ipuseri 03_REC01 ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● RECHT & STEUERN Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte informieren ● ● EXTRA TIPPS VON EXPERTEN ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ANZEIGE WWW.MITTELBAYERISCHE.DE Erbschaftsteuerreform: Was bringt der Kompromiss? Anwaltskanzlei Espenhain & Espenhain Verbraucher- und Regelinsolvenzverfahren, Außergerichtliche Schuldenbereinigung, Erbrecht, Arbeitsrecht Dornierstraße 12, 93049 Regensburg, Tel. 09 41/5 86 26 86 Beratertipp der Steuerkanzlei WW+KN: Union und SPD einigen sich auf Erbschaftsteuerreform Gemeinsam erfolgreich Rödl & Partner ist als integrierte Beratungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft an 106 eigenen Standorten in 49 Ländern vertreten. Unseren dynamischen Erfolg in den Geschäftsfeldern Rechtsberatung, Steuerberatung, Steuerdeklaration und Business Process Outsourcing, Unternehmens- und IT-Beratung sowie Wirtschaftsprüfung verdanken wir 4.200 unternehmerisch denkenden Partnern und Mitarbeitern. Ihr Ansprechpartner in Regensburg: Christian Leupold Niederlassungsleiter, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater Kumpfmühler Straße 5 | 93047 Regensburg Tel.: + 49 (9 41) 29 76 60 | [email protected] www.roedl.de Rechtsanwalt Michael Opitz Fachanwalt für Erbrecht Vorsorgevollmacht Patientenverfügung Stiftung Vermögensübergabe Unternehmensnachfolge Kanzlei Michael Opitz, Residenzstraße 2, 93047 Regensburg Tel.: 0941 / 59 57 29-0, [email protected], www.kanzleiopitz.de DTP Testamentserstellung Anfechtung Pflichtteil Erbschaftssteuer Beistand im Erbfall sv. „Spät, fast schon zu spät, haben sich Union und SPD am 20. Juni 2016 doch noch auf Eckpunkte für eine Reform der betrieblichen Erbschafsteuer verständigt“, sagt Diplom-Finanzwirt Matthias Winkler, Steuerberater und Geschäftsführer bei der Regensburger Steuerberatungsgesellschaft WW+KN. In seinem Urteil vom 17. Dezember 2014 zur Verfassungswidrigkeit der Erbschaftsteuer hatte das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber eine Frist bis zum 30. Juni 2016 für eine Reform der Betriebsvermögensbegünstigungen gesetzt. Einen ersten Gesetzentwurf mit Änderungen bei der Besteuerung von Unternehmensnachfolgen hatte das Bundesfinanzministerium bereits am 8. Juli 2015 vorgelegt. Gegenüber diesem Entwurf wurden zuletzt zwischen CDU/CSU und SPD noch Reduktionen beim vereinfachten Ertragswertverfahren und ein Abschlag bei der Bewertung von Familienunternehmen sowie gegenläufig ein stark eingeschränktes Abschmelzmodell und eine Verschärfung beim begünstigten Finanzvermögen verhandelt. Die wesentlichen Änderungen nachstehend im Überblick: ➤ Vereinfachtes Ertragswertverfahren: Der Kapitalisierungsfaktor für die vereinfachte Bewertung von Betrieben für Zwecke der Erbschaftsteuer wird auf eine Bandbreite von 10 bis 12,5 reduziert. 2016 liegt der Kapitalisierungsfaktor derzeit noch bei 17,8571, was in Fachkreisen als weit überhöht kritisiert wird. WW+KN-Steuerberater Matthias Winkler zum Kompromiss bei der betrieblichen Erbschaftsteuerreform. Foto: www.altrofoto.de ➤ Begünstigtes Vermögen: Begünstigt bleiben nunmehr auch weiterhin Betriebsaufspaltungen, Betriebsverpachtungen oder Vermietungen innerhalb der Unternehmensgruppe. ➤ Beteiligungen an Drittstaatsgesellschaften: Begünstigt bleiben ebenso künftig Firmenbeteiligungen, die von einer EUGesellschaft an einer Gesellschaft in einem Drittstaat außerhalb der EU gehalten werden. ➤ Begünstigte Finanzmittel: Die Begünstigung von Finanzmitteln wird weiter eingeschränkt. Künftig sind nur noch Netto-Finanzmittel (Finanzvermögen abzüglich Finanzschulden) bis zu 15 Prozent des Unternehmenswerts begünstigt. Der gegenwärtige Schwellenwert lag bei 20 Prozent. ➤ Verwaltungsvermögen: Beträgt das Verwaltungsvermögen mehr als 90 Prozent des gesamten Betriebsvermögens, scheidet eine Erbschaftsteuerbegünstigung insgesamt aus. ➤ Lohnsummenprüfung: Die Lohnsummenprüfung soll erst ab einer Betriebsgröße von mehr als fünf Arbeitnehmern greifen. ➤ Abschlag für Familienunternehmen: Familienunternehmen mit erhöhter Kapitalbindung können unter bestimmten Voraussetzungen einen Abschlag von bis zu 30 Prozent bei der erbschaftsteuerlichen Bewertung in Anspruch nehmen. Erforderlich sind dafür bestimmte Entnahme-/Ausschüttungs-, Verfügungs- und Abfindungsbeschränkungen. Darüber hinaus müssen die Kriterien zwei Jahre vor und 20 Jahre nach der Übertragung eingehalten werden. Firmen, welche rechtsformbedingt die Kriterien nicht erfüllen können, wie beispielsweise Einzelunternehmen oder Familien-AGs, bleiben von den Begünstigungen ausgeschlossen. ➤ Abschmelzmodell: Ab einem Unternehmenswert von 26 Millionen Euro kann der Erwerber zwischen einer Bedürfnisprüfung und einem Abschmelzmodell wählen. Bei der Bedürfnisprüfung muss der Erwerber sein Privatvermögen offenlegen und teilweise mit in die Tragung der Erbschaftsteuer einbeziehen. Beim Abschmelzmodell wird, ohne Offenlegung des Privatvermögens, der Ver- schonungsabschlag um jeweils ein Prozent je 750 000 Euro Überschreitung des Schwellenwerts von 26 Millionen Euro gekürzt; bei Übertragungen ab 90 Millionen Euro kann somit künftig kein Verschonungsabschlag mehr in Anspruch genommen werden. ➤ Stundung: Künftig kann auf Antrag anfallende Erbschaftsteuer bei Unternehmensnachfolgen aufgrund Todesfalls ohne Erfüllung von Voraussetzungen auf zehn Jahre beim Finanzamt zinslos gestundet werden; um die Stundung aufrechtzuhalten, müssen allerdings Mindestlohnsumme und Haltefristen eingehalten werden. Bei Schenkungen muss die Erbschaftsteuer dagegen aber, wie bisher, unverzüglich entrichtet werden. Neben dem Bundestag muss am 8. Juli 2016 auch noch der Bundesrat dem Gesetzentwurf zustimmen. Während Union und SPD im Bundestag eine Mehrheit haben, ist im Bundesrat die Zustimmung der Grünen erforderlich. Die Zustimmung der Grünen ist aber derzeit noch unsicher und weitere Änderungen sind daher nicht ausgeschlossen. „Der jetzt vorgelegte Kompromissvorschlag schützt zumindest kleine und mittlere Familienunternehmen weitgehend, belastet dagegen aber große Betriebe massiv. Insgesamt erhöht sich der Bürokratieaufwand bei der Erbschaftsteuer weiter. Zur konsequentesten Lösung, der Abschaffung der Erbschaftsteuer oder einem Flat-Tax-Modell, kann sich der Gesetzgeber aber aus politischen Gründen leider nicht durchringen.“, fasst WW+KN-Erbschaftsteuerexperte Matthias Winkler seine Einschätzung zusammen. Quelle: WW+KN Steuerberatungsgesellschaft, Regensburg, [email protected], www.wwkn.de Residenzstraße 2 DTP Singer-Benke & Gradl PartmbB Vertrauen statt Versprechen www.mittelbayerische.de HANNES BAIER – Rechtsanwalt – Fachanwalt für Arbeitsrecht – Abogado (RA-Zulassung in Spanien) WIllKOMMeN beI WW+KN. DTP Luitpoldstraße 15 B 93047 Regensburg Telefon: 09 41 - 5 95 55-0 [email protected] www.hannesbaier.com WW+KN ist eine auf den Mittelstand fokussierte Kooperation von zwei Steuerkanzleien, die an den Standorten Regensburg, München und Ottobrunn 13 Steuerberater und insgesamt mehr als 40 Mitarbeiter bündelt. WW+KN Wagner Winkler & Collegen GmbH Steuerberatungsgesellschaft Im Gewerbepark D75 D-93059 Regensburg Tel. +49 (0)941 58 613 0 Fax +49 (0)941 58 613 199 Mail [email protected] Web www.wwkn.de Mitglied der LKC-Gruppe www.lkc.de
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