Erscheint jeden Mittwoch Bezugspreis jährlich einschließlich Zustellgebühr EUR 30,– Erscheint jeden Mittwoch Herausgeber: Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen Platz der Deutschen Einheit 1, 86633 Neuburg a. d. Donau Telefon 0 84 31/57-0 Geschäftszeiten: Montag bis Freitag 8–12 Uhr Nummer 29 Druck: Danuvia Druckhaus Druck + Dienstleistung, Neuburg GmbH Rheinpfälzerweg 25,53, 86633 Neuburg/Donau Nördl. Grünauer Str. 86633 Neuburg/Donau Telefon 0 84 31/4 31 / 480 8060 60 Bestellung des Amtsblattes beim Landratsamt Mittwoch 03. August Inhaltsverzeichnis: Archivpflege im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen 2016 Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Ortsteil „Gietlhausen“ Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1-54 „Geißgarten Süd“ Bekanntmachungen des Landratsamtes Archivpflege im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen Das Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen gibt bekannt, dass der langjährige Archivpfleger im Landkreis NeuburgSchrobenhausen, Herr Max Direktor, von der Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns in München rückwirkend zum 01.07.2016 für weitere fünf Jahre Amtszeit bestellt wurde. Neuburg an der Donau, 02.08.2016 Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen Roland Weigert Landrat Bekanntmachungen der Großen Kreisstadt Neuburg a.d. Donau (auch abrufbar im Internet unter www.neuburg-donau.de) Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Ortsteil „Gietlhausen“: Bekanntgabe der Beschlüsse nach § 2 Abs. 1 BauGB Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 13.07.2016 beschlossen, im Bereich des Ortsteils „Gietlhausen“ einen Bebauungsplan aufzustellen und gleichzeitig den bisherigen Empfehlungsbeschluss vom 18.12.1991 aufgehoben (Planumgriff siehe Anlage!). Der damals vom Stadtrat in seiner Sitzung am 28.01.1992 gefasste Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Gietlhausen“ wurde in der Sitzung des Stadtrates am 26.07.2016 aufgehoben. Die Entscheidungen des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses sowie des Stadtrates werden hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gegeben. Das nach Baugesetzbuch erforderliche Anhörungsverfahren wird zu gegebener Zeit durchgeführt. Neuburg an der Donau, 27.07.2016 Stadt Neuburg an der Donau Dr. Gmehling Oberbürgermeister 117 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1-54 „Geißgarten Süd“: Wiederholung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB (Wiederholung): Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 13.07.2016 beschlossen, den Verfahrensschritt zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan „Geißgarten Süd“ zu wiederholen. Zum Bebauungsplan: Die erste frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wurde im November/Dezember 2013 durchgeführt. Zwischenzeitlich wurden aufgrund von langwierigen Grundstücksverhandlungen Planänderungen erarbeitet (Grundstücksparzellierungen, Zufahrten, Erschließungsvarianten….). Der abgeänderten Planvariante mit Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes (WA) mit 24 Bauparzellen wurde nunmehr vom Bau-, Planungs- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 13.07.2016 zugestimmt. Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 13.07.2016 die vorliegende, geänderte Planung samt Satzung, Begründung/Umweltbericht gebilligt und die Verwaltung mit der Durchführung zur Wiederholung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB beauftragt. 04.08.2016 bis einschließlich 06.09.2016 während der Dienststunden im Stadtbauamt Neuburg, Sachgebiet Planung, Verwaltungsgebäude „Harmonie“, Amalienstraße A 54, 86633 Neuburg a.d. Donau, 1. Stock, Zimmer Nr. 101, einzusehen. In dieser Zeit besteht für jedermann Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Während dieser Zeit kann sich jedermann über die Ziele und Zwecke der Planung informieren und gegebenenfalls sowohl schriftlich als auch zur Niederschrift Anregungen vorbringen. Ein Aushang erfolgt in Neuburg auch im Schaukasten des gleichen Gebäudes (1. Stock, Westflügel) sowie an der Amtstafel am Bücherturm, Seter Platz. 118 Die Planunterlagen samt Satzung, Begründung/Umweltbericht sind in der Zeit vom Die Planung ist über das Internet unter folgender Adresse abrufbar: http://www.neuburg-donau.de/wirtschaft/bebauungsplaene/ aktuelle-bebauungsplananhoerungen Neuburg an der Donau, 27.07.2016 Stadt Neuburg an der Donau Dr. Gmehling Oberbürgermeister
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