Arbeitsgruppe für Tierökologie und Planung J. Trautner Frau Heike Reim Stadt Esslingen am Neckar Grünflächenamt Ritterstraße 17 73728 Esslingen am Neckar Johann-Strauß-Str. 22 D-70794 Filderstadt Telefon: +49 (0) 71 58 / 21 64 Fax: +49 (0) 71 58 / 6 53 13 E-Mail: [email protected] 19.07.2016 Geplante Bebauung im Bereich Alexanderstraße/Gollenholzweg/ Greutstraße in Esslingen am Neckar - Zwischeninformation zum Stand der bisher durchgeführten Bestandserhebungen im Rahmen der artenschutzrechtlichen Prüfung und Hinweise auf voraussichtlich erforderliche Maßnahmen (Stand 19.07.2016) Einleitung und Aufgabenstellung In Esslingen am Neckar ist im Bereich Alexanderstraße/Gollenholzweg/Greutstraße auf einer Fläche von ca. 1,75 ha eine Bebauung geplant. Hierfür soll ein Grünordnungsplan aufgestellt werden, in dessen Rahmen auch der Artenschutz nach $ 44 BNatSchG Berücksichtigung finden soll. Das Gebiet wird von GEISSLER-STROBEL et al. (in Vorb.)1 mit „Streuobstgebiet in ebener Lage, teils ältere höhlenreiche Hochstämme; Nordrand mit älterem Sukzessionsgehölz, das aktuell durch Pflegemaßnahmen aufgelichtet wurde; Unterwuchs verarmt“ beschrieben. Da eine Detailplanung aktuell noch nicht vorliegt, muss vom kompletten Verlust dieser Strukturen im Zuge der Realisierung ausgegangen werden. § 44 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) beinhaltet bestimmte Verbote der Beeinträchtigung besonders und streng geschützter Arten. Bei der Durchführung von Vorhaben hat der Vorhabenträger sicherzustellen, dass bei zu erwartenden Beeinträchtigungen, die nach den artenschutzrechtlichen Vorschriften verboten wären, hierfür eine Ausnahme möglich ist bzw. muss eine solche beantragen. Dazu ist zu ermitteln, ob und in welcher Weise artenschutzrechtliche Verbote berührt werden. Artenschutz1 Bankverbindung Vereinigte Volksbank AG Sindelfingen BLZ 603 900 00 Konto 428 087 000 GEISSLER-STROBEL, S., HERMANN, G., TRAUTNER, J. (in Vorb.): Artenschutzfachliche Voreinschätzung geplanter Baugebiete in Esslingen a. N. im Rahmen der FNPNeuaufstellung Ergänzung 2015. - Im Auftrag der Stadt Esslingen, Grünflächenamt. (unveröff.); Arbeitsgruppe für Tierökologie und Planung, Filderstadt. Inhaber: Jürgen Trautner IBAN DE43 6039 0000 0428 0870 00 BIC GENODES1BBV USt-IdNr.: DE 147 688 987 Internet: www.tieroekologie.de E s s l i n g e n a . N . A l e x a n d e r s t r a ß e / G o l l e n h o l z we g / G r e u t s t r a ß e – Z wi s c h e n i n f o r m a t i o n : A r t e n s c h u t z 2 rechtliche Verbotstatbestände sind nicht der Abwägung zugänglich. Die Bewilligung einer Ausnahme durch die zuständige Behörde (i. d. R. Höhere Naturschutzbehörde) ist eine Ermessensentscheidung und an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Eine prinzipielle Betroffenheit europarechtlich geschützter Arten durch die Planungsvorhaben war zu erwarten. Die europarechtlich geschützten Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie sowie die Europäischen Vogelarten2 sind für nach § 15 BNatSchG zulässige Eingriffe oder bestimmte Vorhaben lt. BauGB (hier im Rahmen von Bebauungsplänen) artenschutzrechtlich relevant. Aus diesen Gründen waren zur hinreichenden Berücksichtigung der gesetzlichen und fachlichen Anforderungen an den besonderen Artenschutz Bestandserhebungen bzw. Auswertungen notwendig. Von der Stadt Esslingen wurde entsprechend der fachgutachterlichen Empfehlung die Erfassung folgender Artengruppen beauftragt: • • • • Brutvögel Fledermäuse Reptilien mit Schwerpunkt Zauneidechse Eremit Bisher durchgeführte Erhebungen und vorläufige Ergebnisse: Erfassung Brutvögel (abgeschlossen): Zur Erfassung der Brutvogelfauna wurden fünf Begehungen im Zeitraum April bis Juni durchgeführt. An planungsrelevanten Vogelarten wurden Grünspecht, Gartenrotschwanz, Star und Wacholderdrossel im Eingriffsgebiet festgestellt. In angrenzenden Bereichen konnte der Steinkauz festgestellt werden. Erfassung Zauneidechse: Zur Prüfung auf potenzielle Zauneidechsenvorkommen wurden zwei Begehungen im April/Mai durchgeführt. Hierbei wurden drei adulte Männchen und ein letztjähriges Jungtier im Eingriffsgebiet nachgewiesen, sowie ein weiteres Männchen im näheren Umfeld. Eine abschließende Begehung Ende August/Anfang September zur Kontrolle auf frisch geschlüpfte Jungtiere steht noch aus. Erfassung Eremit: Bei der Beprobung von insgesamt 13 Höhlenbäumen mit Mulmmaterial wurden keine Vorkommen des Eremits oder weiterer planungsrelevanter Arten im Eingriffsgebiet festgestellt. In den Obstbäumen siedelt vereinzelt der Rosenkäfer. Erfassung Fledermäuse: Die erste Erfassung der Fledermausvorkommen inkl. potenzieller Quartiere im Eingriffsgebiet erfolgte in der Nacht vom 18. auf den 19.07.2016. Hierbei wurden die folgenden Arten nachgewie- 2 alle heimischen Arten Arbeitsgruppe für Tierökologie und Planung, Filderstadt 2013 E s s l i n g e n a . N . A l e x a n d e r s t r a ß e / G o l l e n h o l z we g / G r e u t s t r a ß e – Z wi s c h e n i n f o r m a t i o n : A r t e n s c h u t z 3 sen: Zwergfledermaus, vermutlich Rauhautfledermaus3. Bei der Zwergfledermaus regelmäßige Jagd- und Transferflüge, hier ist im Umfeld (Gebäude) von einer Wochenstube auszugehen. Weitere Begehungen werden bis Mitte/Ende August erfolgen. Voraussichtlich erforderliche Maßnahmen (Stand 19.07.2016) Zur Bewältigung der artenschutzrechtlichen Konfliktsachverhalte sind aktuell die folgenden teilweise vorgezogen umzusetzenden Maßnahmen absehbar (ohne Bilanzierung des erforderlichen Umfangs): • • • 3 Baufeldfreimachung zwischen 1.10. und 28.02. zur Tötungsvermeidung bei Vögeln und Fledermäusen, Optimierung von Streuobstbeständen für Brutvogel- und Fledermausarten; inkl. Anbringung von Nisthilfen, Herstellung oder Optimierung eines Zauneidechsenlebensraums in räumlichem Zusammenhang als Zielhabitat für zu vergrämende Zauneidechsen oder Herstellung oder Optimierung eines Zauneidechsenlebensraums als Zielhabitat für umzusiedelnde Zauneidechsen im Rahmen einer artenschutzrechtlichen Ausnahme (sofern erteilbar). Weißrandfledermaus kann nicht sicher ausgeschlossen werden. Arbeitsgruppe für Tierökologie und Planung, Filderstadt 2013
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