Information zur Anmeldung in ein Dr. Dr. Wagner Pflegeheim Ein

Stand: 06/2016
Information zur Anmeldung in ein Dr. Dr. Wagner Pflegeheim
Ein neuer Lebensabschnitt beginnt…
Mit dem Umzug in ein Pflegeheim beginnt ein neuer Lebensabschnitt, der oft mit vielen Ängsten verbunden ist. Dieser
neue Lebensabschnitt kann jedoch auch Erleichterung, Wohlbefinden, Zufriedenheit und Lebensqualität bedeuten. Oft
bilden sich zwischen den fast gleich alten Bewohnern auch neue Freundschaften oder finden sich neue Weggefährten.
Mit diesem Informationsblatt möchten wir den künftigen Bewohnern und den Angehörigen möglichst viele Antworten
auf häufig gestellte Fragen geben und hoffen, Ihnen so auch die Entscheidung für ein Dr. Dr. Wagner Pflegeheim zu
erleichtern.
Welche Art von Heimen sind die Dr. Dr. Wagner Pflegeheime?
In den Dr. Dr. Wagner Pflegeheimen sind Aufnahmen von der Pflegestufe 0 bis 7 möglich. Wir betreiben sowohl
konventionelle Pflege im Sinne der Bereichspflege als auch das System der Hausgemeinschaft.
Die Bewohner werden bei uns nach der Bereichspflege (= konventionelle, stationäre Pflege) betreut. Bereichspflege
heißt, dass der zugeteilte Bereich während der ganzen Schicht unverändert durch die gleichen Pflegekräfte betreut
wird. Dies ermöglicht den Bewohnern ein Vertrauensverhältnis zu einer festen Bezugsperson aufzubauen und bietet
den Pflegenden einen besseren Überblick über den Krankheits- bzw. Genesungsverlauf der Bewohner.
Ein großer Teil unserer Heime wird als Hausgemeinschaft geführt. Die Hausgemeinschaft zielt auf die Gestaltung und
Aufrechterhaltung einer weitestgehenden Alltagsnormalität (z.B. gemeinsames Haushalten wie Kochen und Bügeln)
ab. Das Hausgemeinschaftsmodell ist vor allem für Bewohner mit leichter bis mittlerer Demenz aller Pflegestufen
geeignet. Im Wohnbereich der Hausgemeinschaft werden die Bewohner von festen Bezugskräften bzw.
hauswirtschaftlichem Personal begleitet.
Wie melde ich mich an?
Die Anmeldung erfolgt im jeweiligen Heim. Bitte lassen Sie uns die Unterlagen direkt zukommen.
Dazu füllen Sie bitte unser Anmeldeformular vollständig aus und legen diesem folgende Dokumente bei:
 Meldezettel
 Geburtsurkunde
 Staatsbürgerschaftsnachweis
 Pensionsbescheid
 Pflegegeldbescheid
 eventuell Sachwalterbeschluss
 Adresse und Telefonnummer einer Bezugsperson
 Kopie E-Card
 Lichtbildausweis
 Bankauszüge der letzten 3 Monate
Die Unterlagen schicken Sie sodann an die: Dr. Dr. Wagner Pflegeheime, Sterneckstraße 33, 5020 Salzburg oder
direkt an das jeweilige Pflegeheim.
Welche Beiträge sind von den Heimbewohnern zu leisten?
Zur Deckung der Heimkosten werden sämtliche Einkünfte des pflegebedürftigen Menschen (Bargeld, Sparvermögen,
Eigentumswohnung, Grundbesitz, Eigenheim, Bausparverträge, etc) herangezogen. Die genauen Kosten variieren je
nach Bundesland – es kann daher folgende Unterscheidung getroffen werden:
Kärnten:
Die Kosten für einen Heimplatz setzen sich aus dem Sockelbetrag und dem Pflegegeld der jeweiligen Stufe
zusammen. Die Kostenübernahme von der Kärntner Landesregierung ist ab Stufe 4 gegeben. Der von der
Kärntner Landesregierung festgesetzte Sockelbetrag für das Jahr 2016 beträgt € 2.129,40 (+ 10% USt.). Hinzu
kommt der Einzelzimmerzuschlag von € 100,- (+ 10% USt.) pro Monat. Leistungen wie Frisör, Fußpflege und
Pflegeartikel sowie therapeutische Leistungen sind nicht im Preis mit inbegriffen.
Stand: 06/2016
Was passiert, wenn ich mir das Heim nicht leisten kann?
In diesem Falle werden zur Deckung der Verpflegskosten (Pflegekosten) 80% des Pensionseinkommens und das
Pflegegeld herangezogen.
Dem Heimbewohner verbleibt aber ein Taschengeld:
 20% der Pension
 Sonderzahlungen
 Das Taschengeld aus dem Pflegegeld in der Höhe von monatlich 10% der Pflegestufe 3 (aktuell € 45,20)
 Wenn keine anderweitige Vorsorge für die Bestattung besteht, € 4.190,- von den Ersparnissen
Was bekommen Sie für Ihr Geld?
Wir sind dazu verpflichtet bestimmte Grund- und Pflegeleistungen zu erbringen:
Zu den Grundleistungen zählen z.B.:
 Wohnraumüberlassung (bei uns haben Sie die Möglichkeit auch eigene Möbel und Einrichtungsgegenstände
mitzunehmen)
 Vollpension
 Pflege im Krankheitsfall
 Beratung
 Unterhaltung und Beschäftigungsangebote
Zu den Pflegeleistungen zählen z.B.:
 Grundreinigung
 Waschen und Bügeln der Leib- und Bettwäsche
 Unterstützung der Mobilität und Lagerung
 Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme
 Unterstützung beim An- und Auskleiden
 Hilfe im Bereich der Ausscheidung
 Durchführung von ärztlich angeordneten Maßnahmen
Darüber hinausgehend bieten wir aber auch viele zusätzliche Aktivitäten:
 dem Jahreskreis entsprechende Feiern (Advent, Ostern, Muttertag,…)
 Gottesdienste und Seelsorge
 Musik-, Spielabende, Lesungen
 Besorgungen oder die Begleitung während dieser Besorgungen
 Friseur und Fußpflege
 Gedächtnistrainings etc.
Wir würden uns freuen, wenn Sie uns Ihr Vertrauen schenken und garantieren Ihnen Pflege und Qualität
auf höchstem Niveau. Bei Fragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung und gegen vorhergehende
Terminvereinbarung sind Sie auch jederzeit zu einer Besichtigung des Altenwohn- und Pflegeheimes
eingeladen.