Ausschreibung

Ausschreibung
„Gemeinsam Kiel gestalten“ 2016 – 2019
Fonds für stadtteilbezogene Aufwertung,
Nachbarschaft und sicheres Zusammenleben
Mit diesem Fonds sollen Projekte und Maßnahmen in Stadtteilen gefördert werden, die
eine nachhaltige Aufwertung, eine Förderung
Förderung von nachbarschaftlicher Zusammenarbeit
und ein sicheres Zusammenleben zum Ziel haben.
Anträge
Antragsberechtigt sind Ortsbeiräte, Stadtteilinitiativen,
Stadtteilinitiativen gemeinnützige
tzige Einrichtungen und
Vereine. Einzelpersonen können sich mit ihren Vorschlägen an die oben beschriebenen
Antragsberechtigten wenden.
In begründeten Einzelfällen können auch Wohnungsgesellschaften und Unternehmen
gemeinsam mit Statteilinitiativen, gemeinnützigen Einrichtungen oder Vereinen Anträge
stellen.
Für die Antragstellung ist das dazu
daz vorbereitete Formblatt unter www.kiel.de/gestalten
/gestalten
zu verwenden.
Die Fördersumme für ein Projekt beträgt maximal 25.000 Euro.
Euro. Es können auch Projekte
mit kleineren Fördersummen eingereicht werden. Eine mehrfache Förderung eines
Projektes oder einer Maßnahme ist ausgeschlossen.
au
Fördermittel
2016: 50.000 €
2017: 100.000 €
2018: 300.000 €
2019: 300.000 €
Bewilligungsverfahren
-
Die Anträge sind bis zum 30. September 2016 einzureichen. Diese Frist gilt auch für
Anträge, die durch die Ortsbeiräte selbst gestellt werden.
Im
m Oktober sollen die eingereichten Anträge in den Ortsbeiräten vorgestellt werden.
Die jeweilig zuständigen Ortsbeiräte müssen zu den Anträgen eine Empfehlung
aussprechen.
Die von den jeweils zuständigen Ortsbeiräten empfohlenen Anträge werden von der
Verwaltung einer Jury vorgelegt.
-
-
Die Jury besteht aus zehn Personen und wird aus Mitgliedern von Innen- und
Umweltausschuss, Bauausschuss und Ausschuss für Soziales, Wohnen und
Gesundheit gebildet.
Aus den eingegangenen Vorschlägen erarbeitet die Jury einen Beschlussvorschlag für
den Innen- und Umweltausschuss.
Der Innen- und Umweltausschuss beschließt über die Vergabe der Mittel, nachdem
der Ausschuss für Soziales, Wohnen und Gesundheit und der Bauausschuss darüber
beraten haben.
Die Jury wird die Projekte und Maßnahmen nach folgenden Kriterien bewerten:
-
Grad der Bürgerbeteiligung bei der Auswahl und Durchführung des Projekts bzw. der
Maßnahme.
Stärkung der Nachbarschaft/Zusammenarbeit im Stadtteil durch das Projekt bzw. die
Maßnahme.
Nachhaltigkeit des Projekts bzw. der Maßnahme.
Verbesserung der öffentlichen Sicherheit im Stadtteil durch die Erhöhung der Ordnung
oder/und Sauberkeit oder/und des Zusammenhalts der Menschen.
Innovativer Ansatz des Projekts bzw. der Maßnahme.
Ausstrahlung des Projekts bzw. der Maßnahme in den Stadtteil.
Übertragbarkeit im Stadtteil oder in andere Stadtteile.
Umsetzbarkeit des Projekts bzw. der Maßnahme (einschl. ggf. Genehmigungen und
Absprachen mit der Verwaltung).
Abgabe der Anträge für 2016 bis zum 30. September 2016 an
Schriftlich:
Landeshauptstadt Kiel
Amt für Kultur und Weiterbildung
Pia Behnke
Neues Rathaus, Zimmer C 116
Andreas-Gayk-Straße 31
24103 Kiel
Per E-Mail:
[email protected]
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Kontakt: Landeshauptstadt Kiel – Amt für Kultur und Weiterbildung, E-Mail: [email protected]