Lehrabend 29.07.2016 - Schiedsrichter

01.08.2016
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Lehrabend 29.07.2016
Regel 3 + Regeländerungen 2016/2017
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Hinweise zur Passkontrolle
Bestätigungskarte bei Spielgemeinschaften
Die Bestätigungskarte der Spielgemeinschaft ist dem
Schiedsrichter weiterhin bei jedem Spiel, zusammen mit den
Spielberechtigungen unaufgefordert vorzulegen. Kann diese
Karte nicht vorgelegt werden, so hat der SR eine Meldung
anzufertigen.
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Spielrecht U19-Junioren bei Herren bzw.
U17-Juniorinnen bei Frauen
A-Junioren des Jahrganges 1998 und B-Juniorinnen des
Jahrganges 2000, können in Herren- bzw.
Frauenmannschaften eingesetzt werden.
Sie unterliegen jedoch weiterhin der Jugendordnung und
dürfen deswegen an einem Tag nur in einem Spiel
eingesetzt werden.
Sie dürfen ab 01.07.2016 in Verbandsspielen eingesetzt
werden wenn das Verbandsspielrecht für 01.08.2016
(Saisonstart Junioren/Juniorinnen) oder früher (Spieler/-in
schon länger beim Verein) eingetragen ist.
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Spielrecht U19-Junioren bei Herren bzw.
U17-Juniorinnen bei Frauen
Jüngere A-Junioren (dies sind im Spieljahr 2016/2017 alle Spieler des
Jahrgangs 1999) können nicht mehr automatisch in
Herrenteams mitwirken. Auch nicht, wenn sie das 18. Lebensjahr (im
Laufe der Rückrunde) vollenden.
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Abgelaufener Vertragsamateur-Status
Der SR bemerkt bei der Passkontrolle dass
der Vertragsstatus bereits abgelaufen ist.
Nun ist der Verein im Vorfeld des Spiels (z.B.
Kontaktaufnahme in der Kabine) darauf
hinzuweisen, denn dieser Spielerpass ist
nicht mehr gültig. Kommt der Spieler zum
Einsatz, ist eine Meldung anzufertigen!
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JFG-Spielerpass Jahrgang 1997
Dieser Spieler scheidet zum 31.07.2016 aus
den Junioren aus und ist fortan nur noch im
Erwachsenenbereich einsetzbar.
Ab dem 01.08. sind JFG-Spielerpässe des
Geburtenjahrgangs 1997 ungültig. Diese
müssen bis dahin auf ihren Stammverein
umgeschrieben werden (Vorgehen analog
nicht ordnungsgemäßer Spielerpass: Hinweis
an den Verein vor dem Spiel und
anschließende Meldung, wenn der Spieler
zum Einsatz kommt).
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Vorlage der Spielberechtigungen
Die Spielberechtigungen für die mitwirkenden Spieler sind bei allen Spielen vor
Spielbeginn dem Schiedsrichter vorzulegen. Für Spieler, für die diese nicht vor dem Spiel
vorgelegt werden kann, ist die Spielberechtigung bis spätestens 15 Minuten nach
Spielende unaufgefordert dem Schiedsrichter vorzulegen.
Die Spielberechtigung ist bei allen Spielen (Erwachsenen- und
Jugendbereich) durch die ordnungsgemäße Spielberechtigungsliste
im SpielPlus (ESB), auf der das Foto (Passbild mit Schulterbereich) des
mitwirkenden Spielers hochgeladen worden ist, nachzuweisen.
Entspricht das Foto nicht den Vorgaben (Passbild mit Schulterbereich), so ist der Verein in der
Übergangsphase formlos darauf hinzuweisen. Ein diesbezüglicher Hinweis an den Spielleiter ist sinnvoll.
Ist der Spieler auf dem Bild nicht identifizierbar, hat der SR eine Meldung zu verfassen und den Verein
davon in Kenntnis zu setzen.
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Alternativ kann die Spielberechtigung
durch…
a) ordnungsgemäßen Spielerpass (aktuelles Lichtbild, Name und
Vorname(n), Geburtsdatum, eigenhändige Unterschrift, Beginn der
Spielberechtigung und eventuell ihre Befristung,
Passnummer/Vereinsnummer, Name des Vereins und Vereinsstempel,
der das Lichtbild mit dem Spielerpass)
b) eine Spielberechtigungsbescheinigung des Verbandes mit einem
Lichtbildausweis (Jugendbereich: Bestätigung der Identität durch den
Mannschaftsverantwortlichen)
c) den Ausdruck der Detail-Spielberechtigung aus Pass-Online mit dem
BFV-Logo in Verbindung mit einem Lichtbildausweis (Jugendbereich:
Bestätigung der Identität durch den Mannschaftsverantwortlichen)
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Alternativ kann die Spielberechtigung
durch…
In den Fällen b + c hat sich im Erwachsenenbereich der Spieler
zugleich persönlich beim Schiedsrichter vorzustellen.
In den Fällen b + c ist im Jugendbereich nur die Identität zu bestätigen,
da ja das Spielrecht bereits durch die Spielberechtigungsbescheinigung des Verbandes bzw. die Detail-Spielberechtigung
Bestätigt ein Mannschaftsverantwortlicher Identität und Spielrecht, ist
der Schiedsrichter verpflichtet, dies mittels Meldung zu vermerken und
den Verein zu informieren(auch in den Fällen b + c im Jugendbereich).
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Alternativ kann die Spielberechtigung
durch…
Keinesfalls kann ein Schiedsrichter zusätzlich die Vorlage der
Spielerpässe verlangen, wenn ein Verein die betreffenden Fotos im
SpielPlus hochgeladen hat.
Kommt ein Jugendspieler bei den Erwachsenen zum Einsatz, gelten die
dortig gültigen Bestimmungen.
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Verhalten bei Nichtvorlage der
Spielberechtigung
… muss der im ESB/Spielbericht eingetragene
Mannschaftsverantwortliche gegenüber dem Schiedsrichter die
Identität und das Spielrecht des Spielers bestätigen. Hierüber hat
der Schiedsrichter eine Meldung zu verfassen.
Im Erwachsenenbereich hat sich der Spieler zusammen mit dem
Mannschaftsverantwortlichen persönlich beim SR vorzustellen.
Eine bloße Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises
ist nicht mehr möglich.
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Spiele ohne Anwendung des ESB
Bei Spielen, bei denen der ESB nicht angewendet werden kann, haben
beide Mannschaften eine Spielerliste (mit Angaben von Rückennummer,
Name, Vorname, Passnummer bzw. Geburtsdatum der am Spiel
teilnehmenden Spieler) oder einen ESB-Ausdruck aus SpielPlus zu erstellen.
Diese/Der Spielerliste/ESB-Ausdruck ist durch den
Mannschaftsverantwortlichen zu unterschreiben (Bestätigung der Richtigkeit
der Angaben) und dem Schiedsrichter vor Spielbeginn vorzulegen.
Ein Spieler, der zu Beginn des Spiels nicht auf der/dem Spielerliste/ESBAusdruck steht, hat sich vor seiner erstmaligen Einwechslung zusammen mit
dem Mannschaftsverantwortlichen persönlich beim Schiedsrichter (an der
Seitenlinie) vorzustellen. Der Schiedsrichter hat diese Person dann nach dem
Spiel auf der Liste zu ergänzen.
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Spiele ohne Anwendung des ESB
Diese Spielerliste/ESB-Ausdruck muss vom Schiedsrichter nach Prüfung der
Angaben im ESB spätestens am folgenden Werktag hochgeladen werden.
Die/Der Spielerliste/ESB-Ausdruck dient nur der Feststellung der am Spiel
teilnehmenden Spieler. Sie ersetzt nicht den Nachweis der
Spielberechtigung.
Sollten für die eingesetzten Spieler am Spielort keine Spielberechtigungen
vorgelegt werden können (z.B. ordnungsgemäßer Spielerpass), hat der SR zu
Hause im ESB die Spielberechtigungen zu prüfen. Für den Fall, dass der SR
dann im Spielplus keine Fotos dieser Akteure vorfindet, muss der SR eine
gesonderte Meldung erstellen.
Alle spielrelevanten Daten und Vorkommnisse (z.B. Aufstellung,
Auswechslungen, Persönliche Strafen) sind vom SR nachzutragen. Die vorab
gespeicherte Aufstellung ist mit der händisch ausgefüllten Spielerliste
abzugleichen und notfalls zu korrigieren.
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Versand von Sonderberichten durch die SR
an die Sportgerichte, Staffelleiter und Vereine
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Versand von Sonderberichten durch die SR
an die Sportgerichte, Staffelleiter und Vereine
Hierbei ist Folgendes zu beachten:
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Versand von Sonderberichten durch die SR
an die Sportgerichte, Staffelleiter und Vereine
1. Der SR setzt hierzu an den betreffenden Positionen einen Haken, um
den Empfänger seiner Meldung auszuwählen. Als potentielle
Empfänger stehen zum Anhaken die 4 Institutionen zur Verfügung,
allerdings nur dann, wenn jeweils ein DFBnet-Postfach hinterlegt ist. Ist
dies nicht der Fall, ist die Checkbox nicht aktiv. Unter „Betreff“ sind
die Spieldaten hinterlegt.
2. Der SR überprüft die automatisierte Email im Textfeld (siehe
Erläuterung unten)
3. Der SR wählt die gespeicherte Meldung aus, die er der Mail beifügen
will, indem er einen Haken setzt
4. Abschließend klickt der SR auf „Versenden“.
Die erfolgreiche Ausführung wird mit einer entsprechenden Meldung im
Kopfbereich quittiert.
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Versand von Sonderberichten durch die SR
an die Sportgerichte, Staffelleiter und Vereine
Automatisierte Email im Textfeld:
Wie wir festgestellt haben, ist von Seiten des DFB ein vordefinierter Text in
dem Tool enthalten, welcher wie folgt wiedergegeben wird und
verändert werden kann (Beispiel):
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Versand von Sonderberichten durch die SR
an die Sportgerichte, Staffelleiter und Vereine
Bis auf Weiteres ist der Text manuell zu bearbeiten und alle privaten Email-Adressen,
sowie die persönlichen Daten des Spielleiters (Staffelleiters), zu entfernen.
Weiter haben wir festgestellt, dass bei dem vorgefertigten Text der SRA1 fehlt und
an seiner Stelle der SRA2 steht. Dieser Fehler wurde bereits an DFB-Medien
weitergegeben.
Der Absender dieser Email ist [email protected]. Der SR erhält eine Kopie an seine
Email-Adresse.
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Fair Play? Hand Drauf!
Auch in Bayern wurde das Begrüßungsritual zur neuen Saison
mit kleinen Gesten des Fair-Plays modifiziert und dem
internationalen Ablauf angeglichen.
Der Schiedsrichter (m/w) und die Mannschaften sammeln sich
an der Seitenlinie.
Der Schiedsrichter führt die Mannschaften aufs Spielfeld.
Die Mannschaften reihen sich jeweils auf der Seite der eigenen
Auswechselbank neben dem Schiedsrichter auf.
Der Spielführer (m/w) der Gastmannschaft führt sein Team zum
Handshake am Schiedsrichter und an der Heimmannschaft
vorbei.
Der Spielführer der Heimmannschaft führt sein Team zum
Handshake am Schiedsrichter vorbei.
Die Seitenwahl wird mit einem Handschlag zwischen den
Spielführern und dem Schiedsrichter beendet.
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Regeländerungen ab kommender Saison
Regeländerung
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Klarstellungen des DFB in Abstimmung mit dem IFAB
1. Ohne sich beim SR angemeldet zu haben, nimmt mit Beginn der 2. Halbzeit
ein Auswechseltorwart am Spiel teil. In der 50. Minute wehrt dieser Torwart
einen Schuss auf das Tor mit der Hand zur Ecke ab. Wie muss der
Schiedsrichter entscheiden?
Antwort: Weiterspielen, Meldung
Begründung: Sinn und Geist der Regel 3, Abschnitt 5, besagen, dass
wenn anstelle eines gemeldeten Spielers ein gemeldeter
Auswechselspieler das Spiel beginnt und der Schiedsrichter über diesen
Wechsel nicht informiert wird, keine Disziplinarmaßnahmen (weder
Spielstrafe noch eine persönliche Strafe) zu verhängen sind, da hier kein
bewusster Versuch unternommen wird, den Schiedsrichter zu täuschen im Gegensatz übrigens zu einem Spieler, der während des laufenden
Spiels seinen Platz mit dem Torwart tauscht (2 Verwarnungen).
Bei einer Auswechslung in der Halbzeitpause wird der eingewechselte Spieler (Feldspieler oder Torwart) zum
spielberechtigten Spieler und es wird analog zu einem Spielertausch vor dem Spiel verfahren (nur Meldung).
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Klarstellungen des DFB in Abstimmung mit dem IFAB
2. Während des laufenden Spiels wirft ein Auswechselspieler einen
weiteren Ball auf das Spielfeld. Der SR unterbricht das Spiel.
Entscheidung?
Antwort: Indirekter Freistoß und Verwarnung
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Klarstellungen des DFB in Abstimmung mit dem IFAB
3. Während des laufenden Spiels wirft ein Auswechselspieler einen weiteren
Ball auf das Spielfeld und trifft einen Gegner. Entscheidung?
Antwort: Indirekter Freistoß und Feldverweis
(Es ist allerdings möglich, dass sich das IFAB damit erneut beschäftigen
wird und hinsichtlich der Spielstrafe nächstes Jahr ggf. eine Anpassung
erfolgt.) In der Saison 2016/17 bleibt es nun jedoch bei der
Spielfortsetzung mit einem indirekten Freistoß.
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Klarstellungen des DFB in Abstimmung mit dem IFAB
4. Nach dem Abpfiff des Schiedsrichters (aber noch auf dem Spielfeld!) teilt
der SR-Assistent dem Schiedsrichter mit, dass ein Verteidiger in seinem
Strafraum einen Gegenspieler kurz vor dem Schlusspfiff getreten hat. Der SRA
hatte dieses Vergehen sofort signalisiert, der SR aber hatte das Fahnenzeichen
vor dem Abpfiff nicht mehr wahrgenommen. Entscheidung?
Antwort: Meldung
Begründung: Grundsätzlich kann eine Entscheidung nicht geändert werden, wenn der
Schiedsrichter das Spiel eindeutig beendet hat. In diesem Fall ist nur noch eine
Meldung möglich, denn einen Feldverweis (mit „Rot“) nach dem Abpfiff sollte
ausschließlich für Vergehen ausgesprochen werden, die sich nach dem Abpfiff und
solange der Schiedsrichter noch auf dem Spielfeld ist ereignen.
Der Schlusspfiff beendet das Spiel in punkto Spielstrafen und persönlicher Strafen für
Vergehen die im Spiel passiert sind, dem Schiedsrichter aber erst nach dem Schlusspfiff
durch den neutralen Assistenten mitgeteilt werden.
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Klarstellungen des DFB in Abstimmung mit dem IFAB
5. Ein Auswechselspieler bereitet sich neben dem eigenen Tor auf einen
Spieleinsatz vor. Als sein Torwart ausgespielt ist und der Ball auf das leere Tor
zurollt, läuft der Auswechselspieler auf das Spielfeld und hält den Ball mit dem
Fuß knapp vor der Torlinie auf. Entscheidung?
Antwort: Strafstoß und Feldverweis
Begründung: Der Vorgang ist dem Bereich „DOGSO“ (Denying an obvious goalscoring
opportunity) zuzuordnen. Man beachte, dass es der Wortlaut der Regel 12 nicht
erfordert, dass ein DOGSO-Vergehen direkt gegen einen Gegner gerichtet sein muss.
Der Geist und die Absicht der Regel 12 besagt, dass eine solche Aktion als extrem
unfair zu bewerten ist und daher in vollem Umfang (sprich: Strafstoß plus Rot)
sanktioniert werden sollte.
Verhindert ein Auswechselspieler ein Tor in dem er auf das Spielfeld läuft und den Ball vor
überschreiten der Torlinie aufhält, erhält dieser einen Feldverweis. Diese Auslegung ist ganz
in unserem Sinne und von vielen Kollegen schon lange gewünscht
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Klarstellungen des DFB in Abstimmung mit dem IFAB
6. Ein Ball wird vom Verteidiger mit dem Fuß zu seinem Torwart zurückgespielt.
Der Torwart verpasst aber zunächst den Ball, läuft ihm dann hinterher und
wehrt ihn knapp vor der Torlinie mit der Hand zur Ecke ab.
Antwort: Indirekter Freistoß
Begründung: Auch dieser Bereich wird vom IFAB diskutiert, sodass der Vorgang künftig
u.U. auch als ein DOGSO-Vergehen eingestuft wird, weil der Torwart durch eine
Regelwidrigkeit ein Tor verhindert. (Gleiches gilt im Übrigen für einen Einwurf zum
eigenen Torwart). In der Saison 2016/17 bleibt es nun jedoch bei der Spielfortsetzung
mit indirektem Freistoß.
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Klarstellungen des DFB in Abstimmung mit dem IFAB
7. Ein Spieler steht im gegnerischen Strafraum in einer Abseitsposition. Kurz
bevor der Flankenball ihn erreichen kann, wird er von einem Verteidiger
umgerissen. Die Abseitsposition und das Haltevergehen ereignen sich also
zeitgleich.
Antwort: Strafstoß, Verwarnung.
Begründung: Grundsätzlich wird das Vergehen bestraft, das schwerer wiegt. Und das
Halten (direkter Freistoß) wird schwerer bestraft als eine Abseitsposition (indirekter
Freistoß), vor allen Dingen wenn das Halten, bzw. die Art des Foulspiels eine
Verwarnung erfordert.
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Klarstellungen des DFB in Abstimmung mit dem IFAB
8. Beim Strafstoß täuscht der Schütze in unsportlicher Weise. Gleichzeitig hatte
sich der Torwart deutlich zu früh von der Torlinie nach vorn bewegt.
Entscheidung?
Antwort: Wiederholung und 2 Verwarnungen
Begründung: Beide Vergehen wiegen gleichermaßen schwer (beide werden schließlich
ja auch mit einer Verwarnung bestraft!) – daher muss der Strafstoß wiederholt werden.
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Klarstellungen des DFB in Abstimmung mit dem IFAB
9. Bei einer Strafstoßausführung läuft ein Verteidiger zu früh in den Strafraum,
gleichzeitig täuscht der Schütze den Torwart in unsportlicher Weise.
Antwort: Indirekter Freistoß und Verwarnung des Schützen.
Begründung: Bei zwei gleichzeitigen Vergehen - und das gilt auch für Vergehen rund um
die Ausführung eines Strafstoßes - wird das schwerere Vergehen geahndet. Das ist in
diesem Fall das unsportliche Täuschen, da es hierfür auch eine Verwarnung geben
muss.
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