Gewerkschaft Technik und Naturwissenschaft im dbb beamtenbund und tarifunion BTB Sachsen BTB-Geschäftsstelle · Oberpesterwitzer Str. 43 · 01705 Freital Steffen Hornig Landesvorsitzender Oberpesterwitzer Str. 43 01705 Freital Tel.: 0351/6412120 Fax: 0351/4601496 Mobil: 0172/3701846 [email protected] An die Mitglieder des BTB Sachsen Freital, den 22. Juli 2016 Info Nr. 45/2016 Information zum „Gesetz zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Verfassungsmäßigkeit der Beamtenbesoldung“ Liebe Kolleginnen und Kollegen, wie berichtet (BTB-Info 36/2016) hatte das Kabinett Anfang Mai einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Verfassungsmäßigkeit der Beamtenbesoldung verabschiedet. Aktuell gibt es folgenden Stand: Die Staatsregierung hat den Gesetzentwurf am 6. Mai 2016 in den Sächsischen Landtag (SLT) eingebracht. Nachzulesen ist er unter der (Drucksachennummer 6/5079 des SLT). Am 17. Juni 2016 fand im Rahmen einer Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses (Sondersitzung) die öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf der Staatsregierung statt. Der SBB Beamtenbund und Tarifunion Sachsen war durch seinen Vorsitzenden Gerhard Pöschmann und Vertreter weiterer Fachgewerkschaften als Sachverständige anwesend. Schwerpunkte der Anhörung waren: die Forderung der Übertragung der erzielten Vereinbarungen auf alle Beamte, also auch die Zahlung der Nachzahlung an die Beamten auf Widerruf, die steuerlichen Auswirkungen und die damit verbundenen Arbeiten für den Einzelnen und die Beschäftigten in der Finanz- und Steuerverwaltung sowie den Rückfluss der Steuern in den sächsischen Haushalt, der Verweis darauf, dass durch Gespräche mit den Gewerkschaften im Jahr 2010 die gegenwärtige Situation hätte vermieden werden können und zukünftige Maßnahmen, um einen Besoldungsfrieden dauerhaft sicher zu stellen. In der Sitzung des Landesvorstandes des SBB am 22. Juni 2016 in Chemnitz konnte Frau Hartung, Referatsleiterin Besoldung, Versorgung, Beihilfe und Generationenfonds als Vertreterin des Sächsischen Staatsministerium der Finanzen einzelne Fragen und den vorgesehenen Zeitplan für die Umsetzung erläutern. Im September 2016 ist mit der Beschlussfassung des Sächsischen Landtages zu rechnen. 1 Vorbehaltlich des Abschlusses dieses Gesetzgebungsverfahrens ist vorgesehen, die Nachzahlung für die Zeit 2011 bis Juni 2016 bis zum Ende des Jahres 2016 zu leisten. Die lineare Erhöhung um 2,61 Prozent soll ab dem 1. Juli 2016 erfolgen. Wie auch bei der Nachzahlung ist für die Zahlung der linearen Erhöhung der Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens abzuwarten. Vorbehaltlich des Abschlusses dieses Gesetzgebungsverfahrens ist vorgesehen, die lineare Erhöhung rückwirkend ab dem 1. Juli 2016 noch im Jahr 2016 zu leisten ggf. mit den Januarbezügen 2017. Die von den Gewerkschaften im Jahr 2010 geforderten Gespräche mit der Landesregierung hätten die jetzige Situation vermeiden können! Ohne die durch die Gewerkschaften unterstützten Klagen würde es zu gar keinen Nachzahlungen und zukünftigen Anpassungen kommen. Erst der Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom 17. November 2015 forderte den Landesgesetzgeber unter anderem auf, die verfassungskonformen Regelungen mit Wirkung spätestens vom 1. Juli 2016 an zu treffen. Häufig gestellte Fragen und die Antworten (FAQ) zur Gesamtalimentation sind auf der (Internetseite des LSF) zu finden. 2
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