Ausschreibung „Gemeinsam Kiel gestalten“ 2016 – 2019 Fonds für stadtteilbezogene Aufwertung, Nachbarschaft und sicheres Zusammenleben Mit diesem Fonds sollen Projekte und Maßnahmen in Stadtteilen gefördert werden, die eine nachhaltige Aufwertung, eine Förderung Förderung von nachbarschaftlicher Zusammenarbeit und ein sicheres Zusammenleben zum Ziel haben. Anträge Antragsberechtigt sind Ortsbeiräte, Stadtteilinitiativen, Stadtteilinitiativen gemeinnützige tzige Einrichtungen und Vereine. Einzelpersonen können sich mit ihren Vorschlägen an die oben beschriebenen Antragsberechtigten wenden. In begründeten Einzelfällen können auch Wohnungsgesellschaften und Unternehmen gemeinsam mit Statteilinitiativen, gemeinnützigen Einrichtungen oder Vereinen Anträge stellen. Für die Antragstellung ist das dazu daz vorbereitete Formblatt unter www.kiel.de/gestalten /gestalten zu verwenden. Die Fördersumme für ein Projekt beträgt maximal 25.000 Euro. Euro. Es können auch Projekte mit kleineren Fördersummen eingereicht werden. Eine mehrfache Förderung eines Projektes oder einer Maßnahme ist ausgeschlossen. au Fördermittel 2016: 50.000 € 2017: 100.000 € 2018: 300.000 € 2019: 300.000 € Bewilligungsverfahren - Die Anträge sind bis zum 30. September 2016 einzureichen. Diese Frist gilt auch für Anträge, die durch die Ortsbeiräte selbst gestellt werden. Im m Oktober sollen die eingereichten Anträge in den Ortsbeiräten vorgestellt werden. Die jeweilig zuständigen Ortsbeiräte müssen zu den Anträgen eine Empfehlung aussprechen. Die von den jeweils zuständigen Ortsbeiräten empfohlenen Anträge werden von der Verwaltung einer Jury vorgelegt. - - Die Jury besteht aus zehn Personen und wird aus Mitgliedern von Innen- und Umweltausschuss, Bauausschuss und Ausschuss für Soziales, Wohnen und Gesundheit gebildet. Aus den eingegangenen Vorschlägen erarbeitet die Jury einen Beschlussvorschlag für den Innen- und Umweltausschuss. Der Innen- und Umweltausschuss beschließt über die Vergabe der Mittel, nachdem der Ausschuss für Soziales, Wohnen und Gesundheit und der Bauausschuss darüber beraten haben. Die Jury wird die Projekte und Maßnahmen nach folgenden Kriterien bewerten: - Grad der Bürgerbeteiligung bei der Auswahl und Durchführung des Projekts bzw. der Maßnahme. Stärkung der Nachbarschaft/Zusammenarbeit im Stadtteil durch das Projekt bzw. die Maßnahme. Nachhaltigkeit des Projekts bzw. der Maßnahme. Verbesserung der öffentlichen Sicherheit im Stadtteil durch die Erhöhung der Ordnung oder/und Sauberkeit oder/und des Zusammenhalts der Menschen. Innovativer Ansatz des Projekts bzw. der Maßnahme. Ausstrahlung des Projekts bzw. der Maßnahme in den Stadtteil. Übertragbarkeit im Stadtteil oder in andere Stadtteile. Umsetzbarkeit des Projekts bzw. der Maßnahme (einschl. ggf. Genehmigungen und Absprachen mit der Verwaltung). Abgabe der Anträge für 2016 bis zum 30. September 2016 an Schriftlich: Landeshauptstadt Kiel Amt für Kultur und Weiterbildung Pia Behnke Neues Rathaus, Zimmer C 116 Andreas-Gayk-Straße 31 24103 Kiel Per E-Mail: [email protected] ________________________________________________________________________________________ Kontakt: Landeshauptstadt Kiel – Amt für Kultur und Weiterbildung, E-Mail: [email protected]
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