Information 45 BTB

Gewerkschaft Technik
und Naturwissenschaft
im dbb beamtenbund
und tarifunion
BTB Sachsen
BTB-Geschäftsstelle · Oberpesterwitzer Str. 43 · 01705 Freital
Steffen Hornig
Landesvorsitzender
Oberpesterwitzer Str. 43
01705 Freital
Tel.: 0351/6412120
Fax: 0351/4601496
Mobil: 0172/3701846
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An die
Mitglieder des BTB Sachsen
Freital, den 22. Juli 2016
Info Nr. 45/2016
Information zum „Gesetz zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Verfassungsmäßigkeit der Beamtenbesoldung“
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wie berichtet (BTB-Info 36/2016) hatte das Kabinett Anfang Mai einen Gesetzentwurf
zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Verfassungsmäßigkeit der Beamtenbesoldung verabschiedet.
Aktuell gibt es folgenden Stand:
Die Staatsregierung hat den Gesetzentwurf am 6. Mai 2016 in den Sächsischen Landtag (SLT) eingebracht. Nachzulesen ist er unter der (Drucksachennummer 6/5079 des
SLT).
Am 17. Juni 2016 fand im Rahmen einer Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses (Sondersitzung) die öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf der Staatsregierung
statt. Der SBB Beamtenbund und Tarifunion Sachsen war durch seinen Vorsitzenden
Gerhard Pöschmann und Vertreter weiterer Fachgewerkschaften als Sachverständige
anwesend.
Schwerpunkte der Anhörung waren:
die Forderung der Übertragung der erzielten Vereinbarungen auf alle Beamte, also
auch die Zahlung der Nachzahlung an die Beamten auf Widerruf,
die steuerlichen Auswirkungen und die damit verbundenen Arbeiten für den Einzelnen und die Beschäftigten in der Finanz- und Steuerverwaltung sowie den Rückfluss der Steuern in den sächsischen Haushalt,
der Verweis darauf, dass durch Gespräche mit den Gewerkschaften im Jahr 2010
die gegenwärtige Situation hätte vermieden werden können und
zukünftige Maßnahmen, um einen Besoldungsfrieden dauerhaft sicher zu stellen.
In der Sitzung des Landesvorstandes des SBB am 22. Juni 2016 in Chemnitz konnte
Frau Hartung, Referatsleiterin Besoldung, Versorgung, Beihilfe und Generationenfonds
als Vertreterin des Sächsischen Staatsministerium der Finanzen einzelne Fragen und
den vorgesehenen Zeitplan für die Umsetzung erläutern.
Im September 2016 ist mit der Beschlussfassung des Sächsischen Landtages zu
rechnen.
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Vorbehaltlich des Abschlusses dieses Gesetzgebungsverfahrens ist vorgesehen, die
Nachzahlung für die Zeit 2011 bis Juni 2016 bis zum Ende des Jahres 2016 zu leisten.
Die lineare Erhöhung um 2,61 Prozent soll ab dem 1. Juli 2016 erfolgen. Wie auch bei
der Nachzahlung ist für die Zahlung der linearen Erhöhung der Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens abzuwarten. Vorbehaltlich des Abschlusses dieses Gesetzgebungsverfahrens ist vorgesehen, die lineare Erhöhung rückwirkend ab dem
1. Juli 2016 noch im Jahr 2016 zu leisten ggf. mit den Januarbezügen 2017.
Die von den Gewerkschaften im Jahr 2010 geforderten Gespräche mit der Landesregierung hätten die jetzige Situation vermeiden können! Ohne die durch die Gewerkschaften unterstützten Klagen würde es zu gar keinen Nachzahlungen und zukünftigen
Anpassungen kommen.
Erst der Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom 17. November 2015 forderte
den Landesgesetzgeber unter anderem auf, die verfassungskonformen Regelungen
mit Wirkung spätestens vom 1. Juli 2016 an zu treffen.
Häufig gestellte Fragen und die Antworten (FAQ) zur Gesamtalimentation sind auf der
(Internetseite des LSF) zu finden.
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