„Neue“ Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU Anpassung an NLF und CLP – welche Änderungen sind relevant? Dr. Frank Wohnsland, VDMA VDMA | Verfahrenstechnische Maschinen und Apparate | Dr. Frank Wohnsland Übersicht Die europäische Druckgeräterichtlinie (PED) Foliennr. » Warum war die PED anzupassen und in welcher Form erfolgte dies? 3 » Anpassung der PED an CLP-Verordnung (neues Chemikalienrecht) ‒ Wichtigste Änderungen ‒ Fazit: nur geringe Auswirkungen in der Praxis 8 9 11 » Neuausgabe der PED im Juli 2016 – Anpassung der PED an NLF ‒ Formelle Änderungen ‒ Technische/inhaltliche Änderungen 12 13 16 » Ausblick 24 VDMA | Verfahrenstechnische Maschinen und Apparate | Dr. Frank Wohnsland Seite 2 1 New Approach Eine Erfolgsgeschichte » Nahezu alle „kritischen“ Bereiche gut abgedeckt » Sicherheitsniveau in Europa vorbildlich » Deutliche Vereinfachung der Geschäftsprozesse durch Harmonisierung » System dient mittlerweile als Vorbild auch außerhalb EU: ‒ Technische Regularien mit Konzept ähnlich den harmonisierten Normen auch in Zollunion Russland – Weißrussland – Kasachstan ‒ Viele Elemente auch in China übernommen ‒ Südafrika hat Druckgeräterichtlinie nahezu 1:1 übernommen » Systematik des New Approach hat sich in hohem Maße bewährt!!! VDMA | Dr. Frank Wohnsland Seite 3 Warum Neuausgabe der PED? Vom New Approach zum NLF » Nach mehr als 20 Jahren Richtlinienerstellung: Ruf nach Vereinheitlichung bestimmter Elemente immer lauter » Richtlinien hatten sich über 20 Jahre weiterentwickelt von 1987 mit SPVD bis 2006 MRL einheitlicher(er) Rechtsrahmen unbedingt erstrebenswert » Beschluss 768/2008/EG vereinheitlicht unter anderem ‒ essentielle Begriffe ‒ Verpflichtungen der Marktakteure ‒ Konformitätsverfahren, Notifizierungen, Modulinhalte etc. » Gemeinsam mit EG-Verordnung 765/2008 (Akkreditierung, Marktüberwachung) entstand so ein neuer Rechtsrahmen: NLF – New Legislative Framework VDMA | Verfahrenstechnische Maschinen und Apparate | Dr. Frank Wohnsland Seite 4 2 Anpassung an NLF: „Omnibus“-Verfahren Insgesamt 10 Richtlinien von Anpassung betroffen » Formaler Akt » Bestehende Richtlinientexte so weit wie möglich beibehalten, jedoch umfassend ergänzt durch NLF-Text aus 768/2008/EG » Keine technischen Änderungen, nur formale/redaktionelle Anpassung ambitioniertes Vorhaben » Betroffen u. a.: ‒ ATEX-Richtlinie 94/9/EG → 2014/34/EU ‒ Niederspannungsrichtlinie 2006/95/EG → 2014/35/EU ‒ Einfache Druckbehälterrichtlinie 2009/105/EG (SPVD, ehem. 87/404/EWG) → 2014/29/EU ‒ EMV-Richtlinie 2004/108/EG → 2014/30/EU ‒ Druckgeräterichtlinie 97/23/EG (Pressure Equipment Directive = PED) → 2014/68/EU VDMA | Dr. Frank Wohnsland Seite 5 Anpassung der PED – neben NLF auch CLP PED-Anpassung etwas komplexer » Zeitliche Überschneidung: zusätzlich PED-Anpassung an neue EG-Chemikalienverordnung 1272/2008, auch bekannt als CLP-Verordnung („CLP“ = Classification, Labelling and Packaging of Chemicals) » NLF-CLP-Anpassung aufgrund von Impact Assessment zu CLP verzögert, daher PED aus Omnibus-Prozess zeitlich herausgelöst Damit zwei Anpassungsschritte für PED: » Formale Anpassung an NLF ohne technische Änderungen, keine umfassende Revision » Inhaltliche Anpassung an CLP mit technischer Änderung des bisherigen Abschnitts 9 der PED ‒ Änderung auf Gefährdungseinteilung der Chemikalien beschränkt – keine weitergehende technische Revision ‒ Expertise durch Wissenschaft und Industrie – gute Zusammenarbeit mit EU-Kommission VDMA | Dr. Frank Wohnsland Seite 6 3 Zeitplan Richtlinienanpassung Die wichtigsten Eckdaten » 8 Omnibus-Richtlinien (fast alle außer PED): ‒ Am 29. März 2014 im Amtsblatt neu veröffentlicht ‒ Verbindliche Anwendung seit 20. April 2016 » PED-Daten etwas später: ‒ Veröffentlichung im Amtsblatt am 27. Juni 2014 ‒ Verbindliche Anwendung ab 19. Juli 2016 (formell ohne(!!!) Übergangsfrist) ‒ Ausnahme: Neue Passage zu CLP bereits seit 01. Juni 2015 verbindlich VDMA | Dr. Frank Wohnsland Seite 7 Warum Anpassung an CLP? Essentiell für Fluideinteilung nach PED » PED unterteilt Druckgeräte in Gefährdungskategorien I bis IV » Kriterien hierfür: Druck, Volumen/Nennweite, Aggregatszustand des Mediums, Gefährlichkeit des Mediums » PED griff für Gefährdungseinteilung der Medien zurück auf Gefahrstoffrichtlinie 67/548/EWG (DSD = Dangerous Substances Directive) » DSD wurde am 01. Juni 2015 verbindlich abgelöst durch CLP » Um Regelungslücke zu vermeiden: Künftig Inbezugnahme der CLP erforderlich » „Bloßer“ Wechsel des referenzierten Gesetzes nicht ausreichend – Anpassung der PED an neues CLP-System VDMA | Dr. Frank Wohnsland Seite 8 4 Anpassung der PED an CLP Wo war die PED zu ändern? » PED 97/23/EG unterteilte in Art. 9 Medien bislang in gefährliche Fluide (Gruppe 1) und ungefährliche Fluide (Gruppe 2) nach DSD » Gruppe 1: ‒ explosionsgefährlich ‒ hochentzündlich, leichtentzündlich, entzündlich (wenn Tmax über Flammpunkt) ‒ giftig und sehr giftig ‒ brandfördernd (oxidierend) » Gruppe 2: ‒ alle anderen Fluide Wichtig: Fluid-Einteilung ist nur relevant für spätere Kategorie-Einteilung, keine Aussage über technische Maßnahmen! VDMA | Dr. Frank Wohnsland Seite 9 Anpassung der PED an CLP Einige Eckpunkte zur CLP-Verordnung » Angleichung des europäischen Chemikalienrechts an GHS (Globally Harmonised System) » Wichtigste Neuerungen (für PED-Betrachtung): ‒ (Marginale) Verschiebung von Flammpunktgrenzen ‒ Einteilungsschema für „hochentzündlich“, „leichtentzündlich“ etc. nun etwas stärker unterteilt ‒ Toxizitäten: Stärkerer Fokus auf Aufnahme durch den Körper („giftig bei inhalativer, oraler, dermaler Aufnahme“ in CLP gegenüber „giftig“ unter DSD) ‒ Ersatz der „alten“ R-Sätze durch H-Sätze Nur Grundlage für Gruppierung ändert sich, nicht das Prinzip (Umsetzung in Diagrammen in PED) VDMA | Dr. Frank Wohnsland Seite 10 5 Anpassung der PED an CLP Wie erfolgte Übergang zu CLP? » Neuer Artikel 13 „ersetzt“ Art. 9 » Einteilung der physikalischen Eigenschaften (explosionsfähig, entzündlich, oxidierend) nahezu identisch » Schwierigkeiten eher bei Toxizitäten, da bisherige Einteilung nach DSD stärker von CLP-Konzept abweicht » Ziel der EU-Kommission, Status Quo so weit wie möglich beizubehalten, nahezu erreicht » Nur bei wenigen Druckgeräten – explizit gefertigt für sehr spezielle Fluide – ergeben sich in der Praxis Änderungen » Ggf. Einfluss auf Betriebsanleitung (neue Piktogramme, Sicherheitshinweise, Signalwörter) » Neue Leitlinie B-41, die gefährliche Substanzen mit H-Sätzen verlinkt VDMA | Dr. Frank Wohnsland Seite 11 Anpassung der PED an NLF – die neue PED 2014/68/EU Erstes kurzes Fazit vorweg » Wichtigstes Ziel erreicht: Richtlinien untereinander konsistent » Sehr umfangreiche Anpassung – PED-Text um mehr als 50 % vergrößert » Neuerungen vor allem im verfügenden Teil: Begriffsdefinitionen, Verpflichtungen der Marktteilnehmer, Notifizierungen, aber auch in Modulen (Anhang III) » Technische Anforderungen (Anhang I) unverändert » Dennoch auch weitergehende Modifikationen: ‒ Umfangreiche redaktionelle Umstrukturierung ‒ Unreflektierte Einführung neuer Begriffe in Konflikt mit lange etablierten Prozessen ‒ Fehlende Übergangsfristen VDMA | Dr. Frank Wohnsland Seite 12 6 Die neue PED 2014/68/EU – formale Änderungen Redaktionelle Neustrukturierung » Art. 3(3)-Behälter (müssen wegen ihrer Betriebsparameter nicht Anh. I der PED erfüllen, erhalten kein CE nach PED) werden spätestens ab Juli 2016 zu „Art. 4(3)-Behältern“ Viele Firmen oder Institutionen müssen dadurch in großem Umfang interne Dokumente umstellen » Ausnahmen 1.3.1 bis 1.3.21 werden künftig zu Ausnahmen nach Art. 1(2)a bis 1(2)u auch hier ändern sich feststehende Begriffe („Ausnahme 1.3.10“...), Auswirkungen auf Dokumentation » Sämtliche(!) Leitlinien zur PED müssen wegen veränderter Kapitelbezüge einer formellen Revision unterzogen werden ‒ Neues Nummerierungsschema: Aus Leitlinie 1/1 wird A-01, aus 3/12 wird C-12 etc. ‒ Anpassung der redaktionellen Bezüge und Begriffe VDMA | Dr. Frank Wohnsland Seite 13 Die neue PED 2014/68/EU – formale Änderungen Unklarheiten zur Verantwortung bzgl. Sprache der Betriebsanleitung durch unreflektierte Übernahme von Formulierungen aus Beschluss 768/2008/EG » Bisher in Art. 4(3) (künftig Art. 5(3)): „Die Mitgliedstaaten können [...] verlangen, dass die in Anhang I Abschnitte 3.3 und 3.4 genannten Angaben in der/den Amtssprache(n) der Gemeinschaft vorliegen, die der Mitgliedstaat, in dem die Druckgeräte und Baugruppen auf dem Markt bereitgestellt werden, [...] festlegen kann.“ Leitlinie 9/21: „Bei Druckgeräten, die speziell für einen bestimmten Endbenutzer hergestellt werden und die Gegenstand eines Vertrages zwischen Lieferant und Endbenutzer sind, kann [...] vertraglich vereinbart werden, wer die Übersetzung(en) übernehmen soll.“ » Künftig zusätzlich in Art. 6(7): „Die Hersteller gewährleisten, dass den Druckgeräten oder Baugruppen [...] die Betriebsanleitung und die Sicherheitsinformationen nach Anhang I Nummern 3.3 und 3.4 beigefügt sind; sie werden gemäß der Entscheidung des betreffenden Mitgliedstaats in einer Sprache, die von den Verbrauchern und anderen Nutzern leicht verstanden werden kann, zur Verfügung gestellt. [...]“ Leitlinie 9/21 wurde bestätigt! (Neuveröffentlichung als I-21) VDMA | Dr. Frank Wohnsland Seite 14 7 Die neue PED 2014/68/EU – formale Änderungen 1:1-Anpassung des verfügenden Teils und von Anhang III (Module) an NLF » Aufnahme von Definitionen und Pflichten aus Blue Guide für Hersteller, Importeure und Händler » Sanktionen können nun strafrechtlicher Natur sein » Erweiterung der Schutzklauselverfahren (gefährliches Produkt oder Nichtkonformität) » Aus benannten Stellen werden künftig (in Deutschland) „notifizierte Stellen“ » Änderung von Modulbezeichnungen und -inhalten(!) ‒ Aus A1 wird A2, aus C1 wird C2 ‒ Aus B1 wird B (Entwurfsmuster) ‒ Aus B wird B (Baumuster) ‒ Vereinzelt logische Inkonsistenzen Modulinhalte mit bisherigen Beschreibungen vergleichen!!! Wichtig: Zertifikate und Bescheinigungen benannter Stellen bleiben gültig!!! VDMA | Dr. Frank Wohnsland Seite 15 Die neue PED 2014/68/EU – inhaltliche Änderungen Ersatz des Begriffs „Hazard“ durch „Risk“ » Die bei weitem am kontroversesten diskutierte Neuerung » An vielen Stellen wurde der etablierte Begriff „Gefahrenanalyse“ ersetzt/ergänzt durch Forderung nach einer dokumentierten „Risikoanalyse“ und/oder Risikobewertung (neu in den Modulen) » Geht – je nach Auffassung der beteiligten Parteien – deutlich über eine rein redaktionell/formelle Anpassung hinaus » Technische Definition des Begriffs „Risiko“ (deutsches ProdSG): Produkt aus Eintrittswahrscheinlichkeit eines Schadensfalls und Schadenshöhe » Paradigmenwechsel? ‒ Abschätzung des Schadensausmaßes? – normalerweise keine Informationen bezüglich der Aufstellungsbedingungen der Geräte ‒ Wahrscheinlichkeit für ein druckbedingtes Versagen? – gravierende Abweichung vom PEDGrundkonzept » Bereits heute unterschiedliche Interpretationen in den betroffenen Kreisen VDMA | Dr. Frank Wohnsland Seite 16 8 Die neue PED 2014/68/EU – inhaltliche Änderungen „Risk“ vs. „Hazard“ – Lösungsansatz » Kein „quantitativer“ theoretischer Ansatz mit Wahrscheinlichkeiten und Schadensausmaß, sondern Vermeiden des druckbedingten Zerknalls durch geeignete Anwendung der PED: ‒ Gefahren- und Risikoanalyse = bisherige Gefahrenanalyse ‒ Risikobewertung = Gefahrenbewertung = bestimmungsgemäße Verwendung des Druckgerätes und nach vernünftigem Ermessen vorhersehbare unsachgemäße Verwendung bewerten und Maßnahmen ableiten ‒ 3-stufiges Konzept: ‒ Ermittlung der zutreffenden Grundlegenden Sicherheitsanforderungen aus Anhang I der PED ‒ Auswahl geeigneter Werkstoffe, Auslegungsmethoden, Fertigungs- und Prüfverfahren ‒ Betriebsanleitung nach Anhang I, Abschnitt 3.4 Bei korrekter Umsetzung der Anforderungen der „alten“ PED keine praktische Änderung, bis auf Forderung nach dokumentierter Risikoanalyse » Neue Leitlinien H-04 und H-20 sollen Sachverhalt klären: KEINE KONZEPTIONELLE ÄNDERUNG VDMA | Dr. Frank Wohnsland Seite 17 Leitlinie H-20 (Entwurf) Question: Does the introduction of the term analysis and assessment of the risks in the new PED 2014/68/EU change the concept of “hazard analysis” that was originally laid out in the old PED 97/23/EC? Answer: No. It was NOT the purpose of the newly introduced terms “risk analysis” and “risk assessment” to establish a completely new concept. The new terms do, however, describe more correctly the already existing concept that has been and still is underlying the conformity assessment and manufacturing process under the PED. The hazard analysis under the “old” 97/23/EC already corresponded to the hazard AND risk analysis under the new 2014/68/EU. Consequently, a manufacturer who in the past correctly followed the concept of a “hazard analysis” as it was defined in 97/23/EC was – when combining it with the conformity assessment – carrying out a risk assessment as it is now formally required in 2014/68/EU. Nevertheless, the new PED 2014/68/EU explicitly requires that the technical documentation includes a record of the analysis and assessment of the risk(s). VDMA | Dr. Frank Wohnsland Seite 18 9 Leitlinie H-04 (Entwurf) Question: How shall the analysis of the hazards and risks [...] be carried out and documented? Answer: The analysis of the hazards and risks shall enable the manufacturer to identify and to determine the potential hazardous situations associated with the pressure equipment which could occur when his equipment is installed and used in reasonably foreseeable conditions. The subsequent risk assessment does not require a quantitative approach with probabilistic analysis and/or assumptions of possible extents of damage. The goal of the risk assessment is rather the appropriate application of the essential safety requirements of the PED [...] in order to avoid failure of the pressure equipment. [...] After the manufacturer has decided the extent of the equipment and/or the assembly [... and] its intended use, he must identify the hazards and complete a risk assessment which will enable him to implement appropriate measures to address the essential safety requirements of Annex I [...]. The hazard and risk analysis process may be facilitated by using harmonised standards but they do not relieve the manufacturer of his obligation to carry out the analysis. VDMA | Dr. Frank Wohnsland Seite 19 Die neue PED 2014/68/EU – inhaltliche Änderungen Eigenhersteller nach PED » Gemäß Art. 2(18): Hersteller ist [...] „jede natürliche oder juristische Person, die ein Druckgerät oder eine Baugruppe herstellt [...] oder herstellen lässt und dieses Druckgerät oder diese Baugruppe unter ihrem eigenen Namen [...] vermarktet oder für eigene Zwecke verwendet“ » Anforderungen der PED (einschließlich CE etc.) gelten damit auch bei Verwendung von selbst gefertigten Druckgeräten im eigenen Hause » Aber: Was bedeutet dies für Baugruppen und Anlagen? ‒ Bislang: Zusammenbau mehrerer Druckgeräte unter Betreiberverantwortung – „nur“ Anlage (unter BetrSichV), keine Baugruppe nach PED ‒ Wird durch neue Definition „für eigene Zwecke“ jeder Zusammenbau zu „Baugruppe“? » Laut EU-Kommission: Eine solche Änderung war nie vorgesehen und im Rahmen des Verfahrens nicht zulässig; deshalb auch Erweiterung des Erwägungsgrunds (7) » Dennoch auch hier unterschiedliche Interpretationen in Mitgliedsstaaten Klärung mehr als wünschenswert (über offizielle Mitteilung EU-Kommission) VDMA | Dr. Frank Wohnsland Seite 20 10 Eigenherstellung – Stellungnahme der EU-Kommission Stellungnahme des juristischen Dienstes der EU-Kommission: The question was raised on whether assemblies assembled on the site of the user under his entire responsibility and which are outside the scope of the current PED are covered by the new PED. The Commission services consider that the new PED has not changed the situation as regards this issue, and therefore the above mentioned assemblies remain outside the scope also of the new PED. [...] The Commission services reconfirm that the exclusion in recital 7 of the new PED of assemblies built on the site of a “user” under his entire responsibility remains fully applicable. The new PED did not modify the situation under current PED as regards the assemblies made on site under the responsibility of the user. This is in line with the purpose/intention of the alignment exercise, of the legislators and in coherence with the rest of the PED text and all discussions during the legislative process. Eindeutige Aussage: Keine Veränderung der bisherigen rechtlichen Situation bzgl. Herstellung von Anlagen unter Verantwortung des Betreibers VDMA | Dr. Frank Wohnsland Seite 21 Die neue PED 2014/68/EU – Was passiert am 19.07.2016? Fehlende Übergangsregelung » Verbindliches Inkrafttreten erfolgt – zumindest laut Richtlinientext – ohne Übergang zum 19. Juli 2016 » Für viele Hersteller in der Praxis kaum zu bewerkstelligen (Lagerware, lange Fertigungszeiten von bis zu 2 Jahren) » Vor allem formelles Problem bei Konformitätserklärung, keine technischen Änderungen » Problematik betrifft ALLE Omnibus-Richtlinien – Diskussionen auf übergeordneter Ebene » Praktikabelste Lösung: Konformitätserklärung mit Bezug zu beiden Richtlinien VDMA | Dr. Frank Wohnsland Seite 22 11 Konformitätserklärung vor und nach 19.07.2016 Akzeptierter Lösungsvorschlag in ATEX-Komitee “For products placed on the EU market as of 20 April 2016 (or, in the case of products manufactured for own use, put into service), the EU declaration of conformity must be in accordance with the new ATEX Directive 2014/34/EU. As the ATEX Directive requires the product to be accompanied by the declaration of conformity, it is difficult for manufacturers to ensure that the declaration is exchanged from one day to the next. In order to facilitate the transition to the new ATEX Directive 2014/34/EU, the EU declaration of conformity can already today (when conformity still has to be declared to the old Directive 94/9/EC) indicate the following: ‘The object of the declaration described above is in conformity with the relevant Union harmonisation legislation: Directive 94/9/EC (until April 19th, 2016) and Directive 2014/34/EU (from April 20th, 2016)’.” VDMA | Dr. Frank Wohnsland Seite 23 Die neue PED 2014/68/EU Ausblick » Immer wiederkehrende Frage: Wann gibt es eine Vollrevision? – vor Ende 2016 definitiv keine Aktivitäten » Sofern es zu technischer Revision kommt: lange Wunschliste ‒ Inhalte Anhang I (z. B. Zahlenwerte in Abschnitt 7.5, Sicherheitseinrichtungen in Abschnitten 2.10 und 2.11) ‒ Einarbeitung der ca. 240 Leitlinien ‒ Stellung der Art. 4(3)-Produkte ‒ Wärmetauscher ‒ Baugruppen ‒ Zusammenführung SPVD und PED ‒ Rolle der harmonisierten Normen VDMA | Dr. Frank Wohnsland Seite 24 12 Dr. Frank Wohnsland Ihr Kontakt VDMA Verfahrenstechnische Maschinen und Apparate Lyoner Straße 18 60528 Frankfurt am Main Telefon +49 69 6603-1399 E-Mail [email protected] VDMA | Verfahrenstechnische Maschinen und Apparate | Dr. Frank Wohnsland Seite 25 Herzlichen Dank Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! VDMA | Verfahrenstechnische Maschinen und Apparate | Dr. Frank Wohnsland Seite 26 13
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