Amtsblatt Nr. 29 vom 03.08.2016

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Herausgeber: Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen
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Bestellung des Amtsblattes beim Landratsamt
Mittwoch 03. August
Inhaltsverzeichnis:
Archivpflege im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen
2016
Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Ortsteil
„Gietlhausen“
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1-54 „Geißgarten Süd“
Bekanntmachungen des Landratsamtes
Archivpflege im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen
Das Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen gibt bekannt,
dass der langjährige Archivpfleger im Landkreis NeuburgSchrobenhausen, Herr Max Direktor, von der Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns in München rückwirkend
zum 01.07.2016 für weitere fünf Jahre Amtszeit bestellt
wurde.
Neuburg an der Donau, 02.08.2016
Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen
Roland Weigert
Landrat
Bekanntmachungen der Großen Kreisstadt Neuburg a.d. Donau
(auch abrufbar im Internet unter www.neuburg-donau.de)
Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Ortsteil
„Gietlhausen“:
Bekanntgabe der Beschlüsse nach § 2 Abs. 1 BauGB
Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 13.07.2016 beschlossen, im Bereich des Ortsteils
„Gietlhausen“ einen Bebauungsplan aufzustellen und gleichzeitig den bisherigen Empfehlungsbeschluss vom 18.12.1991
aufgehoben (Planumgriff siehe Anlage!).
Der damals vom Stadtrat in seiner Sitzung am 28.01.1992
gefasste Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan
„Gietlhausen“ wurde in der Sitzung des Stadtrates am
26.07.2016 aufgehoben.
Die Entscheidungen des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses sowie des Stadtrates werden hiermit gemäß § 2 Abs.
1 BauGB bekannt gegeben. Das nach Baugesetzbuch erforderliche Anhörungsverfahren wird zu gegebener Zeit durchgeführt.
Neuburg an der Donau, 27.07.2016
Stadt Neuburg an der Donau
Dr. Gmehling
Oberbürgermeister
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Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1-54
„Geißgarten Süd“:
Wiederholung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
nach § 3 Abs. 1 BauGB
Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB (Wiederholung):
Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 13.07.2016 beschlossen, den Verfahrensschritt zur
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1
BauGB für den Bebauungsplan „Geißgarten Süd“ zu wiederholen.
Zum Bebauungsplan:
Die erste frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wurde im
November/Dezember 2013 durchgeführt. Zwischenzeitlich
wurden aufgrund von langwierigen Grundstücksverhandlungen Planänderungen erarbeitet (Grundstücksparzellierungen,
Zufahrten, Erschließungsvarianten….). Der abgeänderten
Planvariante mit Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes (WA) mit 24 Bauparzellen wurde nunmehr vom Bau-,
Planungs- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am
13.07.2016 zugestimmt.
Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 13.07.2016 die vorliegende, geänderte Planung samt
Satzung, Begründung/Umweltbericht gebilligt und die Verwaltung mit der Durchführung zur Wiederholung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB
beauftragt.
04.08.2016 bis einschließlich 06.09.2016
während der Dienststunden im Stadtbauamt Neuburg, Sachgebiet Planung, Verwaltungsgebäude „Harmonie“, Amalienstraße A 54, 86633 Neuburg a.d. Donau, 1. Stock, Zimmer
Nr. 101, einzusehen. In dieser Zeit besteht für jedermann
Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.
Während dieser Zeit kann sich jedermann über die Ziele und
Zwecke der Planung informieren und gegebenenfalls sowohl
schriftlich als auch zur Niederschrift Anregungen vorbringen.
Ein Aushang erfolgt in Neuburg auch im Schaukasten des
gleichen Gebäudes (1. Stock, Westflügel) sowie an der Amtstafel am Bücherturm, Seter Platz.
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Die Planunterlagen samt Satzung, Begründung/Umweltbericht sind in der Zeit vom
Die Planung ist über das Internet unter folgender Adresse
abrufbar:
http://www.neuburg-donau.de/wirtschaft/bebauungsplaene/
aktuelle-bebauungsplananhoerungen
Neuburg an der Donau, 27.07.2016
Stadt Neuburg an der Donau
Dr. Gmehling
Oberbürgermeister