Niedersächsischer Fußballverband e. V. Kreis Nienburg/Weser Ein Ball verbindet ......................................................................................................................................................... Ausschreibung Senioren und Frauen 2 0 1 6 / 2 0 17 mit Anhang 1 bis 4 (Stand: 16.07.2016) ................................................................................................................................................ Herausgeber: Spielausschuss des NFV-Kreises Nienburg/Weser Ausschreibung Senioren und Frauen 2016/17 Inhaltsverzeichnis Ausschreibung 1. Grundlage 2 2. Beiträge, Gebühren 2 3. Auf- und Abstiegsregelung 2 4. Besonderheiten im Spielbetrieb 4 5. Spielpläne, Ansetzungen, Spielverlegungen 7 6. Schiedsrichterbestand, Schiedsrichter-Kostenpool 8 7. Freundschaftsspiele, Sportwochen, Turniere 8 8. Bespielbarkeit des Platzes, Unbespielbarkeit 9 9. Spielausfall-Meldung bei Nichtantritt 10 10. Pflichten des Platzvereins 10 11. Spielbericht, Auswechselspieler, Briefumschlag 10 12. Spielerpässe, Gesichtskontrolle, Verspätungen, SBO-Freigabe 11 13. Spielkleidung, Rückennummern 12 14. Spielergebnisse, Tabellen 12 15. Rahmenspielplan 12 16. Geschäftsstelle, Postzustellung, elektronisches Postfach 12 17. Verwaltungskosten, Rechtsbehelfe, Gebühren 13 18. Fairnesswertung 13 19. Sonstige Hinweise 13 20. Verwaltungs- und Ordnungsmaßnahmen 13 21. Schlussbemerkungen 14 22. Rechtsmittelbelehrung 14 Gebührenordnung - Anhang 1 - 15 Durchführungsbestimmungen für die Kreispokalspiele - Anhang 2 - 18 Anschriften Kreisspielausschuß (KSpA) - Anhang 3 - 20 Rahmenspielpläne - Anhang 4 - 21 NFV - Kreis Nienburg/Weser Seite 1 Stand: 16.07.2016 Ausschreibung Senioren und Frauen 2016/17 Ausschreibung Durchführungsbestimmungen für den Spielbetrieb auf Kreisebene einschließlich der Kreispokalspiele im Spieljahr 2016/2017 1. Grundlage Für die Durchführung der Pflichtspiele im laufenden Spieljahr haben die Ordnungen und Durchführungsbestimmungen des DFB, die Fußball- und Hallenfußballregeln, die Satzungen und Ordnungen des Niedersächsischen Fußballverbandes sowie die nachstehende Ausschreibung (AS) einschließlich der Anhänge 1 bis 4 Gültigkeit. 2. Beiträge, Gebühren Kreispokalwettbewerbe Der NFV Kreis Nienburg/Weser erhebt für jede Mannschaft, die an einem Kreispokalwettbewerb teilnimmt, eine Gebühr gemäß Anhang 1 dieser AS. 3. Auf- und Abstiegsregelung 3.1 3.1.1 Grundsätzliches Die Grundsätze des Auf- und Abstiegs sind in den § 18 und § 32 sowie dem Anhang 3 der SpO und in dieser AS geregelt. Ein Aufstiegsverzicht ist nicht möglich. Die Einreihung einer 1. und 2. Mannschaft des gleichen Vereins in die gleiche Leistungsklasse ist mit Ausnahme der untersten Leistungsklasse ausgeschlossen. In der 2. und 3. Kreisklasse können gemäß Kreistagsbeschluss auch zwei untere Mannschaften des gleichen Vereins in einer Staffel spielen. 3.1.2 3.1.3 3.2 Direkter Aufstieg Belegt eine Mannschaft einen Tabellenplatz der zum direkten Aufstieg berechtigt, aber erfüllt nicht die Vorgaben zur Aufstiegsberechtigung, kann diese Mannschaft nicht aufsteigen. Die nächstplatzierte Mannschaft mit Aufstiegsberechtigung in dieser Staffel erhält das direkte Aufstiegsrecht. Das direkte Aufstiegsrecht ist nur bis zu der Mannschaft übertragbar, die den 3. Tabellenplatz belegt. Sollten weitere Aufsteiger erforderlich sein, entscheidet der KSpA. 3.3 Zusätzliche Auf- und Abstiegsspiele An Spielen zur Ermittlung eines zusätzlichen Auf- oder Absteigers können nur die Mannschaften teilnehmen, die in den einzelnen Staffeln dieser Leistungsklasse den gleichen Tabellenplatz belegen. Das Teilnahmerecht geht bei Nichterfüllung der Vorgaben zur Aufstiegsberechtigung automatisch auf die nächstplatzierte Mannschaft über bis einschließlich 3. Tabellenplatz. Über weitere Aufsteiger entscheidet der KSpA 3.4 3.4.1 Abstieg Welche Mannschaften auf die Abstiegsquote in den einzelnen Leistungsklassen / Staffeln anzurechnen sind, ist in § 34 (4) der SpO geregelt. Als Termin für die Nichtteilnahme-Erklärung einer Mannschaft für die bisherige Spielklasse gilt der Sonntag des vorletzten Spieltags. Diese Mannschaft steht damit als vorzeitiger (nicht zusätzlicher) Absteiger fest und verringert die Anzahl der regulären Absteiger um eine Mannschaft. Abweichende Regelung zu SpO §34 (5) Gemäß §18 (4) SpO beträgt die Abstiegsquote minimal 2 Mannschaften pro Staffel. Der KSpA entscheidet über zusätzliche Auf- und Absteiger zur Erreichung der Sollzahl einer Staffel. 3.4.2 3.4.3 NFV - Kreis Nienburg/Weser Seite 2 Stand: 16.07.2016 Ausschreibung Senioren und Frauen 2016/17 3.5 Altersklasse Herren 3.5.1 3.5.1.1 3.5.1.2 3.5.1.3 Leistungsklasse Kreisliga Sollzahl 16 Mannschaften, 1 Staffel Absteiger aus der Bezirksliga werden in der Kreisliga aufgenommen. Aufstiegsplätze Der Tabellenerste der Kreisliga ist Kreismeister und steigt in die Bezirksliga auf. Der Tabellenzweite der Kreisliga hat die Möglichkeit über eine Relegationsrunde in die Bezirksliga aufzusteigen. Einzelheiten zur Relegationsrunde sind der Ausschreibung des NFV Bezirk Hannover für das aktuelle Spieljahr zu entnehmen. 3.5.1.4 Abstiegsplätze Die Mannschaften auf den Plätzen 14 bis 16 steigen in die 1. Kreisklasse ab. 3.5.1.5 Zusätzliche Abstiegsplätze Wenn durch Absteiger aus dem Bezirk die Sollzahl von 16 überschritten würde, müssen weitere Mannschaften bis zur Erreichung der Sollzahl 16 in die 1. Kreisklasse absteigen. 3.5.1.6 Zusätzliche Aufsteiger in die Kreisliga Wenn durch Aufsteiger in den Bezirk die Sollzahl von 16 unterschritten würde, wird die Kreisliga durch zusätzliche Aufsteiger aus der 1. KK bis zur Sollzahl von 16 aufgefüllt. Bei ungerader Anzahl zusätzlicher Aufsteiger steigt zunächst der Verlierer der Aufstiegsrelegation der 1. Kreisklasse auf, für jeden weiteren Aufsteiger erfolgen Entscheidungsspiele falls erforderlich. 3.5.2 3.5.2.1 3.5.2.2 3.5.2.3 Leistungsklasse 1. Kreisklasse Sollzahl 28 Mannschaften, 2 Staffeln. Der Tabellenerste jeder Staffel steigt in die Kreisliga auf. Die Tabellenzweiten der 1. Kreisklasse Nord und Süd ermitteln in einem Entscheidungsspiel den dritten direkten Aufsteiger in die Kreisliga. 3.5.2.4 Die regulären Absteiger einer Staffel sind die Mannschaften auf den Tabellenplätzen 13 und 14, die in die 2. Kreisklasse absteigen. Die Anzahl regulärer Absteiger kann sich gemäß AS 3.4.2 reduzieren. Wenn durch Mehrabsteiger aus der Kreisliga die Sollzahl von 28 überschritten würde, müssen weitere Mannschaften bis zur Erreichung der Sollzahl in die 2. Kreisklasse absteigen; ggf. durch entsprechende Entscheidungsspiele. 3.5.2.5 Wird die Sollzahl durch die bestehende Aufstiegsregelung unterschritten, wird die 1. Kreisklasse bis zur Sollzahl durch zusätzliche Aufsteiger, die die Voraussetzungen erfüllen, aus der 2. Kreisklasse aufgefüllt. Bei ungerader Anzahl zusätzlicher Aufsteiger erfolgt ein Entscheidungsspiel. 3.5.3 3.5.3.1 3.5.3.2 3.5.3.3 Leistungsklasse 2. Kreisklasse Sollzahl 28 Mannschaften, 2 Staffeln. Der Tabellenerste und -zweite jeder Staffel steigt in die 1. Kreisklasse auf. Die regulären Absteiger einer Staffel sind die Mannschaften auf den Tabellenplätzen 13 und 14, die in die 3. Kreisklasse absteigen. Die Anzahl regulärer Absteiger kann sich gemäß AS 3.4.2 reduzieren. Wenn durch Mehrabsteiger aus der 1. Kreisklasse die Sollzahl von 28 überschritten würde, müssen weitere Mannschaften bis zur Erreichung der Sollzahl in die 3. Kreisklasse absteigen; ggf. durch entsprechende Entscheidungsspiele. 3.5.3.4 Wird die Sollzahl durch die bestehende Auf-/Abstiegsregelung unterschritten, wird die 2. Kreisklasse bis zur Sollzahl durch zusätzliche Aufsteiger, die die Voraussetzungen erfüllen, aus der 3. Kreisklasse aufgefüllt. Bei ungerader Anzahl zusätzlicher Aufsteiger erfolgt ein Entscheidungsspiel. 3.5.4 Leistungsklasse 3. Kreisklasse 3.5.4.1 Sollzahl 20 bis 28 Mannschaften, 2 Staffeln 3.5.4.2 Gespielt wird mit 9er und 11er Mannschaften. Beim Spielen einer 9er Mannschaft gegen eine 11er Mannschaft tritt die 11er Mannschaft auch mit nur 9 Spielern an. 3.5.4.3 Kein Aufstieg der 9er Mannschaften. NFV - Kreis Nienburg/Weser Seite 3 Stand: 16.07.2016 Ausschreibung Senioren und Frauen 2016/17 3.5.4.4 Bereits ausgewechselte Spieler können während einer Spielruhe in Höhe der Mittelinie wieder eingewechselt werden 3.5.4.5 9er Mannschaften nehmen nicht an den Pokalrunden teil. 3.5.4.6 Der Tabellenerste und -zweite jeder Staffel steigt in die 2. Kreisklasse auf unter Berücksichtigung AS Absatz 3.2. 3.6 3.6.1. 3.6.2 3.6.3 3.6.4 3.6.5 3.6.6 Altersklasse Altherren/Ü32 Sollzahl 20 – 28 Mannschaften, 2 Staffeln. Gespielt mit 9er und 11er Mannschaften. Beim Spielen einer 9er Mannschaft gegen eine 11er Mannschaft tritt die 11er Mannschaft auch mit nur 9 Spielern an. 9er Mannschaften nehmen nicht an der Bezirks- und Niedersachsenmeisterschaft teil 9er Mannschaften nehmen nicht am Pokalspielbetrieb teil. Die 2 Staffelsieger der Kreisligen ermitteln in einem Entscheidungsspiel den Kreismeister. Die Teilnahme an der Niedersachsenmeisterschaft richtet sich nach der AS des Bezirks. 3.7 3.7.1 3.7.2 3.7.3 3.7.4 Altersklasse Alt-Senioren/Altliga/Ü40 Sollzahl 20- 28 Mannschaften. 2 Staffeln Gespielt wird mit 7er Mannschaften. Die 2 Staffelsieger der Kreisligen ermitteln in einem Entscheidungsspiel den Kreismeister. Die Teilnahme an der Niedersachsenmeisterschaft richtet sich nach der AS des Bezirks. 3.8 Altersklasse Frauen 3.8.1 3.8.1.1 3.8.1.2 3.8.1.3 3.8.1.4 3.8.1.5 Leistungsklasse Kreisliga Maximale Sollzahl 16 (11er-Mannschaften), 1 Staffel. Die Mannschaft auf Tabellenplatz 1 der Kreisliga steigt in die Bezirksliga auf. Die Absteiger aus der Bezirksliga werden in der Kreisliga aufgenommen. Keine Absteiger Die Mannschaften der Kreisliga nehmen am Pokalspielbetrieb teil. 3.8.2 3.8.2.1 3.8.2.2 3.8.2.3 Leistungsklasse 1. Kreisklasse Maximale Sollzahl 16 (7er-Mannschaften), 1 Staffel Keine Absteiger. Der Staffelsieger wird nach einer Hin- und Rückrunde ermittelt. 7er-Mannschaften nehmen nicht am Pokalspielbetrieb teil. 4. Besonderheiten im Spielbetrieb 4.1 Spielberechtigung für das Saisonende Die Spielberechtigung für das Saisonende für Senioren und Frauen wird wie folgt ergänzt: Spielen die höhere und die untere(n) Mannschaft(en) eines Vereins auf Kreisebene, findet die Regelung des §10 Abs. 4 SpO für das Saisonende keine Anwendung. Für die Spieler dieser Mannschaften gilt: Spieler können am Saisonende dann in Pflichtspielen der nächstniederen Mannschaft eingesetzt werden, wenn sie gem. §10 Abs.2 SpO freigespielt sind (durch das Aussetzen in 2 aufeinander folgenden und ausgetragenen Pflichtspielen der höheren Mannschaft). Hinweis: Diese Regelung gilt nicht für Spieler und Spielerinnen nach einem Einsatz auf Bezirks- oder Verbandsebene. In diesem Fall findet die Regelung des §10 Abs. 4 SpO Anwendung (kein Freispielen mehr möglich bis Saison-Abschluss). NFV - Kreis Nienburg/Weser Seite 4 Stand: 16.07.2016 Ausschreibung Senioren und Frauen 2016/17 4.2 4.2.1 Spielgemeinschaften Senioren und Frauen Der Name des federführenden Vereins einer SG wird im Mannschaftsnamen vorangestellt. Es sind für Senioren- und Frauen Spielgemeinschaften bestehend aus 3 Vereinen zugelassen. Frauen: Grundsätzlich ist kein Aufstieg möglich. Eine Ausnahme kommt dann in Betracht, wenn der Bezirk einem Aufstieg einer SG zustimmt. Herren: Spielgemeinschaften werden nur bis zur 2. Kreisklasse zugelassen. 4.2.2 Spielgemeinschaften Herren 4.2.2.1 Genehmigung einer SG Herren Die Bildung einer SG wird grundsätzlich über den Meldebogen erfasst. Nachträgliche Anträge zur Genehmigung einer SG können beim KSpA beantragt werden. Gemäß SpO §18a dient die Bildung einer SG nicht zum Zweck der Leistungsförderung. Deshalb ist die Zustimmung zur Bildung einer SG ist immer eine Einzelfallentscheidung des KSpA. 4.2.2.2 Wird eine SG als zusätzliche Mannschaft bei Beibehaltung der Anzahl eigenständiger Mannschaften beider Vereine gebildet, dann wird diese Mannschaft der untersten Leistungsklasse (3. Kreisklasse) zugeordnet. 4.2.2.3 Wird eine SG als Zusammenschluss zweier Mannschaften gebildet, dann wird sie grundsätzlich vom KSpA der höheren der beiden Leistungsklassen der beiden zuvor eigenständigen Mannschaften zugeordnet. 4.2.2.4 Auf- und Abstieg für eine SG Eine SG kann nicht in die 1.Kreisklasse aufsteigen. Aufgrund § 18 Abs. 6 der Spielordnung ist ein Aufstieg nur bis zur Spielklasse unterhalb der Spielklasse möglich, in der die nächsthöhere Mannschaft des federführenden Vereins spielt. Erfüllt eine Spielgemeinschaft nicht die Aufstiegsberechtigungen in ihrer Staffel, steigt die nächste aufstiegsberechtigte Mannschaft auf den folgenden Tabellenplätzen dieser Staffel auf. 4.2.2.5 Für Spieler einer Spielgemeinschaft in einer Spielklasse gelten die Festspielregeln gemäß §10 SpO wie für eine eigenständige Mannschaft des Vereins in dieser Spielklasse. 4.3 4.3.1 4.3.2 4.3.3 Spielbetrieb Altherren (Ü32) Es wird mit 11er- und 9er-Mannschaften gespielt. Die Spielzeit beträgt 2 x 35 Minuten Es dürfen maximal 15 Spieler eingesetzt werden. Bereits ausgewechselte Spieler können während einer Spielruhe in Höhe der Mittellinie wieder eingewechselt werden. Ein Spieler ist mit Vollendung des 32. Lebensjahres sofort für die Altherren spielberechtigt. Diese Spieler können jederzeit in einer Herrenmannschaft aushelfen, ohne sich gegenüber der Altherrenmannschaft fest zu spielen. Bei Spielen in verschiedenen Herrenmannschaft gilt § 10 der SpO + AS 4.1. Bei Spielen in verschiedenen Altherrenmannschaft gilt § 10 der SpO + AS 4.1. 4.4 4.4.1 4.4.2 Spielbetrieb Alt-Senioren (Ü40) Es wird mit 7er-Mannschaften gespielt. Die Spielzeit beträgt 2 x 30 Minuten. Es dürfen maximal 11 Spieler eingesetzt werden. Bereits ausgewechselte Spieler können während einer Spielruhe in Höhe der Mittellinie wieder eingewechselt werden. Zu Spielbeginn müssen mindestens 5 Spieler, von denen einer als Torwart gekennzeichnet sein muss, auf dem Spielfeld sein. 4.4.3 Ein Spieler ist mit Vollendung des 40. Lebensjahres sofort für die Alt-Senioren spielberechtigt. Diese Spieler können jederzeit in einer Herren-/Altherrenmannschaft aushelfen, ohne sich gegenüber der AltSeniorenmannschaft fest zu spielen. Bei Spielen in verschiedenen Herrenmannschaft gilt § 10 der SpO + AS 4.1 Bei Spielen in verschiedenen Altherrenmannschaft gilt § 10 der SpO + AS 4.1 Bei Spielen in verschiedenen Altseniorenmannschaft gilt § 10 der SpO + AS 4.1. NFV - Kreis Nienburg/Weser Seite 5 Stand: 16.07.2016 Ausschreibung Senioren und Frauen 2016/17 4.4.4 4.4.9 Gespielt wird auf Kleinfeld mit Kleinfeldtoren (5 x 2 m), die fest im Boden verankert sein müssen. Die Strafstoßmarken müssen 8 m von den Toren entfernt sein. Die Abmessungen für die Strafräume betragen 12 m. Die Strafräume/-stoßmarken müssen gekennzeichnet sein. Spielfeldgröße möglichst von 16er zu 16er = ca. 70x55m. Bei Frei- und Strafstößen beträgt der Mindestabstand der Gegenspieler sieben Meter zum Ball. Die Abseitsregel ist aufgehoben (es wird ohne Abseits gespielt). Der Abschlag bzw. der Abstoß darf (sofern keine Abwehrsituation vorliegt) nicht direkt über die Mittellinie gespielt werden. Der Schiedsrichter wird vom gastgebenden Verein gestellt. Der Heimverein hat die Pflicht, den Schiedsrichter rechtzeitig über die Besonderheiten dieser Ausschreibung zu informieren. Es sollte möglichst ein geprüfter Schiedsrichter dieses Spiel leiten. Der Mannschaftsführer hat das Recht, die Spielerpässe der gegnerischen Mannschaft zu überprüfen. 4.5 Spielbetrieb Frauen 4.4.5 4.4.6 4.4.7 4.4.8 4.5.1 Alle Spielklassen 4.5.1.1 Für den Frauenfußball gelten die Regelungen der Spielordnung mit den Ergänzungen des Anhanges 1 der SpO. B-Juniorinnen des älteren Jahrgangs und A-Juniorinnen können in allen Frauenmannschaften ihres Vereins eingesetzt werden. § 10 Abs. 6 der Jugendordnung gilt entsprechend. Die Altersklasseneinteilung ergibt sich aus § 3 der Jugendordnung. 4.5.1.2 Pokalspiele werden bei unentschiedenem Spielstand nach Ablauf der regulären Spielzeit sofort durch Elfmeterschießen entschieden. Bei Pokalspielen übernimmt die Heimmannschaft, unter Verzicht des reisenden Teams auf Reisekosten, die Schiedsrichterkosten. Für das Pokalendspiel erfolgt eine gesonderte Festlegung. 4.5.2 Leistungsklasse Kreisliga 4.5.2.1 Es wird mit 11er-Mannschaften gespielt. Die Spielzeit beträgt 2 x 45 Minuten. 4.5.2.2 Es können bis zu 6 Spielerinnen ausgewechselt werden. Bereits ausgewechselte Spielerinnen können während einer Spielruhe in Höhe der Mittellinie wieder eingewechselt werden. 4.5.3 Leistungsklasse 1. Kreisklasse 4.5.3.1 Es wird mit 7er-Mannschaften gespielt. Die Spielzeit beträgt 2 x 40 Minuten. 4.5.3.2 Es können bis zu 5 Spielerinnen ausgewechselt werden. Bereits ausgewechselte Spielerinnen können während einer Spielruhe in Höhe der Mittellinie wieder eingewechselt werden. 4.5.3.3 Die Mannschaften spielen auf Kleinfeld mit Kleinfeldtoren (5 x 2 m), die fest im Boden verankert sein müssen. Spielfeldgröße möglichst von 16er zu 16er = ca. 70x55m. Die Strafräume/-stoßmarken (8 m zur Torlinie) müssen gekennzeichnet sein. 4.6 Spielbetrieb Kreisliga und 1. Kreisklasse Herren 4.6.1 Verwarnung (Gelbe Karte) Für jeden Wettbewerb gilt („getrennte Zähler“): Ein Spieler ist nach der fünften Gelben Karte für das nächste Punktspiel im Wettbewerb gesperrt. Erhält ein Spieler in einem Spieljahr nach einer verwirkten Sperre fünf weitere Verwarnungen, so ist er wiederum für das nächste Spiel gesperrt. Eine Übertragung auf das nächste Spieljahr erfolgt nicht. Erhält ein Spieler eine Rote oder Gelb-Rote Karte, wird eine im gleichen Spiel ausgesprochene Verwarnung nicht registriert. Die Vereine und Spieler sind für die Einhaltung vorstehender Bestimmungen verantwortlich. Es wird dringend empfohlen, den Spielbericht unmittelbar nach dem Spiel aufmerksam zu prüfen und NFV - Kreis Nienburg/Weser Seite 6 Stand: 16.07.2016 Ausschreibung Senioren und Frauen 2016/17 sich bei Unklarheiten (z.B. darüber welcher Spieler eine gelbe Karte erhalten hat) umgehend mit der Staffelleitung in Verbindung zu setzen. 4.6.2 Feldverweis nach zwei Verwarnungen im Spiel (Gelb-Rote Karte) Erhält ein Spieler in einem Punktspiel eine Gelb-Rote Karte, so ist er für das nächste Spiel (im gleichen Wettbewerb) gesperrt. Er ist bis zum Ablauf der automatischen Sperre auch für das jeweils nächstfolgende Punktspiel jeder anderen Mannschaft seines Vereins gesperrt, längstens jedoch bis zum Ablauf von zehn Tagen. 4.6.3 Festspielregel Für die automatische Sperre nach 4.6.1 bzw. 4.6.2 gilt verbindlich die Regelung des §10 Absatz (6) der Spielordnung. Spiele, an denen der Spieler aufgrund einer automatischen Sperre nicht teilnimmt, zählen nicht zum "Freiwerden" (Festspielregel). 4.6.4 Ein Spieler mit Zweitspielrecht kann bei einer automatischen Sperre durch GK oder GRK im anderen Verein jederzeit spielen. 4.7 Begrüßungskultur Für ein faires Miteinander wird für alle Mannschaften eine gemeinsame Begrüßungskultur eingeführt, die am Spieltag nach folgendem Muster ablaufen soll: • Begrüßung der gegnerischen Trainer und Mannschaft und Begrüßung und Einweisung des/der Schiedsrichter(s) durch den Platzverein • Ca. 10 Minuten vor Spielbeginn „Gesichtskontrollen“ (vorzugsweise in den Umkleidekabinen) • Gemeinsames Auflaufen der Mannschaften mit dem Schiedsrichter(-gespann) • Team-Shakehand, inkl. der Trainer nach Vorbild der UEFA-Spiele (Mittelkreis) • Platzwahl durch Mannschaftsführer und Schiedsrichter (Mittelkreis) • Teamritual und Spielbeginn • Nach dem Spiel (der Schiedsrichter kann abweichende Regelungen treffen): Treffen der Mannschaften, Schiedsrichter und Trainer im Mittelkreis, Ergebnisbekanntgabe, Sportgruß und Shakehand aller Beteiligten. 5. Spielpläne, Ansetzungen, Spielverlegungen 5.1 5.1.1 Spielpläne Grundlage ist der § 27 der SpO. Die herausgegebenen/veröffentlichten Spielpläne, sowie Spielansetzungen sind für die Vereine und Instanzen verbindlich. Sollten am letzten Spieltag der Rückrunde zwei oder mehrere Mannschaften noch um den Auf- und Abstieg spielen, werden die entsprechenden Spiele zeitgleich angesetzt. Die Festlegung der Spielplätze erfolgt zu Saison-Beginn durch die Vereine im Meldebogen. Die Eingabe eines Platzes mit einem u.U. willkürlichen Namen (A-Platz, B-Platz) muss aus technischen Gründen erfolgen, um eine Einteilung durch die spielleitenden Instanzen zu ermöglichen. Um einen reibungslosen Spielbetrieb sicher zu stellen, ist es zulässig, dass von der Platzwahl zu Saison-Beginn im Verlauf der Saison abgewichen wird. Dieses Vorgehen ist nicht zu beanstanden. Die reisende Mannschaft hat sich auf die Gegebenheiten aller zur Verfügung stehenden Spielplätze des Heimvereins einzustellen (Asche-Plätze und Kunstrasenplätze eingeschlossen). 5.1.2 5.1.3 5.2 5.2.1 5.2.3 Spielverlegungen Eine Spielverlegung muss bei einem gewünschten vorgezogenen Termin spätestens 10 Tage vor dem Wunschtermin, ansonsten 10 Tage vor dem bestehenden Termin auf elektronischem Wege über das DFBnet - online - beantragt werden. Dazu ist die Vereinskennung (PV01037***) erforderlich. Kosten für Spielverlegungen werden gemäß Anhang 1 dieser AS erhoben. NFV - Kreis Nienburg/Weser Seite 7 Stand: 16.07.2016 Ausschreibung Senioren und Frauen 2016/17 6. Schiedsrichterbestand, Schiedsrichter-Kostenpool 6.1 Erfüllung des Schiedsrichter-Soll Grundsätzlich hat jeder Mitgliedsverein zum 01.07. eines Spieljahres für jede seiner gemeldeten Mannschaften, dem zuständigen Kreisschiedsrichterausschuss einen Schiedsrichter zu melden, der den Voraussetzungen der Schiedsrichterordnung entspricht und der den erforderlichen Leistungsnachweis zu erbringen hat (Erfüllung des Schiedsrichter-Soll). Diese Verpflichtung gilt nur für Spielklassen, bei denen seitens des NFV eine Schiedsrichteransetzung erfolgt. In der Saison 2015/2016 werden bei der Berechnung des Schiedsrichter-Solls nur die Frauen – und Herrenmannschaften herangezogen. Schiedsrichter, die im laufenden Spieljahr ausgebildet werden, können seitens der Mitgliedsvereine bis zum 01.03. des Spieljahres nachgemeldet werden. Bei Spielgemeinschaften ist der federführende Verein für die Meldung zuständig. 6.2 Berechnung des Schiedsrichterbestandes Der für die Erfüllung des Schiedsrichter-Soll erforderliche Leistungsnachweis ist von den durch die Vereine gemeldeten Schiedsrichtern in dem Zeitraum vom 01.07. bis zum 30.06. des Spieljahres entsprechend den Anerkennungskriterien in den vom Kreisschiedsrichterausschuss herausgegebenen „Anweisungen für Schiedsrichter“ zu erbringen. 6.3 Strafen bei Schiedsrichter-Fehlbestand Nach Ablauf des Spieljahres überprüft der Kreisspielausschuss in Abstimmung mit dem Kreisschiedsrichterausschuss die Erfüllung des Schiedsrichter-Solls. Bei Nichterfüllung des Schiedsrichter-Soll wird für jeden fehlenden Schiedsrichter eine Strafe gemäß Anhang 2 I. Ziffer 11 SpO in Verbindung mit Anhang 1 Punkt 8 dieser AS seitens der zuständigen spielleitenden Stelle festgesetzt. Erfüllt ein Verein in dem darauffolgenden Spieljahr das Schiedsrichter-Soll erneut nicht, wird dem Verein für jeden fehlenden Schiedsrichter zusätzlich zur Geldstrafe ein Punkt abgezogen. Der Punktabzug erfolgt bei der höchstspielenden Seniorenmannschaft des Vereins im Verbandsgebiet. 6.4 Schiedsrichter-Kostenpool Die anfallenden Kosten für Heimspiele der Herren Kreisliga und Herren 1. Kreisklasse werden vom Schatzmeister des NFV-Kreis Nienburg zu 50% der Beiträge für das neue Spieljahr im Voraus am 15.08. des Jahres eingezogen und weitere 50% am 1.2. des Spieljahres. Zum Saison-Ende erfolgt die Endabrechnung. Kostenpool-Beiträge (100%-Wert) für 16er-Staffel: 14er-Staffel: 12er-Staffel: 1.050,00 € 580,00 € 540,00 € 7. Freundschaftsspiele, Sportwochen, Turniere 7.1 7.1.1 Freundschaftsspiele Freundschaftsspiele sind vom gastgebenden Verein für seine auf Kreisebene Mannschaft über das elektronische Postfach beim Staffelleiter möglichst 10 Tage vor dem Spieltermin anzumelden. Mitgeteilt werden müssen beim Antrag die Namen der Mannschaften mit Angabe der Spielklasse, Datum, Zeit und Spielort. Der ausrichtende Verein hat einen ausreichend qualifizierten Schiedsrichter selbst zu suchen und diesen namentlich bei der Beantragung zu benennen. Dieser wird vom KSA auf entsprechende Qualifikation NFV - Kreis Nienburg/Weser Seite 8 Stand: 16.07.2016 Ausschreibung Senioren und Frauen 2016/17 7.1.2 7.1.3 7.1.4 7.2 7.2.1 überprüft. Kann für ein Spiel kein geeigneter Schiedsrichter gefunden werden, ist vom ausrichtenden Verein vom Ansetzer für Freundschaftsspiele (des KSA) ein Schiedsrichter anzufordern. Die Freundschaftsspiele werden grundsätzlich über das DFBnet angesetzt. Die Regelungen für Pflicht- und Pokalspiele in dieser Ausschreibung gelten daher grundsätzlich auch für Freundschaftsspiele. Verstöße seitens der Vereine, deren Spieler und Funktionäre werden im Fall von auf Kreisebene spielenden Vereinen vom Kreisspielausschuß geahndet und im Fall von auf höherer Ebene spielenden Vereinen vom dort zuständigen Spielausschuß. Werden Freundschafts- oder Vorbereitungsspiele nicht angemeldet, so behält sich der Spielausschuss vor, sämtliche Mannschaften des Vereins (auch Jugend) die Teilnahme an und die Ausrichtung von Turnieren, Sportwochen und der HKM zu verwehren. 7.2.8 Sportwochen, Turniere Vereinspokalturniere, Sportwochen, Blitzturniere, Hallenturniere usw. bedürfen einer gesonderten Genehmigung. Bei der Anmeldung sind Ausschreibung, Spielpläne und eine Aufstellung der teilnehmenden Mannschaften mit Spielklassenangabe vorzulegen. Der ausrichtende Verein hat für jedes Spiel einen ausreichend qualifizierten Schiedsrichter selbst zu suchen und diesen namentlich bei der Beantragung zu benennen. Dieser wird vom KSA auf entsprechende Qualifikation überprüft. Kann für ein Spiel kein geeigneter Schiedsrichter gefunden werden, ist vom ausrichtenden Verein vom KSA-Vorsitzenden ein Schiedsrichter anzufordern. Diese Veranstaltungen sind auf der Grundlage der SpO durchzuführen. Turniere (Feld und Halle) in denen ein auf Kreisebene spielender Verein der Ausrichter ist, genehmigt der Kreisspielausschuss. Sie sind spätestens 10 Tage vor dem Beginn beim Vorsitzenden des KSpA über das elektronische Postfach oder per Post anzumelden. Grundsätzlich findet auf Kreisebene keine Eingabe der Spiele in das DFBnet statt. Es kommen Spielformulare zum Einsatz. Turniere (Feld und Halle) in denen ein auf Bezirksebene oder höher spielender Verein der Ausrichter ist, müssen vom auf dieser Ebene zuständigen Spielausschuß genehmigt werden. Die Anträge sind diesem spätestens 4 Wochen vor dem Beginn über das elektronische Postfach oder per Post anzumelden. Die Spielberichte müssen innerhalb von 3 Tagen nach Turnierende an den zuständigen Staffelleiter (des Spielausschusses, der die Genehmigung ausstellte) gesendet werden. Spielberichte und eingezogene Pässe werden bei Bedarf dann der spielleitenden Stelle des zuständigen Spielausschusses zugestellt. Verstöße seitens der Vereine, deren Spieler und Funktionäre werden im Falle von auf Kreisebene spielenden Vereinen vom Kreisspielausschuß geahndet und im Fall von auf höherer Ebene spielenden Vereinen vom dort zuständigen Spielausschuß. Bei Turnieren, bei denen die teilnehmenden Mannschaften mehr als ein Spiel an einem Tag durchführen, sollte der Turnierspielbericht verwendet werden. Bei einem „totalen Feldverweis“ oder „besonderen Vorkommnissen“ hat der Schiedsrichter einen separaten Bericht zu fertigen. Dieser ist der genehmigenden Stelle durch den Schiedsrichter zuzusenden oder dem Ausrichter nach Spielende zur Zusendung an die genehmigende Stelle zu übergeben. Diese Zusendung hat innerhalb von 3 Tagen zu erfolgen. Bei einem „totalen Feldverweis“ ist der Spieler vorgesperrt. Genehmigungsgebühren gemäß Anhang 1 dieser AS. 8. Bespielbarkeit des Platzes, Unbespielbarkeit, Platzwahl 8.1 Bei Unbespielbarkeit des Platzes ist nach § 28 SpO und den nachstehenden Regelungen der AS zu verfahren. Bei Spielgemeinschaften sind bei Unbespielbarkeit des gemeldeten Platzes auch die Plätze des(r) Partner(s) der Gemeinschaft auf Bespielbarkeit zu prüfen. Sind auch die Plätze der Partner nicht bespielbar, ist von allen Plätzen ein Protokoll bzw. eine Bescheinigung des Eigentümers bzw. des zur Anordnung Berechtigten anzufertigen. 7.2.2 7.2.3 7.2.4 7.2.5 7.2.6 7.2.7 NFV - Kreis Nienburg/Weser Seite 9 Stand: 16.07.2016 Ausschreibung Senioren und Frauen 2016/17 8.2 8.3 8.4 8.5 8.6 8.7 8.8 Vom bauenden Verein (Heimverein) sind unmittelbar nach Bekanntwerden zu veranlassen / benachrichtigen für jedes betroffene Spiel: 1. der Staffelleiter (tel. Benachrichtigung) 2. der Gegner (tel. Benachrichtigung und Email) 3. der angesetzte Schiedsrichter (telefonische Benachrichtigung) 4. der Schiedsrichter-Ansetzer unter Tel.-Nr. 0160-93489310 5. Eingabe im DFBnet Bei plötzlich eintretender Schlechtwetterlage (Winterwetter, Unwetter) behält sich der KSpA vor, sämtliche Spiele über das DFBnet abzusetzen. Bei Sperrung der Plätze durch den Eigentümer bzw. des zur Anordnung Berechtigten für das gesamte Wochenende ist der Platzverein verpflichtet, dieses unverzüglich nach Bekanntwerden unter Angabe aller betroffenen Herren-, Altherren-, Altliga- und Frauenspiele anzuzeigen durch Zusendung an einen Staffelleiter (der die Zusendung an andere Staffelleiter verteilt). Sollte bei Pflichtspielen der Platz auf Anordnung des Eigentümers bzw. des zur Anordnung Berechtigten nur für ein Spiel freigegeben werden, so ist dieses auf der Bescheinigung gesondert zu vermerken. Die Vorrangigkeit ergibt sich aus Anh. 4 der SpO. Bei längerer Unbespielbarkeit bzw. nicht Verfügbarkeit (z. B. Sperren des Platzes durch die Kommune) ist nach § 23 (3) der SpO zu verfahren. Die Anordnung des Eigentümers bzw. des zur Anordnung Berechtigten ist unter Angabe der Gründe dem Staffelleiter innerhalb von zehn (10) Tagen nach dem Tag, an dem das Spiel hätte ausgetragen werden sollen, vorzulegen. Ist dieses nicht der Fall erfolgt Wertung gem. § 37 (4) SpO. Wegen der Wichtigkeit dieser Bescheinigung hat der Platzverein sicherzustellen, dass die Bescheinigung zeitgerecht eingeht. Eine Änderung der Spielstätte ist auch kurzfristig möglich. Die reisende Mannschaft hat sich auf die Gegebenheiten aller zur Verfügung stehenden Sportplätze einzustellen. 9. Spielausfall-Meldung bei Nichtantritt 9.1 Die Meldung eines Spielausfalls ist nur bei Nichtantritt einer Heimmannschaft vom Gastverein, ansonsten immer vom Heimverein umgehend nach Bekanntwerden durchzuführen mit Angabe der Spielnummer: 1. der Staffelleiter (tel. Benachrichtigung) 2. der Gegner (tel. Benachrichtigung und Email) 3. der angesetzte Schiedsrichter (telefonische Benachrichtigung) 4. der Schiedsrichter-Ansetzer unter Tel.-Nr. 0160-93489310 5. Eingabe im DFBnet Für Emails sind nur die elektronischen Postfach-Adressen des geschlossenen DFBnet zulässig (AS 15.ff). Ein Spielbericht ist nicht zu erstellen. Es findet kein Pflicht-Freundschaftsspiel bei Nichtantritt einer Mannschaft statt. Der Betrag der Geldstrafe für Nichtantritt wird bei Nichtantritt am letzten Spieltag verdoppelt. 9.2 9.3 9.4 9.5 NFV - Kreis Nienburg/Weser Seite 10 Stand: 16.07.2016 Ausschreibung Senioren und Frauen 2016/17 10. Pflichten des Platzvereins 10.1 Bei den Spielen der 1. und 2. Kreisklasse haben die beteiligten Vereine je einen geeigneten SR-Assistent (LR) zu stellen. Gemäß § 22 SpO sind eine ausreichende Anzahl Platzordner durch das Tragen von Westen zu kennzeichnen. 10.2 11. Spielbericht, Auswechselspieler, Briefumschlag 11.1 Spielbericht-Online 11.1.1 Der DFBnet Spielbericht Online (SBO) wird in den Herren, Altherren- und Altsenioren- und Frauenspielklassen des Kreises an Stelle des bisherigen Spielberichtes in Papierform eingesetzt (§ 12 SpO). Bei den zuvor genannten Mannschaften findet der SBO auch bei den Kreispokalspielen Anwendung. Die Nutzung von SBO entbindet nicht von der Meldepflicht der Spielergebnisse durch den Heimverein. 11.1.2 Sollte der SBO aus technischen Gründen am Spielort nicht nutzbar sein, so ist ein Spielbericht in Papierform zu erstellen. Schuldhaftes Nichtverwenden des SBO wird bestraft. 11.1.3 SBO-Ausdruck oder ein ordnungsgemäß ausgefülltes Spielformular muss dem amtierenden Schiedsrichter 30 Minuten vor Spielbeginn übergeben werden. 11.1.4 Ist dem Schiedsrichter nach Spielende in angemessener Zeit kein Zugriff auf SBO möglich, dann überträgt er SBO-Angaben auf den SBO-Ausdruck oder auf das ausgefüllte Spielformular. 11.1.5 Bei Nichtanwendung von SBO muß der SBO-Ausdruck oder das Spielformular dem Staffelleiter innerhalb von 3 Tagen zugestellt werden. 11.2 Auswechselspieler 11.2.1 Eine Eintragung der Auswechselspieler im Spielbericht vor Spielbeginn kann in allen Spielklassen erfolgen. Der Schiedsrichter darf einem nicht im Spielbericht aufgeführten Spieler die Teilnahme am Spiel nicht verweigern. Dieser Spieler ist vom betreffenden Verein spätestens 15 Minuten nach Spielschluss im Spielformular nachzutragen oder vom Schiedsrichter in SBO nachzutragen. Der Schiedsrichter erfasst alle Auswechslungen mit Zeitpunkt (nur der ersten Einwechslung eines Spielers, falls mehrfache Einwechslungen desselben Spielers erlaubt sind) im Spielbericht. Er führt keine Streichung nicht eingesetzter Auswechselspieler durch. 11.2.2 Sämtliche Auswechselspieler in allen Spielklassen sind mit Markierungshemden zu kennzeichnen auch die bereits ausgewechselten Spieler, sofern sie sich noch im Trikot in Spielnähe befinden. 11.2.3 Bei Spielen der 2. und 3. Kreisklasse können 3 Ersatzspieler eingesetzt werden, welche beliebig oft einund ausgewechselt werden können (bei diesen Spielen wird nur die erste Einwechslung des Spielers mit Zeitpunkt im SBO dokumentiert). 11.3 Briefumschlag 11.3.1 Falls SBO nicht oder nur unvollständig genutzt werden konnte und der Schiedsrichter Angaben handschriftlich auf einen Spielbericht (SBO-Ausdruck oder ein Spielformular) übertragen hat, ist dem Schiedsrichter ein richtig adressierter und ausreichend frankierter Briefumschlag für die Einsendung des Spielberichts durch einen Verantwortlichen des Platzvereins zu übergeben. 11.3.2 Falls der angesetzte Schiedsrichter nicht erscheint und bei den Spielen der Altliga ist der Platzverein für die Einsendung des Spielberichts verantwortlich. 12. Spielerpässe, Gesichtskontrolle, Verspätungen, SBO-Freigabe 12.1 Spielerpässe Die Spielerpässe sind dem amtierenden Schiedsrichter 30 Minuten vor Spielbeginn unaufgefordert vorzulegen. NFV - Kreis Nienburg/Weser Seite 11 Stand: 16.07.2016 Ausschreibung Senioren und Frauen 2016/17 Die Nutzung von SBO ersetzt nicht die Passkontrolle. Spielerpässe verbleiben beim Verein – auch im Fall eines Feldverweises (Rote Karte). 12.2 Unvollständiger oder fehlender Spielerpass §12 der Spielordnung ist zu beachten, u.a.: Von teilnehmenden Spielern, die ihre Spielerlaubnis gemäß § 4 Abs. 1 nicht nachweisen können sind Nachname, Vorname(n), Geburtsdatum und Trikotrückennummer durch den Mannschaftsverantwortlichen in den Spielbericht einzutragen. Der Spieler hat persönliche Angaben mit einem gültigen Lichtbildausweis nachzuweisen. Bei teilnehmenden Spielern, deren Spielerpass nicht die Daten und Erkennungsmerkmale gemäß § 4 Abs. 2 der Spielordnung enthält, erfolgt ein schriftlicher Hinweis durch den Schiedsrichter im Spielbericht. Eine durch den Schiedsrichter im Spielbericht vermerkte Unvollständigkeit des Spielerpasses oder dessen Fehlen wird durch die spielleitende Stelle nach wie vor durch eine Geldstrafe sanktioniert. 12.3 Gesichtskontrolle Eine Gesichtskontrolle (Vergleich-Spielerpass-Spieler) muss ca. 10 Minuten vor Spielbeginn (vorzugsweise in den Umkleidekabinen) durchgeführt werden. 12.4 Verspätungen Bei nicht rechtzeitigem Antreten einer Mannschaft besteht für die gegnerische Mannschaft und den angesetzten Schiedsrichter eine Wartepflicht von 45 Minuten (§ 36 (2) der SpO). 12.5 Bearbeitung Spielbericht-Online durch den Schiedsrichter Nach dem Spielschluss sind noch am Spielort durch den Schiedsrichter die Teile 1 und 2 des Berichtes spätestens eine Stunde nach Spielende zu vervollständigen. In Abstimmung mit den Mannschaftsverantwortlichen beider Mannschaften werden die Torschützen und Zeiten eingegeben. Der ggf. erforderliche Sonderbericht kann später hochgeladen werden. 13. Spielkleidung, Rückennummern 13.1 Spielkleidung Ist die Spielkleidung zweier Mannschaften gleich oder ähnlich, so muss die anreisende Mannschaft für unterschiedliche Spielkleidung Sorge tragen (§21 SpO (2)). 13.2 Rückennummern Alle Mannschaften mit Ausnahme der Altliga müssen in Trikots mit Rückennummern antreten. Tragen Spieler Rückennummern, müssen diese im Spielbericht eingetragen werden. Die Rückennummern der Spieler müssen mit denen im Spielbericht übereinstimmen. 14. Spielergebnisse, Tabellen 14.1 Grundlage Für die Meldung von Spielausfällen, Ergebnissen und das Nichtantreten einer Mannschaft ist das DFBnet in allen Alters- und Leistungsklassen verbindlich vorgeschrieben (siehe auch § 27 SpO). Für die rechtzeitige Ergebnismeldung ist jeweils der gastgebende Verein verantwortlich. Bedienungsanleitung und Nutzerhinweise hierzu finden die Vereine auf der Homepage www.dfbnet.de. 14.2 Spielergebnisse Die Punkt-, Pokal- und Freundschaftsspielergebnisse sind am Spieltag umgehend, spätestens jedoch bis 1 Stunde nach Spielschluss ausgehend von der im DFBnet ausgewiesenen Anstoßzeit zu melden. 14.2.1 Für die rechtzeitige Ergebnismeldung bzw. die Meldung des Nichtantretens einer Mannschaft ist jeweils der Platzverein verantwortlich. NFV - Kreis Nienburg/Weser Seite 12 Stand: 16.07.2016 Ausschreibung Senioren und Frauen 2016/17 14.2.2 Wird die Meldezeit, auch bei Spielen an Wochentagen, nicht eingehalten, erfolgt eine Ahndung gemäß Anhang 2 I. SpO in Verbindung mit Anhang 1 dieser AS. 15. Rahmenspielplan Die vom Spielausschuss veröffentlichten Rahmenspielpläne mit dem jeweils aktuellen Stand sind Bestandteil dieser Ausschreibung und sind im Downloadbereich auf der Homepage des NFV-Kreis Nienburg/Weser ( www.nfv-nienburg.de ) sowie des NFV (www.nfv.de) zu finden. 16. Geschäftsstelle, Postzustellung, elektronisches Postfach 16.1 Geschäftsstelle Für die Mitarbeiter des NFV-Kreises Nienburg sind die Angaben der Vereine im DFBnet (Vereinsmeldebogen Online) maßgeblich. Die Vereinsstammdaten (Personendaten, Kontoverbindungen, etc.) müssen durch den Verein über den DFBnet-Vereinsmeldebogen Online stets auf dem aktuellen Stand gehalten werden. Alle Änderungen müssen darüber hinaus unverzüglich der spielleitenden Stelle über die elektronischen Postfächer des Verbandes gemeldet werden. Daraus resultierende Nachteile gehen zu Lasten der Vereine. 16.2 Elektronisches Postfach Als Kommunikationsplattform zwischen den Vereinen und den Funktionsträgern im NFV Kreis Nienburg ist das geschlossene Postfachsystem des DFBnet ([email protected]) verbindlich zu nutzen. Es gelten dabei die Bestimmungen des § 53 – Elektronische Kommunikation – der Satzung. Zur Wahrung von Fristen gelten die Bestimmungen des §19 der Rechts- und Verfahrensordnung. 17. Verwaltungskosten, Rechtsbehelfe, Gebühren 17.1 Verwaltungskosten. Für alle durch den Spielausschuss abgewickelten Verfahren werden Verwaltungskosten gemäß Anhang 1 dieser AS in Ansatz gebracht. 17.2 Rechtsbehelfe Rechtsbehelfe ergeben sich aus den §§ 14 bis 19 der RuVO. 17.3 Gebühren Die Gebühren für Verfahren gem. §16 u. 17 RuVO sind in §10 RuVO festgelegt. 18. Fairnesswertung 18.1 Für alle Herren- und Altherren-Mannschaften auf Kreisebene wird eine Fairnesswertung je Spielklasse vorgenommen. Die Auswertung erfolgt anhand des ermittelten Quotienten der Meisterschaftsrunde. Bei Gleichstand dann der Vergleich des Quotienten aus Pokalspielen und Qualifikationsspielen. Bei weiterem Gleichstand werden alle Mannschaften mit dem besten Quotienten geehrt. Die Verstöße werden mit folgenden Punkten bewertet: Verwarnung (Gelb) = 1 Punkt Gelb/Rot = 3 Punkte totaler Feldverweis (Rot) = 5 Punkte Unsportlichkeit/Nichtantreten = 10 Punkte 18.2 NFV - Kreis Nienburg/Weser Seite 13 Stand: 16.07.2016 Ausschreibung Senioren und Frauen 2016/17 19. Sonstige Hinweise 19.1 Pflichtspieltage Im Spielbetrieb sind die Wochentage des Rahmenspielplans als Pflichtspieltage anzusehen, wobei der Wunsch des Heimvereins, unter Berücksichtigung des Junioren- / -innen- und Frauenspielplanes, Vorrang hat. Die Vorrangigkeit ist in Anhang 4 der SpO geregelt. Zusätzliche Spieltage ergeben sich aus Ansetzungen gemäß AS Ziffer 5. 19.2 Eintritt bei Pflichtspielen Dem Gastverein ist für 20 Personen (Spieler, Betreuer usw.) bei allen Spielen (Punkt-, Pokal- und Entscheidungsspiele) freier Eintritt zu gewähren. 19.3 Verbandsmitarbeiter, Ehrenvorsitzende, Ehrenmitglieder 19.3.1 Verbandsmitarbeiter haben die Berechtigung zum freien Besuch aller NFV-Amateurfußballveranstaltungen. 19.3.2 Ehrenvorsitzende, Ehrenmitglieder sowie Träger der Goldenen Ehrennadel und des Goldenen Ehrenringes haben das Recht des freien Eintritts bei allen Fußballveranstaltungen im Verbandsgebiet (§ 8 der NFV-Ehrungsordnung). 19.4 Entscheidungsspiele Entscheidungsspiele werden gemäß § 33 SpO durchgeführt. Die Spielzeit einer Verlängerung beträgt: Herren 2x 15 Min., Altherren 2x 10 Min., Altliga 2x 5 Min., Frauen 11er-Mannschaften 2x 15 Min, Frauen 7er-Mannschaften 2x 10 Min 20. Verwaltungs- und Ordnungsmaßnahmen Die Verwaltungs- und Ordnungsmaßnahmen richten sich nach der Spielordnung, Anhang 2, I. bis III, sowie der AS mit Anhang 1 - 2. 21. Schlussbemerkungen 21.1 Veröffentlichung der Ausschreibung 21.1.1 Mit der Herausgabe der Ausschreibung oder durch Veröffentlichung auf der Homepage des NFV (www.nfv.de) und des Kreises Nienburg (www.nfv-nienburg.de) wird diese in Kraft gesetzt. Die Vereine werden über die Veröffentlichung über das elektronische Postfach des Verbandes benachrichtigt. 21.1.2 Frühere Ausfertigungen einer AS werden hiermit ungültig. 21.2 22. Verstöße gegen die Ausschreibung Verstöße gegen diese AS und die Nichtbeachtung einzelner Bestimmungen werden nach der Satzung und Ordnungen des NFV und dieser AS geahndet. Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Ausschreibung kann der Rechtsbehelf der gebührenfreien Anrufung gemäß §15 RuVO unter Hinweis auf §27 Abs. 2 SpO innerhalb von 7 Tagen nach Zustellung bzw. Veröffentlichung auf der Homepage des NFV Kreises Nienburg schriftlich beim Kreissportgericht eingelegt werden. Die Rechtsmittelfrist beginnt mit dem Tag der Veröffentlichung der Ausschreibung, frühestens jedoch am 1. Juli des Jahres. gez.: Roland Korte Spielausschussvorsitzender NFV-Kreis Nienburg/Weser NFV - Kreis Nienburg/Weser Seite 14 Stand: 16.07.2016 Ausschreibung Senioren und Frauen 2016/17 Anhang 1 Gebührenordnung des NFV - Kreis Nienburg/Weser gemäß § 12 der Finanz- und Wirtschaftsordnung, Spielordnung Anhang 2/I bis 2/V sowie Vorstandsbeschluss 1. 2. Startgebühr zur Pflichtteilnahme an den Kreispokalspielen, je Mannschaft Herrenmannschaften € Altherren- und Alt-Seniorenmannschaften € Frauenmannschaften € 15,00 7,50 5,00 Verwaltungskosten Spielverlegung Herren, Altherren und Frauen Spielverlegung Alt-Senioren Abmelden einer Mannschaft € € € 10,00 5,00 50,00 € 20,00 € 10,00 € 10,00 € 50,00 Nicht fristgerechte Einsendung des Mannschaftsmeldebogens Online zu dem vom Spielausschuss bekannt gegebenen Termin € 25,00 Nichtteilnahme an Pflichttagung nach § 13 der Verbandssatzung und Vorstandsbeschluss (I. 26- Anhang 2 SpO) € 25,00 Nicht fristgerechte Meldung Spielergebnis / Spielausfall / Nichtantreten gemäß Ausschreibung (I. 15 - Anhang 2 SpO) Herren, Altherren, Alt-Senioren, Frauen (alle Spielklassen) - je Mannschaft € 15,00 Ausfüllen Spielformular (Papierform) (I. 17 - Anhang 2 SpO) Kopf Spielbericht: eine fehlende oder falsche Angabe Kopf Spielbericht: 2 oder mehr fehlende oder falsche Angaben Fehlende / falsche Eintragung Spieler - Nr. (Rücken - Nr.) Fehlende Unterschrift Mannschaftsführer Fehlende Kennzeichnung Mannschaftsführer Fehlende Eintragung Trainer / Betreuer / Spieler Unleserliche Eintragung Trainer / Betreuer /Spieler Fehlende Eintragung Einwechselspieler - je Spieler Fehlende Unterschrift des Spielers bei fehlendem Pass Verwendung einen nicht aktuellen Spielberichtsbogen € € € € € € € € € € 5,00 10,00 5,00 15,00 5,00 15,00 5,00 5,00 15,00 10,00 Verwaltungsentscheide und Verfügungen im Spielbetrieb der Frauen, Herren, Altherren, Alt-Senioren Sonstige Verwaltungsentscheide 3. 4. 5. 6. Genehmigungsgebühren für jedes Turnier Verwaltungsstrafen gemäß Vorstandsbeschluss NFV - Bestandserhebung nach Terminvorgabe Vorstand: zu verhängende Verwaltungsstrafe bei Fristversäumnis NFV - Kreis Nienburg/Weser Seite 15 Stand: 16.07.2016 Ausschreibung Senioren und Frauen 2016/17 7. 8. 9. 11. Nutzung SBO (I. 17 - Anhang 2 SpO) fehlende Eintragung Trainer / Betreuer / Spieler fehlende / falsche Eintragung Spieler-Rückennummer fehlende Kennzeichnung Mannschaftsführer fehlende Eintragung Einwechselspieler - je Spieler Nichtanwendung SBO bei technischer Verfügbarkeit € € € € € 15,00 5,00 5,00 5,00 15,00 Schiedsrichter-Fehlbestand (§ 11 SpO - I. 11 - Anhang 2 SpO) pro fehlenden Schiedsrichter € 200,00 Nachweis Spielerlaubnis Fehlende Passmappe (l. 21 – Anhang 2 SpO) Fehlender Pass (l. 21 – Anhang 2 SpO) Bemängelter Pass (l. 21 – Anhang 2 SpO) Fehlende Spielerlaubnis (I. 8 – Anhang 2 SpO) Fehlende Spielberechtigung (I. 8 – Anhang 2 SpO) Einsatz eines Spielers auf fremden Pass (I. 9 – Anhang 2 SpO) € € € € € € 35,00 10,00 5,00 125,00 75,00 200,00 Verzicht auf Pflichtspiele, Zurücktreten ohne Genehmigung (I. 7 - Anhang 2 SpO) Verwaltungsstrafen für das Nichtantreten von Mannschaften: Herren – Kreisliga Herren - 1. Kreisklasse Herren - 2. Kreisklasse Herren - 3. Kreisklasse Altherren Alt-Senioren Frauen – Kreisliga Frauen – Kreisklasse Grundbetrag -"-"-"-"-"-"-"- € € € € € € € € 100,00 100,00 75,00 75,00 75,00 50,00 50,00 30,00 beim 1. Mal -"-"-"-"-"-"-"- Beim 2. Nichtantreten innerhalb einer Serie wird die Verwaltungsstrafe um 50 % des Grundbetrags erhöht. Beim 3. Nichtantreten innerhalb einer Serie wird der Grundbetrag der Verwaltungsstrafe verdoppelt und zusätzlich wird die betreffende Mannschaft vom Spielbetrieb ausgeschlossen. Beim Nichtantreten am letzten Spieltag einer Serie wird der ermittelte Betrag (für 1., 2 oder 3. Nichtantreten) nochmals verdoppelt. Die Verwaltungstrafen für das Nichtantreten von Mannschaften gelten je Hin- und Rückserie einschließlich der sich nach Beendigung anschließenden Entscheidungsspiele. 12. Missbräuchliche Absage eines Pflichtspiels gemäß §28 SpO (I. 27 Anhang 2 SpO) pro Spiel erfolgt ein 3-Punkte-Abzug plus Geldstrafe von € 100,00 13. Versäumnisse gemäß § 28 SpO Unbeschadet der Maßnahmen nach § 28 (5) SpO wird bei Versäumnissen eine Verwaltungsstrafe gem. Anhang 2 I. (15) SpO „Nicht ordnungsgemäße Meldung“ NFV - Kreis Nienburg/Weser Seite 16 Stand: 16.07.2016 Ausschreibung Senioren und Frauen 2016/17 ausgesprochen: Herren - Kreisliga, 1., 2. und 3. Kreisklasse Altherren Alt-Senioren Frauen - Kreisliga und Kreisklasse 14. 15. 50,00 25,00 25,00 25,00 Weitere Strafmaßnahmen werden bei entsprechenden Vergehen nach der SpO Anhang 2 / I. + II. + III. ausgesprochen. Gemäß § 13 der Schiedsrichter-Ordnung werden in Abstimmung mit dem Schiedsrichterausschuss durch die Spielinstanzen die folgenden Strafbestimmungen gegenüber Schiedsrichtern bei Verstößen gegen die Schiedsrichterordnung angewendet: fehlende Passkontrolle: fehlende oder mangelhafte Berichterstattung: nicht ordnungsgemäße Meldung: keine oder verspätete Einsendung des Spielberichtes: („verspätet“: SBO-Freigabe= 1 Stunde, Spielformular= 3 Tage) 16. € € € € 15,00 € 5,00 € 5,00 € 15,00 € Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Gebührenordnung kann der Rechtsbehelf der gebührenfreien Anrufung gemäß § 15 RuVO unter Hinweis auf §27 Abs. 2 SpO innerhalb von 7 Tagen nach Zustellung bzw. Veröffentlichung auf der Homepage des NFV Kreises Nienburg schriftlich beim Kreissportgericht eingelegt werden. Die Rechtsmittelfrist beginnt mit dem Tag der Veröffentlichung der Ausschreibung, frühestens jedoch am 1. Juli des Jahres. gez. Roland Korte Spielausschussvorsitzender NFV-Kreis Nienburg/Weser NFV - Kreis Nienburg/Weser Seite 17 Stand: 16.07.2016 Ausschreibung Senioren und Frauen 2016/17 Anhang 2 Durchführungsbestimmungen für die Kreispokalspiele 1. Maßgebend für die Durchführung der Kreispokalspiele sind die Verbandssatzung mit den Ordnungen, die allgemeine Ausschreibung des NFV-Kreises Nienburg/W. sowie diese Durchführungsbestimmungen. Die einzelnen Runden werden durch den KSpA ausgelost. 2. Die Teilnahme an Pokalwettbewerben dieser Mannschaften ist Pflicht: a. Herren: Diejenige Mannschaft eines jeden Vereins, die auf Kreisebene am höchsten spielt – keine Spielgemeinschaften b. Altherren: Alle gemeldeten 11-er Mannschaften c. Alt-Senioren: Alle gemeldeten Mannschaften der Alt-Senioren d. Frauen: Alle gemeldeten 11er Mannschaften 3. Die Kreispokalspiele (einschl. der Endspiele) sind bei unentschiedenem Spielstand nach Ablauf der regulären Spielzeit durch Elfmeterschießen (Alt-Senioren: Achtmeter-) zu entscheiden. 4. Die Pokalspiele werden im einfachen KO-System ausgespielt. Alle Runden werden vom Kreisspielausschuss ausgelost. Die klassenniedere Mannschaft hat Heimrecht. Auf den Platzvorteil kann verzichtet werden. Falls die Heimmannschaft keinen Platz zur Verfügung hat, ist beim Gegner anzutreten. 5. Ab Viertelfinale werden bei den Kreispokalspielen der Herren SR-Assistenten vom KSA angesetzt. Treffen vor dem Viertelfinale zwei Kreisligamannschaften aufeinander werden bereits diese Spiele mit SR-Assistenten vom KSA angesetzt. Sonst ist nach 10.1 der AS zu verfahren. 6. Abrechnung der Kreispokalspiele (§ 13 Finanz- und Wirtschaftsordnung) 6.1 Mindesteintrittspreise für Erwachsene 2,00 € bei den Herrenpokalspielen. 1,00 € bei den Altherrenpokalspielen Zu den Endspielen erfolgt eine besondere Festlegung der Eintrittspreise Für Frauen, Junioren, Arbeitslose, Rentner, Bundeswehrangehörige usw. können die Vereine von Fall zu Fall Sonderregelungen treffen. Schema der Abrechnung Bruttoeinnahme = insgesamt kassiertes Eintrittsgeld ./. 15 % für den Platzverein (Platzbau usw.); mindestens jedoch 25,00 € ./. Kosten für den angesetzten Schiedsrichter und die SR-Assistenten ./. Reisekosten der Gastmannschaft € 0,75 je km Fahrstrecke: Vereinslokal - Sportplatz beim Gegner und zurück. Die so ermittelte Nettoeinnahme ist unter den beiden spielenden Vereinen zu gleichen Teilen aufzuteilen, ebenso ein evtl. Defizit. Für die Endspiele erfolgt eine gesonderte Festlegung des Abrechnungsverfahrens. 6.2 6.3 6.4 7. Auszuspielende Preise 7.1 Die Herren-Mannschaften (vgl. 2. a.) spielen um den „HERBERT FISBECK -GEDÄCHTNIS - POKAL“; bestehend aus einem Wanderpokal und jeweils 25 Plaketten für die Spieler der im Endspiel stehenden Mannschaften. Die Altherren-Mannschaften (vgl. 2. b.) spielen um den „Karsten-Heineking-Wanderpokal“ und jeweils 25 Plaketten für die Spieler der im Endspiel stehenden Mannschaften. Der Sieger des Pokalendspiels hat das Recht sowohl an der Bezirksmeisterschaft als auch an der Niedersachsenmeisterschaft teilzunehmen. 7.2 NFV - Kreis Nienburg/Weser Seite 18 Stand: 16.07.2016 Ausschreibung Senioren und Frauen 2016/17 7.3 7.4 8. Die Altliga-Mannschaften (vgl. 2. c.) spielen um den „Erwin-Vonhoff-Gedächtnispokal“. und jeweils 25 Plaketten für die Spieler der im Endspiel stehenden Mannschaften. Die Frauen-Mannschaften (vgl. 2. d.) spielen um den „Marie-Luise-Hemme-Wanderpokal“ und jeweils 25 Plaketten für die Spielerinnen der im Endspiel stehenden Mannschaften. Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Ausschreibung kann der Rechtsbehelf der gebührenfreien Anrufung gemäß §15 RuVO unter Hinweis auf §27 Abs. 2 SpO innerhalb von 7 Tagen nach Zustellung bzw. Veröffentlichung auf der Homepage des NFV Kreises Nienburg schriftlich beim Kreissportgericht eingelegt werden. Die Rechtsmittelfrist beginnt mit dem Tag der Veröffentlichung der Ausschreibung, frühestens jedoch am 1. Juli des Jahres. gez. Roland Korte Spielausschussvorsitzender NFV-Kreis Nienburg/Weser NFV - Kreis Nienburg/Weser Seite 19 Stand: 16.07.2016 Ausschreibung Senioren und Frauen 2016/17 Anhang 3 Anschriften Kreisspielausschuß (KSpA) Vorsitzender KSpA Staffelleiter Herren Kreisliga Spielleiter Senioren und Frauen, Genehmigung Hallenturniere und Sportwochen Roland Korte Berliner Ring 11 31547 Rehburg-Loccum Tel.: 05766 93053 und 0162 389 1111 Email: [email protected] [email protected] Staffelleiterin Frauen Luisa Homfeld Laubanerstraße 27a 27324 Eystrup Tel.: 04254-1262 und 0163 - 6367095 Email: [email protected] [email protected] Staffelleiter Herren 1. - 3. Kreisklasse Nord Andreas Lenz Ahornstr. 1 27318 Hoya Tel.: 04251 670444 und 0171 9047860 Email: [email protected] [email protected] Staffelleiter Herren 1. – 3. Kreisklasse Süd Spielleiter Kreispokal der Herren, Altherren und Altsenioren und Frauen Hartmut Siepert Klaus-Groth-Weg 4 31627 Rohrsen Tel: 05024 94031 und 0172 9918111 Email: [email protected] [email protected] [email protected] Staffelleiter Altherren (Ü32) Staffelleiter Altsenioren (Ü40) Dieter Müller Hülsstr. 11 31608 Marklohe (Ortsteil Oyle) Tel.: 05021 63710 und 0172 5417309 Email: [email protected] [email protected] gez. Roland Korte Spielausschussvorsitzender NFV-Kreis Nienburg/Weser NFV - Kreis Nienburg/Weser Seite 20 Stand: 16.07.2016 Ausschreibung Senioren und Frauen 2016/17 Anhang 4 Rahmenspielpläne (siehe nachfolgende Seiten) NFV - Kreis Nienburg/Weser Seite 21 Stand: 16.07.2016 Rahmenspielplan NFV Kreis Nienburg/Weser Saison 2016/2017 Herren Kreis Wochentag Datum 16 er Staffel 14 er Staffel 12 er Staffel 10 er Staffel 01. Spieltag (01) 1. Runde Bezirkspokal 1. Runde Bezirkspokal 02. Spieltag (15) 2. Runde Bezirkspokal 03. Spieltag (02) 04. Spieltag (14) Fr.+ Sa.+ So. 29./30./31.07.2016 Di. 02.08.2016 Sa. + So. 06./07.08.2016 01. Spieltag (02) Di 09.08.2016 Do 11.08.2016 Sa.+ So. 13./14.08.2016 02. Spieltag (01) Di 16.08.2016 1. Runde Kreispokal Sa.+ So. 20./21.08.2016 05. Spieltag (13) 03. Spieltag (13) 01. Spieltag (02) Di. 23.08.2016 3. Runde Bezirkspokal Sa.+ So. 27./28.08.2016 06. Spieltag (12) 04. Spieltag (12) 02. Spieltag (01) 2. Runde Kreispokal Di. 30.08.2016 Sa.+ So. 03./04.09.2016 07. Spieltag (11) 05. Spieltag (11) 03. Spieltag (11) Di. 06.09.2016 4. Runde Bezirkspokal Sa.+ So. 10./11.09.2016 08. Spieltag (10) 06. Spieltag (10) 04. Spieltag (10) Di. 13.09.2016 3. Runde Kreispokal Sa.+ So. 17./18.09.2016 09. Spieltag (09) 07. Spieltag (09) 05. Spieltag (09) Sa.+ So. 24./25.09.2016 10. Spieltag (08) 08. Spieltag (08) 06. Spieltag (08) Di. 27.09.2016 Sa.+ So. 01./02.10.2016 11. Spieltag (07) 09. Spieltag (07) 07. Spieltag (07) Sa.+ So. 08./09.10.2016 12. Spieltag (06) 10. Spieltag (06) 08. Spieltag (06) Sa.+ So. 15./16.10.2016 13. Spieltag (05) 11. Spieltag (05) 09. Spieltag (05) Sa.+ So. 22./23.10.2016 14. Spieltag (04) 12. Spieltag (04) 10. Spieltag (04) Sa.+ So. 29./30.10.2016 15. Spieltag (03) 13. Spieltag (03) 11. Spieltag (03) Sa.+ So. 05./06.11.2016 16. Spieltag (28) 14. Spieltag (26) Nachholspiele Sa.+ So. 12./13.11.2016 17. Spieltag (29) 15. Spieltag (25) Nachholspiele Sa.+ So. 19./20.11.2016 18. Spieltag (30) Nachholspiele Nachholspiele Sa.+ So. 26./27.11.2016 Nachholspiele Nachholspiele Nachholspiele Die Winterpause beginnt einen Tag nach dem letzten ausgetragenen Pflichtspiel der einzelnen Mannschaften im Jahre 2016, jedoch spätestens am 28.11.2016 01. Spieltag (02) 02. Spieltag (01) 03. Spieltag (04) 04. Spieltag (03) 05. Spieltag (09) 06. Spieltag (08) 07. Spieltag (07) 08. Spieltag (06) 09. Spieltag (05) Nachholspiele Nachholspiele Nachholspiele Nachholspiele Nachholspiele Nachholspiele Die Winterpause endet einen Tag vor dem ersten ausgetragenen Pflichtspiel der einzelnen Mannschaften in 2017, jedoch frühestens am 17.02.2017 Herren Kreis Wochentag Datum 16 er Staffel Sa.+ So. 18./19.02.2017 Nachholspiele 14 er Staffel Nachholspiele 12 er Staffel Nachholspiele 10 er Staffel Nachholspiele Sa.+ So. 25./26.02.2017 Nachholspiele Nachholspiele Nachholspiele Nachholspiele Sa.+ So. 04./05.03.2017 19. Spieltag (27) Nachholspiele Nachholspiele Nachholspiele Sa.+ So. 11./12.03.2017 20. Spieltag (26) 16. Spieltag (24) 12. Spieltag (22) Nachholspiele Sa.+ So. Sa.+ So. 18./19.03.2017 25./26.03.2017 21. Spieltag (25) 22. Spieltag (24) 17. Spieltag (23) 13. Spieltag (21) Nachholspiele 18. Spieltag (22) 14. Spieltag (20) 10. Spieltag (18) Sa.+ So. 01./02.04.2017 23. Spieltag (23) 19. Spieltag (21) 15. Spieltag (19) 11. Spieltag (17) Sa.+ So. 08./09.04.2017 24. Spieltag (22) 20. Spieltag (20) 16. Spieltag (18) 12. Spieltag (16) Oster-Sa. Oster-Mo. 15.04.2017 17.04.2017 Nachholspiele Sa.+ So. 22./23.04.2017 25. Spieltag (21) 21. Spieltag (19) 17. Spieltag (17) 13. Spieltag (15) Sa.+ So. 29./30.04.2017 26. Spieltag (20) 22. Spieltag (18) 18. Spieltag (16) 14. Spieltag (14) Sa.+ So. 06./07.05.2017 27. Spieltag (19) 23. Spieltag (17) 19. Spieltag (15) 15. Spieltag (13) Sa.+ So. 13./14.05.2017 28. Spieltag (18) 24. Spieltag (16) 20. Spieltag (14) 16. Spieltag (12) Sa.+ So. 29. Spieltag (17) 25. Spieltag (15) 21. Spieltag (13) 17. Spieltag (11) Himmelfahrt 20./21.05.2017 25.05.2017 Sa.+ So. 27./28.05.2017 Fr. 02.06.2017 30. Spieltag (16) Aufstiegsspiel 1. KK/KL evtl. Bez.-Pokal-Finale Pfingst-Sa. 03.06.2017 Pfingst-Mo. 05.06.2017 Mi. 07.06.2017 Fr. 09.06.2017 Sa. So. 10.06.2017 11.06.2017 Di. Sa. Sa. + So. Sa. + So. 13.06.2017 21.06.2017 17./18.06.2017 24-25.06.2017 Fr. 30.06.2017 Nachholspiele Nachholspiele 4. Rd Kreispokal / Nachholspiele Nachholspiele 5. Runde Kreispokal /Nachholspiele 26. Spieltag (14) 22. Spieltag (12) 18. Spieltag (10) Nachholspiele Nachholspiele Nachholspiele Nachholspiele Nachholspiele Nachholspiele Nachholspiele Kreispokal-Endspiele 1. Releg. (BL/KL), /Bz.-Na.-Sp. 2. Releg.(BL/KL) /Bz.-Na.-Sp. Bezirkspokal-Endspiele 3. Releg. (BL/KL), NA-Sp. Kreis-Entscheidungsspiele Kreis-Entscheidungsspiele Alte Herren KM-Endspiel Bez.-Entsch.- u. Na.-Spiele / Kreis Entscheidungsspiele Alte Herren Bez.-Meisterschaft - Bez.-Entsch.- u. Na.-Spiele / Kreis Entscheidungsspiele Altsenioren Ü 40 KM-Endspiel Ergänzende Hinweise zum Rahmenspielplan Über die vorgegebenen Termine hinaus ist auch jeder andere Wochentag ein möglicher Nachholspieltag, bzw. Spieltag für Entscheidungsspiele. Beginn der Nachholspiele innerhalb der Woche vorzugsweise 19:00 h. gez. Roland Korte Vorsitzender Kreisspielausschuß NFV Kreis Nienburg - Spielausschuß Stand: 15.07.2016 Anhang 4 Seite 1 von 4 Rahmenspielplan NFV Kreis Nienburg/Weser Saison 2016/2017 Wochentag Datum Fr.+ Sa.+ So. Di. Sa. + So. Mi. Do Fr.-So. Di Fr.-So. Mi. Fr.-So. Di. Fr.-So. Sa. Fr.-So. Di. Fr.-So. Fr.-So. Di. Fr.-So. Fr.-So. Fr.-So. Fr.-So. Fr.-So. Fr.-So. Fr.-So. Fr.-So. Fr.-So. 29./30./31.07.2016 02.08.2016 06./07.08.2016 10.08.2016 11.08.2016 12.-14.08.2016 16.08.2016 19.-21.08.2016 24.08.2016 26.-28.08.2016 30.08.2016 02.-04.09.2016 10.09.2016 09.-11.09.2016 13.09.2016 16.-18.09.2016 23.-25.09.2016 27.09.2016 30.09.-02.10.2016 07.-09.10.2016 14.-16.10.2016 21.-23.10.2016 28.-30.10.2016 04.-06.11.2016 11.-13.11.2016 18.-20.11.2016 25.-27.11.2016 Alte Herren / Ü32 14 er Staffel 12 er Staffel 10 er Staffel 1. Runde Nds. Meisterschaft Ü 32 1. Runde Kreispokal Alte Herren 01. Spieltag (13) 01. Spieltag (02) 01. Spieltag (02) 2. Runde Nds. Meisterschaft Ü 32 02. Spieltag (12) 02. Spieltag (01) 02. Spieltag (01) 03. Spieltag (11) 03. Spieltag (11) 03. Spieltag (04) 04. Spieltag (10) 04. Spieltag (10) 04. Spieltag (03) 05. Spieltag (09) 06. Spieltag (08) 2. Runde 07. Spieltag (07) 08. Spieltag (06) 09. Spieltag (05) 10. Spieltag (04) 11. Spieltag (03) 12. Spieltag (02) 13. Spieltag (01) Nachholspiele Nachholspiele 05. Spieltag (09) 05. Spieltag (09) 06. Spieltag (08) 06. Spieltag (08) Kreispokal Alte Herren 07. Spieltag (07) 07. Spieltag (07) 08. Spieltag (06) 08. Spieltag (06) 09. Spieltag (05) 09. Spieltag (05) 10. Spieltag (04) Nachholspiele 11. Spieltag (03) Nachholspiele Nachholspiele Nachholspiele Nachholspiele Nachholspiele Nachholspiele Nachholspiele Nachholspiele Nachholspiele Die Winterpause beginnt einen Tag nach dem letzten ausgetragenen Pflichtspiel der einzelnen Mannschaften im Jahre 2016, jedoch spätestens am 28.11.2016 Die Winterpause endet einen Tag vor dem ersten ausgetragenen Pflichtspiel der einzelnen Mannschaften in 2017, jedoch frühestens am 17.02.2017 Alte Herren Kreis Wochentag Datum 14 er Staffel 12 er Staffel 10 er Staffel Fr.-So. 17.-19.02.2017 Nachholspiele Nachholspiele Nachholspiele Fr.-So. 24.-26.02.2017 Fr.-So. 03.-05.03.2017 Nachholspiele Nachholspiele 3. Runde Kreispokal Alte Herren Fr.-So. 10.-12.03.2017 14. Spieltag (24) 12. Spieltag (22) 10. Spieltag (12) Fr.-So. Fr.-So. 17.-19.03.2017 24.-26.03.2017 15. Spieltag (23) 16. Spieltag (22) 13. Spieltag (21) 14. Spieltag (20) 11. Spieltag (11) 12. Spieltag (18) Fr.-So. 31.03.-02.04.2017 17. Spieltag (21) 15. Spieltag (19) 13. Spieltag (17) Fr.-So. 07.-09.04.2017 Di. Oster-Sa. Oster-Mo. 11.04.2017 15.04.2017 17.04.2017 Fr.-So. Nachholspiele 18. Spieltag (20) Nachholspiele 4. Runde Kreispokal Alte Herren Nachholspiele Nachholspiele Nachholspiele Nachholspiele Nachholspiele Nachholspiele Nachholspiele 21.-23.04.2017 19. Spieltag (19) 16. Spieltag (17) 14. Spieltag (15) Fr.-So. 28.-30.04.2017 20. Spieltag (18) 17. Spieltag (16) 15. Spieltag (14) Fr.-So. 05.-07.05.2017 21. Spieltag (17) 18. Spieltag (15) 16. Spieltag (13) Fr.-So. 12.-14.05.2017 22. Spieltag (16) Nachholspiele Fr.-So. 19.-21.05.2017 23. Spieltag (15) 19. Spieltag (13) Nachholspiele Nachholspiele Fr.-So. Fr. 26.-28.05.2017 02.06.2017 24. Spieltag (14) Nachholspiele 20. Spieltag (12) Nachholspiele Nachholspiele Nachholspiele Nachholspiele Nachholspiele Nachholspiele Pfingst-Sa. 03.06.2017 Pfingst-Mo. 05.06.2017 Mi. Fr.-Sa. 07.06.2017 09.-11.06.2017 25. Spieltag (25 ) 21. Spieltag (14) 17. Spieltag (10) Mi. Fr.-Sa. 14.06.2017 16.-18.06.2017 26. Spieltag (26) 22. Spieltag (18 ) 18. Spieltag (16) Di. Mi., Sa. Fr. 13.06.2017 21.06.2017 24.06.2017 30.06.2017 Kreispokal-Endspiele AH-KM-Endspiel AH-Bezirksmeisterschaft Altsenioren Ü 40 KM-Endspiel Ergänzende Hinweise zum Rahmenspielplan Über die vorgegebenen Termine hinaus ist auch jeder andere Wochentag ein möglicher Nachholspieltag, bzw. Spieltag für Entscheidungsspiele. Beginn der Nachholspiele innerhalb der Woche vorzugsweise 19:00 Uhr gez. Roland Korte Vorsitzender Kreisspielausschuß NFV Kreis Nienburg - Spielausschuß Stand: 15.07.2016 Anhang 4 Seite 2 von 4 Rahmenspielplan NFV Kreis Nienburg/Weser Saison 2016/2017 Wochentag Datum Altsenioren / Ü 40 14-er Staffel 12-er Staffel 10-er Staffel Fr.+ Sa.+ So. 29./30./31.07.2016 Di. 02.08.2016 Di.-Fr. 02.-05.08.2016 Di 09.08.2016 Do 11.08.2016 1. Runde Kreispokal Altsenioren / Ü 40 Di.-Fr. 09.-12.08.2016 1. Runde Nds. Meisterschaft Mi. 17.08.2016 Di.-Fr. 16.-19.08.2016 01. Spieltag (13) 01. Spieltag (02) 01. Spieltag (02) Di. 23.08.2016 Di.-Fr. 23.-26.08.2016 02. Spieltag (12) 02. Spieltag (01) 02. Spieltag (01) 2. Runde Nds. Meisterschaft Mi. 31.08.2016 Di.-Fr. 30.08.-02.09.2016 03. Spieltag (11) 03. Spieltag (11) 03. Spieltag (04) Di. 06.09.2016 Di.-Fr. 06.-09.09.2016 04. Spieltag (10) 04. Spieltag (10) 04. Spieltag (03) 2. Runde Kreispokal Altsenioren / Ü 40 Di.-Fr. 13.-16.09.2016 3. Runde Nds. Meisterschaft Sa 17.09.2016 Di.-Fr. 20.-23.09.2016 05. Spieltag (09) 05. Spieltag (09) 05. Spieltag (09) Di.-Fr. 27.-30.09.2016 06. Spieltag (08) 06. Spieltag (08) 06. Spieltag (08) Di-Fr. 05.-07.10.2016 07. Spieltag (07) 07. Spieltag (07) 07. Spieltag (07) Di.-Fr. 11.-14.10.2016 08. Spieltag (06) 08. Spieltag (06) 08. Spieltag (06) Di.-Fr. 18.-21.10.2016 09. Spieltag (05) 09. Spieltag (05) 09. Spieltag (05) Di.-Fr. 25.-28.10.2016 10. Spieltag (04) 10. Spieltag (04) Nachholspiele Di.-Fr. 01.-04.11.2016 11. Spieltag (03) 11. Spieltag (03) Nachholspiele Di.-Fr. 08.-11.11.2016 12. Spieltag (02) Nachholspiele Nachholspiele Di.-Fr. 15.-18.11.2016 13. Spieltag (01) Nachholspiele Nachholspiele Sa.+ So. 22.-25.11.2016 Nachholspiele Nachholspiele Nachholspiele Sa.+ So. 29.11.-02.12.2016 Nachholspiele Nachholspiele Nachholspiele Die Winterpause beginnt einen Tag nach dem letzten ausgetragenen Pflichtspiel der einzelnen Mannschaften im Jahre 2016, jedoch spätestens am 28.11.2016 Die Winterpause endet einen Tag vor dem ersten ausgetragenen Pflichtspiel der einzelnen Mannschaften in 2017, jedoch frühestens am 17.02.2017 Altsenioren / Ü 40 Wochentag Datum Di.-Fr. 28.02.-03.03.2017 14-er Staffel 12-er Staffel 3. Runde Kreispokal Di.-Fr. 07.-10.03.2017 14. Spieltag (24) 12. Spieltag (22) 10. Spieltag (12) Di.-Fr. 14.-17.03.2017 15. Spieltag (23) 13. Spieltag (21) Di.-Fr. 21.-24.03.2017 16. Spieltag (22) 14. Spieltag (20) 11. Spieltag (11) 12. Spieltag (18) Di.-Fr. Di.-Fr. 28.-31.03.2017 04.-07.04.2017 17. Spieltag (21) 15. Spieltag (19) 4. Runde Kreispokal 10-er Staffel 13. Spieltag (17) Di.-Fr. 11.-13.04.2017 18. Spieltag (20) Nachholspiele Nachholspiele Oster-Sa. Oster-Mo. 15.04.2017 17.04.2017 Nachholspiele Nachholspiele Nachholspiele Di.-Fr. 18.-21.04.2017 Nachholspiele 19. Spieltag (19) Nachholspiele 16. Spieltag (17) Nachholspiele 14. Spieltag (15) Di.-Fr. 25.-28.04.2017 20. Spieltag (18) 17. Spieltag (16) 15. Spieltag (14) Di.-Fr. 02.-05.052017 21. Spieltag (17) 18. Spieltag (15) 16. Spieltag (13) Di.-Fr. 09.-12.05.2017 Sa. 13.05.2017 22. Spieltag (16) Nachholspiele Nachholspiele Nachholspiele Nachholspiele Nachholspiele Di.-Fr. 16.-19.05.2017 23.-26.05.2017 23. Spieltag (15) Nachholspiele 19. Spieltag (13) Nachholspiele Di.-Fr. Fr. 30.05.-02.06.2017 02.06.2017 24. Spieltag (14) Nachholspiele 20. Spieltag (12) Nachholspiele Nachholspiele Di.-Fr. Nachholspiele Kreispokal-Endspiele Nachholspiele Nachholspiele Nachholspiele Nachholspiele Nachholspiele Pfingst-Sa. 03.06.2017 Pfingst-Mo. 05.06.2017 Di.-Fr. 06.-09.06.2017 Nachholspiele Nachholspiele Nachholspiele Di.-Fr. 13.-16.06.2017 25. Spieltag (25 ) 21. Spieltag (14) 17. Spieltag (10) Di.-Fr. Fr. 20.-23.06.2017 30.06.2017 26. Spieltag (26) 22. Spieltag (18 ) 18. Spieltag (16) Altsenioren Ü 40 KM-Endspiel Ergänzende Hinweise zum Rahmenspielplan Über die vorgegebenen Termine hinaus ist auch jeder andere Wochentag ein möglicher Nachholspieltag, bzw. Spieltag für Entscheidungsspiele. Beginn der Nachholspiele innerhalb der Woche vorzugsweise 19:00 h. gez. Roland Korte Vorsitzender Kreisspielausschuß NFV Kreis Nienburg - Spielausschuß Stand: 15.07.2016 Anhang 4 Seite 3 von 4 Rahmenspielplan NFV Kreis Nienburg/Weser Saison 2016/2017 Wochentag Frauen 12 er Staffel Datum 10 er Staffel 8-er-Staffel (3Rd) Fr.+ Sa.+ So. 29./30./31.07.2016 Di. 02.08.2016 Sa. + So. 06./07.08.2016 Di 09.08.2016 Do 11.08.2016 Sa.+ So. 13./14.08.2016 Di 16.08.2016 01. Spieltag (02) Sa.+ So. 20./21.08.2016 01. Spieltag (02) 01. Spieltag (02) 1. Runde Kreispokal Di. 23.08.2016 02. Spieltag (01) Sa.+ So. 27./28.08.2016 02. Spieltag (01) 02. Spieltag (01) Di. 30.08.2016 03. Spieltag (04) Sa.+ So. 03./04.09.2016 03. Spieltag (11) 03. Spieltag (04) Di. 06.09.2016 04. Spieltag (03) Sa.+ So. 10./11.09.2016 04. Spieltag (10) 04. Spieltag (03) Di. 13.09.2016 05. Spieltag (05) Sa.+ So. 17./18.09.2016 05. Spieltag (09) 05. Spieltag (09) 06. Spieltag (06) Sa.+ So. 24./25.09.2016 06. Spieltag (08) 06. Spieltag (08) 2. Runde Kreispokal Di. 27.09.2016 07. Spieltag (07) 07. Spieltag (07) Sa.+ So. 01./02.10.2016 07. Spieltag (07) Sa.+ So. 08./09.10.2016 08. Spieltag (06) 08. Spieltag (06) 08. Spieltag (14) Sa.+ So. 15./16.10.2016 09. Spieltag (05) 09. Spieltag (05) 09. Spieltag (11) Sa.+ So. 22./23.10.2016 10. Spieltag (04) Nachholspiele 10. Spieltag (12) Sa.+ So. 29./30.10.2016 11. Spieltag (03) Nachholspiele 11. Spieltag (09) Sa.+ So. 05./06.11.2016 Nachholspiele Nachholspiele Nachholspiele Sa.+ So. 12./13.11.2016 Nachholspiele Nachholspiele Nachholspiele Sa.+ So. 19./20.11.2016 Nachholspiele --Nachholspiele Sa.+ So. 26./27.11.2016 Nachholspiele --Nachholspiele Die Winterpause beginnt einen Tag nach dem letzten ausgetragenen Pflichtspiel der einzelnen Mannschaften im Jahre 2016, jedoch spätestens am 28.11.2016 Die Winterpause endet einen Tag vor dem ersten ausgetragenen Pflichtspiel der einzelnen Mannschaften in 2017, jedoch frühestens am 17.02.2017 Damen Wochentag Datum 12 er Staffel 10 er Staffel 8-er-Staffel (3Rd) Sa.+ So. 18./19.02.2017 Nachholspiele Nachholspiele Sa.+ So. 25./26.02.2017 Nachholspiele Nachholspiele Nachholspiele Nachholspiele Sa.+ So. 04./05.03.2017 Nachholspiele Nachholspiele Nachholspiele Sa.+ So. 11./12.03.2017 12. Spieltag (22) Nachholspiele 12. Spieltag (10) Sa.+ So. Sa.+ So. 18./19.03.2017 25./26.03.2017 13. Spieltag (21) 14. Spieltag (20) Nachholspiele 16. Spieltag (18) 13. Spieltag (13) 14. Spieltag (08) 15. Spieltag (19) 16. Spieltag (18) 15. Spieltag (17) 14. Spieltag (16) 15. Spieltag (21) 16. Spieltag (20) Sa.+ So. 01./02.04.2017 Sa.+ So. 08./09.04.2017 Oster-Sa. Oster-Mo. 15.04.2017 17.04.2017 Nachholspiele Nachholspiele Nachholspiele 3. Rd Kreispokal / Nachholspiele / 5. Rd Bez.-Pokal Nachholspiele 17. Spieltag (17) 17. Spieltag (15) Sa.+ So. 22./23.04.2017 Sa.+ So. 29./30.04.2017 18. Spieltag (16) 18. Spieltag (14) Sa.+ So. 06./07.05.2017 19. Spieltag (15) 19. Spieltag (13) 18. Spieltag (19) Sa.+ So. 13./14.05.2017 20. Spieltag (14) 20. Spieltag (12) 19. Spieltag (17) Sa.+ So. 20./21.05.2017 25.05.2017 21. Spieltag (13) 21. Spieltag (11) 20. Spieltag (15) Himmelfahrt Nachholspiele Nachholspiele Nachholspiele Sa.+ So. Fr. 27./28.05.2017 02.06.2017 22. Spieltag (12) 22. Spieltag (10) 21. Spieltag (16) Nachholspiele Nachholspiele Nachholspiele Nachholspiele Pfingst-Sa. 03.06.2017 Pfingst-Mo. 05.06.2017 Mi. 07.06.2017 Fr. 09.06.2017 Sa. So. 10.06.2017 11.06.2017 Di. Sa. Sa. + So. Fr. 13.06.2017 17.06.2017 17./18.06.2017 30.06.2017 Nachholspiele Kreispokal-Endspiele 17. Spieltag (18) Nachholspiele Ergänzende Hinweise zum Rahmenspie Über die vorgegebenen Termine hinaus ist auch jeder andere Wochentag ein möglicher Nachholspieltag, bzw. Spieltag für Entscheidungsspiele. Beginn der Nachholspiele innerhalb der Woche vorzugsweise 19:00 h. gez. Roland Korte Vorsitzender Kreisspielausschuß NFV Kreis Nienburg - Spielausschuß Stand: 15.07.2016 Anhang 4 Seite 4 von 4
© Copyright 2024 ExpyDoc