Allgemeine Regeln - Amt Nortorfer Land

Allgemeine Regeln für die Verkäufer:
Sie bringen uns Ihre Verkaufsartikel - wir sortieren die Artikel und verkaufen diese - Sie holen die
nicht verkauften Artikel und Ihren Verkaufserlös wieder ab.
Damit wir Ihnen diesen Service anbieten können, sind einige Dinge zu beachten, die wir im
Folgenden erklären:
Eine Verkaufsnummer bekommen Sie, indem Sie uns an dem auf der Homepage angegebenem
Termin anrufen. SMS und Nachrichten auf der Mailbox werden nicht berücksichtigt.
Bitte melden Sie sich unter [email protected] ab wenn Sie doch nicht teilnehmen
können. Die Handynummer ist nur für den Zeitraum der Nummernvergabe aktiviert.
Fragen beantworten wir Ihnen ebenfalls unter dieser Adresse.
Verkauft werden kann alles rund ums Kind, z. B. Erstausstattung, Bekleidung, Schuhe (max. 5
Paar pro Verkaufsnummer), Spielzeug für drinnen und draußen, Bücher, CDs, DVDs, Sportartikel
jeder Art...
Die Artikel müssen sauber, heil und in einem verkaufsfähigen Zustand sein.
Bitte überprüfen Sie Puzzle und Spiele auf ihre Vollständigkeit!
Nicht verkauft werden Umstandsmode, Stofftiere, Socken und Unterwäsche (mit Ausnahme von
Babybodies und original verpackten Teilen), VHS-Kassetten und verschmutzte oder beschädigte
Teile.
Wir behalten uns vor, Artikel die nicht der Saison entsprechen gegebenenfalls nicht auszupacken.
Pro Verkaufsnummer können zur Frühlingsbörse max. 2 und zur Herbstbörse max. 3
Umzugskartons (oder stabile Kunststoffkisten) angeliefert werden.
Bananenkisten, Taschen, Klappboxen, Koffer etc. werden nicht angenommen!
Die einzelnen Artikel etikettieren Sie bitte folgendermaßen:
Binden Sie an jedem Verkaufsartikel ein gut lesbares und gut sichtbares Schild (nicht laminiert)
fest.
Dieses muss mit der Verkaufsnummer (eingekreist), der Kleidungsgröße und dem Preis versehen
sein. Eine Vorlage um Etiketten auszudrucken finden Sie auf unserer Homepage.
Verwenden Sie dickeres Papier in einer hellen Farbe und einen gut lesbaren Stift.
Benutzen Sie Band das nicht leicht reißt (also kein Nähgarn), bewährt hat sich Kräuselband oder
dünne Paketschnur.
Verwenden Sie keine aufgeklebten Schilder auf Kleidungsstücken und keine Tackernadeln, keine
Kabelbinder, keine Sicherheitsnadeln, kein Tesa etc.
Spielsachen, Bücher, Cds etc. können auch mit (leicht ablösbaren) Kreppband ausgezeichnet
werden.
Verpacken Sie alle Artikel so, dass keine Einzelteile abhanden kommen können (z.B.
Frischhaltefolie über Rahmenpuzzle, Brettspiele und andere Schachteln mit Band verschnüren).
Verkaufspreise müssen auf 10 Cent gerundet sein, also z.B. € 0,50 nicht € 0,55.
Sie helfen uns sehr, wenn Sie Ihre Sachen schon nach Kleidung und Spielzeug sortieren.
Spielzeug (incl. Bücher und CDs), Schuhe, Sportsachen, Regenklamotten und Babybedarf jeglicher
Art (auch Kleidung bis Größe 80, getrennt nach Größen, siehe unten bei Kleidung) können in einen
Karton.
Kleidung ab Größe 86 kommt in einen separaten Karton. Die einzelnen Größen müssen dabei im
Karton entsprechend voneinander getrennt gestapelt werden (z.B. Packpapier zwischen die
Schichten).
Schreiben Sie auf den Karton ob es sich um Kleidung oder Spielzeug handelt.
Außerdem beschriften Sie Ihre Kartons bitte an mindestens einer Stirn- und einer Längsseite (also
zweimal je Karton) mit Ihrer Verkaufsnummer. Verwenden Sie dazu einen dicken, gut lesbaren
Stift oder einen Aufkleber, ca. DinA5.
Abgabe der Verkaufsartikel:
Am Donnerstag vor der Veranstaltung von 17:00 – 18:30 Uhr im Sportheim
Abholung der nicht verkauften Sachen und Auszahlung der Einnahmen:
Am Sonntag nach der Veranstaltung von 17:00 bis 18:00 Uhr im Sportheim (unten).
Artikel die keiner Verkaufsnummer zugeordnet werden können, werden gesammelt und bei der
Kartonrückgabe im Abholbereich ausgestellt.
Von Ihren Einnahmen erhalten Sie 85 % ausgezahlt. 15 % der Einnahmen gehen als Spende an den
Förderverein Groß Vollstedt zugunsten der Kinder im Kindergarten (http://www.amt-nortorferland.de/kiga-gv.html) und der Schule in Groß Vollstedt (http://www.grundschule-grossvollstedtemkendorf.de)
Für beschädigte, abhanden gekommene oder entwendete Sachen können wir keine Haftung
übernehmen. Bei Abgabe Ihrer Sachen bitten wir Sie, dies durch Ihre Unterschrift anzuerkennen.