Die Große Kreisstadt Torgau schreibt nachfolgenden Grundbesitz aus: Grundstück Puschkinstraße 4 - ehem. Kindereinrichtung „Sputnik“ Katasterbezeichnung: Gemarkung Torgau Flur 23, Flurstück 27, Teilfläche von ca. 1.150 m² Eigentümer: Große Kreisstadt Torgau Lage/ Bebauung: Das Grundstück liegt verkehrsgünstig an einer kommunalen Straße im Stadtzentrum der Großen Kreisstadt Torgau. 2 Vollgeschosse nach sächsischer Bauordnung; Nutzfläche ca. 498 m² ehem. Freimaurerloge; bis 2013 als Kindereinrichtung genutzt; Umbau zum Geschäftshaus/ Wohnhaus ist denkbar; große Raumeinheiten; ca. 80 % unterkellert Denkmalschutz: Einzeldenkmal Kaufpreis: Mindestgebot 80.000,00 € Ihr Kaufangebot einschließlich Nutzungsvorstellungen richten Sie bitte bis 29.07. 2016, 12.00 Uhr mit dem Vermerk auf der Vorderseite: „ Ausschreibung Grundstück ehem. Sputnik – Bitte nicht öffnen!“ an die Stadtverwaltung Torgau, Ref. Wirtschaftsförderung/Grundvermögen Markt 1, 04860 Torgau Ein Besichtigungstermin kann über: Stadtverwaltung Torgau, Dezernat Bauwesen, Facilitymanagement Frau Tscheuschner, Tel. 03421/ 748 332 [email protected] vereinbart werden. Für Inhalt und Richtigkeit dieser Ausschreibung ist jegliche Haftung ausgeschlossen. Alle Angaben erfolgen nach bestem Gewissen und auf der Grundlage der derzeit verfügbaren Unterlagen. Darüber hinaus kann die Große Kreisstadt Torgau von Bietern, mit denen sie Kaufverhandlungen aufnehmen will, verlangen, dass diese die Finanzierbarkeit des Kaufpreises glaubhaft nachweisen. Es handelt sich hierbei um eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Angeboten, die nicht den Bestimmungen der VOL/VOB unterliegt. Bei der Ausschreibung von Grundstücken handelt es sich um ein Verfahren, das mit gleichnamigen Verfahren nach der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) und Verdingungsverordnung für Leistungen (VOL) nicht vergleichbar ist. Alle mit der Veräußerung im Zusammenhang stehenden Kosten trägt der Käufer. Die Zuschlagsentscheidung erfolgt auf der Grundlage des Kaufpreisgebotes, der Nutzungsvorstellungen und der Ergebnisse von Verkaufsverhandlungen. Die Große Kreisstadt Torgau ist nicht verpflichtet, sich für eines der abgegebenen Gebote zu entscheiden. Die Entscheidung der Großen Kreisstadt Torgau ob, wann, an wen und zu welchen Konditionen verkauft wird, ist freibleibend. Mit der Versendung des Exposees ist kein Maklerauftrag verbunden. Lageplan: Gebäudeansicht:
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