Zimmerm Forum Politik EBM-Labor: Der Honorarklau geht weiter ZIMMERMANN RECHNET AB Der Bewertungsausschuss hat am 11. März einem geschickt getarnten Geldabfluss aus 2016 umfangreiche Änderungen beschlos- dem hausärztlichen Sektor zu tun. sen, die sich auf die KBV-Vorgaben zur Ho- Ab dem dritten Quartal 2016 beschleunigt norarverteilung beziehen. Der „ungeübte“ sich dieser Abfluss sogar noch. Indem der Leser dieser Änderungen dürfte Schwierig- Bewertungsausschuss die molekulargene- keiten haben, diese überhaupt zu verstehen. tischen Leistungen (Nrn. 32860 bis 32863 Vielleicht ist das aber gewollt, denn die Än- EBM) vom „Labortopf“ in den „Topf“ für das derungen führen zu einer weiteren Quer- genetische Labor verlagert, wird das den subventionierung fachärztlicher Leistungen Hausärzten entzogene Honorar sogar „in aus dem hausärztlichen Honoraranteil. Sicherheit gebracht“. Abschnitt 7.1 der KBV-Vorgaben sieht näm- Man muss den „Hut ziehen“ vor so viel Cleverness in der KBV-Führung, insbesondere weil in einem anderen Bereich der Geldzogen finanziert werden – und zwar nach strom genau umgekehrt gelenkt wird: dem jeweiligen Anteil, der entsprechend des Kommt es im VergütungsTrennungsfaktors auf den volumen des Grundbetrags hausärztlichen oder fachMehrbedarf müssen „ärztlicher Bereitschaftsärztlichen Bereich entfällt. Haus- und Fachärzte dienst“ zu einem UnterDieser „Labortopf“ ist zwar anteilsmäßig finanzieren. schuss, finanziert diesen über eine Laborquote Q quartalsbezogen die budgetiert, aber nur bis zu entsprechende Zahl der einem Mindestwert in Höhe Vertragsärzte in den von 0,9158 Prozent. Den jeweiligen Versorgungsbereichen. Da in der verbleibenden Mehrbedarf an Geld müssen Regel Hausärzte Bereitschaftsdienste Haus- und Fachärzte anteilsmäßig tragen. übernehmen, finanzieren sie ihr NotdienstDa die Leistungen im „Labortopf“ aber fast honorar etwa zur Hälfte praktisch selbst. ausschließlich Fachärzten unterschiedlicher Hinzu kommt: Wenn noch Portalpraxen in Fachrichtungen zufließen, haben wir es mit Krankenhäusern entstehen, erhöht sich dieser Verlust und wird sich bald schmerzlich am Praxis-Honorar bemerkbar machen. Denn auch die in Portalpraxen erbrachten Leistungen sollen aus dem neuen eigenen Honorartopf für den ambulanten Notdienst bezahlt werden. Übrigens: Bis zum 30. September 2015 sollte nach den zugrunde liegenden Beschlüssen der Bewertungsausschuss prüfen, ob der Mailen Sie Ihre Fragen an die Redaktion unter Grundbetrag „Labor“ anteilig in den [email protected]. ärztlichen und fachärztlichen Grundbetrag Sie erhalten zeitnah eine persönliche Antwort. überführt werden kann. Damit wäre die Allgemein relevante Themen werden veröffentlicht. Transferroute unterbrochen. Passiert ist bisher diesbezüglich nichts! Dr. Gerd W. Zimmermann ist seit 1979 als niederge lassener Allgemeinarzt in Hofheim/Taunus tätig und ebenso lange Mitglied im Deutschen Hausärzte verband. Er ist unser Gebührenordnungsexperte und schreibt regelmäßig für Sie. lich schon jetzt vor: Ein Unterschuss im Grundbetrag „Labor“ muss ggf. quartalsbe- Haben Sie Fragen 14 Der Hausarzt 08/2016 Foto: tilialucida - Fotolia zur Abrechnung und/oder zur Praxisführung? ann Forum Politik rechnet ab NäPA keine Alternative zu VERAH® Wegen beschränkter Ausbildungskapazitäten und des notwendigen zeitlichen Vorlaufs für die Organisation der Fortbildungen, können in nahezu allen Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) zahlreiche nicht-ärztliche Praxisassistentinnen (NäPA) die Ausbildung nicht rechtzeitig abschließen. Stichtag ist der 30. Juni 2016. Etwa 53 Prozent der Praxen mit einer NäPA haben dementsprechend bisher nur eine befristete Abrechnungsgenehmigung. Daher haben sich die Partner des Bundesmantelvertrages (BMV-Ä) darauf geeinigt, die Übergangsregelung für die NäPA in Ausbildung um sechs Monate zu verlängern. Neuer Stichtag ist damit der Nach der aktuell gültigen Delegations-Vereinbarung ist die Genehmigung für eine NäPA auch zu erteilen, wenn nachgewiesen wird, dass die Ausbildung bis zum 30. Juni 2016 abgeschlossen wird. In diesen Fällen ist die Genehmigung bis zum voraussichtlichen Abschluss der Fortbildung nunmehr bis zum 31. Dezember 2016 zu befristen. So gesehen bestätigt sich im Grunde genommen nur, dass es sich bei dieser von der KBV geschaffenen „Figur“ um eine Fehlkonstruktion handelt. Jedenfalls gibt es bei der in den Hausarztverträgen (HZV) etablierten Versorgungsassistentin in der Hausarztpraxis (VERAH®) solche Engpässe nicht. 31. Dezember 2016. Die GOÄ ist (zu Recht) tot? Die Bundesärztekammer (BÄK) hat das Handtuch geworfen: Praktisch „auf den letzten Drücker“ hat sie erkannt, Foto: Woodapple - Fotolia, thumb - iStockphoto dass der vorgelegte GOÄ-Entwurf den Ärzten nicht zugemutet werden kann. Was in erster Linie einen Schlag ins Gesicht für die Verhandler bedeutet, wird nun nach und nach zum Horrorszenario, wenn Details bekannt werden. Im neuen Paragraf 4 der GOÄ heißt es zum Beispiel: „Eine erbrachte oder veranlasste Laborleistung muss in einem medizinisch plausiblen Kausalzusammenhang mit der zu Grunde liegenden Diagnose stehen.“ Im neuen Paragraf 12 findet sich die Regelung „bei Ersatz von Auslagen nach Paragraf 10 den Betrag und die genaue Bezeichnung der Auslage, bei Arzneimitteln den Wirkstoffnamen sowie die konkret verbrauchte Menge. Übersteigt die Summe der Der Hausarzt 08/2016 Rechnet sich eine NäPA überhaupt? Einnahmen Ausgaben (12.851 × 10,27 Cent=) 1.341,14 Euro/Quartal 447,04 Euro/Monat/ 2.741,46 Euro 2.294,42 Euro (Besuche / Monat) 135 × 17,32 Euro = 2.338,20 Euro Gewinn / Monat 43,78 Euro Bei einem Gehalt der Stufe 2 des MFA-Tarifvertrages (5. bis 8. Berufsjahr) müsste die NäPA etwa 135 Hausbesuche im Quartal machen, damit für den Praxisinhaber zumindest ein kleiner „Gewinn“ von 43,78 Euro* und damit Kostenneutralität resultiert. *Berechnungsgrundlage: Höchstwert für die Pauschale nach Nr. 03060 EBM/Quartal und 135 NäPA-Besuche nach Nr. 03062 EBM berechneten Auslagen den Betrag von 50 Euro, sind die Belege über die entstandenen Kosten beizufügen.“ Laborleistungen wären in der neuen GOÄ um 30 bis 50 Prozent abgewertet und würden sowieso keine große Rolle bei der Rechnungstellung mehr spielen. Auch ist es sicherlich kein Problem, den Wirkstoffnamen bei einem Arzneimitteleinsatz anzugeben. Aber woran misst sich „die konkret verbrauchte Menge“? Auseinandersetzungen mit dem Patienten sind hier programmiert, wenn die Kasse die Leistung nicht erstattet. Zudem macht es die Auslagenberechnung deutlich aufwändiger, dass bei einem Gesamtbetrag von 50 Euro „Belege“ (nicht mehr wie bisher alternativ „ein sonstiger Nachweis“) beizufügen sind. 15 Forum Politik Das neue Reha-Formular und seine Folgen Von 1. April 2016 an darf jeder Hausarzt fall oder eine Berufskrankheit vorliegt. eine Reha zu Lasten der Gesetzlichen Bei Rehabilitationsleistungen für Alters- Krankenversicherung (GKV) verordnen. rentner kommt eine Reha in Betracht, Die Leistung wird mit 31,52 Euro nach wenn beispielsweise nach Unfall oder Nr. 01611 EBM innerhalb der gedeckelten Krankheit ein Leben in gewohnter Um- Gesamtvergütung bezahlt (wie in Der gebung erhalten bleiben soll. Ebenso Hausarzt 5,6 berichtet). Ist das Budget zuständig ist die Krankenkasse bei Re- am Quartalsende erschöpft, wird das habilitationsleistungen für Mütter und somit zur Gratisleistung. Väter, Kinder und Jugendliche, wenn es Eine solche medizinische Rehabilitation sich nicht um eine reine Vorsorgeleis- kann bei Patienten erforderlich sein, tung handelt, sondern eine Beeinträchti- wenn krankheits- oder behinderungsbe- gung vorliegt und die Rehabilitation me- dingt nicht nur vorübergehende Beein- dizinisch notwendig ist. trächtigungen der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft bestehen oder drohen. Das kann zum Beispiel bei einer Gonarthrose oder bei einer Herzinsuffizienz der Fall sein. Bei Berufstätigen ist hier die Rentenversicherung zuständig. An der Verordnung dort ändert sich nichts. Das Honorar ist hier etwas niedriger, dafür aber garantiert. Die Krankenkasse ist zuständig, wenn keine Minderung der Erwerbsfähigkeit vorliegt oder droht und kein Arbeitsun- Teil A des neuen Formulars müssen Hausärzte ausfüllen, wenn Ärzte eine Reha-Beratung für ihren Patienten bei dessen Krankenkasse veranlassen wollen. Wenn klar ist, dass die GKV für die Rehabilitationsleistung zuständig ist und sie ggf. auch befürwortet, müssen die Teile B bis D ausgefüllt und an die Krankenkasse übermittelt werden. Das Ausfüllen dieses Formularteils ist aufwändig, weil hier Kontextfaktoren abgefragt werden, die nicht jedem Hausarzt geläufig sein dürften. Deshalb war das Ausfüllen des Formulars bisher an eine spezielle Fortbildung gebunden. Diese Verpflichtung fällt jetzt weg, so dass man diese erhebliche bürokratische Belastung der Praxis nicht mehr durch Nichterwerb der Qualifikation verhindern kann. Die KBV bietet deshalb eine Onlinefortbildung an. Warum der bei der KBV angesiedelte Ausschuss zum Abbau bürokratischer Belastungen in der Praxis diese Neuregelung zugelassen hat, bleibt eines der vielen Geheimnisse der Körperschaft! Neue Obergrenze auch für hausärztliche Psychotherapie Für die Zuschläge 35251, 35252 und 35253 EBM auf psy- biert. Ab 379.713 Punkten entfällt der Zuschlag. chotherapeutische Leistungen des EBM-Kapitels 35.2 hat Halber Tätigkeitsumfang: Die Zuschläge sind berechnungs- der Erweiterte Bewertungsausschuss (EBA) jetzt eine fähig, wenn die Gesamtpunktzahl der abgerechneten GOP Obergrenze beschlossen. Weiterhin gilt, dass Praxen die 35200 bis 35225 in einem Quartal maximal 189.856 Punkte Zuschläge erst ab einer Mindestpunktzahl erhalten. Die Zu- beträgt. Die Abstaffelung um den Faktor 0,5 greift für den schläge können nur abhängig vom Tätigkeitsumfang (voll Bereich zwischen 162.734 bis 189.856 Punkte. bescheids) und mit entsprechender Genehmigung (nach Psychotherapie-Vereinbarung) angesetzt werden. Voller Tätigkeitsumfang: Ärzte erhalten die Zuschläge, sofern ihre Gesamtpunktzahl der abgerechneten GOP 35200 bis 35225 in einem Quartal zwischen 162.734 und 379.712 Punkten liegt. Für den Korridor zwischen 325.468 Punkten bis 379.712 Punkten wird die Bewertung der Zuschläge hal- 16 Formal tritt der Beschluss rückwirkend zum 1. Januar 2012 in Kraft. Die nun in den EBM aufgenommene Obergrenze für die Zuschläge sowie Abstaffelung zwischen Vollauslastung und Obergrenze mit dem Faktor 0,5 findet jedoch erst ab dem 1. April 2016 und somit für die Abrechnungen des zweiten Quartals Anwendung. Die Kassenärztlichen Vereinigungen setzen die Zuschläge automatisch zu. Der Hausarzt 08/2016 Foto: pressmaster - Fotolia oder reduziert – gemäß des Zulassungs-/Genehmigungs-
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