Rechtliche Teilnahmebedingungen im Detail

#ELCAthon 2016 Wiedikon
1. Rechtliche Teilnahmebedingungen
Der/die Teilnehmende erklärt sich mit den nachfolgend aufgeführten Verhaltensregeln und
den Rechten an den Arbeitsresultaten einverstanden.
Die Teilnahmebedingungen für den ELCAthon von ELCA Informatik AG („AG“) gelten mit
der Anmeldung zur Teilnahme am ELCAthon durch Anklicken der Teilnahmebedingungen
als empfangen und akzeptiert.
Teilnahmeberechtigt ist jede natürliche Person, die mindestens 20 Jahre alt ist.
2. Verhaltensregeln
Der/die Teilnehmende:
I.
II.
III.
IV.
V.
unterlässt im Zusammenhang mit der Programmierung von Prototypen u.ä.
das Erstellen von Inhalten, die gesetzeswidrig und/oder nach den allgemeinen
Moralvorstellungen und/oder gemäss der Entscheidung von ELCA als obszön,
beleidigend, diffamierend, anstössig, pornographisch, belästigend, rassistisch,
ausländerfeindlich oder sonstig verwerflich anzusehen sind oder der
Reputation von ELCA schaden können oder schaden. Weiter darf es keine
Vermischung von durch die Programmierung erhaltenen Inhalten mit
kommerziellen Inhalten geben; oder mit Inhalten, die dazu geeignet sind,
andere zu schädigen, wie zum Beispiel Viren, Trojaner, Spyware, PhishingAufrufe oder Anleitungen zur Herstellung von solchen Inhalten.
unterlässt insbesondere den Zugriff, die Ablage (Speichern) und den Versand
von Inhalten und Daten mit widerrechtlichem, urheberrechtsverletzendem,
sexistischem, rassistischem, beleidigendem oder anderweitig bedenklichem
Gedankengut. Das Abrufen von kostenpflichtigen Inhalten ist nicht erlaubt. Der
Zugriff auf Internetseiten und weitere Systeme kann eingeschränkt oder
verweigert werden.
ist zur klar sichtbaren Angabe sämtlicher Quellen beziehungsweise
Quellmaterials auf dem Resultat verpflichtet.
ist verpflichtet, den Einsatz von grafischen Bestandteilen von ELCA nur mit
vorheriger Erlaubnis von ELCA einzusetzen.
ist verpflichtet, die Hausordnung des Veranstaltungsortes sowie die
Anweisungen der Organisatoren vor Ort einzuhalten und anerkennt, dass
Alkohol, Drogen und Rauchen in den Räumlichkeiten des Veranstaltungsortes
strikt untersagt sind.
Steinstrasse 21 | Postfach | 8036 Zürich
VI.
VII.
VIII.
IX.
X.
besucht und benutzt keine Räumlichkeiten, Einrichtungen und Systeme des
Veranstaltungsortes, die zur Durchführung des ELCAthons nicht vorgesehen
sind.
ist bereit, sein/ihr Arbeitsresultat am Ende des ELCAthons im Plenum und vor
einer Jury zu präsentieren.
übernimmt die Verantwortung für die von ihm/ihr verursachten Sachschäden
an den Räumlichkeiten, Einrichtungen und Systemen des Veranstaltungsortes
sowie an von ihm/ihr verursachten Sachschäden an Gegenständen anderer
Teilnehmenden. ELCA lehnt diesbezüglich – soweit rechtlich zulässig –
jegliche Haftung ab.
übernimmt die Verantwortung für die von ihm/ihr verursachten
Personenschäden, die im Rahmen des ELCAthons entstehen. ELCA lehnt
diesbezüglich – soweit rechtlich zulässig – jegliche Haftung ab.
erklärt sich bereit, nach Beendigung des ELCAthons die seitens ELCA
ausgehändigten Arbeitsmaterialien, insbesondere ELCA-Datensätze, zurück
zu geben, respektive unwiederbringlich zu zerstören.
ELCA behält sich das Recht vor, den/die Teilnehmer/in und/oder ein Team bei einem
Verstoss gegen die vorgenannten Verhaltensregeln ohne weitere Begründung vom
ELCAthon fernzuhalten oder auszuschliessen.
Die Geltendmachung von Schadenersatz- und Genugtuungsansprüchen sowie
strafrechtliche Schritte bleiben vorbehalten.
3. Neuheit der Prototypen
Der/die Teilnehmer/in bestätigt ausdrücklich, dass sein/ihr Prototyp (inklusive Code) nicht
bereits existiert.
4. Rechte am eigenen Bild
Der/die Teilnehmer/in willigt ein, dass über seine/ihre Arbeiten im Zusammenhang mit
dem Hackathon in den Medien der ELCA berichtet wird und Fotos sowie Video- und
Tonaufnahmen des/der Teilnehmers/in zwecks Berichterstattung gemacht werden.
5. Rechte an den Arbeitsresultaten
Der/die Teilnehmende erklärt sich damit einverstanden, dass sowohl er/sie als auch ELCA
die Arbeitsresultate des ElCAthons nutzen, weiterentwickeln und insbesondere auch
verwerten dürfen.
Die Weiterverwendung der Arbeitsresultate kann entweder durch den/die Teilnehmer/in
und ELCA je alleine oder in einer allfälligen künftigen Zusammenarbeit/temporärer
Funktionswechsel erfolgen. Es besteht dabei die Möglichkeit, nicht aber ein Anspruch, auf
eine allfällige künftige Zusammenarbeit/temporärer Funktionswechsel. Führt ELCA die
Weiterverwendung der Arbeitsresultate alleine weiter, so schuldet sie dem/der
Teilnehmer/in keine Entschädigung oder Vergütung für die Weiterverwendung der
Arbeitsresultate. Der/die Teilnehmende verzichtet ausdrücklich auf die Geltendmachung
seiner Urheberpersönlichkeitsrechte.
5. Ausschluss
ELCA behält sich das Recht vor, den/die Teilnehmer/in und/oder ein Team bei Verstoss
gegen die vorgenannten Teilnahmebedingungen ohne weitere Begründung vom
ELCAthon fernzuhalten oder unverzüglich auszuschliessen.
Zürich, Juli 2016