Bewerbung um eine Ausbildung/ein Studium bei der Polizei Hamburg

Bewerbung um eine Ausbildung/ein Studium bei der Polizei Hamburg
Sehr geehrte Bewerberin, sehr geehrter Bewerber,
die Polizei Hamburg freut sich über Ihr Interesse an einer Ausbildung/einem Studium an der
Akademie der Polizei.
Damit Sie in den Polizeivollzugsdienst der Freien und Hansestadt Hamburg eingestellt werden
können,
müssen
Sie
die
Einstellungsvoraussetzungen
erfüllen
und
unser
Eignungsfeststellungsverfahren erfolgreich bestehen.
Bitte beachten Sie hierzu die im Internet veröffentlichten Einstellungsvoraussetzungen für
den Polizeivollzugsdienst unter
www.polizei.hamburg.de,
über den Link „Ausbildung und Studium“.
Um Ihre Bewerbung zeitgerecht bearbeiten und Sie zum Auswahlverfahren einladen zu können,
ist die Vollständigkeit der von Ihnen abgeforderten Bewerbungsunterlagen sehr wichtig. Fehlende
Angaben verzögern die Bearbeitung und können im Einzelfall zum Ausschluss führen.
Für die Vollständigkeit der Unterlagen verwenden Sie bitte die unten stehende Checkliste
Bewerbungsvoraussetzungen.
Zu einem späteren Zeitpunkt des Bewerbungsverfahrens werden wir weitere Unterlagen von
Ihnen abfordern, die für die Feststellung der Eignung und die Einstellung notwendig sind.
Bitte beachten Sie den Einsendeschluss, der im Internet unter www.polizei.hamburg.de, über den
Link „ Ausbildung und Studium“ zu sehen ist, oder erfragen Sie diesen über unsere Hotline
040/ 427 427.
Checkliste Bewerbungsunterlagen
Vollständig ausgefüllter Bewerbungsbogen mit aktuellem Foto, Datum und Unterschrift
Individuell gestaltetes und aussagekräftiges Anschreiben in deutscher Sprache mit
Unterschrift zu Ihrer Motivation und Ihrem Interesse an der Ausbildung
Tabellarischer Lebenslauf mit lückenlosem schulischen und beruflichen Werdegang
sowie Datum und Unterschrift
Ihre Einstellungsstelle
Akademie der Polizei Hamburg Anschreiben
02/2016
Erfassungs-Nr.:
( Eingangsstempel )
( Foto )
- Bitte nicht beschreiben! -
Bitte in Druckschrift ausfüllen - Zutreffendes bitte ankreuzen -
Bewerbung
 für eine Ausbildung (Laufbahnabschnitt I zum August oder Februar) bei der
 Schutzpolizei
 Wasserschutzpolizei
(besondere Voraussetzungen erforderlich)
 für ein Studium (Laufbahnabschnitt II zum April oder Oktober) bei der
 Schutzpolizei
 Kriminalpolizei
 Wasserschutzpolizei
(besondere Voraussetzungen erforderlich)
 Sollte ich im Laufbahnabschnitt II nicht eingestellt werden können, möchte ich ggf. als
Nachrücker auf einer Ersatzliste für den Laufbahnabschnitt I berücksichtigt werden.
1. Angaben zur Person
1.1
Familienname
(ggf. Geburtsname )
1.2
Vornamen ( Rufnamen unterstreichen )
1.3
Geburtsdatum/Geburtsort
1.4
Für im Ausland Geborene: Land
1.4
Straße/Hausnummer/(Untermieter bei)
1.6
Postleitzahl/Wohnort/Bundesland
1.7
Telefon (Festnetz / Handy)
1.8
E-Mail
1.9
Staatsangehörigkeit (ggf. auch frühere)
1.10
Sprechen Sie außer Deutsch noch eine andere
Muttersprache ?
1.11
nein
(welche ? - keine Schulsprache - )
Derzeitiger Schulabschluss:
Hauptschulabschluss
□
ja
/ ich habe im Jahr
Realschulabschluss
□
studierfähige Fachhochschulreife
□
Allg. Hochschulreife
□
1.12
Abgeschlossene Berufsausbildung:
1.13
Größe (in cm)
1.14
Haben Sie mindestens das Deutsche Schwimmabzeichen in Bronze?
nein
ja
1.15
Tragen Sie eine Sehhilfe (Brille/Kontaktlinsen)?
nein
ja
1.16
Sind Sie im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B/3?
nein
ja
1.17
Familienstand
Akademie der Polizei Hamburg Bewerbung LA I
ja
voraussichtlich:
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nein Ich beende diese am
.
01/2016
2. Öffentlicher Dienst
Waren oder sind Sie Angehörige/r der Polizei, der Bundespolizei, der Bundeswehr, einer anderen Institution
des öffentlichen Dienstes?
nein
ja
wo?
von:
bis:
Haben Sie sich schon einmal bei der Polizei Hamburg beworben?
nein
ja
Haben Sie sich schon einmal bei einer anderen Länderpolizei, der Bundespolizei
oder dem Bundeskriminalamt beworben?
Wenn „Ja“: Grund der Nichteinstellung
nein
ja
3 Einverständniserklärung und persönliche Auskunft
.
Ich nehme hiermit zur Kenntnis, dass meine Einstellung in den Polizeivollzugsdienst zurückgenommen wird,
wenn ich diese durch Zwang, arglistige Täuschung oder Bestechung herbeigeführt habe.
Mir ist bekannt, dass ich keinen Rechtsanspruch auf Einstellung habe und dass ich die mit der Bewerbung
verbundenen Kosten, wie Verdienstausfall, Personalpapiere, Reisekosten, fachärztliche Gutachten u.ä., selbst
tragen muss.
Ich gebe hiermit mein Einverständnis, dass anlässlich der Bearbeitung meiner Bewerbung um Einstellung Daten
zu meiner Person elektronisch gespeichert, verwertet und an andere mit meiner Bewerbung betraute
Dienststellen der Freien und Hansestadt Hamburg weitergegeben oder von diesen eingeholt werden dürfen.
Mit der Abfrage polizeilicher Auskunftssysteme über meine Person, mit der Einsicht in polizeiliche,
staatsanwaltschaftliche oder gerichtliche Akten sowie Personalakten und der Einsichtnahme in das
Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichts bin ich einverstanden. Dies gilt auch für ausländische öffentlichen
Stellen im Bereich der EU, wenn der bisherige Wohnsitz im EU-Ausland war oder ein Aufenthalt von mehr als
sechs Monaten in den letzten zehn Jahren im EU-Ausland erfolgt ist).Sollten die Auskünfte zu einer Ablehnung
der Bewerbung führen, werde ich über den Grund der Ablehnung informiert.
Für Bewerber, die dem öffentlichen Dienst angehörten bzw. angehören oder sich dort beworben haben: Ich bin
damit einverstanden, dass zur Prüfung meiner Eignung als Polizeivollzugsbeamter Einsicht in meine (bisherige)
Personalakte genommen wird.
Mir ist bekannt, dass der Sporttest zur Feststellung der körperlichen Eignung für den Polizeidienst auf eigene
Gefahr stattfindet.
Die Erläuterungen auf der Internetseite der Polizei Hamburg zu Erkrankungen, die zum Ausschluss aus dem
Einstellungsverfahren führen können, habe ich gelesen und zur Kenntnis genommen.
Zur Beurteilung meiner Polizeidiensttauglichkeit entbinde ich die Ärzte des Personalärztlichen Dienstes von ihrer
Schweigepflicht. Mit einem Drogentest im Rahmen der ärztlichen Tauglichkeitsuntersuchung bin ich
einverstanden.
Weiterhin bin ich damit einverstanden, dass nach der Einstellung die erforderlichen Schutzimpfungen
durchgeführt werden.
Sollte meine Einstellung nur im Rahmen einer Ausnahmegenehmigung möglich sein, so nehme ich zur
Kenntnis, dass hierüber erst nach dem Abschluss des Bewerbungsverfahrens entschieden wird.
Ich bin mir bewusst, dass ich die folgenden Angaben zu 3.1.- 3.3. freiwillig mache.
3.1
Hat die Polizei oder die Staatsanwaltschaft zu irgendeinem Zeitpunkt strafrechtlich gegen Sie ermittelt
oder sind gegen Sie strafprozessuale Maßnahmen (Identitätsfeststellung, Festnahme, Durchsuchung,
Vernehmung etc.) gerichtet gewesen? Wurden gegen Sie aus Anlass einer Jugendstraftat Sanktionen
(Erziehungsmaßregeln, Jugendarrest, Weisungen, Anordnungen, Verwarnungen etc.) verhängt?
Wurden Sie gerichtlich verurteilt?
Auch eingestellte Verfahren sind mit dem Grund der Einstellung anzugeben!
nein
ja
Wenn „ja“: Aktenzeichen und Anschrift der Staatsanwaltschaft, Tatzeit, Tatvorwurf, Urteil, ggf. Unterlagen beifügen!
Akademie der Polizei Hamburg Bewerbung LA I
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01/2016
3.2
Gilt nur für Angehörige (oder ehemalige Angehörige) der Bundeswehr, der Bundespolizei oder des
sonstigen öffentlichen Dienstes:
Wird/Wurde gegen Sie disziplinarrechtlich ermittelt?
nein
ja
Wenn „ja“: welche Behörde, zu welchem Zeitpunkt, Grund, Maßnahme
3.3
Haben Sie Tätowierungen oder andere Körpermodifikationen?
nein
ja
Wenn „ ja“: Bitte senden Sie uns mit der Bewerbung Fotos der Tätowierungen/Körpermodifikationen
und Fotos zur Lage der Tätowierungen/Körpermodifikationen zu. Beschreiben Sie die Lage sowie das
Motiv und erläutern Sie, warum Sie sich für die Tätowierungen/Körpermodifikationen entschieden
haben.
Hinweis zu Tätowierungen und anderen Körpermodifikationen:
Eine Tätowierung und/oder andere Körpermodifikationen (z.B. Piercing, Implants, Brandings und
Schmucknarben) stehen einer Einstellung in den Vorbereitungsdienst zum Polizeivollzugsdienst entgegen,
sofern ein abgebildetes Motiv als sexistisch, Gewalt verherrlichend oder als Verstoß gegen ein
bestehendes Strafgesetz wahrgenommen werden kann oder berechtigte Zweifel an der charakterlichen
Eignung der Trägerin bzw. des Trägers für eine Einstellung in den Polizeivollzugsdienst begründet.
Darüber hinaus führt eine Tätowierung/Körpermodifikation grundsätzlich zum Ausschluss aus dem
Bewerbungsverfahren, wenn sie beim Tragen der Uniform (z.B. Dienstbluse bzw. Diensthemd mit
Langarm) wahrgenommen werden kann. Körpermodifikationen im Hals-/Nackenbereich dürfen beim
Tragen eines T-Shirts mit Rundhalsausschnitt nicht sichtbar sein. Dies gilt auch für Bewerberinnen und
Bewerber für die Kriminalpolizei im Laufbahnabschnitt II.
Ich erkläre hiermit, dass ich die vorstehenden Angaben nach bestem Wissen und Gewissen
gemacht und alle Hinweise zur Kenntnis genommen habe.
Ort
Datum
Unterschrift
Soweit der/die Bewerber/-in das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat
Als gesetzlicher Vertreter von Frau/Herr …………………….haben wir unsere Tochter/unseren Sohn/unser
Mündel zum Eintritt in den Polizeivollzugsdienst der Freien und Hansestadt Hamburg
im Sinne des § 113 Abs.1 BGB ermächtigt, d.h. ihr/ihm für solche Rechtsgeschäfte, die die Eingehung und
Aufhebung des Dienstverhältnisses oder die Erfüllung der sich aus einem solchen Verhältnis ergebenden
Verpflichtungen betreffen, eine selbständige Entschließungs- und Handlungsfreiheit eingeräumt. Diese
Ermächtigung bleibt dem Dienstherrn gegenüber solange in Kraft, bis wir ihre Einschränkung oder ihr
Erlöschen gegenüber dem Dienstherrn anzeigen. Mit der Verarbeitung der Daten unserer Tochter/unseres
Sohnes/unseren Mündels sind wir einverstanden. Eine ggf. ergangene Sorgerechtsentscheidung ist beigefügt.
Unterschrift des Vaters / gesetzlichen Vertreters
Akademie der Polizei Hamburg Bewerbung LA I
Unterschrift der Mutter / gesetzlichen Vertreters
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01/2016
Anmeldung für die Übernachtung
Fuß-Ref
Die Akademie der Polizei Hamburg bietet auswärtigen Bewerberinnen und Bewerbern eine
kostenlose Übernachtungsmöglichkeit ohne Verpflegung an, wenn sie vor dem Prüfungstag
anreisen müssen.
Name: ___________________________
Vorname: __________________________
Ort: _____________________________
Bundesland: _______________________
☐ Ich möchte die Übernachtungsmöglichkeit verbindlich in Anspruch nehmen.
☐ Ich benötige die Übernachtungsmöglichkeit nicht.
Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten bei Minderjährigen
Nach Prüfung der Bewerbungsunterlagen könnte es zu einer Einladung zum Einstellungstest
kommen. Damit Ihr/e Sohn/Tochter die Übernachtungsmöglichkeit in der
Carl-Cohn-Straße 39
22297 Hamburg
in Anspruch nehmen kann, weisen wir Sie als Erziehungsberechtigte/n in diesem
Zusammenhang auf folgende Gegebenheiten hin:
1. Die Übernachtungsmöglichkeit für Polizeibewerberinnen und Polizeibewerber wird in
Mehrbettzimmern angeboten.
2. Das Polizeigelände ist durch einen Zaun eingegrenzt.
3. Der Zugang wird wochentags zwischen 06.30 Uhr und 18.00 Uhr durch einen Postendienst
überwacht; außerhalb dieser Zeiten wird die Zugangsberechtigung über an die
Bewerberinnen und Bewerber ausgehändigte Chipkarten geregelt.
4. In dringenden Fällen können sich die Bewerberinnen und Bewerber wochentags zwischen
07.30 Uhr bis 16.00 an die Einstellungsstelle und außerhalb der allgemeinen Dienstzeiten
an die Sicherungswache im Polizeipräsidium wenden.
5. Übernachtungsmöglichkeiten für begleitende Erziehungsberechtigte stehen hier nicht zur
Verfügung.
Ich/Wir erkläre/n hiermit mein/unser Einverständnis, dass mein/e / unser/e Sohn/Tochter unter
den oben benannten Gegebenheiten die von der Polizei Hamburg angebotene
Übernachtungsmöglichkeit in Anspruch nehmen darf.
-------------------------------------------------------------------------Ort, Datum, Unterschrift der/des Erziehungsberechtigten
Akademie der Polizei Hamburg Anmeldung für die Übernachtung
05/2015
Fragebogen für Bewerberinnen und Bewerber
Wir würden uns freuen, wenn Sie uns bei der Auswertung unserer Personalmarketingmaßnahmen unterstützen und diesen Fragebogen zusammen mit Ihren Bewerbungsunterlagen
an uns zurücksenden. Ihre Angaben sind freiwillig, werden anonym verarbeitet, dienen
ausschließlich statistischen Zwecken und haben keine Auswirkungen auf das
Bewerbungsverfahren. Für Ihre Teilnahme bedanken wir uns im Voraus.
1. Wie sind Sie auf eine Ausbildung oder ein Studium bei der Polizei Hamburg
aufmerksam geworden? (Mehrfachnennungen sind möglich).
Empfehlung von Angehörigen / Bekannten / Freunden: ……………………………………

Angehöriger / Bekannter / Freund ist Polizeibeamter/-in: ………………………………….

Praktikum bei der Polizei: ..…………………………………………………………………….

Messeveranstaltung, welche:

Infoveranstaltung, welche: 
Schulveranstaltung, welche:

……………………………………………………………
……………………………………………………………
……………………………………………………………
Veranstaltung der Polizei (z.B. Girls Day, HIT-TAG, Polizeishow): ……………………….

Persönliche Erfahrung / Kontakt mit der Polizei: ...………………………………………….

Internetauftritt der Polizei Hamburg: …..……………………………………………………..

Werbung im Internet, welche:

……………………………………………………………
Soziale Netzwerke (z.B. Facebook): ….……………………………………………………...

Fahrgast-TV in der U-Bahn: …..……………………………………………………………….

Werbespot (Radio, Fernsehen, Kino): ………………………………………………………..

Werbung im öffentlichen Person- und Nahverkehr sowie Bahnhöfen: ……………………… 
Funkstreifenwagenbeklebung: …………………………………………………………………... 
Zeitungsanzeigen / sonstige Printmedien, welche:
…………………………………………
Flyer: ...……………………………………..………………………………………………...

Agentur für Arbeit / Berufsinformationszentrum: …………………………………………….

Gebäudebanner: …….……………………………………………………………………………. 
Sonstiges: …….………………………………………………………………………………….
Akademie der Polizei Hamburg Fragebogen Personalmarketing
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
12/2015


2. Ziel des Senates der Freien und Hansestadt Hamburg ist, den Bewerber- und
Ausbildungsanteil junger Menschen mit Migrationshintergrund im hamburgischen
Öffentlichen Dienst zu erhöhen. Mit den folgenden Angaben möchten wir gerne
erfahren, ob Sie einen Migrationshintergrund haben?
Ich bin nach 1949 auf das heutige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zugewandert: 
Ich bin als Ausländer in Deutschland geboren: ……………………………………………….

Ich bin als Deutscher in Deutschland geboren und mindestens ein Elternteil von mir ist
nach 1949 zugewandert oder als Ausländer in Deutschland geboren: …………………….

Akademie der Polizei Hamburg Fragebogen Personalmarketing
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05/2015
Einstellungsvoraussetzung
Laufbahnabschnitt I (Ausbildung)
Laufbahnabschnitt II (Studium)


Schulbildung:
- Hauptschulabschluss mit Berufsausbildung
- Realschulabschluss
- Abitur
Schulbildung:
- Studierfähige Fachhochschulreife
- Allgemeine Hochschulreife
Zusätzliche Voraussetzungen

Höchstalter:
34 Jahre zum Datum der Einstellung in den Polizeivollzugsdienst

Körpergröße:
Die Mindestgröße beträgt 160 cm (Ausnahmen sind nur im Einzelfall möglich)

Schwimmen:
Es ist ein Schwimmnachweis („Freischwimmer“, bzw. Schwimmabzeichen „Bronze“) erforderlich.

Für die Wasserschutzpolizei werden Befähigungszeugnisse aus der Seefahrt benötigt
(Ausnahmen sind nach Rücksprache mit dem Einstellungsberater möglich).

Staatsangehörigkeit:
Die deutsche Staatsbürgerschaft ist grundsätzlich nicht erforderlich. In Einzelfällen kann eine
Ausnahmegenehmigung eingeholt werden.

Gesundheitliche Anforderungen:
Die gesundheitliche Tauglichkeit wird vom Personalärztlichen Dienst nach einer bundeseinheitlichen
Vorschrift beurteilt. Es bestehen dauernde oder zeitliche Ablehnungsgründe bei
behandlungsbedürftigen Gesundheitsstörungen und bei chronischen Krankheiten.
Wenn Ihre Sehleistung durch Hilfsmittel korrigiert werden muss, benötigen wir von Ihnen zur
Untersuchung beim Personalärztlichen Dienst ein augenärztliches Attest. Bitte beachten Sie, dass
ein nicht ausreichendes Sehvermögen eine Polizeidiensttauglichkeit ausschließen kann.
Genauere Informationen zur Polizeidiensttauglichkeit erhalten Sie auf unserm Informationsblatt zur
gesundheitlichen Eignung.

Sonstige Anforderungen:
Vorhandene Tätowierungen und andere Körpermodifikationen dürfen beim Tragen der Uniform
(langärmeliges Diensthemd; Rundhalsausschnitt beim T-Shirt) nicht sichtbar sein.
Sollte gegen Sie ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren anhängig gewesen sein, kann dies zum
vorzeitigen Ausschluss aus dem Bewerbungsverfahren führen. Noch nicht abgeschlossene
Ermittlungsverfahren können je nach Sachverhalt die Teilnahme am aktuellen Einstellungsverfahren
ausschließen oder beenden.

Erfolgreiche Teilnahme am Einstellungsverfahren
Einstellungstest
Laufbahnabschnitt I und Laufbahnabschnitt II
Erster Tag
-
Diktat
Ihre Rechtschreib- und Zeichensetzungsfähigkeit wird anhand eines Lückendiktates
überprüft.
-
Kognitiver Leistungstest
Dieser Test soll uns Aufschluss über Ihre Fähigkeiten im sprachlichen, mathematischen,
abstrakten und logischen Denken geben. Sie haben in kurzer Zeit verschiedene
Aufgaben zu bewältigen („Multiple-Choice-Verfahren“).
-
Sporttest
Erklärungen und Bilder der auszuführenden Übungen entnehmen Sie bitte dem
gesondert beigefügten Hinweisblatt zum Sporttest oder sehen Sie sich den Film zum
Sporttest auf unserer Internetseite an.
Zweiter Tag (späterer Zeitpunkt)
-
Vorstellungsgespräch:
In einem Einzelgespräch mit Ihnen macht sich die Prüfungskommission ein Bild von
Ihren persönlichen Fähigkeiten und Kompetenzen sowie Ihrer Motivation bzw.
Auseinandersetzung mit dem angestrebten Beruf.
-
Rollenspiel (nur für Bewerber Laufbahnabschnitt II)
Im Rahmen eines Rollenspieles überprüfen wir Ihre persönliche Eignung für den
Polizeivollzugsdienst.
Hinweis: Wird in einem Testteil die Mindestanforderung nicht erreicht, führt dies zum Ausschluss vom
weiteren Verfahren. Im Rahmen einer Bestenauslese kann zudem die Anzahl der Teilnehmer für den
weiteren Einstellungstest begrenzt werden.
Dritter Tag (späterer Zeitpunkt)
-
Personalärztliche Untersuchung:
Nach erfolgreich bestandenem zweiten Testtag erhalten Sie den Termin zur
Untersuchung Ihrer Polizeivollzugsdiensttauglichkeit beim Personalärztlichen Dienst.
Beachten Sie bitte, dass gesundheitliche Beeinträchtigungen, über die bereits vorher
ärztliche Bescheinigungen eingereicht wurden, erst nach der Eignungsuntersuchung
vom Personalärztlichen Dienst abschließend bewertet werden.
Die Akademie der Polizei/Einstellungsstelle behält sich die Veränderung der Reihenfolge der
Testmodule an den einzelnen Testtagen vor.
Akademie der Polizei Hamburg / AK 02 - Einstellungsstelle - , Carl-Cohn-Straße 39, 22297 Hamburg
Tel: 040/427427, Fax : 040/4286-68419, www. polizei.hamburg.de
Ausbildung und Studium
Ausbildung für den Polizeivollzugsdienst Laufbahnabschnitt I
Ziel der Ausbildung
Die Ausbildung umfasst sowohl die berufliche Bildung als auch die Weiterentwicklung und Förderung der
eigenen Persönlichkeit. Nach abgeschlossener Ausbildung soll der Beamte u.a.
- die Wertentscheidungen des Grundgesetzes verinnerlicht haben
- vorurteilsfrei und selbstständig entscheiden können und
- polizeiliche Maßnahmen nach rechtsstaatlichen Grundsätzen und Normen
neutral und angemessen treffen können.
Bildungsweg
Die Ausbildung dauert 2 ½ Jahre und wird von der Akademie der Polizei durchgeführt.
Im ersten Jahr erhalten Sie im Rahmen des beamtenrechtlichen Vorbereitungsdienstes eine in Fächern
organisierte allgemeine, fachtheoretische und fachpraktische Grundausbildung, die mit einer
Zwischenprüfung endet. Unmittelbar anschließend erfolgt ein Berufspraktikum von einem halben Jahr an
einem Polizeikommissariat, ehe die Ausbildung an der Akademie der Polizei fortgesetzt wird. In dieser
anschließenden, weiteren Ausbildung werden Themen zunehmend fächerübergreifend behandelt, mit
praktischen Anteilen verknüpft und der erreichte Wissens- und Könnensstand in Rollenspielen, Fallstudien,
Übungen, Projekten und Gruppenarbeit vertieft. Je nach Ausbildungsstand werden die Auszubildenden
auch schon an Polizeieinsätzen beteiligt.
Am Ende des 5. Semesters ist als Abschluss der Ausbildung die Laufbahnprüfung I abzulegen.
Nähere Information zur Ausbildung "Polizei" entnehmen Sie bitte dem Internetangebot
http://akademie-der-polizei.hamburg.de/akademie-polizei-ausbildung/
Studiengang im Laufbahnabschnitt II
Der Studiengang Schutzpolizei ist ein dualer Studiengang, der in Vollzeit studiert wird. Er dauert drei Jahre,
und beinhaltet vier fachtheoretische Semester sowie zwei praktische Semester. Abgeschlossen wird der
Studiengang mit dem Grad Bachelor of Arts.
Nähere Information zum Studiengang "Polizei" entnehmen Sie bitte dem Internetangebot
http://akademie-der-polizei.hamburg.de/studium/
Karrierechancen/Perspektiven
Der Polizeiberuf bietet Ihnen die Möglichkeit, sich für den Aufstieg bis Laufbahnabschnitt III (ehemals
höherer Dienst) zu qualifizieren - ganz gleich, ob Sie im Laufbahnabschnitt I oder II anfangen.
Einstellungsverfahren
Anschließend 2 ½ Jahre Ausbildung:
1 Jahr an der Akademie der Polizei, Zwischenprüfung
½ Jahr Praktikum (Polizeikommissariat)
1 Jahr an der Akademie der Polizei, Laufbahnprüfung I
Laufbahnabschnitt I bei der Schutzpolizei / Wasserschutzpolizei:
Aufgaben: z.B. Landesbereitschaftspolizei: - bei Großeinsätzen, wie z.B. Stadtfeste oder Fußballspielen
- bei Demonstrationen
Polizeikommissariat:
- auf dem Funkstreifenwagen
- im direkten Kontakt mit den Bürgern
- im Verkehrsbereich
Bei Bewährung im Dienst und dienstlicher Notwendigkeit sind Fortbildungen u.a.
- als Diensthundführer
- als Einsatztaucher.
Dienstgrad/ Besoldungsstufen:
Nach der bestandenen Laufbahnprüfung I beginnen Sie mit der Besoldungsstufe A7 und dem Dienstgrad
des Polizeimeisters. Abhängig von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung sind Beförderungen über
A8/Polizeiobermeister,
A9/Polizeihauptmeister,
A9/Polizeikommissar,
A10/Polizeioberkommissar,
A11/Polizeihauptkommissar, A12/Polizeihauptkommissar bis zum A13/Erster Polizei-/Kriminalhauptkommissar möglich.
Weitere Aufstiegsmöglichkeiten:
Nach frühestens drei Jahren Bewährung im polizeilichen Außendienst ist die Teilnahme am
Auswahlverfahren für den Laufbahnabschnitt II möglich. Der Zugang zur Kriminalpolizei erfolgt
ausschließlich über das Studium an der Akademie der Polizei. Es folgen:
2 Jahre Studium an der Akademie der Polizei mit abschließender Laufbahnprüfung II.
Laufbahnabschnitt II bei der Schutz-, Wasserschutz- oder Kriminalpolizei im Innen- und
Außendienst in verschiedenen Verwendungen.
Dienstgrad und Besoldungsstufen: Einstiegsamt A9 / Polizei-/Kriminalkommissar, nach Eignung,
Befähigung und fachlicher Leistung ist ein Aufstieg über A10 / Polizei-/Kriminaloberkommissar, A11/12 /
Polizei-/Kriminalhauptkommissar bis A13 / Erster Polizei-/ Kriminalhauptkommissar möglich.
Weitere Aufstiegsmöglichkeiten:
Nach 4 Jahren Bewährung im Laufbahnabschnitt II ist die Teilnahme am Auswahlverfahren für den
Laufbahnabschnitt III möglich. Es folgen:
2 Jahre Studium :
1. Jahr an einer Polizeiakademie/-schule
2. Jahr an der Deutschen Hochschule der Polizei in Münster/Hiltrup
Laufbahnprüfung III
Höherer Polizeivollzugsdienst: leitende Tätigkeiten in verschiedenen Verwendungen und
Dienststellen.
Dienstgrad und Besoldungsstufen: A13 Polizeirat/Kriminalrat - B4 leitender Polizeidirektor möglich
Information zum Berufsbild Polizeibeamtin/er
Polizeibeamtin* / Polizeibeamter in Hamburg
Eine moderne Polizei muss nicht nur technisch auf dem neuesten Stand sein, um den Bürgern ein
zeitgemäßes Leistungsangebot zu bieten.
Auch ihre Personalstruktur muss einer veränderten Gesellschaft angepasst werden. Deshalb sucht
die Hamburger Polizei ihren Nachwuchs nicht nur bei deutschen, sondern auch bei ausländischen
Mitbürgern.
Polizeibeamte müssen für Menschen aller Gesellschaftsschichten und Nationalitäten aufgeschlossen
und ansprechbar sein.
Der Europarat stellte 1998 fest:
„Polizeibeamte garantieren Recht und Ordnung in der Gesellschaft,
schützen die Öffentlichkeit,
achten und wahren die Menschenrechte"
Welche Herausforderungen warten auf Sie bei der Polizei?
• Schichtdienst verrichten
Polizeibeamte stehen Tag und Nacht, werktags, sonn- und feiertags im Dienst ihrer Mitbürger.
Geregelt wird dies durch Wechselschichtdienste, bei denen der unterschiedliche Personalbedarf zu
verschiedenen Zeiten berücksichtigt wird.
• Zeugen befragen
Nicht alle Zeugen haben ein großes Interesse, bei der Polizei auszusagen (keine Zeit, Angst etc.).
Für die Aufklärung von Straftaten (Belastung oder Entlastung von Beschuldigten) sind
Zeugenaussagen aber unverzichtbar. Polizeibeamte müssen sich auf die Befindlichkeiten dieser
Menschen einstellen können, um schließlich die Wahrheit zu erfahren.
• Beschuldigte vernehmen
Nur Gerichte entscheiden in einem Rechtsstaat, ob jemand schuldig oder unschuldig ist.
Polizeibeamte müssen sich mit Beschuldigten auseinandersetzen. Persönliche Betroffenheit,
Stress, Wut, Abscheu etc. sind menschlich, dürfen aber keinen Einfluss auf die polizeilichen
Maßnahmen haben.
• Opfer von Straftaten befragen und beraten
Polizeibeamte erleben hautnah, was es heißt, beraubt, zusammengeschlagen oder vergewaltigt
worden zu sein. Menschliches Einfühlungsvermögen ist gleichermaßen gefordert wie zielgerichtete
Informationsgewinnung.
• Berichte schreiben
Polizeibeamte müssen ihr Handeln und das Tatgeschehen in Berichten dokumentieren, Straf- und
Ordnungswidrigkeitenanzeigen schreiben und deshalb in der Lage sein, sich schriftlich korrekt und
treffsicher auszudrücken.
*Wegen der Lesbarkeit verzichten wir ausnahmsweise im weiteren Vordruck auf die parallele Verwendung der weiblichen und männli chen Personenbezeichnung
Information zum Berufsbild Polizeibeamtin/er
• Ermittlungsakten führen
Insbesondere die Arbeit bei der Kriminalpolizei kommt nicht ohne umfangreiche Büroarbeit aus.
Ermittlungsarbeit ist zum Teil auch Verwaltungsarbeit, die natürlich durch moderne Mittel der
Bürokommunikation unterstützt wird, ergänzt durch besondere Datensysteme zur Personen- und
Sachfahndung.
• Täter verfolgen
Ob Ladendieb oder Geiselnehmer, der Strafverfolgungszwang für Polizeibeamte fordert von diesen,
gegen Tatverdächtige zu ermitteln. Strafverfolgung kann auf der Straße, am Tatort, aber auch am
Schreibtisch, am Computer, am Telefon stattfinden. Es kann dabei auch zu körperlichen
Auseinandersetzungen kommen, bei denen Polizeibeamte ihre Gesundheit oder sogar ihr Leben aufs
Spiel setzen müssen.
• Streitende trennen
Wo andere sich nicht einmischen, wird oft die Polizei gerufen. Nicht immer ist es einfach, als
unbeteiligter Dritter einen Streit zu schlichten - auch für Polizeibeamte nicht. Von beiden Seiten
akzeptiert zu werden, sich einzumischen ohne Partei zu ergreifen, das ist eine schwierige Aufgabe.
• Anordnungen treffen und durchsetzen
Unklare Rechtsverhältnisse und unvorhergesehene Situationen erfordern häufig vorläufige
Regelungen. Bevor zuständige Behörden erreichbar sind, müssen Polizeibeamte dafür sorgen, dass
Gefahren beseitigt werden. Nicht immer werden polizeiliche Anordnungen von allen respektiert.
Polizeibeamte sind aber in der Pflicht, ihre Anordnungen in angemessener Form durchzusetzen.
Was sollten Sie mitbringen, um diesen Anforderungen gerecht zu werden?
• Ausgeprägtes Rechtsempfinden
Polizeibeamte müssen oft in Grundrechte anderer Menschen eingreifen. Dies erfolgt unter Beachtung
der Gesetze, verlangt aber auch eine ausgeprägte Sensibilität im Umgang mit den Betroffenen.
• Toleranz
In einer demokratischen Gesellschaft werden Polizeibeamte nur akzeptiert, wenn sie selbst anderen
Menschen mit Respekt begegnen, ungeachtet ihrer gesellschaftlichen Stellung oder Nationalität. Die
Grenzen der Toleranz werden allein durch die Rechtsordnung gesetzt.
• Belastbarkeit (körperlich und seelisch)
Von Polizeibeamten wird auch der körperliche Einsatz verlangt, sei es, um einen Straftäter
festzunehmen, einen Verletzten aus einer Gefahrensituation zu retten oder um z.B. bei jedem Wetter
Verkehrsunfälle aufzunehmen. Nicht wenige Erlebnisse können auch seelisch belasten; Polizeibeamte
werden vorzugsweise dorthin gerufen, „wo die Welt nicht mehr in Ordnung ist".
• Entschlussfreudigkeit
Von Polizeibeamten werden schnelle, aber rechtlich einwandfreie und menschlich akzeptable
Entscheidungen erwartet.
• Lernfähigkeit und soziale Kompetenz
Fachwissen wird durch die Ausbildung vermittelt. Wer zur Polizei möchte, sollte durch die bisherigen
Zeugnisse belegen können, dass er über eine gute Lernfähigkeit verfügt. Das Wissen um bedeutsame
politische und gesellschaftliche Zusammenhänge sollte bereits ausgeprägt sein.
• Gute mündliche und schriftliche Kommunikationsfähigkeit
Polizeibeamte müssen mit der Bevölkerung einen vertrauensvollen Dialog pflegen, um gemeinsam
Straftaten vorzubeugen und Gefahren zu entschärfen. Deshalb müssen sie eine gute
Kommunikationsfähigkeit beweisen und durch ihr Auftreten überzeugen.
Information zum Sporttest
Welche Prüfungen erfolgen beim Sporttest?
Wendelauf
Testziel:
Ablauf:
Prüfung von Schnelligkeit, Schnellkraft, Beweglichkeit und Gewandtheit.
Zwei Kästen stehen auf einer Linie 10 m auseinander,
wobei die Strecke viermal zu durchlaufen ist.
Mindestleistung: Männer bis 29 Jahre: 10,29 sec / ab 30 Jahre: 10,90 sec
Frauen bis 29 Jahre: 11,29 sec / ab 30 Jahre: 11,90 sec
Kasten-Bumerang-Test
Testziel:
Prüfung von Gewandtheit, Gleichgewichtssinn, Kopplungs- und
Orientierungsfähigkeit.
Ablauf:
Die Testperson steht im Hochstart an der Startlinie.
Sie beginnt mit einer Rolle vorwärts auf der
Turnmatte, läuft hinter einem Verkehrshütchen 90°
nach rechts, überspringt das dort stehende Kastenteil
und durchkriecht dasselbe zurück ins Übungsfeld.
Nachdem das Verkehrshütchen wieder in einer 90°Rechtsdrehung umlaufen worden ist, sind in der
gleichen Abfolge zwei andere Kastenteile zu
überspringen und zu durchkriechen. Anschließend
führt der Weg um das Verkehrshütchen zurück ins
Ziel. Bewertet wird die benötigte Zeit.
Mindestleistung: Männer bis 29 Jahre: 17,39 sec / ab 30 Jahre: 19,40 sec
Frauen bis 29 Jahre: 19,39 sec / ab 30 Jahre: 21,90 sec
Cooper-Test
Testziel:
Ablauf:
Prüfung von aerober und anaerober Ausdauer und der Willenskraft.
Die Testperson versucht auf einer Rundstrecke in der
Zeit von 12 Minuten eine möglichst weite Strecke
durch Laufen zurückzulegen.
Mindestleistung: Männer bis 29 Jahre: 2500 m / ab 30 Jahre: 2300 m
Frauen bis 29 Jahre: 2100 m / ab 30 Jahre: 1950 m
Die Reihenfolge der Testteile ist nicht festgelegt, lediglich der Cooper-Test findet zuletzt statt.