#ELCAthon 2016 Wiedikon 1. Rechtliche Teilnahmebedingungen Der/die Teilnehmende erklärt sich mit den nachfolgend aufgeführten Verhaltensregeln und den Rechten an den Arbeitsresultaten einverstanden. Die Teilnahmebedingungen für den ELCAthon von ELCA Informatik AG („AG“) gelten mit der Anmeldung zur Teilnahme am ELCAthon durch Anklicken der Teilnahmebedingungen als empfangen und akzeptiert. Teilnahmeberechtigt ist jede natürliche Person, die mindestens 20 Jahre alt ist. 2. Verhaltensregeln Der/die Teilnehmende: I. II. III. IV. V. unterlässt im Zusammenhang mit der Programmierung von Prototypen u.ä. das Erstellen von Inhalten, die gesetzeswidrig und/oder nach den allgemeinen Moralvorstellungen und/oder gemäss der Entscheidung von ELCA als obszön, beleidigend, diffamierend, anstössig, pornographisch, belästigend, rassistisch, ausländerfeindlich oder sonstig verwerflich anzusehen sind oder der Reputation von ELCA schaden können oder schaden. Weiter darf es keine Vermischung von durch die Programmierung erhaltenen Inhalten mit kommerziellen Inhalten geben; oder mit Inhalten, die dazu geeignet sind, andere zu schädigen, wie zum Beispiel Viren, Trojaner, Spyware, PhishingAufrufe oder Anleitungen zur Herstellung von solchen Inhalten. unterlässt insbesondere den Zugriff, die Ablage (Speichern) und den Versand von Inhalten und Daten mit widerrechtlichem, urheberrechtsverletzendem, sexistischem, rassistischem, beleidigendem oder anderweitig bedenklichem Gedankengut. Das Abrufen von kostenpflichtigen Inhalten ist nicht erlaubt. Der Zugriff auf Internetseiten und weitere Systeme kann eingeschränkt oder verweigert werden. ist zur klar sichtbaren Angabe sämtlicher Quellen beziehungsweise Quellmaterials auf dem Resultat verpflichtet. ist verpflichtet, den Einsatz von grafischen Bestandteilen von ELCA nur mit vorheriger Erlaubnis von ELCA einzusetzen. ist verpflichtet, die Hausordnung des Veranstaltungsortes sowie die Anweisungen der Organisatoren vor Ort einzuhalten und anerkennt, dass Alkohol, Drogen und Rauchen in den Räumlichkeiten des Veranstaltungsortes strikt untersagt sind. Steinstrasse 21 | Postfach | 8036 Zürich VI. VII. VIII. IX. X. besucht und benutzt keine Räumlichkeiten, Einrichtungen und Systeme des Veranstaltungsortes, die zur Durchführung des ELCAthons nicht vorgesehen sind. ist bereit, sein/ihr Arbeitsresultat am Ende des ELCAthons im Plenum und vor einer Jury zu präsentieren. übernimmt die Verantwortung für die von ihm/ihr verursachten Sachschäden an den Räumlichkeiten, Einrichtungen und Systemen des Veranstaltungsortes sowie an von ihm/ihr verursachten Sachschäden an Gegenständen anderer Teilnehmenden. ELCA lehnt diesbezüglich – soweit rechtlich zulässig – jegliche Haftung ab. übernimmt die Verantwortung für die von ihm/ihr verursachten Personenschäden, die im Rahmen des ELCAthons entstehen. ELCA lehnt diesbezüglich – soweit rechtlich zulässig – jegliche Haftung ab. erklärt sich bereit, nach Beendigung des ELCAthons die seitens ELCA ausgehändigten Arbeitsmaterialien, insbesondere ELCA-Datensätze, zurück zu geben, respektive unwiederbringlich zu zerstören. ELCA behält sich das Recht vor, den/die Teilnehmer/in und/oder ein Team bei einem Verstoss gegen die vorgenannten Verhaltensregeln ohne weitere Begründung vom ELCAthon fernzuhalten oder auszuschliessen. Die Geltendmachung von Schadenersatz- und Genugtuungsansprüchen sowie strafrechtliche Schritte bleiben vorbehalten. 3. Neuheit der Prototypen Der/die Teilnehmer/in bestätigt ausdrücklich, dass sein/ihr Prototyp (inklusive Code) nicht bereits existiert. 4. Rechte am eigenen Bild Der/die Teilnehmer/in willigt ein, dass über seine/ihre Arbeiten im Zusammenhang mit dem Hackathon in den Medien der ELCA berichtet wird und Fotos sowie Video- und Tonaufnahmen des/der Teilnehmers/in zwecks Berichterstattung gemacht werden. 5. Rechte an den Arbeitsresultaten Der/die Teilnehmende erklärt sich damit einverstanden, dass sowohl er/sie als auch ELCA die Arbeitsresultate des ElCAthons nutzen, weiterentwickeln und insbesondere auch verwerten dürfen. Die Weiterverwendung der Arbeitsresultate kann entweder durch den/die Teilnehmer/in und ELCA je alleine oder in einer allfälligen künftigen Zusammenarbeit/temporärer Funktionswechsel erfolgen. Es besteht dabei die Möglichkeit, nicht aber ein Anspruch, auf eine allfällige künftige Zusammenarbeit/temporärer Funktionswechsel. Führt ELCA die Weiterverwendung der Arbeitsresultate alleine weiter, so schuldet sie dem/der Teilnehmer/in keine Entschädigung oder Vergütung für die Weiterverwendung der Arbeitsresultate. Der/die Teilnehmende verzichtet ausdrücklich auf die Geltendmachung seiner Urheberpersönlichkeitsrechte. 5. Ausschluss ELCA behält sich das Recht vor, den/die Teilnehmer/in und/oder ein Team bei Verstoss gegen die vorgenannten Teilnahmebedingungen ohne weitere Begründung vom ELCAthon fernzuhalten oder unverzüglich auszuschliessen. Zürich, Juli 2016
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