Switzerland Travel Centre AG

HOTEL KOOPERATIONSVERTRAG
1. Vertragspartner
Diese Vereinbarung wird von folgenden Parteien abgeschlossen:
STC Switzerland Travel Centre AG mit Sitz in 8045 Zürich, nachfolgend STC genannt
Hotel ____________________________in _____________________, nachfolgend Hotel genannt.
2. Einleitung
STC vertreibt Schweizer Hotels, Pensionen oder ähnliche Betriebe über verschiedene offline und online Kanäle an
Direkt- oder Geschäftskunden. STC ist ein Unternehmen der hotelleriesuisse, von Schweiz Tourismus, der SBB
sowie verschiedenen regionalen Privatbahnen (KTU).
Im Fokus der Zusammenarbeit zwischen STC und dem Hotel steht der gemeinsame wirtschaftliche Erfolg. Dies
soll unter Einhaltung einer hohen Service-Qualitätsleistung beider Parteien in der Vermittlung der Hotelleistungen
gegenüber dem Kunden geschehen.
3. Gegenstand und Inhalt des Vertrags
Gegenstand dieses Vertrags ist die Vermittlung von Leistungen von Unterkunftsbetrieben wie Hotels, Pensionen,
Apartmenthotels oder ähnlicher Betrieben. Die beiden Partner erklären sich bereit, die definierten Leistungen in
dieser Verkaufsvereinbarung zu erbringen.
Mit Unterzeichnung der vorliegenden Vereinbarung oder mittels eines elektronischen Abschlusses schliesst sich
das Hotel an die Verkaufssysteme von STC an und akzeptiert die Buchungen, welche durch STC vermittelt
werden.
Der Vertrag über die jeweiligen Leistungen kommt ausschließlich zwischen dem Gast und dem Hotel zustande.
4. Pflichten von STC
4.1. Datenerhebung
STC eröffnet die Grund- und Verkaufsdaten (Hotelbeschreibung, Zimmertypen, Preise, etc.) in der STC
Hoteldatenbank und unterstützt das Hotel, so dass es seine Grund- und Verkaufsdaten in der STC Hoteldatenbank
selbständig pflegen kann.
4.2. Verkauf
STC ist für den Verkauf und die technische Übermittlung der Reservationen von den erwähnten Verkaufskanälen
zum Hotel zuständig. Der Nachweis für eine korrekte Übermittlung von Reservationen an das Hotel gilt als
erbracht, wenn im entsprechenden Sendejournal (Telefax, E-Mail, Online) von STC die jeweilige Übermittlung als
fehlerfrei eingetragen ist.
4.3. Reservationsgarantie
STC ist verantwortlich für das Einholen der Kunden-Kreditkarteninformationen als Sicherheit für die Reservation,
prüft die Karte aber nicht.
4.4. Annullationsbedingungen
STC weist den buchenden Anwender des STC Reservationssystems auf die kostenlose Annullationsfrist des
Hotels hin, die das Hotel definiert hat. Reist der Kunde nicht an oder annulliert die Buchung nach der
kommunizierten Annullationsfrist, so gelten die individuellen Stornierungsbedingungen des Hotels, falls das
Zimmer trotz aller Bemühungen des Hotels nicht anderweitig verkauft wird. Das Hotel kann auf Wunsch Zugang zu
den Kundendaten verlangen, sofern es diese nicht schon erhalten hat.
4.5. Ranking
Das automatisch generierte Ranking basiert auf verschiedenen Faktoren wie, unter anderem, auf die Bewertungen
und dem Einhalten der Parität (Punkt 5.1.). Davon ausgeschlossen ist die fixe Kommission.
5. Pflichten des Hotels
5.1. Preisparität und Verfügbarkeiten
Das Hotel stellt STC mindestens dieselben günstigen Preise und dazugehörenden Bedingungen für gleiche
Zimmertypen zur Verfügung, die das Hotel auf anderen Online Buchungsportalen anbietet. Davon ausdrücklich
ausgeschlossen sind die Preise, die auf der eigenen Homepage oder im Offline Bereich (Telefon, Mailanfragen
oder Walk-Ins) vom Hotel angeboten werden. Es steht dem Hotel auch an, die letzten verfügbaren Zimmer
ausschliesslich über eigene Verkaufskanäle anzubieten.
Fordert ein STC Kunde aufgrund einer Nichteinhaltung der Ratenparität im Vergleich mit einem identischen
Angebot auf anderen Online Buchungsportalen die Differenz des Betrags ein, passt das Hotel den Betrag bei der
Rechnungsstellung gegenüber dem Kunden an und passt den Preis in der STC Hoteldatenbank unverzüglich an.
Das Hotel behandelt STC als Distributionskanal in Sachen Verfügbarkeit der Zimmer mindestens gleich gut wie
andere Online Buchungsportale. Verfügbare Zimmer auf anderen Online Buchungsportalen werden auch auf dem
STC Kanal verfügbar gemacht.
Das Hotel verpflichtet sich, die von STC vermittelten Kunden in Bezug auf Annullationsbedingungen nicht
schlechter zu behandeln als Kunden anderer Online Buchungsportale.
STC behält sich das Recht vor, die Freischaltung zurückzustellen, wenn zum Verkauf notwendige Daten nicht
ausreichend und in der notwendigen Qualität vorhanden sind.
5.2. Datenpflege
Das Hotel ist verantwortlich für den Inhalt, die fristgerechte Zustellung sowie die Pflege der Grund- und
Verkaufsdaten (Hotelbeschreibung in deutscher, französischer, italienischer und englischer Sprache,
Zimmertypen, Preise, Verfügbarkeiten etc.) in der STC Hoteldatenbank. STC behält sich das Recht vor, die
Freischaltung zurückzustellen, wenn zum Verkauf notwendige Daten (z.B. Preise, Bilder, Hotelbeschreibung etc.)
nicht ausreichend und in der notwendigen Qualität vorhanden sind.
Sofern das Hotel Verfügbarkeiten in der STC Hoteldatenbank gemeldet hat, ist STC berechtigt, die
entsprechenden Angebote ohne Rücksprache für den Gast zu buchen. Das Hotel verpflichtet sich unter allen
Umständen, diese Buchung zu akzeptieren.
Sollte das Hotel - aus welchen Gründen auch immer - eine von STC gebuchte Leistung nicht erbringen können, so
ist es verpflichtet, dem Gast mindestens eine gleichwertige Leistung zu besorgen. Allfällige Mehrkosten gehen
vollumfänglich zu Lasten des Hotels.
Die im Vertrag definierten Rechte und Pflichten kommen im Falle einer manuellen Bewirtschaftung der Preise und
Verfügbarkeiten im STC Extranet sowie in der automatisierten Bewirtschaftung mittels des vom Hotel eingesetzten
Channel Manager zum Tragen. Auch Hotels, die einen Channel Manager einsetzen, sind wie bei der manuellen
Pflege verantwortlich für die Richtigkeit der Daten.
5.3. Vermittlungsgebühr
Das Hotel verpflichtet sich, STC eine Vermittlungsgebühr von 10% des Buchungsbetrag der vermittelten
Buchung zu entrichten.
Periodisch wird STC dem Hotel ein Buchungsjournal senden. Allfällige Korrekturen in der Buchung des Gastes
kann das Hotel direkt über einen gesonderten Link in der Buchungsmaschine vornehmen. Bei Überschreiten des
Korrekturtermins wird eine Bearbeitungsgebühr von 20 CHF in Rechnung gestellt. Rechnungen für Vermittlungsdienste sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungserhalt zur Zahlung fällig.
6. Rahmenbedingungen
6.1. Gastaufnahmevertrag
Der Gastaufnahmevertrag wird zwischen dem Hotel und dem Gast abgeschlossen, STC ist nicht Vertragspartner
beim Gastaufnahmevertrag. Ansprüche des Hotels gegenüber dem Kunden müssen unmittelbar gegenüber dem
Kunden geltend gemacht werden.
6.2. Haftung
STC schliesst die Haftung für direkte und indirekte Schäden im Zusammenhang mit der Übermittlung von
Reservationen im gesetzlich zulässigen Rahmen aus.
STC haftet nicht für falsche oder nicht übermittelte Änderungen der Hotel-Grund- und/oder Verkaufsdaten.
6.3 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam oder ungültig sein oder werden, so soll dies die
Wirksamkeit der Vereinbarung insgesamt nicht berühren. Die unwirksame Bestimmung soll vielmehr durch eine
gültige Vertragsklausel ersetzt werden, die den von den Parteien erkennbar verfolgten wirtschaftlichen und
technischen Zwecken möglichst nahe kommt. Dasselbe gilt für die Ausfüllung allfälliger Vertragslücken.
6.4. Vertragsdauer
Die Verkaufsvereinbarung tritt mit der Unterzeichnung sofort in Kraft. Die Vereinbarung kann von beiden Parteien
jederzeit und mit sofortiger Wirkung aufgelöst werden. Die Auflösung muss schriftlich erfolgen.
6.5. Gerichtsstand
Auf dem vorliegenden Vertrag findet Schweizer Recht Anwendung. Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten ist
Zürich.
Hotel: ______________________________
STC Switzerland Travel Centre AG, Zürich
Datum: _____________________________
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Unterschriften/Stempel
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