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Teilnahmebedingungen Veranstalter der Aktion "Spießer DELUXE Shuttle " ist die LBS Saar, Beethovenstr. 35-­‐39, 66111 Saarbrücken § 1 Aktion 1) Die Aktion wird von der LBS Saar, Beethovenstr. 35-­‐39, 66111 Saarbrücken durchgeführt (im Folgenden "Veranstalter" genannt). Inhalt der Aktion ist die Bereitstellung von Personenbeförderungsmöglichkeiten durch den Veranstalter mittels Shuttle-­‐Bussen. Diese fahren von vorher festgelegten Shuttle-­‐Haltestellen zum Electro Magnetic Festival (welches am 16. Juli 2016 in Völklingen stattfindet) und am 17. Juli 2016 wahlweise um 2:30 Uhr sowie 5 Uhr wieder zurück zu den jeweiligen Haltestellen. Der Veranstalter ist einer der Sponsoren des Electro Magnetic Festival und hat die Erlaubnis des Veranstalters (presented for people) die Aktion durchzuführen. 2) Ein Teilnehmer nimmt an der Aktion teil, indem er sich bis zum 15.07.2016 bis 18.00 Uhr über den Aktionsreiter auf der Facebookseite der LBS Saar anmeldet und sich für den Shuttle-­‐Service registriert. Führt der Teilnehmer die Anmeldung aus und sind zum Zeitpunkt der Anmeldung noch Plätze in den Shuttle-­‐Bussen verfügbar, so wird dem Teilnehmer unverbindlich ein Platz im Shuttle-­‐Bus reserviert. Dem Teilnehmer entstehen hierdurch keine Kosten. Ein Anspruch auf einen Platz im Shuttle-­‐Bus und eine Beförderung wird durch diese Anmeldung nicht begründet. Hin-­‐ und Rückfahrt sind zusammen oder getrennt voneinander buchbar. Zu jeder Buchung wird ein Buchungscode generiert, dieser wird dem Teilnehmer auf seine angegebene Emailadresse zugeschickt. Mit diesem Code kann die Buchung in der App bis zum 8. Juli 2016 geändert werden (andere Linie, andere Haltestelle o.ä.), nach dem 8. Juli 2016 sind keine Änderungen im System mehr möglich. 3) Eine Barauszahlung der Leistung oder die Übertragung an Dritte ist ausgeschlossen. 4) Das Kontingent an Busplätzen ist beschränkt. Jeder Teilnehmer darf nur einmal an der Aktion teilnehmen. 5) Die Aktion endet am 15.07.2016 um 18.00 Uhr bzw. dann, wenn das Kontingent an Busplätzen aufgebraucht ist. Sollte das Kontingent bereits vor dem 15.07.2016 verbraucht sein, so erfolgt auf der Facebook-­‐Seite des Veranstalters ein entsprechender Hinweis. Eine Teilnahme ist dann ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich. § 2 Rahmenbedingungen 1) Die Kontaktaufnahme erfolgt durch die LBS Saar oder ein Unternehmen, welches im Auftrag der LBS Saar handelt. 2) Die Teilnehmer, für welche erfolgreich ein Platz in einem Shuttle-­‐Bus reserviert werden konnte, werden via E-­‐Mail benachrichtigt. 3) Es werden Armbändchen als Fahrkarte für die Shuttle-­‐Busse zur Verfügung gestellt, um zum Electro Magnetic Festival zu gelangen und zurück. Jeder Teilnehmer der sich erfolgreich angemeldet hat bekommt nach Vorzeigen der Registrierung, die via E-­‐Mail zugeschickt wird, im Bus ein Armband als Fahrkarte. Die Teilnehmer, die nur die Rückfahrt in Anspruch nehmen, bzw. gebucht haben, bekommen ihr Armband am Stand der LBS Saar vor dem Festivalgelände in der Zeit von 16 Uhr (16.07.) – 1 Uhr (17.07.). Die Fahrtkarte berechtigt den Teilnehmer einen Shuttle-­‐Bus des Veranstalters in der Weise zu nutzen als der Teilnehmer kostenfrei zum Electro Magnetic Festival befördert wird. Eine Verpflichtung des Teilnehmers die Beförderungsmöglichkeit in Anspruch zu nehmen besteht nicht. Nimmt ein Teilnehmer seine Fahrkarte zum vorher registrierten Termin nicht wahr, verfällt seine Reservierung. Die Inanspruchnahme der Shuttle-­‐Busse des Veranstalters ist für Teilnehmer mit Fahrkarte des Veranstalters kostenfrei. Es besteht keinerlei Verpflichtung für Teilnehmer andere Waren und-­‐ oder Dienstleistungen des Veranstalters in Anspruch zu nehmen. Die Fahrkarte des Veranstalters berechtigt nicht zum Eintritt zum Electro Magnetic Festival sondern nur zur Inanspruchnahme der Shuttle-­‐Busse des Veranstalters. Der Teilnehmer hat dafür selbst Sorge zu tragen eine gültige Eintrittskarte für das Electro Magnetic Festival zu erwerben. 4) Der Veranstalter haftet nicht für den Verlust des Bändchen/der Fahrkarte und gewährt keinen Ersatz. 5) Beschwerden sind unter Angabe der Aktion innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntwerden des Grundes schriftlich an die LBS Saar zu richten. Fernmündlich mitgeteilte oder verspätete Beschwerden können nicht bearbeitet werden. Auf verspätete Beschwerden kann sich der Teilnehmer nicht berufen; die LBS Saar wird im Falle verspäteter Beschwerden von ihrer Leistungspflicht befreit. 6) Für eine Haftung des Veranstalters auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen nach dieser Ziffer 6) folgende Haftungsausschlüsse und Haftungsbegrenzungen: Die Teilnahme an der Aktion erfolgt auf eigenes Risiko. Der Veranstalter haftet unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalters beruht. Ferner haftet der Veranstalter für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichbarkeit des Vertragszwecks gefährdet, oder die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Aktion erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragspartner regelmäßig vertrauen. In diesem Fall haftet der Veranstalter jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Der Veranstalter haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten. Der Veranstalter haftet nicht für zufällig entstandene Schäden. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme von Beschaffenheitsgarantien für die Beschaffenheit eines Produkts und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Sollte die Aktion aufgrund höherer Gewalt nicht stattfinden können, besteht kein Schadensersatzanspruch gegen die LBS Saar. Soweit die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters. § 3 Beschränkungen zur Teilnahme 1) Teilnahmeberechtigt sind alle Personen ab 18 Jahren. 2) Bei einem Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen behält sich die LBS Saar das Recht vor, Personen von der Aktion auszuschließen. 3) Eine Übertragung der Teilnahme bzw. der Fahrkarte/des Armbands an Dritte ist unzulässig. § 4 Vorzeitige Beendigung der Aktion Der Veranstalter weist darauf hin, dass die Verfügbarkeit und Funktion der Aktion nicht gewährleistet werden kann. Die Aktion kann aufgrund von äußeren Umständen oder Zwängen beendet oder entfernt werden, ohne das hieraus Ansprüche der Teilnehmer gegenüber dem Veranstalter entstehen. Der Veranstalter behält sich vor, die Aktion abzubrechen, wenn aus technischen Gründen (z. B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard-­‐ und/oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung der Aktion nicht gewährleistet werden kann. § 5 Datenschutz, Datenverarbeitung und Datenweitergabe Um an der Aktion teilnehmen zu können, ist es unerlässlich, sich zu registrieren. Ein Anspruch auf Registrierung existiert nicht. Der Veranstalter erhebt, verwendet und speichert Ihre personenbezogenen Daten wie z.B. Name und Anschrift ausschließlich im Rahmen der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes der Bundesrepublik Deutschland. Nachfolgend unterrichten wir Sie über Art, Umfang und Zweck der Datenerhebung und Verwendung: Personenbezogene Daten werden ausschließlich zum Zwecke der Abwicklung der Aktion verwendet, es erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte. Die Daten werden nicht verwendet um den Teilnehmern Werbung zukommen zu lassen. Die Löschung der gespeicherten personenbezogenen Daten erfolgt, wenn der Aktionsteilnehmer die Einwilligung zur Speicherung widerruft, wenn ihre Kenntnis zur Erfüllung des mit der Speicherung verfolgten Zwecks nicht mehr erforderlich ist oder wenn ihre Speicherung aus sonstigen gesetzlichen Gründen unzulässig ist. Sie können jederzeit Auskunft über die von Ihnen gespeicherten Daten erhalten. Auch können Sie jederzeit die Einwilligung zur Speicherung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Das Auskunftsverlangen oder der Widerruf ist zu richten an: LBS Saar, Beethovenstr. 35-­‐39, 66111 Saarbrücken, Telefon: (06 81) 3 83-­‐290 E-­‐Mail: service@lbs-­‐saar.de. § 6 Sonstiges 1) Der Teilnehmer erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die im Rahmen der Aktion abgegebenen Kommentare sowie Fotos, die im Rahmen der Aktionen entstehen, räumlich und zeitlich uneingeschränkt für Presse-­‐ und Werbezwecke in Bezug auf die Aktion in allen derzeit bekannten Nutzungsarten im Internet, Print-­‐ und TV-­‐Medien, insbesondere, aber nicht ausschließlich, auf Onlineplattformen wie Facebook oder Youtube unentgeltlich verwendet und veröffentlicht werden können. Diese Einverständniserklärung gilt nur für Teilnehmer, die zum Zeitpunkt der Anmeldung das 18. Lebensjahr vollendet haben. 2) Diese Promotion steht in keiner Verbindung zu Facebook und wird in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert. Facebook wird vom Veranstalter von sämtlichen möglichen Ansprüchen der Teilnehmer freigestellt. Der Empfänger, der vom Teilnehmer bereitgestellten Informationen ist die LBS Saar, Beethovenstr. 35-­‐39, 66111 Saarbrücken 3) Der Veranstalter behält sich ausdrücklich das Recht vor, Teilnehmer, die gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen, von der Teilnahme auszuschließen. 4) Der Haftungsausschluss ist als Teil der Aktion zu betrachten. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieser Teilnahmebedingung der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten und daher unwirksam werden, bleiben die übrigen Teile der Teilnahmebedingungen in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bedingung tritt diejenige gesetzliche Regelung die der unwirksam gewordenen Regelung am nächsten kommt. 5) Die LBS Saar bzw. das zuständige Transportunternehmen (in diesem Fall der Fahrer des Shuttles-­‐Busses) hält sich das Recht vor, Personen, selbst mit gültigem Fahrausweis, nicht zu transportieren, sollten diese sich, nach Ermessen des Entscheiders, nicht in einem entsprechenden Transportzustand befinden. 5) Die LBS Saar ist berechtigt, die Bedingungen einseitig und nach billigem Ermessen (§315) ohne gesonderte Benachrichtigung zu ändern. 6) Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar. 7) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.