Amtliche Mitteilungen

Amtliche Mitteilungen
der Stadt Ingolstadt
Wasserrecht:
Fa. IN-Campus GmbH, Auto-Union-Str. 1, Ingolstadt
Abstromsicherung/Air Sparging BF 1 - Entnehmen, Zutagefördern von Grundwasser im Zuge der Sanierungsmaßnahmen auf den Grundstücken mit den
Fl.-Nrn. 4624, 4624/4 sowie Teilflächen von 4624/83, 4208/12, 4208/31, Gemarkung Ingolstadt
Bekanntgabe nach § 3a Satz 2 Halbsatz 2 UVPG
Auf dem Nordteil des ehemaligen Bayernoil-Geländes in Ingolstadt auf den Fl.Nrn. 4624, 4624/4, sowie Teilflächen von 4624/83, 4208/12, 4208/31, Gemarkung Ingolstadt plant die IN-Campus GmbH den Audi INnovation Campus mit
einer Gesamtfläche von 75 ha stufenweise zu errichten. Bei der Bebauungsfläche handelt es sich um das größte Teilstück eines ehemaligen Raffineriegeländes, das vom früheren Eigentümer, der Bayernoil GmbH teilweise rückgebaut
und an die IN-Campus GmbH verkauft wurde.
Die einzelnen Sanierungsbereiche sind gemäß den Vorgaben des Wasserwirtschaftsamtes Ingolstadt (WWA) mittels einer Abstromsicherung zu sichern. Im
Zuge der Abstromsicherun-gen in Baufeld 1 (BF 1) werden ca. 65 l/s (ca. 250
m³/h) Grundwasser entnommen bzw. zutage gefördert. Die vorgenannten Eingriffe in das oberste Grundwasserstockwerk stellen zudem Gewässerbenutzungen gemäß §§ 8, 9 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) dar, die einer wasserrechtlichen Erlaubnis nach Art. 15 Bayerisches Wassergesetz – BayWG bedürfen.
Mit Antragsschreiben vom 12.05.2016 stellte die Fa. IN-Campus GmbH einen Antrag auf Air-Sparging im Bauabschnitt I. Da bei der Gesamtmaßnahme mit einer
Entnahmemenge von rund 2 Millionen m³/a zu rechnen ist, wurde eine wasserrechtliche Erlaubnis beantragt. Mit Antragsschreiben vom 19.07.2016 stellte
die Fa. IN-Campus GmbH einen Antrag auf Fest-stellung der UVP-Pflicht gemäß
§ 3a UVPG in Bezug auf die Abstromsicherung Air-Sparging im Bauabschnitt 1.
Nach § 3c Satz 1 UVPG - Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung - i. V.
m. Nr. 13.3.2 der Anlage 1 zum UVPG ist für das Vorhaben im Rahmen einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls unter Berücksichtigung der Kriterien der
Anlage 2 zum UVPG festzustellen, ob das Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann und deshalb die Ver-pflichtung zur Durchführung einer förmlichen Umweltverträglichkeitsprüfung nach den Vorschriften
des UVPG besteht.
Die allgemeine Vorprüfung hat ergeben, dass das Vorhaben keiner förmlichen
Umweltverträglichkeitsprüfung bedarf, da keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu besorgen sind. Die Übereinstimmung des Vorhabens mit
dem materiellen Umweltrecht wird unbeschadet dessen im Rahmen des Genehmigungsverfahrens – ohne die zusätzlichen, im Wesentlichen verfahrensrechtlichen Anforderungen des UVPG – überprüft.
Diese Feststellung wird hiermit gemäß § 3a Satz 2 Halbsatz 2 UVPG bekannt gegeben. Sie ist nicht selbständig anfechtbar.
Nähere Informationen hierzu können bei der Stadt Ingolstadt, Umweltamt, Rathausplatz 9, 85049 Ingolstadt, Tel. 0841/305-2562, eingeholt werden.
Wasserrecht:
Entnahme und Zutagefördern von Grundwasser zur Eigenwasserversorgung;
Fa. Herrnbräu GmbH & Co. KG, Manchinger Str. 95, 85053 Ingolstadt
Einzelfalluntersuchung der Umweltverträglichkeit
Bekanntgabe nach § 3 a Satz 2 Halbsatz 2 UVPG
Die Fa. Herrnbräu GmbH & Co. KG, Manchinger Str. 95, 85053 Ingolstadt, war im
Besitz einer befristeten wasserrechtlichen Erlaubnis zur Entnahme von insgesamt 300.000 m³/a Grundwasser aus zwei Brunnen zur Eigenwasserversorgung
des Betriebes auf Fl.-Nr. 4361 der Gemarkung Ingolstadt.
Um nach Ablauf der Erlaubnis weiterhin Grundwasser aus den Brunnen entnehmen zu können, stellte die Fa. Herrnbräu GmbH & Co. KG bei der Stadt Ingolstadt (Umweltamt) einen neuen Antrag mit Unterlagen des Instituts Hydroisotop, Schweitenkirchen, um künftig 180.000 m³/a Grundwasser auf dem
Betriebsgelände entnehmen zu können.
Nach § 3 c Satz 1 UVPG – Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung i. V
.m. Nr. 13.3.2 Spalte 2 sowie der Anlage 1 zum UVPG ist für das Vorhaben im
Rahmen einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls unter Berücksichtigung
der Kriterien der Anlage 2 zum UVPG festzustellen, ob das Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann und deshalb die Verpflichtung zur Durchführung einer förmlichen Umweltverträglichkeitsprüfung nach
den Vorschriften des UVPG besteht.
Die allgemeine Vorprüfung durch die Stadt Ingolstadt (Umweltamt) hat ergeben, dass das Vorhaben keiner förmlichen Umweltverträglichkeitsprüfung bedarf, da keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu besorgen
sind. Die Übereinstimmung des Vorhabens mit dem materiellen Umweltrecht
wird unbeschadet dessen im Rahmen des Genehmigungs-verfahrens – ohne
die zusätzlichen, im Wesentlichen verfahrensrechtlichen Anforderungen des
UVPG – überprüft.
Diese Feststellung wird hiermit gemäß § 3 a Satz 2 Halbsatz 2 UVPG bekannt
gegeben. Sie ist nicht selbständig anfechtbar.
Nähere Informationen hierzu können bei der Stadt Ingolstadt, Umweltamt, Rathausplatz 9, 85049 Ingolstadt, Tel. 0841/305-2562, eingeholt werden.
Änderung der Hausmüllabfuhr Maria Himmelfahrt
Wegen des Feiertages Maria Himmelfahrt am Montag, 15.08.2016 verschiebt
sich die Hausmüllabfuhr in der KW 33 ab dem Feiertag generell um einen Tag
nach hinten.
Stadtgebiet mit
Bereitstellservice
Entleerungstag
Datum
reguläre Montagstouren
Dienstag
16.08.2016
reguläre Dienstagstouren
Mittwoch
17.08.2016
reguläre Mittwochstouren
Donnerstag
18.08.2016
reguläre Donnerstagstouren
Freitag
19.08.2016
reguläre Freitagstouren
Samstag
20.08.2016
Herausgegeben vom Presseund Informationsamt
Irgertsheim, Pettenhofen, Mühlhausen, Dünzlau
Mittwoch
17.08.2016
Restmülltonne
Gerolfing (nördl.
Wilhelm-Busch-Str.)
Mittwoch
17.08.2016
Restmülltonne
Umweltamt
Gerolfing (südl.
Wilhelm-Busch-Str.)
Donnerstag
18.08.2016
Restmülltonne
Ing. Kommunalbetriebe AöR
Etting
Donnerstag
18.08.2016
Biotonne
19.08.2016
Biotonne und
Papier
Hagau
Freitag
Oberhaunstadt,
Müllerbadsiedlung
Freitag
19.08.2016
Biotonne
Unterhaunstadt
Samstag
20.08.2016
Biotonne
Seehof
Samstag
20.08.2016
Restmülltonne
−− Nr. 32
Mittwoch, 10. 8. 2016
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Bekanntgaben
Änderung der Hausmüllabfuhr
Sparkasse
Öffentliche Bekanntmachung Steuertermin
Hoch- und Tiefbaureferat
– Widmungen
– Sperrung Fuß- und Radweg
Widmung einer Stichstraße zur
Straße „Im Weiherfeld“
Öffentliche Bekanntmachung zur
Festsetzung der Steuern:
Die Stadtkasse weist auf den Steuertermin am 16.08.2016 hin.
Zur Zahlung sind fällig:
1. Grundsteuer A und B,
in Höhe der durch Bescheid festgesetzten vierteljährlichen Rate.
2. Gewerbesteuer,
in Höhe der durch Bescheid festgesetzten vierteljährlichen Vorauszahlungsrate.
Wichtige Hinweise:
Wird die jeweilige Steuer nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages entrichtet,
entstehen zusätzliche Nebenforderungen wie Mahngebühren und Säumniszuschläge.
Eigentümer-Wechsel:
Gegenüber der Stadt Ingolstadt ist der bisherige Eigentümer für das laufende
Jahr bis einschließlich 31.12. steuerpflichtig („Verkaufs-Jahr“).
Die Steuerpflicht für die Grundsteuer richtet sich ausschließlich nach den Verhältnissen zu Beginn eines Kalenderjahres. Änderungen, wie z.B. Veräußerung
des Grundstücks, die während des Kalenderjahres eingetreten sind, werden
für die Grundsteuer vom n ä c h s t e n Kalenderjahr an durch das Finanzamt
Ingolstadt berücksichtigt (Stichtag = 01. Januar).
Notariell beurkundete Vereinbarungen wegen des Übergangs von Besitz, Nutzen und Lasten aller Art zu einem bestimmten Zeitpunkt ändern nichts an der
Steuerpflicht während des laufenden Jahres.
Sofern privatrechtliche Vereinbarungen zwischen Verkäufer und Käufer getroffen wurden, kann der bisherige Eigentümer die Grundstückslasten (Steuern
und Abgaben) vom neuen Eigentümer fordern.
Nur bezüglich der Abfall-, Straßenreinigungs- und Niederschlagswassergebühren ist eine Umschreibung während des laufenden Jahres möglich. Wenden
Sie sich bitte an das Ingolstädter Kommunalunternehmen, Tel. 305-3334. Um
den Zahlungsverkehr im Besteuerungsverfahren zu vereinfachen, weisen wir
auf die Möglichkeit zur Teilnahme am SEPA-Lastschrift-Einzugsverfahren hin.
Erklärungen können nur schriftlich im Original, per e-mail oder Fax unter
Verwendung des SEPA-Lastschriftmandats, abrufbar unter www.ingolstadt.de
Formularcenter im Bürgerportal, bei der Kämmerei, Sachgebiet Steuern, 85047
Ingolstadt, eingereicht werden (e-mail: [email protected] oder FAX
0841/305-1359). Telefonische Mitteilungen können leider nicht berücksichtigt werden.
Konten der Stadtkasse:
- Sparkasse Ingolstadt
IBAN DE48 7215 0000 0000 0009 27 BIC BYLADEM1ING
- RaiBa Ingolstadt-Pfaffenhofen-Eichstätt EG
IBAN DE86 7216 0818 0000 7063 29 BIC GENODEF1INP
- Postbank München
IBAN DE35 7001 0080 0019 2008 09 BIC PBNKDEFF700
Die in der Stadt Ingolstadt, Regierungsbezirk Oberbayern, gelegene Stichstraße zur Straße „Im Weiherfeld“, wird mit Wirkung vom 01.09.2016 als
Ortsstraße gewidmet und der Straße „Im Weiherfeld“ zugeschlagen. Die
zu widmende Fläche ist im Lageplan gekennzeichnet.
Die Widmungsverfügung kann bei der Stadt Ingolstadt, Technisches Rathaus, Zimmer 402, im 4. Stock, eingesehen werden.
Widmung einer Stichstraße zur „Aufeldstraße“
Die in der Stadt Ingolstadt, Regierungsbezirk Oberbayern, gelegene Stichstraße zur „Aufeldstraße“, wird mit Wirkung vom 01.09.2016 als Ortsstraße
gewidmet und der „Aufeldstraße“ zugeschlagen. Die zu widmende Fläche ist
im Lageplan gekennzeichnet.
Die Widmungsverfügung kann bei der Stadt Ingolstadt, Technisches Rathaus,
Zimmer 402, im 4. Stock, eingesehen werden.
Sperrung Fuß- und Radweg
Wegen der Baumaßnahme Neubau einer Einfeldturnhalle auf dem Schulgelände Auf der Schanz wird der Fuß- und Radweg zwischen Auf der
Schanz und Oberer Graben in der Zeit vom 16.08.16 bis vorraussichtlich
Ende 2017 gesperrt.
Die Umleitung erfolgt
- Von Von-der-Tann-Straße kommend über die Jesuitenstraße zum Oberen Graben
- Von Auf der Schanz über die Harderstraße zum Oberen Graben
- Von der Neubaustraße bzw Gymnasiumstraße kommend über den Oberen Graben, Harderstraße zur Auf der Schanz
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Ab 04.08.2016
bis November 2017
Hochbauamt, Stadt Ingolstadt
Spitalstraße 3
85049 Ingolstadt
Neubau Einfeldturnhalle
Schulgelände Auf der Schanz 28
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Unterbrunnenreuth, Spitalhof
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Dieser Plan ist urheberrechtlich geschützt. Bei
Weiterverwendung (auch auszugsweise) ist DFZ Architekten
GmbH zu vermerken.
Alle Maßangaben sind auf der Baustelle zu prüfen !
Dichtlagen / Folien und Thermostop-Elemente sind zeichnerisch
nicht vollständig dargestellt.
Metall-/Holzbauteile nach statischer Dimensionierung des AN.
Die dargestellten Abmaße sind Mindest-Abmessungen,
Änderungen sind nur nach Freigabe durch den Architekten
möglich.
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