JtfO-Hockey - Niedersachsen

Bundeswettbewerbe der Schulen
JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA
JUGEND TRAINIERT FÜR PARALYMPICS
Ausschreibung Schuljahr 2016/2017
Sportart Hockey
Landes- und Bundesfinalveranstaltungen
Standardprogramm
Allgemeine Bestimmungen
1. Gespielt wird - soweit in dieser Ausschreibung nichts anderes festgelegt ist - nach den Regeln des Deutschen Hockey-Bundes bzw.
dem Regelkommentar für Kleinfeldhockey.
Ergänzend gibt es für den Bundeswettbewerb der Schulen JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA einen Regelkommentar für
Kleinfeldhockey (Ausgabe 7). Dieser ist über den Deutschen Hockey-Bund zu beziehen (www.schulhockey.de) .
2. Bis zum Landesfinale besteht eine Mannschaft aus maximal 12 Spielerinnen/Spielern (fünf Feldspielerinnen/ -spieler, einer
Torfrau/einem Torwart, sechs Auswechselspielerinnen/ -spieler). Beim Bundesfinale besteht eine Mannschaft dagegen aus maximal
neun Spielerinnen/Spielern (fünf Feldspielerinnen/ -spieler, einer Torfrau/einem Torwart, drei Auswechselspielerinnen/ -spieler).
3. Die normale Spielzeit beträgt 2 x 30 Minuten. Bei Turnieren kann die Spielzeit bis auf 2 x 10 Minuten verkürzt werden. Beim Bundesfinale
beträgt die Spielzeit 2 x 12 Minuten, bei Entscheidungsspielen 2 x 15 Minuten. Die Halbzeitpause ist auf maximal fünf Minuten
festgelegt.
4. Für die Ermittlung der Rangfolge nach Abschluss der Gruppenspiele gelten folgende Kriterien in nachstehender Reihenfolge:
a) Punkte
b) Tordifferenz
c) höhere Anzahl der erzielten Tore
d) Direktvergleich der punkt- und torgleichen Mannschaften
e) Siebenmeterschießen (5 Spieler/Spielerinnen jeder Mannschaft).
5. Bei Entscheidungsspielen/Endspielen mit unentschiedenem Ausgang wird die
Spielzeit um 2 x 5 Minuten verlängert. Fällt dabei keine Entscheidung, wird die
Siegermannschaft durch ein Siebenmeterschießen (5 Spieler/Spielerinnen jeder
Mannschaft) ermittelt; ist der Spielstand dann immer noch unentschieden, erfolgt ein
Siebenmeterschießen paarweise bis zur Entscheidung.
Beim Bundesfinale gibt es bei Entscheidungs- bzw. Endspielen keine
Spielzeitverlängerung, die Entscheidung wird sofort durch ein Siebenmeterschießen
herbeigeführt.
Endet ein Platzierungsspiel um die Plätze 5-16 unentschieden, so wird beiden
Mannschaften der bessere Platz zuerkannt; es gibt keine Verlängerung und kein
Siebenmeterschießen.
6. Eine Spielerin/ein Spieler kann verwarnt, mit einer Zeitstrafe von zwei bis fünf Minuten belegt oder auf Dauer vom Spiel ausgeschlossen
werden. Die zweite Zeitstrafe innerhalb eines Spieles für die gleiche Spielerin/den gleichen Spieler bedeutet den Ausschluss für die
Dauer des Spieles.
Spielstrafen auf Dauer ziehen eine automatische Sperre für das nächste Spiel nach sich, sofern das Schiedsgericht keine höhere Strafe
verhängt. Jede weitere Hinausstellung auf Dauer zieht den Ausschluss vom Turnier nach sich. Erhält eine Spielerin/ein Spieler eine
zweite Zeitstrafe während eines Turniers, so ist sie/er automatisch für das nächste Spiel dieses Turniers gesperrt.
7. Sonderbestimmung bis einschließlich Bezirksentscheid: Die Niedersächsische Landesschulbehörde kann die Austragung von
Wettkämpfen auch in der Halle zulassen.
Wettkämpfe
Wettkampfklasse III Mädchen
Wettkampfklasse III Jungen
Jahrgänge 2002 - 2005
Jahrgänge 2002 - 2005
Ergänzungsprogramm
Das Ergänzungsprogramm umfasst die im Wettbewerb befindlichen Sportarten mit den Wettkampfklassen, die bei den Bundesfinals
nicht vertreten sind. Die in Niedersachsen in das Programm aufgenommenen Sportarten sind der Tabelle auf S. 7 zu entnehmen.
Soweit nichts anderes festgelegt ist gelten für alle hier aufgeführten Wettkampfklassen die Regelungen, wie sie in den
Bestimmungen des Standardprogramms des Bundeswettbewerbs der Schulen JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA für die
jeweilige Sportart festgehalten sind. In der Wettkampfklasse IV (des Ergänzungsprogramms) können auch gemischte Mannschaften
starten. Sie werden bei den Jungen gewertet.
Wettkampfklasse IV
Mädchen und Jungen
Jahrgänge 2004 - 20071
Kleinfeldhockey
Sonderbestimmung bis einschließlich Bezirksentscheid:
Die zuständige Regionalabteilung der Niedersächsischen Landesschulbehörde kann die Austragung von Wettkämpfen auch in
der Halle zulassen.
1
Startberechtigt sind nur Schüler/-innen ab der Jahrgangsstufe 5