Allgemeine Regeln für die Verkäufer: Sie bringen uns Ihre Verkaufsartikel - wir sortieren die Artikel und verkaufen diese - Sie holen die nicht verkauften Artikel und Ihren Verkaufserlös wieder ab. Damit wir Ihnen diesen Service anbieten können, sind einige Dinge zu beachten, die wir im Folgenden erklären: Eine Verkaufsnummer bekommen Sie, indem Sie uns an dem auf der Homepage angegebenem Termin anrufen. SMS und Nachrichten auf der Mailbox werden nicht berücksichtigt. Bitte melden Sie sich unter [email protected] ab wenn Sie doch nicht teilnehmen können. Die Handynummer ist nur für den Zeitraum der Nummernvergabe aktiviert. Fragen beantworten wir Ihnen ebenfalls unter dieser Adresse. Verkauft werden kann alles rund ums Kind, z. B. Erstausstattung, Bekleidung, Schuhe (max. 5 Paar pro Verkaufsnummer), Spielzeug für drinnen und draußen, Bücher, CDs, DVDs, Sportartikel jeder Art... Die Artikel müssen sauber, heil und in einem verkaufsfähigen Zustand sein. Bitte überprüfen Sie Puzzle und Spiele auf ihre Vollständigkeit! Nicht verkauft werden Umstandsmode, Stofftiere, Socken und Unterwäsche (mit Ausnahme von Babybodies und original verpackten Teilen), VHS-Kassetten und verschmutzte oder beschädigte Teile. Wir behalten uns vor, Artikel die nicht der Saison entsprechen gegebenenfalls nicht auszupacken. Pro Verkaufsnummer können zur Frühlingsbörse max. 2 und zur Herbstbörse max. 3 Umzugskartons (oder stabile Kunststoffkisten) angeliefert werden. Bananenkisten, Taschen, Klappboxen, Koffer etc. werden nicht angenommen! Die einzelnen Artikel etikettieren Sie bitte folgendermaßen: Binden Sie an jedem Verkaufsartikel ein gut lesbares und gut sichtbares Schild (nicht laminiert) fest. Dieses muss mit der Verkaufsnummer (eingekreist), der Kleidungsgröße und dem Preis versehen sein. Eine Vorlage um Etiketten auszudrucken finden Sie auf unserer Homepage. Verwenden Sie dickeres Papier in einer hellen Farbe und einen gut lesbaren Stift. Benutzen Sie Band das nicht leicht reißt (also kein Nähgarn), bewährt hat sich Kräuselband oder dünne Paketschnur. Verwenden Sie keine aufgeklebten Schilder auf Kleidungsstücken und keine Tackernadeln, keine Kabelbinder, keine Sicherheitsnadeln, kein Tesa etc. Spielsachen, Bücher, Cds etc. können auch mit (leicht ablösbaren) Kreppband ausgezeichnet werden. Verpacken Sie alle Artikel so, dass keine Einzelteile abhanden kommen können (z.B. Frischhaltefolie über Rahmenpuzzle, Brettspiele und andere Schachteln mit Band verschnüren). Verkaufspreise müssen auf 10 Cent gerundet sein, also z.B. € 0,50 nicht € 0,55. Sie helfen uns sehr, wenn Sie Ihre Sachen schon nach Kleidung und Spielzeug sortieren. Spielzeug (incl. Bücher und CDs), Schuhe, Sportsachen, Regenklamotten und Babybedarf jeglicher Art (auch Kleidung bis Größe 80, getrennt nach Größen, siehe unten bei Kleidung) können in einen Karton. Kleidung ab Größe 86 kommt in einen separaten Karton. Die einzelnen Größen müssen dabei im Karton entsprechend voneinander getrennt gestapelt werden (z.B. Packpapier zwischen die Schichten). Schreiben Sie auf den Karton ob es sich um Kleidung oder Spielzeug handelt. Außerdem beschriften Sie Ihre Kartons bitte an mindestens einer Stirn- und einer Längsseite (also zweimal je Karton) mit Ihrer Verkaufsnummer. Verwenden Sie dazu einen dicken, gut lesbaren Stift oder einen Aufkleber, ca. DinA5. Abgabe der Verkaufsartikel: Am Donnerstag vor der Veranstaltung von 17:00 – 18:30 Uhr im Sportheim Abholung der nicht verkauften Sachen und Auszahlung der Einnahmen: Am Sonntag nach der Veranstaltung von 17:00 bis 18:00 Uhr im Sportheim (unten). Artikel die keiner Verkaufsnummer zugeordnet werden können, werden gesammelt und bei der Kartonrückgabe im Abholbereich ausgestellt. Von Ihren Einnahmen erhalten Sie 85 % ausgezahlt. 15 % der Einnahmen gehen als Spende an den Förderverein Groß Vollstedt zugunsten der Kinder im Kindergarten (http://www.amt-nortorferland.de/kiga-gv.html) und der Schule in Groß Vollstedt (http://www.grundschule-grossvollstedtemkendorf.de) Für beschädigte, abhanden gekommene oder entwendete Sachen können wir keine Haftung übernehmen. Bei Abgabe Ihrer Sachen bitten wir Sie, dies durch Ihre Unterschrift anzuerkennen.
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