Bundeswettbewerbe der Schulen JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA JUGEND TRAINIERT FÜR PARALYMPICS Ausschreibung Schuljahr 2016/2017 Sportart Hockey Landes- und Bundesfinalveranstaltungen Standardprogramm Allgemeine Bestimmungen 1. Gespielt wird - soweit in dieser Ausschreibung nichts anderes festgelegt ist - nach den Regeln des Deutschen Hockey-Bundes bzw. dem Regelkommentar für Kleinfeldhockey. Ergänzend gibt es für den Bundeswettbewerb der Schulen JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA einen Regelkommentar für Kleinfeldhockey (Ausgabe 7). Dieser ist über den Deutschen Hockey-Bund zu beziehen (www.schulhockey.de) . 2. Bis zum Landesfinale besteht eine Mannschaft aus maximal 12 Spielerinnen/Spielern (fünf Feldspielerinnen/ -spieler, einer Torfrau/einem Torwart, sechs Auswechselspielerinnen/ -spieler). Beim Bundesfinale besteht eine Mannschaft dagegen aus maximal neun Spielerinnen/Spielern (fünf Feldspielerinnen/ -spieler, einer Torfrau/einem Torwart, drei Auswechselspielerinnen/ -spieler). 3. Die normale Spielzeit beträgt 2 x 30 Minuten. Bei Turnieren kann die Spielzeit bis auf 2 x 10 Minuten verkürzt werden. Beim Bundesfinale beträgt die Spielzeit 2 x 12 Minuten, bei Entscheidungsspielen 2 x 15 Minuten. Die Halbzeitpause ist auf maximal fünf Minuten festgelegt. 4. Für die Ermittlung der Rangfolge nach Abschluss der Gruppenspiele gelten folgende Kriterien in nachstehender Reihenfolge: a) Punkte b) Tordifferenz c) höhere Anzahl der erzielten Tore d) Direktvergleich der punkt- und torgleichen Mannschaften e) Siebenmeterschießen (5 Spieler/Spielerinnen jeder Mannschaft). 5. Bei Entscheidungsspielen/Endspielen mit unentschiedenem Ausgang wird die Spielzeit um 2 x 5 Minuten verlängert. Fällt dabei keine Entscheidung, wird die Siegermannschaft durch ein Siebenmeterschießen (5 Spieler/Spielerinnen jeder Mannschaft) ermittelt; ist der Spielstand dann immer noch unentschieden, erfolgt ein Siebenmeterschießen paarweise bis zur Entscheidung. Beim Bundesfinale gibt es bei Entscheidungs- bzw. Endspielen keine Spielzeitverlängerung, die Entscheidung wird sofort durch ein Siebenmeterschießen herbeigeführt. Endet ein Platzierungsspiel um die Plätze 5-16 unentschieden, so wird beiden Mannschaften der bessere Platz zuerkannt; es gibt keine Verlängerung und kein Siebenmeterschießen. 6. Eine Spielerin/ein Spieler kann verwarnt, mit einer Zeitstrafe von zwei bis fünf Minuten belegt oder auf Dauer vom Spiel ausgeschlossen werden. Die zweite Zeitstrafe innerhalb eines Spieles für die gleiche Spielerin/den gleichen Spieler bedeutet den Ausschluss für die Dauer des Spieles. Spielstrafen auf Dauer ziehen eine automatische Sperre für das nächste Spiel nach sich, sofern das Schiedsgericht keine höhere Strafe verhängt. Jede weitere Hinausstellung auf Dauer zieht den Ausschluss vom Turnier nach sich. Erhält eine Spielerin/ein Spieler eine zweite Zeitstrafe während eines Turniers, so ist sie/er automatisch für das nächste Spiel dieses Turniers gesperrt. 7. Sonderbestimmung bis einschließlich Bezirksentscheid: Die Niedersächsische Landesschulbehörde kann die Austragung von Wettkämpfen auch in der Halle zulassen. Wettkämpfe Wettkampfklasse III Mädchen Wettkampfklasse III Jungen Jahrgänge 2002 - 2005 Jahrgänge 2002 - 2005 Ergänzungsprogramm Das Ergänzungsprogramm umfasst die im Wettbewerb befindlichen Sportarten mit den Wettkampfklassen, die bei den Bundesfinals nicht vertreten sind. Die in Niedersachsen in das Programm aufgenommenen Sportarten sind der Tabelle auf S. 7 zu entnehmen. Soweit nichts anderes festgelegt ist gelten für alle hier aufgeführten Wettkampfklassen die Regelungen, wie sie in den Bestimmungen des Standardprogramms des Bundeswettbewerbs der Schulen JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA für die jeweilige Sportart festgehalten sind. In der Wettkampfklasse IV (des Ergänzungsprogramms) können auch gemischte Mannschaften starten. Sie werden bei den Jungen gewertet. Wettkampfklasse IV Mädchen und Jungen Jahrgänge 2004 - 20071 Kleinfeldhockey Sonderbestimmung bis einschließlich Bezirksentscheid: Die zuständige Regionalabteilung der Niedersächsischen Landesschulbehörde kann die Austragung von Wettkämpfen auch in der Halle zulassen. 1 Startberechtigt sind nur Schüler/-innen ab der Jahrgangsstufe 5
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