HOTEL KOOPERATIONSVERTRAG 1. Vertragspartner Diese Vereinbarung wird von folgenden Parteien abgeschlossen: STC Switzerland Travel Centre AG mit Sitz in 8045 Zürich, nachfolgend STC genannt Hotel ____________________________in _____________________, nachfolgend Hotel genannt. 2. Einleitung STC vertreibt Schweizer Hotels, Pensionen oder ähnliche Betriebe über verschiedene offline und online Kanäle an Direkt- oder Geschäftskunden. STC ist ein Unternehmen der hotelleriesuisse, von Schweiz Tourismus, der SBB sowie verschiedenen regionalen Privatbahnen (KTU). Im Fokus der Zusammenarbeit zwischen STC und dem Hotel steht der gemeinsame wirtschaftliche Erfolg. Dies soll unter Einhaltung einer hohen Service-Qualitätsleistung beider Parteien in der Vermittlung der Hotelleistungen gegenüber dem Kunden geschehen. 3. Gegenstand und Inhalt des Vertrags Gegenstand dieses Vertrags ist die Vermittlung von Leistungen von Unterkunftsbetrieben wie Hotels, Pensionen, Apartmenthotels oder ähnlicher Betrieben. Die beiden Partner erklären sich bereit, die definierten Leistungen in dieser Verkaufsvereinbarung zu erbringen. Mit Unterzeichnung der vorliegenden Vereinbarung oder mittels eines elektronischen Abschlusses schliesst sich das Hotel an die Verkaufssysteme von STC an und akzeptiert die Buchungen, welche durch STC vermittelt werden. Der Vertrag über die jeweiligen Leistungen kommt ausschließlich zwischen dem Gast und dem Hotel zustande. 4. Pflichten von STC 4.1. Datenerhebung STC eröffnet die Grund- und Verkaufsdaten (Hotelbeschreibung, Zimmertypen, Preise, etc.) in der STC Hoteldatenbank und unterstützt das Hotel, so dass es seine Grund- und Verkaufsdaten in der STC Hoteldatenbank selbständig pflegen kann. 4.2. Verkauf STC ist für den Verkauf und die technische Übermittlung der Reservationen von den erwähnten Verkaufskanälen zum Hotel zuständig. Der Nachweis für eine korrekte Übermittlung von Reservationen an das Hotel gilt als erbracht, wenn im entsprechenden Sendejournal (Telefax, E-Mail, Online) von STC die jeweilige Übermittlung als fehlerfrei eingetragen ist. 4.3. Reservationsgarantie STC ist verantwortlich für das Einholen der Kunden-Kreditkarteninformationen als Sicherheit für die Reservation, prüft die Karte aber nicht. 4.4. Annullationsbedingungen STC weist den buchenden Anwender des STC Reservationssystems auf die kostenlose Annullationsfrist des Hotels hin, die das Hotel definiert hat. Reist der Kunde nicht an oder annulliert die Buchung nach der kommunizierten Annullationsfrist, so gelten die individuellen Stornierungsbedingungen des Hotels, falls das Zimmer trotz aller Bemühungen des Hotels nicht anderweitig verkauft wird. Das Hotel kann auf Wunsch Zugang zu den Kundendaten verlangen, sofern es diese nicht schon erhalten hat. 4.5. Ranking Das automatisch generierte Ranking basiert auf verschiedenen Faktoren wie, unter anderem, auf die Bewertungen und dem Einhalten der Parität (Punkt 5.1.). Davon ausgeschlossen ist die fixe Kommission. 5. Pflichten des Hotels 5.1. Preisparität und Verfügbarkeiten Das Hotel stellt STC mindestens dieselben günstigen Preise und dazugehörenden Bedingungen für gleiche Zimmertypen zur Verfügung, die das Hotel auf anderen Online Buchungsportalen anbietet. Davon ausdrücklich ausgeschlossen sind die Preise, die auf der eigenen Homepage oder im Offline Bereich (Telefon, Mailanfragen oder Walk-Ins) vom Hotel angeboten werden. Es steht dem Hotel auch an, die letzten verfügbaren Zimmer ausschliesslich über eigene Verkaufskanäle anzubieten. Fordert ein STC Kunde aufgrund einer Nichteinhaltung der Ratenparität im Vergleich mit einem identischen Angebot auf anderen Online Buchungsportalen die Differenz des Betrags ein, passt das Hotel den Betrag bei der Rechnungsstellung gegenüber dem Kunden an und passt den Preis in der STC Hoteldatenbank unverzüglich an. Das Hotel behandelt STC als Distributionskanal in Sachen Verfügbarkeit der Zimmer mindestens gleich gut wie andere Online Buchungsportale. Verfügbare Zimmer auf anderen Online Buchungsportalen werden auch auf dem STC Kanal verfügbar gemacht. Das Hotel verpflichtet sich, die von STC vermittelten Kunden in Bezug auf Annullationsbedingungen nicht schlechter zu behandeln als Kunden anderer Online Buchungsportale. STC behält sich das Recht vor, die Freischaltung zurückzustellen, wenn zum Verkauf notwendige Daten nicht ausreichend und in der notwendigen Qualität vorhanden sind. 5.2. Datenpflege Das Hotel ist verantwortlich für den Inhalt, die fristgerechte Zustellung sowie die Pflege der Grund- und Verkaufsdaten (Hotelbeschreibung in deutscher, französischer, italienischer und englischer Sprache, Zimmertypen, Preise, Verfügbarkeiten etc.) in der STC Hoteldatenbank. STC behält sich das Recht vor, die Freischaltung zurückzustellen, wenn zum Verkauf notwendige Daten (z.B. Preise, Bilder, Hotelbeschreibung etc.) nicht ausreichend und in der notwendigen Qualität vorhanden sind. Sofern das Hotel Verfügbarkeiten in der STC Hoteldatenbank gemeldet hat, ist STC berechtigt, die entsprechenden Angebote ohne Rücksprache für den Gast zu buchen. Das Hotel verpflichtet sich unter allen Umständen, diese Buchung zu akzeptieren. Sollte das Hotel - aus welchen Gründen auch immer - eine von STC gebuchte Leistung nicht erbringen können, so ist es verpflichtet, dem Gast mindestens eine gleichwertige Leistung zu besorgen. Allfällige Mehrkosten gehen vollumfänglich zu Lasten des Hotels. Die im Vertrag definierten Rechte und Pflichten kommen im Falle einer manuellen Bewirtschaftung der Preise und Verfügbarkeiten im STC Extranet sowie in der automatisierten Bewirtschaftung mittels des vom Hotel eingesetzten Channel Manager zum Tragen. Auch Hotels, die einen Channel Manager einsetzen, sind wie bei der manuellen Pflege verantwortlich für die Richtigkeit der Daten. 5.3. Vermittlungsgebühr Das Hotel verpflichtet sich, STC eine Vermittlungsgebühr von 10% des Buchungsbetrag der vermittelten Buchung zu entrichten. Periodisch wird STC dem Hotel ein Buchungsjournal senden. Allfällige Korrekturen in der Buchung des Gastes kann das Hotel direkt über einen gesonderten Link in der Buchungsmaschine vornehmen. Bei Überschreiten des Korrekturtermins wird eine Bearbeitungsgebühr von 20 CHF in Rechnung gestellt. Rechnungen für Vermittlungsdienste sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungserhalt zur Zahlung fällig. 6. Rahmenbedingungen 6.1. Gastaufnahmevertrag Der Gastaufnahmevertrag wird zwischen dem Hotel und dem Gast abgeschlossen, STC ist nicht Vertragspartner beim Gastaufnahmevertrag. Ansprüche des Hotels gegenüber dem Kunden müssen unmittelbar gegenüber dem Kunden geltend gemacht werden. 6.2. Haftung STC schliesst die Haftung für direkte und indirekte Schäden im Zusammenhang mit der Übermittlung von Reservationen im gesetzlich zulässigen Rahmen aus. STC haftet nicht für falsche oder nicht übermittelte Änderungen der Hotel-Grund- und/oder Verkaufsdaten. 6.3 Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam oder ungültig sein oder werden, so soll dies die Wirksamkeit der Vereinbarung insgesamt nicht berühren. Die unwirksame Bestimmung soll vielmehr durch eine gültige Vertragsklausel ersetzt werden, die den von den Parteien erkennbar verfolgten wirtschaftlichen und technischen Zwecken möglichst nahe kommt. Dasselbe gilt für die Ausfüllung allfälliger Vertragslücken. 6.4. Vertragsdauer Die Verkaufsvereinbarung tritt mit der Unterzeichnung sofort in Kraft. Die Vereinbarung kann von beiden Parteien jederzeit und mit sofortiger Wirkung aufgelöst werden. Die Auflösung muss schriftlich erfolgen. 6.5. Gerichtsstand Auf dem vorliegenden Vertrag findet Schweizer Recht Anwendung. Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten ist Zürich. Hotel: ______________________________ STC Switzerland Travel Centre AG, Zürich Datum: _____________________________ Datum: _____________________________ Unterschriften/Stempel : Unterschriften/Stempel: ___________________________________ ___________________________________ ___________________________________ ___________________________________
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