Gebührenübersicht Parkscheinautomaten (PSA) ab 01.08.2016

Parkgebühren im öffentlichen
Straßenraum der Stadt Hanau
Stand 01.08.2016
Zusätzlich zu den Parkhäusern, Tiefgaragen und Parkplätzen stehen im öffentlichen
Straßenraum im Gebiet der Stadt Hanau viele Parkplätze für Kurzparker und Anwohner
zur Verfügung. Folgende Bereiche werden mit Parkscheinautomaten im Namen und auf
Rechnung der Stadt Hanau bewirtschaftet:
Tarifgebiet 1 (äußerer Ring incl. Kinzigstraße)
Montag bis Freitag von 9:00 bis 19:00 Uhr und Samstag von 9:00 bis 16:00 Uhr
6 Minuten 0,10 €, max. 3 Stunden.
Mindestgebühr 30 Cent, kleinste Aufzahlungen 10 Cent.
Tarifgebiet 2 (Innenstadt)
Montag bis Freitag von 9:00 bis 19:00 Uhr und Samstag von 9:00 bis 16:00 Uhr
7,5 Minuten 0,20 €, max. 2 Stunden (Kurt-Blaum-Platz max. 1 Stunde).
Mindestgebühr 40 Cent, kleinste Aufzahlungen 20 Cent.
Gebührenfrei sind die ersten 15 Minuten Parkzeit auf folgenden Straßen: Kanaltorplatz,
Römerstraße, Am Frankfurter Tor, Hospitalstraße, Bangertstraße, Nordstraße und
Steinheimer Straße (teilweise).
Parkplatz Heinrich-Fischer-Bad
Tageskarte werktags von 9:00 bis 17:00 Uhr 2,00 € pauschal.
Hauptbahnhof Vorplatz (Achtung - nicht im Bereich der DB BahnPark!)
Montag bis Sonntag 24 Stunden
6 Minuten 0,10 €, max. 1 Stunde.
Mindestgebühr 30 Cent, kleinste Aufzahlungen 10 Cent.
P & R-Tarif Hauptbahnhof - südliche Boschstraße (am Arbeitsamt),
Auheimer Straße/Röderseestraße
Tageskarte (24h) Montag bis Sonntag 2,00 € pauschal,
Wochenende (über gelbe Taste) Freitag 12:00 bis Montag 12:00 Uhr 2,50 € pauschal.
P & R-Tarif Westbahnhof
Tageskarte werktags von 9:00 bis 17:00 Uhr 2,00 € pauschal.
P & R-Tarif S-Bahn-Bahnhof Steinheim
Montag bis Freitag (24 Stunden) 1,00 €, Mindestgebühr 1,00 €,
Samstag/Sonntag/Feiertag gebührenfrei.
Stand 01. August 2016
(18.07.2016 )
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Parkgebühren im öffentlichen
Straßenraum der Stadt Hanau
Stand 01.08.2016
Bei den Gebühren der Parkscheinautomaten im öffentlichen Straßenraum handelt es
sich um Parkgebühren, die im Namen und Auftrag der Stadt Hanau auf Basis der
Parkgebührenordnung erhoben werden. Bei diesen Parkgebühren die mittels
Parkscheinautomaten im öffentlichen Straßenraum erhoben werden, ist keine
Umsatzsteuer enthalten.
Aus technischen Gründen können die Parkscheinautomaten keine Geldscheine
verarbeiten und kein Wechselgeld herausgeben. Angenommen werden 10 Cent-,
20 Cent-, 50 Cent-, 1 Euro- und 2 Euro-Münzen. Die meisten Parkscheinautomaten
können alternativ Geld- oder EC-Karten verarbeiten, so dass ein genaues Bezahlen
auch dann komfortabel möglich ist, wenn Sie kein passendes Münzgeld zur Hand
haben.
Zusätzlich ist an vielen Parkscheinautomaten das Bezahlen mit Handy möglich. Bitte
beachten Sie die entsprechenden Aufkleber am Parkscheinautomaten. Weitergehende
Informationen rund ums Handy-Parken finden Sie auf der Homepage der Stadt Hanau
(www.hanau.de), Stichwort „Parken“.
Handy-Parkbereiche
634 000 = Innenstadt Kernbereich
634 001 = Innenstadt Heraeusstraße
634 002 = Innenstadt äußerer Ring
634 003 = Innenstadt Kernbereich mit Brötchentaste
634 004 = Heinrich-Fischer-Bad + Westbahnhof
634 010 = Hauptbahnhof Vorplatz (Kurzparken)
634 011 = P+R Hauptbahnhof Nord- und Südseite
634 012 = P+R S-Bahn Steinheim Südseite
Stand 01. August 2016
(18.07.2016 )
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