Bewerbung um eine Ausbildung/ein Studium bei der Polizei Hamburg Sehr geehrte Bewerberin, sehr geehrter Bewerber, die Polizei Hamburg freut sich über Ihr Interesse an einer Ausbildung/einem Studium an der Akademie der Polizei. Damit Sie in den Polizeivollzugsdienst der Freien und Hansestadt Hamburg eingestellt werden können, müssen Sie die Einstellungsvoraussetzungen erfüllen und unser Eignungsfeststellungsverfahren erfolgreich bestehen. Bitte beachten Sie hierzu die im Internet veröffentlichten Einstellungsvoraussetzungen für den Polizeivollzugsdienst unter www.polizei.hamburg.de, über den Link „Ausbildung und Studium“. Um Ihre Bewerbung zeitgerecht bearbeiten und Sie zum Auswahlverfahren einladen zu können, ist die Vollständigkeit der von Ihnen abgeforderten Bewerbungsunterlagen sehr wichtig. Fehlende Angaben verzögern die Bearbeitung und können im Einzelfall zum Ausschluss führen. Für die Vollständigkeit der Unterlagen verwenden Sie bitte die unten stehende Checkliste Bewerbungsvoraussetzungen. Zu einem späteren Zeitpunkt des Bewerbungsverfahrens werden wir weitere Unterlagen von Ihnen abfordern, die für die Feststellung der Eignung und die Einstellung notwendig sind. Bitte beachten Sie den Einsendeschluss, der im Internet unter www.polizei.hamburg.de, über den Link „ Ausbildung und Studium“ zu sehen ist, oder erfragen Sie diesen über unsere Hotline 040/ 427 427. Checkliste Bewerbungsunterlagen Vollständig ausgefüllter Bewerbungsbogen mit aktuellem Foto, Datum und Unterschrift Individuell gestaltetes und aussagekräftiges Anschreiben in deutscher Sprache mit Unterschrift zu Ihrer Motivation und Ihrem Interesse an der Ausbildung Tabellarischer Lebenslauf mit lückenlosem schulischen und beruflichen Werdegang sowie Datum und Unterschrift Ihre Einstellungsstelle Akademie der Polizei Hamburg Anschreiben 02/2016 Erfassungs-Nr.: ( Eingangsstempel ) ( Foto ) - Bitte nicht beschreiben! - Bitte in Druckschrift ausfüllen - Zutreffendes bitte ankreuzen - Bewerbung für eine Ausbildung (Laufbahnabschnitt I zum August oder Februar) bei der Schutzpolizei Wasserschutzpolizei (besondere Voraussetzungen erforderlich) für ein Studium (Laufbahnabschnitt II zum April oder Oktober) bei der Schutzpolizei Kriminalpolizei Wasserschutzpolizei (besondere Voraussetzungen erforderlich) Sollte ich im Laufbahnabschnitt II nicht eingestellt werden können, möchte ich ggf. als Nachrücker auf einer Ersatzliste für den Laufbahnabschnitt I berücksichtigt werden. 1. Angaben zur Person 1.1 Familienname (ggf. Geburtsname ) 1.2 Vornamen ( Rufnamen unterstreichen ) 1.3 Geburtsdatum/Geburtsort 1.4 Für im Ausland Geborene: Land 1.4 Straße/Hausnummer/(Untermieter bei) 1.6 Postleitzahl/Wohnort/Bundesland 1.7 Telefon (Festnetz / Handy) 1.8 E-Mail 1.9 Staatsangehörigkeit (ggf. auch frühere) 1.10 Sprechen Sie außer Deutsch noch eine andere Muttersprache ? 1.11 nein (welche ? - keine Schulsprache - ) Derzeitiger Schulabschluss: Hauptschulabschluss □ ja / ich habe im Jahr Realschulabschluss □ studierfähige Fachhochschulreife □ Allg. Hochschulreife □ 1.12 Abgeschlossene Berufsausbildung: 1.13 Größe (in cm) 1.14 Haben Sie mindestens das Deutsche Schwimmabzeichen in Bronze? nein ja 1.15 Tragen Sie eine Sehhilfe (Brille/Kontaktlinsen)? nein ja 1.16 Sind Sie im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B/3? nein ja 1.17 Familienstand Akademie der Polizei Hamburg Bewerbung LA I ja voraussichtlich: Seite 1 von 3 nein Ich beende diese am . 01/2016 2. Öffentlicher Dienst Waren oder sind Sie Angehörige/r der Polizei, der Bundespolizei, der Bundeswehr, einer anderen Institution des öffentlichen Dienstes? nein ja wo? von: bis: Haben Sie sich schon einmal bei der Polizei Hamburg beworben? nein ja Haben Sie sich schon einmal bei einer anderen Länderpolizei, der Bundespolizei oder dem Bundeskriminalamt beworben? Wenn „Ja“: Grund der Nichteinstellung nein ja 3 Einverständniserklärung und persönliche Auskunft . Ich nehme hiermit zur Kenntnis, dass meine Einstellung in den Polizeivollzugsdienst zurückgenommen wird, wenn ich diese durch Zwang, arglistige Täuschung oder Bestechung herbeigeführt habe. Mir ist bekannt, dass ich keinen Rechtsanspruch auf Einstellung habe und dass ich die mit der Bewerbung verbundenen Kosten, wie Verdienstausfall, Personalpapiere, Reisekosten, fachärztliche Gutachten u.ä., selbst tragen muss. Ich gebe hiermit mein Einverständnis, dass anlässlich der Bearbeitung meiner Bewerbung um Einstellung Daten zu meiner Person elektronisch gespeichert, verwertet und an andere mit meiner Bewerbung betraute Dienststellen der Freien und Hansestadt Hamburg weitergegeben oder von diesen eingeholt werden dürfen. Mit der Abfrage polizeilicher Auskunftssysteme über meine Person, mit der Einsicht in polizeiliche, staatsanwaltschaftliche oder gerichtliche Akten sowie Personalakten und der Einsichtnahme in das Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichts bin ich einverstanden. Dies gilt auch für ausländische öffentlichen Stellen im Bereich der EU, wenn der bisherige Wohnsitz im EU-Ausland war oder ein Aufenthalt von mehr als sechs Monaten in den letzten zehn Jahren im EU-Ausland erfolgt ist).Sollten die Auskünfte zu einer Ablehnung der Bewerbung führen, werde ich über den Grund der Ablehnung informiert. Für Bewerber, die dem öffentlichen Dienst angehörten bzw. angehören oder sich dort beworben haben: Ich bin damit einverstanden, dass zur Prüfung meiner Eignung als Polizeivollzugsbeamter Einsicht in meine (bisherige) Personalakte genommen wird. Mir ist bekannt, dass der Sporttest zur Feststellung der körperlichen Eignung für den Polizeidienst auf eigene Gefahr stattfindet. Die Erläuterungen auf der Internetseite der Polizei Hamburg zu Erkrankungen, die zum Ausschluss aus dem Einstellungsverfahren führen können, habe ich gelesen und zur Kenntnis genommen. Zur Beurteilung meiner Polizeidiensttauglichkeit entbinde ich die Ärzte des Personalärztlichen Dienstes von ihrer Schweigepflicht. Mit einem Drogentest im Rahmen der ärztlichen Tauglichkeitsuntersuchung bin ich einverstanden. Weiterhin bin ich damit einverstanden, dass nach der Einstellung die erforderlichen Schutzimpfungen durchgeführt werden. Sollte meine Einstellung nur im Rahmen einer Ausnahmegenehmigung möglich sein, so nehme ich zur Kenntnis, dass hierüber erst nach dem Abschluss des Bewerbungsverfahrens entschieden wird. Ich bin mir bewusst, dass ich die folgenden Angaben zu 3.1.- 3.3. freiwillig mache. 3.1 Hat die Polizei oder die Staatsanwaltschaft zu irgendeinem Zeitpunkt strafrechtlich gegen Sie ermittelt oder sind gegen Sie strafprozessuale Maßnahmen (Identitätsfeststellung, Festnahme, Durchsuchung, Vernehmung etc.) gerichtet gewesen? Wurden gegen Sie aus Anlass einer Jugendstraftat Sanktionen (Erziehungsmaßregeln, Jugendarrest, Weisungen, Anordnungen, Verwarnungen etc.) verhängt? Wurden Sie gerichtlich verurteilt? Auch eingestellte Verfahren sind mit dem Grund der Einstellung anzugeben! nein ja Wenn „ja“: Aktenzeichen und Anschrift der Staatsanwaltschaft, Tatzeit, Tatvorwurf, Urteil, ggf. Unterlagen beifügen! Akademie der Polizei Hamburg Bewerbung LA I Seite 2 von 3 01/2016 3.2 Gilt nur für Angehörige (oder ehemalige Angehörige) der Bundeswehr, der Bundespolizei oder des sonstigen öffentlichen Dienstes: Wird/Wurde gegen Sie disziplinarrechtlich ermittelt? nein ja Wenn „ja“: welche Behörde, zu welchem Zeitpunkt, Grund, Maßnahme 3.3 Haben Sie Tätowierungen oder andere Körpermodifikationen? nein ja Wenn „ ja“: Bitte senden Sie uns mit der Bewerbung Fotos der Tätowierungen/Körpermodifikationen und Fotos zur Lage der Tätowierungen/Körpermodifikationen zu. Beschreiben Sie die Lage sowie das Motiv und erläutern Sie, warum Sie sich für die Tätowierungen/Körpermodifikationen entschieden haben. Hinweis zu Tätowierungen und anderen Körpermodifikationen: Eine Tätowierung und/oder andere Körpermodifikationen (z.B. Piercing, Implants, Brandings und Schmucknarben) stehen einer Einstellung in den Vorbereitungsdienst zum Polizeivollzugsdienst entgegen, sofern ein abgebildetes Motiv als sexistisch, Gewalt verherrlichend oder als Verstoß gegen ein bestehendes Strafgesetz wahrgenommen werden kann oder berechtigte Zweifel an der charakterlichen Eignung der Trägerin bzw. des Trägers für eine Einstellung in den Polizeivollzugsdienst begründet. Darüber hinaus führt eine Tätowierung/Körpermodifikation grundsätzlich zum Ausschluss aus dem Bewerbungsverfahren, wenn sie beim Tragen der Uniform (z.B. Dienstbluse bzw. Diensthemd mit Langarm) wahrgenommen werden kann. Körpermodifikationen im Hals-/Nackenbereich dürfen beim Tragen eines T-Shirts mit Rundhalsausschnitt nicht sichtbar sein. Dies gilt auch für Bewerberinnen und Bewerber für die Kriminalpolizei im Laufbahnabschnitt II. Ich erkläre hiermit, dass ich die vorstehenden Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht und alle Hinweise zur Kenntnis genommen habe. Ort Datum Unterschrift Soweit der/die Bewerber/-in das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat Als gesetzlicher Vertreter von Frau/Herr …………………….haben wir unsere Tochter/unseren Sohn/unser Mündel zum Eintritt in den Polizeivollzugsdienst der Freien und Hansestadt Hamburg im Sinne des § 113 Abs.1 BGB ermächtigt, d.h. ihr/ihm für solche Rechtsgeschäfte, die die Eingehung und Aufhebung des Dienstverhältnisses oder die Erfüllung der sich aus einem solchen Verhältnis ergebenden Verpflichtungen betreffen, eine selbständige Entschließungs- und Handlungsfreiheit eingeräumt. Diese Ermächtigung bleibt dem Dienstherrn gegenüber solange in Kraft, bis wir ihre Einschränkung oder ihr Erlöschen gegenüber dem Dienstherrn anzeigen. Mit der Verarbeitung der Daten unserer Tochter/unseres Sohnes/unseren Mündels sind wir einverstanden. Eine ggf. ergangene Sorgerechtsentscheidung ist beigefügt. Unterschrift des Vaters / gesetzlichen Vertreters Akademie der Polizei Hamburg Bewerbung LA I Unterschrift der Mutter / gesetzlichen Vertreters Seite 3 von 3 01/2016 Anmeldung für die Übernachtung Fuß-Ref Die Akademie der Polizei Hamburg bietet auswärtigen Bewerberinnen und Bewerbern eine kostenlose Übernachtungsmöglichkeit ohne Verpflegung an, wenn sie vor dem Prüfungstag anreisen müssen. Name: ___________________________ Vorname: __________________________ Ort: _____________________________ Bundesland: _______________________ ☐ Ich möchte die Übernachtungsmöglichkeit verbindlich in Anspruch nehmen. ☐ Ich benötige die Übernachtungsmöglichkeit nicht. Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten bei Minderjährigen Nach Prüfung der Bewerbungsunterlagen könnte es zu einer Einladung zum Einstellungstest kommen. Damit Ihr/e Sohn/Tochter die Übernachtungsmöglichkeit in der Carl-Cohn-Straße 39 22297 Hamburg in Anspruch nehmen kann, weisen wir Sie als Erziehungsberechtigte/n in diesem Zusammenhang auf folgende Gegebenheiten hin: 1. Die Übernachtungsmöglichkeit für Polizeibewerberinnen und Polizeibewerber wird in Mehrbettzimmern angeboten. 2. Das Polizeigelände ist durch einen Zaun eingegrenzt. 3. Der Zugang wird wochentags zwischen 06.30 Uhr und 18.00 Uhr durch einen Postendienst überwacht; außerhalb dieser Zeiten wird die Zugangsberechtigung über an die Bewerberinnen und Bewerber ausgehändigte Chipkarten geregelt. 4. In dringenden Fällen können sich die Bewerberinnen und Bewerber wochentags zwischen 07.30 Uhr bis 16.00 an die Einstellungsstelle und außerhalb der allgemeinen Dienstzeiten an die Sicherungswache im Polizeipräsidium wenden. 5. Übernachtungsmöglichkeiten für begleitende Erziehungsberechtigte stehen hier nicht zur Verfügung. Ich/Wir erkläre/n hiermit mein/unser Einverständnis, dass mein/e / unser/e Sohn/Tochter unter den oben benannten Gegebenheiten die von der Polizei Hamburg angebotene Übernachtungsmöglichkeit in Anspruch nehmen darf. -------------------------------------------------------------------------Ort, Datum, Unterschrift der/des Erziehungsberechtigten Akademie der Polizei Hamburg Anmeldung für die Übernachtung 05/2015 Fragebogen für Bewerberinnen und Bewerber Wir würden uns freuen, wenn Sie uns bei der Auswertung unserer Personalmarketingmaßnahmen unterstützen und diesen Fragebogen zusammen mit Ihren Bewerbungsunterlagen an uns zurücksenden. Ihre Angaben sind freiwillig, werden anonym verarbeitet, dienen ausschließlich statistischen Zwecken und haben keine Auswirkungen auf das Bewerbungsverfahren. Für Ihre Teilnahme bedanken wir uns im Voraus. 1. Wie sind Sie auf eine Ausbildung oder ein Studium bei der Polizei Hamburg aufmerksam geworden? (Mehrfachnennungen sind möglich). Empfehlung von Angehörigen / Bekannten / Freunden: …………………………………… Angehöriger / Bekannter / Freund ist Polizeibeamter/-in: …………………………………. Praktikum bei der Polizei: ..……………………………………………………………………. Messeveranstaltung, welche: Infoveranstaltung, welche: Schulveranstaltung, welche: …………………………………………………………… …………………………………………………………… …………………………………………………………… Veranstaltung der Polizei (z.B. Girls Day, HIT-TAG, Polizeishow): ………………………. Persönliche Erfahrung / Kontakt mit der Polizei: ...…………………………………………. Internetauftritt der Polizei Hamburg: …..…………………………………………………….. Werbung im Internet, welche: …………………………………………………………… Soziale Netzwerke (z.B. Facebook): ….……………………………………………………... Fahrgast-TV in der U-Bahn: …..………………………………………………………………. Werbespot (Radio, Fernsehen, Kino): ……………………………………………………….. Werbung im öffentlichen Person- und Nahverkehr sowie Bahnhöfen: ……………………… Funkstreifenwagenbeklebung: …………………………………………………………………... Zeitungsanzeigen / sonstige Printmedien, welche: ………………………………………… Flyer: ...……………………………………..………………………………………………... Agentur für Arbeit / Berufsinformationszentrum: ……………………………………………. Gebäudebanner: …….……………………………………………………………………………. Sonstiges: …….…………………………………………………………………………………. Akademie der Polizei Hamburg Fragebogen Personalmarketing Seite 1 von 2 12/2015 2. Ziel des Senates der Freien und Hansestadt Hamburg ist, den Bewerber- und Ausbildungsanteil junger Menschen mit Migrationshintergrund im hamburgischen Öffentlichen Dienst zu erhöhen. Mit den folgenden Angaben möchten wir gerne erfahren, ob Sie einen Migrationshintergrund haben? Ich bin nach 1949 auf das heutige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zugewandert: Ich bin als Ausländer in Deutschland geboren: ………………………………………………. Ich bin als Deutscher in Deutschland geboren und mindestens ein Elternteil von mir ist nach 1949 zugewandert oder als Ausländer in Deutschland geboren: ……………………. Akademie der Polizei Hamburg Fragebogen Personalmarketing Seite 2 von 2 05/2015 Einstellungsvoraussetzung Laufbahnabschnitt I (Ausbildung) Laufbahnabschnitt II (Studium) Schulbildung: - Hauptschulabschluss mit Berufsausbildung - Realschulabschluss - Abitur Schulbildung: - Studierfähige Fachhochschulreife - Allgemeine Hochschulreife Zusätzliche Voraussetzungen Höchstalter: 34 Jahre zum Datum der Einstellung in den Polizeivollzugsdienst Körpergröße: Die Mindestgröße beträgt 160 cm (Ausnahmen sind nur im Einzelfall möglich) Schwimmen: Es ist ein Schwimmnachweis („Freischwimmer“, bzw. Schwimmabzeichen „Bronze“) erforderlich. Für die Wasserschutzpolizei werden Befähigungszeugnisse aus der Seefahrt benötigt (Ausnahmen sind nach Rücksprache mit dem Einstellungsberater möglich). Staatsangehörigkeit: Die deutsche Staatsbürgerschaft ist grundsätzlich nicht erforderlich. In Einzelfällen kann eine Ausnahmegenehmigung eingeholt werden. Gesundheitliche Anforderungen: Die gesundheitliche Tauglichkeit wird vom Personalärztlichen Dienst nach einer bundeseinheitlichen Vorschrift beurteilt. Es bestehen dauernde oder zeitliche Ablehnungsgründe bei behandlungsbedürftigen Gesundheitsstörungen und bei chronischen Krankheiten. Wenn Ihre Sehleistung durch Hilfsmittel korrigiert werden muss, benötigen wir von Ihnen zur Untersuchung beim Personalärztlichen Dienst ein augenärztliches Attest. Bitte beachten Sie, dass ein nicht ausreichendes Sehvermögen eine Polizeidiensttauglichkeit ausschließen kann. Genauere Informationen zur Polizeidiensttauglichkeit erhalten Sie auf unserm Informationsblatt zur gesundheitlichen Eignung. Sonstige Anforderungen: Vorhandene Tätowierungen und andere Körpermodifikationen dürfen beim Tragen der Uniform (langärmeliges Diensthemd; Rundhalsausschnitt beim T-Shirt) nicht sichtbar sein. Sollte gegen Sie ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren anhängig gewesen sein, kann dies zum vorzeitigen Ausschluss aus dem Bewerbungsverfahren führen. Noch nicht abgeschlossene Ermittlungsverfahren können je nach Sachverhalt die Teilnahme am aktuellen Einstellungsverfahren ausschließen oder beenden. Erfolgreiche Teilnahme am Einstellungsverfahren Einstellungstest Laufbahnabschnitt I und Laufbahnabschnitt II Erster Tag - Diktat Ihre Rechtschreib- und Zeichensetzungsfähigkeit wird anhand eines Lückendiktates überprüft. - Kognitiver Leistungstest Dieser Test soll uns Aufschluss über Ihre Fähigkeiten im sprachlichen, mathematischen, abstrakten und logischen Denken geben. Sie haben in kurzer Zeit verschiedene Aufgaben zu bewältigen („Multiple-Choice-Verfahren“). - Sporttest Erklärungen und Bilder der auszuführenden Übungen entnehmen Sie bitte dem gesondert beigefügten Hinweisblatt zum Sporttest oder sehen Sie sich den Film zum Sporttest auf unserer Internetseite an. Zweiter Tag (späterer Zeitpunkt) - Vorstellungsgespräch: In einem Einzelgespräch mit Ihnen macht sich die Prüfungskommission ein Bild von Ihren persönlichen Fähigkeiten und Kompetenzen sowie Ihrer Motivation bzw. Auseinandersetzung mit dem angestrebten Beruf. - Rollenspiel (nur für Bewerber Laufbahnabschnitt II) Im Rahmen eines Rollenspieles überprüfen wir Ihre persönliche Eignung für den Polizeivollzugsdienst. Hinweis: Wird in einem Testteil die Mindestanforderung nicht erreicht, führt dies zum Ausschluss vom weiteren Verfahren. Im Rahmen einer Bestenauslese kann zudem die Anzahl der Teilnehmer für den weiteren Einstellungstest begrenzt werden. Dritter Tag (späterer Zeitpunkt) - Personalärztliche Untersuchung: Nach erfolgreich bestandenem zweiten Testtag erhalten Sie den Termin zur Untersuchung Ihrer Polizeivollzugsdiensttauglichkeit beim Personalärztlichen Dienst. Beachten Sie bitte, dass gesundheitliche Beeinträchtigungen, über die bereits vorher ärztliche Bescheinigungen eingereicht wurden, erst nach der Eignungsuntersuchung vom Personalärztlichen Dienst abschließend bewertet werden. Die Akademie der Polizei/Einstellungsstelle behält sich die Veränderung der Reihenfolge der Testmodule an den einzelnen Testtagen vor. Akademie der Polizei Hamburg / AK 02 - Einstellungsstelle - , Carl-Cohn-Straße 39, 22297 Hamburg Tel: 040/427427, Fax : 040/4286-68419, www. polizei.hamburg.de Ausbildung und Studium Ausbildung für den Polizeivollzugsdienst Laufbahnabschnitt I Ziel der Ausbildung Die Ausbildung umfasst sowohl die berufliche Bildung als auch die Weiterentwicklung und Förderung der eigenen Persönlichkeit. Nach abgeschlossener Ausbildung soll der Beamte u.a. - die Wertentscheidungen des Grundgesetzes verinnerlicht haben - vorurteilsfrei und selbstständig entscheiden können und - polizeiliche Maßnahmen nach rechtsstaatlichen Grundsätzen und Normen neutral und angemessen treffen können. Bildungsweg Die Ausbildung dauert 2 ½ Jahre und wird von der Akademie der Polizei durchgeführt. Im ersten Jahr erhalten Sie im Rahmen des beamtenrechtlichen Vorbereitungsdienstes eine in Fächern organisierte allgemeine, fachtheoretische und fachpraktische Grundausbildung, die mit einer Zwischenprüfung endet. Unmittelbar anschließend erfolgt ein Berufspraktikum von einem halben Jahr an einem Polizeikommissariat, ehe die Ausbildung an der Akademie der Polizei fortgesetzt wird. In dieser anschließenden, weiteren Ausbildung werden Themen zunehmend fächerübergreifend behandelt, mit praktischen Anteilen verknüpft und der erreichte Wissens- und Könnensstand in Rollenspielen, Fallstudien, Übungen, Projekten und Gruppenarbeit vertieft. Je nach Ausbildungsstand werden die Auszubildenden auch schon an Polizeieinsätzen beteiligt. Am Ende des 5. Semesters ist als Abschluss der Ausbildung die Laufbahnprüfung I abzulegen. Nähere Information zur Ausbildung "Polizei" entnehmen Sie bitte dem Internetangebot http://akademie-der-polizei.hamburg.de/akademie-polizei-ausbildung/ Studiengang im Laufbahnabschnitt II Der Studiengang Schutzpolizei ist ein dualer Studiengang, der in Vollzeit studiert wird. Er dauert drei Jahre, und beinhaltet vier fachtheoretische Semester sowie zwei praktische Semester. Abgeschlossen wird der Studiengang mit dem Grad Bachelor of Arts. Nähere Information zum Studiengang "Polizei" entnehmen Sie bitte dem Internetangebot http://akademie-der-polizei.hamburg.de/studium/ Karrierechancen/Perspektiven Der Polizeiberuf bietet Ihnen die Möglichkeit, sich für den Aufstieg bis Laufbahnabschnitt III (ehemals höherer Dienst) zu qualifizieren - ganz gleich, ob Sie im Laufbahnabschnitt I oder II anfangen. Einstellungsverfahren Anschließend 2 ½ Jahre Ausbildung: 1 Jahr an der Akademie der Polizei, Zwischenprüfung ½ Jahr Praktikum (Polizeikommissariat) 1 Jahr an der Akademie der Polizei, Laufbahnprüfung I Laufbahnabschnitt I bei der Schutzpolizei / Wasserschutzpolizei: Aufgaben: z.B. Landesbereitschaftspolizei: - bei Großeinsätzen, wie z.B. Stadtfeste oder Fußballspielen - bei Demonstrationen Polizeikommissariat: - auf dem Funkstreifenwagen - im direkten Kontakt mit den Bürgern - im Verkehrsbereich Bei Bewährung im Dienst und dienstlicher Notwendigkeit sind Fortbildungen u.a. - als Diensthundführer - als Einsatztaucher. Dienstgrad/ Besoldungsstufen: Nach der bestandenen Laufbahnprüfung I beginnen Sie mit der Besoldungsstufe A7 und dem Dienstgrad des Polizeimeisters. Abhängig von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung sind Beförderungen über A8/Polizeiobermeister, A9/Polizeihauptmeister, A9/Polizeikommissar, A10/Polizeioberkommissar, A11/Polizeihauptkommissar, A12/Polizeihauptkommissar bis zum A13/Erster Polizei-/Kriminalhauptkommissar möglich. Weitere Aufstiegsmöglichkeiten: Nach frühestens drei Jahren Bewährung im polizeilichen Außendienst ist die Teilnahme am Auswahlverfahren für den Laufbahnabschnitt II möglich. Der Zugang zur Kriminalpolizei erfolgt ausschließlich über das Studium an der Akademie der Polizei. Es folgen: 2 Jahre Studium an der Akademie der Polizei mit abschließender Laufbahnprüfung II. Laufbahnabschnitt II bei der Schutz-, Wasserschutz- oder Kriminalpolizei im Innen- und Außendienst in verschiedenen Verwendungen. Dienstgrad und Besoldungsstufen: Einstiegsamt A9 / Polizei-/Kriminalkommissar, nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung ist ein Aufstieg über A10 / Polizei-/Kriminaloberkommissar, A11/12 / Polizei-/Kriminalhauptkommissar bis A13 / Erster Polizei-/ Kriminalhauptkommissar möglich. Weitere Aufstiegsmöglichkeiten: Nach 4 Jahren Bewährung im Laufbahnabschnitt II ist die Teilnahme am Auswahlverfahren für den Laufbahnabschnitt III möglich. Es folgen: 2 Jahre Studium : 1. Jahr an einer Polizeiakademie/-schule 2. Jahr an der Deutschen Hochschule der Polizei in Münster/Hiltrup Laufbahnprüfung III Höherer Polizeivollzugsdienst: leitende Tätigkeiten in verschiedenen Verwendungen und Dienststellen. Dienstgrad und Besoldungsstufen: A13 Polizeirat/Kriminalrat - B4 leitender Polizeidirektor möglich Information zum Berufsbild Polizeibeamtin/er Polizeibeamtin* / Polizeibeamter in Hamburg Eine moderne Polizei muss nicht nur technisch auf dem neuesten Stand sein, um den Bürgern ein zeitgemäßes Leistungsangebot zu bieten. Auch ihre Personalstruktur muss einer veränderten Gesellschaft angepasst werden. Deshalb sucht die Hamburger Polizei ihren Nachwuchs nicht nur bei deutschen, sondern auch bei ausländischen Mitbürgern. Polizeibeamte müssen für Menschen aller Gesellschaftsschichten und Nationalitäten aufgeschlossen und ansprechbar sein. Der Europarat stellte 1998 fest: „Polizeibeamte garantieren Recht und Ordnung in der Gesellschaft, schützen die Öffentlichkeit, achten und wahren die Menschenrechte" Welche Herausforderungen warten auf Sie bei der Polizei? • Schichtdienst verrichten Polizeibeamte stehen Tag und Nacht, werktags, sonn- und feiertags im Dienst ihrer Mitbürger. Geregelt wird dies durch Wechselschichtdienste, bei denen der unterschiedliche Personalbedarf zu verschiedenen Zeiten berücksichtigt wird. • Zeugen befragen Nicht alle Zeugen haben ein großes Interesse, bei der Polizei auszusagen (keine Zeit, Angst etc.). Für die Aufklärung von Straftaten (Belastung oder Entlastung von Beschuldigten) sind Zeugenaussagen aber unverzichtbar. Polizeibeamte müssen sich auf die Befindlichkeiten dieser Menschen einstellen können, um schließlich die Wahrheit zu erfahren. • Beschuldigte vernehmen Nur Gerichte entscheiden in einem Rechtsstaat, ob jemand schuldig oder unschuldig ist. Polizeibeamte müssen sich mit Beschuldigten auseinandersetzen. Persönliche Betroffenheit, Stress, Wut, Abscheu etc. sind menschlich, dürfen aber keinen Einfluss auf die polizeilichen Maßnahmen haben. • Opfer von Straftaten befragen und beraten Polizeibeamte erleben hautnah, was es heißt, beraubt, zusammengeschlagen oder vergewaltigt worden zu sein. Menschliches Einfühlungsvermögen ist gleichermaßen gefordert wie zielgerichtete Informationsgewinnung. • Berichte schreiben Polizeibeamte müssen ihr Handeln und das Tatgeschehen in Berichten dokumentieren, Straf- und Ordnungswidrigkeitenanzeigen schreiben und deshalb in der Lage sein, sich schriftlich korrekt und treffsicher auszudrücken. *Wegen der Lesbarkeit verzichten wir ausnahmsweise im weiteren Vordruck auf die parallele Verwendung der weiblichen und männli chen Personenbezeichnung Information zum Berufsbild Polizeibeamtin/er • Ermittlungsakten führen Insbesondere die Arbeit bei der Kriminalpolizei kommt nicht ohne umfangreiche Büroarbeit aus. Ermittlungsarbeit ist zum Teil auch Verwaltungsarbeit, die natürlich durch moderne Mittel der Bürokommunikation unterstützt wird, ergänzt durch besondere Datensysteme zur Personen- und Sachfahndung. • Täter verfolgen Ob Ladendieb oder Geiselnehmer, der Strafverfolgungszwang für Polizeibeamte fordert von diesen, gegen Tatverdächtige zu ermitteln. Strafverfolgung kann auf der Straße, am Tatort, aber auch am Schreibtisch, am Computer, am Telefon stattfinden. Es kann dabei auch zu körperlichen Auseinandersetzungen kommen, bei denen Polizeibeamte ihre Gesundheit oder sogar ihr Leben aufs Spiel setzen müssen. • Streitende trennen Wo andere sich nicht einmischen, wird oft die Polizei gerufen. Nicht immer ist es einfach, als unbeteiligter Dritter einen Streit zu schlichten - auch für Polizeibeamte nicht. Von beiden Seiten akzeptiert zu werden, sich einzumischen ohne Partei zu ergreifen, das ist eine schwierige Aufgabe. • Anordnungen treffen und durchsetzen Unklare Rechtsverhältnisse und unvorhergesehene Situationen erfordern häufig vorläufige Regelungen. Bevor zuständige Behörden erreichbar sind, müssen Polizeibeamte dafür sorgen, dass Gefahren beseitigt werden. Nicht immer werden polizeiliche Anordnungen von allen respektiert. Polizeibeamte sind aber in der Pflicht, ihre Anordnungen in angemessener Form durchzusetzen. Was sollten Sie mitbringen, um diesen Anforderungen gerecht zu werden? • Ausgeprägtes Rechtsempfinden Polizeibeamte müssen oft in Grundrechte anderer Menschen eingreifen. Dies erfolgt unter Beachtung der Gesetze, verlangt aber auch eine ausgeprägte Sensibilität im Umgang mit den Betroffenen. • Toleranz In einer demokratischen Gesellschaft werden Polizeibeamte nur akzeptiert, wenn sie selbst anderen Menschen mit Respekt begegnen, ungeachtet ihrer gesellschaftlichen Stellung oder Nationalität. Die Grenzen der Toleranz werden allein durch die Rechtsordnung gesetzt. • Belastbarkeit (körperlich und seelisch) Von Polizeibeamten wird auch der körperliche Einsatz verlangt, sei es, um einen Straftäter festzunehmen, einen Verletzten aus einer Gefahrensituation zu retten oder um z.B. bei jedem Wetter Verkehrsunfälle aufzunehmen. Nicht wenige Erlebnisse können auch seelisch belasten; Polizeibeamte werden vorzugsweise dorthin gerufen, „wo die Welt nicht mehr in Ordnung ist". • Entschlussfreudigkeit Von Polizeibeamten werden schnelle, aber rechtlich einwandfreie und menschlich akzeptable Entscheidungen erwartet. • Lernfähigkeit und soziale Kompetenz Fachwissen wird durch die Ausbildung vermittelt. Wer zur Polizei möchte, sollte durch die bisherigen Zeugnisse belegen können, dass er über eine gute Lernfähigkeit verfügt. Das Wissen um bedeutsame politische und gesellschaftliche Zusammenhänge sollte bereits ausgeprägt sein. • Gute mündliche und schriftliche Kommunikationsfähigkeit Polizeibeamte müssen mit der Bevölkerung einen vertrauensvollen Dialog pflegen, um gemeinsam Straftaten vorzubeugen und Gefahren zu entschärfen. Deshalb müssen sie eine gute Kommunikationsfähigkeit beweisen und durch ihr Auftreten überzeugen. Information zum Sporttest Welche Prüfungen erfolgen beim Sporttest? Wendelauf Testziel: Ablauf: Prüfung von Schnelligkeit, Schnellkraft, Beweglichkeit und Gewandtheit. Zwei Kästen stehen auf einer Linie 10 m auseinander, wobei die Strecke viermal zu durchlaufen ist. Mindestleistung: Männer bis 29 Jahre: 10,29 sec / ab 30 Jahre: 10,90 sec Frauen bis 29 Jahre: 11,29 sec / ab 30 Jahre: 11,90 sec Kasten-Bumerang-Test Testziel: Prüfung von Gewandtheit, Gleichgewichtssinn, Kopplungs- und Orientierungsfähigkeit. Ablauf: Die Testperson steht im Hochstart an der Startlinie. Sie beginnt mit einer Rolle vorwärts auf der Turnmatte, läuft hinter einem Verkehrshütchen 90° nach rechts, überspringt das dort stehende Kastenteil und durchkriecht dasselbe zurück ins Übungsfeld. Nachdem das Verkehrshütchen wieder in einer 90°Rechtsdrehung umlaufen worden ist, sind in der gleichen Abfolge zwei andere Kastenteile zu überspringen und zu durchkriechen. Anschließend führt der Weg um das Verkehrshütchen zurück ins Ziel. Bewertet wird die benötigte Zeit. Mindestleistung: Männer bis 29 Jahre: 17,39 sec / ab 30 Jahre: 19,40 sec Frauen bis 29 Jahre: 19,39 sec / ab 30 Jahre: 21,90 sec Cooper-Test Testziel: Ablauf: Prüfung von aerober und anaerober Ausdauer und der Willenskraft. Die Testperson versucht auf einer Rundstrecke in der Zeit von 12 Minuten eine möglichst weite Strecke durch Laufen zurückzulegen. Mindestleistung: Männer bis 29 Jahre: 2500 m / ab 30 Jahre: 2300 m Frauen bis 29 Jahre: 2100 m / ab 30 Jahre: 1950 m Die Reihenfolge der Testteile ist nicht festgelegt, lediglich der Cooper-Test findet zuletzt statt.
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