Großkarlbach - Verbandsgemeinde Grünstadt-Land

A
mtsblatt
43. Jahrgang (123)
Donnerstag,
den 21. Juli 2016
Nr. 29/2016
der Verbandsgemeinde .
GRÜNSTADT-LAND
und der Ortsgemeinden
"ATTENBERGåså"ISSERSHEIMåså"OCKENHEIM7STRåså$IRMSTEINåså%BERTSHEIMåså'EROLSHEIM
å'RO”KARLBACHåså+INDENHEIMåså+IRCHHEIM7STRåså+LEINKARLBACHåså,AUMERSHEIM
-ERTESHEIMåså.EULEININGENåså/BERSßLZEN
/BRIGHEIMåså1UIRNHEIM
[email protected]
www.gruenstadt-land.de
Von Mühlen und
Frücht(ch)en
Weinbergswanderung rund um
Großkarlbach
Wir wandern zunächst entlang der alten Dorfgrenze zum Weingut Krück,
wo uns ein Begrüßungstrunk serviert wird. Weiter geht es durch den
romantischen Ortskern den Eckbach entlang an den vielen Mühlen und seltenen
Bäumen vorbei, wir pausieren am Rand der Weinberge mit dem
Weingut Frank Dietrich und gehen dann gestärkt hinaus in die Wingerte,
wo inzwischen die Trauben wachsen und heilende Hexenkräuter den Weg
säumen. Zum Ausklang präsentiert sich noch die Sektkellerei Schreier & Kohn
mit einer Kostprobe, die wir bei traumhafter Aussicht genießen.
Samstag, 23. Juli, 15.00 Uhr
Treffpunkt: Parkplatz am ehemaligen Bahnhof
Dauer ca. 3,5 Stunden, feste Schuhe nützlich
Kosten: 10 € pro Person
Bitte anmelden!
Tel: 0162 - 282 18 46 [email protected]
Haus der Deutschen Weinstraße in Bockenheim Tel.: 06359/8001-820,
Fax: 06359/8001-812, E-mail: [email protected]
Grünstadt-Land
- 2 -
Ausgabe 29/2016
§2
Verbandsgemeinde
Grünstadt-Land
Amtlicher Teil
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
Satzung der Verbandsgemeinde GrünstadtLand über die Erhebung von Vergnügungssteuer vom 18.07.2016
Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund des § 24 der Gemeindeordnung (GemO) und § 5 Abs. 4 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) die folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt
gemacht wird:
INHALTSÜBERSICHT:
§ 1 Steuergegenstand
2
§ 2 Steuerbefreite Veranstaltungen
3
§ 3 Steuerschuldner
3
§ 4 Erhebungsformen
3
§ 5 Besteuerung nach dem Eintritt
4
§ 6 Besteuerung nach der Größe des benutzten Raumes
4
§ 7 Besteuerung nach dem Spieleinsatz
5
§ 8 Besteuerung nach der Anzahl der Geräte
5
§ 9 Besteuerung von Prostitution
6
§ 10 Besteuerung nach der Roheinnahme
7
§ 11 Anzeigepflichten und Sicherheitsleistung
7
§ 12 Steuerpflicht, Steuerschuld, Festsetzung und Fälligkeit
8
§ 13 Verspätungszuschlag und Steuerschätzung
8
§ 14 Steueraufsicht und Prüfungsvorschriften
8
§ 15 Ordnungswidrigkeiten und Straftaten
9
§ 16 In-Kraft-Treten
9
Steuerbefreite Veranstaltungen
Steuerbefreit sind:
1. Nicht gewerbsmäßige Veranstaltungen von Vereinen,
2. Veranstaltungen, deren Ertrag ausschließlich und unmittelbar
mildtätigen, gemeinnützigen oder kirchlichen Zwecken im
Sinne der §§ 51 ff. AO verwendet wird, wenn der Zweck bei der
Anzeige nach § 11 angegeben worden ist und der verwendete
Betrag mindestens die Höhe der Steuer erreicht, die zu errichten wäre, wenn keine Steuerbefreiung gewährt würde.
3. Das Halten von Geräten nach § 1 Abs. 1 Ziffer 6 im Rahmen
von Volksbelustigungen, Jahrmärkten, Kirmessen und ähnlichen Veranstaltungen.
§3
Steuerschuldner
(1) Steuerschuldner ist der Unternehmer der Veranstaltung (Veranstalter).
(2) In den Fällen des § 1 Abs. 1 Ziffer 6 und 7 ist der Halter der
Geräte (Aufsteller) Unternehmer der Veranstaltung.
(3) Als Unternehmer der Veranstaltung gilt auch der Inhaber der
Räume oder Grundstücke, in denen oder auf denen die Veranstaltung stattfindet, wenn er im Rahmen der Veranstaltung Speisen
oder Getränke verkauft oder an den Einnahmen bzw. dem Ertrag
aus der Veranstaltung beteiligt ist.
(4) Die Steuerschuldner sind Gesamtschuldner i.S. des § 44 AO.
§4
Erhebungsformen
§1
(1) Die Steuer wird erhoben:
1. nach Eintritt gemäß § 5
2. als Pauschsteuer gemäß §§ 6, 8 und 9
3. nach dem Spieleinsatz gemäß § 7
4. nach der Roheinnahme gemäß § 10.
(2) Ist die Pauschsteuer gemäß § 6 höher als die Besteuerung nach
dem Eintritt gemäß § 5, wird die Pauschsteuer erhoben.
(3) In der Form der Steuer nach dem Eintritt gemäß § 5 wird die
Steuer erhoben, soweit die Teilnahme an der Veranstaltung von
der Lösung von Eintrittskarten oder sonstigen Ausweisen abhängig
gemacht ist, es sei denn, dass die Steuer als Pauschsteuer (§§ 6, 8
oder 9) oder nach der Roheinnahme (§ 10) zu erheben ist.
(4) Die Steuer ist für jede Veranstaltung gesondert zu berechnen.
Steuergegenstand
§5
(1) Der Besteuerung unterliegen folgende im Gebiet der Verbandsgemeinde veranstalteten, entgeltlichen Vergnügungen:
1. Striptease- Vorführungen und Darbietungen ähnlicher Art,
2. Vorführungen von pornographischen und ähnlichen Filmen
oder Bildern - auch in Kabinen -,
3. Veranstaltungen im Rahmen eines Barbetriebes, wenn die
Gäste über das Verabreichen von Speisen und Getränken hinaus durch das Bedienungspersonal oder Vorführungen gleich
welcher Art unterhalten werden,
4. Sex- und Erotikmessen,
5. Ausspielungen von Geld oder Gegenständen,
6. Halten von Spiel-, Musik-, Geschicklichkeits-, Unterhaltungsoder ähnlichen Geräten ohne Gewinnmöglichkeit in
a) Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen,
b) Schank- und Speisewirtschaften, Beherbergungsbetrieben,
Vereins- und Kantinen- oder ähnlichen Räumen sowie an anderen der Öffentlichkeit zugänglichen Orten.
Als Geräte im Sinne von Ziffer 7 gelten insbesondere auch
Personalcomputer oder ähnliche Geräte, die aufgrund ihrer
Ausstattung und ihres Aufstellungsortes zum individuellen
Spielen oder zum gemeinsamen Spielen in Netzwerken oder
über das Internet verwendet werden können.
7. Benutzen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit im Sinne
von § 7 dieser Satzung in
a) Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen,
b) Schank- und Speisewirtschaften, Beherbergungsbetrieben,
Vereins-, Kantinen- oder ähnlichen Räumen sowie an anderen
der Öffentlichkeit zugänglichen Orten.
(2) Der Besteuerung unterliegen weiterhin die nachfolgenden entgeltlich veranstalteten Vergnügungen:
1. Die gezielte Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen in Bars, Sauna-, FKK- und Swingerclubs, Bordellen
sowie ähnlichen Betrieben und vergleichbaren Einrichtungen.
2. Das Angebot sexueller Handlungen außerhalb der in Ziffer 1
genannten Betriebe und vergleichbaren Einrichtungen, zum
Beispiel in Beherbergungsbetrieben, Privatwohnungen, Wohnwagen und Kraftfahrzeugen.
Besteuerung nach dem Eintritt
(1) Wird für die Teilnahme an einer Veranstaltung nach § 1 Abs. 1
Ziffern 1 bis 5 ein Eintrittsgeld erhoben, so ist der Veranstalter verpflichtet, Eintrittskarten oder sonstige Ausweise, die im Sinne dieser
Satzung als Eintrittskarten gelten, auszugeben. Die Eintrittskarten
oder sonstigen Ausweise müssen mit laufenden Nummern versehen
sein und das Entgelt angeben.
(2) Bei der Anzeige der Veranstaltung (§ 11) hat der Veranstalter die
Eintrittskarten oder sonstigen Ausweise, die zu der Veranstaltung
ausgegeben werden sollen, der Verbandsgemeinde auf Verlangen
vorzulegen.
(3) Über die ausgegebenen Eintrittskarten oder sonstigen Ausweise
hat der Veranstalter für jede Veranstaltung einen Nachweis zu führen. Dieser ist ein Jahr lang aufzubewahren und der Verbandsgemeinde auf Verlangen vorzulegen.
(4) Die Abrechnung der Eintrittskarten oder sonstigen Ausweise ist
der Verbandsgemeinde binnen sieben Werktagen nach der Veranstaltung, bei regelmäßig wiederkehrenden Veranstaltungen monatlich bis zum siebten Werktag des nachfolgenden Kalendermonats
vorzulegen.
(5) Die Besteuerung nach dem Eintritt wird nach dem auf der Karte
angegebenen Preis und der Zahl der ausgegebenen Eintrittskarten
berechnet. Sie ist nach dem tatsächlichen Entgelt zu berechnen,
wenn dieses höher oder nachweislich niedriger ist als der auf der
Eintrittskarte angegebene Preis.
Entgelt ist die gesamte Vergütung, die vor, während oder nach der
Veranstaltung für die Teilnahme an der Vergnügung erhoben wird.
Zum Entgelt gehören auch die etwa gesondert geforderte Umsatzsteuer und die Vorverkaufsgebühr.
(6) Der Steuersatz beträgt 10 v.H. des Eintrittspreises oder Entgelts.
§6
Besteuerung nach der Größe des benutzten Raumes
(1) Für die Veranstaltungen nach § 1 Abs. 1 Ziffern 1 bis 5 ist die
Steuer nach der Größe des benutzten Raumes zu erheben, wenn
die Voraussetzungen einer Besteuerung nach § 5 nicht gegeben
sind oder die Steuer höher ist als die Besteuerung nach dem Ein-
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Ausgabe 29/2016
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tritt. Die Größe des Raumes berechnet sich nach dem Flächeninhalt
der für die Veranstaltung und die Teilnehmer bestimmten Räume
einschließlich des Schankraumes, aber ausschließlich der Küche,
Toiletten und ähnlichen Nebenräumen. Entsprechendes gilt für Veranstaltungen im Freien.
(2) Die Steuer beträgt je Veranstaltungstag und angefangene zehn
Quadratmeter Veranstaltungsfläche in geschlossenen Räumen 1,€. Bei Veranstaltungen im Freien beträgt die Pauschsteuer 1,- € je
Veranstaltungstag und angefangene zehn Quadratmeter Veranstaltungsfläche.
(3) Endet eine Veranstaltung erst am Folgetag, wird ein Veranstaltungstag für die Berechnung zu Grunde gelegt. Für Veranstaltungen,
die ununterbrochen länger als 24 Stunden dauern, wird die Steuer
für jede angefangenen 24 Stunden erhoben.
§7
Besteuerung nach dem Spieleinsatz
(1) Bemessungsgrundlage für die Steuer ist bei Geräten mit Gewinnmöglichkeit mit manipulationssicherem Zählwerk, das sämtliche
Einsätze und die für die steuerlichen Erhebungen notwendigen
sonstigen Angaben dokumentiert und einen Ausdruck erzeugt, der
Spieleinsatz.
(2) Spieleinsatz ist die Summe der von den Spielern je Gerät zur
Erlangung des Spielvergnügens eingesetzten Beträge.
(3) Bei Geräten mit mehr als einer Spielvorrichtung, an denen gleichzeitig mehrere, voneinander unabhängige Spielvorgänge ausgelöst
werden können, wird die Steuer für jede Spielvorrichtung festgesetzt.
(4) Tritt im Laufe des Kalendermonats an die Stelle eines Gerätes
im Austausch ein gleichartiges Gerät, so gilt die Gesamtsumme der
Spieleinsätze aus beiden Geräten als Bemessungsgrundlage für die
Steuer.
(5) Der Austausch von Geräten ist als solcher auf der Vergnügungssteuererklärung kenntlich zu machen. Dies gilt auch im Fall von
Datenbankwechseln, Austausch der Software oder Änderungen der
Zulassungsnummer.
(6) Der Steuersatz beträgt für das Benutzen eines Gerätes mit
Gewinnmöglichkeit für jeden angefangenen Kalendermonat
1. in Spielhallen, oder ähnlichen Unternehmen im Sinne von § 1
Abs. 1 Ziffer 7 a 3,5 v.H. des Spieleinsatzes, mindestens jedoch
120 Euro.
2. an den übrigen in § 1 Abs. 1 Ziffer 7 b genannten Orten 3,5 v.H.
des Spieleinsatzes, mindestens jedoch 30 Euro.
(7) Geräte, an denen Spielmarken und dergleichen (Token o.ä.) ausgeworfen werden, gelten als Geräte mit Gewinnmöglichkeit, wenn
die Spielmarken an diesen bzw. anderen Geräten mit Gewinnmöglichkeit eingesetzt werden können oder eine Rücktauschmöglichkeit in Geld besteht oder sie gegen Sachgewinne eingetauscht
werden können. Die Benutzung der Geräte durch Spielmarken steht
einer Benutzung durch Zahlung eines Entgeltes gleich. Bei der Verwendung von Spielmarken ist der hierfür maßgebliche Geldwert
zugrunde zu legen.
§8
Besteuerung nach der Anzahl der Geräte
(1) Bei Geräten ohne Gewinnmöglichkeit erfolgt eine Besteuerung
nach der Anzahl der Geräte.
(2) Der Steuersatz beträgt für das Halten eines Gerätes ohne
Gewinnmöglichkeit für jeden angefangenen Kalendermonat
1. in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen
im Sinne des § 1 Abs 1 Ziffer 6 a 40 €
2. an den übrigen in § 1 Abs. 1 Ziffer 6 b
genannten Orten 12 €
3. für Geräte, mit denen sexuelle Handlungen oder
Gewalttätigkeiten dargestellt werden, oder die eine
Verherrlichung oder Verharmlosung des Krieges
zum Gegenstand haben
200 €
(3) Der Steuersatz beträgt für das Halten eines
Personal-Computers für jeden angefangenen
Kalendermonat in Spielhallen oder ähnlichen
Unternehmen im Sinne des § 1 Abs. 1 Ziffer 6 a
30 €
(4) Bei Geräten mit mehr als einer Spielvorrichtung, an denen gleichzeitig mehrere voneinander unabhängige Spielvorgänge ausgelöst
werden können, wird die Steuer für jede Spielvorrichtung festgesetzt.
(5) Tritt im Laufe eines Kalendermonats an die Stelle eines Gerätes
im Austausch ein gleichartiges Gerät, so gilt für die Berechnung der
Steuer das ersetzte Gerät als weitergeführt.
§9
Besteuerung von Prostitution
(1) Bei Vergnügungen nach § 1 Abs. 2 Ziffer 2 beträgt die Steuer
unabhängig von der tatsächlichen zeitlichen Inanspruchnahme und
Grünstadt-Land
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der Anzahl der sexuellen Handlungen für jede(n) Prostituierte(n) 5,Euro pro Veranstaltungstag.
(2) Für Vergnügungen nach § 1 Abs. 2 Ziffer 1 wird die Steuer entsprechend § 6 Abs. 2 festgesetzt.
(3) Erhebungszeitraum für die Steuer ist das Kalendervierteljahr.
Der Unternehmer hat die Steuer bis zum 15. Tag nach Ablauf des
Kalendervierteljahres (15.04., 15.07., 15.10., 15.01.) zu erklären. Die
Erklärung kann formlos (schriftlich oder zur Niederschrift erklärt)
abgegeben werden. In der Erklärung sind insbesondere nachfolgende Angaben zu machen:
1. Name, Anschrift des Unternehmers
2. Bezeichnung des Veranstaltungsortes,
3. Veranstaltungsfläche (nur in den Fällen des § 1 Abs. 2 Ziffer 1),
4. Anzahl der Veranstaltungstage bzw. Dauer der Veranstaltung
mit Angabe des Tages, Zeitraums und der Öffnungszeiten,
5. Eigenhändige Unterschrift des Unternehmers oder des gesetzlichen Vertreters.
§ 10
Besteuerung nach der Roheinnahme
(1) Die Steuer ist, soweit sie nicht nach den Vorschriften der §§ 5 bis
9 festzusetzen ist, nach der Roheinnahme zu berechnen.
(2) Der Steuersatz beträgt 20 v.H.
(3) Als Roheinnahme gelten sämtliche dem Veranstalter von den
Teilnehmern oder Benutzern zufließenden Einnahmen (Bruttoeinnahmen).
(4) Die Roheinnahmen sind der Verbandsgemeinde spätestens sieben Werktage nach der Veranstaltung zu erklären. Bei regelmäßig
wiederkehrenden Veranstaltungen sind die Erklärungen monatlich
bis zum siebten Werktag des nachfolgenden Monats abzugeben.
§ 11
Anzeigepflichten und Sicherheitsleistung
(1) Vergnügungen nach § 1 Abs 1 Ziffer 1 - 5 und § 1 Abs. 2 sind spätestens zwei Wochen vor deren Beginn bei der Verbandsgemeinde
vom Veranstalter anzuzeigen. Bei unvorbereiteten und nicht vorherzusehenden Veranstaltungen ist die Anzeige an dem auf die Veranstaltung folgenden Werktage nachzuholen. Veränderungen, die sich
auf die Höhe der Steuer auswirken, sind umgehend anzuzeigen.
Bei mehreren aufeinander folgenden oder regelmäßig stattfindenden Veranstaltungen nach § 1 Abs. 1 Ziffer 1 bis 5 und § 1 Absatz 2
eines Veranstalters am selben Veranstaltungsort ist eine einmalige
Anzeige ausreichend. Im Einzelfall können abweichende Regelungen getroffen werden.
(2) Der Halter von Geräten nach § 1 Abs. 1 Ziffer 6 und 7 hat die Aufstellung, die Entfernung sowie jede Änderung hinsichtlich Art und
Anzahl der Geräte an einem Aufstellort innerhalb von zwei Wochen
schriftlich anzuzeigen. Dies gilt auch für Datenbankwechsel, Austausch der Software oder Änderungen der Zulassungsnummer.
(3) Die Verbandsgemeinde ist berechtigt, eine Sicherheitsleistung
nach Maßgabe der Bestimmungen der Abgabenordnung in Höhe
der voraussichtlichen Steuerschuld zu verlangen. Bei mehreren
geplanten Veranstaltungen innerhalb eines Kalendermonats ist der
Gesamtbetrag dieses Monats maßgebend.
§ 12
Steuerpflicht, Steuerschuld,
Festsetzung und Fälligkeit
(1) In den Fällen des § 1 Ziffer 1 bis 5 und Absatz 2 entsteht die Steuerpflicht mit Beginn der Veranstaltung. Die Steuerschuld entsteht
mit Abschluss der Veranstaltung.
(2) In den Fällen des § 1 Ziffern 6 und 7 entsteht die Steuerpflicht
mit der Aufstellung des Gerätes. Sie endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem das Gerät endgültig entfernt wird. Bei verspäteter Anzeige bezüglich der Entfernung eines Gerätes gilt als Tag der
Beendigung des Haltens der Tag des Anzeigeneingangs.
Die Steuerschuld entsteht mit Ablauf des Kalendermonats. Endet
die Steuerpflicht im Laufe des Kalendermonats so entsteht die Steuerschuld für diesen Kalendermonat mit dem Ende der Steuerpflicht.
(3) Die Steuer wird mit Steuerbescheid festgesetzt und ist innerhalb
von 14 Tagen nach Bekanntgabe des Steuerbescheides fällig.
(4) Bei Geräten nach § 1 Abs. 1 Ziffer 6 und 7 ist der Steuerschuldner
verpflichtet, der Verbandsgemeinde bis zum 15. Tag nach Ablauf
des Kalendervierteljahres (15.04., 15.07., 15.10., 15.01.) eine Steuererklärung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck einzureichen.
Die Vergnügungssteuererklärung ist vom Aufsteller bzw. Veranstalter eigenhändig zu unterschreiben.
§ 13
Verspätungszuschlag und Steuerschätzung
(1) Die Festsetzung eines Verspätungszuschlags bei Nichtabgabe
oder nicht fristgerechter Abgabe einer Steuererklärung erfolgt nach
Ausgabe 29/2016
der Vorschrift des § 152 Abgabenordnung (AO) in der jeweils geltenden Fassung.
(2) Soweit die Verbandsgemeinde die Besteuerungsgrundlage nicht
ermitteln oder berechnen kann, hat sie diese zu schätzen. Es gilt §
162 AO in der jeweils geltenden Fassung.
§ 14
Steueraufsicht und Prüfungsvorschriften
(1) Die Verbandsgemeinde ist berechtigt, jederzeit zur Nachprüfung
der Steuererklärung und zur Feststellung von Steuertatbeständen
die Veranstaltungsräume zu betreten und Geschäftsunterlagen einzusehen, oder deren Vorlage zu verlangen. Es gilt § 147 AO entsprechend.
(2) Bei der Besteuerung nach dem Spieleinsatz sind Zählwerk-Ausdrucke für den jeweiligen Abrechnungszeitraum vorzulegen, die die
für eine Besteuerung nach § 7 notwendigen Angaben zum Hersteller, Geräteart/-typ, Gerätenummer, Zulassungsnummer, fortlaufende
Nummer des jeweiligen Ausdrucks, Datum der aktuellen und vorherigen Kassierung sowie Einsätze, Gewinne und Spieleraufwand
enthalten müssen. Weiter sind Angaben zum Aufstellungsort zu
machen. Die Gemeinde ist berechtigt, jederzeit den Statistikteil und
Fehlermeldungen sowie auch Originalbelege anzufordern.
§ 15
Ordnungswidrigkeiten und Straftaten
(1) Ordnungswidrig im Sinne von 16 Abs. 2 KAG handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig den Vorschriften bzw. Verpflichtungen des
§ 5 Abs. 1 bis 4, § 10 Abs. 4, § 11 Abs. 1 und 2, § 12 Abs. 4 sowie §
14 Abs. 2 zuwiderhandelt.
(2) Die Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße geahndet
werden.
(3) Die Vorschriften der §§ 15 und 16 KAG über Straf- und Bußgeldbestimmungen in der jeweils geltenden Fassung sind anzuwenden.
§ 16
In-Kraft-Treten
Diese Vergnügungssteuersatzung tritt am 01.01.2017 in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Vergnügungssteuersatzung der Verbandsgemeinde Grünstadt-Land vom 22.06.2011 außer Kraft.
Grünstadt, den 18.07.2016
gez. Niederhöfer, Bürgermeister
Hinweis gemäß § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande
gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von
Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die
Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der
Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde
den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der
Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung oder der Ortsgemeinde unter Bezeichnung
des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich
geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach § 24 Abs. 6 Satz 2 Nr. 2 GemO
geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten
Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Grünstadt, 18.07.2016
gez. Niederhöfer, Bürgermeister
Aufbaugemeinschaft Weisenheim
am Sand und Lambsheim
Bekanntmachung
Der in der Mitgliederversammlung der Aufbaugemeinschaft Weisenheim am Sand und Lambsheim am 7. April nach § 22 Abs. 3 der
Satzung der Aufbaugemeinschaft beschlossene Abräumungsbeschluss, einschließlich einer Gebietskarte für den Aufbauabschnitt
2a „Dorngewanne/Burgweg“ 2016/2017, liegt gemäß § 11 Abs. 5,
Sätze 3 - 5 des Weinbergsaufbaugesetzes und § 22 Abs. 4 der Satzung der Aufbaugemeinschaft in der Zeit von
Montag, 25. Juli bis
einschließlich Montag, 8. August 2016
in der Verbandsgemeindeverwaltung Freinsheim, Bau- und Liegenschaftsverwaltung, Zimmer 202, zu den üblichen Büro- bzw.
Sprechzeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Weisenheim am Sand, den 14.07.2016
gez. Christian Eimer, 1. Vorsitzender
Grünstadt-Land
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Ausgabe 29/2016
Wichtiges auf einen Blick
Verbandsgemeindeverwaltung Grünstadt-Land mit Außenstelle
DÜW Kfz-Zulassung - Industriestr. 11, 67269 Grünstadt
Verbandsgemeindeverwaltung
Tel. 06359 8001-0.......................................... Fax 06359 8001-811
E-Mail:...................................................... [email protected]
Internet.................................................... www.gruenstadt-land.de
Öffnungszeiten
Montag-Freitag.....................................................08:30 - 12:00 Uhr
Montag, Dienstag, Mittwoch................................13:30 - 16:00 Uhr
Donnerstag...........................................................13:30 - 18:00 Uhr
Das Bürgerbüro und das Standesamt sind montags - donnerstags durchgehend geöffnet.
Kreisverwaltung Zulassungsstelle
im Rathaus der Verbandsgemeinde
Tel. 06359 8001-173........................................Fax 06359 8001-179
Öffnungszeiten
Montag................................... 07:30 - 12:30 und 14:00 - 15:30 Uhr
Dienstag, Mittwoch..............................................07:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag...................... 07:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag..................................................................07:30 - 11:30 Uhr
Annahmeschluss jeweils 1⁄2 Stunde vor Ende der Öffnungszeiten
Bürgermeister/Beigeordnete
- Bürgermeister Reinhold Niederhöfer
- Erster Beigeordneter Jürgen Schraut (Sprechstunde montags 9
bis 12 Uhr, Tel. 06359 8001-306)
- Beigeordneter Jörg Jokisch
Terminvereinbarung im Sekretariat:
Frau Neufeld.................................................... Tel. 06359 8001-541
Klimaschutzmanager der Verbandsgemeinde
Pascal Stockè.................................................. Tel. 06359 8001-241
Mail:.......................................... [email protected]
Schiedsmann der Verbandsgemeinde
Horst Kern...............................................................Tel. 06359 4237
Migrations- und Integrationsbeauftragter der Verbandsgemeinde
Karlheinz Christ...................................................Tel. 0162 2948115
E-Mail:........................... [email protected]
Rufbereitschaft außerhalb
der üblichen Dienststunden
Wasserversorgung
Verbandsgemeindewerke....................................Tel. 06359 919786
Abwasserbeseitigung
Verbandsgemeindewerke....................................Tel. 06359 919787
Stromversorgung
Pfalzwerke Netz AG......................................... Tel. 0800 7977777
Battenberg, Bissersheim, Bockenheim, Ebertsheim-Rodenbach,
Großkarlbach, Kindenheim, Kirchheim, Kleinkarlbach, Laumersheim, Mertesheim, Obersülzen, Quirnheim
Stadtwerke Frankenthal.................................. Tel. 06233 602444
Dirmstein, Gerolsheim
Stadtwerke Grünstadt............................................... 06359 85563
Neuleiningen
KEEP.................................................................Tel. 06351 407-107
außerhalb der regulären Arbeitszeit............... Tel. 0800 7759000
Obrigheim
Erdgasversorgung
Pfalzwerke Netz AG......................................... Tel. 0800 1003448
Battenberg, Bissersheim, Bockenheim, Dirmstein, EbertsheimRodenbach, Gerolsheim, Großkarlbach, Kindenheim, Kirchheim,
Kleinkarlbach, Laumersheim, Mertesheim, Obersülzen, Quirnheim
Stadtwerke Grünstadt........................................ Tel. 06359 85563
Neuleiningen, Obrigheim
Ruftaxi
Tel............................................. 06233 879930 oder 0173 6570999
Dirmstein, Gerolsheim
Polizeiinspektion Grünstadt
Tel. 06359 93120
Die Polizei wird tätig, soweit die Abwehr einer Gefahr durch eine
andere Behörde nicht oder nicht rechtzeitig möglich erscheint.
Notfallrufe
Polizei/Notruf.......................................................................... 110
Feuerwehr............................................................................... 112
Notarzt / Krankenwagen.......................................... 06359 19222
Kreiskrankenhaus Grünstadt..................................... 06359 8090
Vergiftungsfälle...................................06131 232466 oder 19240
Ärztliche Bereitschaftsdienstzentrale am Kreiskrankenhaus
Grünstadt, Westring 55
.................................................................116117 (ohne Vorwahl)
Montag 19.00 Uhr bis Dienstag 07.00 Uhr
Dienstag 19.00 Uhr bis Mittwoch 07.00 Uhr
Mittwoch 14.00 Uhr bis Donnerstag 07.00 Uhr
Donnerstag 19 Uhr bis Freitag 07.00 Uhr
Freitag 16.00 Uhr bis Montag 07.00 Uhr
an Feiertagen: vom Vorabend des Feiertags 18:00 Uhr bis zum
Folgetag 07:00 Uhr
Zahnärztlicher Notdienst
............................................................................Tel. 06359 1231
www.zahnnotfall-pfalz.de
Augenärztlicher Notdienst
............................................................................Tel. 06232 1330
Tierärztlicher Notdienst
......................................................................Tel. 0152 03740813
Apothekendienst
Samstag, 23.07., 12:00 Uhr bis Sonntag, 24.07., 8:30 Uhr
Bären-Apotheke, Verladeplatz 2, Grünstadt
Sonntag, 24.07., 8:30 Uhr bis Montag, 25.07., 8:30 Uhr
St. Michael-Apotheke, Marktstr. 2, Dirmstein
Impressum: Amtsblatt der Verbandsgemeinde Grünstadt-Land
Herausgeber:
Verbandsgemeinde Grünstadt-Land
Druck + Verlag:
Verlag + Druck Linus Wittich KG
Adresse:
54343 Föhren, Europaallee 2
(Industriepark Region Trier)
Telefon:
0 65 02 - 91 47-0 oder -240
Fax:
0 65 02 - 91 47-250
Internet:www.wittich.de
E-Mail:
Postanschrift:
Ansprechpartnerin
für Anzeigen:
Telefon und Fax:
[email protected]
Postfach 11 54, 54343 Föhren
Angelika Heintzmann
Tel. 0 63 22 / 98 98 03, Fax 0 63 22 / 98 98 04
E-Mail:
[email protected]
Adresse:
Schillerstraße 101, 67098 Bad Dürkheim
Verantwortlich:
amtlicher Teil:
Reinhold Niederhöfer, Bürgermeister
Nachrichten und
Hinweise:
Dietmar Kaupp, Verlagsleitung
Anzeigenteil:
Klaus Wirth, Föhren (Anzeigenleitung)
Erscheinungsweise:wöchentlich donnerstags, Einzelstücke zu beziehen bei:
Verbandsgemeindeverwaltung Grünstadt-Land,
67269 Grünstadt
Reklamation
Zustellung bitte an: Tel.: 0 65 02 - 91 47-335, -336, -713 und -716
E-Mail: [email protected]
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Vereinsmitteilungen stellen nicht immer die Meinung des Herausgebers dar.
Bei unverlangt eingesandten Manuskripten behält sich die Redaktion Kürzungen
vor. Textbeiträge sowie angeforderte Bildveröffentlichungen bitten wir per E-Mail
an: [email protected]
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Geschäftsbedingungen und die zur Zeit gültige Anzeigenpreisliste. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich
gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion
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Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen
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Grünstadt-Land
- 6 -
SONSTIGE MITTEILUNGEN
Stellenausschreibung
Die Verbandsgemeindeverwaltung Lambsheim-Heßheim (mit ca.
16.500 Einwohnern und 6 Ortsgemeinden) bildet ab dem 1. Juli
2017 eine/einen
Beamtin/Beamten im 3. Einstiegsamt
Ausgabe 29/2016
Großmutters Rezepte vermitteln den Eindruck, Wildbret ist schwierig zuzubereiten. Wir möchten Sie vom Gegenteil überzeugen. Wir
sagen und zeigen Ihnen: Wie bearbeite ich Fleisch vom Wild? Was
kann man aus Wildfleisch alles machen? Wann und wo bekomme
ich qualitativ hochwertiges Wildfleisch?
Anmeldung unter Tel.: 06322/9467-0 oder per Mail: [email protected]
Die Teilnahme kostet 20,00 Euro/Person und beinhaltet Kostproben
vom Wild und Getränke.
(ehemals Beamtin/Beamter des gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienstes)
Kostenlose Broschüre „Energieeffizient
Modernisieren und Sanieren“
aus.
Die Einstellung erfolgt im Beamtenverhältnis auf Widerruf in den
Vorbereitungsdienst. Der Vorbereitungsdienst dauert 3 Jahre.
Bestandteil des Vorbereitungsdienstes ist ein duales Studium im
Studiengang Verwaltung an der Hochschule für öffentliche Verwaltung Rheinland-Pfalz in Mayen, das mit dem akademischen
Grad Bachelor of Arts (BA) - Allgemeine Verwaltung abschließt.
Bewerbungsvoraussetzungen:
• Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis nach dem Landesbeamtengesetz Rheinland-Pfalz (u.a.
Deutsche Staatsangehörigkeit oder Staatsangehörigkeit
eines Mitgliedstaates der EU)
• Fachhochschulreife, allgem. Hochschulreife oder einen
hochschulrechtlich als gleichwertig anerkannter Bildungsstand
Schwerbehinderte werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen wie Lebenslauf,
Zeugnisse, etc. sind bis spätestens 31. August 2016 zu richten
an die
Verbandsgemeindeverwaltung Lambsheim-Heßheim
Fachbereich Organisation und Finanzen
Mühltorstraße 25
67245 Lambsheim
oder per E-Mail an [email protected]
Aus Kostengründen werden die Bewerbungsunterlagen nicht
zurück versandt, sondern nach dem Auswahlverfahren vernichtet.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte unter der Tel.-Nr.
06233/5109 - 14 oder per E-Mail, [email protected] an den Büroleiter, Herrn Pletscher.
Die energetische Sanierung und Modernisierung des Eigenheims ist
für viele Hausbesitzer ein großes Thema. Häufig ist jedoch unklar,
wie die ersten Schritte zu mehr Energieeffizienz in den eigenen vier
Wänden gelingen. Antworten liefert die neue kostenfreie Broschüre
„Energieeffizient Sanieren und Modernisieren - Eine Informationssammlung für Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäuser“ des
Fachbereichs „Energie und Umwelt“ der Metropolregion RheinNeckar GmbH.
Die Broschüre kann kostenlos bestellt werden unter www.m-r-n.
com/publikationen. Erhältlich ist sie außerdem in vielen Rathäusern
der Region.
Bundesfreiwilligendienst
Wir suchen eine/n Bundesfreiwillige/n
Beim Trägerverein, Jugendtreff der Verbandsgemeinde Deidesheim e.V. ist eine Bundesfreiwilligen Stelle zu besetzen. Voraussetzung ist die Bereitschaft ein Jahr im technischen, sozialen
bzw. pädagogischen Bereich des Trägervereins mitzuarbeiten.
Erfahrungen sowie Vorkenntnisse im technischen oder pädagogischen Bereich wären wünschenswert und können den Einstieg erleichtern, sie sind aber keine Bedingung für interessierte
Jugendliche oder junge Erwachsene.
Der Besitz eines PKW Führerscheins und Grundkenntnisse in
der Arbeit mit dem PC wären wünschenswert.
Auf ihn/sie warten sehr verantwortungsvolle sowie sehr
abwechslungsreiche Aufgaben und Tätigkeiten. Er/Sie wird qualifiziert angeleitet und betreut.
Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 39 Stunden. Dabei sind
auch Arbeiten in den Abendstunden möglich. Gelegentlich kann
es Wochen geben in denen Überstunden anfallen, die durch
Freizeit ausgeglichen werden.
Bei Interesse Bewerbung an
Jugendtreff Deidesheim
Im hohen Acker 11
67146 Deidesheim
Weitere Infos unter Tel. 06326-6945 oder [email protected]
Forstamt Bad Dürkheim
„Wilde Sommerküche“
Das Forstamt zeigt den Umgang mit Fleisch verschiedener
Wildarten.
Termine:
10.08.2016, 19:00 Uhr
07.09.2016, 19:00 Uhr
beim Forstamt Bad Dürkheim (Nebengebäude), Bad Dürkheim Hardenburg, Kaiserslauterer Str. 343
Deutsche Rentenversicherung
Rheinland-Pfalz
Am Freitag, 22. Juli um 09:30 Uhr findet in der Fachklinik Eußerthal,
Klinikstraße 1, eine öffentliche Sitzung der Vertreterversammlung der
Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz statt. Vorstand und
Geschäftsleitung informieren u.a. über die Finanzlage der gesetzlichen Rentenversicherung, aktuelle rentenpolitische Entwicklungen
und über Arbeitsergebnisse des ersten Halbjahres sowie geplante
Vorhaben der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz.
Schadstoffmobil geht wieder auf Tour
Vom 29. Juli bis 27. August findet im Landkreis Bad Dürkheim die
3. Schadstoffsammlung 2016 statt. Schadstoffhaltige Abfälle (Problemmüll) müssen persönlich am Fahrzeug abgegeben werden. Das
Abstellen vor Eintreffen des Sammelfahrzeug bildet eine Gefahr für
spielende Kinder und die Umwelt und ist daher nicht erlaubt.
Was sind schadstoffhaltige Abfälle?
Als Schadstoffe gelten u.a. flüssige Farben, Lacke, Dispersionsfarben, Batterien, Lösungsmittel, Thermometer, Neonröhren,
Energiesparlampen, Spraydosen mit Inhalt, Laugen und Säuren,
Holzschutzmittel, Haushaltsreiniger, Pflanzenschutzmittel in haushaltsüblichen Kleinmengen. Eingetrocknete Farbreste gehören in
den Restmüll. Die Anlieferung flüssiger Abfälle muss in festschließenden Behältern erfolgen (kein Glas!).
Altmedikamente brauchen nicht mehr zur Schadstoffsammlung
gebracht werden, sie können in die Restmülltonne.
Etwas Geduld muss sein!
Der Abfallwirtschaftsbetrieb bittet, kürzere Wartezeiten am Sammelfahrzeug in Kauf zu nehmen, um so eine geordnete und umweltverträgliche Entsorgung der Problemabfälle zu ermöglichen. Ein
anderer wichtiger Hinweis der Umweltschützer: „Achten Sie bereits
beim Einkauf auf schadstoffarme und umweltschonende Produkte.
Oft gibt es Alternativen zu chemisch-aggressiven Mitteln.“ Fragen
zur Schadstoffsammlung beantwortet im Kreishaus Bad Dürkheim
der Abfallberater Bernhard Hohenbrink, (Tel. 06322/961-5524).
Verbandsgemeinde Grünstadt-Land
Battenberg:
Parkplatz unterhalb der Burg, Mi. 17. August,
10.00 - 10:30 Uhr.
Bissersheim:
Kerweplatz am Goldberg, Mo. 1. August,
15.15 - 15:45 Uhr
Bockenheim:
Festplatz, Fr. 5. August, 10.00 - 10:45 Uhr
Dirmstein:
Bleichstraße, Mo. 1. August,
11.00 - 12:30 Uhr
Ebertsheim:
Kerweplatz, Turnstraße, Mo. 8. August,
11:30 - 12.00 Uhr
Gerolsheim:
An der Weed, kleiner Parkplatz,
Mo. 1. August, 10.00 - 10.45 Uhr
Großkarlbach:
Am Bahnhof, Mo. 1. August,
14.15 - 15.00 Uhr
Grünstadt-Land
Kindenheim:
Kirchheim:
Kleinkarlbach:
Laumersheim:
Mertesheim: Neuleiningen:
Obersülzen:
Obrigheim:
Quirnheim:
- 7 -
Mehrzweckhalle, Mo. 8. August,
10.00 - 10:30 Uhr
Parkplatz neben Bahnhof, Di. 2. August,
11.30 - 12.30 Uhr
Kerweplatz am Schulhaus, Di. 2. August,
10:45 - 11:15 Uhr
Zufahrt zum Bürgerhaus, Mo. 1. August,
13:30 - 14.00 Uhr
Festplatz Ortsmitte, Nähe Feuerwehr,
Mo. 8. August, 13.00 - 13:30 Uhr
Parkplatz, westl. Dorfausgang, Do.
18. August, 15:15 - 15:45 Uhr
Dorfgemeinschaftshaus, Fr. 5. August,
12.00 - 12:30 Uhr
Bahnübergang Bahnhofstraße/Ecke Kirchstraße, Fr. 5. August, 11.00 - 11:45 Uhr
Parkplatz, Weedenplatz, Mo. 8. August,
10:45 - 11:15 Uhr
Energieberatung
Die Energieberaterin hat in Bad Dürkheim am Donnerstag, den
11.08.16 von 14.00 - 18.00 Uhr Sprechstunde in der Kreisverwaltung, Philipp-Fauth-Straße 11. Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Voranmeldung unter 0 63 22/961-5009.
Battenberg (Pfalz)
www.battenberg-weinstrasse.de
Ausgabe 29/2016
Bissersheim
www.bissersheim.de
Nichtamtlicher Teil
Prot. Kirchengemeinde Bissersheim
Sonntag, 24.07.2016
10:00 Uhr
Gottesdienst (Pfarrerin Mailänder)
In dringenden Fällen erreichen Sie Pfarrerin Francesca Mailänder
unter Tel. 0171-9551358.
Bockenheim
a. d. Weinstraße
www.bockenheim.de
Amtlicher Teil
SONSTIGE MITTEILUNGEN
Vollsperrung Rosenstraße
Amtlicher Teil
SONSTIGE MITTEILUNGEN
Gemeindeausflug / Seniorenfahrt
Unser diesjähriger Ausflug findet am Mittwoch, 10.
August 2016 statt
Wir starten um 08:30 Uhr am Dorfgemeinschaftshaus in Richtung
Bad Kreuznach. Unterwegs werden wir für unser traditionelles
gemeinsames Frühstück eine Rast einlegen. In Bad Kreuznach wartet eine ca. 1-stündige Rundfahrt zu den Sehenswürdigkeiten mit
dem “blauen Klaus” auf uns. Außerdem gibt es genügend Freizeit,
um die Stadt auf eigene Faust zu erkunden. Nachmittags fahren
wir zurück nach Quirnheim ins Motorrad-Technik-Museum. Unser
Mitbürger Albert Kessler führt uns dort durch das Museum und hat
als bekannter Oldtimer-Liebhaber sicher interessante Geschichten
zu den einzelnen Ausstellungsstücken bereit. Vor der endgültigen
Heimfahrt sind in der angeschlossenen Gastronomie am Museum
Plätze für ein abschließendes gemeinsames Abendessen reserviert.
Alle Battenberger sind herzlich eingeladen. Ich freue mich auf Ihre
Teilnahme. Anmeldung unter 06359/2118 oder wolfgangpahlke@
googlemail.de
Wolfgang Pahlke, Ortsbürgermeister
Markttage dienstags im August
Der Markttag immer dienstags ab 15:00 Uhr wird auch im August
fortgeführt. Herr Goyert macht zwar in dieser Zeit Urlaub, es wird
aber für Ersatz beim Gemüseverkauf gesorgt. Der Käsestand sowie
der Stand mit Blumen und vorübergehend auch Brot und Kuchen
wird wie gewohnt vor Ort sein.
Die Marktbeschicker sowie die Gemeinde freuen sich über einen
regen Besuch an den Markttagen!
Nichtamtlicher Teil
Prot. Kirchengemeinde Battenberg
Sonntag, 24.07.2016
09:00 Uhr
Gottesdienst (Pfarrerin Mailänder)
In dringenden Fällen erreichen Sie Pfarrerin Francesca Mailänder
unter Tel. 0171-9551358.
Aufgrund einer Deckensanierung im Bereich Ballheimer Weg zwischen Anemonenweg und Rosenstraße muss vom 25.07.2016 bis
29.07.2016 in Bockenheim die Einmündung Rosenstraße für den
Fahrzeugverkehr voll gesperrt werden.
Für evtl. Beeinträchtigungen während der Sperrung wird die Bevölkerung um Verständnis gebeten.
Verbandsgemeindeverwaltung
als Straßenverkerhrsbehörde
Nichtamtlicher Teil
Förderverein der Feuerwehr BockenheimKindenheim und Stützpunktwehr
Bockenheim-Kindenheim
Wir sagen Danke an alle, für die Unterstützung an unserem „Tag der
offenen Tür“. Wir haben uns sehr über die vielen Gäste an diesem
Fest gefreut. Danke allen Spendern und Gönnern sowie den Vertretern der Vereine für ihr Kommen.
Gesangverein
Sommerpause
Der Gesangverein macht Sommerpause. Die nächste Singstunde ist
am 3. August. Wir freuen uns über neue Sänger/innen, wer Interesse
hat, einfach vorbeikommen. Immer mittwochs 20.00 Uhr im roten
Rathaus, Weinstr. 53.
Grillfest
Am Freitag, den 5. August ab 18.00 Uhr findet das Grillfest bei
Familie Zink, Hauptstr. 76 statt. Gäste sind willkommen, Salatspenden erbeten, bitte Gedeck mitbringen.
Landfrauen
Die Landfrauen Bockenheim haben am 14.07.2016 neu gewählt:
1. Vorsitzende:
Tina Konietzka
2. Vorsitzende:
Anette Bresic
Kassenführerin:
Traudel Griebel
Beisitzerinnen:
Gabi Keidel, Helga Lander, Elizabeth Lorenz,
Bettina Schierstein
Kassenprüfer:
Claudia Riffert, Sonja Schmitt
Prot. Kirchengemeinde Bockenheim
Sonntag, 24. Juli 2016
10.00 Uhr
Gottesdienst in der Martinskirche
Grünstadt-Land
- 8 -
Kath. Kirchengemeinde St. Lambertus
Donnerstag, 21.07.2016
18.00 Uhr
in Obrigheim: Andacht
18.30 Uhr
in Dirmstein: Amt
18.30 Uhr
in Kirchheim: heilige Messe
Freitag, 22.07.2016
18.30 Uhr
in Grünstadt: Amt
18.30 Uhr
in Sausenheim: Andacht
Samstag, 23.07.2016
18.00 Uhr
in Sausenheim: Vorabendmesse
Sonntag, 24.07.2016
09.00 Uhr
in Kirchheim: Amt
10.30 Uhr
in Grünstadt: Amt
10.30 Uhr
in Mertesheim: Amt für die Pfarrgemeinde
Dienstag, 26.07.2016
18.30 Uhr
in Neuleiningen: Amt
18.30 Uhr
in Ebertsheim: Heilige Messe
Mittwoch, 27.07.2016
17.00 Uhr
in Grünstadt: Rosenkranz
17.45 Uhr
in Bockenheim: Rosenkranz
18.30 Uhr
in Bockenheim: Amt
Dirmstein
www.dirmstein.de
Nichtamtlicher Teil
Ausgabe 29/2016
Kath. Kirchengemeinde St. Laurentius
Alle Gottesdienste der Pfarrei Grünstadt Hl. Elisabeth finden Sie
unter - Kath. Kirchengemeinde Bockenheim
Ebertsheim
www.ebertsheim.de
Nichtamtlicher Teil
Prot. Kirchengemeinde Ebertsheim
Sonntag, 24.07.2016 - 9. Sonntag n. Trinitatis
09.00 Uhr
Gottesdienst
10.15 Uhr
Gottesdienst in Kindenheim
Urlaubsvertretung
Bitte wenden Sie sich bis 18. August in dringenden Fällen an Pfarrerin Astrid Waitschies in Colgenstein (Tel.: 5756).
Prot. Kirchengemeinde Rodenbach
Sonntag, 24. Juli 2016
09:00 Uhr
Gottesdienst, Ebel
Kath. Kirchengemeinde Vierzehn Nothelfer
und Kath. Kirchengemeinde St. Barbara
Alle Gottesdienste der Pfarrei Grünstadt Hl. Elisabeth finden Sie
unter - Kath. Kirchengemeinde Bockenheim
Narrengilde Leiningerland
Helfertreffen
Gerolsheim
Zur Planung der anstehenden Aktivitäten laden wir zum Helfertreffen
am 04.08.2016, 19:00 Uhr, ins Narrenstübchen ein. Wir bitten um
zahlreiches Kommen.
www.gerolsheim.de
VdK Ortsverband
Der VdK Ortsverband Dirmstein bedankt sich bei den zahlreichen
Gästen für ihren Besuch beim Sommerfest. Herzlichen Dank an die
Spender verschiedener Kuchen, ganz besonderen Dank den fleißigen Helferinnen und Helfern die alle mit dazu beigetragen haben,
dass die Veranstaltung so gut gelingen konnte.
Nichtamtlicher Teil
Ortskartell
TC GW Dirmstein
4. Doppel-Spaß-Turnier mit Freunden und befreundeten Vereinen
am Sonntag, den 7. August, 10.00 Uhr, mit Bewirtung. Einzelmeldungen sind erwünscht, Doppelpartner werden zugelost.
Aushang am Clubhaus, Meldeschluss 29. Juli.
TuS Dirmstein
TuS Dirmstein gewinnt Leininger Land Cup 2016
Souverän und locker setzte man sich gegen den tiefer spielenden
B-Klassisten TuS Sausenheim mit 3:0 durch.
Tore: Nico Tschirschke, Robert Metzinger und Sandro Ferraris
Wir bedanken uns bei allen Helfern, Sponsoren und Dirmsteiner
Zuschauer, die unsere Mannschaft beim Turniersieg unterstützten
und die Veranstaltung zum vollen Erfolg machten.
Ergebnisse:
TuS Dirmstein - SG Leiningerland
2:1
TuS Dirmstein - TSV Ebertsheim
4:0
TuS Dirmstein - TuS Großkarlbach
1:0
TuS Dirmstein - TuS Sausenheim
3:0
Vorschau
Donnerstag, 21.07.2016, 19.30 Uhr
TSG Zellertal - TuS Dirmstein
Für Zuschauer die Adresse zur Anfahrt: Zeller Straße 3, 67308 Zellertal
Sonntag, 24.07.2016, 16.00 Uhr
TuS Steinbach - TuS Dirmstein
Für Zuschauer die Adresse zur Anfahrt: Marienthaler Str. 20, 67808
Steinbach/ Donnersberg
Prot. Kirchengemeinde Dirmstein
Gottesdienst
Sonntag, 24.07.2016
10.00 Uhr
Gottesdienst, Pfr.in Jutta Fang
Sitzung
Einladung zur Ortskartellsitzung am 22.07.2016, 19:30 Uhr, in die
TuS Gaststätte Gerolsheim. Interessierte Bürger welche sich bei
unserer Weinkerwe einbringen wollen sind herzlich willkommen.
Prot. Kirchengemeinde Gerolsheim
Sonntag, 24. Juli 2016
09.00 Uhr
Gottesdienst (Pfr.in Fang)
Kath. Kirche St. Leodegar
Freitag, 22.07.2016
Amt in Roxheim
Sonntag, 24.07.2016
08:45 Uhr
Amt
Freitag, 29.07.2016
18:30 Uhr
hl. Messe
Großkarlbach
www.grosskarlbach.de
Nichtamtlicher Teil
Prot. Kirchengemeinde Großkarlbach
Sonntag, 24.07.16
09.00 Uhr
Gottesdienst zum 9. Sonntag nach Trinitatis
(Pfr. R.Schellhaas-Eberle)
Weitere Nachrichten unter Obersülzen und Laumersheim.
Grünstadt-Land
- 9 -
Kath. Kirchengemeinde St. Jakobus
Alle Gottesdienste der Pfarrei Grünstadt Hl. Elisabeth finden Sie
unter - Kath. Kirchengemeinde Bockenheim
Kindenheim
www.kindenheim-info.de
Nichtamtlicher Teil
Förderverein der Feuerwehr BockenheimKindenheim und Stützpunktwehr
Bockenheim-Kindenheim
Veröffentlichung sh. Bockenheim
Prot. Kirchengemeinde Kindenheim
Sonntag, 24.07.2016 - 9. Sonntag n. Trinitatis
09.00 Uhr
Gottesdienst in Ebertsheim
10.15 Uhr
Gottesdienst
Urlaubsvertretung
Bitte wenden Sie sich bis 18. August in dringenden Fällen an Pfarrerin Astrid Waitschies in Colgenstein (Tel.: 57 56).
Kirchheim
a. d. Weinstraße
www.kirchheim-weinstrasse.de
Amtlicher Teil
SONSTIGE MITTEILUNGEN
Weinberghüter gesucht
Für die Durchführung der Weinberghut 2016 sucht die Gemeinde
Kirchheim einen Weinberghüter.
Bei Interessente melden Sie sich bitte bei der Gemeindeverwaltung
Kirchheim, Tel. 06359 929459090 oder per Mail: robert.brunner@
kirchheim-weinstrasse.de
Bericht über die 15. Sitzung
des Gemeinderates Kirchheim
vom 14.06.2016
Bebauungsplan „Rosengartenweg, Erweiterungsplan II“;
weiteres Verfahren
1. Der Bebauungsplan „Rosengartenweg, Erweiterungsplan II“
wird wie folgt geändert/ ergänzt:
a) Die Festsetzung A 1.1. (2) erhält den Zusatz „dass im Industriegebiet Betriebe, die mit gefährlichen Stoffen gemäß der Störfallverordnung oberhalb der jeweiligen Schwellenwerte arbeiten,
ausgeschlossen werden.“
b) Die Festsetzung A6 wird ergänzt, dass „soweit es mit der Funktion als Versickerungsmulde verträglich ist, sind die Böschungen
entlang der Grundstücksgrenze durch Gehölzpflanzungen analog zu M4 einzugrünen“.
c) Die Hinweise D10 „Externe Kompensationsmaßnahmen“ erhalten folgenden ext: „Die Durchführung des Ausgleichs im Sinne
des § 1 a Abs. 3 Satz 4 BauGB wird Gegenstand eines städtebaulichen Vertrages nach § 11 Abs.1 Satz 2 Nr. 2 BauGB.“
d) Die beiden östlichen Wirtschaftswege - Plannummern 1951/4
und 1951/6 - werden in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes einbezogen.
2. Der erforderliche „Städtebauliche Vertrag“ zwischen der Kreisverwaltung Bad Dürkheim und der Ortsgemeinde ist dem Gemeinderat zu Beschlussfassung vorzulegen
3. Gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben
werden können. Weiterhin wird die Dauer der Auslegung verkürzt; der Bebauungsplanentwurf ist in der Zeit vom 24.06.2016
Ausgabe 29/2016
bis einschließlich 11.07.2016 öffentlich auszulegen. Die Frist für
die von der Änderung/Ergänzung berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird ebenfalls beschränkt. Die
Stellungnahmen sind bis spätestens 11.07.2016 vorzulegen.
Nichtamtlicher Teil
Kirchheimer Liedersommer
Sonntag, 24.07.2016, 18.00 Uhr in der prot. Kirche
Eröffnungskonzert
Sibylla Rubens, Sopran und Barbara Baun, Klavier mit Werken von
Robert und Clara Schumann
Eintritt frei, um Spenden wird gebeten
Anschließend: Vernissage in der Grundschule
Donnerstag, 28.07.2016, 19.30 Uhr, im Weingut Kolb
Werkstattkonzert Lied „Lieder? ...mit Vergnügen!“
Bekanntes und Neues - Klassisches sowie Uraufführungen von Studierenden der Kompositionsklasse der Musikhochschule Mannheim
nach Texten von Schülern des Leininger-Gymnasiums Grünstadt
Eintritt frei, um Spenden wird gebeten
Samstag, 30.07.2016, 18.00 Uhr, in der prot. Kirche
Abschlusskonzert der Meisterkursteilnehmer „Mit Saunen und
Vergnügen“
Eintritt frei, um Spenden wird gebeten
Anschließend: Finissage in der Grundschule
Montag, 25.07. bis Freitag, 29.07.2016
täglich 10.00 - 13.00 und 15.00 - 18.00 Uhr
- Öffentlicher Meisterkurs für Liedgestaltung (in der Grundschule)
- Ausstellung „Bilder und Objekte meines Vergnügens“ vom
Fachbereich Bildende Kunst am Leininger Gymnasium Grünstadt (in der Grundschule)
Weitere Infos unter www.kirchheimer-liedersommer.de
Theaterverein „Die Eckbach-Krischer“
Nach den erfolgreichen Theateraufführungen in 2015 haben „Die
Eckbach-Krischer“ auch dieses Jahr für wohltätige Zwecke gespendet. Aus den Theatereinnahmen gingen 2.000 € an den Kleinsägmühlerhof, eine Lebenshilfe-Einrichtung in Altleiningen.
Wir danken allen Theaterbesuchern, die uns und damit auch die
caritative Einrichtung unterstützt haben.
Prot. Kirchengemeinde Kirchheim
Sonntag, 24.07.2016
09.00 Uhr
Gottesdienst prot. Kirche Battenberg
10.00 Uhr
Gottesdienst prot. Kirche Bissersheim
Sonntag, 24.07.2016
18.00 Uhr
Eröffnungskonzert des Kirchheimer Liedersommers
Es musizieren: Sibylla Rubens, Sopran; Barbara
Baun, Klavier
Werke von Clara und Robert Schumann (Frauenliebe und -leben u.a.)
Samstag, 30.07.2016
18.00 Uhr
Abschlusskonzert des Kirchheimer Liedersommers
„Mit Staunen und Vergnügen“ Teilnehmer des Meisterkurses für Liedgestaltung
In dringenden Fällen erreichen Sie Pfarrerin Francesca Mailänder
unter Tel. 0171-9551358.
Kath. Kirchengemeinde
Johannes der Täufer
Alle Gottesdienste der Pfarrei Grünstadt Hl. Elisabeth finden Sie
unter - Kath. Kirchengemeinde Bockenheim
Kleinkarlbach
www.kleinkarlbach.de
Nichtamtlicher Teil
Prot. Kirchengemeinde Kleinkarlbach
Sonntag, 24.07.2016
09.00 Uhr
Gottesdienst prot. Kirche Battenberg
10.00 Uhr
Gottesdienst prot. Kirche Bissersheim
In dringenden Fällen erreichen Sie Pfarrerin Francesca Mailänder
unter Tel. 0171-9551358.
Grünstadt-Land
- 10 -
Ausgabe 29/2016
Kath. Kirchengemeinde St. Nikolaus
Laumersheim
Alle Gottesdienste der Pfarrei Grünstadt Hl. Elisabeth finden Sie
unter - Kath. Kirchengemeinde Bockenheim.
www.laumersheim.de
Nichtamtlicher Teil
Prot. Kirchengemeinde Laumersheim
Sonntag, 24.07.16
10.00 Uhr
Gottesdienst zum 9. Sonntag nach Trinitatis
(Pfr. R.Schellhaas-Eberle)
Weitere Nachrichten siehe unter Großkarlbach und Obersülzen
Kath. Kirchengemeinde St. Bartholomäus
Alle Gottesdienste der Pfarrei Grünstadt Hl. Elisabeth finden Sie
unter - Kath. Kirchengemeinde Bockenheim.
Obersülzen
www.obersuelzen.de
Nichtamtlicher Teil
S.V. 1970 Obersülzen e.V.
Tag des Aufräumens
Am Samstag, den 31.07.2016 ab 09.00 Uhr wird die Sportanlage
des S.V.O für die neue Saison auf Vordermann gebracht. Hierzu
sucht der Verein Unterstützung. Info beim 1. Vorsitzenden Norbert
Bölger.
SVO Wandergruppe lädt zur ersten Wanderung ein.
Mertesheim
Amtlicher Teil
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
4. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses Mertesheim
Donnerstag, 28.07.2016, 17:30 Uhr
Besprechungszimmer B 304, 3. OG, im Rathaus
der Verbandsgemeinde Grünstadt-Land
Tagesordnung
nichtöffentliche Sitzung
Fortsetzung der Prüfung des Jahresabschlusses 2014
Sitzungstag
Sitzungsort
Nichtamtlicher Teil
Die neu gebildete Wandergruppe legt los. Die erste Wanderung findet am Sonntag, den 18.09.2016 statt. Man trifft sich um 09.00
Uhr am Parkplatz Lindemannsruhe. Die Wanderstrecke beträgt ca.
13 km. Info und Anmeldung unter [email protected].
oder bei Udo Lösch. Die 2. Wanderung ist für den 27.11.2016 vorgesehen.
Wertstoffcontainer richtiger Umgang
Der S.V.O bittet die Beschicker der Wertstoffcontainer um ordentliche Abgabe der Wertstoffe und keine Müllreste um diese Behältnisse.
Prot. Kirchengemeinde Obersülzen
Nachrichten siehe unter Großkarlbach und Laumersheim
Obrigheim (Pfalz)
www.obrigheim-pfalz.de
Amtlicher Teil
Prot. Kirchengemeinde Mertesheim
Sonntag, 24.07.2016, 9. Sonntag n. Trinitatis
09.00 Uhr Gottesdienst in Ebertsheim
10.15 Uhr Gottesdienst in Kindenheim
Urlaubsvertretung
Bitte wenden Sie sich bis 18. August in dringenden Fällen an Pfarrerin Astrid Waitschies in Colgenstein, (Tel.: 57 56).
Kath. Kirchengemeinde St. Valentin
Alle Gottesdienste der Pfarrei Grünstadt Hl. Elisabeth finden Sie
unter - Kath. Kirchengemeinde Bockenheim.
Neuleiningen
www.neuleiningen.de
Nichtamtlicher Teil
Prot. Kirchengemeinde Neuleiningen
Kreuzkirche Neuleiningen
Sonntag, 24. Juli 2016
kein Gottesdienst
Peters-Kirche Sausenheim
Sonntag. 24. Juli 2016
10.15 Uhr
Abendmahlgottesdienst
SONSTIGE MITTEILUNGEN
Ärgernis Hundekot
In letzter Zeit häufen sich erneut
Beschwerden von Bürgern über die
Verunreinigung durch Hundekot.
Insbesondere im Bereich der
Gemeindestraße „Große Hohl“ liegen vermehrt „Tretminen“ der Vierbeiner, die von ihren Haltern nicht
beseitigt wurden.
Wir appellieren daher nochmals
an die Hundehalter, die durch ihre
Tiere verursachten Verunreinigungen unverzüglich zu entfernen. Hierfür hält die Ortsgemeinde Obrigheim an unterschiedlichen Standorten Plastiktüten bereit.
Die Beseitigungspflicht für Verunreinigungen durch Tiere ist in der
Gefahrenabwehrverordnung der Verbandsgemeindeverwaltung
Grünstadt-Land festgelegt. Verstöße gegen diese Vorschrift stellen
eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Ihr Ordnungsamt
Sommerpause der Sprechstunde
des Bürgermeisters
Ab 20.07.2016 findet in der Ferienzeit keine Sprechstunde statt.
Die nächste Sprechstunde ist am Dienstag, den 23.08.2016, zur
gewohnten Zeit im Bürgerhaus. In dringenden Fällen wenden Sie
sich bitte an die Verbandsgemeindeverwaltung (Tel. 8001-0).
Stefan Muth, Ortsbürgermeister
Grünstadt-Land
- 11 -
Gemeindebücherei
Sommerzeit ist Lesezeit!
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Sommerferien haben wir vom 18. Juli bis 1. August montags von
17.00 bis 19.00 Uhr geöffnet, vom 8. August bis 29. August montags und donnerstags von 17.00 bis 19.00 Uhr. Freitags ist die
Bücherei während der Ferien geschlossen.
Nichtamtlicher Teil
Prot. Kirchengemeinde
Asselheim-Albsheim-Mühlheim
Sonntag, 24. Juli, Schlosskirche Mühlheim
09.00 Uhr
Gottesdienst - Pfr. Karl-Heinz Landwehr
Pfarrer Martin Theobald ist z. Zt. in Urlaub.
Die Vertretung hat Pfarrerin Astrid Waitschies, Obrigheim-Colgenstein, Tel. 06359 / 5756.
Prot. Kirchengemeinde
Obrigheim - Colgenstein
Sonntag, 24.07.2016
09:30 Uhr
Gottesdienst in Colgenstein
Montag, 25.07.2016
20:00 Uhr
Presbytersitzung
Kath. Kirchengemeinde St. Ägidius
Alle Gottesdienste der Pfarrei Grünstadt Hl. Elisabeth finden Sie
unter - Kath. Kirchengemeinde Bockenheim
Ausgabe 29/2016
Freitag: Fahrt mit den Liften nach Samnaun (Schweiz), zollfreies
Einkaufen möglich. Zur Stärkung dann in die Schmuggleralm, dann
wieder mit den Liften zurück nach Ischgl.
Samstag: Freie Verfügung bis abends, bevor es dann in die Wildererhütte zum Abendessen mit Musik geht.
Sonntag: Rückfahrt.
Inklusivleistungen:
1. Busfahrt mit Pausenverpflegung
2. 3 Nächte im Hotel Tirol inkl. Halbpension
3. Abendessen in der Wildererhütte
4. Vor Ort sind frei: alle Lifte in See, Kappl,Ischgl, Galtür. Eintritte
in Museen, alle Schwimmbäder, alle öffentl. Verkehrsmittel
Der Preis beträgt pro Person 260 € (Aufpreis bei Einzelzimmer, Kinder günstiger).
Anmeldungen oder Rückfragen bei: Heiko Schmitt 01726866312,
[email protected]
Prot. Kirchengemeinde Quirnheim
Sonntag, 24.07.2016 - 9. Sonntag n. Trinitatis
09.00 Uhr
Gottesdienst in Ebertsheim
10.15 Uhr
Gottesdienst in Kindenheim
Urlaubsvertretung
Bitte wenden Sie sich bis 18. August in dringenden Fällen an Pfarrerin Astrid Waitschies in Colgenstein (Tel.: 57 56).
Kath. Kirchengemeinde Maria Himmelfahrt
Alle Gottesdienste der Pfarrei Grünstadt Hl. Elisabeth finden Sie
unter - Kath. Kirchengemeinde Bockenheim.
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ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
16. Sitzung des Gemeinderates Quirnheim
Sitzungstag Dienstag, 26.07.2016, 19:30 Uhr
Sitzungsort Bürgerhaus Quirnheim
Tagesordnung
öffentliche Sitzung
1.Einwohnerfragestunde
2. Umsatzbesteuerung der öffentlichen HandÜbergangsregelung
gemäß § 27 Abs. 22 Umsatzsteuergesetz (UStG)
3. Bauantrag mit Befreiungsantrag, Wohngebäude, Abweichung
von der Dachform und Traufhöhe, Vor der Pforte, Plan-Nr.
0-374/15 Gmk. Quirnheim
4. Antrag auf Baugenehmigung Aufstockung des bestehenden
Einfamilienwohnhaus, Schmittgasse, Plan-Nr. 0-29/1 Gmk.
Quirnheim
5. Anfragen und Mitteilungen
nichtöffentliche Sitzung
Grundstücksangelegenheiten, Finananzangelegenheiten
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kleine Stärkung bei einer Rast, voraussichtlich am Zugspitzblick.
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Donnerstagabend um 19.45 Uhr findet ein Platzkonzert der Musikkapelle Ischgl statt.
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