RAG MONTAN IMMOBILIEN TREIBT ENERGIEWENDE AN SAAR VORAN SULZBACH 20.07.2016 SEITE 1/4 Sechs Windparks bis 2017 geplant Energiewende: eine besondere Herausforderung für das Saarland Gerade einmal zwölf Prozent tragen erneuerbare Energien gegenwärtig zur Stromversorgung des Saarlands bei. Bundesweit waren es im Jahr 2015 dagegen rund 30 Prozent. Nach dem Zeitplan der Bundesregierung sollen bereits bis 2025 zwischen 40 und 45 Prozent der deutschen Energieproduktion mit erneuerbaren Energieträgern gedeckt werden. Im Jahr 2050 soll der Anteil dann 90 Prozent betragen. Das Saarland steht also mit der Energiewende vor einer besonderen Herausforderung. Zudem ist die energieintensive Saarindustrie auf eine sichere und bezahlbare Energieversorgung angewiesen. Aber das Land verfügt auch über große Potenziale, um die regionale Energiewende zu stemmen. Zur Mobilisierung dieser Potenziale sind Landesregierung, Kommunen und Investoren gleichermaßen gefordert. Masterplan für einen Zukunftsstandort In ihrem Masterplan „Neue Energie für den Zukunftsstandort Saarland“ hat die Landesregierung das Ziel definiert, bis zum Jahr 2020 den Strombedarf zu 20 Prozent mit regenerativen Energien zu decken. Dieses Ausbauziel soll wesentlich durch die stärkere Nutzung von Windenergie erreicht werden. Eine vom Land beauftragte Windpotenzialanalyse liefert dazu verlässliche Planungsdaten. Der Masterplan wird nicht nur von Akteuren aus Politik und Wirtschaft, sondern auch von der Mehrheit der saarländischen Bevölkerung unterstützt. Laut einer TNS-InfratestUmfrage von 2012 befürworten knapp drei Viertel der Saarländer Windräder – auch in ihrer Nachbarschaft. Windenergie – das „Arbeitspferd“ unter den Erneuerbaren Unter den erneuerbaren Energiequellen ist die Windenergie ökologisch wie ökonomisch der Spitzenreiter. Der Flächenbedarf von Windrädern und damit der Eingriff in das natürliche Gleichgewicht sind vergleichsweise gering. Zudem weist die Windkraft die günstigste Energiebilanz auf: Während ihres Betriebs erzeugt ein Windrad 40- bis 70-mal so viel Energie, wie für Herstellung, Betrieb und Entsorgung RAG Montan Immobilien GmbH Traudel König Telefon (0681) 59188 -3901 Telefax (0681) 59188- 3050 www.windenergiesaar.de www.rag-montan-immobilien.de E-Mail: [email protected] eingesetzt wird. Dadurch amortisieren sich die für den Bau eines Windrades erforderlichen Investitionen bei einer Laufzeit von 20 Jahren bereits nach acht bis zehn Jahren. Keine andere Ökostromquelle kann mit der Leistungsfähigkeit von Windenergie mithalten. „WindEnergieSaar“ – Rückenwind fürs Saarland Mit dem Bau von sechs Windparks wollen die RAG Montan Immobilien und ihr Beteiligungsunternehmen montanWIND das Gesamtvorhaben „WindEnergieSaar“ zu einem „Leuchtturmprojekt der Energiewende“ im Saarland machen. Geplant ist dabei eine Investitionssumme von rund 100 Mio. Euro. Mit einer Leistung von 60 MW werden die geplanten Windräder zum erklärten Ausbauziel der saarländischen Landesregierung bei der Windenergienutzung einen bedeutenden Beitrag leisten. Die vorgesehenen Investitionen haben das Potenzial, das Saarland im Wettbewerb der Regionen zu stärken. Die zur Finanzierung, für den Bau und Betrieb der Windräder, erforderlichen Leistungen kommen zu einem erheblichen Anteil als Aufträge der regionalen Wirtschaft zugute. SEITE 2/4 ARBEITSPFERD WINDENERGIE Status und Ziele der saarländischen Energiewende SEITE 3/4 DIE VORTEILE DER WINDKRAFT Auf einen Blick SEITE 4/4 WINDENERGIESAAR – SECHS WINDPARKS FÜR DAS SAARLAND SULZBACH 20.07.2016 SEITE 1/3 Daten und Fakten auf einen Blick Projekt-Steckbrief (aktueller Planungsstand) • Projektentwickler: RAG Montan Immobilien GmbH, montanWIND Planungs GmbH & Co. KG • Größe Windparks: insgesamt 19 Windräder • Im Einzelnen: • Windpark Erkershöhe: 3 Windräder • Windpark Fröhn: 3 Windräder • Windpark Velsen: 2 Windräder • Windpark Gohlocher Wald: 2 Windräder • Windpark Lebach Nord: 6 Windräder • Windpark Bitschberg West: 3 Windräder • Investitionsvolumen gesamt: rund 100 Mio. Euro Projekt-Standort • Betroffene Gemeinden: Merchweiler, Friedrichsthal, Riegelsberg, Lebach, Saarbrücken, Nonnweiler, Völklingen • Standorte: Saarkohlenwald, Fröhner Wald, Gohlocher Wald, Bruchwald, Großer Spechenwald, Naherholungsgebiet Itzenplitz, Naturpark Saar-Hunsrück • Im Einzelnen: • Windpark Erkershöhe: Naherholungsgebiet Itzenplitz, Saarkohlenwald • Windpark Fröhn: Fröhner Wald, Saarkohlenwald • Windpark Velsen: Saarkohlenwald • Windpark Gohlocher Wald: Gohlocher Wald • Windpark Lebach Nord: Bruchwald, Großer Spechenwald • Windpark Bitschberg West: Naturpark Saar-Hunsrück Projekt-Kommunikation • Ansprechpartner: Martin Krantz, Tel.: 0681 59188-3800, E-Mail: [email protected] • Weitere Informationen unter: www.windenergiesaar.de RAG Montan Immobilien GmbH Traudel König Telefon (0681) 59188 -3901 Telefax (0681) 59188- 3050 www.windenergiesaar.de www.rag-montan-immobilien.de E-Mail: [email protected] WINDENERGIESAAR Die sechs Windparks in der Übersicht SEITE 2/3 WIE ENTSTEHT EIN WINDPARK? Vom politischen Willen zur Inbetriebnahme SEITE 3/3 PARTNER DER SAARLÄNDISCHEN ENERGIEWENDE SULZBACH 20.07.2016 SEITE 1/2 RAG Montan Immobilien und montanWIND wollen in den Ausbau der Windkraft investieren Mit dem Bau von sechs Windparks investiert die RAG Montan Immobilien in den Strukturwandel der ehemaligen Bergbauregion an der Saar. Aber das Gesamtvorhaben „WindEnergieSaar“ bedeutet mehr als eine Investition von rund 100 Millionen Euro. Es ist auch ein Bekenntnis zu einer weiterhin aktiven Rolle der RAG im Energieland Saarland. Nach dem Ausstieg aus der Kohle gestaltet das Unternehmen über seine Tochter RAG Montan Immobilien die saarländische Energiewende mit – eine Wende von der schwarzen zur grünen Energie. RAG Montan Immobilien GmbH Traudel König Telefon (0681) 59188 -3901 Telefax (0681) 59188- 3050 RAG Montan Immobilien und montanWIND – die Standortentwickler www.windenergiesaar.de www.rag-montan-immobilien.de E-Mail: traudel.koenig@rag-montan- Die RAG Montan Immobilien verwaltet Liegenschaften des RAG-Konzerns im Saarland und entwickelt die Areale für eine neue Nutzung. Dazu gehören auch innovative Projekte zur umweltfreundlichen Energiegewinnung. Deshalb wurde als neues Beteiligungsunternehmen die montanWIND Planungs GmbH gegründet. Sie wird die Windparks entwickeln. Bei der Auftragsvergabe werden regionale Unternehmen vorrangig berücksichtigt und die Projektfinanzierung erfolgt maßgeblich über saarländische Banken. Das Saarland hat eine lange Tradition als Energiestandort. Nach dem Ende der Steinkohleförderung im Sommer 2012 müssen auch hier Alternativen entwickelt werden. Untersuchungen zeigen, dass das Saarland viel Potenzial bietet für erneuerbare Energien aus Sonne, Wind und Biomasse. Der saarländische Masterplan „Neue Energie für den Zukunftsstandort Saarland“ belegt, dass allein die Windenergie in der Region bis 2020 versechsfacht werden könnte. Daran knüpfen RAG Montan Immobilien und montanWIND an. Sie bauen und betreiben Windräder mit Verantwortung für Mensch und Natur. Das bedeutet, dass ökologische Beeinträchtigungen so gering wie möglich gehalten werden. Eingriffe in Natur und Umwelt werden durch Ausgleichsflächen kompensiert. Als Nachfolgeunternehmen der Saarbergwerke AG bleibt die RAG Aktiengesellschaft auch nach dem Ende des Kohlebergbaus ein wichtiger Partner der Politik bei der Gestaltung des Strukturwandels. immobilien.de RAG Montan Immobilien – nachhaltige Lösungen für die Bergbaunachfolge SEITE 2/2 Für die RAG Montan Immobilien gilt: Wer den Strukturwandel mitgestaltet, übernimmt Verantwortung für die Menschen, die Natur und die Region. Verlässlichkeit und Transparenz sind Voraussetzungen für die Zusammenarbeit mit Land, Kommunen und der Öffentlichkeit. Damit setzt die RAG Montan Immobilien die Nachhaltigkeitsstrategie der RAG Aktiengesellschaft bei der Entwicklung von ehemaligen Bergbauflächen im Saarland um. Die Zukunftsaufgabe für die Region besteht darin, in enger Abstimmung mit Landesregierung, Kommunen und potenziellen Investoren an der Saar für 800 Gebäude und 2.350 ha Flächen aus Bergbaubeständen eine nachhaltige Nutzung zu finden. Das reicht von der Vermarktung für Gewerbe und Wohnzwecke über die Revitalisierung und Renaturierung für Freizeit und Naherholung bis hin zur Ansiedlung von Zukunftsbranchen wie der Windenergie. Der Sitz der RAG Montan Immobilien und der montanWIND in Sulzbach (Foto: Axl Klein). Der Anspruch: Nachhaltige Lösungen für die Bergbaunachfolge FÜNF FRAGEN AN RUDOL F KRUMM SULZBACH 20.07.2016 SEITE 1/3 Repräsentant der RAG Montan Immobilien an der Saar, Geschäftsführer der montanWIND GmbH „… ein starkes Signal, das da vom Saarland ausgeht“ Herr Krumm, Sie leben in der Region und sind Ingenieur. Als Geschäftsführer der montanWIND GmbH und als Repräsentant der RAG Montan Immobilien an der Saar tragen Sie Verantwortung für das Projekt „WindEnergieSaar“. Was bedeutet Ihnen das persönlich? RAG Montan Immobilien GmbH Traudel König Telefon (0681) 59188 -3901 Meine beruflichen Wurzeln liegen im Bergbau – die Kohle hat hier nicht nur als Energieträger eine große Bedeutung für die Menschen. Bei der RAG Montan Immobilien nun mitverantwortlich zu sein, für eine Wende von der traditionellen schwarzen zur zukunftsfähigen grünen Energie, das bedeutet mir tatsächlich eine Menge. Auch als Ingenieur ist das eine Herausforderung, den Wandel von schwarzem zu grünem Know-how voranzutreiben. Das ist ein starkes Signal, das da vom Saarland ausgeht. Als Geschäftsführer der montanWIND und Repräsentant der RAG Montan Immobilien an der Saar habe ich nun die Chance, dies vor Ort mit auf den Weg zu bringen. Mit der im Sommer 2016 beschlossenen Novelle wird das EEG grundlegend geändert. Welche Auswirkungen hat dies auf Ihre Projekte? Ich muss es so deutlich sagen: Diese Änderung wird gravierende Folgen haben. Als der Bundestag 2014 eine Reform des EEG beschlossen hatte, waren wir als Projektentwickler froh über die dadurch geschaffene Klarheit. Immerhin tragen wir eine hohe wirtschaftliche Verantwortung – wir reden von einem Investment im deutlich zweistelligen Millionenbereich. Die damaligen Änderungen hatten wir in unseren Planungen bereits berücksichtigt. Mit der erneuten Novellierung stehen wir aber vor vollkommen veränderten Rahmenbedingungen, die für zukünftige Projekte zu berücksichtigen sind. Telefax (0681) 59188- 3050 www.windenergiesaar.de www.rag-montan-immobilien.de E-Mail: [email protected] An einzelnen Standorten formiert sich Widerstand gegen die Errichtung eines Windparks. Wie gehen Sie als Projektentwickler damit um? Wir nehmen das sehr ernst. Die Menschen vor Ort sind skeptisch und haben verständliche Sorgen, dass die Windräder ihre Heimat verändern, ihrer Gesundheit schaden oder die Naherholung beeinträchtigen könnten. Meine Überzeugung ist aber: Wenn wir den Menschen ein realistisches Bild unseres Vorhabens vermitteln, werden wir sie am Ende auch mit stichhaltigen Argumenten gewinnen können. Es zeigt sich hier, wie wichtig Dialog ist. Man muss die Menschen mitnehmen. Sonst funktioniert die Energiewende nicht. Auch das gehört zu unseren Planungen: Bürgerdialoge. Bereits in einem frühen Stadium der Projektentwicklung haben wir zu Diskussions- und Informationsveranstaltungen in den Standortgemeinden eingeladen und wir planen, die Veranstaltungsreihe nach dem Abschluss der Genehmigungsverfahren auch weiter fortzuführen. Wie sieht die zeitliche Planung des Investitionsprojekts „WindEnergieSaar“ aus? Was kommt wann auf die Bürgerinnen und Bürger zu? Die Genehmigungsanträge für die Windparks Lebach Nord, Gohlocher Wald, Erkershöhe und Fröhn haben wir mittlerweile eingereicht. Unser Ziel ist es, diese vier Windparks ab 2017 ans Netz zu bringen. Nötig ist dafür eine Genehmigung auf Basis des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Zu den Unterlagen, die wir einreichen mussten, gehören auch verschiedene Gutachten. Beispiel Vogelschutz: In einer einjährigen Langzeitbeobachtung haben wir eigens sogenannte avifaunistische Gutachten erstellt. Der Bau eines Windrads ist im Vergleich dazu dann im Grunde eine schnelle Angelegenheit. Aktuell warten wir auf den Abschluss der Genehmigungsverfahren, womit wir aber noch in diesem Jahr rechnen. SEITE 2/3 Die saarländische Landesregierung hat sich ambitionierte Ziele zum Ausbau der erneuerbaren Energien gesetzt. Welche Rolle haben die RAG Montan Immobilien und die montanWIND dabei? Das erklärte Ziel der Landesregierung ist eine Verdreifachung des Windenergieanteils an der Gesamtstromproduktion bis Ende 2016. Dazu können wir mit unserem Investitionsprojekt zu knapp einem Fünftel beitragen. Damit leisten RAG Montan Immobilien und montanWIND einen wesentlichen unternehmerischen Beitrag zur saarländischen Energiewende und gestalten den Strukturwandel aktiv mit. Als eigens dafür gegründete Beteiligungsgesellschaft wird die montanWIND im Saarland Windparks entwickeln. Wir stecken sozusagen mittendrin in der Energiewende. Zukunftsfähige Energie im Saarland – das ist unser Ziel. Rudolf Krumm, Repräsentant der RAG Montan Immobilien an der Saar, Geschäftsführer der montanWIND GmbH SEITE 3/3 WINDENERGIESAAR – QUESTIONS & ANSWERS SULZBACH 20.07.2016 SEITE 1/17 Hintergrund: Energiewende, EEG, Energiekosten 1. Welchen Beitrag werden die Windparks/das Gesamtvorhaben „WindEnergieSaar“ zur Energiewende im Saarland leisten? RAG Montan Immobilien GmbH Traudel König Nach dem Willen der Landesregierung soll der Anteil erneuerbarer Energien am Gesamtstromverbrauch von heute zwölf auf 20 Prozent im Jahr 2020 gesteigert werden. Allein bis Ende 2016 soll sich der Anteil der Windenergie verdreifachen. Die von uns geplanten Windräder werden insgesamt eine Leistung von circa 60 Megawatt erbringen. Damit werden diese Windräder knapp ein Fünftel zum angestrebten Ausbau bis Ende 2016 beitragen. Das Gesamtvorhaben leistet also einen wichtigen Beitrag zur Energiewende im Saarland. 2. Wie wird sich die EEG-Reform von 2016 auf Ihre Planungen auswirken? Die im Sommer 2016 beschlossene Novellierung des EEG folgt drei Hauptzielen: Der Bau von Windenergieanlagen soll begrenzt werden, zwischen den Betreibern von Windenergieanlagen soll mehr Wettbewerb stattfinden und unter den Anbietern soll es eine hohe Vielfalt geben. Für uns ist sind vor allen Dingen die ersten beiden Ziele relevant. Zukünftig werden im Rahmen eines Ausschreibungssystems diejenigen Windkraftanlagen ermittelt werden, die Strom liefern dürfen. Für uns ergeben sich daraus eine hohe Planungsunsicherheit und vor allem wirtschaftliche Einbußen. Erstere wird durch eine Übergangsregelung abgemildert: Windräder, die noch im Jahr 2016 genehmigt und innerhalb der nächsten 1,5 Jahre realisiert werden, genießen den Bestandsschutz des alten EEG. Telefon (0681) 59188 -3901 Telefax (0681) 59188- 3050 www.windenergiesaar.de www.rag-montan-immobilien.de E-Mail: [email protected] WindEnergieSaar: Gesamtvorhaben, Einzelprojekte und Verfahren 3. Wie viele Windparks sollen gebaut werden und welche Standorte wurden dafür ausgewählt? Insgesamt planen wir den Bau von sechs Windparks in den Landkreisen St. Wendel (Bitschberg West), Neunkirchen (Erkershöhe) und Saarlouis (Gohlocher Wald, Lebach Nord) sowie an drei Standorten im Regionalverband Saarbrücken (Fröhn, Velsen, Erkershöhe). 4. Welche Gemeinden sind von den geplanten Windparks betroffen? Die geplanten Windparks werden voraussichtlich in den Gemarkungen der Kommunen Nonnweiler, Merchweiler, Friedrichsthal, Lebach, Saarbrücken, Völklingen und Riegelsberg gebaut. Konkret sind folgende Gemeinden betroffen: • • • • • • Windpark Bitschberg West: Nonnweiler Windpark Erkershöhe: Merchweiler, Friedrichsthal Windpark Gohlocher Wald: Lebach Windpark Lebach Nord: Lebach Windpark Velsen: Völklingen, Saarbrücken Windpark Fröhn: Riegelsberg 5. Nach welchen Kriterien wurden die Standorte ausgewählt? Grundlagen für die Standortwahl sind die Windpotenzialstudie des Ministeriums für Umwelt, Energie und Verkehr aus dem Jahr 2011 sowie die kommunalen Flächennutzungspläne. Viele Gemeinden haben in ihren Flächennutzungsplänen sogenannte Windvorrangflächen ausgewiesen. Entscheidende Kriterien hierfür sind das errechnete Windpotenzial, der Natur- und Artenschutz sowie gesetzliche Vorgaben zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger, z. B. im Hinblick auf Schall und Schattenwurf. Durch eigene Windgutachten konkretisieren wir Anzahl und Standorte der Windräder. SEITE 2/17 6. Wie hoch sind die Investitionskosten? Für den Bau der sechs geplanten Windparks planen wir Gesamtinvestitionen in Höhe von rund 100 Mio. Euro. 7. Wer sind die Eigentümer der Flächen, auf denen die Windparks gebaut werden sollen? Das ist von Standort zu Standort unterschiedlich: An den Standorten Erkershöhe, Velsen und Fröhn gehören die meisten Flächen dem SaarForst Landesbetrieb. Am Standort Lebach Nord gehören die Flächen teilweise der Stadt, teilweise Privatpersonen. Am Standort Bitschberg West befinden sich die Flächen ausschließlich im Besitz von Privatpersonen. 8. Wie viele Windräder sollen an den einzelnen Standorten gebaut werden und wie hoch werden diese sein? Die Zahl der Windräder in den einzelnen Windparks variiert je nach Standort: Nach aktuellem Planungsstand soll der größte Windpark (Lebach Nord) sechs Windräder umfassen, die Windparks Velsen und Gohlocher Wald zwei und die anderen Windparks jeweils drei Windräder. Die Gesamthöhe der Windräder liegt bei allen vorgesehenen Turbinen knapp unter 200 Metern. Eine Ausnahme stellt der Windpark Fröhn dar, bei dem die Windräder ca. 230 Meter hoch sein werden. Bei der Ausgestaltung der einzelnen Windparks werden die lokalen Rahmenbedingungen berücksichtigt. Das betrifft die Größe der ausgewiesenen Fläche und das Windpotenzial sowie mögliche Beeinträchtigungen für die Bürgerinnen und Bürger und den Natur- und Artenschutz. 9. Der Regionalverband Saarbrücken hat im September 2015 den Mindestabstand zwischen Windrädern und Wohnbebauungen von 650 auf 850 Meter erhöht. Welche Auswirkungen hat das auf den aktuellen Planungsstand zum Windpark Fröhn? Durch die Erhöhung des Mindestabstands zwischen Windrädern und Wohnbebauung von 650 auf 800 Meter verändert sich auch die Windkonzentrationszone am Standort Fröhn, also die Fläche, die für den Bau von Windparks ausgewiesen ist. Auf dieser neu festgelegten Fläche ist lediglich Platz für drei Windräder. Deshalb entfällt ein ursprünglich geplantes viertes Windrad. SEITE 3/17 10. Welche Auswirkungen hat die Erhöhung des Mindestabstands im Regionalverband auf den Standort Velsen? Der Windpark Velsen auf der Gemarkung der Städte Völklingen und Saarbrücken sollte nach ursprünglichen Planungen drei Windräder umfassen. Aktuell ruhen die Planungen, weil an einem der Standorte ein Uhu gesichtet wurde. Neben der Wirtschaftlichkeit und dem Windpotenzial ist unter anderem der Natur- und Artenschutz ein wichtiger Planungsfaktor. Um den gesetzlichen Vorgaben zum Schutz der in der Region lebenden Vögel zu entsprechen, haben wir an den geplanten Windradstandorten avifaunistische Gutachten in Auftrag gegeben. Im Rahmen dieser Untersuchungen wurde der Uhu gesichtet. Der Uhu gehört zu den gesetzlich besonders geschützten Vogelarten. Zu seinem Schutz müssen wir einen Abstand von 1.000 Metern zwischen dessen Brutstätte und Windenergieanlagen einhalten. Wir beobachten das Verhalten des Vogels. Sollte der Uhu weiterziehen, was nach Aussage von Experten denkbar ist, werden wir eine Wiederaufnahme der Planungen prüfen. 11. Bislang haben Sie davon gesprochen, am Standort Erkershöhe drei Windräder bauen zu wollen. Dann war von fünf Windrädern in Merchweiler zu lesen. Wie viele Windräder sind es nun tatsächlich? In Merchweiler stehen wir vor der besonderen Situation, dass wir nicht der einzige Projektentwickler sind, der das Windpotenzial vor Ort nutzen möchte. Ursprünglich gab es getrennte Pläne von Energy 3k und der RAG Montan Immobilien/ montanWIND. Nach verschiedenen Untersuchungen haben wir uns mit Energy 3k auf ein gemeinsames Vorhaben am Standort Erkershöhe verständigt. Dieser Windpark soll nach aktuellem Planungsstand drei Windräder umfassen. 12. Am Standort Bitschberg/Sengert waren ursprünglich acht Windräder geplant. Wieso ist nun nur noch von drei Windrädern die Rede? Wichtige Planungsfaktoren sind neben Wirtschaftlichkeit und Windpotenzial der Natur- und Artenschutz sowie die Minimierung akustischer und optischer Beeinträchtigungen für die Anwohner. Teil der gesetzlichen Vorgaben im Genehmigungsverfahren ist ein avifaunistisches Gutachten zum Schutz der in der Region lebenden Vögel. Bei der Erstellung des Gutachtens wurde das Nest eines Schwarzstorchpärchens entdeckt. Der Schwarzstorch ist eine Vogelart, die aufgrund ihres Aktionsradius‘ besonders sensibel für Windkraft ist. Bei der Planung von SEITE 4/17 Windrädern muss deshalb eine Schutzzone von 3.000 Metern um Nistplätze von Schwarzstörchen berücksichtigt werden. Zusätzlich wird empfohlen, einen Umkreis von 10.000 Metern als Jagdgebiet zu erhalten. Diesen Abstand könnten wir aktuell bei einer Bebauung mit acht Windrädern nicht in allen Fällen einhalten. Auf den betroffenen Flächen Sengert und Bitschberg-Ost ruhen deshalb die Planungen, und wir haben den Windpark von acht auf drei Anlagen reduziert. Wir beobachten das Verhalten der Vögel weiterhin. Sollten sie weiterziehen, was nach Aussage von Experten denkbar ist, werden wir eine Wiederaufnahme der Planungen prüfen. 13. Im Sommer 2014 haben die RAG Montan Immobilien und die montanWIND die Planung des Windparks Lebach Nord mit zwölf Windrädern verkündet. Wieso haben Sie die Zahl der Windräder inzwischen auf sechs reduziert? Wichtige Planungsfaktoren sind neben Wirtschaftlichkeit und Windpotenzial der Natur- und Artenschutz sowie die Minimierung akustischer und optischer Beeinträchtigungen für die Anwohner. Diese Faktoren prüfen wir im Zuge der Vorbereitung des Genehmigungsverfahrens Schritt für Schritt und passen unsere Planungen gegebenenfalls an. Bei einem Bauvorhaben dieser Größe ist das nichts Ungewöhnliches. Im Zuge der Planungen des Windparks Lebach Nord mussten wir für einen Wohnbereich eine neue Abstandsbewertung vornehmen. Das hat dazu geführt, dass sich neue Planungsparameter ergeben haben: In diesem Bereich ist nur noch Platz für ein Windrad anstatt, wie bisher angenommen, zwei Windräder. Ein einzelnes Windrad ließe sich nicht rentabel betreiben. Deshalb haben wir dessen Planung ebenfalls eingestellt. Eine entscheidende Rolle spielt zudem das Windpotenzial. Grundlage für die Standortwahl war die Windpotenzialstudie des Ministeriums für Umwelt, Energie und Verkehr aus dem Jahr 2011. Um diese Prognose zu validieren, haben wir eigene Windgutachten in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse liegen uns nun vor und bescheinigen neun Windrädern ausreichendes Windpotenzial. Die übrigen drei Standorte versprechen einen eher geringen Windertrag. Die Planung dieser drei Windräder werden wir deshalb aufgrund nicht hinreichender wirtschaftlicher Voraussetzungen nicht weiter verfolgen. Die Überprüfung der verbleibenden Flächen hat ergeben, dass ein Windrad den Schutzstreifen um eine Gasleitung tangieren würde. Deshalb mussten wir eine weitere Reduzierung vornehmen. Nach Reduzierung der Anlagenzahl ergibt sich ein neues Windparklayout mit 6 Anlagen. Lebach Nord bleibt der größte Windpark innerhalb des Gesamtvorhabens WindEnergieSaar und kann einen großen Beitrag zur zukünftigen Stromproduktion SEITE 5/17 im Saarland leisten. Unser Ziel ist es, den Windpark Lebach Nord 2017 in Betrieb zu nehmen. 14. Warum hat sich die Anzahl der Windräder am Standort Gohlocher Wald von drei auf zwei reduziert? Der Bau eines Windparks ist ein komplexes Vorhaben. Anpassungen der Planungen im Projektverlauf sind nichts Ungewöhnliches. Am Standort Gohlocher Wald haben wir das Windparklayout aus zwei Gründen verändert: Zum einen haben wir auf die technische Entwicklung am Markt reagiert. Inzwischen gibt es leistungsfähigere Turbinen als noch zu Beginn des Projekts. Um das Windpotenzial bestmöglich auszunutzen, haben wir uns für einen neuen Turbinentyp entschieden. Da dieses neue Windrad einen größeren Rotordurchmesser hat, müssen wir einen größeren Abstand zwischen den einzelnen Windrädern einhalten. Dadurch ist nur noch Platz für zwei Windräder im Gohlocher Wald. Auf die geplante Stromproduktion hat die Reduzierung keinen unmittelbaren Einfluss, da die neuen Turbinen auch mit höherer Leistung verfügbar sind. Zum anderen haben wir die Ergebnisse der avifaunistischen Gutachten berücksichtigt. Die Anpassung des Parklayouts stellte auch eine frühzeitige Maßnahme dar, um mögliche Beeinträchtigungen der in der Region lebenden Fledermäuse zu vermeiden. 15. Wie hoch ist das Windpotenzial an den sechs Standorten? Alle sechs geplanten Standorte verfügen über ein ausreichendes Windpotenzial. Grundlage dieser Bewertung sind die Windpotenzialstudie des saarländischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Verkehr von 2011 sowie die Daten des Deutschen Wetterdienstes zur Windgeschwindigkeit und zum Windertrag. Außerdem haben wir eigene Gutachten in Auftrag gegeben, um noch genauere Ergebnisse zu erhalten. Aus demselben Grund haben wir an allen Standorten zusätzlich selbst Messungen vorgenommen. 16. Sie haben im Herbst 2014 angekündigt, einen Windmessmast am Standort Fröhn aufzustellen, um eine verlässliche Aussage über das Windpotenzial treffen zu können. Der Windmessmast ist allerdings nicht errichtet worden. Mit welcher Methode haben Sie stattdessen die Windmessungen durchgeführt? Entgegen der ursprünglichen Planung haben wir uns dafür entschieden, keinen Windmessmast aufzustellen, sondern eine sogenannte LiDAR-Messung SEITE 6/17 durchzuführen. Dabei handelt es sich um eine neue, lasergestützte Messmethode, eines der modernsten Verfahren zur Windmessung, die von der Fördergesellschaft Windenergie und andere Erneuerbare Energien e.V. (FGW) offiziell anerkannt ist. Mit Hilfe von Laserstrahlen werden Windströmungen ab Bodennähe bis in 200 Metern Höhe erfasst. Der Vorteil von LiDAR-Geräten: Sie sind einfacher aufzustellen und liefern noch genauere Messergebnisse. Im Gegensatz zum Windmessmast ist das LiDAR-Gerät für die Bevölkerung nahezu unsichtbar: Es handelt sich um einen nicht einmal Tisch-großen Kasten, der an geeigneter Stelle aufgestellt wird. Mit diesem Verfahren überprüfen wir nicht nur das Windpotenzial in der Fröhn: Wir haben ein Messkonzept erstellt, das alle Standorte berücksichtigt. Dieses Konzept befindet sich bereits in der Umsetzungsphase. 17. Wie viel Strom können die geplanten Windparks produzieren? Wie viele Haushalte können dadurch mit Strom versorgt werden? Der Stromertrag der sechs Windparks ist unterschiedlich. Am Standort Erkershöhe planen wir beispielsweise mit drei Turbinen, also drei Windrädern, am Standort Lebach Nord mit sechs Windrädern. Die Gesamtkapazität aller Windräder liegt bei ca. 60 Megawatt. Zur Veranschaulichung: Mit dieser Leistung von 60 Megawatt können jährlich über 35.000 Durchschnittshaushalte mit Strom versorgt werden. 18. Wie weit sind die jeweiligen Projekte fortgeschritten und wann ist jeweils die Inbetriebnahme geplant? Wir haben die Genehmigungsanträge für die ersten vier Windparks Lebach Nord, Gohlocher Wald, Erkershöhe und Fröhn beim Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) eingereicht. Nun erwarten wir den Genehmigungsbescheid. Unser Ziel ist es, diese vier Windparks 2017 ans Netz zu bringen. Nötig ist dafür eine Genehmigung auf Basis des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. 19. Gehen Sie davon aus, dass alle Windräder genehmigt und dann auch gebaut werden? Wir haben viel Zeit, Energie und Geld in die Vorbereitung des Genehmigungsverfahrens investiert, um alle Anforderungen zu erfüllen. Nach diesem Planungsaufwand sind wir sehr zuversichtlich, dass alle geplanten Windräder entsprechend den gesetzlichen Anforderungen auch genehmigt und gebaut werden. SEITE 7/17 20. Wie lange dauert die Bauphase, mit welchen Einschränkungen ist zu rechnen (z. B. Behinderung, Absperrung) und wer trägt die Kosten für entstehende Beschädigungen (z. B. Straßenschäden)? Während die Planung eines Windparks ein komplexes Projekt ist, lässt sich ein Windrad selbst innerhalb relativ kurzer Zeit aufstellen. Sobald das Fundament errichtet ist, dauert der Aufbau nur wenige Tage. Inklusive der vorbereitenden Vermessungsarbeiten und der infrastrukturellen Anbindung rechnen wir mit einer Bauphase von maximal einem Jahr. Mit Beeinträchtigungen der Bürgerinnen und Bürger ist in der Regel für drei bis vier Monate zu rechnen. Insbesondere während der Anlieferung der Windradteile kann es zu kurzen Behinderungen des Straßenverkehrs durch Absperrungen kommen. Mögliche Schäden, die während der Bauphase an öffentlichem oder privatem Eigentum entstehen, etwa Straßenschäden durch Schwerlasttransporte, werden selbstverständlich von uns behoben und ausgeglichen. 21. In einigen Kommunen regt sich Widerstand. Wie gehen Sie damit um und wie werden Sie die Bürgerinnen und Bürger an den Planungen beteiligen? Ohne Akzeptanz in der Bevölkerung werden wir in Deutschland die Energiewende nicht stemmen können. Das gilt auch für die entsprechenden Anstrengungen im Saarland und den Bau von Windrädern vor Ort. Als RAG Montan Immobilien bzw. montanWIND wollen wir das uns Mögliche dazu beitragen, die Bürgerinnen und Bürger an den geplanten Windpark-Standorten mit Argumenten zu überzeugen. Unser Unternehmen ist im Saarland fest verankert. Auch aus dieser Verbundenheit heraus wollen wir unseren unternehmerischen Beitrag zum Strukturwandel und zur Energiewende an der Saar leisten. Wir wollen, dass unsere Projekte langfristig und nachhaltig erfolgreich sind. Wir sind überzeugt, dass der Nutzen für die Standortgemeinden, auch finanziell, die befürchteten Nachteile weit überwiegt. Vor diesem Hintergrund haben wir bereits intensive und überaus konstruktive Gespräche mit den lokalpolitischen Entscheidungsträgern geführt. All jenen, die den Projekten vor Ort kritisch gegenüberstehen, bieten wir den Dialog an. In lokalen Bürgerveranstaltungen haben wir dazu eingeladen, Fakten und Argumente zu den geplanten Projekten auszutauschen. Diese Veranstaltungsreihe möchten wir auch in Zukunft fortführen. Wir werden unsere Planungen weiterhin transparent und nachvollziehbar darstellen. Unsere Projekte planen wir im vollständigen Einklang mit den gesetzlichen Anforderungen. SEITE 8/17 22. Auf Ihrer Website war in der Vergangenheit zu lesen, dass das förmliche Genehmigungsverfahren zum Einsatz kommen soll, das eine umfangreiche Öffentlichkeitsbeteiligung voraussetzt. Davon ist nicht mehr die Rede. Warum nicht? Grundsätzlich gilt: Das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) regelt das Genehmigungsverfahren und unterscheidet zwischen einem förmlichen und einem vereinfachten Verfahren. Die Art des Verfahrens richtet sich danach, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt werden muss, oder nicht. In einer UVP werden die Auswirkungen des Windparks auf seine Umwelt, d. h. auf Natur, Tiere und Menschen, ermittelt. Ob eine UVP-Pflicht besteht, hängt von der Zahl der Windräder ab: Umfasst der Windpark weniger als drei Windräder, wird automatisch das vereinfachte Verfahren angewendet. Bei 20 Windrädern und mehr besteht grundsätzliche eine UVP-Pflicht. Bei Windparks mit drei bis 19 Windrädern wird vorab eine Umweltverträglichkeitsvorprüfung durchgeführt. Dazu hat der Gesetzgeber eine Liste mit bestimmten Kriterien definiert. Ergibt sich aus der Umweltverträglichkeitsvorprüfung keine Pflicht zur UVP, wird das vereinfachte Verfahren durchgeführt. Der Projektentwickler kann in diesem Fall freiwillig das förmliche Verfahren beantragen. Folgt aus der Umweltverträglichkeitsvorprüfung eine UVP-Pflicht, wird das förmliche Verfahren durchgeführt. Bislang war es das Ziel, unabhängig vom Ergebnis der Umweltverträglichkeitsvorprüfung das förmliche Verfahren zu beantragen, weil es für die montanWIND eine erhöhte Rechtsicherheit gewährleistet. Da das neue EEG den Zeitdruck auf die Planungen erhöht hat, wird die montanWIND das zügigere, sogenannte vereinfachte Verfahren annehmen, wenn sich keine UVP-Pflicht ergibt. Die geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen zwingen die Projektentwickler also eventuell dazu, ein höheres Risiko einzugehen. Unabhängig von der Verfahrensart ist Transparenz gewährleistet: Im vereinfachten Verfahren haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Akteneinsicht zu beantragen. Die zuständige Genehmigungsbehörde prüft diese Anträge und kann sie gewähren. Als Projektentwickler werden wir in jedem Fall freiwillig auf unserer Website über die Antragstellung und den Bescheid der Genehmigungsbehörde informieren. Darüber hinaus planen wir nach Erhalt des Genehmigungsbescheids weitere Informations- und Diskussionsveranstaltungen in allen Gemeinden, in denen wir Windparks bauen wollen. SEITE 9/17 23. Oskar Lafontaine hat gefordert, die Bürgerinnen und Bürger selbst darüber entscheiden zu lassen, ob sie einen Windpark in ihrer Nähe haben wollen. Wie stehen Sie dazu? Die Entscheidung über eine Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger liegt nicht bei den Projektentwicklern, sondern bei den gewählten Volksvertretern auf Landesebene und in den Kommunen. Viele Städte und Gemeinden haben sich nach eingehender Prüfung dafür entschieden, durch die Ausweisung von Windkonzentrationszonen im Flächennutzungsplan eine demokratisch legitimierte Grundlage für Windenergieanlagen zu schaffen. Unabhängig davon haben wir Verständnis dafür, dass betroffene Bürgerinnen und Bürger aus Sorge vor visuellen und akustischen Beeinträchtigungen oder Eingriffen in die Natur erst einmal skeptisch sind. Wir nehmen diese Bedenken ernst und haben unsere Planungen im Einzelfall bereits angepasst, ohne dass wir dazu gesetzlich verpflichtet wären. SEITE 10/17 Nutzen der und Beeinträchtigungen durch die Windräder 24. Profitieren die Gemeinden und die lokale Wirtschaft finanziell vom Bau der Windparks? Von den Windparks können alle profitieren, denn unser Projekt ist eine Investition in die Zukunft des Saarlands. Die Standortgemeinden erzielen Erträge aus Pachteinnahmen, soweit die Windräder auf kommunalen Grundstücken errichtet werden. Außerdem profitieren die Kommunen von zusätzlichen Gewerbesteuereinnahmen, die die öffentlichen Haushalte spürbar entlasten können und neue Spielräume für vordringliche kommunale Projekte eröffnen. Darüber hinaus werden wir für hochwertige ökologische Ausgleichsmaßnahmen sorgen, um das natürliche Gleichgewicht zu erhalten. Alle geplanten Windparkprojekte werden wir zudem unter größtmöglicher Wertschöpfung für die regionale Wirtschaft realisieren. Das reicht von der Beteiligung regionaler Firmen bei der Auftragsvergabe bis hin zur Finanzierung der Projekte über regionale Banken. 25. Können sich die Bürgerinnen und Bürger selbst finanziell an den Projekten beteiligen? Wie und ab wann ist eine solche Bürgerbeteiligung möglich? Wir wollen die Bürgerinnen und Bürger im Saarland an unserem Investitionsprojekt „WindEnergieSaar“ beteiligen. Aktuell prüfen wir die Möglichkeit der Kooperation mit lokalen Energiegenossenschaften, die Anteile an den WindEnergieSaar-Windparks an die Bürgerinnen und Bürger verkauft. In Riegelsberg haben wir bereits mit der BürgerEnergieGenossenschaft Hochwald eine gemeinsame Absichtserklärung unterzeichnet. Ähnliche Modelle prüfen wir an den anderen Standorten. 26. Warum ist der Mindestabstand von Windrädern zu Wohnbebauungen in Deutschland unterschiedlich groß? Über den Abstand zwischen Wohngebieten und Windenergieanlagen entscheidet in Deutschland nicht der Bund, sondern die Bundesländer. Diese wiederum geben ihren Städten und Gemeinden Empfehlungen zum Mindestabstand. Die Empfehlungen sind für Gemeinden nicht bindend, stellen in deren Bauleitplanung aber eine wichtige Hilfe für die Abwägung von Abständen zur Wohnbebauung dar. SEITE 11/17 27. Welcher Mindestabstand zwischen Windrad und Wohnbebauung muss im Saarland eingehalten werden? Bei der Standortwahl halten wir uns an die landesplanerischen Abstandsempfehlungen. Diese sind im Saarland uneinheitlich. Im Nord-Saarland beträgt die Pufferzone 1.000 Meter, im südlichen Saarland mindestens 800 Meter (siehe Frage 28). Grundsätzlich verlangt der Masterplan „Neue Energien“ der Landesregierung, dass der Windkraft im Saarland „substanziell Raum“ gewährt wird. Die Abstandsregelungen müssen diesen Grundsatz berücksichtigen. Einen Gesetzesentwurf mit dem Ziel, die Distanz auf das Zehnfache der Höhe des Windrads zu vergrößern, hat die Landesregierung deshalb abgelehnt. 28. Warum ist der Mindestabstand in den verschiedenen Regionen des Saarlands unterschiedlich groß? Die Landesregierung hat festgelegt, dass die Entscheidung über den Flächennutzungsplan und damit auch über den Mindestabstand zwischen Windrädern und Wohnhäusern bei den Kommunen liegt. Die Landesregierung gibt lediglich planerische Abstandsempfehlungen, an denen sich die Kommunen orientieren. 29. Der Regionalverband Saarbrücken hat im September 2015 den Mindestabstand zwischen Windrädern und Wohnbebauungen von 650 auf 800 Meter erhöht. Was bedeutet die Erhöhung für die geplanten Windparkprojekte? Die Erhöhung des Mindestabstands betrifft die geplanten Windparkprojekte Velsen in Völklingen und Saarbrücken (siehe Frage 10) sowie Fröhn in der Gemeinde Riegelsberg (siehe Frage 9). Auf den Windpark Erkershöhe hat eine Erhöhung keine Auswirkungen, denn in Friedrichsthal haben wir den Abstand von 800 Metern bereits freiwillig umgesetzt. 30. Welche Beeinträchtigung geht vom Schattenwurf der Windräder aus? Die Regelungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) beinhalten klare Vorgaben u. a. zu den optischen Immissionen von Windrädern, zu denen auch der Schattenwurf zählt. Das BImSchG ist die Grundlage des Genehmigungsverfahrens für den Bau von Windrädern. Die gesetzlichen Bestimmungen werden deshalb selbstverständlich auch im Rahmen der von uns geplanten Windparks SEITE 12/17 eingehalten. Ggf. kann der Betrieb durch den Einsatz einer Regelungstechnik gesteuert werden. 31. Welche Lärmbeeinträchtigung/Schallbelastung ist zu erwarten? Die Höchstwerte für die Lärmbeeinträchtigung durch Windräder sind in der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) und im BundesImmissionsschutzgesetz (BImSchG) geregelt. Das BImSchG ist Grundlage des Genehmigungsverfahrens, ohne das der Bau von Windrädern nicht möglich ist. Bei den Planungen der sechs Windparks haben wir uns genau an diese gesetzlichen Bestimmungen gehalten. Zur Veranschaulichung: Am Standort Erkershöhe sprechen wir von einer Lärmbelastung von 35 dB an der nächsten Wohnbebauung, das entspricht etwa einer leisen Unterhaltung in einer Bibliothek oder dem Rascheln von Blättern und ist leiser als das Brummen eines Kühlschranks. Die Berechnungen der erwartbaren Schallauswirkungen werden stets von unabhängigen und geprüften Gutachtern durchgeführt. Außerdem werden alle Windrichtungen und möglichen Windstärken berücksichtigt. 32. Gefährden die Schallemissionen die Gesundheit? Das Genehmigungsverfahren für den Bau von Windrädern ist im BundesImmissionsschutzgesetz (BImSchG) geregelt. Dieses regelt die Grenzen von schädlichen Umwelteinwirkungen, um Gefährdungen der Gesundheit auszuschließen. Bei den Planungen der sechs Windparks haben wir uns genau an die gesetzlichen Rahmenbedingungen gehalten. Zusätzlich haben wir eigene Schallprüfungen durchgeführt und halten alle gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte ein. 33. Gehen von den Windrädern Gesundheitsgefahren durch Infraschallemissionen aus? Verglichen mit anderen Quellen, z. B. Verkehrsmitteln wie Autos oder Flugzeugen, ist der von Windrädern erzeugte Infraschall relativ gering. Infraschall oberhalb der Wahrnehmbarkeitsschwelle kann zu Störungen und Belästigungen führen. Da die für den Lärmschutz im hörbaren Bereich notwendigen Abstände eingehalten werden, ist der von den Windrädern erzeugte Infraschallpegel jedoch sehr weit unterhalb der Wahrnehmungsgrenze des Menschen. Das belegen verschiedene Messungen, auf die u. a. das Deutsche Windenergie-Institut verweist. Zudem verweisen beispielsweise das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg und das Bayerische Landesamt für Umwelt auf Studien, die SEITE 13/17 zeigen, dass keine schädlichen Wirkungen zu erwarten sind. Auch verschiedene Gerichte, unter anderem das OVG Saarlouis, gehen in ihrer aktuellen Rechtsprechung davon aus, dass Infraschall unterhalb der Wahrnehmungsschwelle keine schädliche Umwelteinwirkung darstellt und die Infraschallimmissionen von Windrädern unterhalb der Wahrnehmungsschwelle liegen. 34. Kann es bei den von Ihnen geplanten Windenergieanlagen zu Eiswurf kommen? Von Eiswurf spricht man, wenn Eisstücke aus der Höhe herabfallen. Prinzipiell ist Eiswurf auch von den Rotorblättern hoher Windräder möglich. Die Rotorblätter der von uns geplanten Windräder werden darum mit Eiserkennungs- und Eisabschaltsystemen ausgestattet. Die Windräder werden also bei einer möglichen Gefährdung durch Eiswurf automatisch abgeschaltet. Ggf. können wir auch mit einer Blattheizung vorsorgen. Zudem werden wir Warntafeln rund um die Anlagen aufstellen. 35. Welche Auswirkungen hat der Bau der Windparks für die Flora und Fauna? Der Natur- und Artenschutz war ein wesentliches Kriterium bei der Standortwahl. Unser Ziel ist es, die Beeinträchtigungen für die Umwelt so gering wie möglich zu halten. Die Flächennutzungspläne der Gemeinden berücksichtigen die Grenzen von Naturschutzgebieten und schließen Eingriffe in ökologisch wichtige Gebiete aus. Zusätzlich haben wir avifaunistische Gutachten zum Schutz der in der Region lebenden Vögel in Auftrag gegeben. 36. Welche Gefahren stellen Windräder für Fledermäuse dar? Der Bau von Windrädern unterliegt strengen gesetzlichen Vorschriften, die den Natur- und Artenschutz betreffen. Diese Vorschriften umfassen neben der Untersuchung einer möglichen Gefährdung von Vögeln auch eine Untersuchung der möglichen Gefährdung von Fledermäusen. Das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) prüft im Genehmigungsverfahren, ob die montanWIND diese Vorschriften einhält. Ist dies nicht der Fall, erhalten wir keine Baugenehmigung. Bereits vor dem Bau der Windenergieanlagen sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, durch unabhängige Gutachter prüfen zu lassen, ob die geplanten Windräder in der Einflugschneise von Fledermäusen liegen könnten. Sollte dies der Fall sein, kann das LUA die Auflage verhängen, die Betriebszeiten der Windräder den Flugzeiten der Fledermäuse anzupassen, um diese nicht zu gefährden. SEITE 14/17 37. Wie beurteilen Sie Befürchtungen, dass die Windparks den Tourismus gefährden? Wir verstehen den Ausbau der Windenergie im Saarland als Investition in die Zukunftsfähigkeit dieses Bundeslands. Das bedeutet auch, dass wir die touristische Wertschöpfung des Landes nicht gefährden. Bei der Standortwahl haben wir auf den Natur- und Artenschutz ebenso geachtet, wie wir gesetzliche Vorgaben zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger und ihrer Lebensqualität berücksichtigt haben. Ebenso haben wir auch mögliche Konflikte mit touristischen Belangen sorgfältig geprüft und abgewogen. Der Bau der sechs Windparks wird nicht zu Beeinträchtigungen in touristischen Gebieten führen, zu dieser Einschätzung kommt auch die Tourismus Zentrale Saarland. 38. Wird der Premiumwanderweg im Fröhner Wald durch den Bau der Windenergieanlagen an Attraktivität verlieren? Der geplante Windpark Fröhn wird die Attraktivität des FrohnWaldWegs im Fröhner Wald nicht negativ beeinflussen. Das hat das Deutsche Wanderinstitut bestätigt. In Abstimmung mit der Gemeinde Riegelsberg haben die RAG Montan Immobilien und die montanWIND das Deutsche Wanderinstitut mit einer Analyse beauftragt, wie Beeinträchtigungen ausgeglichen werden können. Je nach Standort der Windräder sind verschiedene Kompensationsmaßnahmen denkbar, um das Wandererlebnis in seiner derzeitigen Qualität zu erhalten. Nach aktuellem Planungsstand könnten z. B. kleinere Änderungen in der Streckenführung vorgenommen werden, um den Abstand zwischen Wanderweg und Windrädern zu vergrößern. Diese Streckenverlegungen würden zudem mehr Abwechslung in die Tour bringen und so deren Erlebniswert erhöhen. Im Idealfall könnte die Qualität des mit dem Deutschen Wandersiegel gekennzeichneten Premiumwanderwegs nach den Kriterien des Wanderinstituts sogar leicht verbessert werden. 39. Kritiker sprechen von einer „Verspargelung der Landschaft“. Wie stark greifen die geplanten Windparks in das Landschaftsbild ein? Die Energiewende und der damit einhergehende Umstieg auf regenerative Energieträger haben Auswirkungen auf die Flächennutzung und auf das Landschaftsbild. Das gilt für Bioenergie- ebenso wie für Photovoltaikanlagen und natürlich auch für Windräder. Dabei ist der Flächenbedarf von Windrädern vergleichsweise gering. Gleichwohl muss insbesondere die Sichtbarkeit moderner, leistungsfähiger Windräder im Landschaftsbild immer gegen andere Belange abgewogen werden. Saarländische Landesregierung und Kommunen haben dies in ihren Planungen und SEITE 15/17 auf kommunaler Ebene in der Auszeichnung von sogenannten Windvorrangflächen berücksichtigt. 40. Wie viel Waldfläche muss für den Bau und Betrieb der Windparks abgeholzt werden? Bei der Standortwahl haben wir genau auf den Natur- und Artenschutz geachtet und natürlich gesetzliche Vorgaben zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger und ihrer Lebensqualität berücksichtigt. Wir rechnen im schlechtesten Fall mit 0,5 ha Waldfläche pro Windrad, die abgeholzt werden muss. Im Gegenzug sind Kompensationsleistungen erforderlich. Damit stellen wir sicher, dass die Eingriffe in Natur und Umwelt ausgeglichen werden. 41. Die RAG Montan Immobilien engagiert sich im Naturschutzgroßprojekt „Landschaft der Industriekultur Nord“ in der Region um Merchweiler und den Itzenplitzer Weiher. Genau dort planen Sie auch den Windpark Erkershöhe. Ist das nicht ein Widerspruch? Der Bergbau und die Eisenindustrie haben das Saarland viele Jahrzehnte lang geprägt, sowohl landschaftlich als auch gesellschaftlich. Mit dem Ende von Kohle und Stahl ist nicht nur ein großer Arbeitgeber verschwunden, es ist auch ein Vakuum in der Landschaft entstanden. Mit dem Naturschutzgroßprojekt „Landschaft der Industriekultur Nord“, kurz LIK Nord, wollen wir die Bergbaufolgelandschaft im Saarland mitgestalten. Im Mittelpunkt steht die Renaturalisierung und Wiederbelebung ehemaliger Bergbauflächen als Teil des Strukturwandels im Saarland. Zu diesem Strukturwandel leistet auch der Windpark Erkershöhe seinen Beitrag, einen Beitrag zum Wandel von der schwarzen zur grünen Energie. 42. Im Saarland gibt es immer wieder mal kleinere Erdbeben. Halten Windräder solchen Erderschütterungen stand? In Deutschland treten Erdbeben zum Glück eher selten auf und sind von geringer Intensität. Aber wie die Erderschütterungen im Saarland in der Vergangenheit gezeigt haben, sind Erdbeben natürlich möglich. In solchen erdbebengefährdeten Gebieten müssen besondere Bauvorschriften beachtet werden. Grundlage ist die Erdbebenzonenkarte, die Deutschland, je nach Erdbebengefahr, in vier Regionen aufteilt. Die Erdbebenzonenkarte ist Bestandteil einer eigenen Erdbebennorm für das deutsche Bauwesen, die der Normenausschuss im Bauwesen festgelegt hat. SEITE 16/17 Diese gilt auch für den Bau von Windrädern. Soll ein Windrad in einem erdbebengefährdeten Gebiet entstehen, werden verschiedene Maßnahmen ergriffen: Bereits bei der Baugrunderkundung wird das Thema berücksichtigt. Im Bedarfsfall wird entsprechend der auftretenden Belastungen der Standsicherheitsnachweis von Fundament, Turm und Maschine geführt. SEITE 17/17
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