( PDF 1.7 MB) - Windenergie Saar, Rückenwind fürs

RAG MONTAN IMMOBILIEN TREIBT
ENERGIEWENDE AN SAAR VORAN
SULZBACH 20.07.2016
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Sechs Windparks bis 2017 geplant
Energiewende: eine besondere Herausforderung für das Saarland
Gerade einmal zwölf Prozent tragen erneuerbare Energien gegenwärtig zur
Stromversorgung des Saarlands bei. Bundesweit waren es im Jahr 2015 dagegen
rund 30 Prozent. Nach dem Zeitplan der Bundesregierung sollen bereits bis 2025
zwischen 40 und 45 Prozent der deutschen Energieproduktion mit erneuerbaren
Energieträgern gedeckt werden. Im Jahr 2050 soll der Anteil dann 90 Prozent
betragen. Das Saarland steht also mit der Energiewende vor einer besonderen
Herausforderung. Zudem ist die energieintensive Saarindustrie auf eine sichere und
bezahlbare Energieversorgung angewiesen. Aber das Land verfügt auch über große
Potenziale, um die regionale Energiewende zu stemmen. Zur Mobilisierung dieser
Potenziale sind Landesregierung, Kommunen und Investoren gleichermaßen
gefordert.
Masterplan für einen Zukunftsstandort
In ihrem Masterplan „Neue Energie für den Zukunftsstandort Saarland“ hat die
Landesregierung das Ziel definiert, bis zum Jahr 2020 den Strombedarf zu 20
Prozent mit regenerativen Energien zu decken. Dieses Ausbauziel soll wesentlich
durch die stärkere Nutzung von Windenergie erreicht werden. Eine vom Land
beauftragte Windpotenzialanalyse liefert dazu verlässliche Planungsdaten. Der
Masterplan wird nicht nur von Akteuren aus Politik und Wirtschaft, sondern auch von
der Mehrheit der saarländischen Bevölkerung unterstützt. Laut einer TNS-InfratestUmfrage von 2012 befürworten knapp drei Viertel der Saarländer Windräder – auch
in ihrer Nachbarschaft.
Windenergie – das „Arbeitspferd“ unter den Erneuerbaren
Unter den erneuerbaren Energiequellen ist die Windenergie ökologisch wie
ökonomisch der Spitzenreiter. Der Flächenbedarf von Windrädern und damit der
Eingriff in das natürliche Gleichgewicht sind vergleichsweise gering. Zudem weist
die Windkraft die günstigste Energiebilanz auf: Während ihres Betriebs erzeugt ein
Windrad 40- bis 70-mal so viel Energie, wie für Herstellung, Betrieb und Entsorgung
RAG Montan Immobilien GmbH
Traudel König
Telefon (0681) 59188 -3901
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eingesetzt wird. Dadurch amortisieren sich die für den Bau eines Windrades
erforderlichen Investitionen bei einer Laufzeit von 20 Jahren bereits nach acht bis
zehn Jahren. Keine andere Ökostromquelle kann mit der Leistungsfähigkeit von
Windenergie mithalten.
„WindEnergieSaar“ – Rückenwind fürs Saarland
Mit dem Bau von sechs Windparks wollen die RAG Montan Immobilien und ihr
Beteiligungsunternehmen montanWIND das Gesamtvorhaben „WindEnergieSaar“
zu einem „Leuchtturmprojekt der Energiewende“ im Saarland machen. Geplant ist
dabei eine Investitionssumme von rund 100 Mio. Euro. Mit einer Leistung von 60
MW werden die geplanten Windräder zum erklärten Ausbauziel der saarländischen
Landesregierung bei der Windenergienutzung einen bedeutenden Beitrag leisten.
Die vorgesehenen Investitionen haben das Potenzial, das Saarland im Wettbewerb
der Regionen zu stärken. Die zur Finanzierung, für den Bau und Betrieb der
Windräder, erforderlichen Leistungen kommen zu einem erheblichen Anteil als
Aufträge der regionalen Wirtschaft zugute.
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ARBEITSPFERD WINDENERGIE
Status und Ziele der saarländischen Energiewende
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DIE VORTEILE DER WINDKRAFT
Auf einen Blick
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WINDENERGIESAAR – SECHS
WINDPARKS FÜR DAS SAARLAND
SULZBACH 20.07.2016
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Daten und Fakten auf einen Blick
Projekt-Steckbrief (aktueller Planungsstand)
• Projektentwickler: RAG Montan Immobilien GmbH, montanWIND Planungs
GmbH & Co. KG
• Größe Windparks: insgesamt 19 Windräder
• Im Einzelnen:
• Windpark Erkershöhe: 3 Windräder
• Windpark Fröhn: 3 Windräder
• Windpark Velsen: 2 Windräder
• Windpark Gohlocher Wald: 2 Windräder
• Windpark Lebach Nord: 6 Windräder
• Windpark Bitschberg West: 3 Windräder
• Investitionsvolumen gesamt: rund 100 Mio. Euro
Projekt-Standort
• Betroffene Gemeinden: Merchweiler, Friedrichsthal, Riegelsberg, Lebach,
Saarbrücken, Nonnweiler, Völklingen
• Standorte: Saarkohlenwald, Fröhner Wald, Gohlocher Wald, Bruchwald, Großer
Spechenwald, Naherholungsgebiet Itzenplitz, Naturpark Saar-Hunsrück
• Im Einzelnen:
• Windpark Erkershöhe: Naherholungsgebiet Itzenplitz, Saarkohlenwald
• Windpark Fröhn: Fröhner Wald, Saarkohlenwald
• Windpark Velsen: Saarkohlenwald
• Windpark Gohlocher Wald: Gohlocher Wald
• Windpark Lebach Nord: Bruchwald, Großer Spechenwald
• Windpark Bitschberg West: Naturpark Saar-Hunsrück
Projekt-Kommunikation
• Ansprechpartner: Martin Krantz, Tel.: 0681 59188-3800,
E-Mail: [email protected]
• Weitere Informationen unter: www.windenergiesaar.de
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WINDENERGIESAAR
Die sechs Windparks in der Übersicht
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WIE ENTSTEHT EIN WINDPARK?
Vom politischen Willen zur Inbetriebnahme
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PARTNER DER SAARLÄNDISCHEN
ENERGIEWENDE
SULZBACH
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RAG Montan Immobilien und montanWIND wollen in den Ausbau der Windkraft
investieren
Mit dem Bau von sechs Windparks investiert die RAG Montan Immobilien in den
Strukturwandel der ehemaligen Bergbauregion an der Saar. Aber das
Gesamtvorhaben „WindEnergieSaar“ bedeutet mehr als eine Investition von rund
100 Millionen Euro. Es ist auch ein Bekenntnis zu einer weiterhin aktiven Rolle der
RAG im Energieland Saarland. Nach dem Ausstieg aus der Kohle gestaltet das
Unternehmen über seine Tochter RAG Montan Immobilien die saarländische
Energiewende mit – eine Wende von der schwarzen zur grünen Energie.
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RAG Montan Immobilien und montanWIND – die Standortentwickler
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E-Mail: traudel.koenig@rag-montan-
Die RAG Montan Immobilien verwaltet Liegenschaften des RAG-Konzerns im
Saarland und entwickelt die Areale für eine neue Nutzung. Dazu gehören auch
innovative Projekte zur umweltfreundlichen Energiegewinnung. Deshalb wurde als
neues Beteiligungsunternehmen die montanWIND Planungs GmbH gegründet. Sie
wird die Windparks entwickeln. Bei der Auftragsvergabe werden regionale
Unternehmen vorrangig berücksichtigt und die Projektfinanzierung erfolgt
maßgeblich über saarländische Banken.
Das Saarland hat eine lange Tradition als Energiestandort. Nach dem Ende der
Steinkohleförderung im Sommer 2012 müssen auch hier Alternativen entwickelt
werden. Untersuchungen zeigen, dass das Saarland viel Potenzial bietet für
erneuerbare Energien aus Sonne, Wind und Biomasse. Der saarländische
Masterplan „Neue Energie für den Zukunftsstandort Saarland“ belegt, dass allein die
Windenergie in der Region bis 2020 versechsfacht werden könnte. Daran knüpfen
RAG Montan Immobilien und montanWIND an. Sie bauen und betreiben Windräder
mit Verantwortung für Mensch und Natur. Das bedeutet, dass ökologische
Beeinträchtigungen so gering wie möglich gehalten werden. Eingriffe in Natur und
Umwelt werden durch Ausgleichsflächen kompensiert.
Als Nachfolgeunternehmen der Saarbergwerke AG bleibt die RAG Aktiengesellschaft auch nach dem Ende des Kohlebergbaus ein wichtiger Partner der
Politik bei der Gestaltung des Strukturwandels.
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RAG Montan Immobilien – nachhaltige Lösungen für die Bergbaunachfolge
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Für die RAG Montan Immobilien gilt: Wer den Strukturwandel mitgestaltet,
übernimmt Verantwortung für die Menschen, die Natur und die Region.
Verlässlichkeit und Transparenz sind Voraussetzungen für die Zusammenarbeit mit
Land, Kommunen und der Öffentlichkeit. Damit setzt die RAG Montan Immobilien
die Nachhaltigkeitsstrategie der RAG Aktiengesellschaft bei der Entwicklung von
ehemaligen Bergbauflächen im Saarland um.
Die Zukunftsaufgabe für die Region besteht darin, in enger Abstimmung mit
Landesregierung, Kommunen und potenziellen Investoren an der Saar für 800
Gebäude und 2.350 ha Flächen aus Bergbaubeständen eine nachhaltige Nutzung
zu finden. Das reicht von der Vermarktung für Gewerbe und Wohnzwecke über die
Revitalisierung und Renaturierung für Freizeit und Naherholung bis hin zur
Ansiedlung von Zukunftsbranchen wie der Windenergie.
Der Sitz der RAG Montan Immobilien und der montanWIND in
Sulzbach (Foto: Axl Klein).
Der Anspruch: Nachhaltige Lösungen für die Bergbaunachfolge
FÜNF FRAGEN AN RUDOL F KRUMM
SULZBACH 20.07.2016
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Repräsentant der RAG Montan Immobilien an der Saar,
Geschäftsführer der montanWIND GmbH
„… ein starkes Signal, das da vom Saarland ausgeht“
Herr Krumm, Sie leben in der Region und sind Ingenieur. Als Geschäftsführer
der montanWIND GmbH und als Repräsentant der RAG Montan Immobilien an
der Saar tragen Sie Verantwortung für das Projekt „WindEnergieSaar“. Was
bedeutet Ihnen das persönlich?
RAG Montan Immobilien GmbH
Traudel König
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Meine beruflichen Wurzeln liegen im Bergbau – die Kohle hat hier nicht nur als
Energieträger eine große Bedeutung für die Menschen. Bei der RAG Montan
Immobilien nun mitverantwortlich zu sein, für eine Wende von der traditionellen
schwarzen zur zukunftsfähigen grünen Energie, das bedeutet mir tatsächlich eine
Menge. Auch als Ingenieur ist das eine Herausforderung, den Wandel von
schwarzem zu grünem Know-how voranzutreiben. Das ist ein starkes Signal, das da
vom Saarland ausgeht. Als Geschäftsführer der montanWIND und Repräsentant der
RAG Montan Immobilien an der Saar habe ich nun die Chance, dies vor Ort mit auf
den Weg zu bringen.
Mit der im Sommer 2016 beschlossenen Novelle wird das EEG grundlegend
geändert. Welche Auswirkungen hat dies auf Ihre Projekte?
Ich muss es so deutlich sagen: Diese Änderung wird gravierende Folgen haben. Als
der Bundestag 2014 eine Reform des EEG beschlossen hatte, waren wir als
Projektentwickler froh über die dadurch geschaffene Klarheit. Immerhin tragen wir
eine hohe wirtschaftliche Verantwortung – wir reden von einem Investment im
deutlich zweistelligen Millionenbereich. Die damaligen Änderungen hatten wir in
unseren Planungen bereits berücksichtigt. Mit der erneuten Novellierung stehen wir
aber vor vollkommen veränderten Rahmenbedingungen, die für zukünftige Projekte
zu berücksichtigen sind.
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An einzelnen Standorten formiert sich Widerstand gegen die Errichtung eines
Windparks. Wie gehen Sie als Projektentwickler damit um?
Wir nehmen das sehr ernst. Die Menschen vor Ort sind skeptisch und haben
verständliche Sorgen, dass die Windräder ihre Heimat verändern, ihrer Gesundheit
schaden oder die Naherholung beeinträchtigen könnten. Meine Überzeugung ist
aber: Wenn wir den Menschen ein realistisches Bild unseres Vorhabens vermitteln,
werden wir sie am Ende auch mit stichhaltigen Argumenten gewinnen können. Es
zeigt sich hier, wie wichtig Dialog ist. Man muss die Menschen mitnehmen. Sonst
funktioniert die Energiewende nicht. Auch das gehört zu unseren Planungen:
Bürgerdialoge. Bereits in einem frühen Stadium der Projektentwicklung haben wir zu
Diskussions- und Informationsveranstaltungen in den Standortgemeinden
eingeladen und wir planen, die Veranstaltungsreihe nach dem Abschluss der
Genehmigungsverfahren auch weiter fortzuführen.
Wie sieht die zeitliche Planung des Investitionsprojekts
„WindEnergieSaar“ aus? Was kommt wann auf die Bürgerinnen und Bürger
zu?
Die Genehmigungsanträge für die Windparks Lebach Nord, Gohlocher Wald,
Erkershöhe und Fröhn haben wir mittlerweile eingereicht. Unser Ziel ist es, diese
vier Windparks ab 2017 ans Netz zu bringen. Nötig ist dafür eine Genehmigung auf
Basis des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Zu den Unterlagen, die wir einreichen
mussten, gehören auch verschiedene Gutachten. Beispiel Vogelschutz: In einer
einjährigen Langzeitbeobachtung haben wir eigens sogenannte avifaunistische
Gutachten erstellt. Der Bau eines Windrads ist im Vergleich dazu dann im Grunde
eine schnelle Angelegenheit. Aktuell warten wir auf den Abschluss der
Genehmigungsverfahren, womit wir aber noch in diesem Jahr rechnen.
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Die saarländische Landesregierung hat sich ambitionierte Ziele zum Ausbau
der erneuerbaren Energien gesetzt. Welche Rolle haben die RAG Montan
Immobilien und die montanWIND dabei?
Das erklärte Ziel der Landesregierung ist eine Verdreifachung des
Windenergieanteils an der Gesamtstromproduktion bis Ende 2016. Dazu können wir
mit unserem Investitionsprojekt zu knapp einem Fünftel beitragen. Damit leisten
RAG Montan Immobilien und montanWIND einen wesentlichen unternehmerischen
Beitrag zur saarländischen Energiewende und gestalten den Strukturwandel aktiv
mit. Als eigens dafür gegründete Beteiligungsgesellschaft wird die montanWIND im
Saarland Windparks entwickeln. Wir stecken sozusagen mittendrin in der
Energiewende. Zukunftsfähige Energie im Saarland – das ist unser Ziel.
Rudolf Krumm, Repräsentant der RAG
Montan Immobilien an der Saar,
Geschäftsführer der montanWIND GmbH
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WINDENERGIESAAR –
QUESTIONS & ANSWERS
SULZBACH
20.07.2016
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Hintergrund: Energiewende, EEG, Energiekosten
1. Welchen Beitrag werden die Windparks/das Gesamtvorhaben
„WindEnergieSaar“ zur Energiewende im Saarland leisten?
RAG Montan Immobilien GmbH
Traudel König
Nach dem Willen der Landesregierung soll der Anteil erneuerbarer Energien am
Gesamtstromverbrauch von heute zwölf auf 20 Prozent im Jahr 2020 gesteigert
werden. Allein bis Ende 2016 soll sich der Anteil der Windenergie verdreifachen. Die
von uns geplanten Windräder werden insgesamt eine Leistung von circa 60
Megawatt erbringen. Damit werden diese Windräder knapp ein Fünftel zum
angestrebten Ausbau bis Ende 2016 beitragen. Das Gesamtvorhaben leistet also
einen wichtigen Beitrag zur Energiewende im Saarland.
2. Wie wird sich die EEG-Reform von 2016 auf Ihre Planungen
auswirken?
Die im Sommer 2016 beschlossene Novellierung des EEG folgt drei Hauptzielen:
Der Bau von Windenergieanlagen soll begrenzt werden, zwischen den Betreibern
von Windenergieanlagen soll mehr Wettbewerb stattfinden und unter den Anbietern
soll es eine hohe Vielfalt geben. Für uns ist sind vor allen Dingen die ersten beiden
Ziele relevant. Zukünftig werden im Rahmen eines Ausschreibungssystems
diejenigen Windkraftanlagen ermittelt werden, die Strom liefern dürfen. Für uns
ergeben sich daraus eine hohe Planungsunsicherheit und vor allem wirtschaftliche
Einbußen. Erstere wird durch eine Übergangsregelung abgemildert: Windräder, die
noch im Jahr 2016 genehmigt und innerhalb der nächsten 1,5 Jahre realisiert
werden, genießen den Bestandsschutz des alten EEG.
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WindEnergieSaar:
Gesamtvorhaben, Einzelprojekte und Verfahren
3. Wie viele Windparks sollen gebaut werden und welche
Standorte wurden dafür ausgewählt?
Insgesamt planen wir den Bau von sechs Windparks in den Landkreisen St. Wendel
(Bitschberg West), Neunkirchen (Erkershöhe) und Saarlouis (Gohlocher Wald,
Lebach Nord) sowie an drei Standorten im Regionalverband Saarbrücken (Fröhn,
Velsen, Erkershöhe).
4. Welche Gemeinden sind von den geplanten Windparks
betroffen?
Die geplanten Windparks werden voraussichtlich in den Gemarkungen der
Kommunen Nonnweiler, Merchweiler, Friedrichsthal, Lebach, Saarbrücken,
Völklingen und Riegelsberg gebaut. Konkret sind folgende Gemeinden betroffen:
•
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•
•
•
•
Windpark Bitschberg West: Nonnweiler
Windpark Erkershöhe: Merchweiler, Friedrichsthal
Windpark Gohlocher Wald: Lebach
Windpark Lebach Nord: Lebach
Windpark Velsen: Völklingen, Saarbrücken
Windpark Fröhn: Riegelsberg
5. Nach welchen Kriterien wurden die Standorte ausgewählt?
Grundlagen für die Standortwahl sind die Windpotenzialstudie des Ministeriums für
Umwelt, Energie und Verkehr aus dem Jahr 2011 sowie die kommunalen Flächennutzungspläne. Viele Gemeinden haben in ihren Flächennutzungsplänen sogenannte Windvorrangflächen ausgewiesen. Entscheidende Kriterien hierfür sind das
errechnete Windpotenzial, der Natur- und Artenschutz sowie gesetzliche Vorgaben
zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger, z. B. im Hinblick auf Schall und
Schattenwurf. Durch eigene Windgutachten konkretisieren wir Anzahl und Standorte
der Windräder.
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6. Wie hoch sind die Investitionskosten?
Für den Bau der sechs geplanten Windparks planen wir Gesamtinvestitionen in
Höhe von rund 100 Mio. Euro.
7. Wer sind die Eigentümer der Flächen, auf denen die Windparks
gebaut werden sollen?
Das ist von Standort zu Standort unterschiedlich: An den Standorten Erkershöhe,
Velsen und Fröhn gehören die meisten Flächen dem SaarForst Landesbetrieb. Am
Standort Lebach Nord gehören die Flächen teilweise der Stadt, teilweise
Privatpersonen. Am Standort Bitschberg West befinden sich die Flächen
ausschließlich im Besitz von Privatpersonen.
8. Wie viele Windräder sollen an den einzelnen Standorten
gebaut werden und wie hoch werden diese sein?
Die Zahl der Windräder in den einzelnen Windparks variiert je nach Standort: Nach
aktuellem Planungsstand soll der größte Windpark (Lebach Nord) sechs Windräder
umfassen, die Windparks Velsen und Gohlocher Wald zwei und die anderen
Windparks jeweils drei Windräder. Die Gesamthöhe der Windräder liegt bei allen
vorgesehenen Turbinen knapp unter 200 Metern. Eine Ausnahme stellt der
Windpark Fröhn dar, bei dem die Windräder ca. 230 Meter hoch sein werden. Bei
der Ausgestaltung der einzelnen Windparks werden die lokalen
Rahmenbedingungen berücksichtigt. Das betrifft die Größe der ausgewiesenen
Fläche und das Windpotenzial sowie mögliche Beeinträchtigungen für die
Bürgerinnen und Bürger und den Natur- und Artenschutz.
9. Der Regionalverband Saarbrücken hat im September 2015 den
Mindestabstand zwischen Windrädern und Wohnbebauungen
von 650 auf 850 Meter erhöht. Welche Auswirkungen hat das auf
den aktuellen Planungsstand zum Windpark Fröhn?
Durch die Erhöhung des Mindestabstands zwischen Windrädern und
Wohnbebauung von 650 auf 800 Meter verändert sich auch die
Windkonzentrationszone am Standort Fröhn, also die Fläche, die für den Bau von
Windparks ausgewiesen ist. Auf dieser neu festgelegten Fläche ist lediglich Platz für
drei Windräder. Deshalb entfällt ein ursprünglich geplantes viertes Windrad.
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10. Welche Auswirkungen hat die Erhöhung des
Mindestabstands im Regionalverband auf den Standort Velsen?
Der Windpark Velsen auf der Gemarkung der Städte Völklingen und Saarbrücken
sollte nach ursprünglichen Planungen drei Windräder umfassen. Aktuell ruhen die
Planungen, weil an einem der Standorte ein Uhu gesichtet wurde. Neben der
Wirtschaftlichkeit und dem Windpotenzial ist unter anderem der Natur- und
Artenschutz ein wichtiger Planungsfaktor. Um den gesetzlichen Vorgaben zum
Schutz der in der Region lebenden Vögel zu entsprechen, haben wir an den
geplanten Windradstandorten avifaunistische Gutachten in Auftrag gegeben. Im
Rahmen dieser Untersuchungen wurde der Uhu gesichtet. Der Uhu gehört zu den
gesetzlich besonders geschützten Vogelarten. Zu seinem Schutz müssen wir einen
Abstand von 1.000 Metern zwischen dessen Brutstätte und Windenergieanlagen
einhalten. Wir beobachten das Verhalten des Vogels. Sollte der Uhu weiterziehen,
was nach Aussage von Experten denkbar ist, werden wir eine Wiederaufnahme der
Planungen prüfen.
11. Bislang haben Sie davon gesprochen, am Standort
Erkershöhe drei Windräder bauen zu wollen. Dann war von fünf
Windrädern in Merchweiler zu lesen. Wie viele Windräder sind es
nun tatsächlich?
In Merchweiler stehen wir vor der besonderen Situation, dass wir nicht der einzige
Projektentwickler sind, der das Windpotenzial vor Ort nutzen möchte. Ursprünglich
gab es getrennte Pläne von Energy 3k und der RAG Montan Immobilien/
montanWIND. Nach verschiedenen Untersuchungen haben wir uns mit Energy 3k
auf ein gemeinsames Vorhaben am Standort Erkershöhe verständigt. Dieser
Windpark soll nach aktuellem Planungsstand drei Windräder umfassen.
12. Am Standort Bitschberg/Sengert waren ursprünglich acht
Windräder geplant. Wieso ist nun nur noch von drei Windrädern
die Rede?
Wichtige Planungsfaktoren sind neben Wirtschaftlichkeit und Windpotenzial der
Natur- und Artenschutz sowie die Minimierung akustischer und optischer
Beeinträchtigungen für die Anwohner. Teil der gesetzlichen Vorgaben im
Genehmigungsverfahren ist ein avifaunistisches Gutachten zum Schutz der in der
Region lebenden Vögel. Bei der Erstellung des Gutachtens wurde das Nest eines
Schwarzstorchpärchens entdeckt. Der Schwarzstorch ist eine Vogelart, die aufgrund
ihres Aktionsradius‘ besonders sensibel für Windkraft ist. Bei der Planung von
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Windrädern muss deshalb eine Schutzzone von 3.000 Metern um Nistplätze von
Schwarzstörchen berücksichtigt werden. Zusätzlich wird empfohlen, einen Umkreis
von 10.000 Metern als Jagdgebiet zu erhalten. Diesen Abstand könnten wir aktuell
bei einer Bebauung mit acht Windrädern nicht in allen Fällen einhalten. Auf den
betroffenen Flächen Sengert und Bitschberg-Ost ruhen deshalb die Planungen, und
wir haben den Windpark von acht auf drei Anlagen reduziert. Wir beobachten das
Verhalten der Vögel weiterhin. Sollten sie weiterziehen, was nach Aussage von
Experten denkbar ist, werden wir eine Wiederaufnahme der Planungen prüfen.
13. Im Sommer 2014 haben die RAG Montan Immobilien und die
montanWIND die Planung des Windparks Lebach Nord mit zwölf
Windrädern verkündet. Wieso haben Sie die Zahl der Windräder
inzwischen auf sechs reduziert?
Wichtige Planungsfaktoren sind neben Wirtschaftlichkeit und Windpotenzial der
Natur- und Artenschutz sowie die Minimierung akustischer und optischer
Beeinträchtigungen für die Anwohner. Diese Faktoren prüfen wir im Zuge der
Vorbereitung des Genehmigungsverfahrens Schritt für Schritt und passen unsere
Planungen gegebenenfalls an. Bei einem Bauvorhaben dieser Größe ist das nichts
Ungewöhnliches.
Im Zuge der Planungen des Windparks Lebach Nord mussten wir für einen
Wohnbereich eine neue Abstandsbewertung vornehmen. Das hat dazu geführt,
dass sich neue Planungsparameter ergeben haben: In diesem Bereich ist nur noch
Platz für ein Windrad anstatt, wie bisher angenommen, zwei Windräder. Ein
einzelnes Windrad ließe sich nicht rentabel betreiben. Deshalb haben wir dessen
Planung ebenfalls eingestellt.
Eine entscheidende Rolle spielt zudem das Windpotenzial. Grundlage für die
Standortwahl war die Windpotenzialstudie des Ministeriums für Umwelt, Energie und
Verkehr aus dem Jahr 2011. Um diese Prognose zu validieren, haben wir eigene
Windgutachten in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse liegen uns nun vor und
bescheinigen neun Windrädern ausreichendes Windpotenzial. Die übrigen drei
Standorte versprechen einen eher geringen Windertrag. Die Planung dieser drei
Windräder werden wir deshalb aufgrund nicht hinreichender wirtschaftlicher
Voraussetzungen nicht weiter verfolgen. Die Überprüfung der verbleibenden
Flächen hat ergeben, dass ein Windrad den Schutzstreifen um eine Gasleitung
tangieren würde. Deshalb mussten wir eine weitere Reduzierung vornehmen.
Nach Reduzierung der Anlagenzahl ergibt sich ein neues Windparklayout mit 6
Anlagen. Lebach Nord bleibt der größte Windpark innerhalb des Gesamtvorhabens
WindEnergieSaar und kann einen großen Beitrag zur zukünftigen Stromproduktion
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im Saarland leisten. Unser Ziel ist es, den Windpark Lebach Nord 2017 in Betrieb zu
nehmen.
14. Warum hat sich die Anzahl der Windräder am Standort
Gohlocher Wald von drei auf zwei reduziert?
Der Bau eines Windparks ist ein komplexes Vorhaben. Anpassungen der Planungen
im Projektverlauf sind nichts Ungewöhnliches. Am Standort Gohlocher Wald haben
wir das Windparklayout aus zwei Gründen verändert: Zum einen haben wir auf die
technische Entwicklung am Markt reagiert. Inzwischen gibt es leistungsfähigere
Turbinen als noch zu Beginn des Projekts. Um das Windpotenzial bestmöglich
auszunutzen, haben wir uns für einen neuen Turbinentyp entschieden. Da dieses
neue Windrad einen größeren Rotordurchmesser hat, müssen wir einen größeren
Abstand zwischen den einzelnen Windrädern einhalten. Dadurch ist nur noch Platz
für zwei Windräder im Gohlocher Wald. Auf die geplante Stromproduktion hat die
Reduzierung keinen unmittelbaren Einfluss, da die neuen Turbinen auch mit höherer
Leistung verfügbar sind. Zum anderen haben wir die Ergebnisse der
avifaunistischen Gutachten berücksichtigt. Die Anpassung des Parklayouts stellte
auch eine frühzeitige Maßnahme dar, um mögliche Beeinträchtigungen der in der
Region lebenden Fledermäuse zu vermeiden.
15. Wie hoch ist das Windpotenzial an den sechs Standorten?
Alle sechs geplanten Standorte verfügen über ein ausreichendes Windpotenzial.
Grundlage dieser Bewertung sind die Windpotenzialstudie des saarländischen
Ministeriums für Umwelt, Energie und Verkehr von 2011 sowie die Daten des
Deutschen Wetterdienstes zur Windgeschwindigkeit und zum Windertrag.
Außerdem haben wir eigene Gutachten in Auftrag gegeben, um noch genauere
Ergebnisse zu erhalten. Aus demselben Grund haben wir an allen Standorten
zusätzlich selbst Messungen vorgenommen.
16. Sie haben im Herbst 2014 angekündigt, einen Windmessmast
am Standort Fröhn aufzustellen, um eine verlässliche Aussage
über das Windpotenzial treffen zu können. Der Windmessmast ist
allerdings nicht errichtet worden. Mit welcher Methode haben Sie
stattdessen die Windmessungen durchgeführt?
Entgegen der ursprünglichen Planung haben wir uns dafür entschieden, keinen
Windmessmast aufzustellen, sondern eine sogenannte LiDAR-Messung
SEITE 6/17
durchzuführen. Dabei handelt es sich um eine neue, lasergestützte Messmethode,
eines der modernsten Verfahren zur Windmessung, die von der Fördergesellschaft
Windenergie und andere Erneuerbare Energien e.V. (FGW) offiziell anerkannt ist.
Mit Hilfe von Laserstrahlen werden Windströmungen ab Bodennähe bis in 200
Metern Höhe erfasst. Der Vorteil von LiDAR-Geräten: Sie sind einfacher
aufzustellen und liefern noch genauere Messergebnisse. Im Gegensatz zum
Windmessmast ist das LiDAR-Gerät für die Bevölkerung nahezu unsichtbar: Es
handelt sich um einen nicht einmal Tisch-großen Kasten, der an geeigneter Stelle
aufgestellt wird. Mit diesem Verfahren überprüfen wir nicht nur das Windpotenzial in
der Fröhn: Wir haben ein Messkonzept erstellt, das alle Standorte berücksichtigt.
Dieses Konzept befindet sich bereits in der Umsetzungsphase.
17. Wie viel Strom können die geplanten Windparks produzieren?
Wie viele Haushalte können dadurch mit Strom versorgt werden?
Der Stromertrag der sechs Windparks ist unterschiedlich. Am Standort Erkershöhe
planen wir beispielsweise mit drei Turbinen, also drei Windrädern, am Standort
Lebach Nord mit sechs Windrädern. Die Gesamtkapazität aller Windräder liegt bei
ca. 60 Megawatt. Zur Veranschaulichung: Mit dieser Leistung von 60 Megawatt
können jährlich über 35.000 Durchschnittshaushalte mit Strom versorgt werden.
18. Wie weit sind die jeweiligen Projekte fortgeschritten und
wann ist jeweils die Inbetriebnahme geplant?
Wir haben die Genehmigungsanträge für die ersten vier Windparks Lebach Nord,
Gohlocher Wald, Erkershöhe und Fröhn beim Landesamt für Umwelt- und
Arbeitsschutz (LUA) eingereicht. Nun erwarten wir den Genehmigungsbescheid.
Unser Ziel ist es, diese vier Windparks 2017 ans Netz zu bringen. Nötig ist dafür
eine Genehmigung auf Basis des Bundes-Immissionsschutzgesetzes.
19. Gehen Sie davon aus, dass alle Windräder genehmigt und
dann auch gebaut werden?
Wir haben viel Zeit, Energie und Geld in die Vorbereitung des
Genehmigungsverfahrens investiert, um alle Anforderungen zu erfüllen. Nach
diesem Planungsaufwand sind wir sehr zuversichtlich, dass alle geplanten
Windräder entsprechend den gesetzlichen Anforderungen auch genehmigt und
gebaut werden.
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20. Wie lange dauert die Bauphase, mit welchen
Einschränkungen ist zu rechnen (z. B. Behinderung, Absperrung)
und wer trägt die Kosten für entstehende Beschädigungen (z. B.
Straßenschäden)?
Während die Planung eines Windparks ein komplexes Projekt ist, lässt sich ein
Windrad selbst innerhalb relativ kurzer Zeit aufstellen. Sobald das Fundament
errichtet ist, dauert der Aufbau nur wenige Tage. Inklusive der vorbereitenden
Vermessungsarbeiten und der infrastrukturellen Anbindung rechnen wir mit einer
Bauphase von maximal einem Jahr. Mit Beeinträchtigungen der Bürgerinnen und
Bürger ist in der Regel für drei bis vier Monate zu rechnen. Insbesondere während
der Anlieferung der Windradteile kann es zu kurzen Behinderungen des
Straßenverkehrs durch Absperrungen kommen. Mögliche Schäden, die während der
Bauphase an öffentlichem oder privatem Eigentum entstehen, etwa Straßenschäden
durch Schwerlasttransporte, werden selbstverständlich von uns behoben und ausgeglichen.
21. In einigen Kommunen regt sich Widerstand. Wie gehen Sie
damit um und wie werden Sie die Bürgerinnen und Bürger an den
Planungen beteiligen?
Ohne Akzeptanz in der Bevölkerung werden wir in Deutschland die Energiewende
nicht stemmen können. Das gilt auch für die entsprechenden Anstrengungen im
Saarland und den Bau von Windrädern vor Ort. Als RAG Montan Immobilien bzw.
montanWIND wollen wir das uns Mögliche dazu beitragen, die Bürgerinnen und
Bürger an den geplanten Windpark-Standorten mit Argumenten zu überzeugen.
Unser Unternehmen ist im Saarland fest verankert. Auch aus dieser Verbundenheit
heraus wollen wir unseren unternehmerischen Beitrag zum Strukturwandel und zur
Energiewende an der Saar leisten. Wir wollen, dass unsere Projekte langfristig und
nachhaltig erfolgreich sind. Wir sind überzeugt, dass der Nutzen für die
Standortgemeinden, auch finanziell, die befürchteten Nachteile weit überwiegt.
Vor diesem Hintergrund haben wir bereits intensive und überaus konstruktive
Gespräche mit den lokalpolitischen Entscheidungsträgern geführt. All jenen, die den
Projekten vor Ort kritisch gegenüberstehen, bieten wir den Dialog an. In lokalen
Bürgerveranstaltungen haben wir dazu eingeladen, Fakten und Argumente zu den
geplanten Projekten auszutauschen. Diese Veranstaltungsreihe möchten wir auch in
Zukunft fortführen. Wir werden unsere Planungen weiterhin transparent und
nachvollziehbar darstellen. Unsere Projekte planen wir im vollständigen Einklang mit
den gesetzlichen Anforderungen.
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22. Auf Ihrer Website war in der Vergangenheit zu lesen, dass
das förmliche Genehmigungsverfahren zum Einsatz kommen
soll, das eine umfangreiche Öffentlichkeitsbeteiligung
voraussetzt. Davon ist nicht mehr die Rede. Warum nicht?
Grundsätzlich gilt: Das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) regelt das
Genehmigungsverfahren und unterscheidet zwischen einem förmlichen und einem
vereinfachten Verfahren. Die Art des Verfahrens richtet sich danach, ob eine
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt werden muss, oder nicht. In einer
UVP werden die Auswirkungen des Windparks auf seine Umwelt, d. h. auf Natur,
Tiere und Menschen, ermittelt. Ob eine UVP-Pflicht besteht, hängt von der Zahl der
Windräder ab: Umfasst der Windpark weniger als drei Windräder, wird automatisch
das vereinfachte Verfahren angewendet. Bei 20 Windrädern und mehr besteht
grundsätzliche eine UVP-Pflicht. Bei Windparks mit drei bis 19 Windrädern wird
vorab eine Umweltverträglichkeitsvorprüfung durchgeführt. Dazu hat der
Gesetzgeber eine Liste mit bestimmten Kriterien definiert. Ergibt sich aus der
Umweltverträglichkeitsvorprüfung keine Pflicht zur UVP, wird das vereinfachte
Verfahren durchgeführt. Der Projektentwickler kann in diesem Fall freiwillig das
förmliche Verfahren beantragen. Folgt aus der Umweltverträglichkeitsvorprüfung
eine UVP-Pflicht, wird das förmliche Verfahren durchgeführt.
Bislang war es das Ziel, unabhängig vom Ergebnis der Umweltverträglichkeitsvorprüfung das förmliche Verfahren zu beantragen, weil es für die montanWIND
eine erhöhte Rechtsicherheit gewährleistet. Da das neue EEG den Zeitdruck auf die
Planungen erhöht hat, wird die montanWIND das zügigere, sogenannte vereinfachte
Verfahren annehmen, wenn sich keine UVP-Pflicht ergibt. Die geänderten
gesetzlichen Rahmenbedingungen zwingen die Projektentwickler also eventuell
dazu, ein höheres Risiko einzugehen.
Unabhängig von der Verfahrensart ist Transparenz gewährleistet: Im vereinfachten
Verfahren haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Akteneinsicht zu
beantragen. Die zuständige Genehmigungsbehörde prüft diese Anträge und kann
sie gewähren. Als Projektentwickler werden wir in jedem Fall freiwillig auf unserer
Website über die Antragstellung und den Bescheid der Genehmigungsbehörde
informieren. Darüber hinaus planen wir nach Erhalt des Genehmigungsbescheids
weitere Informations- und Diskussionsveranstaltungen in allen Gemeinden, in denen
wir Windparks bauen wollen.
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23. Oskar Lafontaine hat gefordert, die Bürgerinnen und Bürger
selbst darüber entscheiden zu lassen, ob sie einen Windpark in
ihrer Nähe haben wollen. Wie stehen Sie dazu?
Die Entscheidung über eine Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger liegt nicht bei
den Projektentwicklern, sondern bei den gewählten Volksvertretern auf
Landesebene und in den Kommunen. Viele Städte und Gemeinden haben sich nach
eingehender Prüfung dafür entschieden, durch die Ausweisung von
Windkonzentrationszonen im Flächennutzungsplan eine demokratisch legitimierte
Grundlage für Windenergieanlagen zu schaffen.
Unabhängig davon haben wir Verständnis dafür, dass betroffene Bürgerinnen und
Bürger aus Sorge vor visuellen und akustischen Beeinträchtigungen oder Eingriffen
in die Natur erst einmal skeptisch sind. Wir nehmen diese Bedenken ernst und
haben unsere Planungen im Einzelfall bereits angepasst, ohne dass wir dazu
gesetzlich verpflichtet wären.
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Nutzen der und Beeinträchtigungen durch
die Windräder
24. Profitieren die Gemeinden und die lokale Wirtschaft finanziell
vom Bau der Windparks?
Von den Windparks können alle profitieren, denn unser Projekt ist eine Investition in
die Zukunft des Saarlands. Die Standortgemeinden erzielen Erträge aus
Pachteinnahmen, soweit die Windräder auf kommunalen Grundstücken errichtet
werden. Außerdem profitieren die Kommunen von zusätzlichen Gewerbesteuereinnahmen, die die öffentlichen Haushalte spürbar entlasten können und
neue Spielräume für vordringliche kommunale Projekte eröffnen.
Darüber hinaus werden wir für hochwertige ökologische Ausgleichsmaßnahmen
sorgen, um das natürliche Gleichgewicht zu erhalten. Alle geplanten Windparkprojekte werden wir zudem unter größtmöglicher Wertschöpfung für die regionale
Wirtschaft realisieren. Das reicht von der Beteiligung regionaler Firmen bei der
Auftragsvergabe bis hin zur Finanzierung der Projekte über regionale Banken.
25. Können sich die Bürgerinnen und Bürger selbst finanziell an
den Projekten beteiligen? Wie und ab wann ist eine solche
Bürgerbeteiligung möglich?
Wir wollen die Bürgerinnen und Bürger im Saarland an unserem Investitionsprojekt
„WindEnergieSaar“ beteiligen. Aktuell prüfen wir die Möglichkeit der Kooperation mit
lokalen Energiegenossenschaften, die Anteile an den WindEnergieSaar-Windparks
an die Bürgerinnen und Bürger verkauft. In Riegelsberg haben wir bereits mit der
BürgerEnergieGenossenschaft Hochwald eine gemeinsame Absichtserklärung
unterzeichnet. Ähnliche Modelle prüfen wir an den anderen Standorten.
26. Warum ist der Mindestabstand von Windrädern zu
Wohnbebauungen in Deutschland unterschiedlich groß?
Über den Abstand zwischen Wohngebieten und Windenergieanlagen entscheidet in
Deutschland nicht der Bund, sondern die Bundesländer. Diese wiederum geben
ihren Städten und Gemeinden Empfehlungen zum Mindestabstand. Die
Empfehlungen sind für Gemeinden nicht bindend, stellen in deren Bauleitplanung
aber eine wichtige Hilfe für die Abwägung von Abständen zur Wohnbebauung dar.
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27. Welcher Mindestabstand zwischen Windrad und
Wohnbebauung muss im Saarland eingehalten werden?
Bei der Standortwahl halten wir uns an die landesplanerischen Abstandsempfehlungen. Diese sind im Saarland uneinheitlich. Im Nord-Saarland beträgt die Pufferzone
1.000 Meter, im südlichen Saarland mindestens 800 Meter (siehe Frage 28).
Grundsätzlich verlangt der Masterplan „Neue Energien“ der Landesregierung, dass
der Windkraft im Saarland „substanziell Raum“ gewährt wird. Die
Abstandsregelungen müssen diesen Grundsatz berücksichtigen. Einen
Gesetzesentwurf mit dem Ziel, die Distanz auf das Zehnfache der Höhe des
Windrads zu vergrößern, hat die Landesregierung deshalb abgelehnt.
28. Warum ist der Mindestabstand in den verschiedenen
Regionen des Saarlands unterschiedlich groß?
Die Landesregierung hat festgelegt, dass die Entscheidung über den Flächennutzungsplan und damit auch über den Mindestabstand zwischen Windrädern und
Wohnhäusern bei den Kommunen liegt. Die Landesregierung gibt lediglich
planerische Abstandsempfehlungen, an denen sich die Kommunen orientieren.
29. Der Regionalverband Saarbrücken hat im September 2015
den Mindestabstand zwischen Windrädern und
Wohnbebauungen von 650 auf 800 Meter erhöht. Was bedeutet
die Erhöhung für die geplanten Windparkprojekte?
Die Erhöhung des Mindestabstands betrifft die geplanten Windparkprojekte Velsen
in Völklingen und Saarbrücken (siehe Frage 10) sowie Fröhn in der Gemeinde
Riegelsberg (siehe Frage 9). Auf den Windpark Erkershöhe hat eine Erhöhung keine
Auswirkungen, denn in Friedrichsthal haben wir den Abstand von 800 Metern bereits
freiwillig umgesetzt.
30. Welche Beeinträchtigung geht vom Schattenwurf der
Windräder aus?
Die Regelungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) beinhalten
klare Vorgaben u. a. zu den optischen Immissionen von Windrädern, zu denen auch
der Schattenwurf zählt. Das BImSchG ist die Grundlage des Genehmigungsverfahrens für den Bau von Windrädern. Die gesetzlichen Bestimmungen werden
deshalb selbstverständlich auch im Rahmen der von uns geplanten Windparks
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eingehalten. Ggf. kann der Betrieb durch den Einsatz einer Regelungstechnik
gesteuert werden.
31. Welche Lärmbeeinträchtigung/Schallbelastung ist zu
erwarten?
Die Höchstwerte für die Lärmbeeinträchtigung durch Windräder sind in der
Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) und im BundesImmissionsschutzgesetz (BImSchG) geregelt. Das BImSchG ist Grundlage des
Genehmigungsverfahrens, ohne das der Bau von Windrädern nicht möglich ist. Bei
den Planungen der sechs Windparks haben wir uns genau an diese gesetzlichen
Bestimmungen gehalten. Zur Veranschaulichung: Am Standort Erkershöhe
sprechen wir von einer Lärmbelastung von 35 dB an der nächsten Wohnbebauung,
das entspricht etwa einer leisen Unterhaltung in einer Bibliothek oder dem Rascheln
von Blättern und ist leiser als das Brummen eines Kühlschranks. Die Berechnungen
der erwartbaren Schallauswirkungen werden stets von unabhängigen und geprüften
Gutachtern durchgeführt. Außerdem werden alle Windrichtungen und möglichen
Windstärken berücksichtigt.
32. Gefährden die Schallemissionen die Gesundheit?
Das Genehmigungsverfahren für den Bau von Windrädern ist im BundesImmissionsschutzgesetz (BImSchG) geregelt. Dieses regelt die Grenzen von schädlichen Umwelteinwirkungen, um Gefährdungen der Gesundheit auszuschließen. Bei
den Planungen der sechs Windparks haben wir uns genau an die gesetzlichen
Rahmenbedingungen gehalten. Zusätzlich haben wir eigene Schallprüfungen
durchgeführt und halten alle gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte ein.
33. Gehen von den Windrädern Gesundheitsgefahren durch
Infraschallemissionen aus?
Verglichen mit anderen Quellen, z. B. Verkehrsmitteln wie Autos oder Flugzeugen,
ist der von Windrädern erzeugte Infraschall relativ gering. Infraschall oberhalb der
Wahrnehmbarkeitsschwelle kann zu Störungen und Belästigungen führen. Da die
für den Lärmschutz im hörbaren Bereich notwendigen Abstände eingehalten
werden, ist der von den Windrädern erzeugte Infraschallpegel jedoch sehr weit
unterhalb der Wahrnehmungsgrenze des Menschen. Das belegen verschiedene
Messungen, auf die u. a. das Deutsche Windenergie-Institut verweist. Zudem
verweisen beispielsweise das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft
Baden-Württemberg und das Bayerische Landesamt für Umwelt auf Studien, die
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zeigen, dass keine schädlichen Wirkungen zu erwarten sind. Auch verschiedene
Gerichte, unter anderem das OVG Saarlouis, gehen in ihrer aktuellen Rechtsprechung davon aus, dass Infraschall unterhalb der Wahrnehmungsschwelle keine
schädliche Umwelteinwirkung darstellt und die Infraschallimmissionen von
Windrädern unterhalb der Wahrnehmungsschwelle liegen.
34. Kann es bei den von Ihnen geplanten Windenergieanlagen zu
Eiswurf kommen?
Von Eiswurf spricht man, wenn Eisstücke aus der Höhe herabfallen. Prinzipiell ist
Eiswurf auch von den Rotorblättern hoher Windräder möglich. Die Rotorblätter der
von uns geplanten Windräder werden darum mit Eiserkennungs- und
Eisabschaltsystemen ausgestattet. Die Windräder werden also bei einer möglichen
Gefährdung durch Eiswurf automatisch abgeschaltet. Ggf. können wir auch mit einer
Blattheizung vorsorgen. Zudem werden wir Warntafeln rund um die Anlagen
aufstellen.
35. Welche Auswirkungen hat der Bau der Windparks für die
Flora und Fauna?
Der Natur- und Artenschutz war ein wesentliches Kriterium bei der Standortwahl.
Unser Ziel ist es, die Beeinträchtigungen für die Umwelt so gering wie möglich zu
halten. Die Flächennutzungspläne der Gemeinden berücksichtigen die Grenzen von
Naturschutzgebieten und schließen Eingriffe in ökologisch wichtige Gebiete aus.
Zusätzlich haben wir avifaunistische Gutachten zum Schutz der in der Region lebenden Vögel in Auftrag gegeben.
36. Welche Gefahren stellen Windräder für Fledermäuse dar?
Der Bau von Windrädern unterliegt strengen gesetzlichen Vorschriften, die den
Natur- und Artenschutz betreffen. Diese Vorschriften umfassen neben der
Untersuchung einer möglichen Gefährdung von Vögeln auch eine Untersuchung der
möglichen Gefährdung von Fledermäusen. Das Landesamt für Umwelt- und
Arbeitsschutz (LUA) prüft im Genehmigungsverfahren, ob die montanWIND diese
Vorschriften einhält. Ist dies nicht der Fall, erhalten wir keine Baugenehmigung.
Bereits vor dem Bau der Windenergieanlagen sind wir gesetzlich dazu verpflichtet,
durch unabhängige Gutachter prüfen zu lassen, ob die geplanten Windräder in der
Einflugschneise von Fledermäusen liegen könnten. Sollte dies der Fall sein, kann
das LUA die Auflage verhängen, die Betriebszeiten der Windräder den Flugzeiten
der Fledermäuse anzupassen, um diese nicht zu gefährden.
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37. Wie beurteilen Sie Befürchtungen, dass die Windparks den
Tourismus gefährden?
Wir verstehen den Ausbau der Windenergie im Saarland als Investition in die Zukunftsfähigkeit dieses Bundeslands. Das bedeutet auch, dass wir die touristische
Wertschöpfung des Landes nicht gefährden. Bei der Standortwahl haben wir auf den
Natur- und Artenschutz ebenso geachtet, wie wir gesetzliche Vorgaben zum Schutz
der Bürgerinnen und Bürger und ihrer Lebensqualität berücksichtigt haben. Ebenso
haben wir auch mögliche Konflikte mit touristischen Belangen sorgfältig geprüft und
abgewogen. Der Bau der sechs Windparks wird nicht zu Beeinträchtigungen in
touristischen Gebieten führen, zu dieser Einschätzung kommt auch die Tourismus
Zentrale Saarland.
38. Wird der Premiumwanderweg im Fröhner Wald durch den Bau
der Windenergieanlagen an Attraktivität verlieren?
Der geplante Windpark Fröhn wird die Attraktivität des FrohnWaldWegs im Fröhner
Wald nicht negativ beeinflussen. Das hat das Deutsche Wanderinstitut bestätigt. In
Abstimmung mit der Gemeinde Riegelsberg haben die RAG Montan Immobilien und
die montanWIND das Deutsche Wanderinstitut mit einer Analyse beauftragt, wie
Beeinträchtigungen ausgeglichen werden können. Je nach Standort der Windräder
sind verschiedene Kompensationsmaßnahmen denkbar, um das Wandererlebnis in
seiner derzeitigen Qualität zu erhalten. Nach aktuellem Planungsstand könnten z. B.
kleinere Änderungen in der Streckenführung vorgenommen werden, um den
Abstand zwischen Wanderweg und Windrädern zu vergrößern. Diese
Streckenverlegungen würden zudem mehr Abwechslung in die Tour bringen und so
deren Erlebniswert erhöhen. Im Idealfall könnte die Qualität des mit dem Deutschen
Wandersiegel gekennzeichneten Premiumwanderwegs nach den Kriterien des
Wanderinstituts sogar leicht verbessert werden.
39. Kritiker sprechen von einer „Verspargelung der Landschaft“.
Wie stark greifen die geplanten Windparks in das
Landschaftsbild ein?
Die Energiewende und der damit einhergehende Umstieg auf regenerative Energieträger haben Auswirkungen auf die Flächennutzung und auf das Landschaftsbild.
Das gilt für Bioenergie- ebenso wie für Photovoltaikanlagen und natürlich auch für
Windräder. Dabei ist der Flächenbedarf von Windrädern vergleichsweise gering.
Gleichwohl muss insbesondere die Sichtbarkeit moderner, leistungsfähiger Windräder im Landschaftsbild immer gegen andere Belange abgewogen werden.
Saarländische Landesregierung und Kommunen haben dies in ihren Planungen und
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auf kommunaler Ebene in der Auszeichnung von sogenannten Windvorrangflächen
berücksichtigt.
40. Wie viel Waldfläche muss für den Bau und Betrieb der
Windparks abgeholzt werden?
Bei der Standortwahl haben wir genau auf den Natur- und Artenschutz geachtet und
natürlich gesetzliche Vorgaben zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger und ihrer
Lebensqualität berücksichtigt. Wir rechnen im schlechtesten Fall mit 0,5 ha Waldfläche pro Windrad, die abgeholzt werden muss. Im Gegenzug sind Kompensationsleistungen erforderlich. Damit stellen wir sicher, dass die Eingriffe in Natur und Umwelt ausgeglichen werden.
41. Die RAG Montan Immobilien engagiert sich im
Naturschutzgroßprojekt „Landschaft der Industriekultur Nord“ in
der Region um Merchweiler und den Itzenplitzer Weiher. Genau
dort planen Sie auch den Windpark Erkershöhe. Ist das nicht ein
Widerspruch?
Der Bergbau und die Eisenindustrie haben das Saarland viele Jahrzehnte lang
geprägt, sowohl landschaftlich als auch gesellschaftlich. Mit dem Ende von Kohle
und Stahl ist nicht nur ein großer Arbeitgeber verschwunden, es ist auch ein
Vakuum in der Landschaft entstanden. Mit dem Naturschutzgroßprojekt „Landschaft
der Industriekultur Nord“, kurz LIK Nord, wollen wir die Bergbaufolgelandschaft im
Saarland mitgestalten. Im Mittelpunkt steht die Renaturalisierung und
Wiederbelebung ehemaliger Bergbauflächen als Teil des Strukturwandels im
Saarland. Zu diesem Strukturwandel leistet auch der Windpark Erkershöhe seinen
Beitrag, einen Beitrag zum Wandel von der schwarzen zur grünen Energie.
42. Im Saarland gibt es immer wieder mal kleinere Erdbeben.
Halten Windräder solchen Erderschütterungen stand?
In Deutschland treten Erdbeben zum Glück eher selten auf und sind von geringer
Intensität. Aber wie die Erderschütterungen im Saarland in der Vergangenheit
gezeigt haben, sind Erdbeben natürlich möglich. In solchen erdbebengefährdeten
Gebieten müssen besondere Bauvorschriften beachtet werden. Grundlage ist die
Erdbebenzonenkarte, die Deutschland, je nach Erdbebengefahr, in vier Regionen
aufteilt. Die Erdbebenzonenkarte ist Bestandteil einer eigenen Erdbebennorm für
das deutsche Bauwesen, die der Normenausschuss im Bauwesen festgelegt hat.
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Diese gilt auch für den Bau von Windrädern. Soll ein Windrad in einem
erdbebengefährdeten Gebiet entstehen, werden verschiedene Maßnahmen
ergriffen: Bereits bei der Baugrunderkundung wird das Thema berücksichtigt. Im
Bedarfsfall wird entsprechend der auftretenden Belastungen der
Standsicherheitsnachweis von Fundament, Turm und Maschine geführt.
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