Amtsblatt für den Kreis Soest 7. Jahrgang Soest, 05. August 2016 Nummer 07 Öffentliche Bekanntmachung Hinweisbekanntmachung zur Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes „KDVZ Citkomm“ Die Verbandsversammlung der KDVZ Citkomm hat in ihrer Sitzung am 16.12.2015 die 9. Änderung zur Neufassung der Verbandsatzung vom 15.12.1997 beschlossen. Die Änderung ist im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Arnsberg Nr. 3/2016 vom 23.01.2016 unter der lfd. Nr. 53 auf den Seiten 20 und 21 bekannt gemacht worden. Die Satzungsänderung ist am 01.01.2016 in Kraft getreten. Auf die Bekanntmachung wird hiermit nach § 11 Abs. 1 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) hingewiesen. Soest, 5. August 2016 KREIS SOEST – DIE LANDRÄTIN I.A., gez. Weinstock Öffentliche Bekanntmachung Antrag des Kreises Soest, Hoher Weg 1- 3, 59494 Soest, auf Plangenehmigung nach § 68 Wasserhaushaltsgesetz für die kleinräumige naturnahe Umgestaltung der Möhne von Gewässerkilometer 24,6 bis km 24,85, östlich von Möhnesee-Völlinghausen an der Grenze zum Gebiet der Stadt Warstein hier: Bekanntgabe des Ergebnisses der standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3 a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Der Kreis Soest beantragte bei mir die Genehmigung gemäß § 68 Wasserhaushaltsgesetz zur kleinräumigen naturnahen Umgestaltung der Möhne von Gewässerkilometer 24,6 bis km 24,85, östlich von Möhnesee-Völlinghausen an der Grenze zum Gebiet der Stadt Warstein Für die Maßnahme ist nach Nr. 13.18.2 in Anlage 1 zum UVPG in der zurzeit geltenden Fassung eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls erforderlich. Ich stelle fest, dass das Vorhaben keine Herausgeberin: Die Landrätin des Kreises Soest Hoher Weg 1-3, 59494 Soest Telefon: 02921 30-2249 E-Mail: [email protected] Das Amtsblatt liegt kostenlos zur Mitnahme aus im Kreishaus und seinen Nebenstellen sowie bei den Stadt- und Gemeindeverwaltungen im Kreis Soest. Einzelbezug per Anfrage über die Geschäftsstelle des Kreistages möglich. Verantwortlich für den Inhalt: Landrätin Eva Irrgang Amtsblatt im Internet: www.kreis-soest.de (klicken Sie auf Politik+Verwaltung > Verwaltung > Bekanntmachungen+Ortsrecht > Amtsblatt) Erscheinungsweise: monatlich oder nach Bedarf Druck: Hausdruckerei Kreisverwaltung Soest Topographisches Landeskartenwerk vervielfältigt und veröffentlicht mit Genehmigung der Landrätin des Kreises Soest - Abteilung Liegenschaftskataster und Vermessung Seite 2 - Amtsblatt für den Kreis Soest - Nr. 07/2016 – 05.08.2016 erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann, die nach § 12 UVPG zu berücksichtigen wären. Das Vorhaben bedarf daher keiner Umweltverträglichkeitsprüfung. Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar. Soest, den 25.07.2016 KREIS SOEST – DIE LANDRÄTIN Untere Wasserbehörde Im Auftrag gez. Mihatsch
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