Mitteilungsblatt Gemeinde Schnürpflingen Alb-Donau-Kreis Herausgeber: Druck: Herausgeber: Verlag: Bürgermeisteramt Schnürpflingen URBAN Amtsblatt Verlag GmbH Bürgermeisteramt Schnürpflingen NAK GmbH & Co.KG Hauptstraße 17, 89194 Frauenstraße 77, 89194Schnürpflingen Schnürpflingen 77, 89073 89073Ulm Ulm Telefon: (0 73 46) Telefon: (07 31) 156 -- 681, 46) 36 3664, 64,Fax: Fax:37 379393 (0731) 681, Fax: Fax:156 156- -684 684 info@schnuerpflingen.de [email protected] [email protected]@n-pg.de www.schnuerpflingen.de www.urban-verlag.de www.schnuerpflingen.dewww.nak-verlag.de 55. Jahrgang Freitag, den 5. August 2016 Sprechstunden der Gemeindeverwaltung: Montag bis Freitag Montag zusätzlich von 08.00 - 12.00 Uhr von 16.30 - 19.30 Uhr 6/Nr. 31 Heimatverein „Die lustigen Ammertaler“ 17. Ammerstetter Dorffest am Festplatz vom 05. - 07. August 2016 Auf unserem Programm steht Folgendes: Freitag, 05. August 2016 20.30 Uhr Summer Beats mit DJ FAB 20.30 – 21.30 Uhr Eintritt frei Ab 21.30 Uhr Eintritt: 4 € Samstag, 06. August 2016 18.30 Uhr ca. 20.00 Uhr Ammerstetter Trachtenparty Fassanstich Unterhaltungsmusik mit „Albschreck Untersulmetingen“ ab 23.00 Uhr Musik aus der Dose Partymusik 80er, 90er und die Hits von heute. Dazwischen Tanzeinlagen unserer jungen Volkstanzgruppe Sonntag, 07. August 2016 ab 11.30 Uhr Mittagstisch (Schweinebraten mit Spätzle und Salat, Leberkäse, Salatteller) ab 12.00 Uhr Unterhaltungsmusik mit dem „Musikverein Schnürpflingen“ ab 15.30 Uhr Volkstanzeinlage mit der Volkstanzgruppe „Die lustigen Ammertaler“ ab 17.00 Uhr Unterhaltungsmusik mit der „Banzendorfkapelle Hüttisheim“ ab 20.00 Uhr Dämmerschoppen mit gemütlichem Ausklang Samstag & Sonntag: Eintritt frei!!! Grillspezialitäten: Kaffeestüble: Schaschlik, Feuerwurst, Currywurst, Rote, Weiße und Pommes Kuchen und Kaffee, Eisbecher, Wein und Käseteller, Sprizz, Hugo und Lillet Wild Berry Am Sonntag, können sich die Kinder in der Hüpfburg austoben. Der Heimatverein „Die Lustigen Ammertaler“ e.V. freut sich über Ihren Besuch. - 2 - Schnürpflingen HINWEIS: Betriebsferien Von Montag, 15. August 2016 bis Samstag, 27. August 2016 (Kalenderwoche 33/34). In dieser Zeit erscheint kein Mitteilungsblatt. Altersjubilare Umsetzung des KVz in Beuren am Montag, 8. August 2016 - Ausfall der Telekommunikation für ca. 2 Stunden Im Zusammenhang mit der Umlegung von Stromleitungen in Beurendurch die Fa. EBS im Auftrag der EnBW, muss auch der Kabelverzweiger (KVz) der Telekom und der DSLAM der Fa. NeckarCom umgesetzt werden. Dies führt dazu, dass am Montag, 8. August 2016 in der Zeit von 8:00 Uhr - 14:00 Uhr dieseKomponenten für ca. 2 Stunden vom Strom getrennt werdenmüssen. Bitte beachten Sie, dass in dieser Zeit in Beuren weder das Telefonieren noch das Surfen im Internet möglich ist. Die Fa. EBS bemüht sich die Zeitspanne so kurz wie möglich zu halten. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Die Gemeindeverwaltung Die Gemeindeverwaltung gratuliert recht herzlich und wünscht alles Liebe und Gute am Freitag, 05.08.2016 Herrn Adolf Glanz, Schulstr. 5, Schnürpflingen zum 78. Geburtstag Badesee Wasserqualität Die Wasserqualität wird regelmäßig vom Kreis- bzw. Landesgesundheitsamt überprüft. Die letzte Wasseranalyse erfolgte am 18. Juli 2016. Die mikrobiologischen Untersuchungen ergaben keine Beanstandungen. (Die genauen Erläuterungen sind während der üblichen Sprechzeiten im Rathaus einsehbar.) Die Gemeindeverwaltung Geänderte Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung während der Urlaubszeit Während der Urlaubszeit ist das Rathaus nicht ständig besetzt. Bitte beachten Sie, dass am 15.08.2016 keine Abendsprechstunde stattfindet und am 22.08. und 23.08.2016 das Rathaus ganztägig geschlossen ist. Ansonsten sind wir montags bis freitags zu den gewohnten Öffnungszeiten von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und montags zusätzlichvon 16.30 bis 19.30 Uhr zu erreichen. Bürgermeister Michael Knoll ist vom 17.08. bis zum 02.09.2016 urlaubsabwesend. Seine beiden Stellvertreter Georg Aubele und Thomas Hertle stehen Ihnen bei Bedarf selbstverständlich gerne als Ansprechpartnerfür Ihre Anliegen zur Verfügung. Gegebenenfalls bitten wir Sie, sich mit der Gemeindeverwaltung, Tel. 3664 zwecks Terminvereinbarung in Verbindung zu setzen. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Die Gemeindeverwaltung Information, Beratung und Auskunft über • • • • • Renten Medizinische Rehabilitation Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner Versicherungsfragen Datum: 9. August 2016 Uhrzeit: 08.20 - 12.00 Uhr 13.00 - 15.20 Uhr Ort: Rathaus Dietenheim Zimmer:Trauzimmer Terminvereinbarungen empfohlen unter: 0731 / 92 04 10. Bitte bringen Sie Ihre Versicherungsunterlagen mit. Grundschule Hüttisheim Die Gemeinde Hüttisheim bietet die Nachmittagsbetreuung für Grundschulkinder an. Die Schülerinnen und Schüler können unter Aufsicht in Räumen der Grundschule ein Mittagessen einnehmen und ihre Hausaufgaben erledigen oder sich anderweitig beschäftigen. Die Betreuung findet täglich bis 15 Uhr statt. Hierfür suchen wir ab September 2016 eine Betreuungskraft für die Nachmittagsbetreuung der Grundschulkinder auf geringfügiger Stundenbasis (bis 450,- €) Idealerweise verfügen Sie über Erfahrungen in der Arbeit mit Kindern. Die Stelle ist auf zwei Personen aufgeteilt, weshalb Urlaubs- und Krankheitsvertretung geregelt sind. Einsatzort ist die Grundschule Hüttisheim. Die Arbeitszeit ist zwei-/dreimal wöchentlich knapp drei Stunden. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an die Gemeinde Hüttisheim, Hauptstraße 33, 89185 Hüttisheim. Für Fragen steht Ihnen die Hauptamtsleiterin, Frau Jenny Reinfeld, Tel. 07305/7263 zur Verfügung. - 3 - Schnürpflingen Kinderkrippe Hüttisheim Wir suchen ab September 2016 eine Reinigungskraft auf geringfügiger Stundenbasis (bis maximal 450,- €). Einsatzort ist die Kinderkrippe in Hüttisheim. Der Beschäftigungsumfang beträgt etwa 3 Stunden an 3 Wochentagen. Die Tätigkeit kann bei freier Zeiteinteilung ab 16 Uhr ausgeübt werden. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an die Gemeinde Hüttisheim, Hauptstraße 33, 89185 Hüttisheim. Für Fragen steht Ihnen die Hauptamtsleiterin, Frau Jenny Reinfeld, Tel. 07305/7263 zur Verfügung. Nachbarschaftsgrundschule Staig Für das kommunale Betreuungsangebot an der Nachbarschaftsgrundschule Staig suchen wir zum 12. September 2016 eine/n Mitarbeiter/in für die Kernzeit- und Nachmittagsbetreuung Wenn Sie über pädagogisches Geschick verfügen, Spaß am Umgang mit Grundschulkindern haben, Einsatzbereitschaft und Kreativität für Sie selbstverständlich sind, freuen wir uns über Ihre Bewerbung. Das Angebot der Gemeinde gewährleistet die ergänzende Betreuung der Grundschüler von Klasse 1 bis 4 im Zeitkorridor von 7.00 bis 14.00 Uhr bzw. 14.00 bis 16.30 Uhr. Ihre Mitarbeit ist ein- bis fünfmal wöchentlich in dem o.g. Zeitrahmen erforderlich. Der Arbeitsaufwand beträgt ca. 50 Stunden/Monat. Die Einrichtung ist zusätzlich an 4 Wochen während der Schulferien durchgehend geöffnet. Hierbei und im Falle von Krankheits- und Urlaubsvertretungen wird Ihre Unterstützung über das genannte Regelmaß hinaus benötigt. Eine adäquate Vergütung Ihrer Arbeitsleistung im Rahmen der geringfügigen Beschäftigung wird zugesichert. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann senden Sie Ihre Bewerbungunter Angabe des Stichworts „Kernzeitbetreuung“ bis spätestens 22. August 2016 an das Bürgermeisteramt der Gemeinde Staig. Weitere Auskünfte erhalten Sie auch gerne von Herrn BM Martin Jung, Tel. 07346/960314. Von Menschen vor Ort. Für Menschen vor Ort. Aus dem Gemeinderat Sitzungsberichte der letzten GR-Sitzungen 1. Baugesuche Der Gemeinderat hat das gemeindliche Einvernehmen zur Bauvoranfrage „Neubau eines Einfamilienhauses, Hauptstraße, Flurstück-Nr. 30/2“ sowie zu den Baugesuchen „Neubau eines Wohnhauses mit Garage als Betriebsleiterwohnung, Im Brühl 14“ und Neubau eines Lager- und Geräteschuppens, Turmstraße, Flurstück-Nr. 1046/4 erteilt. Abgelehnt wurde dagegen die Errichtung einer Plakatwerbetafel in Ammerstetten. Die Plakatwerbetafel hätte eine Größe ca. 2,70 m Höhe auf 3,70 m Breite und fügt sich somit nicht ins Ortsbild ein. Erschwerend kommt hinzu, dass sich das Vorhaben in unmittelbarer Nähe zur Ammerstetter Kapelle befindet. 2. Betreuung von Flüchtlingen in Schnürpflingen und im GVV-Gebiet - Sachstandbericht und interkommunale Zusammenarbeit Die Gemeinde konnte in eine Wohnung in der Weinstetter Straße eine 7-köpfige irakische Familie unterbringen. Insgesamt sind somitin Schnüpflingen nun 22 Flüchtlinge untergebracht. Bei einerangenommenen Zuweisung von 2.000 Personen in die Anschlussunterbringungim Alb-Donau-Kreis hätte die Gemeinde eine Aufnahmeverpflichtung von 21 Personen für das Jahr 2016. Somit wäre diese für dieses Jahr erfüllt. In der Zwischenzeit wird sogar von deutlich weniger Personen ausgegangen, so dass die Gemeindederzeit wohl die Aufnahmequote übererfüllt hat. Es wurde beschlossen eine auf 3 Jahre befristete interkommunale Stelle für einen Sozialarbeiter für das Flüchtlingsmanagement der Gemeinden Hüttisheim, Staig und Schnürpflingen zu schaffen. Insgesamt ist hierfür mit Fördermitteln in Höhe von 105.000,00 Euro auf 3 Jahre zu rechnen. Die Förderung entspricht in etwa 50 % der Kosten. Interkommunale Zusammenarbeit wird privilegiert behandelt. Die Kosten der Stelle sollen auf die Gemeinden Staig, Hüttisheim und Schnürpflingen nach dem Einwohnerschlüssel über den GVV-Haushalt aufgeteilt werden. 3. Wasserrechtliche Erlaubnis der Gemeinde Schnürpflingen Bürgermeister Michael Knoll berichtete, dass in Staig eine Besprechungbezüglich der gemeinsamen Vorgehensweise der Weihungstalgemeinden zur Erlangung einer neuen wasserrechtlichen Erlaubnis stattgefunden hat. Diese wird zum Betrieb der Regenüberlaufbecken (RÜB), also für das Einleiten von verdünntem Abwasser bei Regenwetter benötigt. Die vorliegende gemeinsame Erlaubnis, die auch das Regenüberlaufbecken in Ammerstetten einschließt, ist bis zum 31.12.2018 befristet. Dahingegen ist die wasserrechtliche Erlaubnisder Gemeinde für die RÜBs in Schnürpflingen bereits ausgelaufen. Im Sinne einer Harmonisierung der Laufzeiten und um eine gemeinsame Vorgehensweise der Weihungstalgemeinden zu ermöglich, wurde eine Duldung des Betriebs der RÜBs in Schnürpflingen bis zum 31.12.2018 beim Landratsamt schriftlich beantragt. Diesem Antrag hat das Landratsamt zugestimmt. - 4 - Schnürpflingen 4. Erlass einer Satzung über die Zulässigkeit von Werbeanlagen für die Gemeinde Schnürpflingen mit den Teilorten Ammerstetten und Beuren Der Gemeinderat hat sich schon im Jahr 2010 ausführlich mit dem Erlass einer Satzung über die Zulässigkeit von Werbeanlagen für die Gemeinde Schnürpflingen mit den Teilorten Ammerstetten und Beuren befasst. Zur Wahrung des vorhandenen Ortsbildes und Erhaltung von städtebaulichen Werten, wurde es als erforderlich angesehen, örtliche Bauvorschriften zu erlassen, um die aufkommende Vielzahl der Werbeanlagen entlang der Ortsdurchfahrten regeln zu können. Rechtsgrundlage für den Erlass solcher örtlicher Bauvorschriften ist § 74 Landesbauordnung. Es können u.a. die Anforderungen an die Anzahl, Größe und der Ausschluss bestimmter Anlagen in den unterschiedlichen Gebietsarten geregelt werden. Nachdem der Gemeinderat am 04.08.2010 die Satzung beschlossen hat, wurde das Landratsamt mit Schreiben vom 16.08.2010 um Genehmigung der Satzung gebeten. Da nach neuerer Rechtslage allerdings eine Satzung die örtliche Bauvorschriften regelt nicht mehr genehmigungspflichtig ist, wurde diese nicht erteilt. Dies führte dazu, dass die Satzung nicht veröffentlicht wurde und somit auch keine Rechtskraft erlangte. Diese Veröffentlichung wurde nun im Mitteilungsblatt Nr. 25 vom 24. Juni 2016 als letzter Schritt zur Schaffung der Rechtskräftigkeit der Satzung nachgeholt. Bereitschaftsdienste Ärztlicher Bereitschaftsdienst: 116 117 Wenn Sie diese Nummer wählen, hören Sie zunächst eine Bandansage, die Ihnen die Adresse der nächstgelegenen Notfallpraxis und die Öffnungszeiten nennt. Falls Sie aus medizinischen Gründen einen Hausbesuch benötigen, bleiben Sie in der Leitung. Sie werden sodann an die zuständige Rettungsleitstelle weitergeleitet, welche die Hausbesuche koordiniert. Der ärztliche Bereitschaftsdienst ist nicht zu verwechseln mit dem Rettungsdienst, der in lebensbedrohlichen Fällen Hilfe leistet. Bei Notfällen, zum Beispiel Ohnmacht, Herzinfarkt, akuten Blutungen oder Vergiftungen, alarmieren Sie bitte sofort den Rettungsdienst unter der Notrufnummer 112. Zentrale Notfallpraxis am Bundeswehrkrankenhaus Ulm Oberer Eselsberg 2, 89081 Ulm Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 18 bis 23 Uhr Samstag, Sonn- und Feiertag: 8 bis 23 Uhr Zu diesen Zeiten können Patienten ohne Voranmeldung in die Notfallpraxis kommen, dort ist ständig ein Arzt vorhanden. Zentrale Notfallpraxis an der Universitätsklinik für Kinder- und Jugendliche bis einschl. 17 Jahre Eythstraße 24, 89075 Ulm Öffnungszeiten: Montag bis Freitag: 19 – 22.00 Uhr Samstag, Sonn- und Feiertag: 9 – 21.00 Uhr Zu diesen Zeiten können Eltern mit ihren Kindern ohne Voranmeldung in die Praxis kommen. Außerhalb dieser Zeiten übernimmt die Universitätsklinik für Kinder und Jugendliche die Versorgung. Augenärztlicher Notdienst Tel.: (0180) 1 92 93 50 Kinderärztlicher Notdienst Tel.: (0180) 6 07 31 00 Zahnärztlicher Notdienst Tel.: (0180) 5 91 16 01 Tierärztlicher Notdienst Tel.: (0700) 12 16 16 16 Apotheken-Notdienst am Samstag, 06.08.2016 von Samstag 8.00 Uhr bis Sonntag 8.00 Uhr • Brunnen-Apotheke, Memminger Str. 19, 89287 Bellenberg, Tel. (07306) 96100 von Samstag 8.30 Uhr bis Sonntag 8.30 Uhr • Apotheke Wiblingen, Donautalstr. 46, 89079 Ulm-Wiblingen, Tel. (0731) 41027 • Antonius-Apotheke, Hauptstr. 26, 88433 Schemmerhofen, Tel. (07356) 1711 • Rathaus-Apotheke, Ehmannstr. 2, 89081 Ulm-Jungingen, Tel. (0731) 65083 • Gabler-Apotheke, Joseph-Gabler-Str. 2, 88416 Ochsenhausen, Tel. (07352) 8411 am Sonntag, 07.08.2016 von Sonntag, 8.00 Uhr bis Montag, 8.00 Uhr • Apotheke Stadtpassage, Hauptstr. 11, 89250 Senden, Tel. (07307) 4053 • Linden-Apotheke, Apothekerstr. 17, 89257 Illertissen, Tel. (07303) 2370 von Sonntag, 8.30 Uhr bis Montag, 8.30 Uhr • 7-Schwaben-Apotheke, Mittelstr. 16, 88471 Laupheim, Tel. (07392) 168070 • Marien-Apotheke, Schützenstr. 1, 89231 Neu-Ulm, Tel. (0731) 73750 • Ried Plus Apotheke, Stifterweg 7, 89075 Ulm-Eselsberg, Tel. (0731) 53136 In der Zeit von 20:00 Uhr bis 8:00/8:30 Uhr morgens werden ärztliche Rezepte beliefert und dringend benötigte Arzneimittel sowie Krankenpflege-, Säuglingspflege-, Säuglingsnährmittel, Hygieneartikel und Desinfektionsmittel abgegeben.Die Notdienstgebühr während der allgemeinen Ladenschlusszeiten beträgt 2,50 EUR. Die Notdienste können auch unter www.lak-bw.de oder www.aponet.de eingesehen oder unter Tel. (0800) 00 22 833 (im Festnetz kostenfrei) abgerufen werden. Katholische Sozialstation Dorndorfer Straße 1 89186 Illerrieden Tel.: 07306 / 96 00-0 Fax: 07306 / 96 00 20 E-Mail: [email protected] Home: www.sozialstation-iller-weihung.de - 5 - Schnürpflingen Kranken- und Altenpflege, Familienpflege, Hauswirtschaftliche Versorgung, Organisierte Nachbarschaftshilfe, Mobiler Sozialer Hilfsdienst, Essen auf Rädern, Hospizarbeit, Tagespflege Dienststunden der Geschäfts- und Einsatzstelle Montag – Donnerstag 08.30 – 16:30 Uhr Freitag 08:30 – 15:00 Uhr Alle, die einen schweren Verlust erlitten haben, sind herzlich eingeladen: Jeweils am zweiten Freitag im Monat von 15 – 17 Uhr (Voranmeldung nicht nötig) In den Räumen der Kath. Sozialstation „Iller-Weihung“ Dorndorfer Straße 1 89186 Illerrieden Tel.: 07306 / 96000 Einzelbegleitung ist auf Wunsch möglich. Bitte nehmen Sie Kontakt über die Kath. Sozialstation „Iller-Weihung“ auf oder Email an: [email protected] Musikschule Zweckverband „Musikschule-Iller-Weihung“ Gebührenordnung vom 02.03.2016, in Kraft zum 01.09.2016 Aufgrund § 5 Abs. 3 und 4 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) i. V. m. § 4 der Gemeindeordnung für BadenWürttemberg (GemO) und den §§ 2 und 11 des Kommunalabgabegesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Musikschule IllerWeihung“ in der öffentlichen Sitzung vom 02.03.2016 folgende Gebührenordnung beschlossen: § 1 Gebührenerhebung Sprechzeiten Hospizgruppe Mittwoch 16:00 – 18:00 Uhr Illertisser Straße 3, 89165 Dietenheim www.hospizgruppe-iw.de oder nach telefonischer Vereinbarung. Telefonisch sind wir rund um die Uhr, auch an Wochenenden und an Feiertagen, unter oben genannter Nummer erreichbar. Notrufe Feuerwehr112 Rettungsdienst/Notarzt 112 Krankentransport (0731) 1 92 22 Polizei Notruf110 Polizeiposten Dietenheim (07347) 95 88 07-0 Notariat Illerkirchberg Amtsverwalter Jürgen Grob 89171 Illerkirchberg (Oberkirchberg), Amtshaus, Schloßstraße 4 Telefon: (07346) 481 und 482 Telefax: (07346) 62 16 E-Mail: [email protected] Internet: www.notariat-illerkirchberg.de Sprechzeiten: Montag-Freitag 08.00 – 12.00 Uhr ansonsten nachmittags und abends nach telefonischer Terminvereinbarung Der Zweckverband „Musikschule Iller-Weihung“ erhebt für die Inanspruchnahme der Musikschule Benutzungsgebühren. Zur Zahlung sind die Teilnehmer, bei Minderjährigen die gesetzlichen Vertreter verpflichtet. § 2 Gebührenpflicht (1)Für die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen der Musikschule werden Gebühren nach den Bestimmungen dieser Gebührenordnung erhoben. (2)Der Höhe der Unterrichtsgebühren liegt der Jahresaufwand zugrunde. Die Gebührenpflicht besteht deshalb auch während der Ferien. (3) Unterrichtsversäumnis durch den Schüler entbindet nicht von der Gebührenpflicht. Bei längerer Erkrankung entfällt die Unterrichtsgebühr auf schriftlichen Antrag und gegen Vorlage eines ärztlichen Attestesnach vier versäumten Unterrichtsstunden für die weitere Dauer der Krankheit. Für jede darüber hinausgehende Unterrichtsstunde wird 1/40 der Jahresgebühr erstattet. Der Antrag kann nur bis zum Ende des jeweiligen Unterrichtsjahres gestellt werden. (4)Gebührenänderungen infolge pädagogisch oder organisatorisch notwendig werdender Gruppenverkleinerungen bleiben vorbehalten. (5)Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Einzelunterricht. (6) Für Kurse in Ergänzungsfächern (Instrumentalgruppen, Kammermusik, Musiklehre, Hörerziehung, Rhythmik u. a.) werden keine Gebühren erhoben, sofern der Teilnehmer Schüler der Musikschule im Hauptfachunterricht ist. § 3 Gebührenschuldner Zur Zahlung sind die Teilnehmer, bei Minderjährigen die gesetzlichen Vertreter verpflichtet. § 4 Entstehung und Fälligkeit (1)Die Gebührenschuld entsteht mit der Annahme des Aufnahmeantrages. - 6 - Schnürpflingen (2)Die Unterrichtsgebühren sind Jahresgebühren und beziehen sich jeweils auf ein Schuljahr unter Einschluss der Ferienmonate. Sie werden in 12 Raten jeweils zum 01. eines jeden Monats mittels Lastschrifteinzugsverfahren zur Zahlung fällig. (3)Beginnt oder endet der Unterricht während des Schuljahres, werden Monatsgebühren erhoben. Dabei wird jeder angefangene Monat voll berechnet. § 5 Ermäßigung, Erlass (1)Eine Ermäßigung von Gebühren wird ohne Antrag gewährt als a) Geschwister-Ermäßigung (Abs. 2) b) Mehrfächer-Ermäßigung (Abs. 3) (2)Die Geschwister-Ermäßigung wird in folgenden Stufen gewährt: Stufe I: 25 % Stufe II: 50 % Stufe III: 75 % Stufe IV: für das zweite Kind für das dritte Kind für das vierte Kind Erlass der gesamten Gebühr für das fünfte und jedes weitere Kind Bei der Berechnung der Ermäßigungen gilt als erstes Kind immer derjenige Schüler, der den gebührenmäßig höchst bewerteten Unterricht belegt. Entsprechendes gilt auch für die Reihenfolge der Geschwisterermäßigungen. (3)Bei Unterrichtung in mehreren gebührenpflichtigen Fächern wird folgende Ermäßigung gewährt: für das a) 2. gebührenpflichtige Fach um 25 %. b) 3. und weitere gebührenpflichtige Fächer um 50 %. Bei der Berechnung der Ermäßigung gilt als erstes Fach immerder gebührenmäßig höher bewertete Unterricht. (4)Die Ermäßigung nach Abs. 2 und 3 wird nebeneinander gewährt; dabei ist die Reihenfolge des Abs. 1 maßgebend. (5)Die Gebühren können auch aus Gründen einer speziellen Begabtenförderungund auf Antrag aus besonderen sozialen Gründen ermäßigt oder erlassen werden. Eine Entscheidung hierüber wird vom Verbandsvorsitzenden auf Vorschlag der Musikschul- und Verwaltungsleitung getroffen. G 2 Gruppenunterricht 45 Minuten ab 3 Schülern MFE/ Musikalische Früherziehung und MGA Musikalische Grundausbildung 60 Minuten (Klangmeister) 480,00 €40,00 € 312,00 €26,00 € 264,00 €22,00 € ElKi Eltern-Kind-Musizieren 45 Minuten (Klangstifte, Klangmaler) EOH Ergänzungsfach 240,00 €20,00 € (Teilnahme an Spielkreisen, Ensembles u. Ä.) ohne Hauptfachunterricht 45 Minuten EMH Ergänzungsfach mit Hauptfachunterricht 45 Minuten 0,00 € 0,00 € ErwInErwachsenen-Instrumen- 252,00 €21,00 € talgruppe, Einsteiger-Ensemble für Erwachsene ohne Hauptfach 45 Minuten KiCho Kinderchor, für Kinder bis 0,00 € einschließlich der 4. Grundschulklasse gebührenfrei 0,00 € (2)Für Schüler, die das 27. Lebensjahr vollendet haben, wird ab dem Folgemonat ein Zuschlag in Höhe von 15 % auf die Unterrichtsgebührnach Abs. 1 erhoben. Ausgenommen von dieser Regelung ist das Erwachsenen-angebot Tarif-Nr. ErwIn. § 7 Unterrichtsausfall (1) Fällt der Unterricht wegen Abwesenheit der Lehrkraft oder aus Gründen, die die Musikschule zu vertreten hat, für mehr als vier Unterrichtsstunden aus, so wird auf Antrag für jede darüber hinausgehende versäumte Unterrichtsstunde 1/40 der Jahresgebühr erstattet. Der Antrag kann nur bis zum Ende des jeweiligen Unterrichtsjahres gestellt werden. (2)Die Regelung entfällt, wenn Nachholunterricht angeboten wird. Hierzu können zusätzliche Unterrichtszeiten angesetzt und Schüler zu Gruppen zusammengefasst werden. § 8 Anmeldegebühr Bei Anmeldung eines Schülers zum Unterricht an der Musikschule wird eine Gebühr von 10,00 € erhoben. § 6 Gebührenhöhe (1)Die Unterrichtsgebühren beziehen sich auf eine Unterrichtsstunde der angegebenen Dauer pro Woche. Die Gebühren sind monatlich durchgehend, also auch während der Ferienmonate zu bezahlen. Tarif-Nr. Art des Unterrichts Gebühren pro Schüler bis zum 27. Lebensjahr pro Jahr pro Monat E 1 Einzelunterricht 45 Minuten 1.104,00 €92,00 € E 2 Einzelunterricht 30 Minuten 828,00 €69,00 € E 3 Einzelunterricht 22,5 Minuten 696,00 €58,00 € G 1 Gruppenunterricht 45 Minuten mit 2 Schülern 696,00 €58,00 € G 1.1 Gruppenunterricht 30 Minuten mit 2 Schülern 480,00 €40,00 € § 9 In-Kraft-Treten Diese Gebührenordnung tritt am 01.09.2016 in Kraft und ersetzt die Gebührenordnung vom 04.06.2012. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber dem Zweckverband Musikschule Iller-Weihung geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden ist. Illerkirchberg, den 02.03.2016 Gez.BM Stefan Gerthofer, Verbandsvorsitzender - 7 - Schnürpflingen Aus unserer Kirchengemeinde Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde Mariä Unbefleckte Empfängnis Schnürpflingen Pfarrbüro Öffnungszeiten: Montag von 17.00-19.00 Uhr u. Dienstag von 9.00-11.30 Uhr Johanna Bicker ▪ Tel. 8705 ▪ Fax 922844 [email protected] www.maria-schnuerpflingen.de Ansprechpartner für das Gemeindehaus Alfred Wirth ▪ Tel. 5287 Hans Schneider ▪ Tel. 3071931 Pastoralteam Pfarrer Jochen Boos ▪ Tel. 3526 [email protected] Pfarrer Erwin Baumann ▪ Tel. 923935 [email protected] Pastoralreferent Stefan Lepre ▪ Tel. 919254 [email protected] Pastoralreferentin Adelheid Bläsi ▪ Tel. 921207 (Do und Fr) [email protected] Pastoralassistentin Julia Schneider ▪ Tel. 921208 [email protected] Bei einem Trauerfall • Erster Kontakt mit dem Beerdigungsinstitut, Pfarrbüro und Gemeinde • Außerhalb der Öffnungszeiten des Pfarrbüros erreichen Sie einen Seelsorger über das Notfallhandy, Tel. 0160 7829663 • Die weitere Organisation vor Ort übernimmt Familie Schlau Tel. 2909 Gottesdienstordnung vom 07.08.2016 – 14.08.2016 Sonntag, 07.08. 19. Sonntag im Jahreskreis L1: Weish 18,6-9 L2: Hebr 11,1-2.8-19 E: Lukas 12,32-48 10.45 Wortgottesfeier mit Kommunionfeier 10.45 Kindergottesdienst im Gemeinde- haus Sonntag, 14.08. 20. Sonntag im Jahreskreis L1: Jer 38,4-6. 8-10 L2: Hebr 12,1-4 E: Lukas 12,49-53 9.00 Eucharistiefeier mit Segnung der Kräutersträuße (Wir denken an: Johannes Wirth) 13.30Rosenkranz Ministrantendienst Sonntag, 07.08. Inka und Maya Arnold, Jan und Lars Hardegger In die Ewigkeit heimgerufen wurde: Frau Martha Müller Der Herr schenke ihr seinen Frieden. Den trauernden Angehörigen gilt unsere Anteilnahme. Liebe Kinder, wir laden euch herzlich ein zum Kindergottesdienst am Sonntag, 7. August 2016 um 10.45 Uhr im Gemeindehaus St. Maria. Das KiGo- Team Eltern-Kind-Gruppe Wir treffen uns wieder am Dienstag, 9. August 2016 von 9.30 Uhr bis 11.00 Uhr im Rathaus. Bei schönem Wetter gehen wir in den Garten. AUS DER SEELSORGEEINHEIT Alle Gottesdienste in der Seelsorgeeinheit auf einen Blick Sa. 06.08. So. 07.08. Di. 09.08. Mi. 10.08. 18.30 Hüttisheim 9.00 Unterkirchberg 9.00 Staig 10.45 Oberkirchberg 10.45 Schnürpflingen 10.45 Schnürpflingen 10.45 Steinberg 18.30 Staig 8.30 Steinberg Eucharistiefeier Eucharistiefeier Wortgottesfeier Eucharistiefeier Wortgottesfeier Kindergottesdienst Eucharistiefeier Eucharistiefeier Eucharistiefeier Caritassonntag: „Barmherzig handeln“ Gottesdienst mit „erlebnisstarken Elementen“ als Langschläfergottesdienst am 25. September 2016 in Staig, um 19.00 Uhr. Ehrenamtliche aus den Besuchsdiensten unserer Seelsorgeeinheit gestalten diesen Gottesdienst inhaltlich mit und der Chor „Singing Generation“ musikalisch. Öffnungszeiten in den Pfarrbüros während der Sommerferien Die Pfarrbüros haben während der Ferien folgende eingeschränkte Öffnungszeiten: Montag 15.00 – 17.30 Uhr Staig Dienstag 9.00 – 11.30 Uhr Schnürpflingen Mittwoch 9.00 – 12.00 Uhr Donnerstag Freitag 14.00 – 16.30 Uhr 9.00 – 12.00 Uhr Unterkirchberg Hüttisheim Staig In dringenden Anliegen, z.B. bei einem Todesfall, erreichen Sie einen Seelsorger über das Notfallhandy der Seelsorgeeinheit. Die Nummer wird Ihnen vom Anrufbeantworter angesagt. In diesem Jahr kann Pater Paul aus gesundheitlichen Gründen leider keine Urlaubsvertretung übernehmen. Die Urlaubsvertretung wird durch eigene Priester wechselseitig abgedeckt. Auch die Verlage machen Urlaub Es erscheint für die Gemeinden Illerkirchberg, Hüttisheim und Schnürpflingen in der KW 33 und 34 kein Mitteilungsblatt. - 8 - Schnürpflingen In den Gemeinden Staig und Steinberg erscheint in der KW 34 und 35 kein Mitteilungsblatt. Manuskripte zum Mitteilungsblatt erbitten wir während der Sommerferien jeweils bis Montag um 15.00 Uhr. Firmung 2017: Mut zu Dir – Mut zum Glauben In unserer SE wird die nächste Firmung am 1. und 2. April 2017 stattfinden. Eingeladen werden dann die Schülerinnen und Schüler der Klassen 8 und 9. Von uns werden alle angeschrieben, die zwischen dem 01.08.2001 und dem 31.07.2003 geboren sind und im Taufregister stehen. Wer kein Schreiben erhält, sich aber für die Firmung interessiert, soll sich bitte im Pfarrbüro melden! Die schriftliche Einladung kommt nach den Sommerferien. Die Feier der Firmung findet dann in Staig statt: Am Samstag, 01.04.17 um 14 Uhr für die Firmbewerber aus Unter- und Oberkirchberg, am Sonntag, 02.04.17 um 10 Uhr für Staig und Steinberg und am Sonntag, 02.04.17 um 14 Uhr für Hüttisheim u. Schnürpflingen. „Firmung“ bedeutet „Stärkung“. Mit der Zusage Gottes, dass er uns mit seinem Hl. Geist stärken möchte, gehen die Firmlinge einen weiteren Schritt in unsere Gemeinden hinein. Diese sollen sie näher kennen lernen. Die Firmbewerber werden in kleinen Gruppen einen Vorbereitungsweg gehen und suchen geeignete Gruppenleiter. Außerdem sollen sie in verschiedenen Projekten das Engagement von Christen kennen lernen. Das kann von A wie Auferstehungsfeier mitgestalten bis Z wie Zwiebelbrot backen alles Mögliche enthalten. Bei der Firmvorbereitung können sich also alle einbringen. Bestimmt haben Sie zündende Ideen. Bitte lassen Sie uns wissen, wie Sie sich daran beteiligen wollen. Per Mail oder per Telefon nehmen die Pfarrbüros gern Ihr Angebot, eine Gruppe zu übernehmen oder Ihren Vorschlag für ein Projekt entgegen. Als Ansprechperson vor Ort ist Karl Völk; Im Herrenmahd 1; 8496; [email protected] bereits in der Vorbereitung tätig und freut sich ebenfalls über Vorschläge und Angebote. Für das Vorbereitungsteam: Jochen Boos, Julia Schneider und Christa Domin Auf den Spuren der Bibel Reise ins Heilige Land, mit Pfarrer Jochen Boos vom 25. Januar – 2. Februar 2017 Erfreulicherweise hat sich nun eine Gruppe von 30 Pilgern zusammengefunden. Gerne können Sie sich noch anmelden. Rufen Sich mich bei Interesse im Pfarrbüro unter Tel.: 07346/3526 an. Ihr Pfarrer Jochen Boos Martinus auf der Spur Kirchenführung und Wanderung So., 4. September 2016, 14.00 – 18.00 Uhr Ulm-Wiblingen, Basilika St. Martin – Unterkirchberg, Kirche St. Martin Das Jahr 2016 ist dem Heiligen Martin gewidmet: die Diözese Rottenburg-Stuttgart feiert ihren Patron. Unzählige Kirchen im Land sind dem beliebten Heiligen geweiht. Zwei davon werden bei dieser Wanderung besucht: Die Basilika St. Martin in Wiblingen und die Pfarrkirche St. Martinus in Unterkirchberg. Dazwischen jeweils 4 km Fußweg. Dr. Oliver Schütz, Theologe und Historiker, Leiter der keb Ulm Teilnehmerbeitrag: 4 Euro Anmeldung bei: keb Kath. Erwachsenenbildung Ulm Tel. 0731 / 9206020 E-Mail: [email protected] Die Donau-Iller-Bank spendet der Kath. Sozialstation „Iller-Weihung“ ein Fahrzeug (Übergabe in Stuttgart Schloss Solitude an die Kath. Sozialstation „Iller-Weihung“) Sechs soziale Einrichtungen im Alb-Donau-Kreis können sich freuen: Sie bekommen sechs Fahrzeuge gespendet und können dadurch in Zukunft pflege- und hilfsbedürftige Menschen besser versorgen. Die Spende für den Alb-Donau-Kreis ist Teil einer Aktion, die ganz Baden-Württemberg umfasst. Über 300.000 Kunden von Volksbanken und Raiffeisenbanken in Baden-Württemberg haben gespendet. Am Freitag, den 22. Juli 2016, fand die Übergabe auf Schloss Solitude in Stuttgart statt. Nach der Fahrzeugübergabe sind die Fahrzeuge zu einer Sternfahrt in ihre Bestimmungsorte gestartet. Beteiligt haben sich aus unserem Kreis die Raiffeisenbank Donau-Iller und die Ehinger Volksbank. Die Spende kommt zustande, indem die Kunden der Volksbanken Raiffeisenbanken Monat für Monat bei ihrer Bank Gewinnsparlose kaufen. Die Kath. Sozialstation „Iller-Weihung“ bedankt sich ganz herzlich für die großzügige Spende. Wenn der Klabautermann singt und die Klampfe erklingt… Vater-Kind-Freizeit von 28. bis 31. Juli Als wilde Piraten waren wir in diesem Jahr im Hirschgund unterwegs - 16 Piratenväter mit ihren 30 wilden Piratenkindern. Piraten haben selbstverständlich vor nichts und niemandem Angst – nur der Klabautermann nötigte ihnen doch einigen Respekt ab. Dieser freche Kerl hat doch tatsächlich von unserem soeben erbauten Schiff das Steuerrad geklaut – und verlangt dafür unser „süßes Gold“ als Gegenwert. Also mussten sich alle Piraten auf die lange und gefährliche Schatzsuche machen, um zuerst die Schatzkarte und dann den vergrabenen Schatz wieder zu finden. Aber schließlich war alles gut und die Kinder lernten den Klabautermann als ganz lieben Zeitgenossen kennen, der das Steuerrad zurückbrachte und das „süße Gold“ auch noch an die Kinder verschenkte. Am Sonntag steuerten die müden und von den Abenteuern noch ganz erfüllten Piraten wieder ihre Heimathäfen an „weil ein jeder nach seiner Heimat sich sehnt, die er gerne einmal wiedersehen will…“ Stefan Lepre Vergessen wurden bei den Vater-Kind-Tagen 1 Strohhut und 1 Schildkappe beige für Erwachsene, außerdem verschiedene Kinderschuhe: Treckingschuhe Salomon rotbraun/schwarz/orange Gr. 35 Crocs pink Gr. 35 und blau Gr. 32 Flip-Flops Gr 35 blau mit Fußballmotiv. Bitte holt Eure Schätze im Pfarramt in Staig ab. - 9 - Schnürpflingen Arbeitseinsatz … Hirschgund mit neuem Dach Mit Unterstützung zahlreicher freiwilliger Helfer wurde unser Hirschgund in den vergangenen Tagen „neu bedacht“, nachdem das frühere Dach über 50 Jahre alt war. Trotz manchem Regenguss ließen sich die Schaffer nicht abhalten, das Dach in nur 9 Tagen fertig zu stellen. Im und um das Haus packten wieder über 30 Helferinnen und Helfer mit an, um unseren Hirschgund wieder einladend herzurichten: Es wurde gestrichen, gemäht, repariert und geputzt und auch der Pool lädt bei sommerlichen Temperaturen zum Baden ein. Zum guten Gelingen trug auch unser bewährtes Küchenteam Zenta und Hedwig bei. Der Hirschgund kann jetzt wieder viele Gruppen und Vereine als Gäste willkommen heißen. Ein herzliches Dankeschön an die vielen treuen Helfer, unserem „Arbeitskoordinator“, der Fa. Aich und vor allem unseren „Nachwuchshelfern“, die teilweise sogar ihren Urlaub für den Arbeitseinsatz „geopfert“ hatten. Ihr tragt dazu bei, dass wir unseren Hirschgund auf gewohnte Weise weiterführen können. Freie Plätze bei Familienfreizeiten In der Freizeit vom 11.08. – 21.08. und in der Freizeit vom 26.08. – 31.08. können noch Familien teilnehmen. Es ist auch möglich, in der 1. Freizeit erst am 12. oder 13. August anzureisen. Wenn Sie Interesse haben, melden Sie sich unter Tel.: 07346/91 92 53. Belegung für das Jahr 2017 im Haus Hirschgund Wenn Sie mit einer Gruppe im Jahr 2017 unser Haus mieten wollen, melden Sie sich bitte bis 12.09.2016 unter Tel. 07346/919253 (bitte beachten Sie die Öffnungszeiten während der Ferien) oder E-Mail: [email protected] Seniorentage vom 18. – 23. September 2016 Auch in diesem Jahr wollen wir für unsere Senioren Tage in Hirschgund anbieten. Kosten für Vollpension: 130,-- € Wir werden für schlechtes Wetter ein interessantes Angebot vorbereiten. Bei schönem Wetter wollen wir die schöne Umgebung dieser Gegend genießen, und soweit möglich, erkunden. Es sind auch jüngere Senioren willkommen, denn diese schöne Landschaft lädt zum Wandern ein. Wenn Sie keine Fahrgelegenheit haben, geben Sie dies bitte bei der Anmeldung bekannt. Wir sind Ihnen gerne behilflich. Anmeldung im Pfarrbüro Staig, Tel. 07346/ 919253. Direkt an Ihre Haustür. Jede Woche neu. Besser informiert sein. Ihr Mitteilungsblatt. Evangelische Kirchengemeinde Oberholzheim Pfarrer Andreas Kernen Pfarrerin Doris Seitz-Kernen Tel. 07392 / 23 64 Mail:[email protected] Pfarramtssekretärin K. Pelzl: Mi und Fr 9 - 12 Uhr Tel.: 07392 / 23 64 Fax: 07392 / 23 37 Kirchenpflegerin M. Schmid: 07392/150008 Homepage: www.evkirche-oberholzheim.de Gott widersteht den Hochmütigen, aber dem Demütigen gibt er Gnade. (1. Pt. 5, 5) Sonntag, 07.08.2016 10:15 Uhr Gottesdienst (Pfarrer Wruck) Kirche Oberholzheim Sonntag, 14.08.2016 9:00 Uhr Gottesdienst (Pfarrer Wruck) Kirche Oberholzheim Samstag, 20.08.2016 15:00 Uhr Trauung (Pfarrer Kernen) Julian Nitsche und Sandra Häußler, Mietingen-Baltringen Kirche Oberholzheim Sonntag, 21.08.2016 10:15 Uhr Gottesdienst (Pfarrerin Seitz-Kernen) Kirche Oberholzheim Sonntag, 28.08.2016 9:00 Uhr Gottesdienst (Pfarrer Kernen) mit Feier der Hl. Taufe von Florian Jauss, Oberholzheim Luca Gmell, Oberholzheim Romy Wack, Bronnen Kirche Oberholzheim Samstag, 03.09.2016 14:00 Uhr Trauung (Pfarrer Kernen) Alfred Guther und Simone Höpfner, Oberholzheim Kirche Oberholzheim Sonntag, 04.09.2016 14:00 Uhr Gottesdienst (Pfarrerin Seitz-Kernen) Ev. Gemeindehaus Burgrieden anschließend Kaffeenachmittag Sonntag, 11.09.2016 9:00 Uhr Gottesdienst (Pfarrer Wruck) Kirche Oberholzheim Gottesdienstbeginn in den Sommerferien In den Sommerferien sind die Gottesdienste in Oberholzheim und Ersingen gekoppelt. So finden die Gottesdienste in unserer Kirche abwechselnd um 9:00 Uhr bzw. 10:15 Uhr statt. Bitte beachten Sie dies in der Ferienzeit und schauen Sie im Mitteilungsblatt nach der Gottesdienstzeit. - 10 - Schnürpflingen Kaffeenachmittag Burgrieden Herzliche Einladung zum Kaffeenachmittag am Sonntag, 4. September 2016 im Gemeindehaus Burgrieden. Wir beginnen mit dem Gottesdienst um 14:00 Uhr. Anschließend ist Zeit, um bei Kaffee und Kuchen, Tee und Torte gemütlich beieinander zu sitzen. Gemeinde- und Spendenkonto IBAN: DE67654913200009060006 BIC: GENODES1VBL Vereinsnachrichten Fußballverein Schnürpflingen www.fv-schnuerpflingen.de Kontaktpersonen: Alexander Göringer Tel. 07346/920439 Klaus Gugler Tel. 07346/922015 Abteilung Fußball Nachrichten aus unseren Nachbargemeinden Herzliche Einladung zum ... Abendgebet in St. Oswald, Achstetten am Sonntag, 21.08., 19:00 Uhr – 19:30 Uhr in ökumenischer Gemeinschaft mit TaizèLiedern und Segensgebeten. ... Friedensgebet in ökumenischer Verbundenheit jeweils am erstenMittwoch im Monat um 18.00 Uhr in St. Alban Burgrieden Urlaub Pfarrerin Seitz-Kernen/ Pfarrer Kernen Pfarrerin Seitz-Kernen und Pfarrer Kernen sind vom 31.07. bis 18.08.2016 in Urlaub. Die pfarramtliche Stellvertretung hat Pfarrer Gunther Wruck, Telefon: 07305-7248. Wir trauern um Frau Helene Hiller, 80 Jahre, Oberholzheim. Wir bitten für die Hinterbliebenen und befehlen die Verstorbene der Treue und Liebe Gottes an. Denn Gott der HERR ist Sonne und Schild; der HERR gibt Gnade und Ehre. Er wird kein Gutes mangeln lassen den Frommen. (Ps 84,12) HOLZSTÖCKE (Staig, Schnürpflingen, Hüttisheim) Besuch der Synagoge Ulm Am Montag, dem 26. September um 17.00 Uhr haben wir die Gelegenheit, die Synagoge in Ulm im Rahmen einer Führung nochmals zu besuchen. Nachdem beim letzten Besuch sehr viele auf der Warteliste waren, konnten wir eine weitere Führung organisieren. Die Führung dauert etwa 1,5 Stunden. Die Anmeldung zum Synagogenbesuchist verbindlich! Zur Führung bringen Sie bitte den Personalausweis mit. Auch Kinder bzw. Jugendliche können teilnehmen. Hier ist dann ein Schülerausweis ausreichend. Der Unkostenbeitrag beträgt 3 € pro Person. Anmeldung im Pfarramt in Staig ab Montag, 15.08., Tel. 07346/919253 gerne auch auf Anrufbeantworter. Mail: [email protected] Anmeldeschluss ist Freitag, 9. September. Wir wünschen eine erholsame, gesegnete Ferien- und Urlaubszeit! Im 5. Vorbereitungsspiel traf unsere Mannschaft auf den Berziksliga Absteiger Türkgücü Ulm. Nach defensiv schwacher Anfangsphase lagen wir früh mit 0:1 zurück. Rene Vogt konnte eine unserer guten Chancen zum Ausgleich nutzen. Im Folgenden zeigte der Gegner uns mehrmals unsere an diesem Tag eklatanten Abwehrschwächen auf. So ging es mit einem 1:4 Rückstand in die Pause. Nach der Pause kamen wir besser ins Spiel und konnten durch einen Doppelpack von Yannic Tominac auf 3:4 verkürzen. Im weiteren Spielverlauf kreierten wir uns einige hochkarätigen Torchancen, leider konnten wir diese nicht im Tor unterbringen. In der Schlussphase nutzte dann der Gegner eine seiner wenigen Chancen der 2. Hälfte zum 5 zu 3 Entstand. Beim GVV Pokal am vergangenen Sonntag in Hüttisheim zeigte sich unsere Mannschaft leider nicht von ihrer besten Seite. Das erste Spiel gegen Illerkirchberg wurde mit 0:5 verloren. Auch das anschließende Platzierungsspiel um Platz 3 wurde mit 0:4 gegen Hüttisheim verloren. Turniersieger wurde der SC Staig. Am kommenden Wochenende wird die 1. Runde des Bezirkspokals ausgetragen. Unsere Mannschaft spielt am Sonntag um 17 Uhr in Schnürpflingen gegen den SV Jedesheim. Eine Woche später beginnt die neue Saison. Gegner ist der RSV Wullenstetten. Die Abteilungsleitung Musikverein Harmonie Schnürpflingen Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, die Musikerinnen und Musiker des Musikvereins „Harmonie“ Schnürpflingen möchten sich ganz herzlich bei allen Gästen für den zahlreichen Besuchder 1. Sommerabend-Serenade am 20. Juli 2016 bedanken. Aus unserer Sicht war es ein rundum gelungener Abend, bei dem das Wetter dem Titel der Veranstaltung alle Ehre gemacht hat. An dieser Stelle gilt Peter Laib ein besonderer Dank, der alle Proben der Ensembles Holz/Saxophon, Querflöte, Tenorhorn/ Bariton sowie Alphorn geleitet hat und somit einen wichtigen Beitrag zum Gelingen des Abends beigetragen hat. - 11 - Schnürpflingen schaftsbehörden abgeben. „Wir haben jetzt das Antragsverfahren für die Unwetterhilfe im Bereich der Landwirtschaft gestartet. Das Land stellt für landwirtschaftliche Unternehmen insgesamt 4,5 Millionen Euro als Unwetterhilfe zur Verfügung. Die Betriebe habendamit Klarheit, wie die finanzielle Unterstützung für den Schadensausgleich ausgestaltet ist und was bei der Antragstellung zu beachten ist“, sagte Landwirtschaftsminister Peter Hauk MdL am 28. Juli 2016 in Stuttgart. Vorankündigung Auftritt beim Ammerstetter Dorffest: Am kommenden Sonntag werden wir den Frühschoppen des Dorffestes des Heimatvereins Ammerstetten von 12.00 - 15.00 Uhr musikalisch umrahmen. Die Vorstandschaft Vorankündigung: 1. Markt für Kunst und Handwerk in Schnürpflingen Sehr geehrte Hobbykünstler, der Musikverein „Harmonie“ Schnürpflingen 1934 e.V. veranstaltet am 3. September 2016 im Rahmen des traditionellen Herbstfestes seinen 1. Markt für Kunst und Handwerk im Festzelt sowie in der Halle in Schnürpflingen. Wir möchten Sie als Hobbykünstler ganz herzlich einladen, um Ihre verschiedenen Kunstwerke, Schnitzereien, Holz-, Metall-, Malerei- und Handarbeiten bei uns auszustellen. Hier können Sie Ihre Kunstobjekte auf den Tischen des Festzeltes, der Halle oder auch auf dem Freigelände präsentieren. Die Tischgröße beträgt 1,75m x 0,78m bzw. 2,20m x 1,00m. Die Standgebühr pro Tisch beträgt € 10,00. Kontakt für Rückfragen und Teilnahmeerklärung: Romana Dittmann Email: [email protected] Telefon: 0173/969980 Musikverein Schnürpflingen Hintergrundinformationen: Die Verwaltungsvorschrift Unwetterhilfe ist seit dem 27. Juli 2016 in Kraft gesetzt. Ausgleichszahlungen werden für unwetterbedingte Aufwuchs- und Ertragsschäden an landwirtschaftlichen und gärtnerischen Kulturen inklusive Weinbau und für sonstige Sachschäden einschließlich der Beräumung von Produktionsund Gebäudeflächen sowie Nebenkosten der Schadensermittlung gewährt. Voraussetzung für eine Ausgleichszahlung ist, dass mindestens 30 Prozent der naturalen Jahreserzeugung bezogen auf das einzelne Produktionsverfahren durch das Unwetter vernichtet wurden. Versicherbare Schäden sind vom Hilfsprogramm ausgenommen. Der Zuschuss beträgt bis zu 50 Prozent der unwetterbedingten Aufwuchs- und Ertragsschäden an landwirtschaftlichen Kulturen und bis zu 80 Prozent für sonstige betriebliche Unwetterschäden. Der Zuwendungshöchstbetrag liegt bei 50.000 Euro je Antragsteller, in begründeten Härtefällen können jedoch auch höhere Ausgleichszahlungen gewährt werden. Um den betroffenen Betrieben die finanziellen Hilfen möglichst schnell auszahlen zu können, wurde das Antragsverfahren in zwei Teile unterteilt, die jeweils getrennt zu beantragen sind. Der eine Teil betrifft Ausgleichszahlungen für unwetterbedingte Aufwuchsund Ertragsschäden an landwirtschaftlichen und gärtnerischen Kulturen inkl. Weinbau, der andere Teil Ausgleichszahlungen für sonstige Schäden. Die Anträge für sonstige Schäden sind bis zum 15. September 2016 und die Anträge für Auswuchs- und Ertragsschäden bis zum 31. Oktober 2016 beim zuständigen Landratsamt beziehungsweise der zuständigen Unteren Landwirtschaftsbehörde einzureichen. Voraussetzung für die Beantragung einer Zuwendung für unwetterbedingte Schäden in der Landwirtschaft ist die vollständige Abgabe einer Schadensmeldung auf dem seit dem 20. Juni 2016 verfügbaren Meldeformular bei dem für den Betriebssitz zuständigen Landratsamt beziehungsweise der zuständigen Unteren Landwirtschaftsbehörde bis zum 31. Juli 2016. Jeder Betrieb, der bereits eine Schadensmeldung abgegeben hat, erhält in den nächsten Tagen einen Förderantrag zugesandt. Die Antragsformulare können ab 1. August 2016 auch im Internet unter der Adresse https://www.landwirtschaft-bw.info/pb/,Lde/ Startseite heruntergeladen werden. Unter der gleichen Adresse finden betroffene Unternehmen auch weitere Informationen.“ Für den Landwirt Agrarminister Hauk: „Betriebe können ab sofort Anträge für Unwetterhilfe in der Landwirtschaft stellen“ Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg teilt mit Pressemitteilung Nr. 162/2016 vom 28.07.2016 Folgende mit: „Die Unwetterereignisse im Zeitraum vom 28. Mai bis 10. Juni 2016 haben in der Landwirtschaft erhebliche Schäden verursacht. Bereits seit Mitte Juni konnten die betroffenen landwirtschaftlichen Unternehmen – inklusive Unternehmen des Garten- und Weinbaus – Schadensmeldungen bei den unteren Landwirt- Zur Versteigerung am Mittwoch 10.8.2016 in Bad Waldsee sind angemeldet: Braunvieh Fleckvieh Holsteins 2 2 10 Jungkühe 28 33 45 Kälber ca. 25 - 20 Bullen Kühe - 12 - Schnürpflingen Was sonst noch interessiert das leben gestalten familien bildungsstätte ulm e.V. Angebote für Schnürpflingen Mein Kind weiß genau, was es will - aber ich auch! Kursort: Schnürpflingen, Kindergarten, Schulstr. 37 Gerade Kinder mit einem starken Willen brauchen Eltern, die immer wieder den Kampf mit ihnen aufnehmen, aber nicht gegen sie. Das kostet Kraft und erfordert viel Gelassenheit, aber schlussendlich lohnt es sich. Ihr Kind wird dann eine Persönlichkeit, wie sie unsere Gesellschaft braucht. 16AEF2834 Do., 26.1., 19.30 - 21.30 Uhr Gebühr 7,- € Leitung: Manuela Welsch, Dipl. Psychologin, fünffache Mutter Ein Nachmittag bei Hummeln, Florfliegen und Gärtnern - Besuch in der Gärtnerei Gairing Kursort: Ulm, Illerstr. 190, Gärtnerei Die Gärtnerei Gairing im Donautal ist ein Gemüsebaubetrieb, der seine Produkte auf dem Ulmer Wochenmarkt verkauft. Die Palette aus eigenem Anbau reicht je nach Saison von Ackersalat und Kräutertöpfen über Tomaten und Paprika bis zu Kürbissen, Zucchiniund vielem mehr. Führung durch die Gemüsebaukulturen im Freiland und in den Gewächshäusern mit Einblicken in die Arbeit des integrierten Anbaus und die Produktion mithilfe von Nutzinsekten. Anfahrt mit dem Bus Linie 10 (Haltestelle Gasthof Donautal) möglich. Anschließend gemütlicher Ausklang mit kleiner Stärkung. 16WF2531B Mo., 19.9., 16.00 - 18.00 Uhr kostenfrei, Anmeldung erforderlich Leitung: Kerstin Gairing Unsere heimischen Obst- und Gemüsesorten als Nähr- und Heilmittel Kursort: Schnürpflingen, - Im Brühl, Bürgersaal Schon die Griechen wussten: Lasset eure Nahrungsmittel eure Heilmittel sein und eure Heilmittel eure Nahrungsmittel. Bis in die Neuzeit wurden unsere Obst- und Gemüsesorten auch gezielt für die Gesunderhaltung eingesetzt. Viele alte Hausmittel, wie Weißkohlsaft gegen Geschwüre, geriebener Apfel bei leichtem Durchfall, rohe Möhren gegen Madenwürmer, erinnern daran. Auch die moderne Wissenschaft kann viele dieser alten Rezepte bestätigen und hat zusätzlich noch viel Neues und Interessantes entdeckt. 16AF2835 Di., 25.10., 19.30 - 21.00 Uhr Gebühr 7,- € Leitung: Sybille Regina Braun, Diplom-Biologin Heiteres und Nachdenkliches im „Schiefen Haus“ Kursort: Ulm, „Schiefes Haus“, Schwörhausgasse 6, Eingang Hotel Wenn die Tage kürzer werden, die Herbststürme durch´s Land ziehen und die Vorfreude auf Weihnachten beginnt - dann ist es Zeit für besinnliche Stunden mit tiefsinnigen nachdenklichen aber auch heiteren Gedanken und Geschichten über das Leben und die Liebe. Freuen Sie sich auf eine wohltuende Auszeit mit Geschichten, Anekdoten, Gebäck und Getränken in stimmungsvollem Ambiente. Vielleicht wartet sogar noch eine außergewöhnliche Überraschung auf Sie. 16WF2533B Do., 27.10., 16.00 - 18.00 Uhr Gebühr 7,- € , zzgl. 12 € Gebäck und Getränke Leitung: Anne Pröbstle, Gästeführerin „Hinter den Kulissen ... Theater Ulm“ Kursort: Theater Ulm, Herbert-von-Karajan-Platz 1, Eingangsbereich Wer vor dem Theater Ulm steht, kommt nicht auf die Idee, dass die Stadt Ulm das älteste Stadttheater Deutschlands besitzt. Bereits1641 wurde es gebaut und bot mehr Zuschauerplätze als das heutige Theatergebäude in der Nähe des Bahnhofs. Nichtdestotrotz befindet sich auch dieses Haus, das 1969 erbaut wurde, unter Denkmalschutz. Stöbern Sie mit uns durch die zahlreichen Gänge und Räumlichkeiten und lernen Sie das Dreispartentheater von einer anderen Seite kennen. Finden Sie heraus, was sich auf der Hinterbühne befindet, was die Inspizientin macht und wie der Kostümfundus aussieht. Werden Sie mit dem neu gewonnenen Wissen zum Insiderund schon sehen Sie die nächste Vorstellung mit ganz anderen Augen. 16AF2534B Do., 17.11., 15.00 - 17.00 Uhr Gebühr 4,- € pro Person Leitung: Wolfgang Fraundorf, Verwaltungsdirektor des Theater Ulm a. D. Beckenboden - Rückentraining Kursort: Schnürpflingen, Im Brühl, Bürgersaal Dieses Training stärkt den Rücken und hilft, Rückenschmerzen zu reduzieren. Es verbessert die Haltung und das allgemeine Wohlbefinden, gibt im Alltag mehr Energie und Kraft und hilft, unsere inneren Organe zu stützen. Außerdem beugt es einer Beckenbodensenkung vor und unterstützt den Schließmuskel der Blase. Unsere Beckenbodenmuskulatur ist - körperlich gesehen - die tragende Mitte: Wir lernen die Beckenbodenmuskulatur in Theorie und Praxiskennen und wahrnehmen. Mit Hintergrundmusik wird durch spezielles Beckenbodentraining die Beckenbodenmuskulatur gekräftigt. Die Entspannung wird durch progressive Muskelanspannung erlernt. Wir lernen außerdem, wie die Beckenbodenmuskulatur in einen rückenfreundlichen Alltag integriert wird. Bitte mitbringen: Badetuch, Turnschuhe, bequeme Kleidung, kleines Kopfkissen 16AG2836 5 x Mi., 12.10. - 16.11., 19.30 - 21.00 Uhr Gebühr 35,- € Leitung: Luise Hähl, Dipl. Beckenboden-Trainerin, Gesundheitstrainerin Progressive Muskelentspannung Kursort: Schnürpflingen, Im Brühl, Bürgersaal Die progressive Muskelentspannung ist eine effektive, vor allem eine leicht erlernbare Entspannungsmethode. Dadurch wird ein gesundes Abschalten bei Stress und Reizüberflutung ermöglicht. Sie hilft zur Sammlung und Beruhigung in Stresssituationen und trägt dazu bei, ein beständiges Gegengewicht zur andauernden Anspannung im Alltag zu schaffen. Bitte mitbringen: Decke, Socken, bequeme Kleidung und kleines Kissen. 16AG2837 4 x Di., 8.11. - 29.11., 19.30 - 20.30 Uhr Gebühr 24,- € Leitung: Luise Hähl, Dipl. Beckenboden-Trainerin, Gesundheitstrainerin Aktuelle Informationen aus Ihrer Nähe – Ihr Mitteilungsblatt. Empfehlen Sie uns weiter. - 13 - Schnürpflingen PRESSEMITTEILUNG Nr. 059/2016 Land schreibt Kleinkunstpreis BadenWürttemberg 2017 aus Bewerbungsschluss: 28. Oktober 2016 Die Landesregierung sucht auch in diesem Jahr wieder die besten Kleinkünstler und -künstlerinnen Baden-Württembergs. Der Wettbewerb um den Kleinkunstpreis Baden-Württemberg 2017, der vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst in Kooperationmit der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg ausgeschrieben wird, richtet sich an Künstlerinnen und Künstler aller Sparten. Die Bewerberinnen und Bewerber sollten mindestens 16 Jahre alt sein und aus Baden-Württemberg kommen. Mit 17.000 Euro ist der baden-württembergische Kleinkunstpreis einer der höchstdotierten Preise dieser Art in Deutschland. Vergeben werden bis zu drei Hauptpreise zu 5.000 Euro und ein Förderpreis zu 2.000 Euro. Zusätzlich kann seit 2010 eine Persönlichkeitaus dem Bereich der Kleinkunst in Baden-Württemberg mit einem Ehrenpreis geehrt werden. Das Preisgeld in Höhe von 5.000 Euro übernimmt Lotto Baden-Württemberg. Gestiftet wurde die Auszeichnung vom Land Baden-Württemberg zur Förderung junger Nachwuchskünstlerinnen und -künstler im Bereich der Kleinkunst. Zwischenzeitlich hat sich der Preis zu einem wichtigen Baustein in der Kulturförde-rung des Landes entwickelt, den auch bereits etablierte Künstlerinnen und Künst-ler erhalten haben. Zudem ist Baden-Württemberg bisher bundesweit das einzige Land, das einen Preis dieser Art vergibt. Der Wettbewerb wird vom Ministerium für Wissenschaft, Forschungund Kunst und der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg finanziert. Weitere Partner sind der Südwestrundfunk und die Akademie Schloss Rotenfels. Das hohe Niveau der Wettbewerbsbeiträge zeugt vom Erfolg des Kleinkunstpreises in den vergangenen Jahren und soll durch diese Kooperation weitergesteigert werden. Eine Jury, bestehend aus Künstlern und Künstlerinnen, Kritikern und Veranstaltern, wählt die Preisträgerinnen und Preisträger aus. Die Verleihung der Aus-zeichnung erfolgt durch ein Mitglied der Landesregierung im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung. Diese findet am 2. April 2017 in der Stadthalle in Biberach/Riß statt. Bewerbungsschluss ist der 28.Oktober 2016. Als diesjährige Preisträger und Preisträgerinnen wurden der Pantomime, Schat-tenspieler und Bauchredner Günter Fortmeier aus Oberried im Südschwarzwald und das A-capella-Ensemble Unduzo aus Freiburg ausgezeichnet. Förderpreise erhielten die Schlagzeugmafia aus Mannheim und das Duo Lumpenpack aus Stuttgart sowie der Liedermacher Matthias Weiss aus Schorndorf. Der zum siebten Mal vergebene Ehrenpreis ging posthum an den im vergangenen Jahr verstorbenen Liedermacher Christof Stählin. Bisherige Preisträger waren die Kabarettistin und Sängerin Maren Kroymann sowie die Kabarettisten Matthias Deutschmann, ThomasFreitag, Georg Schramm, Mathias Richling und das Grachmusikoff Trio. Der Ehrenpreis geht an Persönlichkeiten, die sich um die Kleinkunst im Lande verdient gemacht haben. Informationen und Ausschreibungsunterlagen können über die Akademie Schloss Rotenfels - Geschäftsstelle Kleinkunstpreis -, Postfach 12 11 16, 76560 Gaggenau (Telefon 07225 9799-0, Telefax07225 9799-30) sowie im Internet unter www.kleinkunstpreis-bw.de bezogen werden. Fachdienst Landwirtschaft / Pressestelle Pressemitteilung Nr. 148/2016 Sommerbüffet – Ferienworkshop für Kinder In dem Ferienworkshop am 17. August können Kinder zwischen zehn und 13 Jahren in einer lockeren Kochrunde ausprobieren, wie mit einfachen Rezepten köstliche Leckerbissen für ein Sommerbüffet zubereitet werden. Der Kochworkshop findet zwischen 9:30 und 12:30 Uhr im Landratsamt Alb-Donau-Kreis, Schillerstraße 30 in Ulm statt. Die Teilnehmer sollten eine Kochschürze und einen Behälter für Speisen mitbringen. Für die Lebensmittel wird ein Kostenbeitrag erhoben. Anmelden kann man sich bis zum 10. August beim Fachdienst Landwirtschaft des Landratsamtes unter ernaehrung@alb-donau-kreis.de oder unter der Telefonnummer 07 31 / 1 85-30 98. Landratsamt Alb-Donau-Kreis Fachdienst Landwirtschaft / Pressestelle Verbraucherzentrale mahnt Telekom ab Kein Verlass auf Preise Stuttgart, 27.07.2016 – Mit bunten Katalogen und Prospekten werben Unternehmen für ihre Produkte und Preise. Werden Verbraucher mit falschen Versprechungen ins Geschäft gelockt, ist das nicht zulässig. Weil ein Smartphone, anders als beworben, nicht ohne Vertrag verkauft wurde, hat die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg die Telekom Deutschland GmbH abgemahnt und bekam vor Gericht Recht. „Wird ein Produkt zu bestimmten Konditionen beworben, müssen Händler diese auch einhalten,“ sagt Dunja Richter von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Im konkreten Fall ging es um ein Smartphone, das in einem Katalog der Telekom für 499,95 Euro ohne Vertrag für einen bestimmten Aktionszeitraum beworben wurde und entweder online oder in einem Telekom-Shop zu erwerben sein sollte. Eine Verbraucherin wollte das Gerät während des Zeitraums in einem Telekom-Shop kaufen. Dort wurde ihr mitgeteilt, dass das Smartphone in diesem und in allen anderen Shops der Stadt nur mit Vertrag verkauft wird. „Die Telekom muss garantieren, dass die Werbeversprechen aus dem Katalog auch eingehalten werden“, betont Richter. „Sonst handelt es sich um eine Irreführung des Verbrauchers. So entsteht der Eindruck, dass Kunden mit dem Angebot nur zur Telekom gelockt werden, um ihnen vor Ort ein anderes Smartphone oder einen Vertrag zum Handy zu verkaufen.“ So sah es auch das Landgericht Bonn in seinem Urteil (Az: 16 O 25/16 noch nicht rechtskräftig) und folgte der Auffassung der Verbraucherzentrale. Beschwerden zu Prospekten, deren Werbeversprechen nicht eingehalten werden, erhält die Verbraucherzentrale immer wieder. Für Ärger sorgen beispielsweise Lockvogelangebote, bei denen Unternehmen mit besonderen Schnäppchen werben, die dann nicht oder nur sehr kurzfristig vorhan-den sind. Ein anderes Beispiel sind Aktionspreise, die durch leicht übersehbare Hinweise in Fußnoten eingeschränkt oder zurückgenommen werden. Verbraucher, die solche Werbung entdecken, können diese der Verbraucherzentrale melden. - 14 - Schnürpflingen Information und Umfrage der Verbraucherzentrale Ärger im Fitnessstudio Stuttgart, 01.08.2016 – Fitnessstudios sind beliebt. Doch nicht immer läuft alles reibungslos: Am häufigsten beschweren Verbraucher sich über unerwartete Preiserhöhungen oder Schwierigkeiten bei der Kündigung. Die Verbraucherzentralen klären Nutzer über ihre Rechte auf und nehmen mit einer Umfrage die Studios genauer unter die Lupe: www.vz-bw.de/fitnessstudio Kündigung nach Umzug? Mitnahme eigener Getränke? Plötzliche Preiserhöhung? Einige Fitnessstudios versuchen, die Nutzung ihres Angebots in Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ihren Gunsten und zum Nachteil der Kunden zu regeln. Nicht selten führt das zu Streit. „Einige der Regelungen benachteiligen Verbraucher und sind eindeutig nicht erlaubt“, sagt Dunja Richter, Juristin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Beispielsweise ist das Verbot, eigene Getränke mitzunehmen, nicht rechtens. Auch wenn Studiobetreiber etwas Anderes behaupten: Die Mitnahme eigener Getränke ist erlaubt, nur aus Sicherheitsgründen könnte das Mitbringen von Glasflaschen untersagt oder die Nutzung eingeschränkt werden. Die Kündigung des Vertrags vor Ende der vertraglich vereinbarten Laufzeit kann ebenfalls nicht pauschal abgelehnt werden. „Liegt ein wichtiger Grund vor, kann der Vertrag durch den Kunden auch vor Ablauf der Laufzeit gekündigt werden“, so Richter. Wichtige Gründe können beispielsweise schwere dauerhafte Erkrankung oder auch der Umzug des Fitnessstudios sein. Kunden, die Ärger mit ihrem Fitnessstudio haben, finden weitere Informationen auf der Homepage der Verbraucherzentrale. Die Verbraucherzentralen möchten gerne mehr über Verbraucherprobleme mit Fitnessstudios wissen und starten ab 1.8. eine Umfrage, über die Verbraucher von ihren Er-fahrungen berichten können: www.vz-bw.de/fitnessstudio. Die Ergebnisse werden gesondert veröffentlicht. Verbraucherzentrale gibt Reisetipps Wenn der Koffer nicht mitfliegt Ulm, 03.08.2016 – Ferienzeit ist Reisezeit. Doch was tun, wenn am Urlaubsort statt Erholung nur Stress und Ärger warten? Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg informiert über die Rechte von Reisenden und gibt auf ihrer Internetseite Tipps von A wie Anreise bis Z wie Zahlungsmittel im Ausland. Ein denkbar schlechter Start in den Urlaub: Der Flieger ist gelandet, doch schon am Gepäckband stellt sich heraus, dass der Koffer nicht am Zielort angekommen ist. Damit Verbraucher nicht auf den Kosten für Wechselkleidung und wichtigen Hygieneartikeln sitzen bleiben, sollten sie den Verlust direkt am Flughafen melden, beispielsweise beim Lost-and-Found-Schalter oder bei der Gepäckermittlung. „Um im Zweifelsfall zu beweisen, dass man verloren gegangenes Gepäck rechtzeitig gemeldet hat, sollte man auf einen Ausdruck der Verlustmeldung bestehen“, sagt Karin Thomas-Martin von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Sind die Koffer mehrere Tage verschwunden, muss die Fluggesellschaft die Kosten für wichtige Ersatzkäufe erstatten. „Reisende sollten aber nur das Nötigste einkaufen und die Quittungen unbedingt aufheben“, so Thomas-Martin. Am besten sei es, sich direkt bei der Fluggesellschaft zu erkundigen, ob eine bestimmte Summe für solche Einkäufe übernommen wird. In manchen Fällen erhalten Verbraucher dort auch einen Vorschuss. Pauschalreisende sollten den Verlust nicht nur der Fluggesellschaft, sondern auch dem Reiseveranstalter melden. Sie können für die Tage ohne Reisegepäck einen Teil des Reisepreises zurückerhalten. Weitere Tipps rund um das Thema „Reise“ finden Verbraucher auch auf der Internetseite der Verbraucherzentrale unter www.vz-bw.de/reise-spezial. Dort wird neben reiserechtlichen Fragen auch geklärt, welche Lebensmittel als Urlaubs-Mitbringsel erlaubt sind und welche Zahlungsmittel im Ausland zur Kostenfalle werden können. Flugreisende finden außerdem einen Spickzettel mit den wichtigsten Fluggastrechten zum Download. Pressemitteilung Nr. 45 / 2016 – 25. Juli 2016 Schulfreie Zeit zur Berufsorientierung nutzen Das BiZ macht keine Ferien Schülerinnen und Schüler, die vor der Berufswahl stehen, sollten die freie Zeit in den Sommerferien auch zur beruflichen Orientierung nutzen. Eine gute Adresse dafür ist das Berufsinformationszentrum (BiZ) der Agentur für Arbeit Ulm, das auch in den Sommermonaten geöffnet hat. Im BiZ finden Jugendliche alle wichtigen Infos und Entscheidungshilfen zu den Themen Ausbildung, Studium und Beruf. Für die Selbstinformation stehen neben Info-Mappen und zahlreichen Druckwerken insgesamt 26 Computerplätze mit Internetzugriff zur Verfügung. Hier kann man beispielsweise über die Homepage der Bundesagentur für Arbeit www.arbeitsagentur.de in der JOBBÖRSEnach freien Ausbildungsstellen suchen, sich in der DatenbankBERUFENET über rund 3 200 aktuelle Berufsbilder informieren oder auf dem Portal www.planet-beruf.de eigene Talenteund Fähigkeitentesten. Bei den vielfältigen Recherchemöglichkeiten helfen die Mitarbeiter des BIZ gerne weiter. „Sich über Ausbildungsplätze und Alternativen zum Wunschberuf zu informieren, macht auf jeden Fall Sinn“, erklärt Alfred Szorg, Leiter der Agentur für Arbeit Ulm. Aktuell sind bei der Ulmer Arbeitsagentur noch über 1 400 unbesetzte Ausbildungsplätze für 2016 gemeldet. Ein Besuch im BiZ lohnt sich daher auch für diejenigen, die für diesen Herbst eine Lehrstelle suchen. Um gleich mit der Bewerbung aktiv werden zu können stehen im BiZ drei zusätzliche Computer mit USBAnschluss, Multifunktionsdrucker und Scanner zur Verfügung. An diesen Computern können Bewerbungsunterlagen direkt vor Ort bearbeitet, ausgedruckt oder im PDF-Format als Onlinebewerbung erstellt werden. Eine Benutzerkennung gibt es nach Vorlage eines gültigen Ausweises mit Lichtbild. Alle Angebote des BiZ sind kostenlos und können ohne Voranmeldung genutzt werden. Das Berufsinformationszentrum ist montags bis mittwochs von 8 Uhr bis 16 Uhr, donnerstags von 8 Uhr bis 18 Uhr und freitags von 8 Uhr bis 12.30 Uhr geöffnet. Für Kurzanliegen gibt es zudem offene Sprechzeiten der Berufsberater. Die Allgemeine Berufsberatung steht dienstags von 14.30 Uhr bis 16 Uhr als Ansprechpartner zur Verfügung. Die Berufsberater für akademische Berufe sind donnerstags von 15 Uhr bis 17 Uhr vor Ort. Termine für ausführliche, persönliche Beratungsgespräche können gebührenfrei unter der Service-Nummer 0800 4 5555 00 oder direkt im BiZ vereinbart werden. Jede Woche. 48 Wochen im Jahr. - 15 - Schnürpflingen Urlaub auf vier Rädern – Entspannt und sicher reisen Viele Urlauber reisen mit dem Auto oder Wohnmobil. Rein ins Auto und ab in den Süden! Oder doch an die Nordsee? Spielt keine Rolle – Hauptsache Sie reisen entspannt und sicher! Damit Ihre Reise erholsam und nicht zum Horrortrip wird, hat Ihnen die Polizei zu Beginn der Urlaubszeit wichtige Tipps und Hinweise, wie Sie am besten und sichersten unterwegs sind: - Bereiten Sie Ihre Reise gut vor. Überlegen Sie sich Ihre Urlaubsroute und benutzen Sie aktuelle Straßenkarten. - Infomieren Sie sich über aktuelle Verkehrsstörungen. - Infomieren Sie sich über die geltenden Verkehrsregeln in Ihrem Urlaubsland. - Fahren Sie nicht dann los, wenn alle fahren: Erfahrungsgemäß sind am ersten und letzten Ferientag die Straßen überfüllt. - Überprüfen Sie Ihr Fahrzeug vor Fahrtantritt: Funktioniert die Beleuchtung? Ist noch ausreichend Öl, Scheibenreiniger, Kühlwasser und Bremsflüssigkeit vorhanden? Haben die Reifen genügend Profil und sind sie unbeschädigt? - Kontrollieren Sie, dass Sie Warnwesten, Verbandskasten und Warndreieck an Bord haben und im Notfall schnell erreichen. - Nehmen Sie ausreichend Proviant mit an Bord – falls Sie unerwartet lange im Stau stehen müssen. Denken Sie auch an Spielsachen für Ihre Kinder. Wenn Sie die bisherigen Tipps beachten und noch an das richtige Fahrverhalten denken, kann nichts mehr schief gehen: - Achten Sie auf die richtige Sitzposition. Sie sollen bequem und entspannt sitzen, aber möglichst aufrecht. - Die Füße des Beifahrers haben auf dem Armaturenbrett nichts verloren. - Denken Sie daran, ausreichend Pausen zu machen. Vertreten Sie sich alle zwei bis drei Stunden die Beine. Fahren Sie nicht, wenn Sie müde sind. - Benutzen Sie Ihren Sicherheitsgurt. - Ein absolutes No-Go ist die Benutzung des Mobiltelefons für den Fahrer. Halten Sie an, wenn Sie telefonieren möchten. - Halten Sie ausreichend Abstand zum Vordermann. - Verhalten Sie sich gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern insgesamt so, wie Sie von diesen auch behandelt werden möchten. Mit diesen Hinweisen und Tipps können Sie nun ganz entspannt in Ihr Auto oder das Wohnmobil steigen und Ihren Urlaub beginnen. Die Polizei wünscht Ihnen eine schöne und vor allem sichere Zeit und eine gute Reise. Achten Sie beim Verstauen des Gepäcks auf die folgenden Regeln: - Halten Sie unbedingt die Zuladungsgrenze ein. - Schwere Gepäckstücke gehören in den Kofferraum und dort ganz nach unten - Gepäckstücke müssen – auch im Kofferraum – gut fixiert werden, da sie bei einer Vollbremsung zu gefährlichen Geschossen werden können. Nutzen Sie beispielsweise Gurte und Netze. - Tiere gehören in gesicherte Tierboxen möglichst tief am Fahrzeugboden, bei Kombis in den Kofferraum. - Passen Sie ihre Scheinwerfereinstellung an die veränderte Beladung an. Wir pflegen jedes Jahr über 1200 kranke und verletzte Vögel. Bitte helfen Sie uns mit Ihrer Spende dabei! NABU-Vogelschutzzentrum • Ziegelhütte 21 • D- 72116 Mössingen Tel.: 07473 - 1022 • NABU-Spendenkonto: BW-Bank • Kontonummer: 8 100 438 • BLZ: 600 501 01 www.NABU-Vogelschutzzentrum.de
© Copyright 2024 ExpyDoc