenkonzentration – 0,35 g/m³ - CO: gehört zu den sog. „reproduktionstoxischen Stoffen“ (Kapitel 5.2.7.1.3 der TA-Luft) – hier gibt es keine Grenzwerte; derartige Emissionen sind unter Beachtung des Emissionsminimierungsgebotes unter Berücksichtigung der Wirkungsstärke des Stoffes zu begrenzen. Für Gesamtstaub, einschließlich Feinstaub (Kapitel 5.2.1 der TA-Luft) Emissionen: Massenstrom – 0,2 kg/h; Massenkonzentration – 20 mg/m³. 3. Welche Messungen sind für die Einhaltung der Grenzwerte erforderlich? Regelungen zu Art, Umfang und Überwachung von Emissionen (ggf. Immissionen) und der dazu ggf. gebotenen Messungen sind von der dafür zuständigen Immissionsschutzbehörde (hier: das EBA) festzulegen. Ob und in wieweit dazu bereits konkretisierende Regelungen im Rahmen des zugrundeliegenden Planfeststellungsbeschlusses getroffen sind, kann von hier aus nicht beantwortet werden. 4. Welche Behörde kann diese Messungen veranlassen bzw. anweisen? Das Eisenbahnbundesamt (EBA).
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