Sputnik - Torgau

Die Große Kreisstadt Torgau schreibt nachfolgenden
Grundbesitz aus:
Grundstück Puschkinstraße 4 - ehem. Kindereinrichtung „Sputnik“ Katasterbezeichnung:
Gemarkung Torgau
Flur 23, Flurstück 27,
Teilfläche von ca. 1.150 m²
Eigentümer:
Große Kreisstadt Torgau
Lage/ Bebauung:
Das Grundstück liegt verkehrsgünstig an einer kommunalen Straße im
Stadtzentrum der Großen Kreisstadt Torgau.
2 Vollgeschosse nach sächsischer Bauordnung; Nutzfläche ca. 498 m²
ehem. Freimaurerloge; bis 2013 als Kindereinrichtung genutzt;
Umbau zum Geschäftshaus/ Wohnhaus ist denkbar;
große Raumeinheiten; ca. 80 % unterkellert
Denkmalschutz:
Einzeldenkmal
Kaufpreis:
Mindestgebot 80.000,00 €
Ihr Kaufangebot einschließlich Nutzungsvorstellungen richten Sie bitte bis
29.07. 2016, 12.00 Uhr mit dem Vermerk auf der Vorderseite: „ Ausschreibung Grundstück ehem.
Sputnik – Bitte nicht öffnen!“
an die
Stadtverwaltung Torgau,
Ref. Wirtschaftsförderung/Grundvermögen
Markt 1, 04860 Torgau
Ein Besichtigungstermin kann über:
Stadtverwaltung Torgau, Dezernat Bauwesen, Facilitymanagement
Frau Tscheuschner, Tel. 03421/ 748 332
[email protected]
vereinbart werden.
Für Inhalt und Richtigkeit dieser Ausschreibung ist jegliche Haftung ausgeschlossen. Alle Angaben
erfolgen nach bestem Gewissen und auf der Grundlage der derzeit verfügbaren Unterlagen. Darüber
hinaus kann die Große Kreisstadt Torgau von Bietern, mit denen sie Kaufverhandlungen aufnehmen will,
verlangen, dass diese die Finanzierbarkeit des Kaufpreises glaubhaft nachweisen. Es handelt sich
hierbei um eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Angeboten, die nicht den Bestimmungen
der VOL/VOB unterliegt. Bei der Ausschreibung von Grundstücken handelt es sich um ein Verfahren,
das mit gleichnamigen Verfahren nach der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) und
Verdingungsverordnung für Leistungen (VOL) nicht vergleichbar ist.
Alle mit der Veräußerung im Zusammenhang stehenden Kosten trägt der Käufer.
Die Zuschlagsentscheidung erfolgt auf der Grundlage des Kaufpreisgebotes, der Nutzungsvorstellungen
und der Ergebnisse von Verkaufsverhandlungen.
Die Große Kreisstadt Torgau ist nicht verpflichtet, sich für eines der abgegebenen Gebote zu
entscheiden. Die Entscheidung der Großen Kreisstadt Torgau ob, wann, an wen und zu welchen
Konditionen verkauft wird, ist freibleibend. Mit der Versendung des Exposees ist kein Maklerauftrag
verbunden.
Lageplan:
Gebäudeansicht: