Mitteilungsblatt Nr. 31 vom 05.08.2016

Mitteilungsblatt
Gemeinde Schnürpflingen
Alb-Donau-Kreis
Herausgeber:
Druck:
Herausgeber:
Verlag:
Bürgermeisteramt
Schnürpflingen
URBAN
Amtsblatt
Verlag GmbH
Bürgermeisteramt Schnürpflingen
NAK GmbH
& Co.KG
Hauptstraße 17, 89194
Frauenstraße 77,
89194Schnürpflingen
Schnürpflingen
77, 89073
89073Ulm
Ulm
Telefon: (0 73 46)
Telefon: (07
31) 156 -- 681,
46) 36
3664,
64,Fax:
Fax:37
379393
(0731)
681, Fax:
Fax:156
156- -684
684
info@schnuerpflingen.de
[email protected]
[email protected]@n-pg.de
www.schnuerpflingen.de
www.urban-verlag.de
www.schnuerpflingen.dewww.nak-verlag.de
55. Jahrgang
Freitag, den 5. August 2016
Sprechstunden der Gemeindeverwaltung:
Montag bis Freitag
Montag zusätzlich
von 08.00 - 12.00 Uhr
von 16.30 - 19.30 Uhr
6/Nr. 31
Heimatverein „Die lustigen Ammertaler“
17. Ammerstetter Dorffest
am Festplatz vom 05. - 07. August 2016
Auf unserem Programm steht Folgendes:
Freitag, 05. August 2016
20.30 Uhr
Summer Beats mit DJ FAB
20.30 – 21.30 Uhr Eintritt frei
Ab 21.30 Uhr
Eintritt: 4 €
Samstag, 06. August 2016
18.30 Uhr
ca. 20.00 Uhr
Ammerstetter Trachtenparty
Fassanstich
Unterhaltungsmusik mit
„Albschreck Untersulmetingen“
ab 23.00 Uhr Musik aus der Dose
Partymusik 80er, 90er und die Hits von heute.
Dazwischen Tanzeinlagen unserer jungen
Volkstanzgruppe
Sonntag, 07. August 2016
ab 11.30 Uhr
Mittagstisch (Schweinebraten mit Spätzle
und Salat, Leberkäse, Salatteller)
ab 12.00 Uhr
Unterhaltungsmusik mit dem
„Musikverein Schnürpflingen“
ab 15.30 Uhr
Volkstanzeinlage mit der Volkstanzgruppe
„Die lustigen Ammertaler“
ab 17.00 Uhr
Unterhaltungsmusik mit der
„Banzendorfkapelle Hüttisheim“
ab 20.00 Uhr
Dämmerschoppen mit gemütlichem Ausklang
Samstag & Sonntag:
Eintritt frei!!!
 Grillspezialitäten: Kaffeestüble: Schaschlik, Feuerwurst, Currywurst, Rote, Weiße und Pommes
Kuchen und Kaffee, Eisbecher, Wein und Käseteller, Sprizz, Hugo und Lillet
Wild Berry
Am Sonntag, können sich die Kinder in der Hüpfburg austoben.
Der Heimatverein „Die Lustigen Ammertaler“ e.V.
freut sich über Ihren Besuch.
- 2 - Schnürpflingen
HINWEIS: Betriebsferien
Von Montag, 15. August 2016
bis Samstag, 27. August 2016
(Kalenderwoche 33/34).
In dieser Zeit erscheint
kein Mitteilungsblatt.
Altersjubilare
Umsetzung des KVz in Beuren am
Montag, 8. August 2016 - Ausfall der
Telekommunikation für ca. 2 Stunden
Im Zusammenhang mit der Umlegung von Stromleitungen in
Beuren­durch die Fa. EBS im Auftrag der EnBW, muss auch
der Kabelverzweiger (KVz) der Telekom und der DSLAM der
Fa. NeckarCom umgesetzt werden. Dies führt dazu, dass am
Montag, 8. August 2016 in der Zeit von 8:00 Uhr - 14:00
Uhr diese­Komponenten für ca. 2 Stunden vom Strom getrennt werden­müssen­. Bitte beachten Sie, dass in dieser Zeit
in Beuren weder das Telefonieren noch das Surfen im Internet
möglich ist. Die Fa. EBS bemüht sich die Zeitspanne so kurz
wie möglich zu halten.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Die Gemeindeverwaltung
Die Gemeindeverwaltung gratuliert recht herzlich und wünscht
alles Liebe und Gute
am Freitag, 05.08.2016
Herrn Adolf Glanz, Schulstr. 5, Schnürpflingen
zum 78. Geburtstag
Badesee Wasserqualität
Die Wasserqualität wird regelmäßig vom Kreis- bzw. Landesgesundheitsamt überprüft.
Die letzte Wasseranalyse erfolgte am 18. Juli 2016. Die mikrobiologischen Untersuchungen ergaben keine Beanstandungen.
(Die genauen Erläuterungen sind während der üblichen Sprechzeiten im Rathaus einsehbar.)
Die Gemeindeverwaltung
Geänderte Öffnungszeiten der
Gemeindeverwaltung während
der Urlaubszeit
Während der Urlaubszeit ist das Rathaus nicht ständig besetzt.
Bitte beachten Sie, dass am 15.08.2016 keine Abendsprechstunde stattfindet und am 22.08. und 23.08.2016 das Rathaus ganztägig geschlossen ist.
Ansonsten sind wir montags bis freitags zu den gewohnten
Öffnungszeiten von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und montags
zusätzlich­von 16.30 bis 19.30 Uhr zu erreichen.
Bürgermeister Michael Knoll ist vom 17.08. bis zum
02.09.2016 urlaubsabwesend.
Seine beiden Stellvertreter Georg Aubele und Thomas Hertle
stehen Ihnen bei Bedarf selbstverständlich gerne als
Ansprechpartner­für Ihre Anliegen zur Verfügung. Gegebenenfalls bitten wir Sie, sich mit der Gemeindeverwaltung,
Tel. 3664 zwecks Terminvereinbarung in Verbindung zu setzen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Die Gemeindeverwaltung
Information, Beratung und Auskunft über
•
•
•
•
•
Renten
Medizinische Rehabilitation
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner
Versicherungsfragen
Datum:
9. August 2016
Uhrzeit: 08.20 - 12.00 Uhr
13.00 - 15.20 Uhr
Ort:
Rathaus Dietenheim
Zimmer:Trauzimmer
Terminvereinbarungen empfohlen unter:
0731 / 92 04 10.
Bitte bringen Sie Ihre Versicherungsunterlagen mit.
Grundschule Hüttisheim
Die Gemeinde Hüttisheim bietet die Nachmittagsbetreuung für
Grundschulkinder an. Die Schülerinnen und Schüler können
unter Aufsicht in Räumen der Grundschule ein Mittagessen
einnehmen und ihre Hausaufgaben erledigen oder sich anderweitig beschäftigen. Die Betreuung findet täglich bis 15 Uhr statt.
Hierfür suchen wir ab September 2016
eine Betreuungskraft
für die Nachmittagsbetreuung der Grundschulkinder
auf geringfügiger Stundenbasis (bis 450,- €)
Idealerweise verfügen Sie über Erfahrungen in der Arbeit mit
Kindern. Die Stelle ist auf zwei Personen aufgeteilt, weshalb
Urlaubs- und Krankheitsvertretung geregelt sind.
Einsatzort ist die Grundschule Hüttisheim. Die Arbeitszeit ist
zwei-/dreimal wöchentlich knapp drei Stunden.
Bei Interesse wenden Sie sich bitte an die Gemeinde
Hüttisheim­, Hauptstraße 33, 89185 Hüttisheim. Für Fragen
steht Ihnen die Hauptamtsleiterin, Frau Jenny Reinfeld,
Tel. 07305/7263 zur Verfügung.
- 3 - Schnürpflingen
Kinderkrippe Hüttisheim
Wir suchen ab September 2016 eine
Reinigungskraft
auf geringfügiger Stundenbasis (bis maximal 450,- €).
Einsatzort ist die Kinderkrippe in Hüttisheim. Der Beschäftigungsumfang beträgt etwa 3 Stunden an 3 Wochentagen. Die
Tätigkeit kann bei freier Zeiteinteilung ab 16 Uhr ausgeübt
werden.
Bei Interesse wenden Sie sich bitte an die Gemeinde
Hüttisheim, Hauptstraße 33, 89185 Hüttisheim. Für Fragen
steht Ihnen die Hauptamtsleiterin, Frau Jenny Reinfeld,
Tel. 07305/7263 zur Verfügung.
Nachbarschaftsgrundschule Staig
Für das kommunale Betreuungsangebot an der Nachbarschaftsgrundschule Staig suchen wir zum 12. September
2016 eine/n
Mitarbeiter/in für die Kernzeit- und
Nachmittagsbetreuung
Wenn Sie über pädagogisches Geschick verfügen, Spaß am
Umgang mit Grundschulkindern haben, Einsatzbereitschaft
und Kreativität für Sie selbstverständlich sind, freuen wir uns
über Ihre Bewerbung.
Das Angebot der Gemeinde gewährleistet die ergänzende
Betreuung der Grundschüler von Klasse 1 bis 4 im Zeitkorridor von 7.00 bis 14.00 Uhr bzw. 14.00 bis 16.30 Uhr. Ihre
Mitarbeit ist ein- bis fünfmal wöchentlich in dem o.g. Zeitrahmen erforderlich. Der Arbeitsaufwand beträgt ca. 50
Stunden­/Monat.
Die Einrichtung ist zusätzlich an 4 Wochen während der
Schulferien durchgehend geöffnet. Hierbei und im Falle von
Krankheits- und Urlaubsvertretungen wird Ihre Unterstützung über das genannte Regelmaß hinaus benötigt. Eine
adäquate Vergütung Ihrer Arbeitsleistung im Rahmen der
geringfügigen Beschäftigung wird zugesichert.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann senden Sie Ihre
Bewerbung­unter Angabe des Stichworts „Kernzeitbetreuung“ bis spätestens 22. August 2016 an das Bürgermeisteramt der Gemeinde Staig. Weitere Auskünfte erhalten Sie
auch gerne von Herrn BM Martin Jung, Tel. 07346/960314.
Von Menschen
vor Ort.
Für Menschen
vor Ort.
Aus dem Gemeinderat
Sitzungsberichte
der letzten GR-Sitzungen
1. Baugesuche
Der Gemeinderat hat das gemeindliche Einvernehmen zur Bauvoranfrage „Neubau eines Einfamilienhauses, Hauptstraße, Flurstück-Nr. 30/2“ sowie zu den Baugesuchen „Neubau eines Wohnhauses mit Garage als Betriebsleiterwohnung, Im Brühl 14“ und
Neubau eines Lager- und Geräteschuppens, Turmstraße, Flurstück-Nr. 1046/4 erteilt.
Abgelehnt wurde dagegen die Errichtung einer Plakatwerbetafel
in Ammerstetten. Die Plakatwerbetafel hätte eine Größe ca. 2,70
m Höhe auf 3,70 m Breite und fügt sich somit nicht ins Ortsbild
ein. Erschwerend kommt hinzu, dass sich das Vorhaben in unmittelbarer Nähe zur Ammerstetter Kapelle befindet.
2. Betreuung von Flüchtlingen in Schnürpflingen und
im GVV-Gebiet - Sachstandbericht und interkommunale Zusammenarbeit Die Gemeinde konnte in eine Wohnung in der Weinstetter Straße
eine 7-köpfige irakische Familie unterbringen. Insgesamt sind
somit­in Schnüpflingen nun 22 Flüchtlinge untergebracht. Bei
einer­angenommenen Zuweisung von 2.000 Personen in die
Anschlussunterbringung­im Alb-Donau-Kreis hätte die Gemeinde
eine Aufnahmeverpflichtung von 21 Personen für das Jahr 2016.
Somit wäre diese für dieses Jahr erfüllt. In der Zwischenzeit wird
sogar von deutlich weniger Personen ausgegangen, so dass die
Gemeinde­derzeit wohl die Aufnahmequote übererfüllt hat.
Es wurde beschlossen eine auf 3 Jahre befristete interkommunale
Stelle für einen Sozialarbeiter für das Flüchtlingsmanagement der
Gemeinden Hüttisheim, Staig und Schnürpflingen zu schaffen.
Insgesamt ist hierfür mit Fördermitteln in Höhe von 105.000,00
Euro auf 3 Jahre zu rechnen. Die Förderung entspricht in etwa 50
% der Kosten. Interkommunale Zusammenarbeit wird privilegiert
behandelt. Die Kosten der Stelle sollen auf die Gemeinden Staig,
Hüttisheim und Schnürpflingen nach dem Einwohnerschlüssel
über den GVV-Haushalt aufgeteilt werden.
3. Wasserrechtliche Erlaubnis der Gemeinde Schnürpflingen
Bürgermeister Michael Knoll berichtete, dass in Staig eine
Besprechung­bezüglich der gemeinsamen Vorgehensweise der
Weihungstalgemeinden zur Erlangung einer neuen wasserrechtlichen Erlaubnis stattgefunden hat. Diese wird zum Betrieb der
Regenüberlaufbecken (RÜB), also für das Einleiten von verdünntem Abwasser bei Regenwetter benötigt.
Die vorliegende gemeinsame Erlaubnis, die auch das Regenüberlaufbecken in Ammerstetten einschließt, ist bis zum
31.12.2018 befristet. Dahingegen ist die wasserrechtliche
Erlaubnis­der Gemeinde für die RÜBs in Schnürpflingen bereits
ausgelaufen. Im Sinne einer Harmonisierung der Laufzeiten und
um eine gemeinsame Vorgehensweise der Weihungstalgemeinden zu ermöglich, wurde eine Duldung des Betriebs der RÜBs in
Schnürpflingen bis zum 31.12.2018 beim Landratsamt schriftlich
beantragt.
Diesem Antrag hat das Landratsamt zugestimmt.
- 4 - Schnürpflingen
4. Erlass einer Satzung über die Zulässigkeit von
Werbeanlagen für die Gemeinde Schnürpflingen mit
den Teilorten Ammerstetten und Beuren
Der Gemeinderat hat sich schon im Jahr 2010 ausführlich mit dem
Erlass einer Satzung über die Zulässigkeit von Werbeanlagen für
die Gemeinde Schnürpflingen mit den Teilorten Ammerstetten
und Beuren befasst. Zur Wahrung des vorhandenen Ortsbildes
und Erhaltung von städtebaulichen Werten, wurde es als erforderlich angesehen, örtliche Bauvorschriften zu erlassen, um die
aufkommende Vielzahl der Werbeanlagen entlang der Ortsdurchfahrten regeln zu können.
Rechtsgrundlage für den Erlass solcher örtlicher Bauvorschriften
ist § 74 Landesbauordnung. Es können u.a. die Anforderungen
an die Anzahl, Größe und der Ausschluss bestimmter Anlagen in
den unterschiedlichen Gebietsarten geregelt werden.
Nachdem der Gemeinderat am 04.08.2010 die Satzung beschlossen hat, wurde das Landratsamt mit Schreiben vom 16.08.2010
um Genehmigung der Satzung gebeten. Da nach neuerer Rechtslage allerdings eine Satzung die örtliche Bauvorschriften regelt
nicht mehr genehmigungspflichtig ist, wurde diese nicht erteilt.
Dies führte dazu, dass die Satzung nicht veröffentlicht wurde und
somit auch keine Rechtskraft erlangte.
Diese Veröffentlichung wurde nun im Mitteilungsblatt Nr. 25 vom
24. Juni 2016 als letzter Schritt zur Schaffung der Rechtskräftigkeit der Satzung nachgeholt.
Bereitschaftsdienste
Ärztlicher Bereitschaftsdienst:
116 117
Wenn Sie diese Nummer wählen, hören Sie zunächst eine Bandansage, die Ihnen die Adresse der nächstgelegenen Notfallpraxis
und die Öffnungszeiten nennt. Falls Sie aus medizinischen Gründen einen Hausbesuch benötigen, bleiben Sie in der Leitung. Sie
werden sodann an die zuständige Rettungsleitstelle weitergeleitet, welche die Hausbesuche koordiniert.
Der ärztliche Bereitschaftsdienst ist nicht zu verwechseln mit dem
Rettungsdienst, der in lebensbedrohlichen Fällen Hilfe leistet. Bei
Notfällen, zum Beispiel Ohnmacht, Herzinfarkt, akuten Blutungen
oder Vergiftungen, alarmieren Sie bitte sofort den Rettungsdienst
unter der Notrufnummer 112.
Zentrale Notfallpraxis am Bundeswehrkrankenhaus Ulm
Oberer Eselsberg 2, 89081 Ulm
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 18 bis 23 Uhr
Samstag, Sonn- und Feiertag: 8 bis 23 Uhr
Zu diesen Zeiten können Patienten ohne Voranmeldung in die
Notfallpraxis kommen, dort ist ständig ein Arzt vorhanden.
Zentrale Notfallpraxis an der
Universitätsklinik für Kinder- und
Jugendliche bis einschl. 17 Jahre
Eythstraße 24, 89075 Ulm
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 19 – 22.00 Uhr
Samstag, Sonn- und Feiertag: 9 – 21.00 Uhr
Zu diesen Zeiten können Eltern mit ihren Kindern ohne Voranmeldung in die Praxis kommen. Außerhalb dieser Zeiten übernimmt die Universitätsklinik für Kinder und Jugendliche die Versorgung.
Augenärztlicher Notdienst
Tel.: (0180) 1 92 93 50
Kinderärztlicher Notdienst
Tel.: (0180) 6 07 31 00
Zahnärztlicher Notdienst
Tel.: (0180) 5 91 16 01
Tierärztlicher Notdienst
Tel.: (0700) 12 16 16 16
Apotheken-Notdienst
am Samstag, 06.08.2016
von Samstag 8.00 Uhr bis Sonntag 8.00 Uhr
• Brunnen-Apotheke, Memminger Str. 19,
89287 Bellenberg, Tel. (07306) 96100
von Samstag 8.30 Uhr bis Sonntag 8.30 Uhr
• Apotheke Wiblingen, Donautalstr. 46,
89079 Ulm-Wiblingen, Tel. (0731) 41027
• Antonius-Apotheke, Hauptstr. 26, 88433 Schemmerhofen,
Tel. (07356) 1711
• Rathaus-Apotheke, Ehmannstr. 2, 89081 Ulm-Jungingen,
Tel. (0731) 65083
• Gabler-Apotheke, Joseph-Gabler-Str. 2,
88416 Ochsenhausen, Tel. (07352) 8411
am Sonntag, 07.08.2016
von Sonntag, 8.00 Uhr bis Montag, 8.00 Uhr
• Apotheke Stadtpassage, Hauptstr. 11, 89250 Senden,
Tel. (07307) 4053
• Linden-Apotheke, Apothekerstr. 17, 89257 Illertissen,
Tel. (07303) 2370
von Sonntag, 8.30 Uhr bis Montag, 8.30 Uhr
• 7-Schwaben-Apotheke, Mittelstr. 16, 88471 Laupheim,
Tel. (07392) 168070
• Marien-Apotheke, Schützenstr. 1, 89231 Neu-Ulm,
Tel. (0731) 73750
• Ried Plus Apotheke, Stifterweg 7, 89075 Ulm-Eselsberg,
Tel. (0731) 53136
In der Zeit von 20:00 Uhr bis 8:00/8:30 Uhr morgens werden ärztliche Rezepte beliefert und dringend benötigte Arzneimittel sowie
Krankenpflege-, Säuglingspflege-, Säuglingsnährmittel, Hygieneartikel und Desinfektionsmittel abgegeben.Die Notdienstgebühr
während der allgemeinen Ladenschlusszeiten beträgt 2,50 EUR.
Die Notdienste können auch unter www.lak-bw.de oder www.aponet.de eingesehen oder unter Tel. (0800) 00 22 833 (im Festnetz
kostenfrei) abgerufen werden.
Katholische Sozialstation
Dorndorfer Straße 1
89186 Illerrieden
Tel.: 07306 / 96 00-0
Fax: 07306 / 96 00 20
E-Mail: [email protected]
Home: www.sozialstation-iller-weihung.de
- 5 - Schnürpflingen
Kranken- und Altenpflege, Familienpflege, Hauswirtschaftliche
Versorgung, Organisierte Nachbarschaftshilfe, Mobiler Sozialer
Hilfsdienst, Essen auf Rädern, Hospizarbeit, Tagespflege
Dienststunden der Geschäfts- und Einsatzstelle
Montag – Donnerstag 08.30 – 16:30 Uhr
Freitag 08:30 – 15:00 Uhr
Alle, die einen schweren Verlust erlitten
haben, sind herzlich eingeladen:
Jeweils am zweiten Freitag im Monat von
15 – 17 Uhr (Voranmeldung nicht nötig)
In den Räumen der Kath. Sozialstation
„Iller-Weihung“ Dorndorfer Straße 1
89186 Illerrieden
Tel.: 07306 / 96000
Einzelbegleitung ist auf Wunsch möglich. Bitte nehmen Sie
Kontakt über die Kath. Sozialstation „Iller-Weihung“ auf oder
Email an: [email protected]
Musikschule
Zweckverband
„Musikschule-Iller-Weihung“
Gebührenordnung
vom 02.03.2016, in Kraft zum 01.09.2016
Aufgrund § 5 Abs. 3 und 4 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) i. V. m. § 4 der Gemeindeordnung für BadenWürttemberg (GemO) und den §§ 2 und 11 des Kommunalabgabegesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat die
Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Musikschule IllerWeihung“ in der öffentlichen Sitzung vom 02.03.2016 folgende
Gebührenordnung beschlossen:
§ 1 Gebührenerhebung
Sprechzeiten Hospizgruppe
Mittwoch 16:00 – 18:00 Uhr
Illertisser Straße 3, 89165 Dietenheim
www.hospizgruppe-iw.de
oder nach telefonischer Vereinbarung.
Telefonisch sind wir rund um die Uhr, auch an Wochenenden
und an Feiertagen, unter oben genannter Nummer erreichbar.

Notrufe
Feuerwehr112
Rettungsdienst/Notarzt
112
Krankentransport
(0731) 1 92 22
Polizei Notruf110
Polizeiposten Dietenheim
(07347) 95 88 07-0
Notariat Illerkirchberg
Amtsverwalter Jürgen Grob
89171 Illerkirchberg (Oberkirchberg),
Amtshaus, Schloßstraße 4
Telefon: (07346) 481 und 482
Telefax: (07346) 62 16
E-Mail: [email protected]
Internet: www.notariat-illerkirchberg.de
Sprechzeiten:
Montag-Freitag 08.00 – 12.00 Uhr
ansonsten nachmittags und abends nach telefonischer
Terminvereinbarung
Der Zweckverband „Musikschule Iller-Weihung“ erhebt für die Inanspruchnahme der Musikschule Benutzungsgebühren. Zur Zahlung sind die Teilnehmer, bei Minderjährigen die gesetzlichen
Vertreter verpflichtet.
§ 2 Gebührenpflicht
(1)Für die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen der Musikschule werden Gebühren nach den Bestimmungen dieser
Gebührenordnung erhoben.
(2)Der Höhe der Unterrichtsgebühren liegt der Jahresaufwand
zugrunde. Die Gebührenpflicht besteht deshalb auch während
der Ferien.
(3) Unterrichtsversäumnis durch den Schüler entbindet nicht von
der Gebührenpflicht.
Bei längerer Erkrankung entfällt die Unterrichtsgebühr auf
schriftlichen Antrag und gegen Vorlage eines ärztlichen
Attestes­nach vier versäumten Unterrichtsstunden für die weitere Dauer der Krankheit.
Für jede darüber hinausgehende Unterrichtsstunde wird 1/40
der Jahresgebühr erstattet.
Der Antrag kann nur bis zum Ende des jeweiligen Unterrichtsjahres gestellt werden.
(4)Gebührenänderungen infolge pädagogisch oder organisatorisch notwendig werdender Gruppenverkleinerungen bleiben
vorbehalten.
(5)Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Einzelunterricht.
(6) Für Kurse in Ergänzungsfächern (Instrumentalgruppen, Kammermusik, Musiklehre, Hörerziehung, Rhythmik u. a.) werden
keine Gebühren erhoben, sofern der Teilnehmer Schüler der
Musikschule im Hauptfachunterricht ist.
§ 3 Gebührenschuldner
Zur Zahlung sind die Teilnehmer, bei Minderjährigen die gesetzlichen Vertreter verpflichtet.
§ 4 Entstehung und Fälligkeit
(1)Die Gebührenschuld entsteht mit der Annahme des Aufnahmeantrages.
- 6 - Schnürpflingen
(2)Die Unterrichtsgebühren sind Jahresgebühren und beziehen
sich jeweils auf ein Schuljahr unter Einschluss der Ferienmonate. Sie werden in 12 Raten jeweils zum 01. eines jeden
Monats mittels Lastschrifteinzugsverfahren zur Zahlung fällig.
(3)Beginnt oder endet der Unterricht während des Schuljahres,
werden Monatsgebühren erhoben. Dabei wird jeder angefangene Monat voll berechnet.
§ 5 Ermäßigung, Erlass
(1)Eine Ermäßigung von Gebühren wird ohne Antrag gewährt
als
a) Geschwister-Ermäßigung (Abs. 2)
b) Mehrfächer-Ermäßigung (Abs. 3)
(2)Die Geschwister-Ermäßigung wird in folgenden Stufen
gewährt:
Stufe I:
25 % Stufe II:
50 %
Stufe III:
75 % Stufe IV:
für das zweite Kind
für das dritte Kind
für das vierte Kind
Erlass der gesamten Gebühr
für das fünfte und jedes weitere Kind
Bei der Berechnung der Ermäßigungen gilt als erstes Kind
immer derjenige Schüler, der den gebührenmäßig höchst bewerteten Unterricht belegt. Entsprechendes gilt auch für die
Reihenfolge der Geschwisterermäßigungen.
(3)Bei Unterrichtung in mehreren gebührenpflichtigen Fächern
wird folgende Ermäßigung gewährt:
für das
a) 2. gebührenpflichtige Fach
um 25 %.
b) 3. und weitere gebührenpflichtige Fächer
um 50 %.
Bei der Berechnung der Ermäßigung gilt als erstes Fach
immer­der gebührenmäßig höher bewertete Unterricht.
(4)Die Ermäßigung nach Abs. 2 und 3 wird nebeneinander
gewährt; dabei ist die Reihenfolge des Abs. 1 maßgebend.
(5)Die Gebühren können auch aus Gründen einer speziellen
Begabtenförderung­und auf Antrag aus besonderen sozialen
Gründen ermäßigt oder erlassen werden. Eine Entscheidung
hierüber wird vom Verbandsvorsitzenden auf Vorschlag der
Musikschul- und Verwaltungsleitung getroffen.
G 2
Gruppenunterricht 45 Minuten
ab 3 Schülern
MFE/
Musikalische Früherziehung und
MGA
Musikalische Grundausbildung
60 Minuten (Klangmeister)
480,00 €40,00 €
312,00 €26,00 €
264,00 €22,00 €
ElKi
Eltern-Kind-Musizieren 45 Minuten
(Klangstifte, Klangmaler)
EOH
Ergänzungsfach 240,00 €20,00 €
(Teilnahme an Spielkreisen,
Ensembles u. Ä.) ohne
Hauptfachunterricht 45 Minuten
EMH
Ergänzungsfach mit Hauptfachunterricht 45 Minuten
0,00 €
0,00 €
ErwInErwachsenen-Instrumen-
252,00 €21,00 €
talgruppe, Einsteiger-Ensemble
für Erwachsene ohne Hauptfach 45 Minuten
KiCho
Kinderchor, für Kinder bis
0,00 €
einschließlich der
4. Grundschulklasse gebührenfrei
0,00 €
(2)Für Schüler, die das 27. Lebensjahr vollendet haben, wird ab
dem Folgemonat ein Zuschlag in Höhe von 15 % auf die
Unterrichtsgebühr­nach Abs. 1 erhoben. Ausgenommen von
dieser Regelung ist das Erwachsenen-angebot Tarif-Nr. ErwIn.
§ 7 Unterrichtsausfall
(1) Fällt der Unterricht wegen Abwesenheit der Lehrkraft oder aus
Gründen, die die Musikschule zu vertreten hat, für mehr als
vier Unterrichtsstunden aus, so wird auf Antrag für jede
darüber hinausgehende versäumte Unterrichtsstunde 1/40
der Jahresgebühr erstattet. Der Antrag kann nur bis zum Ende
des jeweiligen Unterrichtsjahres gestellt werden.
(2)Die Regelung entfällt, wenn Nachholunterricht angeboten
wird. Hierzu können zusätzliche Unterrichtszeiten angesetzt
und Schüler zu Gruppen zusammengefasst werden.
§ 8 Anmeldegebühr
Bei Anmeldung eines Schülers zum Unterricht an der Musikschule
wird eine Gebühr von 10,00 € erhoben.
§ 6 Gebührenhöhe
(1)Die Unterrichtsgebühren beziehen sich auf eine Unterrichtsstunde der angegebenen Dauer pro Woche. Die Gebühren
sind monatlich durchgehend, also auch während der Ferienmonate zu bezahlen.
Tarif-Nr. Art des Unterrichts Gebühren pro Schüler
bis zum 27. Lebensjahr
pro Jahr pro Monat
E 1
Einzelunterricht 45 Minuten
1.104,00 €92,00 €
E 2
Einzelunterricht 30 Minuten
828,00 €69,00 €
E 3
Einzelunterricht 22,5 Minuten
696,00 €58,00 €
G 1
Gruppenunterricht 45 Minuten
mit 2 Schülern
696,00 €58,00 €
G 1.1
Gruppenunterricht 30 Minuten
mit 2 Schülern
480,00 €40,00 €
§ 9 In-Kraft-Treten
Diese Gebührenordnung tritt am 01.09.2016 in Kraft und ersetzt
die Gebührenordnung vom 04.06.2012.
Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften
der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird
nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich
innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber dem Zweckverband Musikschule Iller-Weihung geltend
gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften
über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die
Bekanntmachung der Satzung verletzt worden ist.
Illerkirchberg, den 02.03.2016
Gez.BM Stefan Gerthofer, Verbandsvorsitzender
- 7 - Schnürpflingen
Aus unserer Kirchengemeinde
Kirchliche Nachrichten
Katholische Kirchengemeinde
Mariä Unbefleckte Empfängnis
Schnürpflingen
Pfarrbüro
Öffnungszeiten:
Montag von 17.00-19.00 Uhr u. Dienstag von 9.00-11.30 Uhr
Johanna Bicker ▪ Tel. 8705 ▪ Fax 922844
[email protected]
www.maria-schnuerpflingen.de
Ansprechpartner für das Gemeindehaus
Alfred Wirth ▪ Tel. 5287
Hans Schneider ▪ Tel. 3071931
Pastoralteam
Pfarrer Jochen Boos ▪ Tel. 3526
[email protected]
Pfarrer Erwin Baumann ▪ Tel. 923935
[email protected]
Pastoralreferent Stefan Lepre ▪ Tel. 919254
[email protected]
Pastoralreferentin Adelheid Bläsi ▪ Tel. 921207 (Do und Fr)
[email protected]
Pastoralassistentin Julia Schneider ▪ Tel. 921208
[email protected]
Bei einem Trauerfall
• Erster Kontakt mit dem Beerdigungsinstitut, Pfarrbüro
und Gemeinde
• Außerhalb der Öffnungszeiten des Pfarrbüros erreichen
Sie einen Seelsorger über das Notfallhandy,
Tel. 0160 7829663
• Die weitere Organisation vor Ort übernimmt Familie Schlau
Tel. 2909
Gottesdienstordnung vom 07.08.2016 – 14.08.2016
Sonntag, 07.08.
19. Sonntag im Jahreskreis
L1: Weish 18,6-9
L2: Hebr 11,1-2.8-19
E: Lukas 12,32-48
10.45
Wortgottesfeier mit Kommunionfeier
10.45
Kindergottesdienst im Gemeinde-
haus
Sonntag, 14.08.
20. Sonntag im Jahreskreis
L1: Jer 38,4-6. 8-10
L2: Hebr 12,1-4
E: Lukas 12,49-53
9.00
Eucharistiefeier mit Segnung der Kräutersträuße
(Wir denken an: Johannes Wirth)
13.30Rosenkranz
Ministrantendienst
Sonntag, 07.08.
Inka und Maya Arnold, Jan und Lars
Hardegger
In die Ewigkeit heimgerufen wurde:
Frau Martha Müller
Der Herr schenke ihr seinen Frieden.
Den trauernden Angehörigen gilt unsere Anteilnahme.
Liebe Kinder,
wir laden euch herzlich ein zum
Kindergottesdienst am
Sonntag, 7. August 2016 um 10.45 Uhr
im Gemeindehaus St. Maria.
Das KiGo- Team
Eltern-Kind-Gruppe
Wir treffen uns wieder am Dienstag, 9. August 2016 von 9.30 Uhr
bis 11.00 Uhr im Rathaus. Bei schönem Wetter gehen wir in den
Garten.
AUS DER
SEELSORGEEINHEIT
Alle Gottesdienste
in der
Seelsorgeeinheit
auf einen Blick
Sa. 06.08.
So. 07.08.
Di. 09.08.
Mi. 10.08.
18.30 Hüttisheim 9.00 Unterkirchberg 9.00 Staig
10.45 Oberkirchberg
10.45 Schnürpflingen
10.45 Schnürpflingen
10.45 Steinberg
18.30 Staig
8.30 Steinberg
Eucharistiefeier
Eucharistiefeier
Wortgottesfeier
Eucharistiefeier
Wortgottesfeier
Kindergottesdienst
Eucharistiefeier
Eucharistiefeier
Eucharistiefeier
Caritassonntag: „Barmherzig handeln“
Gottesdienst mit „erlebnisstarken Elementen“ als Langschläfergottesdienst am 25. September 2016 in Staig, um 19.00 Uhr.
Ehrenamtliche aus den Besuchsdiensten unserer Seelsorgeeinheit gestalten diesen Gottesdienst inhaltlich mit und der Chor
„Singing Generation“ musikalisch.
Öffnungszeiten in den Pfarrbüros
während der Sommerferien
Die Pfarrbüros haben während der Ferien folgende eingeschränkte
Öffnungszeiten:
Montag
15.00 – 17.30 Uhr
Staig
Dienstag
9.00 – 11.30 Uhr Schnürpflingen
Mittwoch
9.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag
Freitag
14.00 – 16.30 Uhr
9.00 – 12.00 Uhr
Unterkirchberg
Hüttisheim
Staig
In dringenden Anliegen, z.B. bei einem Todesfall, erreichen Sie
einen Seelsorger über das Notfallhandy der Seelsorgeeinheit. Die
Nummer wird Ihnen vom Anrufbeantworter angesagt.
In diesem Jahr kann Pater Paul aus gesundheitlichen Gründen
leider keine Urlaubsvertretung übernehmen. Die Urlaubsvertretung wird durch eigene Priester wechselseitig abgedeckt.
Auch die Verlage machen Urlaub
Es erscheint für die Gemeinden Illerkirchberg, Hüttisheim und
Schnürpflingen in der KW 33 und 34 kein Mitteilungsblatt.
- 8 - Schnürpflingen
In den Gemeinden Staig und Steinberg erscheint in der KW 34
und 35 kein Mitteilungsblatt. Manuskripte zum Mitteilungsblatt erbitten wir während der Sommerferien jeweils bis Montag um 15.00 Uhr.
Firmung 2017:
Mut zu Dir – Mut zum Glauben
In unserer SE wird die nächste Firmung am 1.
und 2. April 2017 stattfinden. Eingeladen werden
dann die Schülerinnen und Schüler der Klassen
8 und 9. Von uns werden alle angeschrieben, die
zwischen dem 01.08.2001 und dem 31.07.2003
geboren sind und im Taufregister stehen. Wer kein Schreiben erhält, sich aber für die Firmung interessiert, soll sich bitte im Pfarrbüro melden! Die schriftliche Einladung kommt nach den Sommerferien.
Die Feier der Firmung findet dann in Staig statt:
Am Samstag, 01.04.17 um 14 Uhr für die Firmbewerber aus
Unter­- und Oberkirchberg,
am Sonntag, 02.04.17 um 10 Uhr für Staig und Steinberg und
am Sonntag, 02.04.17 um 14 Uhr für Hüttisheim u. Schnürpflingen.
„Firmung“ bedeutet „Stärkung“. Mit der Zusage Gottes, dass er
uns mit seinem Hl. Geist stärken möchte, gehen die Firmlinge
einen weiteren Schritt in unsere Gemeinden hinein. Diese sollen
sie näher kennen lernen. Die Firmbewerber werden in kleinen
Gruppen einen Vorbereitungsweg gehen und suchen geeignete
Gruppenleiter. Außerdem sollen sie in verschiedenen Projekten
das Engagement von Christen kennen lernen. Das kann von A
wie Auferstehungsfeier mitgestalten bis Z wie Zwiebelbrot backen
alles Mögliche enthalten. Bei der Firmvorbereitung können sich
also alle einbringen. Bestimmt haben Sie zündende Ideen. Bitte
lassen Sie uns wissen, wie Sie sich daran beteiligen wollen. Per
Mail oder per Telefon nehmen die Pfarrbüros gern Ihr Angebot,
eine Gruppe zu übernehmen oder Ihren Vorschlag für ein Projekt
entgegen. Als Ansprechperson vor Ort ist Karl Völk; Im Herrenmahd 1; 8496; [email protected] bereits in der Vorbereitung
tätig und freut sich ebenfalls über Vorschläge und Angebote.
Für das Vorbereitungsteam: Jochen Boos, Julia Schneider und
Christa Domin
Auf den Spuren der Bibel
Reise ins Heilige Land, mit Pfarrer Jochen Boos
vom 25. Januar – 2. Februar 2017
Erfreulicherweise hat sich nun eine Gruppe von 30 Pilgern zusammengefunden. Gerne können Sie sich noch anmelden. Rufen
Sich mich bei Interesse im Pfarrbüro unter Tel.: 07346/3526 an.
Ihr Pfarrer Jochen Boos
Martinus auf der Spur
Kirchenführung und Wanderung
So., 4. September 2016, 14.00 – 18.00 Uhr
Ulm-Wiblingen, Basilika St. Martin – Unterkirchberg,
Kirche St. Martin
Das Jahr 2016 ist dem Heiligen Martin gewidmet: die Diözese
Rottenburg-Stuttgart feiert ihren Patron. Unzählige Kirchen im
Land sind dem beliebten Heiligen geweiht.
Zwei davon werden bei dieser Wanderung besucht:
Die Basilika St. Martin in Wiblingen und die Pfarrkirche St. Martinus in Unterkirchberg. Dazwischen jeweils 4 km Fußweg.
Dr. Oliver Schütz, Theologe und Historiker, Leiter der keb Ulm
Teilnehmerbeitrag: 4 Euro
Anmeldung bei: keb Kath. Erwachsenenbildung Ulm
Tel. 0731 / 9206020
E-Mail: [email protected]
Die Donau-Iller-Bank spendet der Kath. Sozialstation
„Iller-Weihung“ ein Fahrzeug
(Übergabe in Stuttgart Schloss
Solitude an die Kath. Sozialstation „Iller-Weihung“)
Sechs soziale Einrichtungen
im Alb-Donau-Kreis können
sich freuen: Sie bekommen
sechs Fahrzeuge gespendet
und können dadurch in Zukunft
pflege- und hilfsbedürftige
Menschen besser versorgen.
Die Spende für den Alb-Donau-Kreis ist Teil einer Aktion, die ganz
Baden-Württemberg umfasst. Über 300.000 Kunden von Volksbanken und Raiffeisenbanken in Baden-Württemberg haben gespendet. Am Freitag, den 22. Juli 2016, fand die Übergabe auf
Schloss Solitude in Stuttgart statt.
Nach der Fahrzeugübergabe sind die Fahrzeuge zu einer Sternfahrt in ihre Bestimmungsorte gestartet. Beteiligt haben sich aus
unserem Kreis die Raiffeisenbank Donau-Iller und die Ehinger
Volksbank. Die Spende kommt zustande, indem die Kunden der
Volksbanken Raiffeisenbanken Monat für Monat bei ihrer Bank
Gewinnsparlose kaufen.
Die Kath. Sozialstation „Iller-Weihung“ bedankt sich ganz herzlich
für die großzügige Spende.
Wenn der Klabautermann singt und die Klampfe erklingt…
Vater-Kind-Freizeit von 28. bis 31. Juli
Als wilde Piraten waren wir in diesem Jahr im Hirschgund unterwegs - 16 Piratenväter mit ihren 30 wilden Piratenkindern. Piraten
haben selbstverständlich vor nichts und niemandem Angst – nur
der Klabautermann nötigte ihnen doch einigen Respekt ab. Dieser
freche Kerl hat doch tatsächlich von unserem soeben erbauten
Schiff das Steuerrad geklaut – und verlangt dafür unser „süßes
Gold“ als Gegenwert. Also mussten sich alle Piraten auf die lange
und gefährliche Schatzsuche machen, um zuerst die Schatzkarte
und dann den vergrabenen Schatz wieder zu finden. Aber schließlich war alles gut und die Kinder lernten den Klabautermann als
ganz lieben Zeitgenossen kennen, der das Steuerrad zurückbrachte und das „süße Gold“ auch noch an die Kinder verschenkte. Am Sonntag steuerten die müden und von den Abenteuern
noch ganz erfüllten Piraten wieder ihre Heimathäfen an „weil ein
jeder nach seiner Heimat sich sehnt, die er gerne einmal wiedersehen will…“
Stefan Lepre
Vergessen wurden bei den Vater-Kind-Tagen
1 Strohhut und 1 Schildkappe beige für Erwachsene,
außerdem verschiedene Kinderschuhe:
Treckingschuhe Salomon rotbraun/schwarz/orange Gr. 35
Crocs pink Gr. 35 und blau Gr. 32
Flip-Flops Gr 35 blau mit Fußballmotiv.
Bitte holt Eure Schätze im Pfarramt in Staig ab.
- 9 - Schnürpflingen
Arbeitseinsatz
… Hirschgund mit neuem
Dach
Mit Unterstützung zahlreicher
freiwilliger Helfer wurde unser
Hirschgund in den vergangenen Tagen „neu bedacht“,
nachdem das frühere Dach
über 50 Jahre alt war.
Trotz manchem Regenguss ließen sich die Schaffer nicht abhalten, das Dach in nur 9 Tagen fertig zu stellen.
Im und um das Haus packten wieder über 30 Helferinnen und
Helfer mit an, um unseren Hirschgund wieder einladend herzurichten: Es wurde gestrichen, gemäht, repariert und geputzt und
auch der Pool lädt bei sommerlichen Temperaturen zum Baden
ein.
Zum guten Gelingen trug auch unser bewährtes Küchenteam
Zenta und Hedwig bei.
Der Hirschgund kann jetzt wieder viele Gruppen und Vereine als
Gäste willkommen heißen.
Ein herzliches Dankeschön an die vielen treuen Helfer, unserem
„Arbeitskoordinator“, der Fa. Aich und vor allem unseren „Nachwuchshelfern“, die teilweise sogar ihren Urlaub für den Arbeitseinsatz „geopfert“ hatten. Ihr tragt dazu bei, dass wir unseren
Hirschgund auf gewohnte Weise weiterführen können.
Freie Plätze bei Familienfreizeiten
In der Freizeit vom 11.08. – 21.08. und
in der Freizeit vom 26.08. – 31.08.
können noch Familien teilnehmen.
Es ist auch möglich, in der 1. Freizeit erst am 12. oder
13. August anzureisen.
Wenn Sie Interesse haben, melden Sie sich unter Tel.: 07346/91
92 53.
Belegung für das Jahr 2017 im Haus Hirschgund
Wenn Sie mit einer Gruppe im Jahr 2017 unser Haus mieten
wollen, melden Sie sich bitte bis 12.09.2016 unter Tel.
07346/919253 (bitte beachten Sie die Öffnungszeiten während
der Ferien) oder E-Mail: [email protected]
Seniorentage vom 18. – 23. September 2016
Auch in diesem Jahr wollen wir für unsere Senioren Tage in
Hirschgund anbieten.
Kosten für Vollpension: 130,-- €
Wir werden für schlechtes Wetter ein interessantes Angebot vorbereiten. Bei schönem Wetter wollen wir die schöne Umgebung
dieser Gegend genießen, und soweit möglich, erkunden. Es sind
auch jüngere Senioren willkommen, denn diese schöne Landschaft lädt zum Wandern ein.
Wenn Sie keine Fahrgelegenheit haben, geben Sie dies bitte bei
der Anmeldung bekannt. Wir sind Ihnen gerne behilflich.
Anmeldung im Pfarrbüro Staig, Tel. 07346/ 919253.
Direkt an Ihre Haustür.
Jede Woche neu.
Besser informiert sein.
Ihr Mitteilungsblatt.
Evangelische
Kirchengemeinde
Oberholzheim
Pfarrer Andreas Kernen
Pfarrerin Doris Seitz-Kernen
Tel. 07392 / 23 64
Mail:[email protected]
Pfarramtssekretärin K. Pelzl: Mi und Fr 9 - 12 Uhr
Tel.: 07392 / 23 64
Fax: 07392 / 23 37
Kirchenpflegerin M. Schmid: 07392/150008
Homepage: www.evkirche-oberholzheim.de
Gott widersteht den Hochmütigen,
aber dem Demütigen gibt er Gnade.
(1. Pt. 5, 5)
Sonntag, 07.08.2016
10:15 Uhr
Gottesdienst (Pfarrer Wruck)
Kirche Oberholzheim
Sonntag, 14.08.2016
9:00 Uhr
Gottesdienst (Pfarrer Wruck)
Kirche Oberholzheim
Samstag, 20.08.2016
15:00 Uhr Trauung (Pfarrer Kernen)
Julian Nitsche und Sandra Häußler,
Mietingen-Baltringen
Kirche Oberholzheim
Sonntag, 21.08.2016
10:15 Uhr Gottesdienst (Pfarrerin Seitz-Kernen)
Kirche Oberholzheim
Sonntag, 28.08.2016
9:00 Uhr
Gottesdienst (Pfarrer Kernen)
mit Feier der Hl. Taufe von
Florian Jauss, Oberholzheim
Luca Gmell, Oberholzheim
Romy Wack, Bronnen
Kirche Oberholzheim
Samstag, 03.09.2016
14:00 Uhr Trauung (Pfarrer Kernen)
Alfred Guther und Simone Höpfner,
Oberholzheim
Kirche Oberholzheim
Sonntag, 04.09.2016
14:00 Uhr Gottesdienst (Pfarrerin Seitz-Kernen)
Ev. Gemeindehaus Burgrieden
anschließend Kaffeenachmittag
Sonntag, 11.09.2016
9:00 Uhr
Gottesdienst (Pfarrer Wruck)
Kirche Oberholzheim
Gottesdienstbeginn in den Sommerferien
In den Sommerferien sind die Gottesdienste in Oberholzheim und
Ersingen gekoppelt. So finden die Gottesdienste in unserer
Kirche abwechselnd um 9:00 Uhr bzw. 10:15 Uhr statt. Bitte
beachten Sie dies in der Ferienzeit und schauen Sie im Mitteilungsblatt nach der Gottesdienstzeit.
- 10 - Schnürpflingen
Kaffeenachmittag Burgrieden
Herzliche Einladung zum Kaffeenachmittag am Sonntag, 4. September 2016 im Gemeindehaus Burgrieden. Wir beginnen mit
dem Gottesdienst um 14:00 Uhr. Anschließend ist Zeit, um bei
Kaffee und Kuchen, Tee und Torte gemütlich beieinander zu sitzen.
Gemeinde- und Spendenkonto
IBAN: DE67654913200009060006
BIC: GENODES1VBL
Vereinsnachrichten
Fußballverein Schnürpflingen
www.fv-schnuerpflingen.de
Kontaktpersonen:
Alexander Göringer Tel. 07346/920439
Klaus Gugler
Tel. 07346/922015
Abteilung Fußball
Nachrichten aus unseren Nachbargemeinden
Herzliche Einladung zum
... Abendgebet in St. Oswald, Achstetten am Sonntag, 21.08.,
19:00 Uhr – 19:30 Uhr in ökumenischer Gemeinschaft mit TaizèLiedern und Segensgebeten.
... Friedensgebet in ökumenischer Verbundenheit jeweils am
ersten­Mittwoch im Monat um 18.00 Uhr in St. Alban Burgrieden
Urlaub Pfarrerin Seitz-Kernen/ Pfarrer Kernen
Pfarrerin Seitz-Kernen und Pfarrer Kernen sind vom 31.07. bis
18.08.2016 in Urlaub. Die pfarramtliche Stellvertretung hat Pfarrer
Gunther Wruck, Telefon: 07305-7248.
Wir trauern um
Frau Helene Hiller, 80 Jahre, Oberholzheim.
Wir bitten für die Hinterbliebenen und befehlen die Verstorbene
der Treue und Liebe Gottes an.
Denn Gott der HERR ist Sonne und Schild;
der HERR gibt Gnade und Ehre.
Er wird kein Gutes mangeln lassen den Frommen. (Ps 84,12)
HOLZSTÖCKE
(Staig, Schnürpflingen, Hüttisheim)
Besuch der Synagoge Ulm
Am Montag, dem 26. September um 17.00 Uhr haben wir die
Gelegenheit, die Synagoge in Ulm im Rahmen einer Führung
nochmals zu besuchen. Nachdem beim letzten Besuch sehr viele
auf der Warteliste waren, konnten wir eine weitere Führung organisieren.
Die Führung dauert etwa 1,5 Stunden. Die Anmeldung zum
Synagogenbesuch­ist verbindlich! Zur Führung bringen Sie bitte
den Personalausweis mit. Auch Kinder bzw. Jugendliche können
teilnehmen. Hier ist dann ein Schülerausweis ausreichend.
Der Unkostenbeitrag beträgt 3 € pro Person.
Anmeldung im Pfarramt in Staig ab Montag, 15.08.,
Tel. 07346/919253 gerne auch auf Anrufbeantworter.
Mail: [email protected]
Anmeldeschluss ist Freitag, 9. September.
Wir wünschen eine erholsame, gesegnete
Ferien- und Urlaubszeit!
Im 5. Vorbereitungsspiel traf unsere Mannschaft auf den Berziksliga Absteiger Türkgücü Ulm. Nach defensiv schwacher Anfangsphase lagen wir früh mit 0:1 zurück. Rene Vogt konnte eine unserer guten Chancen zum Ausgleich nutzen. Im Folgenden zeigte
der Gegner uns mehrmals unsere an diesem Tag eklatanten Abwehrschwächen auf. So ging es mit einem 1:4 Rückstand in die
Pause. Nach der Pause kamen wir besser ins Spiel und konnten
durch einen Doppelpack von Yannic Tominac auf 3:4 verkürzen.
Im weiteren Spielverlauf kreierten wir uns einige hochkarätigen
Torchancen, leider konnten wir diese nicht im Tor unterbringen. In
der Schlussphase nutzte dann der Gegner eine seiner wenigen
Chancen der 2. Hälfte zum 5 zu 3 Entstand.
Beim GVV Pokal am vergangenen Sonntag in Hüttisheim zeigte
sich unsere Mannschaft leider nicht von ihrer besten Seite. Das
erste Spiel gegen Illerkirchberg wurde mit 0:5 verloren. Auch das
anschließende Platzierungsspiel um Platz 3 wurde mit 0:4 gegen
Hüttisheim verloren. Turniersieger wurde der SC Staig.
Am kommenden Wochenende wird die 1. Runde des Bezirkspokals ausgetragen. Unsere Mannschaft spielt am Sonntag um 17
Uhr in Schnürpflingen gegen den SV Jedesheim.
Eine Woche später beginnt die neue Saison. Gegner ist der RSV
Wullenstetten.
Die Abteilungsleitung
Musikverein Harmonie
Schnürpflingen
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
die Musikerinnen und Musiker des Musikvereins
„Harmonie“ Schnürpflingen möchten sich ganz
herzlich bei allen Gästen für den zahlreichen
Besuch­der 1. Sommerabend-Serenade am
20. Juli 2016 bedanken.
Aus unserer Sicht war es ein rundum gelungener Abend, bei dem
das Wetter dem Titel der Veranstaltung alle Ehre gemacht hat.
An dieser Stelle gilt Peter Laib ein besonderer Dank, der alle
Proben der Ensembles Holz/Saxophon, Querflöte, Tenorhorn/
Bariton sowie Alphorn geleitet hat und somit einen wichtigen Beitrag zum Gelingen des Abends beigetragen hat.
- 11 - Schnürpflingen
schaftsbehörden abgeben. „Wir haben jetzt das Antragsverfahren
für die Unwetterhilfe im Bereich der Landwirtschaft gestartet. Das
Land stellt für landwirtschaftliche Unternehmen insgesamt 4,5
Millionen Euro als Unwetterhilfe zur Verfügung. Die Betriebe
haben­damit Klarheit, wie die finanzielle Unterstützung für den
Schadensausgleich ausgestaltet ist und was bei der Antragstellung zu beachten ist“, sagte Landwirtschaftsminister Peter Hauk
MdL am 28. Juli 2016 in Stuttgart.
Vorankündigung Auftritt beim Ammerstetter Dorffest:
Am kommenden Sonntag werden wir den Frühschoppen des
Dorffestes des Heimatvereins Ammerstetten von 12.00 - 15.00 Uhr
musikalisch umrahmen.
Die Vorstandschaft
Vorankündigung: 1. Markt für Kunst und Handwerk in
Schnürpflingen
Sehr geehrte Hobbykünstler,
der Musikverein „Harmonie“ Schnürpflingen 1934 e.V. veranstaltet
am 3. September 2016 im Rahmen des traditionellen Herbstfestes
seinen 1. Markt für Kunst und Handwerk im Festzelt sowie in der
Halle in Schnürpflingen.
Wir möchten Sie als Hobbykünstler ganz herzlich einladen, um
Ihre verschiedenen Kunstwerke, Schnitzereien, Holz-, Metall-,
Malerei- und Handarbeiten bei uns auszustellen.
Hier können Sie Ihre Kunstobjekte auf den Tischen des Festzeltes, der Halle oder auch auf dem Freigelände präsentieren.
Die Tischgröße beträgt 1,75m x 0,78m bzw. 2,20m x 1,00m.
Die Standgebühr pro Tisch beträgt € 10,00.
Kontakt für Rückfragen und Teilnahmeerklärung:
Romana Dittmann
Email: [email protected]
Telefon: 0173/969980
Musikverein Schnürpflingen
Hintergrundinformationen:
Die Verwaltungsvorschrift Unwetterhilfe ist seit dem 27. Juli 2016
in Kraft gesetzt. Ausgleichszahlungen werden für unwetterbedingte Aufwuchs- und Ertragsschäden an landwirtschaftlichen
und gärtnerischen Kulturen inklusive Weinbau und für sonstige
Sachschäden einschließlich der Beräumung von Produktionsund Gebäudeflächen sowie Nebenkosten der Schadensermittlung gewährt. Voraussetzung für eine Ausgleichszahlung ist, dass
mindestens 30 Prozent der naturalen Jahreserzeugung bezogen
auf das einzelne Produktionsverfahren durch das Unwetter vernichtet wurden. Versicherbare Schäden sind vom Hilfsprogramm
ausgenommen.
Der Zuschuss beträgt bis zu 50 Prozent der unwetterbedingten
Aufwuchs- und Ertragsschäden an landwirtschaftlichen Kulturen
und bis zu 80 Prozent für sonstige betriebliche Unwetterschäden.
Der Zuwendungshöchstbetrag liegt bei 50.000 Euro je Antragsteller, in begründeten Härtefällen können jedoch auch höhere Ausgleichszahlungen gewährt werden.
Um den betroffenen Betrieben die finanziellen Hilfen möglichst
schnell auszahlen zu können, wurde das Antragsverfahren in zwei
Teile unterteilt, die jeweils getrennt zu beantragen sind. Der eine
Teil betrifft Ausgleichszahlungen für unwetterbedingte Aufwuchsund Ertragsschäden an landwirtschaftlichen und gärtnerischen
Kulturen inkl. Weinbau, der andere Teil Ausgleichszahlungen für
sonstige Schäden. Die Anträge für sonstige Schäden sind bis zum
15. September 2016 und die Anträge für Auswuchs- und Ertragsschäden bis zum 31. Oktober 2016 beim zuständigen Landratsamt beziehungsweise der zuständigen Unteren Landwirtschaftsbehörde einzureichen.
Voraussetzung für die Beantragung einer Zuwendung für unwetterbedingte Schäden in der Landwirtschaft ist die vollständige
Abgabe einer Schadensmeldung auf dem seit dem 20. Juni 2016
verfügbaren Meldeformular bei dem für den Betriebssitz zuständigen Landratsamt beziehungsweise der zuständigen Unteren
Landwirtschaftsbehörde bis zum 31. Juli 2016. Jeder Betrieb, der
bereits eine Schadensmeldung abgegeben hat, erhält in den
nächsten Tagen einen Förderantrag zugesandt.
Die Antragsformulare können ab 1. August 2016 auch im Internet
unter der Adresse https://www.landwirtschaft-bw.info/pb/,Lde/
Startseite heruntergeladen werden. Unter der gleichen Adresse
finden betroffene Unternehmen auch weitere Informationen.“
Für den Landwirt
Agrarminister Hauk: „Betriebe können
ab sofort Anträge für Unwetterhilfe in
der Landwirtschaft stellen“
Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz
Baden-Württemberg teilt mit
Pressemitteilung Nr. 162/2016 vom 28.07.2016 Folgende mit:
„Die Unwetterereignisse im Zeitraum vom 28. Mai bis 10. Juni
2016 haben in der Landwirtschaft erhebliche Schäden verursacht.
Bereits seit Mitte Juni konnten die betroffenen landwirtschaftlichen Unternehmen – inklusive Unternehmen des Garten- und
Weinbaus – Schadensmeldungen bei den unteren Landwirt-
Zur Versteigerung am Mittwoch 10.8.2016 in Bad Waldsee
sind angemeldet:
Braunvieh
Fleckvieh
Holsteins
2
2
10
Jungkühe
28
33
45
Kälber ca.
25
-
20
Bullen
Kühe
- 12 - Schnürpflingen
Was sonst noch interessiert
das leben gestalten
familien
bildungsstätte
ulm e.V.
Angebote für Schnürpflingen
Mein Kind weiß genau, was es will - aber ich auch!
Kursort: Schnürpflingen, Kindergarten, Schulstr. 37
Gerade Kinder mit einem starken Willen brauchen Eltern, die immer
wieder den Kampf mit ihnen aufnehmen, aber nicht gegen sie. Das kostet Kraft und erfordert viel Gelassenheit, aber schlussendlich lohnt es sich. Ihr Kind wird dann eine Persönlichkeit, wie sie
unsere Gesellschaft braucht.
16AEF2834 Do., 26.1., 19.30 - 21.30 Uhr
Gebühr 7,- €
Leitung: Manuela Welsch, Dipl. Psychologin, fünffache Mutter
Ein Nachmittag bei Hummeln, Florfliegen und
Gärtnern - Besuch in der Gärtnerei Gairing
Kursort: Ulm, Illerstr. 190, Gärtnerei
Die Gärtnerei Gairing im Donautal ist ein Gemüsebaubetrieb, der
seine Produkte auf dem Ulmer Wochenmarkt verkauft. Die Palette­
aus eigenem Anbau reicht je nach Saison von Ackersalat und
Kräutertöpfen über Tomaten und Paprika bis zu Kürbissen,
Zucchini­und vielem mehr. Führung durch die Gemüsebaukulturen im Freiland und in den Gewächshäusern mit Einblicken in
die Arbeit des integrierten Anbaus und die Produktion mithilfe von
Nutzinsekten. Anfahrt mit dem Bus Linie 10 (Haltestelle Gasthof
Donautal) möglich.
Anschließend gemütlicher Ausklang mit kleiner Stärkung.
16WF2531B Mo., 19.9., 16.00 - 18.00 Uhr
kostenfrei, Anmeldung erforderlich
Leitung: Kerstin Gairing
Unsere heimischen Obst- und Gemüsesorten als
Nähr- und Heilmittel
Kursort: Schnürpflingen, - Im Brühl, Bürgersaal
Schon die Griechen wussten: Lasset eure Nahrungsmittel eure
Heilmittel sein und eure Heilmittel eure Nahrungsmittel. Bis in die
Neuzeit wurden unsere Obst- und Gemüsesorten auch gezielt für
die Gesunderhaltung eingesetzt. Viele alte Hausmittel, wie Weißkohlsaft gegen Geschwüre, geriebener Apfel bei leichtem Durchfall, rohe Möhren gegen Madenwürmer, erinnern daran. Auch die
moderne Wissenschaft kann viele dieser alten Rezepte bestätigen und hat zusätzlich noch viel Neues und Interessantes entdeckt.
16AF2835 Di., 25.10., 19.30 - 21.00 Uhr
Gebühr 7,- €
Leitung: Sybille Regina Braun, Diplom-Biologin
Heiteres und Nachdenkliches im „Schiefen Haus“
Kursort: Ulm, „Schiefes Haus“, Schwörhausgasse 6, Eingang Hotel
Wenn die Tage kürzer werden, die Herbststürme durch´s Land
ziehen und die Vorfreude auf Weihnachten beginnt - dann ist es
Zeit für besinnliche Stunden mit tiefsinnigen nachdenklichen aber
auch heiteren Gedanken und Geschichten über das Leben und
die Liebe. Freuen Sie sich auf eine wohltuende Auszeit mit
Geschichten­, Anekdoten, Gebäck und Getränken in stimmungsvollem Ambiente. Vielleicht wartet sogar noch eine außergewöhnliche Überraschung auf Sie.
16WF2533B Do., 27.10., 16.00 - 18.00 Uhr
Gebühr 7,- € , zzgl. 12 € Gebäck und Getränke
Leitung: Anne Pröbstle, Gästeführerin
„Hinter den Kulissen ... Theater Ulm“
Kursort: Theater Ulm, Herbert-von-Karajan-Platz 1, Eingangsbereich
Wer vor dem Theater Ulm steht, kommt nicht auf die Idee, dass
die Stadt Ulm das älteste Stadttheater Deutschlands besitzt.
Bereits­1641 wurde es gebaut und bot mehr Zuschauerplätze als
das heutige Theatergebäude in der Nähe des Bahnhofs. Nichtdestotrotz befindet sich auch dieses Haus, das 1969 erbaut wurde,
unter Denkmalschutz.
Stöbern Sie mit uns durch die zahlreichen Gänge und Räumlichkeiten und lernen Sie das Dreispartentheater von einer anderen
Seite kennen. Finden Sie heraus, was sich auf der Hinterbühne
befindet, was die Inspizientin macht und wie der Kostümfundus
aussieht. Werden Sie mit dem neu gewonnenen Wissen zum
Insider­und schon sehen Sie die nächste Vorstellung mit ganz
anderen Augen.
16AF2534B Do., 17.11., 15.00 - 17.00 Uhr
Gebühr 4,- € pro Person
Leitung: Wolfgang Fraundorf,
Verwaltungsdirektor des Theater Ulm a. D.
Beckenboden - Rückentraining
Kursort: Schnürpflingen, Im Brühl, Bürgersaal
Dieses Training stärkt den Rücken und hilft, Rückenschmerzen zu
reduzieren. Es verbessert die Haltung und das allgemeine Wohlbefinden, gibt im Alltag mehr Energie und Kraft und hilft, unsere
inneren Organe zu stützen. Außerdem beugt es einer Beckenbodensenkung vor und unterstützt den Schließmuskel der Blase.
Unsere
Beckenbodenmuskulatur ist - körperlich gesehen - die tragende
Mitte: Wir lernen die Beckenbodenmuskulatur in Theorie und
Praxis­kennen und wahrnehmen. Mit Hintergrundmusik wird durch
spezielles Beckenbodentraining die Beckenbodenmuskulatur
gekräftigt­. Die Entspannung wird durch progressive Muskelanspannung erlernt. Wir lernen außerdem, wie die Beckenbodenmuskulatur in einen rückenfreundlichen Alltag integriert wird.
Bitte mitbringen: Badetuch, Turnschuhe, bequeme Kleidung,
kleines Kopfkissen
16AG2836 5 x Mi., 12.10. - 16.11., 19.30 - 21.00 Uhr
Gebühr 35,- €
Leitung: Luise Hähl, Dipl. Beckenboden-Trainerin, Gesundheitstrainerin
Progressive Muskelentspannung
Kursort: Schnürpflingen, Im Brühl, Bürgersaal
Die progressive Muskelentspannung ist eine effektive, vor allem
eine leicht erlernbare Entspannungsmethode. Dadurch wird ein
gesundes Abschalten bei Stress und Reizüberflutung ermöglicht.
Sie hilft zur Sammlung und Beruhigung in Stresssituationen und
trägt dazu bei, ein beständiges Gegengewicht zur andauernden
Anspannung im Alltag zu schaffen.
Bitte mitbringen: Decke, Socken, bequeme Kleidung und kleines
Kissen.
16AG2837 4 x Di., 8.11. - 29.11., 19.30 - 20.30 Uhr
Gebühr 24,- €
Leitung: Luise Hähl, Dipl. Beckenboden-Trainerin, Gesundheitstrainerin
Aktuelle Informationen aus Ihrer Nähe –
Ihr Mitteilungsblatt.
Empfehlen Sie uns weiter.
- 13 - Schnürpflingen
PRESSEMITTEILUNG
Nr. 059/2016
Land schreibt Kleinkunstpreis BadenWürttemberg 2017 aus
Bewerbungsschluss: 28. Oktober 2016
Die Landesregierung sucht auch in diesem Jahr wieder die besten
Kleinkünstler und -künstlerinnen Baden-Württembergs. Der Wettbewerb um den Kleinkunstpreis Baden-Württemberg 2017, der
vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst in
Kooperation­mit der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg ausgeschrieben wird, richtet sich an Künstlerinnen und
Künstler aller Sparten. Die Bewerberinnen und Bewerber sollten
mindestens 16 Jahre alt sein und aus Baden-Württemberg
kommen­.
Mit 17.000 Euro ist der baden-württembergische Kleinkunstpreis
einer der höchstdotierten Preise dieser Art in Deutschland. Vergeben werden bis zu drei Hauptpreise zu 5.000 Euro und ein
Förderpreis zu 2.000 Euro. Zusätzlich kann seit 2010 eine
Persönlichkeit­aus dem Bereich der Kleinkunst in Baden-Württemberg mit einem Ehrenpreis geehrt werden. Das Preisgeld in
Höhe von 5.000 Euro übernimmt Lotto Baden-Württemberg.
Gestiftet wurde die Auszeichnung vom Land Baden-Württemberg
zur Förderung junger Nachwuchskünstlerinnen und -künstler im
Bereich der Kleinkunst. Zwischenzeitlich hat sich der Preis zu
einem wichtigen Baustein in der Kulturförde-rung des Landes entwickelt, den auch bereits etablierte Künstlerinnen und Künst-ler
erhalten haben. Zudem ist Baden-Württemberg bisher bundesweit das einzige Land, das einen Preis dieser Art vergibt.
Der Wettbewerb wird vom Ministerium für Wissenschaft,
Forschung­und Kunst und der Staatlichen Toto-Lotto GmbH
Baden-Württemberg finanziert. Weitere Partner sind der Südwestrundfunk und die Akademie Schloss Rotenfels. Das hohe Niveau
der Wettbewerbsbeiträge zeugt vom Erfolg des Kleinkunstpreises
in den vergangenen Jahren und soll durch diese Kooperation
weiter­gesteigert werden.
Eine Jury, bestehend aus Künstlern und Künstlerinnen, Kritikern
und Veranstaltern, wählt die Preisträgerinnen und Preisträger aus.
Die Verleihung der Aus-zeichnung erfolgt durch ein Mitglied der
Landesregierung im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung.
Diese findet am 2. April 2017 in der Stadthalle in Biberach/Riß
statt. Bewerbungsschluss ist der 28.Oktober 2016.
Als diesjährige Preisträger und Preisträgerinnen wurden der
Pantomime­, Schat-tenspieler und Bauchredner Günter Fortmeier
aus Oberried im Südschwarzwald und das A-capella-Ensemble
Unduzo aus Freiburg ausgezeichnet. Förderpreise erhielten die
Schlagzeugmafia aus Mannheim und das Duo Lumpenpack aus
Stuttgart sowie der Liedermacher Matthias Weiss aus Schorndorf.
Der zum siebten Mal vergebene Ehrenpreis ging posthum an den
im vergangenen Jahr verstorbenen Liedermacher Christof Stählin.
Bisherige Preisträger waren die Kabarettistin und Sängerin Maren
Kroymann sowie die Kabarettisten Matthias Deutschmann,
Thomas­Freitag, Georg Schramm, Mathias Richling und das
Grachmusikoff Trio. Der Ehrenpreis geht an Persönlichkeiten, die
sich um die Kleinkunst im Lande verdient gemacht haben.
Informationen und Ausschreibungsunterlagen können über die
Akademie Schloss Rotenfels - Geschäftsstelle Kleinkunstpreis -,
Postfach 12 11 16, 76560 Gaggenau (Telefon 07225 9799-0,
Telefax­07225 9799-30) sowie im Internet unter www.kleinkunstpreis-bw.de bezogen werden.
Fachdienst Landwirtschaft / Pressestelle
Pressemitteilung Nr. 148/2016
Sommerbüffet –
Ferienworkshop für Kinder
In dem Ferienworkshop am 17. August können Kinder zwischen
zehn und 13 Jahren in einer lockeren Kochrunde ausprobieren,
wie mit einfachen Rezepten köstliche Leckerbissen für ein Sommerbüffet zubereitet werden.
Der Kochworkshop findet zwischen 9:30 und 12:30 Uhr im Landratsamt Alb-Donau-Kreis, Schillerstraße 30 in Ulm statt.
Die Teilnehmer sollten eine Kochschürze und einen Behälter für
Speisen mitbringen. Für die Lebensmittel wird ein Kostenbeitrag
erhoben.
Anmelden kann man sich bis zum 10. August beim Fachdienst
Landwirtschaft des Landratsamtes unter ernaehrung@alb-donau­-kreis.de oder unter der Telefonnummer 07 31 / 1 85-30 98.
Landratsamt Alb-Donau-Kreis
Fachdienst Landwirtschaft / Pressestelle
Verbraucherzentrale mahnt Telekom ab
Kein Verlass auf Preise
Stuttgart, 27.07.2016 – Mit bunten Katalogen und Prospekten
werben Unternehmen für ihre Produkte und Preise. Werden
Verbraucher mit falschen Versprechungen ins Geschäft gelockt, ist das nicht zulässig. Weil ein Smartphone, anders als
beworben, nicht ohne Vertrag verkauft wurde, hat die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg die Telekom Deutschland GmbH abgemahnt und bekam vor Gericht Recht.
„Wird ein Produkt zu bestimmten Konditionen beworben, müssen
Händler diese auch einhalten,“ sagt Dunja Richter von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Im konkreten Fall ging es
um ein Smartphone, das in einem Katalog der Telekom für 499,95
Euro ohne Vertrag für einen bestimmten Aktionszeitraum beworben wurde und entweder online oder in einem Telekom-Shop zu
erwerben sein sollte. Eine Verbraucherin wollte das Gerät während des Zeitraums in einem Telekom-Shop kaufen. Dort wurde
ihr mitgeteilt, dass das Smartphone in diesem und in allen anderen Shops der Stadt nur mit Vertrag verkauft wird.
„Die Telekom muss garantieren, dass die Werbeversprechen aus
dem Katalog auch eingehalten werden“, betont Richter. „Sonst
handelt es sich um eine Irreführung des Verbrauchers. So entsteht
der Eindruck, dass Kunden mit dem Angebot nur zur Telekom
gelockt werden, um ihnen vor Ort ein anderes Smartphone oder
einen Vertrag zum Handy zu verkaufen.“ So sah es auch das
Landgericht Bonn in seinem Urteil (Az: 16 O 25/16 noch nicht
rechtskräftig) und folgte der Auffassung der Verbraucherzentrale.
Beschwerden zu Prospekten, deren Werbeversprechen nicht eingehalten werden, erhält die Verbraucherzentrale immer wieder.
Für Ärger sorgen beispielsweise Lockvogelangebote, bei denen
Unternehmen mit besonderen Schnäppchen werben, die dann
nicht oder nur sehr kurzfristig vorhan-den sind. Ein anderes Beispiel sind Aktionspreise, die durch leicht übersehbare Hinweise
in Fußnoten eingeschränkt oder zurückgenommen werden. Verbraucher, die solche Werbung entdecken, können diese der Verbraucherzentrale melden.
- 14 - Schnürpflingen
Information und Umfrage der Verbraucherzentrale
Ärger im Fitnessstudio
Stuttgart, 01.08.2016 – Fitnessstudios sind beliebt. Doch
nicht immer läuft alles reibungslos: Am häufigsten beschweren Verbraucher sich über unerwartete Preiserhöhungen
oder Schwierigkeiten bei der Kündigung. Die Verbraucherzentralen klären Nutzer über ihre Rechte auf und nehmen mit
einer Umfrage die Studios genauer unter die Lupe:
www.vz-bw.de/fitnessstudio
Kündigung nach Umzug? Mitnahme eigener Getränke? Plötzliche
Preiserhöhung? Einige Fitnessstudios versuchen, die Nutzung
ihres Angebots in Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ihren
Gunsten und zum Nachteil der Kunden zu regeln. Nicht selten
führt das zu Streit. „Einige der Regelungen benachteiligen Verbraucher und sind eindeutig nicht erlaubt“, sagt Dunja Richter,
Juristin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Beispielsweise ist das Verbot, eigene Getränke mitzunehmen, nicht rechtens. Auch wenn Studiobetreiber etwas Anderes behaupten:
Die Mitnahme eigener Getränke ist erlaubt, nur aus Sicherheitsgründen könnte das Mitbringen von Glasflaschen untersagt oder
die Nutzung eingeschränkt werden. Die Kündigung des Vertrags
vor Ende der vertraglich vereinbarten Laufzeit kann ebenfalls
nicht pauschal abgelehnt werden. „Liegt ein wichtiger Grund vor,
kann der Vertrag durch den Kunden auch vor Ablauf der Laufzeit
gekündigt werden“, so Richter. Wichtige Gründe können beispielsweise schwere dauerhafte Erkrankung oder auch der Umzug des
Fitnessstudios sein.
Kunden, die Ärger mit ihrem Fitnessstudio haben, finden weitere
Informationen auf der Homepage der Verbraucherzentrale. Die
Verbraucherzentralen möchten gerne mehr über Verbraucherprobleme mit Fitnessstudios wissen und starten ab 1.8. eine Umfrage,
über die Verbraucher von ihren Er-fahrungen berichten können:
www.vz-bw.de/fitnessstudio. Die Ergebnisse werden gesondert
veröffentlicht.
Verbraucherzentrale gibt Reisetipps
Wenn der Koffer nicht mitfliegt
Ulm, 03.08.2016 – Ferienzeit ist Reisezeit. Doch was tun,
wenn am Urlaubsort statt Erholung nur Stress und Ärger warten? Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg informiert
über die Rechte von Reisenden und gibt auf ihrer Internetseite
Tipps von A wie Anreise bis Z wie Zahlungsmittel im Ausland.
Ein denkbar schlechter Start in den Urlaub: Der Flieger ist gelandet, doch schon am Gepäckband stellt sich heraus, dass der Koffer nicht am Zielort angekommen ist. Damit Verbraucher nicht auf
den Kosten für Wechselkleidung und wichtigen Hygieneartikeln
sitzen bleiben, sollten sie den Verlust direkt am Flughafen melden,
beispielsweise beim Lost-and-Found-Schalter oder bei der
Gepäckermittlung­. „Um im Zweifelsfall zu beweisen, dass man
verloren gegangenes Gepäck rechtzeitig gemeldet hat, sollte man
auf einen Ausdruck der Verlustmeldung bestehen“, sagt Karin
Thomas-Martin von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Sind die Koffer mehrere Tage verschwunden, muss die Fluggesellschaft die Kosten für wichtige Ersatzkäufe erstatten.
„Reisende sollten aber nur das Nötigste einkaufen und die Quittungen unbedingt aufheben“, so Thomas-Martin. Am besten sei
es, sich direkt bei der Fluggesellschaft zu erkundigen, ob eine
bestimmte Summe für solche Einkäufe übernommen wird. In
manchen Fällen erhalten Verbraucher dort auch einen Vorschuss.
Pauschalreisende sollten den Verlust nicht nur der Fluggesellschaft, sondern auch dem Reiseveranstalter melden. Sie können
für die Tage ohne Reisegepäck einen Teil des Reisepreises zurückerhalten. Weitere Tipps rund um das Thema „Reise“ finden
Verbraucher auch auf der Internetseite der Verbraucherzentrale
unter www.vz-bw.de/reise-spezial.
Dort wird neben reiserechtlichen Fragen auch geklärt, welche
Lebensmittel als Urlaubs-Mitbringsel erlaubt sind und welche
Zahlungsmittel im Ausland zur Kostenfalle werden können. Flugreisende finden außerdem einen Spickzettel mit den wichtigsten
Fluggastrechten zum Download.
Pressemitteilung
Nr. 45 / 2016 – 25. Juli 2016
Schulfreie Zeit zur Berufsorientierung nutzen
Das BiZ macht keine Ferien
Schülerinnen und Schüler, die vor der Berufswahl stehen,
sollten die freie Zeit in den Sommerferien auch zur beruflichen Orientierung nutzen. Eine gute Adresse dafür ist das
Berufsinformationszentrum (BiZ) der Agentur für Arbeit Ulm,
das auch in den Sommermonaten geöffnet hat.
Im BiZ finden Jugendliche alle wichtigen Infos und Entscheidungshilfen zu den Themen Ausbildung, Studium und Beruf. Für
die Selbstinformation stehen neben Info-Mappen und zahlreichen
Druckwerken insgesamt 26 Computerplätze mit Internetzugriff zur
Verfügung. Hier kann man beispielsweise über die Homepage der
Bundesagentur für Arbeit www.arbeitsagentur.de in der JOBBÖRSE­nach freien Ausbildungsstellen suchen, sich in der
Datenbank­BERUFENET über rund 3 200 aktuelle Berufsbilder
informieren oder auf dem Portal www.planet-beruf.de eigene
Talente­und Fähigkeiten­testen. Bei den vielfältigen Recherchemöglichkeiten helfen die Mitarbeiter des BIZ gerne weiter.
„Sich über Ausbildungsplätze und Alternativen zum Wunschberuf
zu informieren, macht auf jeden Fall Sinn“, erklärt Alfred Szorg,
Leiter der Agentur für Arbeit Ulm.
Aktuell sind bei der Ulmer Arbeitsagentur noch über 1 400 unbesetzte Ausbildungsplätze für 2016 gemeldet. Ein Besuch im BiZ
lohnt sich daher auch für diejenigen, die für diesen Herbst eine
Lehrstelle suchen. Um gleich mit der Bewerbung aktiv werden zu
können stehen im BiZ drei zusätzliche Computer mit USBAnschluss­, Multifunktionsdrucker und Scanner zur Verfügung.
An diesen Computern können Bewerbungsunterlagen direkt vor
Ort bearbeitet, ausgedruckt oder im PDF-Format als Onlinebewerbung erstellt werden. Eine Benutzerkennung gibt es nach Vorlage eines gültigen Ausweises mit Lichtbild.
Alle Angebote des BiZ sind kostenlos und können ohne Voranmeldung genutzt werden. Das Berufsinformationszentrum ist
montags bis mittwochs von 8 Uhr bis 16 Uhr, donnerstags von
8 Uhr bis 18 Uhr und freitags von 8 Uhr bis 12.30 Uhr geöffnet.
Für Kurzanliegen gibt es zudem offene Sprechzeiten der Berufsberater. Die Allgemeine Berufsberatung steht dienstags von 14.30
Uhr bis 16 Uhr als Ansprechpartner zur Verfügung. Die Berufsberater für akademische Berufe sind donnerstags von 15 Uhr bis
17 Uhr vor Ort. Termine für ausführliche, persönliche Beratungsgespräche können gebührenfrei unter der Service-Nummer 0800
4 5555 00 oder direkt im BiZ vereinbart werden.
Jede Woche.
48 Wochen im Jahr.
- 15 - Schnürpflingen
Urlaub auf vier Rädern – Entspannt und
sicher reisen
Viele Urlauber reisen mit dem Auto oder Wohnmobil. Rein ins
Auto und ab in den Süden! Oder doch an die Nordsee? Spielt
keine Rolle – Hauptsache Sie reisen entspannt und sicher! Damit
Ihre Reise erholsam und nicht zum Horrortrip wird, hat Ihnen die
Polizei zu Beginn der Urlaubszeit wichtige Tipps und Hinweise,
wie Sie am besten und sichersten unterwegs sind:
- Bereiten Sie Ihre Reise gut vor. Überlegen Sie sich Ihre
Urlaubsroute und benutzen Sie aktuelle Straßenkarten.
- Infomieren Sie sich über aktuelle Verkehrsstörungen.
- Infomieren Sie sich über die geltenden Verkehrsregeln in
Ihrem Urlaubsland.
- Fahren Sie nicht dann los, wenn alle fahren: Erfahrungsgemäß sind am ersten und letzten Ferientag die Straßen
überfüllt.
- Überprüfen Sie Ihr Fahrzeug vor Fahrtantritt: Funktioniert
die Beleuchtung? Ist noch ausreichend Öl, Scheibenreiniger, Kühlwasser und Bremsflüssigkeit vorhanden? Haben
die Reifen genügend Profil und sind sie unbeschädigt?
- Kontrollieren Sie, dass Sie Warnwesten, Verbandskasten
und Warndreieck an Bord haben und im Notfall schnell
erreichen.
- Nehmen Sie ausreichend Proviant mit an Bord – falls Sie
unerwartet lange im Stau stehen müssen. Denken Sie
auch an Spielsachen für Ihre Kinder.
Wenn Sie die bisherigen Tipps beachten und noch an das richtige
Fahrverhalten denken, kann nichts mehr schief gehen:
- Achten Sie auf die richtige Sitzposition. Sie sollen bequem
und entspannt sitzen, aber möglichst aufrecht.
- Die Füße des Beifahrers haben auf dem Armaturenbrett
nichts verloren.
- Denken Sie daran, ausreichend Pausen zu machen. Vertreten Sie sich alle zwei bis drei Stunden die Beine. Fahren
Sie nicht, wenn Sie müde sind.
- Benutzen Sie Ihren Sicherheitsgurt.
- Ein absolutes No-Go ist die Benutzung des Mobiltelefons
für den Fahrer. Halten Sie an, wenn Sie telefonieren möchten.
- Halten Sie ausreichend Abstand zum Vordermann.
- Verhalten Sie sich gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern insgesamt so, wie Sie von diesen auch behandelt
werden möchten.
Mit diesen Hinweisen und Tipps können Sie nun ganz entspannt
in Ihr Auto oder das Wohnmobil steigen und Ihren Urlaub beginnen.
Die Polizei wünscht Ihnen eine schöne und vor allem sichere Zeit
und eine gute Reise.
Achten Sie beim Verstauen des Gepäcks auf die folgenden Regeln:
- Halten Sie unbedingt die Zuladungsgrenze ein.
- Schwere Gepäckstücke gehören in den Kofferraum und
dort ganz nach unten
- Gepäckstücke müssen – auch im Kofferraum – gut fixiert
werden, da sie bei einer Vollbremsung zu gefährlichen
Geschossen werden können. Nutzen Sie beispielsweise
Gurte und Netze.
- Tiere gehören in gesicherte Tierboxen möglichst tief am
Fahrzeugboden, bei Kombis in den Kofferraum.
- Passen Sie ihre Scheinwerfereinstellung an die veränderte
Beladung an.
Wir pflegen jedes Jahr über
1200 kranke und verletzte Vögel.
Bitte helfen Sie uns mit
Ihrer Spende dabei!
NABU-Vogelschutzzentrum • Ziegelhütte 21 • D- 72116 Mössingen
Tel.: 07473 - 1022 • NABU-Spendenkonto:
BW-Bank • Kontonummer: 8 100 438 • BLZ: 600 501 01
www.NABU-Vogelschutzzentrum.de