Ausschreibung Senioren und Frauen 2 0 1 6 / 2 0 17

Niedersächsischer Fußballverband e. V.
Kreis
Nienburg/Weser
Ein Ball
verbindet
.........................................................................................................................................................
Ausschreibung
Senioren und Frauen
2 0 1 6 / 2 0 17
mit Anhang 1 bis 4
(Stand: 16.07.2016)
................................................................................................................................................
Herausgeber: Spielausschuss des NFV-Kreises Nienburg/Weser
Ausschreibung Senioren und Frauen 2016/17
Inhaltsverzeichnis Ausschreibung
1. Grundlage
2
2. Beiträge, Gebühren
2
3. Auf- und Abstiegsregelung
2
4. Besonderheiten im Spielbetrieb
4
5. Spielpläne, Ansetzungen, Spielverlegungen
7
6. Schiedsrichterbestand, Schiedsrichter-Kostenpool
8
7. Freundschaftsspiele, Sportwochen, Turniere
8
8. Bespielbarkeit des Platzes, Unbespielbarkeit
9
9. Spielausfall-Meldung bei Nichtantritt
10
10. Pflichten des Platzvereins
10
11. Spielbericht, Auswechselspieler, Briefumschlag
10
12. Spielerpässe, Gesichtskontrolle, Verspätungen, SBO-Freigabe
11
13. Spielkleidung, Rückennummern
12
14. Spielergebnisse, Tabellen
12
15. Rahmenspielplan
12
16. Geschäftsstelle, Postzustellung, elektronisches Postfach
12
17. Verwaltungskosten, Rechtsbehelfe, Gebühren
13
18. Fairnesswertung
13
19. Sonstige Hinweise
13
20. Verwaltungs- und Ordnungsmaßnahmen
13
21. Schlussbemerkungen
14
22. Rechtsmittelbelehrung
14
Gebührenordnung
- Anhang 1 -
15
Durchführungsbestimmungen für die Kreispokalspiele
- Anhang 2 -
18
Anschriften Kreisspielausschuß (KSpA)
- Anhang 3 -
20
Rahmenspielpläne
- Anhang 4 -
21
 NFV - Kreis Nienburg/Weser
Seite 1
Stand: 16.07.2016
Ausschreibung Senioren und Frauen 2016/17
Ausschreibung
Durchführungsbestimmungen für den Spielbetrieb auf Kreisebene
einschließlich der Kreispokalspiele im Spieljahr 2016/2017
1.
Grundlage
Für die Durchführung der Pflichtspiele im laufenden Spieljahr haben die Ordnungen und
Durchführungsbestimmungen des DFB, die Fußball- und Hallenfußballregeln, die Satzungen und
Ordnungen des Niedersächsischen Fußballverbandes sowie die nachstehende Ausschreibung (AS)
einschließlich der Anhänge 1 bis 4 Gültigkeit.
2.
Beiträge, Gebühren
Kreispokalwettbewerbe
Der NFV Kreis Nienburg/Weser erhebt für jede Mannschaft, die an einem Kreispokalwettbewerb
teilnimmt, eine Gebühr gemäß Anhang 1 dieser AS.
3.
Auf- und Abstiegsregelung
3.1
3.1.1
Grundsätzliches
Die Grundsätze des Auf- und Abstiegs sind in den § 18 und § 32 sowie dem Anhang 3 der SpO und in
dieser AS geregelt. Ein Aufstiegsverzicht ist nicht möglich.
Die Einreihung einer 1. und 2. Mannschaft des gleichen Vereins in die gleiche Leistungsklasse ist mit
Ausnahme der untersten Leistungsklasse ausgeschlossen.
In der 2. und 3. Kreisklasse können gemäß Kreistagsbeschluss auch zwei untere Mannschaften des
gleichen Vereins in einer Staffel spielen.
3.1.2
3.1.3
3.2
Direkter Aufstieg
Belegt eine Mannschaft einen Tabellenplatz der zum direkten Aufstieg berechtigt, aber erfüllt nicht die
Vorgaben zur Aufstiegsberechtigung, kann diese Mannschaft nicht aufsteigen. Die nächstplatzierte
Mannschaft mit Aufstiegsberechtigung in dieser Staffel erhält das direkte Aufstiegsrecht. Das direkte
Aufstiegsrecht ist nur bis zu der Mannschaft übertragbar, die den 3. Tabellenplatz belegt. Sollten weitere
Aufsteiger erforderlich sein, entscheidet der KSpA.
3.3
Zusätzliche Auf- und Abstiegsspiele
An Spielen zur Ermittlung eines zusätzlichen Auf- oder Absteigers können nur die Mannschaften
teilnehmen, die in den einzelnen Staffeln dieser Leistungsklasse den gleichen Tabellenplatz belegen.
Das Teilnahmerecht geht bei Nichterfüllung der Vorgaben zur Aufstiegsberechtigung automatisch auf die
nächstplatzierte Mannschaft über bis einschließlich 3. Tabellenplatz.
Über weitere Aufsteiger entscheidet der KSpA
3.4
3.4.1
Abstieg
Welche Mannschaften auf die Abstiegsquote in den einzelnen Leistungsklassen / Staffeln anzurechnen
sind, ist in § 34 (4) der SpO geregelt.
Als Termin für die Nichtteilnahme-Erklärung einer Mannschaft für die bisherige Spielklasse gilt der
Sonntag des vorletzten Spieltags. Diese Mannschaft steht damit als vorzeitiger (nicht zusätzlicher)
Absteiger fest und verringert die Anzahl der regulären Absteiger um eine Mannschaft.
Abweichende Regelung zu SpO §34 (5)
Gemäß §18 (4) SpO beträgt die Abstiegsquote minimal 2 Mannschaften pro Staffel. Der KSpA
entscheidet über zusätzliche Auf- und Absteiger zur Erreichung der Sollzahl einer Staffel.
3.4.2
3.4.3
 NFV - Kreis Nienburg/Weser
Seite 2
Stand: 16.07.2016
Ausschreibung Senioren und Frauen 2016/17
3.5
Altersklasse Herren
3.5.1
3.5.1.1
3.5.1.2
3.5.1.3
Leistungsklasse Kreisliga
Sollzahl 16 Mannschaften, 1 Staffel
Absteiger aus der Bezirksliga werden in der Kreisliga aufgenommen.
Aufstiegsplätze
Der Tabellenerste der Kreisliga ist Kreismeister und steigt in die Bezirksliga auf.
Der Tabellenzweite der Kreisliga hat die Möglichkeit über eine Relegationsrunde in die Bezirksliga
aufzusteigen. Einzelheiten zur Relegationsrunde sind der Ausschreibung des NFV Bezirk Hannover für
das aktuelle Spieljahr zu entnehmen.
3.5.1.4 Abstiegsplätze
Die Mannschaften auf den Plätzen 14 bis 16 steigen in die 1. Kreisklasse ab.
3.5.1.5 Zusätzliche Abstiegsplätze
Wenn durch Absteiger aus dem Bezirk die Sollzahl von 16 überschritten würde, müssen weitere
Mannschaften bis zur Erreichung der Sollzahl 16 in die 1. Kreisklasse absteigen.
3.5.1.6 Zusätzliche Aufsteiger in die Kreisliga
Wenn durch Aufsteiger in den Bezirk die Sollzahl von 16 unterschritten würde, wird die Kreisliga durch
zusätzliche Aufsteiger aus der 1. KK bis zur Sollzahl von 16 aufgefüllt.
Bei ungerader Anzahl zusätzlicher Aufsteiger steigt zunächst der Verlierer der Aufstiegsrelegation der
1. Kreisklasse auf, für jeden weiteren Aufsteiger erfolgen Entscheidungsspiele falls erforderlich.
3.5.2
3.5.2.1
3.5.2.2
3.5.2.3
Leistungsklasse 1. Kreisklasse
Sollzahl 28 Mannschaften, 2 Staffeln.
Der Tabellenerste jeder Staffel steigt in die Kreisliga auf.
Die Tabellenzweiten der 1. Kreisklasse Nord und Süd ermitteln in einem Entscheidungsspiel den dritten
direkten Aufsteiger in die Kreisliga.
3.5.2.4 Die regulären Absteiger einer Staffel sind die Mannschaften auf den Tabellenplätzen 13 und 14, die in
die 2. Kreisklasse absteigen. Die Anzahl regulärer Absteiger kann sich gemäß AS 3.4.2 reduzieren.
Wenn durch Mehrabsteiger aus der Kreisliga die Sollzahl von 28 überschritten würde, müssen weitere
Mannschaften bis zur Erreichung der Sollzahl in die 2. Kreisklasse absteigen; ggf. durch entsprechende
Entscheidungsspiele.
3.5.2.5 Wird die Sollzahl durch die bestehende Aufstiegsregelung unterschritten, wird die 1. Kreisklasse bis zur
Sollzahl durch zusätzliche Aufsteiger, die die Voraussetzungen erfüllen, aus der 2. Kreisklasse aufgefüllt.
Bei ungerader Anzahl zusätzlicher Aufsteiger erfolgt ein Entscheidungsspiel.
3.5.3
3.5.3.1
3.5.3.2
3.5.3.3
Leistungsklasse 2. Kreisklasse
Sollzahl 28 Mannschaften, 2 Staffeln.
Der Tabellenerste und -zweite jeder Staffel steigt in die 1. Kreisklasse auf.
Die regulären Absteiger einer Staffel sind die Mannschaften auf den Tabellenplätzen 13 und 14, die in
die 3. Kreisklasse absteigen. Die Anzahl regulärer Absteiger kann sich gemäß AS 3.4.2 reduzieren.
Wenn durch Mehrabsteiger aus der 1. Kreisklasse die Sollzahl von 28 überschritten würde, müssen
weitere Mannschaften bis zur Erreichung der Sollzahl in die 3. Kreisklasse absteigen; ggf. durch
entsprechende Entscheidungsspiele.
3.5.3.4 Wird die Sollzahl durch die bestehende Auf-/Abstiegsregelung unterschritten, wird die 2. Kreisklasse bis
zur Sollzahl durch zusätzliche Aufsteiger, die die Voraussetzungen erfüllen, aus der 3. Kreisklasse
aufgefüllt. Bei ungerader Anzahl zusätzlicher Aufsteiger erfolgt ein Entscheidungsspiel.
3.5.4 Leistungsklasse 3. Kreisklasse
3.5.4.1 Sollzahl 20 bis 28 Mannschaften, 2 Staffeln
3.5.4.2 Gespielt wird mit 9er und 11er Mannschaften. Beim Spielen einer 9er Mannschaft gegen eine 11er
Mannschaft tritt die 11er Mannschaft auch mit nur 9 Spielern an.
3.5.4.3 Kein Aufstieg der 9er Mannschaften.
 NFV - Kreis Nienburg/Weser
Seite 3
Stand: 16.07.2016
Ausschreibung Senioren und Frauen 2016/17
3.5.4.4 Bereits ausgewechselte Spieler können während einer Spielruhe in Höhe der Mittelinie wieder
eingewechselt werden
3.5.4.5 9er Mannschaften nehmen nicht an den Pokalrunden teil.
3.5.4.6 Der Tabellenerste und -zweite jeder Staffel steigt in die 2. Kreisklasse auf unter Berücksichtigung AS
Absatz 3.2.
3.6
3.6.1.
3.6.2
3.6.3
3.6.4
3.6.5
3.6.6
Altersklasse Altherren/Ü32
Sollzahl 20 – 28 Mannschaften, 2 Staffeln.
Gespielt mit 9er und 11er Mannschaften. Beim Spielen einer 9er Mannschaft gegen eine 11er
Mannschaft tritt die 11er Mannschaft auch mit nur 9 Spielern an.
9er Mannschaften nehmen nicht an der Bezirks- und Niedersachsenmeisterschaft teil
9er Mannschaften nehmen nicht am Pokalspielbetrieb teil.
Die 2 Staffelsieger der Kreisligen ermitteln in einem Entscheidungsspiel den Kreismeister.
Die Teilnahme an der Niedersachsenmeisterschaft richtet sich nach der AS des Bezirks.
3.7
3.7.1
3.7.2
3.7.3
3.7.4
Altersklasse Alt-Senioren/Altliga/Ü40
Sollzahl 20- 28 Mannschaften. 2 Staffeln
Gespielt wird mit 7er Mannschaften.
Die 2 Staffelsieger der Kreisligen ermitteln in einem Entscheidungsspiel den Kreismeister.
Die Teilnahme an der Niedersachsenmeisterschaft richtet sich nach der AS des Bezirks.
3.8
Altersklasse Frauen
3.8.1
3.8.1.1
3.8.1.2
3.8.1.3
3.8.1.4
3.8.1.5
Leistungsklasse Kreisliga
Maximale Sollzahl 16 (11er-Mannschaften), 1 Staffel.
Die Mannschaft auf Tabellenplatz 1 der Kreisliga steigt in die Bezirksliga auf.
Die Absteiger aus der Bezirksliga werden in der Kreisliga aufgenommen.
Keine Absteiger
Die Mannschaften der Kreisliga nehmen am Pokalspielbetrieb teil.
3.8.2
3.8.2.1
3.8.2.2
3.8.2.3
Leistungsklasse 1. Kreisklasse
Maximale Sollzahl 16 (7er-Mannschaften), 1 Staffel
Keine Absteiger. Der Staffelsieger wird nach einer Hin- und Rückrunde ermittelt.
7er-Mannschaften nehmen nicht am Pokalspielbetrieb teil.
4.
Besonderheiten im Spielbetrieb
4.1
Spielberechtigung für das Saisonende
Die Spielberechtigung für das Saisonende für Senioren und Frauen wird wie folgt ergänzt:
Spielen die höhere und die untere(n) Mannschaft(en) eines Vereins auf Kreisebene, findet die Regelung
des §10 Abs. 4 SpO für das Saisonende keine Anwendung. Für die Spieler dieser Mannschaften gilt:
Spieler können am Saisonende dann in Pflichtspielen der nächstniederen Mannschaft eingesetzt
werden, wenn sie gem. §10 Abs.2 SpO freigespielt sind (durch das Aussetzen in 2 aufeinander
folgenden und ausgetragenen Pflichtspielen der höheren Mannschaft).
Hinweis:
Diese Regelung gilt nicht für Spieler und Spielerinnen nach einem Einsatz auf Bezirks- oder
Verbandsebene. In diesem Fall findet die Regelung des §10 Abs. 4 SpO Anwendung (kein Freispielen
mehr möglich bis Saison-Abschluss).
 NFV - Kreis Nienburg/Weser
Seite 4
Stand: 16.07.2016
Ausschreibung Senioren und Frauen 2016/17
4.2
4.2.1
Spielgemeinschaften Senioren und Frauen
Der Name des federführenden Vereins einer SG wird im Mannschaftsnamen vorangestellt.
Es sind für Senioren- und Frauen Spielgemeinschaften bestehend aus 3 Vereinen zugelassen.
Frauen:
Grundsätzlich ist kein Aufstieg möglich. Eine Ausnahme kommt dann in Betracht, wenn der Bezirk einem
Aufstieg einer SG zustimmt.
Herren:
Spielgemeinschaften werden nur bis zur 2. Kreisklasse zugelassen.
4.2.2 Spielgemeinschaften Herren
4.2.2.1 Genehmigung einer SG Herren
Die Bildung einer SG wird grundsätzlich über den Meldebogen erfasst. Nachträgliche Anträge zur
Genehmigung einer SG können beim KSpA beantragt werden.
Gemäß SpO §18a dient die Bildung einer SG nicht zum Zweck der Leistungsförderung. Deshalb ist die
Zustimmung zur Bildung einer SG ist immer eine Einzelfallentscheidung des KSpA.
4.2.2.2 Wird eine SG als zusätzliche Mannschaft bei Beibehaltung der Anzahl eigenständiger Mannschaften
beider Vereine gebildet, dann wird diese Mannschaft der untersten Leistungsklasse (3. Kreisklasse)
zugeordnet.
4.2.2.3 Wird eine SG als Zusammenschluss zweier Mannschaften gebildet, dann wird sie grundsätzlich vom
KSpA der höheren der beiden Leistungsklassen der beiden zuvor eigenständigen Mannschaften
zugeordnet.
4.2.2.4 Auf- und Abstieg für eine SG
Eine SG kann nicht in die 1.Kreisklasse aufsteigen.
Aufgrund § 18 Abs. 6 der Spielordnung ist ein Aufstieg nur bis zur Spielklasse unterhalb der Spielklasse
möglich, in der die nächsthöhere Mannschaft des federführenden Vereins spielt.
Erfüllt eine Spielgemeinschaft nicht die Aufstiegsberechtigungen in ihrer Staffel, steigt die nächste
aufstiegsberechtigte Mannschaft auf den folgenden Tabellenplätzen dieser Staffel auf.
4.2.2.5 Für Spieler einer Spielgemeinschaft in einer Spielklasse gelten die Festspielregeln gemäß §10 SpO wie
für eine eigenständige Mannschaft des Vereins in dieser Spielklasse.
4.3
4.3.1
4.3.2
4.3.3
Spielbetrieb Altherren (Ü32)
Es wird mit 11er- und 9er-Mannschaften gespielt. Die Spielzeit beträgt 2 x 35 Minuten
Es dürfen maximal 15 Spieler eingesetzt werden. Bereits ausgewechselte Spieler können während einer
Spielruhe in Höhe der Mittellinie wieder eingewechselt werden.
Ein Spieler ist mit Vollendung des 32. Lebensjahres sofort für die Altherren spielberechtigt.
Diese Spieler können jederzeit in einer Herrenmannschaft aushelfen, ohne sich gegenüber der
Altherrenmannschaft fest zu spielen.
Bei Spielen in verschiedenen Herrenmannschaft gilt § 10 der SpO + AS 4.1.
Bei Spielen in verschiedenen Altherrenmannschaft gilt § 10 der SpO + AS 4.1.
4.4
4.4.1
4.4.2
Spielbetrieb Alt-Senioren (Ü40)
Es wird mit 7er-Mannschaften gespielt. Die Spielzeit beträgt 2 x 30 Minuten.
Es dürfen maximal 11 Spieler eingesetzt werden. Bereits ausgewechselte Spieler können während einer
Spielruhe in Höhe der Mittellinie wieder eingewechselt werden. Zu Spielbeginn müssen mindestens 5
Spieler, von denen einer als Torwart gekennzeichnet sein muss, auf dem Spielfeld sein.
4.4.3
Ein Spieler ist mit Vollendung des 40. Lebensjahres sofort für die Alt-Senioren spielberechtigt. Diese
Spieler können jederzeit in einer Herren-/Altherrenmannschaft aushelfen, ohne sich gegenüber der AltSeniorenmannschaft fest zu spielen.
Bei Spielen in verschiedenen Herrenmannschaft gilt § 10 der SpO + AS 4.1
Bei Spielen in verschiedenen Altherrenmannschaft gilt § 10 der SpO + AS 4.1
Bei Spielen in verschiedenen Altseniorenmannschaft gilt § 10 der SpO + AS 4.1.
 NFV - Kreis Nienburg/Weser
Seite 5
Stand: 16.07.2016
Ausschreibung Senioren und Frauen 2016/17
4.4.4
4.4.9
Gespielt wird auf Kleinfeld mit Kleinfeldtoren (5 x 2 m), die fest im Boden verankert sein müssen. Die
Strafstoßmarken müssen 8 m von den Toren entfernt sein. Die Abmessungen für die Strafräume
betragen 12 m. Die Strafräume/-stoßmarken müssen gekennzeichnet sein. Spielfeldgröße möglichst von
16er zu 16er = ca. 70x55m.
Bei Frei- und Strafstößen beträgt der Mindestabstand der Gegenspieler sieben Meter zum Ball.
Die Abseitsregel ist aufgehoben (es wird ohne Abseits gespielt).
Der Abschlag bzw. der Abstoß darf (sofern keine Abwehrsituation vorliegt) nicht direkt über die Mittellinie
gespielt werden.
Der Schiedsrichter wird vom gastgebenden Verein gestellt. Der Heimverein hat die Pflicht, den
Schiedsrichter rechtzeitig über die Besonderheiten dieser Ausschreibung zu informieren. Es sollte
möglichst ein geprüfter Schiedsrichter dieses Spiel leiten.
Der Mannschaftsführer hat das Recht, die Spielerpässe der gegnerischen Mannschaft zu überprüfen.
4.5
Spielbetrieb Frauen
4.4.5
4.4.6
4.4.7
4.4.8
4.5.1 Alle Spielklassen
4.5.1.1 Für den Frauenfußball gelten die Regelungen der Spielordnung mit den Ergänzungen des Anhanges 1
der SpO. B-Juniorinnen des älteren Jahrgangs und A-Juniorinnen können in allen Frauenmannschaften
ihres Vereins eingesetzt werden. § 10 Abs. 6 der Jugendordnung gilt entsprechend. Die
Altersklasseneinteilung ergibt sich aus § 3 der Jugendordnung.
4.5.1.2 Pokalspiele werden bei unentschiedenem Spielstand nach Ablauf der regulären Spielzeit sofort durch
Elfmeterschießen entschieden. Bei Pokalspielen übernimmt die Heimmannschaft, unter Verzicht des
reisenden Teams auf Reisekosten, die Schiedsrichterkosten. Für das Pokalendspiel erfolgt eine
gesonderte Festlegung.
4.5.2 Leistungsklasse Kreisliga
4.5.2.1 Es wird mit 11er-Mannschaften gespielt. Die Spielzeit beträgt 2 x 45 Minuten.
4.5.2.2 Es können bis zu 6 Spielerinnen ausgewechselt werden. Bereits ausgewechselte Spielerinnen können
während einer Spielruhe in Höhe der Mittellinie wieder eingewechselt werden.
4.5.3 Leistungsklasse 1. Kreisklasse
4.5.3.1 Es wird mit 7er-Mannschaften gespielt. Die Spielzeit beträgt 2 x 40 Minuten.
4.5.3.2 Es können bis zu 5 Spielerinnen ausgewechselt werden. Bereits ausgewechselte Spielerinnen können
während einer Spielruhe in Höhe der Mittellinie wieder eingewechselt werden.
4.5.3.3 Die Mannschaften spielen auf Kleinfeld mit Kleinfeldtoren (5 x 2 m), die fest im Boden verankert sein
müssen. Spielfeldgröße möglichst von 16er zu 16er = ca. 70x55m. Die Strafräume/-stoßmarken (8 m zur
Torlinie) müssen gekennzeichnet sein.
4.6
Spielbetrieb Kreisliga und 1. Kreisklasse Herren
4.6.1
Verwarnung (Gelbe Karte)
Für jeden Wettbewerb gilt („getrennte Zähler“):
Ein Spieler ist nach der fünften Gelben Karte für das nächste Punktspiel im Wettbewerb gesperrt. Erhält
ein Spieler in einem Spieljahr nach einer verwirkten Sperre fünf weitere Verwarnungen, so ist er
wiederum für das nächste Spiel gesperrt. Eine Übertragung auf das nächste Spieljahr erfolgt nicht.
Erhält ein Spieler eine Rote oder Gelb-Rote Karte, wird eine im gleichen Spiel ausgesprochene
Verwarnung nicht registriert.
Die Vereine und Spieler sind für die Einhaltung vorstehender Bestimmungen verantwortlich.
Es wird dringend empfohlen, den Spielbericht unmittelbar nach dem Spiel aufmerksam zu prüfen und
 NFV - Kreis Nienburg/Weser
Seite 6
Stand: 16.07.2016
Ausschreibung Senioren und Frauen 2016/17
sich bei Unklarheiten (z.B. darüber welcher Spieler eine gelbe Karte erhalten hat) umgehend mit der
Staffelleitung in Verbindung zu setzen.
4.6.2
Feldverweis nach zwei Verwarnungen im Spiel (Gelb-Rote Karte)
Erhält ein Spieler in einem Punktspiel eine Gelb-Rote Karte, so ist er für das nächste Spiel (im gleichen
Wettbewerb) gesperrt. Er ist bis zum Ablauf der automatischen Sperre auch für das jeweils
nächstfolgende Punktspiel jeder anderen Mannschaft seines Vereins gesperrt, längstens jedoch bis zum
Ablauf von zehn Tagen.
4.6.3
Festspielregel
Für die automatische Sperre nach 4.6.1 bzw. 4.6.2 gilt verbindlich die Regelung des §10 Absatz (6) der
Spielordnung. Spiele, an denen der Spieler aufgrund einer automatischen Sperre nicht teilnimmt, zählen
nicht zum "Freiwerden" (Festspielregel).
4.6.4
Ein Spieler mit Zweitspielrecht kann bei einer automatischen Sperre durch GK oder GRK im anderen
Verein jederzeit spielen.
4.7
Begrüßungskultur
Für ein faires Miteinander wird für alle Mannschaften eine gemeinsame Begrüßungskultur eingeführt, die
am Spieltag nach folgendem Muster ablaufen soll:
• Begrüßung der gegnerischen Trainer und Mannschaft und Begrüßung und Einweisung des/der
Schiedsrichter(s) durch den Platzverein
• Ca. 10 Minuten vor Spielbeginn „Gesichtskontrollen“ (vorzugsweise in den Umkleidekabinen)
• Gemeinsames Auflaufen der Mannschaften mit dem Schiedsrichter(-gespann)
• Team-Shakehand, inkl. der Trainer nach Vorbild der UEFA-Spiele (Mittelkreis)
• Platzwahl durch Mannschaftsführer und Schiedsrichter (Mittelkreis)
• Teamritual und Spielbeginn
• Nach dem Spiel (der Schiedsrichter kann abweichende Regelungen treffen):
Treffen der Mannschaften, Schiedsrichter und Trainer im Mittelkreis, Ergebnisbekanntgabe,
Sportgruß und Shakehand aller Beteiligten.
5.
Spielpläne, Ansetzungen, Spielverlegungen
5.1
5.1.1
Spielpläne
Grundlage ist der § 27 der SpO. Die herausgegebenen/veröffentlichten Spielpläne, sowie
Spielansetzungen sind für die Vereine und Instanzen verbindlich.
Sollten am letzten Spieltag der Rückrunde zwei oder mehrere Mannschaften noch um den Auf- und
Abstieg spielen, werden die entsprechenden Spiele zeitgleich angesetzt.
Die Festlegung der Spielplätze erfolgt zu Saison-Beginn durch die Vereine im Meldebogen. Die Eingabe
eines Platzes mit einem u.U. willkürlichen Namen (A-Platz, B-Platz) muss aus technischen Gründen
erfolgen, um eine Einteilung durch die spielleitenden Instanzen zu ermöglichen. Um einen reibungslosen
Spielbetrieb sicher zu stellen, ist es zulässig, dass von der Platzwahl zu Saison-Beginn im Verlauf der
Saison abgewichen wird. Dieses Vorgehen ist nicht zu beanstanden.
Die reisende Mannschaft hat sich auf die Gegebenheiten aller zur Verfügung stehenden Spielplätze des
Heimvereins einzustellen (Asche-Plätze und Kunstrasenplätze eingeschlossen).
5.1.2
5.1.3
5.2
5.2.1
5.2.3
Spielverlegungen
Eine Spielverlegung muss bei einem gewünschten vorgezogenen Termin spätestens 10 Tage vor dem
Wunschtermin, ansonsten 10 Tage vor dem bestehenden Termin auf elektronischem Wege über das
DFBnet - online - beantragt werden. Dazu ist die Vereinskennung (PV01037***) erforderlich.
Kosten für Spielverlegungen werden gemäß Anhang 1 dieser AS erhoben.
 NFV - Kreis Nienburg/Weser
Seite 7
Stand: 16.07.2016
Ausschreibung Senioren und Frauen 2016/17
6.
Schiedsrichterbestand, Schiedsrichter-Kostenpool
6.1
Erfüllung des Schiedsrichter-Soll
Grundsätzlich hat jeder Mitgliedsverein zum 01.07. eines Spieljahres für jede seiner gemeldeten
Mannschaften, dem zuständigen Kreisschiedsrichterausschuss einen Schiedsrichter zu melden, der den
Voraussetzungen der Schiedsrichterordnung entspricht und der den erforderlichen Leistungsnachweis zu
erbringen hat (Erfüllung des Schiedsrichter-Soll).
Diese Verpflichtung gilt nur für Spielklassen, bei denen seitens des NFV eine Schiedsrichteransetzung
erfolgt. In der Saison 2015/2016 werden bei der Berechnung des Schiedsrichter-Solls nur die Frauen –
und Herrenmannschaften herangezogen.
Schiedsrichter, die im laufenden Spieljahr ausgebildet werden, können seitens der Mitgliedsvereine bis
zum 01.03. des Spieljahres nachgemeldet werden.
Bei Spielgemeinschaften ist der federführende Verein für die Meldung zuständig.
6.2
Berechnung des Schiedsrichterbestandes
Der für die Erfüllung des Schiedsrichter-Soll erforderliche Leistungsnachweis ist von den durch die
Vereine gemeldeten Schiedsrichtern in dem Zeitraum vom 01.07. bis zum 30.06. des Spieljahres
entsprechend den Anerkennungskriterien in den vom Kreisschiedsrichterausschuss herausgegebenen
„Anweisungen für Schiedsrichter“ zu erbringen.
6.3
Strafen bei Schiedsrichter-Fehlbestand
Nach Ablauf des Spieljahres überprüft der Kreisspielausschuss in Abstimmung mit dem
Kreisschiedsrichterausschuss die Erfüllung des Schiedsrichter-Solls.
Bei Nichterfüllung des Schiedsrichter-Soll wird für jeden fehlenden Schiedsrichter eine Strafe gemäß
Anhang 2 I. Ziffer 11 SpO in Verbindung mit Anhang 1 Punkt 8 dieser AS seitens der zuständigen
spielleitenden Stelle festgesetzt.
Erfüllt ein Verein in dem darauffolgenden Spieljahr das Schiedsrichter-Soll erneut nicht, wird dem Verein
für jeden fehlenden Schiedsrichter zusätzlich zur Geldstrafe ein Punkt abgezogen. Der Punktabzug
erfolgt bei der höchstspielenden Seniorenmannschaft des Vereins im Verbandsgebiet.
6.4
Schiedsrichter-Kostenpool
Die anfallenden Kosten für Heimspiele der Herren Kreisliga und Herren 1. Kreisklasse werden vom
Schatzmeister des NFV-Kreis Nienburg zu 50% der Beiträge für das neue Spieljahr im Voraus am 15.08.
des Jahres eingezogen und weitere 50% am 1.2. des Spieljahres. Zum Saison-Ende erfolgt die
Endabrechnung.
Kostenpool-Beiträge (100%-Wert) für
16er-Staffel:
14er-Staffel:
12er-Staffel:
1.050,00 €
580,00 €
540,00 €
7.
Freundschaftsspiele, Sportwochen, Turniere
7.1
7.1.1
Freundschaftsspiele
Freundschaftsspiele sind vom gastgebenden Verein für seine auf Kreisebene Mannschaft über das
elektronische Postfach beim Staffelleiter möglichst 10 Tage vor dem Spieltermin anzumelden.
Mitgeteilt werden müssen beim Antrag die Namen der Mannschaften mit Angabe der Spielklasse,
Datum, Zeit und Spielort.
Der ausrichtende Verein hat einen ausreichend qualifizierten Schiedsrichter selbst zu suchen und diesen
namentlich bei der Beantragung zu benennen. Dieser wird vom KSA auf entsprechende Qualifikation
 NFV - Kreis Nienburg/Weser
Seite 8
Stand: 16.07.2016
Ausschreibung Senioren und Frauen 2016/17
7.1.2
7.1.3
7.1.4
7.2
7.2.1
überprüft. Kann für ein Spiel kein geeigneter Schiedsrichter gefunden werden, ist vom ausrichtenden
Verein vom Ansetzer für Freundschaftsspiele (des KSA) ein Schiedsrichter anzufordern.
Die Freundschaftsspiele werden grundsätzlich über das DFBnet angesetzt. Die Regelungen für
Pflicht- und Pokalspiele in dieser Ausschreibung gelten daher grundsätzlich auch für
Freundschaftsspiele.
Verstöße seitens der Vereine, deren Spieler und Funktionäre werden im Fall von auf Kreisebene
spielenden Vereinen vom Kreisspielausschuß geahndet und im Fall von auf höherer Ebene spielenden
Vereinen vom dort zuständigen Spielausschuß.
Werden Freundschafts- oder Vorbereitungsspiele nicht angemeldet, so behält sich der Spielausschuss
vor, sämtliche Mannschaften des Vereins (auch Jugend) die Teilnahme an und die Ausrichtung von
Turnieren, Sportwochen und der HKM zu verwehren.
7.2.8
Sportwochen, Turniere
Vereinspokalturniere, Sportwochen, Blitzturniere, Hallenturniere usw. bedürfen einer gesonderten
Genehmigung.
Bei der Anmeldung sind Ausschreibung, Spielpläne und eine Aufstellung der teilnehmenden
Mannschaften mit Spielklassenangabe vorzulegen. Der ausrichtende Verein hat für jedes Spiel einen
ausreichend qualifizierten Schiedsrichter selbst zu suchen und diesen namentlich bei der Beantragung
zu benennen. Dieser wird vom KSA auf entsprechende Qualifikation überprüft. Kann für ein Spiel kein
geeigneter Schiedsrichter gefunden werden, ist vom ausrichtenden Verein vom KSA-Vorsitzenden ein
Schiedsrichter anzufordern. Diese Veranstaltungen sind auf der Grundlage der SpO durchzuführen.
Turniere (Feld und Halle) in denen ein auf Kreisebene spielender Verein der Ausrichter ist, genehmigt
der Kreisspielausschuss. Sie sind spätestens 10 Tage vor dem Beginn beim Vorsitzenden des KSpA
über das elektronische Postfach oder per Post anzumelden. Grundsätzlich findet auf Kreisebene keine
Eingabe der Spiele in das DFBnet statt. Es kommen Spielformulare zum Einsatz.
Turniere (Feld und Halle) in denen ein auf Bezirksebene oder höher spielender Verein der Ausrichter ist,
müssen vom auf dieser Ebene zuständigen Spielausschuß genehmigt werden. Die Anträge sind diesem
spätestens 4 Wochen vor dem Beginn über das elektronische Postfach oder per Post anzumelden.
Die Spielberichte müssen innerhalb von 3 Tagen nach Turnierende an den zuständigen Staffelleiter (des
Spielausschusses, der die Genehmigung ausstellte) gesendet werden. Spielberichte und eingezogene
Pässe werden bei Bedarf dann der spielleitenden Stelle des zuständigen Spielausschusses zugestellt.
Verstöße seitens der Vereine, deren Spieler und Funktionäre werden im Falle von auf Kreisebene
spielenden Vereinen vom Kreisspielausschuß geahndet und im Fall von auf höherer Ebene spielenden
Vereinen vom dort zuständigen Spielausschuß.
Bei Turnieren, bei denen die teilnehmenden Mannschaften mehr als ein Spiel an einem Tag durchführen,
sollte der Turnierspielbericht verwendet werden.
Bei einem „totalen Feldverweis“ oder „besonderen Vorkommnissen“ hat der Schiedsrichter einen
separaten Bericht zu fertigen. Dieser ist der genehmigenden Stelle durch den Schiedsrichter zuzusenden
oder dem Ausrichter nach Spielende zur Zusendung an die genehmigende Stelle zu übergeben. Diese
Zusendung hat innerhalb von 3 Tagen zu erfolgen.
Bei einem „totalen Feldverweis“ ist der Spieler vorgesperrt.
Genehmigungsgebühren gemäß Anhang 1 dieser AS.
8.
Bespielbarkeit des Platzes, Unbespielbarkeit, Platzwahl
8.1
Bei Unbespielbarkeit des Platzes ist nach § 28 SpO und den nachstehenden Regelungen der AS zu
verfahren.
Bei Spielgemeinschaften sind bei Unbespielbarkeit des gemeldeten Platzes auch die Plätze des(r)
Partner(s) der Gemeinschaft auf Bespielbarkeit zu prüfen. Sind auch die Plätze der Partner nicht
bespielbar, ist von allen Plätzen ein Protokoll bzw. eine Bescheinigung des Eigentümers bzw. des zur
Anordnung Berechtigten anzufertigen.
7.2.2
7.2.3
7.2.4
7.2.5
7.2.6
7.2.7
 NFV - Kreis Nienburg/Weser
Seite 9
Stand: 16.07.2016
Ausschreibung Senioren und Frauen 2016/17
8.2
8.3
8.4
8.5
8.6
8.7
8.8
Vom bauenden Verein (Heimverein) sind unmittelbar nach Bekanntwerden zu veranlassen /
benachrichtigen für jedes betroffene Spiel:
1. der Staffelleiter (tel. Benachrichtigung)
2. der Gegner (tel. Benachrichtigung und Email)
3. der angesetzte Schiedsrichter (telefonische Benachrichtigung)
4. der Schiedsrichter-Ansetzer unter Tel.-Nr. 0160-93489310
5. Eingabe im DFBnet
Bei plötzlich eintretender Schlechtwetterlage (Winterwetter, Unwetter) behält sich der KSpA vor,
sämtliche Spiele über das DFBnet abzusetzen.
Bei Sperrung der Plätze durch den Eigentümer bzw. des zur Anordnung Berechtigten für das gesamte
Wochenende ist der Platzverein verpflichtet, dieses unverzüglich nach Bekanntwerden unter Angabe
aller betroffenen Herren-, Altherren-, Altliga- und Frauenspiele anzuzeigen durch Zusendung an einen
Staffelleiter (der die Zusendung an andere Staffelleiter verteilt).
Sollte bei Pflichtspielen der Platz auf Anordnung des Eigentümers bzw. des zur Anordnung Berechtigten
nur für ein Spiel freigegeben werden, so ist dieses auf der Bescheinigung gesondert zu vermerken. Die
Vorrangigkeit ergibt sich aus Anh. 4 der SpO.
Bei längerer Unbespielbarkeit bzw. nicht Verfügbarkeit (z. B. Sperren des Platzes durch die Kommune)
ist nach § 23 (3) der SpO zu verfahren.
Die Anordnung des Eigentümers bzw. des zur Anordnung Berechtigten ist unter Angabe der Gründe
dem Staffelleiter innerhalb von zehn (10) Tagen nach dem Tag, an dem das Spiel hätte ausgetragen
werden sollen, vorzulegen. Ist dieses nicht der Fall erfolgt Wertung gem. § 37 (4) SpO. Wegen der
Wichtigkeit dieser Bescheinigung hat der Platzverein sicherzustellen, dass die Bescheinigung zeitgerecht
eingeht.
Eine Änderung der Spielstätte ist auch kurzfristig möglich. Die reisende Mannschaft hat sich auf die
Gegebenheiten aller zur Verfügung stehenden Sportplätze einzustellen.
9.
Spielausfall-Meldung bei Nichtantritt
9.1
Die Meldung eines Spielausfalls ist nur bei Nichtantritt einer Heimmannschaft vom Gastverein,
ansonsten immer vom Heimverein umgehend nach Bekanntwerden durchzuführen mit Angabe der
Spielnummer:
1. der Staffelleiter (tel. Benachrichtigung)
2. der Gegner (tel. Benachrichtigung und Email)
3. der angesetzte Schiedsrichter (telefonische Benachrichtigung)
4. der Schiedsrichter-Ansetzer unter Tel.-Nr. 0160-93489310
5. Eingabe im DFBnet
Für Emails sind nur die elektronischen Postfach-Adressen des geschlossenen DFBnet zulässig (AS
15.ff).
Ein Spielbericht ist nicht zu erstellen.
Es findet kein Pflicht-Freundschaftsspiel bei Nichtantritt einer Mannschaft statt.
Der Betrag der Geldstrafe für Nichtantritt wird bei Nichtantritt am letzten Spieltag verdoppelt.
9.2
9.3
9.4
9.5
 NFV - Kreis Nienburg/Weser
Seite 10
Stand: 16.07.2016
Ausschreibung Senioren und Frauen 2016/17
10.
Pflichten des Platzvereins
10.1
Bei den Spielen der 1. und 2. Kreisklasse haben die beteiligten Vereine je einen geeigneten
SR-Assistent (LR) zu stellen.
Gemäß § 22 SpO sind eine ausreichende Anzahl Platzordner durch das Tragen von Westen zu
kennzeichnen.
10.2
11. Spielbericht, Auswechselspieler, Briefumschlag
11.1
Spielbericht-Online
11.1.1 Der DFBnet Spielbericht Online (SBO) wird in den Herren, Altherren- und Altsenioren- und
Frauenspielklassen des Kreises an Stelle des bisherigen Spielberichtes in Papierform eingesetzt (§ 12
SpO). Bei den zuvor genannten Mannschaften findet der SBO auch bei den Kreispokalspielen
Anwendung.
Die Nutzung von SBO entbindet nicht von der Meldepflicht der Spielergebnisse durch den Heimverein.
11.1.2 Sollte der SBO aus technischen Gründen am Spielort nicht nutzbar sein, so ist ein Spielbericht in
Papierform zu erstellen. Schuldhaftes Nichtverwenden des SBO wird bestraft.
11.1.3 SBO-Ausdruck oder ein ordnungsgemäß ausgefülltes Spielformular muss dem amtierenden
Schiedsrichter 30 Minuten vor Spielbeginn übergeben werden.
11.1.4 Ist dem Schiedsrichter nach Spielende in angemessener Zeit kein Zugriff auf SBO möglich, dann
überträgt er SBO-Angaben auf den SBO-Ausdruck oder auf das ausgefüllte Spielformular.
11.1.5 Bei Nichtanwendung von SBO muß der SBO-Ausdruck oder das Spielformular dem Staffelleiter
innerhalb von 3 Tagen zugestellt werden.
11.2
Auswechselspieler
11.2.1 Eine Eintragung der Auswechselspieler im Spielbericht vor Spielbeginn kann in allen Spielklassen
erfolgen. Der Schiedsrichter darf einem nicht im Spielbericht aufgeführten Spieler die Teilnahme am
Spiel nicht verweigern. Dieser Spieler ist vom betreffenden Verein spätestens 15 Minuten nach
Spielschluss im Spielformular nachzutragen oder vom Schiedsrichter in SBO nachzutragen. Der
Schiedsrichter erfasst alle Auswechslungen mit Zeitpunkt (nur der ersten Einwechslung eines Spielers,
falls mehrfache Einwechslungen desselben Spielers erlaubt sind) im Spielbericht. Er führt keine
Streichung nicht eingesetzter Auswechselspieler durch.
11.2.2 Sämtliche Auswechselspieler in allen Spielklassen sind mit Markierungshemden zu kennzeichnen auch die bereits ausgewechselten Spieler, sofern sie sich noch im Trikot in Spielnähe befinden.
11.2.3 Bei Spielen der 2. und 3. Kreisklasse können 3 Ersatzspieler eingesetzt werden, welche beliebig oft einund ausgewechselt werden können (bei diesen Spielen wird nur die erste Einwechslung des Spielers mit
Zeitpunkt im SBO dokumentiert).
11.3
Briefumschlag
11.3.1 Falls SBO nicht oder nur unvollständig genutzt werden konnte und der Schiedsrichter Angaben
handschriftlich auf einen Spielbericht (SBO-Ausdruck oder ein Spielformular) übertragen hat, ist dem
Schiedsrichter ein richtig adressierter und ausreichend frankierter Briefumschlag für die Einsendung des
Spielberichts durch einen Verantwortlichen des Platzvereins zu übergeben.
11.3.2 Falls der angesetzte Schiedsrichter nicht erscheint und bei den Spielen der Altliga ist der Platzverein für
die Einsendung des Spielberichts verantwortlich.
12.
Spielerpässe, Gesichtskontrolle, Verspätungen, SBO-Freigabe
12.1
Spielerpässe
Die Spielerpässe sind dem amtierenden Schiedsrichter 30 Minuten vor Spielbeginn unaufgefordert
vorzulegen.
 NFV - Kreis Nienburg/Weser
Seite 11
Stand: 16.07.2016
Ausschreibung Senioren und Frauen 2016/17
Die Nutzung von SBO ersetzt nicht die Passkontrolle.
Spielerpässe verbleiben beim Verein – auch im Fall eines Feldverweises (Rote Karte).
12.2
Unvollständiger oder fehlender Spielerpass
§12 der Spielordnung ist zu beachten, u.a.:
Von teilnehmenden Spielern, die ihre Spielerlaubnis gemäß § 4 Abs. 1 nicht nachweisen können sind
Nachname, Vorname(n), Geburtsdatum und Trikotrückennummer durch den Mannschaftsverantwortlichen in den Spielbericht einzutragen. Der Spieler hat persönliche Angaben mit einem gültigen
Lichtbildausweis nachzuweisen.
Bei teilnehmenden Spielern, deren Spielerpass nicht die Daten und Erkennungsmerkmale gemäß § 4
Abs. 2 der Spielordnung enthält, erfolgt ein schriftlicher Hinweis durch den Schiedsrichter im
Spielbericht.
Eine durch den Schiedsrichter im Spielbericht vermerkte Unvollständigkeit des Spielerpasses oder
dessen Fehlen wird durch die spielleitende Stelle nach wie vor durch eine Geldstrafe sanktioniert.
12.3
Gesichtskontrolle
Eine Gesichtskontrolle (Vergleich-Spielerpass-Spieler) muss ca. 10 Minuten vor Spielbeginn
(vorzugsweise in den Umkleidekabinen) durchgeführt werden.
12.4
Verspätungen
Bei nicht rechtzeitigem Antreten einer Mannschaft besteht für die gegnerische Mannschaft und den
angesetzten Schiedsrichter eine Wartepflicht von 45 Minuten (§ 36 (2) der SpO).
12.5
Bearbeitung Spielbericht-Online durch den Schiedsrichter
Nach dem Spielschluss sind noch am Spielort durch den Schiedsrichter die Teile 1 und 2 des Berichtes
spätestens eine Stunde nach Spielende zu vervollständigen. In Abstimmung mit den
Mannschaftsverantwortlichen beider Mannschaften werden die Torschützen und Zeiten eingegeben. Der
ggf. erforderliche Sonderbericht kann später hochgeladen werden.
13.
Spielkleidung, Rückennummern
13.1
Spielkleidung
Ist die Spielkleidung zweier Mannschaften gleich oder ähnlich, so muss die anreisende Mannschaft für
unterschiedliche Spielkleidung Sorge tragen (§21 SpO (2)).
13.2
Rückennummern
Alle Mannschaften mit Ausnahme der Altliga müssen in Trikots mit Rückennummern antreten. Tragen
Spieler Rückennummern, müssen diese im Spielbericht eingetragen werden. Die Rückennummern der
Spieler müssen mit denen im Spielbericht übereinstimmen.
14.
Spielergebnisse, Tabellen
14.1
Grundlage
Für die Meldung von Spielausfällen, Ergebnissen und das Nichtantreten einer Mannschaft ist das
DFBnet in allen Alters- und Leistungsklassen verbindlich vorgeschrieben (siehe auch § 27 SpO). Für die
rechtzeitige Ergebnismeldung ist jeweils der gastgebende Verein verantwortlich. Bedienungsanleitung
und Nutzerhinweise hierzu finden die Vereine auf der Homepage www.dfbnet.de.
14.2
Spielergebnisse
Die Punkt-, Pokal- und Freundschaftsspielergebnisse sind am Spieltag umgehend, spätestens jedoch bis
1 Stunde nach Spielschluss ausgehend von der im DFBnet ausgewiesenen Anstoßzeit zu melden.
14.2.1 Für die rechtzeitige Ergebnismeldung bzw. die Meldung des Nichtantretens einer Mannschaft ist jeweils
der Platzverein verantwortlich.
 NFV - Kreis Nienburg/Weser
Seite 12
Stand: 16.07.2016
Ausschreibung Senioren und Frauen 2016/17
14.2.2 Wird die Meldezeit, auch bei Spielen an Wochentagen, nicht eingehalten, erfolgt eine Ahndung gemäß
Anhang 2 I. SpO in Verbindung mit Anhang 1 dieser AS.
15.
Rahmenspielplan
Die vom Spielausschuss veröffentlichten Rahmenspielpläne mit dem jeweils aktuellen Stand sind
Bestandteil dieser Ausschreibung und sind im Downloadbereich auf der Homepage des NFV-Kreis
Nienburg/Weser ( www.nfv-nienburg.de ) sowie des NFV (www.nfv.de) zu finden.
16.
Geschäftsstelle, Postzustellung, elektronisches Postfach
16.1
Geschäftsstelle
Für die Mitarbeiter des NFV-Kreises Nienburg sind die Angaben der Vereine im DFBnet
(Vereinsmeldebogen Online) maßgeblich. Die Vereinsstammdaten (Personendaten, Kontoverbindungen,
etc.) müssen durch den Verein über den DFBnet-Vereinsmeldebogen Online stets auf dem aktuellen
Stand gehalten werden. Alle Änderungen müssen darüber hinaus unverzüglich der spielleitenden Stelle
über die elektronischen Postfächer des Verbandes gemeldet werden. Daraus resultierende Nachteile
gehen zu Lasten der Vereine.
16.2
Elektronisches Postfach
Als Kommunikationsplattform zwischen den Vereinen und den Funktionsträgern im NFV Kreis Nienburg
ist das geschlossene Postfachsystem des DFBnet ([email protected]) verbindlich zu nutzen. Es
gelten dabei die Bestimmungen des § 53 – Elektronische Kommunikation – der Satzung. Zur Wahrung
von Fristen gelten die Bestimmungen des §19 der Rechts- und Verfahrensordnung.
17.
Verwaltungskosten, Rechtsbehelfe, Gebühren
17.1
Verwaltungskosten.
Für alle durch den Spielausschuss abgewickelten Verfahren werden Verwaltungskosten gemäß Anhang
1 dieser AS in Ansatz gebracht.
17.2
Rechtsbehelfe
Rechtsbehelfe ergeben sich aus den §§ 14 bis 19 der RuVO.
17.3
Gebühren
Die Gebühren für Verfahren gem. §16 u. 17 RuVO sind in §10 RuVO festgelegt.
18.
Fairnesswertung
18.1
Für alle Herren- und Altherren-Mannschaften auf Kreisebene wird eine Fairnesswertung je Spielklasse
vorgenommen. Die Auswertung erfolgt anhand des ermittelten Quotienten der Meisterschaftsrunde. Bei
Gleichstand dann der Vergleich des Quotienten aus Pokalspielen und Qualifikationsspielen. Bei
weiterem Gleichstand werden alle Mannschaften mit dem besten Quotienten geehrt.
Die Verstöße werden mit folgenden Punkten bewertet:
Verwarnung (Gelb)
= 1 Punkt
Gelb/Rot
= 3 Punkte
totaler Feldverweis (Rot)
= 5 Punkte
Unsportlichkeit/Nichtantreten
= 10 Punkte
18.2
 NFV - Kreis Nienburg/Weser
Seite 13
Stand: 16.07.2016
Ausschreibung Senioren und Frauen 2016/17
19.
Sonstige Hinweise
19.1
Pflichtspieltage
Im Spielbetrieb sind die Wochentage des Rahmenspielplans als Pflichtspieltage anzusehen, wobei der
Wunsch des Heimvereins, unter Berücksichtigung des Junioren- / -innen- und Frauenspielplanes,
Vorrang hat. Die Vorrangigkeit ist in Anhang 4 der SpO geregelt. Zusätzliche Spieltage ergeben sich aus
Ansetzungen gemäß AS Ziffer 5.
19.2
Eintritt bei Pflichtspielen
Dem Gastverein ist für 20 Personen (Spieler, Betreuer usw.) bei allen Spielen (Punkt-, Pokal- und
Entscheidungsspiele) freier Eintritt zu gewähren.
19.3
Verbandsmitarbeiter, Ehrenvorsitzende, Ehrenmitglieder
19.3.1 Verbandsmitarbeiter haben die Berechtigung zum freien Besuch aller
NFV-Amateurfußballveranstaltungen.
19.3.2 Ehrenvorsitzende, Ehrenmitglieder sowie Träger der Goldenen Ehrennadel und des Goldenen
Ehrenringes haben das Recht des freien Eintritts bei allen Fußballveranstaltungen im Verbandsgebiet
(§ 8 der NFV-Ehrungsordnung).
19.4
Entscheidungsspiele
Entscheidungsspiele werden gemäß § 33 SpO durchgeführt.
Die Spielzeit einer Verlängerung beträgt:
Herren 2x 15 Min., Altherren 2x 10 Min., Altliga 2x 5 Min.,
Frauen 11er-Mannschaften 2x 15 Min, Frauen 7er-Mannschaften 2x 10 Min
20.
Verwaltungs- und Ordnungsmaßnahmen
Die Verwaltungs- und Ordnungsmaßnahmen richten sich nach der Spielordnung,
Anhang 2, I. bis III, sowie der AS mit Anhang 1 - 2.
21.
Schlussbemerkungen
21.1
Veröffentlichung der Ausschreibung
21.1.1 Mit der Herausgabe der Ausschreibung oder durch Veröffentlichung auf der Homepage des NFV
(www.nfv.de) und des Kreises Nienburg (www.nfv-nienburg.de) wird diese in Kraft gesetzt. Die Vereine
werden über die Veröffentlichung über das elektronische Postfach des Verbandes benachrichtigt.
21.1.2 Frühere Ausfertigungen einer AS werden hiermit ungültig.
21.2
22.
Verstöße gegen die Ausschreibung
Verstöße gegen diese AS und die Nichtbeachtung einzelner Bestimmungen werden nach der Satzung
und Ordnungen des NFV und dieser AS geahndet.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Ausschreibung kann der Rechtsbehelf der gebührenfreien Anrufung gemäß §15 RuVO
unter Hinweis auf §27 Abs. 2 SpO innerhalb von 7 Tagen nach Zustellung bzw. Veröffentlichung auf der
Homepage des NFV Kreises Nienburg schriftlich beim Kreissportgericht eingelegt werden. Die
Rechtsmittelfrist beginnt mit dem Tag der Veröffentlichung der Ausschreibung, frühestens jedoch am 1.
Juli des Jahres.
gez.: Roland Korte
Spielausschussvorsitzender
NFV-Kreis Nienburg/Weser
 NFV - Kreis Nienburg/Weser
Seite 14
Stand: 16.07.2016
Ausschreibung Senioren und Frauen 2016/17
Anhang 1
Gebührenordnung des NFV - Kreis Nienburg/Weser
gemäß § 12 der Finanz- und Wirtschaftsordnung,
Spielordnung Anhang 2/I bis 2/V sowie Vorstandsbeschluss
1.
2.
Startgebühr zur Pflichtteilnahme an den Kreispokalspielen, je Mannschaft
Herrenmannschaften
€
Altherren- und Alt-Seniorenmannschaften
€
Frauenmannschaften
€
15,00
7,50
5,00
Verwaltungskosten
Spielverlegung Herren, Altherren und Frauen
Spielverlegung Alt-Senioren
Abmelden einer Mannschaft
€
€
€
10,00
5,00
50,00
€
20,00
€
10,00
€
10,00
€
50,00
Nicht fristgerechte Einsendung des Mannschaftsmeldebogens Online
zu dem vom Spielausschuss bekannt gegebenen Termin
€
25,00
Nichtteilnahme an Pflichttagung nach § 13 der Verbandssatzung
und Vorstandsbeschluss (I. 26- Anhang 2 SpO)
€
25,00
Nicht fristgerechte Meldung Spielergebnis / Spielausfall / Nichtantreten
gemäß Ausschreibung (I. 15 - Anhang 2 SpO)
Herren, Altherren, Alt-Senioren, Frauen (alle Spielklassen) - je Mannschaft
€
15,00
Ausfüllen Spielformular (Papierform) (I. 17 - Anhang 2 SpO)
Kopf Spielbericht: eine fehlende oder falsche Angabe
Kopf Spielbericht: 2 oder mehr fehlende oder falsche Angaben
Fehlende / falsche Eintragung Spieler - Nr. (Rücken - Nr.)
Fehlende Unterschrift Mannschaftsführer
Fehlende Kennzeichnung Mannschaftsführer
Fehlende Eintragung Trainer / Betreuer / Spieler
Unleserliche Eintragung Trainer / Betreuer /Spieler
Fehlende Eintragung Einwechselspieler - je Spieler
Fehlende Unterschrift des Spielers bei fehlendem Pass
Verwendung einen nicht aktuellen Spielberichtsbogen
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
5,00
10,00
5,00
15,00
5,00
15,00
5,00
5,00
15,00
10,00
Verwaltungsentscheide und Verfügungen im Spielbetrieb der Frauen,
Herren, Altherren, Alt-Senioren
Sonstige Verwaltungsentscheide
3.
4.
5.
6.
Genehmigungsgebühren
für jedes Turnier
Verwaltungsstrafen gemäß Vorstandsbeschluss
NFV - Bestandserhebung nach Terminvorgabe Vorstand:
zu verhängende Verwaltungsstrafe bei Fristversäumnis
 NFV - Kreis Nienburg/Weser
Seite 15
Stand: 16.07.2016
Ausschreibung Senioren und Frauen 2016/17
7.
8.
9.
11.
Nutzung SBO (I. 17 - Anhang 2 SpO)
fehlende Eintragung Trainer / Betreuer / Spieler
fehlende / falsche Eintragung Spieler-Rückennummer
fehlende Kennzeichnung Mannschaftsführer
fehlende Eintragung Einwechselspieler - je Spieler
Nichtanwendung SBO bei technischer Verfügbarkeit
€
€
€
€
€
15,00
5,00
5,00
5,00
15,00
Schiedsrichter-Fehlbestand (§ 11 SpO - I. 11 - Anhang 2 SpO)
pro fehlenden Schiedsrichter
€
200,00
Nachweis Spielerlaubnis
Fehlende Passmappe (l. 21 – Anhang 2 SpO)
Fehlender Pass (l. 21 – Anhang 2 SpO)
Bemängelter Pass (l. 21 – Anhang 2 SpO)
Fehlende Spielerlaubnis (I. 8 – Anhang 2 SpO)
Fehlende Spielberechtigung (I. 8 – Anhang 2 SpO)
Einsatz eines Spielers auf fremden Pass (I. 9 – Anhang 2 SpO)
€
€
€
€
€
€
35,00
10,00
5,00
125,00
75,00
200,00
Verzicht auf Pflichtspiele, Zurücktreten ohne Genehmigung (I. 7 - Anhang 2 SpO)
Verwaltungsstrafen für das Nichtantreten von Mannschaften:
Herren – Kreisliga
Herren - 1. Kreisklasse
Herren - 2. Kreisklasse
Herren - 3. Kreisklasse
Altherren
Alt-Senioren
Frauen – Kreisliga
Frauen – Kreisklasse
Grundbetrag
-"-"-"-"-"-"-"-
€
€
€
€
€
€
€
€
100,00
100,00
75,00
75,00
75,00
50,00
50,00
30,00
beim 1. Mal
-"-"-"-"-"-"-"-
Beim 2. Nichtantreten innerhalb einer Serie wird die Verwaltungsstrafe um 50 % des
Grundbetrags erhöht.
Beim 3. Nichtantreten innerhalb einer Serie wird der Grundbetrag der Verwaltungsstrafe
verdoppelt und zusätzlich wird die betreffende Mannschaft vom Spielbetrieb
ausgeschlossen.
Beim Nichtantreten am letzten Spieltag einer Serie wird der ermittelte Betrag
(für 1., 2 oder 3. Nichtantreten) nochmals verdoppelt.
Die Verwaltungstrafen für das Nichtantreten von Mannschaften gelten je Hin- und Rückserie
einschließlich der sich nach Beendigung anschließenden Entscheidungsspiele.
12.
Missbräuchliche Absage eines Pflichtspiels gemäß §28 SpO (I. 27 Anhang 2 SpO)
pro Spiel erfolgt ein 3-Punkte-Abzug plus Geldstrafe von
€
100,00
13.
Versäumnisse gemäß § 28 SpO
Unbeschadet der Maßnahmen nach § 28 (5) SpO wird bei Versäumnissen eine
Verwaltungsstrafe gem. Anhang 2 I. (15) SpO „Nicht ordnungsgemäße Meldung“
 NFV - Kreis Nienburg/Weser
Seite 16
Stand: 16.07.2016
Ausschreibung Senioren und Frauen 2016/17
ausgesprochen:
Herren - Kreisliga, 1., 2. und 3. Kreisklasse
Altherren
Alt-Senioren
Frauen - Kreisliga und Kreisklasse
14.
15.
50,00
25,00
25,00
25,00
Weitere Strafmaßnahmen werden bei entsprechenden Vergehen nach der SpO
Anhang 2 / I. + II. + III. ausgesprochen.
Gemäß § 13 der Schiedsrichter-Ordnung werden in Abstimmung mit dem
Schiedsrichterausschuss durch die Spielinstanzen die folgenden Strafbestimmungen
gegenüber Schiedsrichtern bei Verstößen gegen die Schiedsrichterordnung angewendet:
fehlende Passkontrolle:
fehlende oder mangelhafte Berichterstattung:
nicht ordnungsgemäße Meldung:
keine oder verspätete Einsendung des Spielberichtes:
(„verspätet“: SBO-Freigabe= 1 Stunde, Spielformular= 3 Tage)
16.
€
€
€
€
15,00 €
5,00 €
5,00 €
15,00 €
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Gebührenordnung kann der Rechtsbehelf der gebührenfreien Anrufung gemäß
§ 15 RuVO unter Hinweis auf §27 Abs. 2 SpO innerhalb von 7 Tagen nach Zustellung bzw.
Veröffentlichung auf der Homepage des NFV Kreises Nienburg schriftlich beim
Kreissportgericht eingelegt werden. Die Rechtsmittelfrist beginnt mit dem Tag der
Veröffentlichung der Ausschreibung, frühestens jedoch am 1. Juli des Jahres.
gez. Roland Korte
Spielausschussvorsitzender
NFV-Kreis Nienburg/Weser
 NFV - Kreis Nienburg/Weser
Seite 17
Stand: 16.07.2016
Ausschreibung Senioren und Frauen 2016/17
Anhang 2
Durchführungsbestimmungen für die Kreispokalspiele
1.
Maßgebend für die Durchführung der Kreispokalspiele sind die Verbandssatzung mit den Ordnungen,
die allgemeine Ausschreibung des NFV-Kreises Nienburg/W. sowie diese Durchführungsbestimmungen.
Die einzelnen Runden werden durch den KSpA ausgelost.
2.
Die Teilnahme an Pokalwettbewerben dieser Mannschaften ist Pflicht:
a.
Herren:
Diejenige Mannschaft eines jeden Vereins, die auf Kreisebene am
höchsten spielt – keine Spielgemeinschaften
b.
Altherren:
Alle gemeldeten 11-er Mannschaften
c.
Alt-Senioren:
Alle gemeldeten Mannschaften der Alt-Senioren
d.
Frauen:
Alle gemeldeten 11er Mannschaften
3.
Die Kreispokalspiele (einschl. der Endspiele) sind bei unentschiedenem Spielstand nach Ablauf der
regulären Spielzeit durch Elfmeterschießen (Alt-Senioren: Achtmeter-) zu entscheiden.
4.
Die Pokalspiele werden im einfachen KO-System ausgespielt. Alle Runden werden vom
Kreisspielausschuss ausgelost. Die klassenniedere Mannschaft hat Heimrecht. Auf den Platzvorteil kann
verzichtet werden. Falls die Heimmannschaft keinen Platz zur Verfügung hat, ist beim Gegner
anzutreten.
5.
Ab Viertelfinale werden bei den Kreispokalspielen der Herren SR-Assistenten vom KSA angesetzt.
Treffen vor dem Viertelfinale zwei Kreisligamannschaften aufeinander werden bereits diese Spiele mit
SR-Assistenten vom KSA angesetzt. Sonst ist nach 10.1 der AS zu verfahren.
6.
Abrechnung der Kreispokalspiele (§ 13 Finanz- und Wirtschaftsordnung)
6.1
Mindesteintrittspreise für Erwachsene
2,00 € bei den Herrenpokalspielen.
1,00 € bei den Altherrenpokalspielen
Zu den Endspielen erfolgt eine besondere Festlegung der Eintrittspreise
Für Frauen, Junioren, Arbeitslose, Rentner, Bundeswehrangehörige usw. können die Vereine von Fall zu
Fall Sonderregelungen treffen.
Schema der Abrechnung
Bruttoeinnahme = insgesamt kassiertes Eintrittsgeld
./. 15 % für den Platzverein (Platzbau usw.); mindestens jedoch 25,00 €
./. Kosten für den angesetzten Schiedsrichter und die SR-Assistenten
./. Reisekosten der Gastmannschaft € 0,75 je km
Fahrstrecke: Vereinslokal - Sportplatz beim Gegner und zurück.
Die so ermittelte Nettoeinnahme ist unter den beiden spielenden Vereinen zu gleichen Teilen aufzuteilen,
ebenso ein evtl. Defizit.
Für die Endspiele erfolgt eine gesonderte Festlegung des Abrechnungsverfahrens.
6.2
6.3
6.4
7.
Auszuspielende Preise
7.1
Die Herren-Mannschaften (vgl. 2. a.) spielen um den
„HERBERT FISBECK -GEDÄCHTNIS - POKAL“; bestehend aus einem Wanderpokal und jeweils
25 Plaketten für die Spieler der im Endspiel stehenden Mannschaften.
Die Altherren-Mannschaften (vgl. 2. b.) spielen um den „Karsten-Heineking-Wanderpokal“ und jeweils
25 Plaketten für die Spieler der im Endspiel stehenden Mannschaften.
Der Sieger des Pokalendspiels hat das Recht sowohl an der Bezirksmeisterschaft als auch an der
Niedersachsenmeisterschaft teilzunehmen.
7.2
 NFV - Kreis Nienburg/Weser
Seite 18
Stand: 16.07.2016
Ausschreibung Senioren und Frauen 2016/17
7.3
7.4
8.
Die Altliga-Mannschaften (vgl. 2. c.) spielen um den „Erwin-Vonhoff-Gedächtnispokal“. und jeweils 25
Plaketten für die Spieler der im Endspiel stehenden Mannschaften.
Die Frauen-Mannschaften (vgl. 2. d.) spielen um den „Marie-Luise-Hemme-Wanderpokal“ und jeweils
25 Plaketten für die Spielerinnen der im Endspiel stehenden Mannschaften.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Ausschreibung kann der Rechtsbehelf der gebührenfreien Anrufung gemäß §15 RuVO
unter Hinweis auf §27 Abs. 2 SpO innerhalb von 7 Tagen nach Zustellung bzw. Veröffentlichung auf der
Homepage des NFV Kreises Nienburg schriftlich beim Kreissportgericht eingelegt werden. Die
Rechtsmittelfrist beginnt mit dem Tag der Veröffentlichung der Ausschreibung, frühestens jedoch am 1.
Juli des Jahres.
gez. Roland Korte
Spielausschussvorsitzender
NFV-Kreis Nienburg/Weser
 NFV - Kreis Nienburg/Weser
Seite 19
Stand: 16.07.2016
Ausschreibung Senioren und Frauen 2016/17
Anhang 3
Anschriften Kreisspielausschuß (KSpA)
Vorsitzender KSpA
Staffelleiter Herren Kreisliga
Spielleiter Senioren und Frauen,
Genehmigung Hallenturniere und Sportwochen
Roland Korte
Berliner Ring 11
31547 Rehburg-Loccum
Tel.: 05766 93053 und 0162 389 1111
Email: [email protected]
[email protected]
Staffelleiterin Frauen
Luisa Homfeld
Laubanerstraße 27a
27324 Eystrup
Tel.: 04254-1262 und 0163 - 6367095
Email: [email protected]
[email protected]
Staffelleiter Herren 1. - 3. Kreisklasse Nord
Andreas Lenz
Ahornstr. 1
27318 Hoya
Tel.: 04251 670444 und 0171 9047860
Email: [email protected]
[email protected]
Staffelleiter Herren 1. – 3. Kreisklasse Süd
Spielleiter Kreispokal der
Herren, Altherren und
Altsenioren und Frauen
Hartmut Siepert
Klaus-Groth-Weg 4
31627 Rohrsen
Tel: 05024 94031 und 0172 9918111
Email: [email protected]
[email protected]
[email protected]
Staffelleiter Altherren (Ü32)
Staffelleiter Altsenioren (Ü40)
Dieter Müller
Hülsstr. 11
31608 Marklohe (Ortsteil Oyle)
Tel.: 05021 63710 und 0172 5417309
Email: [email protected]
[email protected]
gez. Roland Korte
Spielausschussvorsitzender
NFV-Kreis Nienburg/Weser
 NFV - Kreis Nienburg/Weser
Seite 20
Stand: 16.07.2016
Ausschreibung Senioren und Frauen 2016/17
Anhang 4
Rahmenspielpläne
(siehe nachfolgende Seiten)
 NFV - Kreis Nienburg/Weser
Seite 21
Stand: 16.07.2016
Rahmenspielplan
NFV Kreis Nienburg/Weser
Saison 2016/2017
Herren Kreis
Wochentag
Datum
16 er Staffel
14 er Staffel
12 er Staffel
10 er Staffel
01. Spieltag (01)
1. Runde Bezirkspokal
1. Runde Bezirkspokal
02. Spieltag (15)
2. Runde Bezirkspokal
03. Spieltag (02)
04. Spieltag (14)
Fr.+ Sa.+ So.
29./30./31.07.2016
Di.
02.08.2016
Sa. + So.
06./07.08.2016
01. Spieltag (02)
Di
09.08.2016
Do
11.08.2016
Sa.+ So.
13./14.08.2016
02. Spieltag (01)
Di
16.08.2016
1. Runde Kreispokal
Sa.+ So.
20./21.08.2016
05. Spieltag (13)
03. Spieltag (13)
01. Spieltag (02)
Di.
23.08.2016
3. Runde Bezirkspokal
Sa.+ So.
27./28.08.2016
06. Spieltag (12)
04. Spieltag (12)
02. Spieltag (01)
2. Runde Kreispokal
Di.
30.08.2016
Sa.+ So.
03./04.09.2016
07. Spieltag (11)
05. Spieltag (11)
03. Spieltag (11)
Di.
06.09.2016
4. Runde Bezirkspokal
Sa.+ So.
10./11.09.2016
08. Spieltag (10)
06. Spieltag (10)
04. Spieltag (10)
Di.
13.09.2016
3. Runde Kreispokal
Sa.+ So.
17./18.09.2016
09. Spieltag (09)
07. Spieltag (09)
05. Spieltag (09)
Sa.+ So.
24./25.09.2016
10. Spieltag (08)
08. Spieltag (08)
06. Spieltag (08)
Di.
27.09.2016
Sa.+ So.
01./02.10.2016
11. Spieltag (07)
09. Spieltag (07)
07. Spieltag (07)
Sa.+ So.
08./09.10.2016
12. Spieltag (06)
10. Spieltag (06)
08. Spieltag (06)
Sa.+ So.
15./16.10.2016
13. Spieltag (05)
11. Spieltag (05)
09. Spieltag (05)
Sa.+ So.
22./23.10.2016
14. Spieltag (04)
12. Spieltag (04)
10. Spieltag (04)
Sa.+ So.
29./30.10.2016
15. Spieltag (03)
13. Spieltag (03)
11. Spieltag (03)
Sa.+ So.
05./06.11.2016
16. Spieltag (28)
14. Spieltag (26)
Nachholspiele
Sa.+ So.
12./13.11.2016
17. Spieltag (29)
15. Spieltag (25)
Nachholspiele
Sa.+ So.
19./20.11.2016
18. Spieltag (30)
Nachholspiele
Nachholspiele
Sa.+ So.
26./27.11.2016
Nachholspiele
Nachholspiele
Nachholspiele
Die Winterpause beginnt einen Tag nach dem letzten ausgetragenen Pflichtspiel der einzelnen Mannschaften im Jahre 2016,
jedoch spätestens am 28.11.2016
01. Spieltag (02)
02. Spieltag (01)
03. Spieltag (04)
04. Spieltag (03)
05. Spieltag (09)
06. Spieltag (08)
07. Spieltag (07)
08. Spieltag (06)
09. Spieltag (05)
Nachholspiele
Nachholspiele
Nachholspiele
Nachholspiele
Nachholspiele
Nachholspiele
Die Winterpause endet einen Tag vor dem ersten ausgetragenen Pflichtspiel der einzelnen Mannschaften in 2017,
jedoch frühestens am 17.02.2017
Herren Kreis
Wochentag
Datum
16 er Staffel
Sa.+ So.
18./19.02.2017
Nachholspiele
14 er Staffel
Nachholspiele
12 er Staffel
Nachholspiele
10 er Staffel
Nachholspiele
Sa.+ So.
25./26.02.2017
Nachholspiele
Nachholspiele
Nachholspiele
Nachholspiele
Sa.+ So.
04./05.03.2017
19. Spieltag (27)
Nachholspiele
Nachholspiele
Nachholspiele
Sa.+ So.
11./12.03.2017
20. Spieltag (26)
16. Spieltag (24)
12. Spieltag (22)
Nachholspiele
Sa.+ So.
Sa.+ So.
18./19.03.2017
25./26.03.2017
21. Spieltag (25)
22. Spieltag (24)
17. Spieltag (23)
13. Spieltag (21)
Nachholspiele
18. Spieltag (22)
14. Spieltag (20)
10. Spieltag (18)
Sa.+ So.
01./02.04.2017
23. Spieltag (23)
19. Spieltag (21)
15. Spieltag (19)
11. Spieltag (17)
Sa.+ So.
08./09.04.2017
24. Spieltag (22)
20. Spieltag (20)
16. Spieltag (18)
12. Spieltag (16)
Oster-Sa.
Oster-Mo.
15.04.2017
17.04.2017
Nachholspiele
Sa.+ So.
22./23.04.2017
25. Spieltag (21)
21. Spieltag (19)
17. Spieltag (17)
13. Spieltag (15)
Sa.+ So.
29./30.04.2017
26. Spieltag (20)
22. Spieltag (18)
18. Spieltag (16)
14. Spieltag (14)
Sa.+ So.
06./07.05.2017
27. Spieltag (19)
23. Spieltag (17)
19. Spieltag (15)
15. Spieltag (13)
Sa.+ So.
13./14.05.2017
28. Spieltag (18)
24. Spieltag (16)
20. Spieltag (14)
16. Spieltag (12)
Sa.+ So.
29. Spieltag (17)
25. Spieltag (15)
21. Spieltag (13)
17. Spieltag (11)
Himmelfahrt
20./21.05.2017
25.05.2017
Sa.+ So.
27./28.05.2017
Fr.
02.06.2017
30. Spieltag (16)
Aufstiegsspiel 1. KK/KL
evtl. Bez.-Pokal-Finale
Pfingst-Sa.
03.06.2017
Pfingst-Mo.
05.06.2017
Mi.
07.06.2017
Fr.
09.06.2017
Sa.
So.
10.06.2017
11.06.2017
Di.
Sa.
Sa. + So.
Sa. + So.
13.06.2017
21.06.2017
17./18.06.2017
24-25.06.2017
Fr.
30.06.2017
Nachholspiele
Nachholspiele
4. Rd Kreispokal / Nachholspiele
Nachholspiele
5. Runde Kreispokal /Nachholspiele
26. Spieltag (14)
22. Spieltag (12)
18. Spieltag (10)
Nachholspiele
Nachholspiele
Nachholspiele
Nachholspiele
Nachholspiele
Nachholspiele
Nachholspiele
Kreispokal-Endspiele
1. Releg. (BL/KL), /Bz.-Na.-Sp.
2. Releg.(BL/KL) /Bz.-Na.-Sp.
Bezirkspokal-Endspiele
3. Releg. (BL/KL), NA-Sp.
Kreis-Entscheidungsspiele
Kreis-Entscheidungsspiele
Alte Herren KM-Endspiel
Bez.-Entsch.- u. Na.-Spiele / Kreis Entscheidungsspiele
Alte Herren Bez.-Meisterschaft - Bez.-Entsch.- u. Na.-Spiele / Kreis Entscheidungsspiele
Altsenioren Ü 40 KM-Endspiel
Ergänzende Hinweise zum Rahmenspielplan
Über die vorgegebenen Termine hinaus ist auch jeder andere Wochentag ein möglicher Nachholspieltag, bzw. Spieltag für
Entscheidungsspiele.
Beginn der Nachholspiele innerhalb der Woche vorzugsweise 19:00 h.
gez.
Roland Korte
Vorsitzender Kreisspielausschuß
NFV Kreis Nienburg - Spielausschuß
Stand: 15.07.2016
Anhang 4 Seite 1 von 4
Rahmenspielplan
NFV Kreis Nienburg/Weser
Saison 2016/2017
Wochentag
Datum
Fr.+ Sa.+ So.
Di.
Sa. + So.
Mi.
Do
Fr.-So.
Di
Fr.-So.
Mi.
Fr.-So.
Di.
Fr.-So.
Sa.
Fr.-So.
Di.
Fr.-So.
Fr.-So.
Di.
Fr.-So.
Fr.-So.
Fr.-So.
Fr.-So.
Fr.-So.
Fr.-So.
Fr.-So.
Fr.-So.
Fr.-So.
29./30./31.07.2016
02.08.2016
06./07.08.2016
10.08.2016
11.08.2016
12.-14.08.2016
16.08.2016
19.-21.08.2016
24.08.2016
26.-28.08.2016
30.08.2016
02.-04.09.2016
10.09.2016
09.-11.09.2016
13.09.2016
16.-18.09.2016
23.-25.09.2016
27.09.2016
30.09.-02.10.2016
07.-09.10.2016
14.-16.10.2016
21.-23.10.2016
28.-30.10.2016
04.-06.11.2016
11.-13.11.2016
18.-20.11.2016
25.-27.11.2016
Alte Herren / Ü32
14 er Staffel
12 er Staffel
10 er Staffel
1. Runde Nds. Meisterschaft Ü 32
1. Runde Kreispokal Alte Herren
01. Spieltag (13)
01. Spieltag (02)
01. Spieltag (02)
2. Runde Nds. Meisterschaft Ü 32
02. Spieltag (12)
02. Spieltag (01)
02. Spieltag (01)
03. Spieltag (11)
03. Spieltag (11)
03. Spieltag (04)
04. Spieltag (10)
04. Spieltag (10)
04. Spieltag (03)
05. Spieltag (09)
06. Spieltag (08)
2. Runde
07. Spieltag (07)
08. Spieltag (06)
09. Spieltag (05)
10. Spieltag (04)
11. Spieltag (03)
12. Spieltag (02)
13. Spieltag (01)
Nachholspiele
Nachholspiele
05. Spieltag (09)
05. Spieltag (09)
06. Spieltag (08)
06. Spieltag (08)
Kreispokal Alte Herren
07. Spieltag (07)
07. Spieltag (07)
08. Spieltag (06)
08. Spieltag (06)
09. Spieltag (05)
09. Spieltag (05)
10. Spieltag (04)
Nachholspiele
11. Spieltag (03)
Nachholspiele
Nachholspiele
Nachholspiele
Nachholspiele
Nachholspiele
Nachholspiele
Nachholspiele
Nachholspiele
Nachholspiele
Die Winterpause beginnt einen Tag nach dem letzten ausgetragenen Pflichtspiel der einzelnen Mannschaften im Jahre
2016, jedoch spätestens am 28.11.2016
Die Winterpause endet einen Tag vor dem ersten ausgetragenen Pflichtspiel der einzelnen Mannschaften in 2017, jedoch
frühestens am 17.02.2017
Alte Herren Kreis
Wochentag
Datum
14 er Staffel
12 er Staffel
10 er Staffel
Fr.-So.
17.-19.02.2017
Nachholspiele
Nachholspiele
Nachholspiele
Fr.-So.
24.-26.02.2017
Fr.-So.
03.-05.03.2017
Nachholspiele
Nachholspiele
3. Runde Kreispokal Alte Herren
Fr.-So.
10.-12.03.2017
14. Spieltag (24)
12. Spieltag (22)
10. Spieltag (12)
Fr.-So.
Fr.-So.
17.-19.03.2017
24.-26.03.2017
15. Spieltag (23)
16. Spieltag (22)
13. Spieltag (21)
14. Spieltag (20)
11. Spieltag (11)
12. Spieltag (18)
Fr.-So.
31.03.-02.04.2017
17. Spieltag (21)
15. Spieltag (19)
13. Spieltag (17)
Fr.-So.
07.-09.04.2017
Di.
Oster-Sa.
Oster-Mo.
11.04.2017
15.04.2017
17.04.2017
Fr.-So.
Nachholspiele
18. Spieltag (20)
Nachholspiele
4. Runde Kreispokal Alte Herren
Nachholspiele
Nachholspiele
Nachholspiele
Nachholspiele
Nachholspiele
Nachholspiele
Nachholspiele
21.-23.04.2017
19. Spieltag (19)
16. Spieltag (17)
14. Spieltag (15)
Fr.-So.
28.-30.04.2017
20. Spieltag (18)
17. Spieltag (16)
15. Spieltag (14)
Fr.-So.
05.-07.05.2017
21. Spieltag (17)
18. Spieltag (15)
16. Spieltag (13)
Fr.-So.
12.-14.05.2017
22. Spieltag (16)
Nachholspiele
Fr.-So.
19.-21.05.2017
23. Spieltag (15)
19. Spieltag (13)
Nachholspiele
Nachholspiele
Fr.-So.
Fr.
26.-28.05.2017
02.06.2017
24. Spieltag (14)
Nachholspiele
20. Spieltag (12)
Nachholspiele
Nachholspiele
Nachholspiele
Nachholspiele
Nachholspiele
Nachholspiele
Pfingst-Sa.
03.06.2017
Pfingst-Mo.
05.06.2017
Mi.
Fr.-Sa.
07.06.2017
09.-11.06.2017
25. Spieltag (25 )
21. Spieltag (14)
17. Spieltag (10)
Mi.
Fr.-Sa.
14.06.2017
16.-18.06.2017
26. Spieltag (26)
22. Spieltag (18 )
18. Spieltag (16)
Di.
Mi.,
Sa.
Fr.
13.06.2017
21.06.2017
24.06.2017
30.06.2017
Kreispokal-Endspiele
AH-KM-Endspiel
AH-Bezirksmeisterschaft
Altsenioren Ü 40 KM-Endspiel
Ergänzende Hinweise zum Rahmenspielplan
Über die vorgegebenen Termine hinaus ist auch jeder andere Wochentag ein möglicher
Nachholspieltag, bzw. Spieltag für Entscheidungsspiele.
Beginn der Nachholspiele innerhalb der Woche
vorzugsweise 19:00 Uhr
gez.
Roland Korte
Vorsitzender Kreisspielausschuß
NFV Kreis Nienburg - Spielausschuß
Stand: 15.07.2016
Anhang 4 Seite 2 von 4
Rahmenspielplan
NFV Kreis Nienburg/Weser
Saison 2016/2017
Wochentag
Datum
Altsenioren / Ü 40
14-er Staffel
12-er Staffel
10-er Staffel
Fr.+ Sa.+ So.
29./30./31.07.2016
Di.
02.08.2016
Di.-Fr.
02.-05.08.2016
Di
09.08.2016
Do
11.08.2016
1. Runde Kreispokal Altsenioren / Ü 40
Di.-Fr.
09.-12.08.2016
1. Runde Nds. Meisterschaft
Mi.
17.08.2016
Di.-Fr.
16.-19.08.2016
01. Spieltag (13)
01. Spieltag (02)
01. Spieltag (02)
Di.
23.08.2016
Di.-Fr.
23.-26.08.2016
02. Spieltag (12)
02. Spieltag (01)
02. Spieltag (01)
2. Runde Nds. Meisterschaft
Mi.
31.08.2016
Di.-Fr.
30.08.-02.09.2016
03. Spieltag (11)
03. Spieltag (11)
03. Spieltag (04)
Di.
06.09.2016
Di.-Fr.
06.-09.09.2016
04. Spieltag (10)
04. Spieltag (10)
04. Spieltag (03)
2. Runde Kreispokal Altsenioren / Ü 40
Di.-Fr.
13.-16.09.2016
3. Runde Nds. Meisterschaft
Sa
17.09.2016
Di.-Fr.
20.-23.09.2016
05. Spieltag (09)
05. Spieltag (09)
05. Spieltag (09)
Di.-Fr.
27.-30.09.2016
06. Spieltag (08)
06. Spieltag (08)
06. Spieltag (08)
Di-Fr.
05.-07.10.2016
07. Spieltag (07)
07. Spieltag (07)
07. Spieltag (07)
Di.-Fr.
11.-14.10.2016
08. Spieltag (06)
08. Spieltag (06)
08. Spieltag (06)
Di.-Fr.
18.-21.10.2016
09. Spieltag (05)
09. Spieltag (05)
09. Spieltag (05)
Di.-Fr.
25.-28.10.2016
10. Spieltag (04)
10. Spieltag (04)
Nachholspiele
Di.-Fr.
01.-04.11.2016
11. Spieltag (03)
11. Spieltag (03)
Nachholspiele
Di.-Fr.
08.-11.11.2016
12. Spieltag (02)
Nachholspiele
Nachholspiele
Di.-Fr.
15.-18.11.2016
13. Spieltag (01)
Nachholspiele
Nachholspiele
Sa.+ So.
22.-25.11.2016
Nachholspiele
Nachholspiele
Nachholspiele
Sa.+ So.
29.11.-02.12.2016
Nachholspiele
Nachholspiele
Nachholspiele
Die Winterpause beginnt einen Tag nach dem letzten ausgetragenen Pflichtspiel der einzelnen Mannschaften im
Jahre 2016, jedoch spätestens am 28.11.2016
Die Winterpause endet einen Tag vor dem ersten ausgetragenen Pflichtspiel der einzelnen Mannschaften in
2017, jedoch frühestens am 17.02.2017
Altsenioren / Ü 40
Wochentag
Datum
Di.-Fr.
28.02.-03.03.2017
14-er Staffel
12-er Staffel
3. Runde Kreispokal
Di.-Fr.
07.-10.03.2017
14. Spieltag (24)
12. Spieltag (22)
10. Spieltag (12)
Di.-Fr.
14.-17.03.2017
15. Spieltag (23)
13. Spieltag (21)
Di.-Fr.
21.-24.03.2017
16. Spieltag (22)
14. Spieltag (20)
11. Spieltag (11)
12. Spieltag (18)
Di.-Fr.
Di.-Fr.
28.-31.03.2017
04.-07.04.2017
17. Spieltag (21)
15. Spieltag (19)
4. Runde Kreispokal
10-er Staffel
13. Spieltag (17)
Di.-Fr.
11.-13.04.2017
18. Spieltag (20)
Nachholspiele
Nachholspiele
Oster-Sa.
Oster-Mo.
15.04.2017
17.04.2017
Nachholspiele
Nachholspiele
Nachholspiele
Di.-Fr.
18.-21.04.2017
Nachholspiele
19. Spieltag (19)
Nachholspiele
16. Spieltag (17)
Nachholspiele
14. Spieltag (15)
Di.-Fr.
25.-28.04.2017
20. Spieltag (18)
17. Spieltag (16)
15. Spieltag (14)
Di.-Fr.
02.-05.052017
21. Spieltag (17)
18. Spieltag (15)
16. Spieltag (13)
Di.-Fr.
09.-12.05.2017
Sa.
13.05.2017
22. Spieltag (16)
Nachholspiele
Nachholspiele
Nachholspiele
Nachholspiele
Nachholspiele
Di.-Fr.
16.-19.05.2017
23.-26.05.2017
23. Spieltag (15)
Nachholspiele
19. Spieltag (13)
Nachholspiele
Di.-Fr.
Fr.
30.05.-02.06.2017
02.06.2017
24. Spieltag (14)
Nachholspiele
20. Spieltag (12)
Nachholspiele
Nachholspiele
Di.-Fr.
Nachholspiele
Kreispokal-Endspiele
Nachholspiele
Nachholspiele
Nachholspiele
Nachholspiele
Nachholspiele
Pfingst-Sa.
03.06.2017
Pfingst-Mo.
05.06.2017
Di.-Fr.
06.-09.06.2017
Nachholspiele
Nachholspiele
Nachholspiele
Di.-Fr.
13.-16.06.2017
25. Spieltag (25 )
21. Spieltag (14)
17. Spieltag (10)
Di.-Fr.
Fr.
20.-23.06.2017
30.06.2017
26. Spieltag (26)
22. Spieltag (18 )
18. Spieltag (16)
Altsenioren Ü 40 KM-Endspiel
Ergänzende Hinweise zum Rahmenspielplan
Über die vorgegebenen Termine hinaus ist auch jeder andere Wochentag ein möglicher
Nachholspieltag, bzw. Spieltag für Entscheidungsspiele.
Beginn der Nachholspiele innerhalb der Woche vorzugsweise 19:00 h.
gez.
Roland Korte
Vorsitzender Kreisspielausschuß
NFV Kreis Nienburg - Spielausschuß
Stand: 15.07.2016
Anhang 4 Seite 3 von 4
Rahmenspielplan
NFV Kreis Nienburg/Weser
Saison 2016/2017
Wochentag
Frauen
12 er Staffel
Datum
10 er Staffel
8-er-Staffel (3Rd)
Fr.+ Sa.+ So.
29./30./31.07.2016
Di.
02.08.2016
Sa. + So.
06./07.08.2016
Di
09.08.2016
Do
11.08.2016
Sa.+ So.
13./14.08.2016
Di
16.08.2016
01. Spieltag (02)
Sa.+ So.
20./21.08.2016
01. Spieltag (02)
01. Spieltag (02)
1. Runde Kreispokal
Di.
23.08.2016
02. Spieltag (01)
Sa.+ So.
27./28.08.2016
02. Spieltag (01)
02. Spieltag (01)
Di.
30.08.2016
03. Spieltag (04)
Sa.+ So.
03./04.09.2016
03. Spieltag (11)
03. Spieltag (04)
Di.
06.09.2016
04. Spieltag (03)
Sa.+ So.
10./11.09.2016
04. Spieltag (10)
04. Spieltag (03)
Di.
13.09.2016
05. Spieltag (05)
Sa.+ So.
17./18.09.2016
05. Spieltag (09)
05. Spieltag (09)
06. Spieltag (06)
Sa.+ So.
24./25.09.2016
06. Spieltag (08)
06. Spieltag (08)
2. Runde Kreispokal
Di.
27.09.2016
07. Spieltag (07)
07. Spieltag (07)
Sa.+ So.
01./02.10.2016
07. Spieltag (07)
Sa.+ So.
08./09.10.2016
08. Spieltag (06)
08. Spieltag (06)
08. Spieltag (14)
Sa.+ So.
15./16.10.2016
09. Spieltag (05)
09. Spieltag (05)
09. Spieltag (11)
Sa.+ So.
22./23.10.2016
10. Spieltag (04)
Nachholspiele
10. Spieltag (12)
Sa.+ So.
29./30.10.2016
11. Spieltag (03)
Nachholspiele
11. Spieltag (09)
Sa.+ So.
05./06.11.2016
Nachholspiele
Nachholspiele
Nachholspiele
Sa.+ So.
12./13.11.2016
Nachholspiele
Nachholspiele
Nachholspiele
Sa.+ So.
19./20.11.2016
Nachholspiele
--Nachholspiele
Sa.+ So.
26./27.11.2016
Nachholspiele
--Nachholspiele
Die Winterpause beginnt einen Tag nach dem letzten ausgetragenen Pflichtspiel der einzelnen Mannschaften
im Jahre 2016, jedoch spätestens am 28.11.2016
Die Winterpause endet einen Tag vor dem ersten ausgetragenen Pflichtspiel der einzelnen Mannschaften in
2017, jedoch frühestens am 17.02.2017
Damen
Wochentag
Datum
12 er Staffel
10 er Staffel
8-er-Staffel (3Rd)
Sa.+ So.
18./19.02.2017
Nachholspiele
Nachholspiele
Sa.+ So.
25./26.02.2017
Nachholspiele
Nachholspiele
Nachholspiele
Nachholspiele
Sa.+ So.
04./05.03.2017
Nachholspiele
Nachholspiele
Nachholspiele
Sa.+ So.
11./12.03.2017
12. Spieltag (22)
Nachholspiele
12. Spieltag (10)
Sa.+ So.
Sa.+ So.
18./19.03.2017
25./26.03.2017
13. Spieltag (21)
14. Spieltag (20)
Nachholspiele
16. Spieltag (18)
13. Spieltag (13)
14. Spieltag (08)
15. Spieltag (19)
16. Spieltag (18)
15. Spieltag (17)
14. Spieltag (16)
15. Spieltag (21)
16. Spieltag (20)
Sa.+ So.
01./02.04.2017
Sa.+ So.
08./09.04.2017
Oster-Sa.
Oster-Mo.
15.04.2017
17.04.2017
Nachholspiele
Nachholspiele
Nachholspiele
3. Rd Kreispokal / Nachholspiele / 5. Rd Bez.-Pokal
Nachholspiele
17. Spieltag (17)
17. Spieltag (15)
Sa.+ So.
22./23.04.2017
Sa.+ So.
29./30.04.2017
18. Spieltag (16)
18. Spieltag (14)
Sa.+ So.
06./07.05.2017
19. Spieltag (15)
19. Spieltag (13)
18. Spieltag (19)
Sa.+ So.
13./14.05.2017
20. Spieltag (14)
20. Spieltag (12)
19. Spieltag (17)
Sa.+ So.
20./21.05.2017
25.05.2017
21. Spieltag (13)
21. Spieltag (11)
20. Spieltag (15)
Himmelfahrt
Nachholspiele
Nachholspiele
Nachholspiele
Sa.+ So.
Fr.
27./28.05.2017
02.06.2017
22. Spieltag (12)
22. Spieltag (10)
21. Spieltag (16)
Nachholspiele
Nachholspiele
Nachholspiele
Nachholspiele
Pfingst-Sa.
03.06.2017
Pfingst-Mo.
05.06.2017
Mi.
07.06.2017
Fr.
09.06.2017
Sa.
So.
10.06.2017
11.06.2017
Di.
Sa.
Sa. + So.
Fr.
13.06.2017
17.06.2017
17./18.06.2017
30.06.2017
Nachholspiele
Kreispokal-Endspiele
17. Spieltag (18)
Nachholspiele
Ergänzende Hinweise zum Rahmenspie
Über die vorgegebenen Termine hinaus ist auch jeder andere Wochentag ein möglicher
Nachholspieltag, bzw. Spieltag für Entscheidungsspiele.
Beginn der Nachholspiele innerhalb der Woche vorzugsweise 19:00 h.
gez.
Roland Korte
Vorsitzender Kreisspielausschuß
NFV Kreis Nienburg - Spielausschuß
Stand: 15.07.2016
Anhang 4 Seite 4 von 4