AGB SCHILD Pay by Mobile 1. Allgemeiner Hinweis a. Bitte lesen Sie diese Geschäftsbedingungen sorgfältig durch. Bei Nutzung unserer PowerPay-Dienstleistungen bestätigen Sie mit den folgenden Geschäftsbedingungen einverstanden zu sein. Falls Sie mit Folgendem nicht einverstanden sind, dürfen Sie unsere Dienstleistungen nicht nutzen oder in irgendeiner anderen Art verwenden. Die Nutzung steht nur natürlichen Personen mit Schweizer oder Liechtensteinischen Wohnsitz zur Verfügung. 2. Was ist PowerPay PowerPay ist ein bargeldloses Zahlungsmittel. Das Einsatzspektrum sind Einkäufe, welche über eine Applikation eines Mobiltelefons (Smartphone) abgewickelt werden und anhand einer monatlichen Rechnung von Ihnen bezahlt werden. Mit der Registrierung wird für Sie ein PowerPay Kundenkonto mit Überziehungskreditfunktion aktiviert, worüber Ihre Einkäufe mittels PowerPay Applikation und Ihre anschliessenden Rückzahlungen (Teilzahlungen) abgewickelt werden. 3.Einkaufslimite PowerPay steht Ihnen nur zur Verfügung, sofern Sie über eine genügende Bonität verfügen. Nach Abschluss des Registriervorgangs erhalten Sie per Post einen Code zugestellt mit der Möglichkeit, die Einkaufslimite von CHF 1‘500.- zu aktivieren. 4.Bezahlen Beim Aktivieren der Bezahlfunktion werden Sie aufgefordert, einen 6-stelligen PIN einzugeben. Merken Sie sich Ihren Pin gut, heben Sie diesen getrennt von Ihrem Mobiltelefon auf bzw. speichern Sie den PIN nicht auf Ihrem Mobiltelefon ab und geben Sie den PIN keinesfalls Dritten weiter. Sämtliche Einkäufe, die mit Ihrem Mobiltelefon bezahlt werden, werden Ihnen zugeordnet und Ihnen entsprechend in Ihrer Monatsrechnung in Rechnung gestellt. 5.Monatsrechnung Sie erhalten eine übersichtliche Monatsrechnung, auf der alle getätigten Einkäufe aufgelistet sind. Pro Monatsrechnung wird eine Gebühr von 2.40 Fr. erhoben. Sie können immer den gesamten Betrag oder mindestens 10 % begleichen. Bei Teilzahlung wird ein Zins von 1,25% des durchschnittlichen Monatsausstandes erhoben und einem Jahreszins von 15% entspricht. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben des Konsumkreditgesetzes (KKG) werden Sie – sofern Sie bereits mehr als vier Mail von der Teilzahlungsmöglichkeit Gebrauch gemacht haben und Ihr Einkauf bzw. der ausstehende Rechnungsbetrag über CHF 499 liegt - entweder bei Ihrem nächsten Einkauf durch das Kassenpersonal oder durch ein an Sie gerichtetes Schreiben aufgefordert, das entstandene Kreditverhältnis schriftlich zu bestätigen. Bei Zahlungsrückständen wird für jede Mahnung eine Gebühr zur teilweisen Deckung unserer diesbezüglichen Unkosten verrechnet: o bei der ersten Mahnung: CHF 5.-, o bei der zweiten Mahnung: CHF 10.o bei der dritten Mahnung: CHF 15.- Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen zweier aufeinanderfolgender Monatsrechnungen wird der Gesamtsaldo zur Zahlung fällig und das Konto kann für weitere Transaktionen gesperrt werden. Das Teilzahlungsrecht tritt erst 14 Tagen nach Aktivierung der Einkaufslimite in Kraft. SCHILD ist berechtigt, überfällige Forderungen an Drittfirmen für das Inkasso abzutreten. Die Monatsrechnung gilt als anerkannt, wenn Sie sie nicht innert 20 Tagen ab deren Datum schriftlich beanstanden. SCHILD ist berechtigt, die Zinsen und Konditionen jederzeit für die Zukunft mit schriftlicher Mitteilung anzupassen. 6. Vergabe der Kreditlimite/Aufhebung Massgeblich für die Vergabe der Kreditlimite bzw. Gewährung der Teilzahlungsmöglichkeit sind die allgemeine Bonität, die Einhaltung der Rückzahlungsbedingungen sowie die Angaben über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse. Für Kredite die unter das Konsumkreditgesetz fallen (z.B. ab Kreditlimite CHF 500.-) wird zusätzlich eine Kreditfähigkeitsprüfung durchgeführt. Dies geschieht beispielsweise per Anfrage bei der Informationsstelle für Konsumkredit (IKO). Sie ermächtigen SCHILD bzw. deren beauftragte Partnerfirma, sämtliche für die Prüfung der Kreditvergabe sowie für die Abwicklung der Teilzahlung erforderlichen Auskünfte einzuholen. SCHILD ist jederzeit berechtigt, die Limite auf bis max. CHF 3‘000 zu erhöhen, zu ändern oder aufzuheben, falls ihr dies aufgrund der Prüfungsergebnisse oder aufgrund des Geschäftsverlaufs als angemessen erscheint. Bei einer Aufhebung ist jeweils der gesamte ausstehende Saldo per Ende der folgenden Monatsrechnung fällig. Die aktuell gültige Limite wird jeweils in der Monatsrechnung angegeben. Beachten Sie dies insbesondere, falls Sie von der Option der Limitenerhöhung Gebrauch gemacht haben. 7. Deaktivierung der Bezahlfunktion Die Bezahlfunktion kann jederzeit beendet werden, bei Limiten bis CHF 499 telefonisch (071 225 40 30), sonst schriftlich. Die Zahlfunktion wird spätestens am folgenden Arbeitstag deaktiviert. 8. Sperrung bei Diebstahl/Verlust des Mobiltelefons Eine Sperrung Ihres Mobile Payment Kontos kann jederzeit über das Internet auf powerpay.ch/app/powerpay-app/sperren/ durchgeführt werden. Während unserer Bürozeiten (Mo.-Fr. 8-17 Uhr, Sa. 10-16.30 Uhr) können Sie uns alternativ unter der Rufnummer 071 225 40 30 anrufen und die Sperrung telefonisch vornehmen lassen. Bis zum Zeitpunkt der Sperrung haften Sie für die missbräuchliche Verwendung. 9. Sperrung durch SCHILD Bei verdächtigen Transaktionen ist SCHILD oder die beauftragten Daten-Management-Firma MF Group AG (nachfolgend MF)berechtigt das Mobile Payment Konto vorsorglich zu sperren. Für allfällige resultierende Schäden übernimmt die SCHILD bzw. MF keine Haftung. 10. Recht auf Widerruf bzw. Beendigung des Kreditverhältnisses Falls Sie von der Option der Teilzahlungsmöglichkeit Gebrauch machen, der Kredit unter das Konsumkreditgesetz (KKG) fällt und Sie eine entsprechende Kreditlimite beantragen, können Sie bis zum siebenten Tag nach der Limitenbestätigung durch MF eine Widerrufserklärung der Post übergeben. Nach fristgerechter Begleichung des jeweiligen Gesamtausstandes einer Monatsabrechnung können Sie jederzeit frei von jeder weiteren Verpflichtung vom Vertrag zurücktreten. Schild darf das Kreditverhältnis beenden, u. a. falls Sie bei Krediten nach KKG darauf verzichten eine schriftliche Bestätigung abzugeben. 11. PowerPay Applikation Die Applikation darf nur von den von PowerPay bekanntgegeben Vertreibern bezogen werden. Aktuell kann die Applikation gratis über den offiziellen Apple „App Store“ bezogen werden. 12. Datenschutz/Verwendung der Daten Sie erklären sich damit einverstanden, dass Ihre Daten in der Datenbank von der von SCHILD beauftragten Daten-Management-Firma MF registriert und bearbeitet werden. Sie erklären sich damit einverstanden, dass Ihre Daten von SCHILD und MF oder ihren Vertragspartnern für Marketingzwecke verwendet werden. 13. Änderungen AGB Über Änderungen der AGB werden Sie über die Website von PowerPay, per SMS auf der bei Vertragsabschluss bekanntgegebenen Mobiltelefonnummer und/ oder auf andere Weise informiert. Die neuen AGB gelten von Ihnen als akzeptiert, sofern Sie nicht innert 30 Tagen ab Zeitpunkt der Information Einspruch erheben. 14.Haftungsausschluss SCHILD und MF übernehmen keine Verantwortung, wenn s aus technischen oder anderen Gründen ein Einkauf nicht ausgeführt werden kann. SCHILD und MF lehnen zudem jede Gewährleistung und Haftung ab, wenn auf dem eingesetzten Smartphone schädliche Software installiert wurde, um beispielsweise die Nutzungseinschränkungen des Mobiltelefonherstellers zu umgehen oder wenn die PowerPay SCHILD Applikation nicht von einem offiziellen Vertreiber bezogen wurde. SCHILD AG, Libellenrain 17, Postfach 4040, Ch-6002 Luzern Hotline-Nummer 071 225 40 35, Montag bis Freitag 8.00 bis 17.00 Uhr, Samstag 10:00 bis 15:30 Uhr. Fax 071 225 40 21 Postadresse: PowerPay SCHILD App, Postfach 336, CH-9004 St. Gallen
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