IED - Neue Anforderungen an Industrieanlagen

IED - Neue Anforderungen an Industrieanlagen
(IED: Abkürzung für Industrial Emissions Directiv bzw. Industrieemissions-Richtlinie)
Der Immissionsschutz ist Bestandteil des Umweltschutzes. Er soll die Nachbarschaft von
Anlagen - somit auch den Bürger - vor unzumutbaren Einwirkungen über den Luftweg
schützen.
Es besteht eine Vielfalt von Anlagen hinsichtlich ihrer Art und Größe. Hiervon hängt ab,
welche Anforderungen im Genehmigungsverfahren und im laufenden Betrieb an die Anlage gestellt werden.
Grundlegend wird zunächst unterschieden, ob die Errichtung und der Betrieb einer Anlage
nach Baurecht oder nach Immissionsschutzrecht zu genehmigen sind. Letzterer Fall stellt
höhere Anforderungen an die Anlage und das Genehmigungsverfahren. Ab einer bestimmten Anlagengröße ist im Verfahren z. B. die Öffentlichkeit nicht nur zu informieren,
sondern in dieses unmittelbar einzubeziehen.
Seit 2013 heben sich zusätzlich die sogenannten IED-Anlagen von den anderen ab. An
diese Anlagen nach der Industrieemissions-Richtlinie (Richtlinie der EU) werden nicht nur
im Genehmigungsverfahren höhere immissionsschutzrechtliche Anforderungen gestellt:
• Neu ist, dass IED-Anlagen grundsätzlich entsprechend den sogenannten besten verfügbaren Techniken (kurz: BVT) errichtet und betrieben werden müssen. Das sind auf
EU-Ebene festgelegte technische Standards.
• Völlig neu ist der Bericht über den Ausgangszustand des Anlagengeländes. Ob die
Pflicht zur Erstellung dieses Ausgangszustandsberichts (kurz: AZB)
besteht, wird in
der Regel im Vorfeld des Genehmigungsverfahrens geklärt. Der dokumentierte Zustand von Boden und Grundwasser wird bei endgültiger Stilllegung der Anlage mit
dem dann herrschenden Status verglichen. Bei einer anlagenbedingten Verschlechterung kann der Betreiber verpflichtet sein, den ursprünglichen (Ausgangs-) Zustand
wiederherzustellen.
• Eine weitere Neuerung ist die regelmäßige Information der Öffentlichkeit über den
laufenden Anlagenbetrieb durch die Behörde. Die Berichte der Anlagen-Kontrollen
werden per Internet öffentlich zugänglich gemacht.
• Ebenfalls neu ist die dauerhafte Einstellung des zuletzt erteilten Genehmigungsbescheids im Internet.
Über den Link „Veröffentlichungen nach § 52a Abs. 5 bzw. § 10 Abs. 8a BImSchG“ (siehe
linker Block der Seite „Untere Immissionsschutzbehörde“) ist eine Übersicht der IEDAnlagen im Landkreis Meißen abrufbar. Durch Klick auf das „X“ in den Spalten 5 und 6
können Sie den Kurzbericht der letzten Kontrolle und den Bescheid der zuletzt erteilten
Genehmigung einsehen.
Bei Fragen und für weitere Auskünfte zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an das
Sachgebiet Immissionsschutz.