2016-038 Aushangbeginn: 25.07.2016 Aushangende: 09.08.2016 1. Änderungssatzung der „Satzung der Johannes-Brahms-Schule Musikschule für Detmold, Blomberg, Horn-Bad Meinberg vom 01.09.2000“ vom 13.07.2016 Aufgrund der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666 / SGV NRW 2023), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 25. Juni 2015 (GV. NRW S. 496), des § 25 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit vom 1.Oktober 1979 (GV NRW S. 621 / SGV NRW 202), zuletzt geändert durch Änderungsgesetz vom 08.05.2009 (GV. NRW. 2009 S. 298 und 326), des § 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21. Oktober 1969 (GV NRW S. 712 / SGV NRW 610), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2011 (GV NRW 2011, S. 687 u. S. 688) hat der Rat der Stadt Detmold in seiner Sitzung am 30.06.2016 folgende Satzung beschlossen: §1 § 1 wird wie folgt geändert: Die Musikschule führt den Namen „Johannes-Brahms-Musikschule für Detmold, Blomberg und HornBad Meinberg“. Sie ist eine nicht rechtsfähige Einrichtung der Stadt Detmold. §2 Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft. Bekanntmachungsanordnung Die vorstehende Änderungssatzung zur „Satzung der Johannes-Brahms-Schule Musikschule für Detmold, Blomberg, Horn-Bad Meinberg vom 01.09.2000“ vom 13.07.2016 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW.S.666/SGV.NRW.2023) – in der gegenwärtigen Fassung- gem. § 7 Abs. 6 Satz 1 der Gemeindeordnung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) b) c) d) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder der Form- und Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Detmold, den 13.07.2016 Der Bürgermeister Rainer Heller Bearbeitende Stelle 1.25 Frau Licht Tel. 05231/977-220
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