Amtsblatt - Kreis Soest

Amtsblatt
für den Kreis Soest
7. Jahrgang
Soest, 05. August 2016
Nummer
07
Öffentliche Bekanntmachung
Hinweisbekanntmachung zur Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes „KDVZ
Citkomm“
Die Verbandsversammlung der KDVZ Citkomm hat in ihrer Sitzung am 16.12.2015 die 9. Änderung
zur Neufassung der Verbandsatzung vom 15.12.1997 beschlossen. Die Änderung ist im Amtsblatt für
den Regierungsbezirk Arnsberg Nr. 3/2016 vom 23.01.2016 unter der lfd. Nr. 53 auf den Seiten 20
und 21 bekannt gemacht worden. Die Satzungsänderung ist am 01.01.2016 in Kraft getreten.
Auf die Bekanntmachung wird hiermit nach § 11 Abs. 1 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) hingewiesen.
Soest, 5. August 2016
KREIS SOEST – DIE LANDRÄTIN
I.A., gez. Weinstock
Öffentliche Bekanntmachung
Antrag des Kreises Soest, Hoher Weg 1- 3, 59494 Soest, auf Plangenehmigung nach § 68 Wasserhaushaltsgesetz für die kleinräumige naturnahe Umgestaltung der Möhne von Gewässerkilometer 24,6 bis km 24,85, östlich von Möhnesee-Völlinghausen an der Grenze zum Gebiet
der Stadt Warstein
hier: Bekanntgabe des Ergebnisses der standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls nach §
3 a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
Der Kreis Soest beantragte bei mir die Genehmigung gemäß § 68 Wasserhaushaltsgesetz zur kleinräumigen naturnahen Umgestaltung der Möhne von Gewässerkilometer 24,6 bis km 24,85, östlich
von Möhnesee-Völlinghausen an der Grenze zum Gebiet der Stadt Warstein
Für die Maßnahme ist nach Nr. 13.18.2 in Anlage 1 zum UVPG in der zurzeit geltenden Fassung eine
standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls erforderlich. Ich stelle fest, dass das Vorhaben keine
Herausgeberin:
Die Landrätin des Kreises Soest
Hoher Weg 1-3, 59494 Soest
Telefon: 02921 30-2249
E-Mail: [email protected]
Das Amtsblatt liegt kostenlos zur Mitnahme aus
im Kreishaus und seinen Nebenstellen sowie bei
den Stadt- und Gemeindeverwaltungen im Kreis
Soest. Einzelbezug per Anfrage über die Geschäftsstelle des Kreistages möglich.
Verantwortlich für den Inhalt:
Landrätin Eva Irrgang
Amtsblatt im Internet: www.kreis-soest.de
(klicken Sie auf Politik+Verwaltung > Verwaltung
> Bekanntmachungen+Ortsrecht > Amtsblatt)
Erscheinungsweise:
monatlich oder nach Bedarf
Druck:
Hausdruckerei Kreisverwaltung Soest
Topographisches Landeskartenwerk vervielfältigt
und veröffentlicht mit Genehmigung der Landrätin des Kreises Soest - Abteilung Liegenschaftskataster und Vermessung
Seite 2 - Amtsblatt für den Kreis Soest - Nr. 07/2016 – 05.08.2016
erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann, die nach § 12 UVPG zu berücksichtigen
wären. Das Vorhaben bedarf daher keiner Umweltverträglichkeitsprüfung.
Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar.
Soest, den 25.07.2016
KREIS SOEST – DIE LANDRÄTIN
Untere Wasserbehörde
Im Auftrag
gez. Mihatsch