Parkgebühren im öffentlichen Straßenraum der Stadt Hanau Stand 01.08.2016 Zusätzlich zu den Parkhäusern, Tiefgaragen und Parkplätzen stehen im öffentlichen Straßenraum im Gebiet der Stadt Hanau viele Parkplätze für Kurzparker und Anwohner zur Verfügung. Folgende Bereiche werden mit Parkscheinautomaten im Namen und auf Rechnung der Stadt Hanau bewirtschaftet: Tarifgebiet 1 (äußerer Ring incl. Kinzigstraße) Montag bis Freitag von 9:00 bis 19:00 Uhr und Samstag von 9:00 bis 16:00 Uhr 6 Minuten 0,10 €, max. 3 Stunden. Mindestgebühr 30 Cent, kleinste Aufzahlungen 10 Cent. Tarifgebiet 2 (Innenstadt) Montag bis Freitag von 9:00 bis 19:00 Uhr und Samstag von 9:00 bis 16:00 Uhr 7,5 Minuten 0,20 €, max. 2 Stunden (Kurt-Blaum-Platz max. 1 Stunde). Mindestgebühr 40 Cent, kleinste Aufzahlungen 20 Cent. Gebührenfrei sind die ersten 15 Minuten Parkzeit auf folgenden Straßen: Kanaltorplatz, Römerstraße, Am Frankfurter Tor, Hospitalstraße, Bangertstraße, Nordstraße und Steinheimer Straße (teilweise). Parkplatz Heinrich-Fischer-Bad Tageskarte werktags von 9:00 bis 17:00 Uhr 2,00 € pauschal. Hauptbahnhof Vorplatz (Achtung - nicht im Bereich der DB BahnPark!) Montag bis Sonntag 24 Stunden 6 Minuten 0,10 €, max. 1 Stunde. Mindestgebühr 30 Cent, kleinste Aufzahlungen 10 Cent. P & R-Tarif Hauptbahnhof - südliche Boschstraße (am Arbeitsamt), Auheimer Straße/Röderseestraße Tageskarte (24h) Montag bis Sonntag 2,00 € pauschal, Wochenende (über gelbe Taste) Freitag 12:00 bis Montag 12:00 Uhr 2,50 € pauschal. P & R-Tarif Westbahnhof Tageskarte werktags von 9:00 bis 17:00 Uhr 2,00 € pauschal. P & R-Tarif S-Bahn-Bahnhof Steinheim Montag bis Freitag (24 Stunden) 1,00 €, Mindestgebühr 1,00 €, Samstag/Sonntag/Feiertag gebührenfrei. Stand 01. August 2016 (18.07.2016 ) Seite 1 von 2 Parkgebühren im öffentlichen Straßenraum der Stadt Hanau Stand 01.08.2016 Bei den Gebühren der Parkscheinautomaten im öffentlichen Straßenraum handelt es sich um Parkgebühren, die im Namen und Auftrag der Stadt Hanau auf Basis der Parkgebührenordnung erhoben werden. Bei diesen Parkgebühren die mittels Parkscheinautomaten im öffentlichen Straßenraum erhoben werden, ist keine Umsatzsteuer enthalten. Aus technischen Gründen können die Parkscheinautomaten keine Geldscheine verarbeiten und kein Wechselgeld herausgeben. Angenommen werden 10 Cent-, 20 Cent-, 50 Cent-, 1 Euro- und 2 Euro-Münzen. Die meisten Parkscheinautomaten können alternativ Geld- oder EC-Karten verarbeiten, so dass ein genaues Bezahlen auch dann komfortabel möglich ist, wenn Sie kein passendes Münzgeld zur Hand haben. Zusätzlich ist an vielen Parkscheinautomaten das Bezahlen mit Handy möglich. Bitte beachten Sie die entsprechenden Aufkleber am Parkscheinautomaten. Weitergehende Informationen rund ums Handy-Parken finden Sie auf der Homepage der Stadt Hanau (www.hanau.de), Stichwort „Parken“. Handy-Parkbereiche 634 000 = Innenstadt Kernbereich 634 001 = Innenstadt Heraeusstraße 634 002 = Innenstadt äußerer Ring 634 003 = Innenstadt Kernbereich mit Brötchentaste 634 004 = Heinrich-Fischer-Bad + Westbahnhof 634 010 = Hauptbahnhof Vorplatz (Kurzparken) 634 011 = P+R Hauptbahnhof Nord- und Südseite 634 012 = P+R S-Bahn Steinheim Südseite Stand 01. August 2016 (18.07.2016 ) Seite 2 von 2
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