Amtliche Mitteilungen der Stadt Ingolstadt Wasserrecht: Fa. IN-Campus GmbH, Auto-Union-Str. 1, Ingolstadt Abstromsicherung/Air Sparging BF 1 - Entnehmen, Zutagefördern von Grundwasser im Zuge der Sanierungsmaßnahmen auf den Grundstücken mit den Fl.-Nrn. 4624, 4624/4 sowie Teilflächen von 4624/83, 4208/12, 4208/31, Gemarkung Ingolstadt Bekanntgabe nach § 3a Satz 2 Halbsatz 2 UVPG Auf dem Nordteil des ehemaligen Bayernoil-Geländes in Ingolstadt auf den Fl.Nrn. 4624, 4624/4, sowie Teilflächen von 4624/83, 4208/12, 4208/31, Gemarkung Ingolstadt plant die IN-Campus GmbH den Audi INnovation Campus mit einer Gesamtfläche von 75 ha stufenweise zu errichten. Bei der Bebauungsfläche handelt es sich um das größte Teilstück eines ehemaligen Raffineriegeländes, das vom früheren Eigentümer, der Bayernoil GmbH teilweise rückgebaut und an die IN-Campus GmbH verkauft wurde. Die einzelnen Sanierungsbereiche sind gemäß den Vorgaben des Wasserwirtschaftsamtes Ingolstadt (WWA) mittels einer Abstromsicherung zu sichern. Im Zuge der Abstromsicherun-gen in Baufeld 1 (BF 1) werden ca. 65 l/s (ca. 250 m³/h) Grundwasser entnommen bzw. zutage gefördert. Die vorgenannten Eingriffe in das oberste Grundwasserstockwerk stellen zudem Gewässerbenutzungen gemäß §§ 8, 9 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) dar, die einer wasserrechtlichen Erlaubnis nach Art. 15 Bayerisches Wassergesetz – BayWG bedürfen. Mit Antragsschreiben vom 12.05.2016 stellte die Fa. IN-Campus GmbH einen Antrag auf Air-Sparging im Bauabschnitt I. Da bei der Gesamtmaßnahme mit einer Entnahmemenge von rund 2 Millionen m³/a zu rechnen ist, wurde eine wasserrechtliche Erlaubnis beantragt. Mit Antragsschreiben vom 19.07.2016 stellte die Fa. IN-Campus GmbH einen Antrag auf Fest-stellung der UVP-Pflicht gemäß § 3a UVPG in Bezug auf die Abstromsicherung Air-Sparging im Bauabschnitt 1. Nach § 3c Satz 1 UVPG - Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung - i. V. m. Nr. 13.3.2 der Anlage 1 zum UVPG ist für das Vorhaben im Rahmen einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls unter Berücksichtigung der Kriterien der Anlage 2 zum UVPG festzustellen, ob das Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann und deshalb die Ver-pflichtung zur Durchführung einer förmlichen Umweltverträglichkeitsprüfung nach den Vorschriften des UVPG besteht. Die allgemeine Vorprüfung hat ergeben, dass das Vorhaben keiner förmlichen Umweltverträglichkeitsprüfung bedarf, da keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu besorgen sind. Die Übereinstimmung des Vorhabens mit dem materiellen Umweltrecht wird unbeschadet dessen im Rahmen des Genehmigungsverfahrens – ohne die zusätzlichen, im Wesentlichen verfahrensrechtlichen Anforderungen des UVPG – überprüft. Diese Feststellung wird hiermit gemäß § 3a Satz 2 Halbsatz 2 UVPG bekannt gegeben. Sie ist nicht selbständig anfechtbar. Nähere Informationen hierzu können bei der Stadt Ingolstadt, Umweltamt, Rathausplatz 9, 85049 Ingolstadt, Tel. 0841/305-2562, eingeholt werden. Wasserrecht: Entnahme und Zutagefördern von Grundwasser zur Eigenwasserversorgung; Fa. Herrnbräu GmbH & Co. KG, Manchinger Str. 95, 85053 Ingolstadt Einzelfalluntersuchung der Umweltverträglichkeit Bekanntgabe nach § 3 a Satz 2 Halbsatz 2 UVPG Die Fa. Herrnbräu GmbH & Co. KG, Manchinger Str. 95, 85053 Ingolstadt, war im Besitz einer befristeten wasserrechtlichen Erlaubnis zur Entnahme von insgesamt 300.000 m³/a Grundwasser aus zwei Brunnen zur Eigenwasserversorgung des Betriebes auf Fl.-Nr. 4361 der Gemarkung Ingolstadt. Um nach Ablauf der Erlaubnis weiterhin Grundwasser aus den Brunnen entnehmen zu können, stellte die Fa. Herrnbräu GmbH & Co. KG bei der Stadt Ingolstadt (Umweltamt) einen neuen Antrag mit Unterlagen des Instituts Hydroisotop, Schweitenkirchen, um künftig 180.000 m³/a Grundwasser auf dem Betriebsgelände entnehmen zu können. Nach § 3 c Satz 1 UVPG – Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung i. V .m. Nr. 13.3.2 Spalte 2 sowie der Anlage 1 zum UVPG ist für das Vorhaben im Rahmen einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls unter Berücksichtigung der Kriterien der Anlage 2 zum UVPG festzustellen, ob das Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann und deshalb die Verpflichtung zur Durchführung einer förmlichen Umweltverträglichkeitsprüfung nach den Vorschriften des UVPG besteht. Die allgemeine Vorprüfung durch die Stadt Ingolstadt (Umweltamt) hat ergeben, dass das Vorhaben keiner förmlichen Umweltverträglichkeitsprüfung bedarf, da keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu besorgen sind. Die Übereinstimmung des Vorhabens mit dem materiellen Umweltrecht wird unbeschadet dessen im Rahmen des Genehmigungs-verfahrens – ohne die zusätzlichen, im Wesentlichen verfahrensrechtlichen Anforderungen des UVPG – überprüft. Diese Feststellung wird hiermit gemäß § 3 a Satz 2 Halbsatz 2 UVPG bekannt gegeben. Sie ist nicht selbständig anfechtbar. Nähere Informationen hierzu können bei der Stadt Ingolstadt, Umweltamt, Rathausplatz 9, 85049 Ingolstadt, Tel. 0841/305-2562, eingeholt werden. Änderung der Hausmüllabfuhr Maria Himmelfahrt Wegen des Feiertages Maria Himmelfahrt am Montag, 15.08.2016 verschiebt sich die Hausmüllabfuhr in der KW 33 ab dem Feiertag generell um einen Tag nach hinten. Stadtgebiet mit Bereitstellservice Entleerungstag Datum reguläre Montagstouren Dienstag 16.08.2016 reguläre Dienstagstouren Mittwoch 17.08.2016 reguläre Mittwochstouren Donnerstag 18.08.2016 reguläre Donnerstagstouren Freitag 19.08.2016 reguläre Freitagstouren Samstag 20.08.2016 Herausgegeben vom Presseund Informationsamt Irgertsheim, Pettenhofen, Mühlhausen, Dünzlau Mittwoch 17.08.2016 Restmülltonne Gerolfing (nördl. Wilhelm-Busch-Str.) Mittwoch 17.08.2016 Restmülltonne Umweltamt Gerolfing (südl. Wilhelm-Busch-Str.) Donnerstag 18.08.2016 Restmülltonne Ing. Kommunalbetriebe AöR Etting Donnerstag 18.08.2016 Biotonne 19.08.2016 Biotonne und Papier Hagau Freitag Oberhaunstadt, Müllerbadsiedlung Freitag 19.08.2016 Biotonne Unterhaunstadt Samstag 20.08.2016 Biotonne Seehof Samstag 20.08.2016 Restmülltonne −− Nr. 32 Mittwoch, 10. 8. 2016 I N H A LT Bekanntgaben Änderung der Hausmüllabfuhr Sparkasse Öffentliche Bekanntmachung Steuertermin Hoch- und Tiefbaureferat – Widmungen – Sperrung Fuß- und Radweg Widmung einer Stichstraße zur Straße „Im Weiherfeld“ Öffentliche Bekanntmachung zur Festsetzung der Steuern: Die Stadtkasse weist auf den Steuertermin am 16.08.2016 hin. Zur Zahlung sind fällig: 1. Grundsteuer A und B, in Höhe der durch Bescheid festgesetzten vierteljährlichen Rate. 2. Gewerbesteuer, in Höhe der durch Bescheid festgesetzten vierteljährlichen Vorauszahlungsrate. Wichtige Hinweise: Wird die jeweilige Steuer nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages entrichtet, entstehen zusätzliche Nebenforderungen wie Mahngebühren und Säumniszuschläge. Eigentümer-Wechsel: Gegenüber der Stadt Ingolstadt ist der bisherige Eigentümer für das laufende Jahr bis einschließlich 31.12. steuerpflichtig („Verkaufs-Jahr“). Die Steuerpflicht für die Grundsteuer richtet sich ausschließlich nach den Verhältnissen zu Beginn eines Kalenderjahres. Änderungen, wie z.B. Veräußerung des Grundstücks, die während des Kalenderjahres eingetreten sind, werden für die Grundsteuer vom n ä c h s t e n Kalenderjahr an durch das Finanzamt Ingolstadt berücksichtigt (Stichtag = 01. Januar). Notariell beurkundete Vereinbarungen wegen des Übergangs von Besitz, Nutzen und Lasten aller Art zu einem bestimmten Zeitpunkt ändern nichts an der Steuerpflicht während des laufenden Jahres. Sofern privatrechtliche Vereinbarungen zwischen Verkäufer und Käufer getroffen wurden, kann der bisherige Eigentümer die Grundstückslasten (Steuern und Abgaben) vom neuen Eigentümer fordern. Nur bezüglich der Abfall-, Straßenreinigungs- und Niederschlagswassergebühren ist eine Umschreibung während des laufenden Jahres möglich. Wenden Sie sich bitte an das Ingolstädter Kommunalunternehmen, Tel. 305-3334. Um den Zahlungsverkehr im Besteuerungsverfahren zu vereinfachen, weisen wir auf die Möglichkeit zur Teilnahme am SEPA-Lastschrift-Einzugsverfahren hin. Erklärungen können nur schriftlich im Original, per e-mail oder Fax unter Verwendung des SEPA-Lastschriftmandats, abrufbar unter www.ingolstadt.de Formularcenter im Bürgerportal, bei der Kämmerei, Sachgebiet Steuern, 85047 Ingolstadt, eingereicht werden (e-mail: [email protected] oder FAX 0841/305-1359). Telefonische Mitteilungen können leider nicht berücksichtigt werden. Konten der Stadtkasse: - Sparkasse Ingolstadt IBAN DE48 7215 0000 0000 0009 27 BIC BYLADEM1ING - RaiBa Ingolstadt-Pfaffenhofen-Eichstätt EG IBAN DE86 7216 0818 0000 7063 29 BIC GENODEF1INP - Postbank München IBAN DE35 7001 0080 0019 2008 09 BIC PBNKDEFF700 Die in der Stadt Ingolstadt, Regierungsbezirk Oberbayern, gelegene Stichstraße zur Straße „Im Weiherfeld“, wird mit Wirkung vom 01.09.2016 als Ortsstraße gewidmet und der Straße „Im Weiherfeld“ zugeschlagen. Die zu widmende Fläche ist im Lageplan gekennzeichnet. Die Widmungsverfügung kann bei der Stadt Ingolstadt, Technisches Rathaus, Zimmer 402, im 4. Stock, eingesehen werden. Widmung einer Stichstraße zur „Aufeldstraße“ Die in der Stadt Ingolstadt, Regierungsbezirk Oberbayern, gelegene Stichstraße zur „Aufeldstraße“, wird mit Wirkung vom 01.09.2016 als Ortsstraße gewidmet und der „Aufeldstraße“ zugeschlagen. Die zu widmende Fläche ist im Lageplan gekennzeichnet. Die Widmungsverfügung kann bei der Stadt Ingolstadt, Technisches Rathaus, Zimmer 402, im 4. Stock, eingesehen werden. Sperrung Fuß- und Radweg Wegen der Baumaßnahme Neubau einer Einfeldturnhalle auf dem Schulgelände Auf der Schanz wird der Fuß- und Radweg zwischen Auf der Schanz und Oberer Graben in der Zeit vom 16.08.16 bis vorraussichtlich Ende 2017 gesperrt. Die Umleitung erfolgt - Von Von-der-Tann-Straße kommend über die Jesuitenstraße zum Oberen Graben - Von Auf der Schanz über die Harderstraße zum Oberen Graben - Von der Neubaustraße bzw Gymnasiumstraße kommend über den Oberen Graben, Harderstraße zur Auf der Schanz tung Rich Schanz der Auf Hard z ng htu itte Ric dtm aße Sta rstr rde Ha han hr Hofk tB au nz ste Vollsperrung Fuß- und Radweg zwischen Oberer Graben Auf der Schanz Fuß- und Radweg gesperrt Richtun g Stadtmi tte Jesuiten straße BAUANGABEN: hw GEZEICHNET: GEPRÜFT: A3 FORMAT: 1:2000 MASSSTAB: 09.06.2016 PROJEKTPHASE: Fuß- und Radweg gesperrt Vollsperrung Fuß- und Radweg zwischen Oberer Graben Auf der Schanz Ab 04.08.2016 bis November 2017 Hochbauamt, Stadt Ingolstadt Spitalstraße 3 85049 Ingolstadt Neubau Einfeldturnhalle Schulgelände Auf der Schanz 28 85049 Ingolstadt BAUHERR: Hinweistafel BAUVORHABEN: aße PLANNUMMER: DATUM: tung Rich Schanz der Auf Umleitungsplan fel Hinweista Ausführungsplanung Ab 04.08.2016 2017 bis November Fuß- und Radweg gesperrt Vollsperrung Radweg Fuß- und zwischen Oberer Graben Auf der Schanz be ra rG re be ße Richtung Auf der Schanz traße O ra Richtung Schanz Auf der PLANINHALT: st n l Neubaus 17.08.2016 um si fe nstr Mittwoch au n na ista uz ße ym we Oberer Graben Ba Ba uz au n Hinweistafel Baustelle ra G Hin St Ab 04.08.2016 bis November 2017 ha Sc er fd n- Jesuite Biotonne und Papier au Au n Restmülltonne uz n er -T an Hofkoflerstraße Ba n au 16.08.2016 uz au uz Dienstag Ba Ba -d d Biotonne und Papier Ri St ch ad tun rd tm g er itte str aß e Ha Fu ge Ra ß- un Winden, Oberbrunnenreuth, Unterbrunnenreuth, Spitalhof 16.08.2016 Vo n sp dw Fu Vo ß- llsp er eg rt Ob und err Au erezwis Ra ung che bis Ab f der r Gra n dw No 04. Sc ben eg vem 08. han ber201 z 2016 7 Mailing, Feldkirchen Dienstag betroffene Behälter Ri ch Je Stad tun su ite tmitte g ns tra ße Zuchering lle Dieser Plan ist urheberrechtlich geschützt. Bei Weiterverwendung (auch auszugsweise) ist DFZ Architekten GmbH zu vermerken. Alle Maßangaben sind auf der Baustelle zu prüfen ! Dichtlagen / Folien und Thermostop-Elemente sind zeichnerisch nicht vollständig dargestellt. Metall-/Holzbauteile nach statischer Dimensionierung des AN. Die dargestellten Abmaße sind Mindest-Abmessungen, Änderungen sind nur nach Freigabe durch den Architekten möglich. ofler fa Datum ße stra Zu Ortsteile ohne Entlee ereitstellservice rungstag B PLANVERFASSER: e traß ers tung te Rich tmit e Stad traß ders Har Auf Sc der
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