A mtsblatt 43. Jahrgang (123) Donnerstag, den 21. Juli 2016 Nr. 29/2016 der Verbandsgemeinde . GRÜNSTADT-LAND und der Ortsgemeinden "ATTENBERGåså"ISSERSHEIMåså"OCKENHEIM7STRåså$IRMSTEINåså%BERTSHEIMåså'EROLSHEIM å'ROKARLBACHåså+INDENHEIMåså+IRCHHEIM7STRåså+LEINKARLBACHåså,AUMERSHEIM -ERTESHEIMåså.EULEININGENåså/BERSßLZEN /BRIGHEIMåså1UIRNHEIM [email protected] www.gruenstadt-land.de Von Mühlen und Frücht(ch)en Weinbergswanderung rund um Großkarlbach Wir wandern zunächst entlang der alten Dorfgrenze zum Weingut Krück, wo uns ein Begrüßungstrunk serviert wird. Weiter geht es durch den romantischen Ortskern den Eckbach entlang an den vielen Mühlen und seltenen Bäumen vorbei, wir pausieren am Rand der Weinberge mit dem Weingut Frank Dietrich und gehen dann gestärkt hinaus in die Wingerte, wo inzwischen die Trauben wachsen und heilende Hexenkräuter den Weg säumen. Zum Ausklang präsentiert sich noch die Sektkellerei Schreier & Kohn mit einer Kostprobe, die wir bei traumhafter Aussicht genießen. Samstag, 23. Juli, 15.00 Uhr Treffpunkt: Parkplatz am ehemaligen Bahnhof Dauer ca. 3,5 Stunden, feste Schuhe nützlich Kosten: 10 € pro Person Bitte anmelden! Tel: 0162 - 282 18 46 [email protected] Haus der Deutschen Weinstraße in Bockenheim Tel.: 06359/8001-820, Fax: 06359/8001-812, E-mail: [email protected] Grünstadt-Land - 2 - Ausgabe 29/2016 §2 Verbandsgemeinde Grünstadt-Land Amtlicher Teil ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Satzung der Verbandsgemeinde GrünstadtLand über die Erhebung von Vergnügungssteuer vom 18.07.2016 Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund des § 24 der Gemeindeordnung (GemO) und § 5 Abs. 4 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) die folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird: INHALTSÜBERSICHT: § 1 Steuergegenstand 2 § 2 Steuerbefreite Veranstaltungen 3 § 3 Steuerschuldner 3 § 4 Erhebungsformen 3 § 5 Besteuerung nach dem Eintritt 4 § 6 Besteuerung nach der Größe des benutzten Raumes 4 § 7 Besteuerung nach dem Spieleinsatz 5 § 8 Besteuerung nach der Anzahl der Geräte 5 § 9 Besteuerung von Prostitution 6 § 10 Besteuerung nach der Roheinnahme 7 § 11 Anzeigepflichten und Sicherheitsleistung 7 § 12 Steuerpflicht, Steuerschuld, Festsetzung und Fälligkeit 8 § 13 Verspätungszuschlag und Steuerschätzung 8 § 14 Steueraufsicht und Prüfungsvorschriften 8 § 15 Ordnungswidrigkeiten und Straftaten 9 § 16 In-Kraft-Treten 9 Steuerbefreite Veranstaltungen Steuerbefreit sind: 1. Nicht gewerbsmäßige Veranstaltungen von Vereinen, 2. Veranstaltungen, deren Ertrag ausschließlich und unmittelbar mildtätigen, gemeinnützigen oder kirchlichen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO verwendet wird, wenn der Zweck bei der Anzeige nach § 11 angegeben worden ist und der verwendete Betrag mindestens die Höhe der Steuer erreicht, die zu errichten wäre, wenn keine Steuerbefreiung gewährt würde. 3. Das Halten von Geräten nach § 1 Abs. 1 Ziffer 6 im Rahmen von Volksbelustigungen, Jahrmärkten, Kirmessen und ähnlichen Veranstaltungen. §3 Steuerschuldner (1) Steuerschuldner ist der Unternehmer der Veranstaltung (Veranstalter). (2) In den Fällen des § 1 Abs. 1 Ziffer 6 und 7 ist der Halter der Geräte (Aufsteller) Unternehmer der Veranstaltung. (3) Als Unternehmer der Veranstaltung gilt auch der Inhaber der Räume oder Grundstücke, in denen oder auf denen die Veranstaltung stattfindet, wenn er im Rahmen der Veranstaltung Speisen oder Getränke verkauft oder an den Einnahmen bzw. dem Ertrag aus der Veranstaltung beteiligt ist. (4) Die Steuerschuldner sind Gesamtschuldner i.S. des § 44 AO. §4 Erhebungsformen §1 (1) Die Steuer wird erhoben: 1. nach Eintritt gemäß § 5 2. als Pauschsteuer gemäß §§ 6, 8 und 9 3. nach dem Spieleinsatz gemäß § 7 4. nach der Roheinnahme gemäß § 10. (2) Ist die Pauschsteuer gemäß § 6 höher als die Besteuerung nach dem Eintritt gemäß § 5, wird die Pauschsteuer erhoben. (3) In der Form der Steuer nach dem Eintritt gemäß § 5 wird die Steuer erhoben, soweit die Teilnahme an der Veranstaltung von der Lösung von Eintrittskarten oder sonstigen Ausweisen abhängig gemacht ist, es sei denn, dass die Steuer als Pauschsteuer (§§ 6, 8 oder 9) oder nach der Roheinnahme (§ 10) zu erheben ist. (4) Die Steuer ist für jede Veranstaltung gesondert zu berechnen. Steuergegenstand §5 (1) Der Besteuerung unterliegen folgende im Gebiet der Verbandsgemeinde veranstalteten, entgeltlichen Vergnügungen: 1. Striptease- Vorführungen und Darbietungen ähnlicher Art, 2. Vorführungen von pornographischen und ähnlichen Filmen oder Bildern - auch in Kabinen -, 3. Veranstaltungen im Rahmen eines Barbetriebes, wenn die Gäste über das Verabreichen von Speisen und Getränken hinaus durch das Bedienungspersonal oder Vorführungen gleich welcher Art unterhalten werden, 4. Sex- und Erotikmessen, 5. Ausspielungen von Geld oder Gegenständen, 6. Halten von Spiel-, Musik-, Geschicklichkeits-, Unterhaltungsoder ähnlichen Geräten ohne Gewinnmöglichkeit in a) Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen, b) Schank- und Speisewirtschaften, Beherbergungsbetrieben, Vereins- und Kantinen- oder ähnlichen Räumen sowie an anderen der Öffentlichkeit zugänglichen Orten. Als Geräte im Sinne von Ziffer 7 gelten insbesondere auch Personalcomputer oder ähnliche Geräte, die aufgrund ihrer Ausstattung und ihres Aufstellungsortes zum individuellen Spielen oder zum gemeinsamen Spielen in Netzwerken oder über das Internet verwendet werden können. 7. Benutzen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit im Sinne von § 7 dieser Satzung in a) Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen, b) Schank- und Speisewirtschaften, Beherbergungsbetrieben, Vereins-, Kantinen- oder ähnlichen Räumen sowie an anderen der Öffentlichkeit zugänglichen Orten. (2) Der Besteuerung unterliegen weiterhin die nachfolgenden entgeltlich veranstalteten Vergnügungen: 1. Die gezielte Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen in Bars, Sauna-, FKK- und Swingerclubs, Bordellen sowie ähnlichen Betrieben und vergleichbaren Einrichtungen. 2. Das Angebot sexueller Handlungen außerhalb der in Ziffer 1 genannten Betriebe und vergleichbaren Einrichtungen, zum Beispiel in Beherbergungsbetrieben, Privatwohnungen, Wohnwagen und Kraftfahrzeugen. Besteuerung nach dem Eintritt (1) Wird für die Teilnahme an einer Veranstaltung nach § 1 Abs. 1 Ziffern 1 bis 5 ein Eintrittsgeld erhoben, so ist der Veranstalter verpflichtet, Eintrittskarten oder sonstige Ausweise, die im Sinne dieser Satzung als Eintrittskarten gelten, auszugeben. Die Eintrittskarten oder sonstigen Ausweise müssen mit laufenden Nummern versehen sein und das Entgelt angeben. (2) Bei der Anzeige der Veranstaltung (§ 11) hat der Veranstalter die Eintrittskarten oder sonstigen Ausweise, die zu der Veranstaltung ausgegeben werden sollen, der Verbandsgemeinde auf Verlangen vorzulegen. (3) Über die ausgegebenen Eintrittskarten oder sonstigen Ausweise hat der Veranstalter für jede Veranstaltung einen Nachweis zu führen. Dieser ist ein Jahr lang aufzubewahren und der Verbandsgemeinde auf Verlangen vorzulegen. (4) Die Abrechnung der Eintrittskarten oder sonstigen Ausweise ist der Verbandsgemeinde binnen sieben Werktagen nach der Veranstaltung, bei regelmäßig wiederkehrenden Veranstaltungen monatlich bis zum siebten Werktag des nachfolgenden Kalendermonats vorzulegen. (5) Die Besteuerung nach dem Eintritt wird nach dem auf der Karte angegebenen Preis und der Zahl der ausgegebenen Eintrittskarten berechnet. Sie ist nach dem tatsächlichen Entgelt zu berechnen, wenn dieses höher oder nachweislich niedriger ist als der auf der Eintrittskarte angegebene Preis. Entgelt ist die gesamte Vergütung, die vor, während oder nach der Veranstaltung für die Teilnahme an der Vergnügung erhoben wird. Zum Entgelt gehören auch die etwa gesondert geforderte Umsatzsteuer und die Vorverkaufsgebühr. (6) Der Steuersatz beträgt 10 v.H. des Eintrittspreises oder Entgelts. §6 Besteuerung nach der Größe des benutzten Raumes (1) Für die Veranstaltungen nach § 1 Abs. 1 Ziffern 1 bis 5 ist die Steuer nach der Größe des benutzten Raumes zu erheben, wenn die Voraussetzungen einer Besteuerung nach § 5 nicht gegeben sind oder die Steuer höher ist als die Besteuerung nach dem Ein- Grünstadt-Land - 3 - Ausgabe 29/2016 !"#$%&'()*&+,-./"0&1('*0- ///// /// 2311*&4*(' !"#$%&' (#)*+"#,-.!$&/#0*)"/. &"#$%&'1(#)*+"#,-.!$&/#0*)"/.$23!)$4/"$-0$ 4-0*)-56$!".$789:;97:<=$-,$<>$'?#$@A0$ 4B00"#C"*)$/.$!".$&/#0*)"/."#$D"22"#5-#)".$ EF0$FCC".*)"/.G 4/"$A.!$H?#"$I-0/2/"6$I#"A.!"$A.!$J"K-..)"6$ */.!$?"#@2/L?$M/22KB00".9 MMM9L!A1!/#0*)"/.9!" $$$$$$$$$$$$$$$$$$$$$$ tritt. Die Größe des Raumes berechnet sich nach dem Flächeninhalt der für die Veranstaltung und die Teilnehmer bestimmten Räume einschließlich des Schankraumes, aber ausschließlich der Küche, Toiletten und ähnlichen Nebenräumen. Entsprechendes gilt für Veranstaltungen im Freien. (2) Die Steuer beträgt je Veranstaltungstag und angefangene zehn Quadratmeter Veranstaltungsfläche in geschlossenen Räumen 1,€. Bei Veranstaltungen im Freien beträgt die Pauschsteuer 1,- € je Veranstaltungstag und angefangene zehn Quadratmeter Veranstaltungsfläche. (3) Endet eine Veranstaltung erst am Folgetag, wird ein Veranstaltungstag für die Berechnung zu Grunde gelegt. Für Veranstaltungen, die ununterbrochen länger als 24 Stunden dauern, wird die Steuer für jede angefangenen 24 Stunden erhoben. §7 Besteuerung nach dem Spieleinsatz (1) Bemessungsgrundlage für die Steuer ist bei Geräten mit Gewinnmöglichkeit mit manipulationssicherem Zählwerk, das sämtliche Einsätze und die für die steuerlichen Erhebungen notwendigen sonstigen Angaben dokumentiert und einen Ausdruck erzeugt, der Spieleinsatz. (2) Spieleinsatz ist die Summe der von den Spielern je Gerät zur Erlangung des Spielvergnügens eingesetzten Beträge. (3) Bei Geräten mit mehr als einer Spielvorrichtung, an denen gleichzeitig mehrere, voneinander unabhängige Spielvorgänge ausgelöst werden können, wird die Steuer für jede Spielvorrichtung festgesetzt. (4) Tritt im Laufe des Kalendermonats an die Stelle eines Gerätes im Austausch ein gleichartiges Gerät, so gilt die Gesamtsumme der Spieleinsätze aus beiden Geräten als Bemessungsgrundlage für die Steuer. (5) Der Austausch von Geräten ist als solcher auf der Vergnügungssteuererklärung kenntlich zu machen. Dies gilt auch im Fall von Datenbankwechseln, Austausch der Software oder Änderungen der Zulassungsnummer. (6) Der Steuersatz beträgt für das Benutzen eines Gerätes mit Gewinnmöglichkeit für jeden angefangenen Kalendermonat 1. in Spielhallen, oder ähnlichen Unternehmen im Sinne von § 1 Abs. 1 Ziffer 7 a 3,5 v.H. des Spieleinsatzes, mindestens jedoch 120 Euro. 2. an den übrigen in § 1 Abs. 1 Ziffer 7 b genannten Orten 3,5 v.H. des Spieleinsatzes, mindestens jedoch 30 Euro. (7) Geräte, an denen Spielmarken und dergleichen (Token o.ä.) ausgeworfen werden, gelten als Geräte mit Gewinnmöglichkeit, wenn die Spielmarken an diesen bzw. anderen Geräten mit Gewinnmöglichkeit eingesetzt werden können oder eine Rücktauschmöglichkeit in Geld besteht oder sie gegen Sachgewinne eingetauscht werden können. Die Benutzung der Geräte durch Spielmarken steht einer Benutzung durch Zahlung eines Entgeltes gleich. Bei der Verwendung von Spielmarken ist der hierfür maßgebliche Geldwert zugrunde zu legen. §8 Besteuerung nach der Anzahl der Geräte (1) Bei Geräten ohne Gewinnmöglichkeit erfolgt eine Besteuerung nach der Anzahl der Geräte. (2) Der Steuersatz beträgt für das Halten eines Gerätes ohne Gewinnmöglichkeit für jeden angefangenen Kalendermonat 1. in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen im Sinne des § 1 Abs 1 Ziffer 6 a 40 € 2. an den übrigen in § 1 Abs. 1 Ziffer 6 b genannten Orten 12 € 3. für Geräte, mit denen sexuelle Handlungen oder Gewalttätigkeiten dargestellt werden, oder die eine Verherrlichung oder Verharmlosung des Krieges zum Gegenstand haben 200 € (3) Der Steuersatz beträgt für das Halten eines Personal-Computers für jeden angefangenen Kalendermonat in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen im Sinne des § 1 Abs. 1 Ziffer 6 a 30 € (4) Bei Geräten mit mehr als einer Spielvorrichtung, an denen gleichzeitig mehrere voneinander unabhängige Spielvorgänge ausgelöst werden können, wird die Steuer für jede Spielvorrichtung festgesetzt. (5) Tritt im Laufe eines Kalendermonats an die Stelle eines Gerätes im Austausch ein gleichartiges Gerät, so gilt für die Berechnung der Steuer das ersetzte Gerät als weitergeführt. §9 Besteuerung von Prostitution (1) Bei Vergnügungen nach § 1 Abs. 2 Ziffer 2 beträgt die Steuer unabhängig von der tatsächlichen zeitlichen Inanspruchnahme und Grünstadt-Land - 4 - der Anzahl der sexuellen Handlungen für jede(n) Prostituierte(n) 5,Euro pro Veranstaltungstag. (2) Für Vergnügungen nach § 1 Abs. 2 Ziffer 1 wird die Steuer entsprechend § 6 Abs. 2 festgesetzt. (3) Erhebungszeitraum für die Steuer ist das Kalendervierteljahr. Der Unternehmer hat die Steuer bis zum 15. Tag nach Ablauf des Kalendervierteljahres (15.04., 15.07., 15.10., 15.01.) zu erklären. Die Erklärung kann formlos (schriftlich oder zur Niederschrift erklärt) abgegeben werden. In der Erklärung sind insbesondere nachfolgende Angaben zu machen: 1. Name, Anschrift des Unternehmers 2. Bezeichnung des Veranstaltungsortes, 3. Veranstaltungsfläche (nur in den Fällen des § 1 Abs. 2 Ziffer 1), 4. Anzahl der Veranstaltungstage bzw. Dauer der Veranstaltung mit Angabe des Tages, Zeitraums und der Öffnungszeiten, 5. Eigenhändige Unterschrift des Unternehmers oder des gesetzlichen Vertreters. § 10 Besteuerung nach der Roheinnahme (1) Die Steuer ist, soweit sie nicht nach den Vorschriften der §§ 5 bis 9 festzusetzen ist, nach der Roheinnahme zu berechnen. (2) Der Steuersatz beträgt 20 v.H. (3) Als Roheinnahme gelten sämtliche dem Veranstalter von den Teilnehmern oder Benutzern zufließenden Einnahmen (Bruttoeinnahmen). (4) Die Roheinnahmen sind der Verbandsgemeinde spätestens sieben Werktage nach der Veranstaltung zu erklären. Bei regelmäßig wiederkehrenden Veranstaltungen sind die Erklärungen monatlich bis zum siebten Werktag des nachfolgenden Monats abzugeben. § 11 Anzeigepflichten und Sicherheitsleistung (1) Vergnügungen nach § 1 Abs 1 Ziffer 1 - 5 und § 1 Abs. 2 sind spätestens zwei Wochen vor deren Beginn bei der Verbandsgemeinde vom Veranstalter anzuzeigen. Bei unvorbereiteten und nicht vorherzusehenden Veranstaltungen ist die Anzeige an dem auf die Veranstaltung folgenden Werktage nachzuholen. Veränderungen, die sich auf die Höhe der Steuer auswirken, sind umgehend anzuzeigen. Bei mehreren aufeinander folgenden oder regelmäßig stattfindenden Veranstaltungen nach § 1 Abs. 1 Ziffer 1 bis 5 und § 1 Absatz 2 eines Veranstalters am selben Veranstaltungsort ist eine einmalige Anzeige ausreichend. Im Einzelfall können abweichende Regelungen getroffen werden. (2) Der Halter von Geräten nach § 1 Abs. 1 Ziffer 6 und 7 hat die Aufstellung, die Entfernung sowie jede Änderung hinsichtlich Art und Anzahl der Geräte an einem Aufstellort innerhalb von zwei Wochen schriftlich anzuzeigen. Dies gilt auch für Datenbankwechsel, Austausch der Software oder Änderungen der Zulassungsnummer. (3) Die Verbandsgemeinde ist berechtigt, eine Sicherheitsleistung nach Maßgabe der Bestimmungen der Abgabenordnung in Höhe der voraussichtlichen Steuerschuld zu verlangen. Bei mehreren geplanten Veranstaltungen innerhalb eines Kalendermonats ist der Gesamtbetrag dieses Monats maßgebend. § 12 Steuerpflicht, Steuerschuld, Festsetzung und Fälligkeit (1) In den Fällen des § 1 Ziffer 1 bis 5 und Absatz 2 entsteht die Steuerpflicht mit Beginn der Veranstaltung. Die Steuerschuld entsteht mit Abschluss der Veranstaltung. (2) In den Fällen des § 1 Ziffern 6 und 7 entsteht die Steuerpflicht mit der Aufstellung des Gerätes. Sie endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem das Gerät endgültig entfernt wird. Bei verspäteter Anzeige bezüglich der Entfernung eines Gerätes gilt als Tag der Beendigung des Haltens der Tag des Anzeigeneingangs. Die Steuerschuld entsteht mit Ablauf des Kalendermonats. Endet die Steuerpflicht im Laufe des Kalendermonats so entsteht die Steuerschuld für diesen Kalendermonat mit dem Ende der Steuerpflicht. (3) Die Steuer wird mit Steuerbescheid festgesetzt und ist innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe des Steuerbescheides fällig. (4) Bei Geräten nach § 1 Abs. 1 Ziffer 6 und 7 ist der Steuerschuldner verpflichtet, der Verbandsgemeinde bis zum 15. Tag nach Ablauf des Kalendervierteljahres (15.04., 15.07., 15.10., 15.01.) eine Steuererklärung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck einzureichen. Die Vergnügungssteuererklärung ist vom Aufsteller bzw. Veranstalter eigenhändig zu unterschreiben. § 13 Verspätungszuschlag und Steuerschätzung (1) Die Festsetzung eines Verspätungszuschlags bei Nichtabgabe oder nicht fristgerechter Abgabe einer Steuererklärung erfolgt nach Ausgabe 29/2016 der Vorschrift des § 152 Abgabenordnung (AO) in der jeweils geltenden Fassung. (2) Soweit die Verbandsgemeinde die Besteuerungsgrundlage nicht ermitteln oder berechnen kann, hat sie diese zu schätzen. Es gilt § 162 AO in der jeweils geltenden Fassung. § 14 Steueraufsicht und Prüfungsvorschriften (1) Die Verbandsgemeinde ist berechtigt, jederzeit zur Nachprüfung der Steuererklärung und zur Feststellung von Steuertatbeständen die Veranstaltungsräume zu betreten und Geschäftsunterlagen einzusehen, oder deren Vorlage zu verlangen. Es gilt § 147 AO entsprechend. (2) Bei der Besteuerung nach dem Spieleinsatz sind Zählwerk-Ausdrucke für den jeweiligen Abrechnungszeitraum vorzulegen, die die für eine Besteuerung nach § 7 notwendigen Angaben zum Hersteller, Geräteart/-typ, Gerätenummer, Zulassungsnummer, fortlaufende Nummer des jeweiligen Ausdrucks, Datum der aktuellen und vorherigen Kassierung sowie Einsätze, Gewinne und Spieleraufwand enthalten müssen. Weiter sind Angaben zum Aufstellungsort zu machen. Die Gemeinde ist berechtigt, jederzeit den Statistikteil und Fehlermeldungen sowie auch Originalbelege anzufordern. § 15 Ordnungswidrigkeiten und Straftaten (1) Ordnungswidrig im Sinne von 16 Abs. 2 KAG handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig den Vorschriften bzw. Verpflichtungen des § 5 Abs. 1 bis 4, § 10 Abs. 4, § 11 Abs. 1 und 2, § 12 Abs. 4 sowie § 14 Abs. 2 zuwiderhandelt. (2) Die Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße geahndet werden. (3) Die Vorschriften der §§ 15 und 16 KAG über Straf- und Bußgeldbestimmungen in der jeweils geltenden Fassung sind anzuwenden. § 16 In-Kraft-Treten Diese Vergnügungssteuersatzung tritt am 01.01.2017 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Vergnügungssteuersatzung der Verbandsgemeinde Grünstadt-Land vom 22.06.2011 außer Kraft. Grünstadt, den 18.07.2016 gez. Niederhöfer, Bürgermeister Hinweis gemäß § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung oder der Ortsgemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach § 24 Abs. 6 Satz 2 Nr. 2 GemO geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Grünstadt, 18.07.2016 gez. Niederhöfer, Bürgermeister Aufbaugemeinschaft Weisenheim am Sand und Lambsheim Bekanntmachung Der in der Mitgliederversammlung der Aufbaugemeinschaft Weisenheim am Sand und Lambsheim am 7. April nach § 22 Abs. 3 der Satzung der Aufbaugemeinschaft beschlossene Abräumungsbeschluss, einschließlich einer Gebietskarte für den Aufbauabschnitt 2a „Dorngewanne/Burgweg“ 2016/2017, liegt gemäß § 11 Abs. 5, Sätze 3 - 5 des Weinbergsaufbaugesetzes und § 22 Abs. 4 der Satzung der Aufbaugemeinschaft in der Zeit von Montag, 25. Juli bis einschließlich Montag, 8. August 2016 in der Verbandsgemeindeverwaltung Freinsheim, Bau- und Liegenschaftsverwaltung, Zimmer 202, zu den üblichen Büro- bzw. Sprechzeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Weisenheim am Sand, den 14.07.2016 gez. Christian Eimer, 1. Vorsitzender Grünstadt-Land - 5 - Ausgabe 29/2016 Wichtiges auf einen Blick Verbandsgemeindeverwaltung Grünstadt-Land mit Außenstelle DÜW Kfz-Zulassung - Industriestr. 11, 67269 Grünstadt Verbandsgemeindeverwaltung Tel. 06359 8001-0.......................................... Fax 06359 8001-811 E-Mail:...................................................... [email protected] Internet.................................................... www.gruenstadt-land.de Öffnungszeiten Montag-Freitag.....................................................08:30 - 12:00 Uhr Montag, Dienstag, Mittwoch................................13:30 - 16:00 Uhr Donnerstag...........................................................13:30 - 18:00 Uhr Das Bürgerbüro und das Standesamt sind montags - donnerstags durchgehend geöffnet. Kreisverwaltung Zulassungsstelle im Rathaus der Verbandsgemeinde Tel. 06359 8001-173........................................Fax 06359 8001-179 Öffnungszeiten Montag................................... 07:30 - 12:30 und 14:00 - 15:30 Uhr Dienstag, Mittwoch..............................................07:30 - 12:30 Uhr Donnerstag...................... 07:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr Freitag..................................................................07:30 - 11:30 Uhr Annahmeschluss jeweils 1⁄2 Stunde vor Ende der Öffnungszeiten Bürgermeister/Beigeordnete - Bürgermeister Reinhold Niederhöfer - Erster Beigeordneter Jürgen Schraut (Sprechstunde montags 9 bis 12 Uhr, Tel. 06359 8001-306) - Beigeordneter Jörg Jokisch Terminvereinbarung im Sekretariat: Frau Neufeld.................................................... Tel. 06359 8001-541 Klimaschutzmanager der Verbandsgemeinde Pascal Stockè.................................................. Tel. 06359 8001-241 Mail:.......................................... [email protected] Schiedsmann der Verbandsgemeinde Horst Kern...............................................................Tel. 06359 4237 Migrations- und Integrationsbeauftragter der Verbandsgemeinde Karlheinz Christ...................................................Tel. 0162 2948115 E-Mail:........................... [email protected] Rufbereitschaft außerhalb der üblichen Dienststunden Wasserversorgung Verbandsgemeindewerke....................................Tel. 06359 919786 Abwasserbeseitigung Verbandsgemeindewerke....................................Tel. 06359 919787 Stromversorgung Pfalzwerke Netz AG......................................... Tel. 0800 7977777 Battenberg, Bissersheim, Bockenheim, Ebertsheim-Rodenbach, Großkarlbach, Kindenheim, Kirchheim, Kleinkarlbach, Laumersheim, Mertesheim, Obersülzen, Quirnheim Stadtwerke Frankenthal.................................. Tel. 06233 602444 Dirmstein, Gerolsheim Stadtwerke Grünstadt............................................... 06359 85563 Neuleiningen KEEP.................................................................Tel. 06351 407-107 außerhalb der regulären Arbeitszeit............... Tel. 0800 7759000 Obrigheim Erdgasversorgung Pfalzwerke Netz AG......................................... Tel. 0800 1003448 Battenberg, Bissersheim, Bockenheim, Dirmstein, EbertsheimRodenbach, Gerolsheim, Großkarlbach, Kindenheim, Kirchheim, Kleinkarlbach, Laumersheim, Mertesheim, Obersülzen, Quirnheim Stadtwerke Grünstadt........................................ Tel. 06359 85563 Neuleiningen, Obrigheim Ruftaxi Tel............................................. 06233 879930 oder 0173 6570999 Dirmstein, Gerolsheim Polizeiinspektion Grünstadt Tel. 06359 93120 Die Polizei wird tätig, soweit die Abwehr einer Gefahr durch eine andere Behörde nicht oder nicht rechtzeitig möglich erscheint. Notfallrufe Polizei/Notruf.......................................................................... 110 Feuerwehr............................................................................... 112 Notarzt / Krankenwagen.......................................... 06359 19222 Kreiskrankenhaus Grünstadt..................................... 06359 8090 Vergiftungsfälle...................................06131 232466 oder 19240 Ärztliche Bereitschaftsdienstzentrale am Kreiskrankenhaus Grünstadt, Westring 55 .................................................................116117 (ohne Vorwahl) Montag 19.00 Uhr bis Dienstag 07.00 Uhr Dienstag 19.00 Uhr bis Mittwoch 07.00 Uhr Mittwoch 14.00 Uhr bis Donnerstag 07.00 Uhr Donnerstag 19 Uhr bis Freitag 07.00 Uhr Freitag 16.00 Uhr bis Montag 07.00 Uhr an Feiertagen: vom Vorabend des Feiertags 18:00 Uhr bis zum Folgetag 07:00 Uhr Zahnärztlicher Notdienst ............................................................................Tel. 06359 1231 www.zahnnotfall-pfalz.de Augenärztlicher Notdienst ............................................................................Tel. 06232 1330 Tierärztlicher Notdienst ......................................................................Tel. 0152 03740813 Apothekendienst Samstag, 23.07., 12:00 Uhr bis Sonntag, 24.07., 8:30 Uhr Bären-Apotheke, Verladeplatz 2, Grünstadt Sonntag, 24.07., 8:30 Uhr bis Montag, 25.07., 8:30 Uhr St. Michael-Apotheke, Marktstr. 2, Dirmstein Impressum: Amtsblatt der Verbandsgemeinde Grünstadt-Land Herausgeber: Verbandsgemeinde Grünstadt-Land Druck + Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG Adresse: 54343 Föhren, Europaallee 2 (Industriepark Region Trier) Telefon: 0 65 02 - 91 47-0 oder -240 Fax: 0 65 02 - 91 47-250 Internet:www.wittich.de E-Mail: Postanschrift: Ansprechpartnerin für Anzeigen: Telefon und Fax: [email protected] Postfach 11 54, 54343 Föhren Angelika Heintzmann Tel. 0 63 22 / 98 98 03, Fax 0 63 22 / 98 98 04 E-Mail: [email protected] Adresse: Schillerstraße 101, 67098 Bad Dürkheim Verantwortlich: amtlicher Teil: Reinhold Niederhöfer, Bürgermeister Nachrichten und Hinweise: Dietmar Kaupp, Verlagsleitung Anzeigenteil: Klaus Wirth, Föhren (Anzeigenleitung) Erscheinungsweise:wöchentlich donnerstags, Einzelstücke zu beziehen bei: Verbandsgemeindeverwaltung Grünstadt-Land, 67269 Grünstadt Reklamation Zustellung bitte an: Tel.: 0 65 02 - 91 47-335, -336, -713 und -716 E-Mail: [email protected] Beiträge, die mit dem Namen des Verfassers gekennzeichnet sind und die Vereinsmitteilungen stellen nicht immer die Meinung des Herausgebers dar. Bei unverlangt eingesandten Manuskripten behält sich die Redaktion Kürzungen vor. Textbeiträge sowie angeforderte Bildveröffentlichungen bitten wir per E-Mail an: [email protected] Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die zur Zeit gültige Anzeigenpreisliste. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Bei Nichtlieferung ohne Verschulden des Verlags oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag. Grünstadt-Land - 6 - SONSTIGE MITTEILUNGEN Stellenausschreibung Die Verbandsgemeindeverwaltung Lambsheim-Heßheim (mit ca. 16.500 Einwohnern und 6 Ortsgemeinden) bildet ab dem 1. Juli 2017 eine/einen Beamtin/Beamten im 3. Einstiegsamt Ausgabe 29/2016 Großmutters Rezepte vermitteln den Eindruck, Wildbret ist schwierig zuzubereiten. Wir möchten Sie vom Gegenteil überzeugen. Wir sagen und zeigen Ihnen: Wie bearbeite ich Fleisch vom Wild? Was kann man aus Wildfleisch alles machen? Wann und wo bekomme ich qualitativ hochwertiges Wildfleisch? Anmeldung unter Tel.: 06322/9467-0 oder per Mail: [email protected] Die Teilnahme kostet 20,00 Euro/Person und beinhaltet Kostproben vom Wild und Getränke. (ehemals Beamtin/Beamter des gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienstes) Kostenlose Broschüre „Energieeffizient Modernisieren und Sanieren“ aus. Die Einstellung erfolgt im Beamtenverhältnis auf Widerruf in den Vorbereitungsdienst. Der Vorbereitungsdienst dauert 3 Jahre. Bestandteil des Vorbereitungsdienstes ist ein duales Studium im Studiengang Verwaltung an der Hochschule für öffentliche Verwaltung Rheinland-Pfalz in Mayen, das mit dem akademischen Grad Bachelor of Arts (BA) - Allgemeine Verwaltung abschließt. Bewerbungsvoraussetzungen: • Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis nach dem Landesbeamtengesetz Rheinland-Pfalz (u.a. Deutsche Staatsangehörigkeit oder Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der EU) • Fachhochschulreife, allgem. Hochschulreife oder einen hochschulrechtlich als gleichwertig anerkannter Bildungsstand Schwerbehinderte werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt. Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen wie Lebenslauf, Zeugnisse, etc. sind bis spätestens 31. August 2016 zu richten an die Verbandsgemeindeverwaltung Lambsheim-Heßheim Fachbereich Organisation und Finanzen Mühltorstraße 25 67245 Lambsheim oder per E-Mail an [email protected] Aus Kostengründen werden die Bewerbungsunterlagen nicht zurück versandt, sondern nach dem Auswahlverfahren vernichtet. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte unter der Tel.-Nr. 06233/5109 - 14 oder per E-Mail, [email protected] an den Büroleiter, Herrn Pletscher. Die energetische Sanierung und Modernisierung des Eigenheims ist für viele Hausbesitzer ein großes Thema. Häufig ist jedoch unklar, wie die ersten Schritte zu mehr Energieeffizienz in den eigenen vier Wänden gelingen. Antworten liefert die neue kostenfreie Broschüre „Energieeffizient Sanieren und Modernisieren - Eine Informationssammlung für Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäuser“ des Fachbereichs „Energie und Umwelt“ der Metropolregion RheinNeckar GmbH. Die Broschüre kann kostenlos bestellt werden unter www.m-r-n. com/publikationen. Erhältlich ist sie außerdem in vielen Rathäusern der Region. Bundesfreiwilligendienst Wir suchen eine/n Bundesfreiwillige/n Beim Trägerverein, Jugendtreff der Verbandsgemeinde Deidesheim e.V. ist eine Bundesfreiwilligen Stelle zu besetzen. Voraussetzung ist die Bereitschaft ein Jahr im technischen, sozialen bzw. pädagogischen Bereich des Trägervereins mitzuarbeiten. Erfahrungen sowie Vorkenntnisse im technischen oder pädagogischen Bereich wären wünschenswert und können den Einstieg erleichtern, sie sind aber keine Bedingung für interessierte Jugendliche oder junge Erwachsene. Der Besitz eines PKW Führerscheins und Grundkenntnisse in der Arbeit mit dem PC wären wünschenswert. Auf ihn/sie warten sehr verantwortungsvolle sowie sehr abwechslungsreiche Aufgaben und Tätigkeiten. Er/Sie wird qualifiziert angeleitet und betreut. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 39 Stunden. Dabei sind auch Arbeiten in den Abendstunden möglich. Gelegentlich kann es Wochen geben in denen Überstunden anfallen, die durch Freizeit ausgeglichen werden. Bei Interesse Bewerbung an Jugendtreff Deidesheim Im hohen Acker 11 67146 Deidesheim Weitere Infos unter Tel. 06326-6945 oder [email protected] Forstamt Bad Dürkheim „Wilde Sommerküche“ Das Forstamt zeigt den Umgang mit Fleisch verschiedener Wildarten. Termine: 10.08.2016, 19:00 Uhr 07.09.2016, 19:00 Uhr beim Forstamt Bad Dürkheim (Nebengebäude), Bad Dürkheim Hardenburg, Kaiserslauterer Str. 343 Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz Am Freitag, 22. Juli um 09:30 Uhr findet in der Fachklinik Eußerthal, Klinikstraße 1, eine öffentliche Sitzung der Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz statt. Vorstand und Geschäftsleitung informieren u.a. über die Finanzlage der gesetzlichen Rentenversicherung, aktuelle rentenpolitische Entwicklungen und über Arbeitsergebnisse des ersten Halbjahres sowie geplante Vorhaben der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz. Schadstoffmobil geht wieder auf Tour Vom 29. Juli bis 27. August findet im Landkreis Bad Dürkheim die 3. Schadstoffsammlung 2016 statt. Schadstoffhaltige Abfälle (Problemmüll) müssen persönlich am Fahrzeug abgegeben werden. Das Abstellen vor Eintreffen des Sammelfahrzeug bildet eine Gefahr für spielende Kinder und die Umwelt und ist daher nicht erlaubt. Was sind schadstoffhaltige Abfälle? Als Schadstoffe gelten u.a. flüssige Farben, Lacke, Dispersionsfarben, Batterien, Lösungsmittel, Thermometer, Neonröhren, Energiesparlampen, Spraydosen mit Inhalt, Laugen und Säuren, Holzschutzmittel, Haushaltsreiniger, Pflanzenschutzmittel in haushaltsüblichen Kleinmengen. Eingetrocknete Farbreste gehören in den Restmüll. Die Anlieferung flüssiger Abfälle muss in festschließenden Behältern erfolgen (kein Glas!). Altmedikamente brauchen nicht mehr zur Schadstoffsammlung gebracht werden, sie können in die Restmülltonne. Etwas Geduld muss sein! Der Abfallwirtschaftsbetrieb bittet, kürzere Wartezeiten am Sammelfahrzeug in Kauf zu nehmen, um so eine geordnete und umweltverträgliche Entsorgung der Problemabfälle zu ermöglichen. Ein anderer wichtiger Hinweis der Umweltschützer: „Achten Sie bereits beim Einkauf auf schadstoffarme und umweltschonende Produkte. Oft gibt es Alternativen zu chemisch-aggressiven Mitteln.“ Fragen zur Schadstoffsammlung beantwortet im Kreishaus Bad Dürkheim der Abfallberater Bernhard Hohenbrink, (Tel. 06322/961-5524). Verbandsgemeinde Grünstadt-Land Battenberg: Parkplatz unterhalb der Burg, Mi. 17. August, 10.00 - 10:30 Uhr. Bissersheim: Kerweplatz am Goldberg, Mo. 1. August, 15.15 - 15:45 Uhr Bockenheim: Festplatz, Fr. 5. August, 10.00 - 10:45 Uhr Dirmstein: Bleichstraße, Mo. 1. August, 11.00 - 12:30 Uhr Ebertsheim: Kerweplatz, Turnstraße, Mo. 8. August, 11:30 - 12.00 Uhr Gerolsheim: An der Weed, kleiner Parkplatz, Mo. 1. August, 10.00 - 10.45 Uhr Großkarlbach: Am Bahnhof, Mo. 1. August, 14.15 - 15.00 Uhr Grünstadt-Land Kindenheim: Kirchheim: Kleinkarlbach: Laumersheim: Mertesheim: Neuleiningen: Obersülzen: Obrigheim: Quirnheim: - 7 - Mehrzweckhalle, Mo. 8. August, 10.00 - 10:30 Uhr Parkplatz neben Bahnhof, Di. 2. August, 11.30 - 12.30 Uhr Kerweplatz am Schulhaus, Di. 2. August, 10:45 - 11:15 Uhr Zufahrt zum Bürgerhaus, Mo. 1. August, 13:30 - 14.00 Uhr Festplatz Ortsmitte, Nähe Feuerwehr, Mo. 8. August, 13.00 - 13:30 Uhr Parkplatz, westl. Dorfausgang, Do. 18. August, 15:15 - 15:45 Uhr Dorfgemeinschaftshaus, Fr. 5. August, 12.00 - 12:30 Uhr Bahnübergang Bahnhofstraße/Ecke Kirchstraße, Fr. 5. August, 11.00 - 11:45 Uhr Parkplatz, Weedenplatz, Mo. 8. August, 10:45 - 11:15 Uhr Energieberatung Die Energieberaterin hat in Bad Dürkheim am Donnerstag, den 11.08.16 von 14.00 - 18.00 Uhr Sprechstunde in der Kreisverwaltung, Philipp-Fauth-Straße 11. Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Voranmeldung unter 0 63 22/961-5009. Battenberg (Pfalz) www.battenberg-weinstrasse.de Ausgabe 29/2016 Bissersheim www.bissersheim.de Nichtamtlicher Teil Prot. Kirchengemeinde Bissersheim Sonntag, 24.07.2016 10:00 Uhr Gottesdienst (Pfarrerin Mailänder) In dringenden Fällen erreichen Sie Pfarrerin Francesca Mailänder unter Tel. 0171-9551358. Bockenheim a. d. Weinstraße www.bockenheim.de Amtlicher Teil SONSTIGE MITTEILUNGEN Vollsperrung Rosenstraße Amtlicher Teil SONSTIGE MITTEILUNGEN Gemeindeausflug / Seniorenfahrt Unser diesjähriger Ausflug findet am Mittwoch, 10. August 2016 statt Wir starten um 08:30 Uhr am Dorfgemeinschaftshaus in Richtung Bad Kreuznach. Unterwegs werden wir für unser traditionelles gemeinsames Frühstück eine Rast einlegen. In Bad Kreuznach wartet eine ca. 1-stündige Rundfahrt zu den Sehenswürdigkeiten mit dem “blauen Klaus” auf uns. Außerdem gibt es genügend Freizeit, um die Stadt auf eigene Faust zu erkunden. Nachmittags fahren wir zurück nach Quirnheim ins Motorrad-Technik-Museum. Unser Mitbürger Albert Kessler führt uns dort durch das Museum und hat als bekannter Oldtimer-Liebhaber sicher interessante Geschichten zu den einzelnen Ausstellungsstücken bereit. Vor der endgültigen Heimfahrt sind in der angeschlossenen Gastronomie am Museum Plätze für ein abschließendes gemeinsames Abendessen reserviert. Alle Battenberger sind herzlich eingeladen. Ich freue mich auf Ihre Teilnahme. Anmeldung unter 06359/2118 oder wolfgangpahlke@ googlemail.de Wolfgang Pahlke, Ortsbürgermeister Markttage dienstags im August Der Markttag immer dienstags ab 15:00 Uhr wird auch im August fortgeführt. Herr Goyert macht zwar in dieser Zeit Urlaub, es wird aber für Ersatz beim Gemüseverkauf gesorgt. Der Käsestand sowie der Stand mit Blumen und vorübergehend auch Brot und Kuchen wird wie gewohnt vor Ort sein. Die Marktbeschicker sowie die Gemeinde freuen sich über einen regen Besuch an den Markttagen! Nichtamtlicher Teil Prot. Kirchengemeinde Battenberg Sonntag, 24.07.2016 09:00 Uhr Gottesdienst (Pfarrerin Mailänder) In dringenden Fällen erreichen Sie Pfarrerin Francesca Mailänder unter Tel. 0171-9551358. Aufgrund einer Deckensanierung im Bereich Ballheimer Weg zwischen Anemonenweg und Rosenstraße muss vom 25.07.2016 bis 29.07.2016 in Bockenheim die Einmündung Rosenstraße für den Fahrzeugverkehr voll gesperrt werden. Für evtl. Beeinträchtigungen während der Sperrung wird die Bevölkerung um Verständnis gebeten. Verbandsgemeindeverwaltung als Straßenverkerhrsbehörde Nichtamtlicher Teil Förderverein der Feuerwehr BockenheimKindenheim und Stützpunktwehr Bockenheim-Kindenheim Wir sagen Danke an alle, für die Unterstützung an unserem „Tag der offenen Tür“. Wir haben uns sehr über die vielen Gäste an diesem Fest gefreut. Danke allen Spendern und Gönnern sowie den Vertretern der Vereine für ihr Kommen. Gesangverein Sommerpause Der Gesangverein macht Sommerpause. Die nächste Singstunde ist am 3. August. Wir freuen uns über neue Sänger/innen, wer Interesse hat, einfach vorbeikommen. Immer mittwochs 20.00 Uhr im roten Rathaus, Weinstr. 53. Grillfest Am Freitag, den 5. August ab 18.00 Uhr findet das Grillfest bei Familie Zink, Hauptstr. 76 statt. Gäste sind willkommen, Salatspenden erbeten, bitte Gedeck mitbringen. Landfrauen Die Landfrauen Bockenheim haben am 14.07.2016 neu gewählt: 1. Vorsitzende: Tina Konietzka 2. Vorsitzende: Anette Bresic Kassenführerin: Traudel Griebel Beisitzerinnen: Gabi Keidel, Helga Lander, Elizabeth Lorenz, Bettina Schierstein Kassenprüfer: Claudia Riffert, Sonja Schmitt Prot. Kirchengemeinde Bockenheim Sonntag, 24. Juli 2016 10.00 Uhr Gottesdienst in der Martinskirche Grünstadt-Land - 8 - Kath. Kirchengemeinde St. Lambertus Donnerstag, 21.07.2016 18.00 Uhr in Obrigheim: Andacht 18.30 Uhr in Dirmstein: Amt 18.30 Uhr in Kirchheim: heilige Messe Freitag, 22.07.2016 18.30 Uhr in Grünstadt: Amt 18.30 Uhr in Sausenheim: Andacht Samstag, 23.07.2016 18.00 Uhr in Sausenheim: Vorabendmesse Sonntag, 24.07.2016 09.00 Uhr in Kirchheim: Amt 10.30 Uhr in Grünstadt: Amt 10.30 Uhr in Mertesheim: Amt für die Pfarrgemeinde Dienstag, 26.07.2016 18.30 Uhr in Neuleiningen: Amt 18.30 Uhr in Ebertsheim: Heilige Messe Mittwoch, 27.07.2016 17.00 Uhr in Grünstadt: Rosenkranz 17.45 Uhr in Bockenheim: Rosenkranz 18.30 Uhr in Bockenheim: Amt Dirmstein www.dirmstein.de Nichtamtlicher Teil Ausgabe 29/2016 Kath. Kirchengemeinde St. Laurentius Alle Gottesdienste der Pfarrei Grünstadt Hl. Elisabeth finden Sie unter - Kath. Kirchengemeinde Bockenheim Ebertsheim www.ebertsheim.de Nichtamtlicher Teil Prot. Kirchengemeinde Ebertsheim Sonntag, 24.07.2016 - 9. Sonntag n. Trinitatis 09.00 Uhr Gottesdienst 10.15 Uhr Gottesdienst in Kindenheim Urlaubsvertretung Bitte wenden Sie sich bis 18. August in dringenden Fällen an Pfarrerin Astrid Waitschies in Colgenstein (Tel.: 5756). Prot. Kirchengemeinde Rodenbach Sonntag, 24. Juli 2016 09:00 Uhr Gottesdienst, Ebel Kath. Kirchengemeinde Vierzehn Nothelfer und Kath. Kirchengemeinde St. Barbara Alle Gottesdienste der Pfarrei Grünstadt Hl. Elisabeth finden Sie unter - Kath. Kirchengemeinde Bockenheim Narrengilde Leiningerland Helfertreffen Gerolsheim Zur Planung der anstehenden Aktivitäten laden wir zum Helfertreffen am 04.08.2016, 19:00 Uhr, ins Narrenstübchen ein. Wir bitten um zahlreiches Kommen. www.gerolsheim.de VdK Ortsverband Der VdK Ortsverband Dirmstein bedankt sich bei den zahlreichen Gästen für ihren Besuch beim Sommerfest. Herzlichen Dank an die Spender verschiedener Kuchen, ganz besonderen Dank den fleißigen Helferinnen und Helfern die alle mit dazu beigetragen haben, dass die Veranstaltung so gut gelingen konnte. Nichtamtlicher Teil Ortskartell TC GW Dirmstein 4. Doppel-Spaß-Turnier mit Freunden und befreundeten Vereinen am Sonntag, den 7. August, 10.00 Uhr, mit Bewirtung. Einzelmeldungen sind erwünscht, Doppelpartner werden zugelost. Aushang am Clubhaus, Meldeschluss 29. Juli. TuS Dirmstein TuS Dirmstein gewinnt Leininger Land Cup 2016 Souverän und locker setzte man sich gegen den tiefer spielenden B-Klassisten TuS Sausenheim mit 3:0 durch. Tore: Nico Tschirschke, Robert Metzinger und Sandro Ferraris Wir bedanken uns bei allen Helfern, Sponsoren und Dirmsteiner Zuschauer, die unsere Mannschaft beim Turniersieg unterstützten und die Veranstaltung zum vollen Erfolg machten. Ergebnisse: TuS Dirmstein - SG Leiningerland 2:1 TuS Dirmstein - TSV Ebertsheim 4:0 TuS Dirmstein - TuS Großkarlbach 1:0 TuS Dirmstein - TuS Sausenheim 3:0 Vorschau Donnerstag, 21.07.2016, 19.30 Uhr TSG Zellertal - TuS Dirmstein Für Zuschauer die Adresse zur Anfahrt: Zeller Straße 3, 67308 Zellertal Sonntag, 24.07.2016, 16.00 Uhr TuS Steinbach - TuS Dirmstein Für Zuschauer die Adresse zur Anfahrt: Marienthaler Str. 20, 67808 Steinbach/ Donnersberg Prot. Kirchengemeinde Dirmstein Gottesdienst Sonntag, 24.07.2016 10.00 Uhr Gottesdienst, Pfr.in Jutta Fang Sitzung Einladung zur Ortskartellsitzung am 22.07.2016, 19:30 Uhr, in die TuS Gaststätte Gerolsheim. Interessierte Bürger welche sich bei unserer Weinkerwe einbringen wollen sind herzlich willkommen. Prot. Kirchengemeinde Gerolsheim Sonntag, 24. Juli 2016 09.00 Uhr Gottesdienst (Pfr.in Fang) Kath. Kirche St. Leodegar Freitag, 22.07.2016 Amt in Roxheim Sonntag, 24.07.2016 08:45 Uhr Amt Freitag, 29.07.2016 18:30 Uhr hl. Messe Großkarlbach www.grosskarlbach.de Nichtamtlicher Teil Prot. Kirchengemeinde Großkarlbach Sonntag, 24.07.16 09.00 Uhr Gottesdienst zum 9. Sonntag nach Trinitatis (Pfr. R.Schellhaas-Eberle) Weitere Nachrichten unter Obersülzen und Laumersheim. Grünstadt-Land - 9 - Kath. Kirchengemeinde St. Jakobus Alle Gottesdienste der Pfarrei Grünstadt Hl. Elisabeth finden Sie unter - Kath. Kirchengemeinde Bockenheim Kindenheim www.kindenheim-info.de Nichtamtlicher Teil Förderverein der Feuerwehr BockenheimKindenheim und Stützpunktwehr Bockenheim-Kindenheim Veröffentlichung sh. Bockenheim Prot. Kirchengemeinde Kindenheim Sonntag, 24.07.2016 - 9. Sonntag n. Trinitatis 09.00 Uhr Gottesdienst in Ebertsheim 10.15 Uhr Gottesdienst Urlaubsvertretung Bitte wenden Sie sich bis 18. August in dringenden Fällen an Pfarrerin Astrid Waitschies in Colgenstein (Tel.: 57 56). Kirchheim a. d. Weinstraße www.kirchheim-weinstrasse.de Amtlicher Teil SONSTIGE MITTEILUNGEN Weinberghüter gesucht Für die Durchführung der Weinberghut 2016 sucht die Gemeinde Kirchheim einen Weinberghüter. Bei Interessente melden Sie sich bitte bei der Gemeindeverwaltung Kirchheim, Tel. 06359 929459090 oder per Mail: robert.brunner@ kirchheim-weinstrasse.de Bericht über die 15. Sitzung des Gemeinderates Kirchheim vom 14.06.2016 Bebauungsplan „Rosengartenweg, Erweiterungsplan II“; weiteres Verfahren 1. Der Bebauungsplan „Rosengartenweg, Erweiterungsplan II“ wird wie folgt geändert/ ergänzt: a) Die Festsetzung A 1.1. (2) erhält den Zusatz „dass im Industriegebiet Betriebe, die mit gefährlichen Stoffen gemäß der Störfallverordnung oberhalb der jeweiligen Schwellenwerte arbeiten, ausgeschlossen werden.“ b) Die Festsetzung A6 wird ergänzt, dass „soweit es mit der Funktion als Versickerungsmulde verträglich ist, sind die Böschungen entlang der Grundstücksgrenze durch Gehölzpflanzungen analog zu M4 einzugrünen“. c) Die Hinweise D10 „Externe Kompensationsmaßnahmen“ erhalten folgenden ext: „Die Durchführung des Ausgleichs im Sinne des § 1 a Abs. 3 Satz 4 BauGB wird Gegenstand eines städtebaulichen Vertrages nach § 11 Abs.1 Satz 2 Nr. 2 BauGB.“ d) Die beiden östlichen Wirtschaftswege - Plannummern 1951/4 und 1951/6 - werden in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes einbezogen. 2. Der erforderliche „Städtebauliche Vertrag“ zwischen der Kreisverwaltung Bad Dürkheim und der Ortsgemeinde ist dem Gemeinderat zu Beschlussfassung vorzulegen 3. Gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können. Weiterhin wird die Dauer der Auslegung verkürzt; der Bebauungsplanentwurf ist in der Zeit vom 24.06.2016 Ausgabe 29/2016 bis einschließlich 11.07.2016 öffentlich auszulegen. Die Frist für die von der Änderung/Ergänzung berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird ebenfalls beschränkt. Die Stellungnahmen sind bis spätestens 11.07.2016 vorzulegen. Nichtamtlicher Teil Kirchheimer Liedersommer Sonntag, 24.07.2016, 18.00 Uhr in der prot. Kirche Eröffnungskonzert Sibylla Rubens, Sopran und Barbara Baun, Klavier mit Werken von Robert und Clara Schumann Eintritt frei, um Spenden wird gebeten Anschließend: Vernissage in der Grundschule Donnerstag, 28.07.2016, 19.30 Uhr, im Weingut Kolb Werkstattkonzert Lied „Lieder? ...mit Vergnügen!“ Bekanntes und Neues - Klassisches sowie Uraufführungen von Studierenden der Kompositionsklasse der Musikhochschule Mannheim nach Texten von Schülern des Leininger-Gymnasiums Grünstadt Eintritt frei, um Spenden wird gebeten Samstag, 30.07.2016, 18.00 Uhr, in der prot. Kirche Abschlusskonzert der Meisterkursteilnehmer „Mit Saunen und Vergnügen“ Eintritt frei, um Spenden wird gebeten Anschließend: Finissage in der Grundschule Montag, 25.07. bis Freitag, 29.07.2016 täglich 10.00 - 13.00 und 15.00 - 18.00 Uhr - Öffentlicher Meisterkurs für Liedgestaltung (in der Grundschule) - Ausstellung „Bilder und Objekte meines Vergnügens“ vom Fachbereich Bildende Kunst am Leininger Gymnasium Grünstadt (in der Grundschule) Weitere Infos unter www.kirchheimer-liedersommer.de Theaterverein „Die Eckbach-Krischer“ Nach den erfolgreichen Theateraufführungen in 2015 haben „Die Eckbach-Krischer“ auch dieses Jahr für wohltätige Zwecke gespendet. Aus den Theatereinnahmen gingen 2.000 € an den Kleinsägmühlerhof, eine Lebenshilfe-Einrichtung in Altleiningen. Wir danken allen Theaterbesuchern, die uns und damit auch die caritative Einrichtung unterstützt haben. Prot. Kirchengemeinde Kirchheim Sonntag, 24.07.2016 09.00 Uhr Gottesdienst prot. Kirche Battenberg 10.00 Uhr Gottesdienst prot. Kirche Bissersheim Sonntag, 24.07.2016 18.00 Uhr Eröffnungskonzert des Kirchheimer Liedersommers Es musizieren: Sibylla Rubens, Sopran; Barbara Baun, Klavier Werke von Clara und Robert Schumann (Frauenliebe und -leben u.a.) Samstag, 30.07.2016 18.00 Uhr Abschlusskonzert des Kirchheimer Liedersommers „Mit Staunen und Vergnügen“ Teilnehmer des Meisterkurses für Liedgestaltung In dringenden Fällen erreichen Sie Pfarrerin Francesca Mailänder unter Tel. 0171-9551358. Kath. Kirchengemeinde Johannes der Täufer Alle Gottesdienste der Pfarrei Grünstadt Hl. Elisabeth finden Sie unter - Kath. Kirchengemeinde Bockenheim Kleinkarlbach www.kleinkarlbach.de Nichtamtlicher Teil Prot. Kirchengemeinde Kleinkarlbach Sonntag, 24.07.2016 09.00 Uhr Gottesdienst prot. Kirche Battenberg 10.00 Uhr Gottesdienst prot. Kirche Bissersheim In dringenden Fällen erreichen Sie Pfarrerin Francesca Mailänder unter Tel. 0171-9551358. Grünstadt-Land - 10 - Ausgabe 29/2016 Kath. Kirchengemeinde St. Nikolaus Laumersheim Alle Gottesdienste der Pfarrei Grünstadt Hl. Elisabeth finden Sie unter - Kath. Kirchengemeinde Bockenheim. www.laumersheim.de Nichtamtlicher Teil Prot. Kirchengemeinde Laumersheim Sonntag, 24.07.16 10.00 Uhr Gottesdienst zum 9. Sonntag nach Trinitatis (Pfr. R.Schellhaas-Eberle) Weitere Nachrichten siehe unter Großkarlbach und Obersülzen Kath. Kirchengemeinde St. Bartholomäus Alle Gottesdienste der Pfarrei Grünstadt Hl. Elisabeth finden Sie unter - Kath. Kirchengemeinde Bockenheim. Obersülzen www.obersuelzen.de Nichtamtlicher Teil S.V. 1970 Obersülzen e.V. Tag des Aufräumens Am Samstag, den 31.07.2016 ab 09.00 Uhr wird die Sportanlage des S.V.O für die neue Saison auf Vordermann gebracht. Hierzu sucht der Verein Unterstützung. Info beim 1. Vorsitzenden Norbert Bölger. SVO Wandergruppe lädt zur ersten Wanderung ein. Mertesheim Amtlicher Teil ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN 4. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses Mertesheim Donnerstag, 28.07.2016, 17:30 Uhr Besprechungszimmer B 304, 3. OG, im Rathaus der Verbandsgemeinde Grünstadt-Land Tagesordnung nichtöffentliche Sitzung Fortsetzung der Prüfung des Jahresabschlusses 2014 Sitzungstag Sitzungsort Nichtamtlicher Teil Die neu gebildete Wandergruppe legt los. Die erste Wanderung findet am Sonntag, den 18.09.2016 statt. Man trifft sich um 09.00 Uhr am Parkplatz Lindemannsruhe. Die Wanderstrecke beträgt ca. 13 km. Info und Anmeldung unter [email protected]. oder bei Udo Lösch. Die 2. Wanderung ist für den 27.11.2016 vorgesehen. Wertstoffcontainer richtiger Umgang Der S.V.O bittet die Beschicker der Wertstoffcontainer um ordentliche Abgabe der Wertstoffe und keine Müllreste um diese Behältnisse. Prot. Kirchengemeinde Obersülzen Nachrichten siehe unter Großkarlbach und Laumersheim Obrigheim (Pfalz) www.obrigheim-pfalz.de Amtlicher Teil Prot. Kirchengemeinde Mertesheim Sonntag, 24.07.2016, 9. Sonntag n. Trinitatis 09.00 Uhr Gottesdienst in Ebertsheim 10.15 Uhr Gottesdienst in Kindenheim Urlaubsvertretung Bitte wenden Sie sich bis 18. August in dringenden Fällen an Pfarrerin Astrid Waitschies in Colgenstein, (Tel.: 57 56). Kath. Kirchengemeinde St. Valentin Alle Gottesdienste der Pfarrei Grünstadt Hl. Elisabeth finden Sie unter - Kath. Kirchengemeinde Bockenheim. Neuleiningen www.neuleiningen.de Nichtamtlicher Teil Prot. Kirchengemeinde Neuleiningen Kreuzkirche Neuleiningen Sonntag, 24. Juli 2016 kein Gottesdienst Peters-Kirche Sausenheim Sonntag. 24. Juli 2016 10.15 Uhr Abendmahlgottesdienst SONSTIGE MITTEILUNGEN Ärgernis Hundekot In letzter Zeit häufen sich erneut Beschwerden von Bürgern über die Verunreinigung durch Hundekot. Insbesondere im Bereich der Gemeindestraße „Große Hohl“ liegen vermehrt „Tretminen“ der Vierbeiner, die von ihren Haltern nicht beseitigt wurden. Wir appellieren daher nochmals an die Hundehalter, die durch ihre Tiere verursachten Verunreinigungen unverzüglich zu entfernen. Hierfür hält die Ortsgemeinde Obrigheim an unterschiedlichen Standorten Plastiktüten bereit. Die Beseitigungspflicht für Verunreinigungen durch Tiere ist in der Gefahrenabwehrverordnung der Verbandsgemeindeverwaltung Grünstadt-Land festgelegt. Verstöße gegen diese Vorschrift stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Ihr Ordnungsamt Sommerpause der Sprechstunde des Bürgermeisters Ab 20.07.2016 findet in der Ferienzeit keine Sprechstunde statt. Die nächste Sprechstunde ist am Dienstag, den 23.08.2016, zur gewohnten Zeit im Bürgerhaus. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an die Verbandsgemeindeverwaltung (Tel. 8001-0). Stefan Muth, Ortsbürgermeister Grünstadt-Land - 11 - Gemeindebücherei Sommerzeit ist Lesezeit! Sie suchen noch die passende Lektüre für Ihren Urlaub? Bei uns werden Sie garantiert fündig. Schauen Sie einfach mal rein. In den Sommerferien haben wir vom 18. Juli bis 1. August montags von 17.00 bis 19.00 Uhr geöffnet, vom 8. August bis 29. August montags und donnerstags von 17.00 bis 19.00 Uhr. Freitags ist die Bücherei während der Ferien geschlossen. Nichtamtlicher Teil Prot. Kirchengemeinde Asselheim-Albsheim-Mühlheim Sonntag, 24. Juli, Schlosskirche Mühlheim 09.00 Uhr Gottesdienst - Pfr. Karl-Heinz Landwehr Pfarrer Martin Theobald ist z. Zt. in Urlaub. Die Vertretung hat Pfarrerin Astrid Waitschies, Obrigheim-Colgenstein, Tel. 06359 / 5756. Prot. Kirchengemeinde Obrigheim - Colgenstein Sonntag, 24.07.2016 09:30 Uhr Gottesdienst in Colgenstein Montag, 25.07.2016 20:00 Uhr Presbytersitzung Kath. Kirchengemeinde St. Ägidius Alle Gottesdienste der Pfarrei Grünstadt Hl. Elisabeth finden Sie unter - Kath. Kirchengemeinde Bockenheim Ausgabe 29/2016 Freitag: Fahrt mit den Liften nach Samnaun (Schweiz), zollfreies Einkaufen möglich. Zur Stärkung dann in die Schmuggleralm, dann wieder mit den Liften zurück nach Ischgl. Samstag: Freie Verfügung bis abends, bevor es dann in die Wildererhütte zum Abendessen mit Musik geht. Sonntag: Rückfahrt. Inklusivleistungen: 1. Busfahrt mit Pausenverpflegung 2. 3 Nächte im Hotel Tirol inkl. Halbpension 3. Abendessen in der Wildererhütte 4. Vor Ort sind frei: alle Lifte in See, Kappl,Ischgl, Galtür. Eintritte in Museen, alle Schwimmbäder, alle öffentl. Verkehrsmittel Der Preis beträgt pro Person 260 € (Aufpreis bei Einzelzimmer, Kinder günstiger). Anmeldungen oder Rückfragen bei: Heiko Schmitt 01726866312, [email protected] Prot. Kirchengemeinde Quirnheim Sonntag, 24.07.2016 - 9. Sonntag n. Trinitatis 09.00 Uhr Gottesdienst in Ebertsheim 10.15 Uhr Gottesdienst in Kindenheim Urlaubsvertretung Bitte wenden Sie sich bis 18. August in dringenden Fällen an Pfarrerin Astrid Waitschies in Colgenstein (Tel.: 57 56). Kath. Kirchengemeinde Maria Himmelfahrt Alle Gottesdienste der Pfarrei Grünstadt Hl. Elisabeth finden Sie unter - Kath. Kirchengemeinde Bockenheim. Gartenpflege + mehr (Firma aus Göllheim) Bäume fällen, Heckenschnitt, Rasenpflege, Pflasterarbeiten, Zaunarbeiten, Gartenmauern und Fliesen legen, Baggerarbeiten, Abrissarbeiten mit kostenloser Entsorgung, .... Tel. 0 63 51 / 130 47 88 oder 0152 / 37 66 73 34 Quirnheim Amtlicher Teil Gartenarbeiten aller Art Speziell Baumfällung, auch Wurzelwerkentfernung, jede Lage. Obstbäume und Sträucher schneiden, Pflasterarbeiten, mähen, säen, vertikutieren, Rollrasen, Abtransport, Steingartenanlage, preiswert und professionell. & 06303-87617 od. 0176-64617164 DACHARBEITEN ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN 16. Sitzung des Gemeinderates Quirnheim Sitzungstag Dienstag, 26.07.2016, 19:30 Uhr Sitzungsort Bürgerhaus Quirnheim Tagesordnung öffentliche Sitzung 1.Einwohnerfragestunde 2. Umsatzbesteuerung der öffentlichen HandÜbergangsregelung gemäß § 27 Abs. 22 Umsatzsteuergesetz (UStG) 3. Bauantrag mit Befreiungsantrag, Wohngebäude, Abweichung von der Dachform und Traufhöhe, Vor der Pforte, Plan-Nr. 0-374/15 Gmk. Quirnheim 4. Antrag auf Baugenehmigung Aufstockung des bestehenden Einfamilienwohnhaus, Schmittgasse, Plan-Nr. 0-29/1 Gmk. Quirnheim 5. Anfragen und Mitteilungen nichtöffentliche Sitzung Grundstücksangelegenheiten, Finananzangelegenheiten Nichtamtlicher Teil • eigener Gerüstbau • Altdachumdeckung • Dämmung von Dach und Wand • Dachrinnenreinigung • Flachdachsanierung • Fassadenarbeiten Angebot vor Ort. Ausführung zum Festpreis. Schulz Dachdeckerei GmbH, Rodenbach, Herr Lindner, Tel. 0171 / 7870850 Bestattungshaus Böll seit 1933 den letzten Weg würdevoll gestalten 67283 Obrigheim - Mühlstraße 19 % 0 63 59 / 80 16 56 oder 01 77 / 22 44 243 Überführungen Trauer- und Vorsorgeberatung Erd-, Feuer-, See- und Waldbestattungen Große Auswahl an Särgen, Urnen und Pietätsartikeln Freie Wählergruppe Quirnheim e.V. FWG-Ausflug vom 01.09. - 04.09.2016 nach Ischgl Wir haben noch Plätze frei. Abfahrt: 01.09.2016 morgens an der Bushaltestelle. Unterwegs eine kleine Stärkung bei einer Rast, voraussichtlich am Zugspitzblick. Einchecken im Hotel Tirol in Ischgl (inkl. Schwimmbad) http://www. tirol-ischgl.at/ Donnerstagabend um 19.45 Uhr findet ein Platzkonzert der Musikkapelle Ischgl statt. Zu jeder Zeit selbs t gest alten ! Anzeigen ONLINE BUCHEN: www.familienanzeigen.wittich.de Grünstadt-Land - 12 - Anzeige Region aus der egion d r fü ie R Kaufen · Verkaufen · Vermietung · Mietgesuche Immobilien Anzeigenannahme 0 65 02 / 9147-0 Laumersheim: Haus, 5 Zi., ca. 145 m2 Wfl. Ausgabe 29/2016 Friseursalon Margit Raschke Wir machen Betriebsferien ab 2. August 2016. ca. 550 m2 Grundstück, mit Garage, Terrasse und Garten Miete 1200,00 € +NK 80,00+Kaution. Ab 23.08.2016 sind wir gerne wieder für Sie da. Immobilienservice Nordhoff · Handy 0170/8122886 67283 Obrigheim • Weidenweg 7 Gewerbliche Wohnung (115 m2) zu vermieten: 3 Zimmer, 1 große Wohnküche, 1 großes Bad mit Dusche, Badewanne, 1 WC, 1 WC separat; möbliert. 67229 Laumersheim, Weidenmühle 1, Tel: 06238-9846851 • www.gewerbepark-weidenmuehle.de Baumfällung, Heckenschnitt, Mäh- und Baggerarbeiten im Garten, an Straßen, Geh- und Fahrwegen (auch in schwierigem Gelände). Mit Entsorgung. Dienstleistungen aller Art Telefon: 0173/3414550 oder 0157/30095379 Eisenberg, 235 m2, EG, zu vermieten! Zentrale Lage, neu renoviert, eigene Parkplätze. Tel.: 0 15 11 / 1 87 70 31 Eisenberg-Stadtmitte schöne, neu renovierte Wohnung, 3 ZKB, Abstellraum, Keller, ca. 80 m², 410,- € Miete + NK. Tel. 0 63 51 / 98 98 35 oder 0179 / 9 28 52 98 Eisenberg: 2 ZKB 60,86 m², Terrasse, Keller, PKW-Stellplatz, KM 320,-- €, NK 180,-- €, Stellplatz 20,-- €, ab sofort von privat zu vermieten Telefon-Nr. 0 63 51 / 49 07-22 vormittags Wohnung ab 01.08.2016 zu vermieten 67304 Eisenberg, Sandstr. 18a, EG, 55 m², 2 ZKB, Gas (ZH), Kellerraum, Garten vorhanden, keine Haustiere! MK 275,- €, NK 145,- €, Kaution 2 x MK 550,- € Tel. 0 63 55 / 21 81 Eisenberg: Citylage neu renovierte 2 ZKB-ETW, für Senioren im EG, ca. 55 m², 300,- € + NK Wahl-Immobilien Tel. 0 63 51 / 3 62 15 Kerzenheim gepflegte 3 ZKB-ETW, Balkon, Garage, ca. 71 m², unverbaubarer Südbalkon, 380,- € + NK Wahl-Immobilien Tel. 0 63 51 / 3 62 15 SchLüSSELüBErgABE! Ob bauen, kaufen oder mieten? 4 x wöchentlich Geführte Klangschalen-Meditation Probieren Sie auch unverbindlich unsere Gourmetspezialitäten. Info und Anmeldung unter Tel.: 06322 / 9559334 Entspannen Wandern RelaxenStrand SonneU R L A U B CampingGenießen Bei ImmobIlIenWELT werden Sie fündig! Treffpunkt Deutschland .de Grünstadt-Land Freude DEUTSChLAnD FeiernMuseen GenießenWasser Reisemagazine Grünstadt-Land - 13 - Ausgabe 29/2016 Bestattungsfachbetrieb Ihr Trauerfall in guten Händen BESTATTUNGSHAUS ZELLER Tag und Nacht an Sonnund Feiertagen für Sie da. Selbstverständlich auch Hausbesuche. Erd-, Feuer-, See und Naturbestattungen, Bestattungsvorsorge, Sterbegeldversicherung bis 85 Jahre. Erledigung aller Formalitäten und Amtswege, Service und Kompetenz zu fairen Preisen. Preisvergleich ist nicht pietätlos, sondern vernünftig. Tel.: 06322/ /98 9893 9320t#BE%ÊSLIFJNt8FJOTUS 20 • Bad Dürkheim • Weinstraße 23 Tel: 06322 www.bestattungshaus-zeller.com / [email protected] Erfolg Bildung Beruf Zukunft REINIGUNGSKRAFT GESUCHT Deutschsprachige Reinigungskraft für 4 Std. 1x in der Woche, nach Gerolsheim gesucht. Tel. 0 62 38/32 75 nach 18 Uhr Foto: MEV Verlag GmbH, Germany.de Stellen Anzeigenannahme 0 65 02/91 47-0 Suche zuverlässige REINEMACHEFRAU in Gerolsheim für mittwochmorgens 8.00–13.00 Uhr auf 200-Euro-Basis Bitte erst ab 1.8.2016 anrufen unter 01 72/6 78 62 77 od. 0 62 38/92 90 83 Hier ist eine Stelle frei. Für Ihre Anzeige im Stellenmarkt aktuell. Grünstadt-Land - 14 - Ausgabe 29/2016 Hoffeste im Weingut Nettelbeck Werben Sie in Ihren Mitteilungsblättern • Anzeigenwerbung • Sonderbeilagen • Privat- und Geschäftsanzeigen 22.-25.07. und 30.+31.07. Fr./Sa. ab 17.00 Uhr, So./Mo. ab 11.00 Uhr geöffnet Hof Nettelbeck 1 außerhalb Richtung Offstein 67591 Hohen-Sülzen · Tel. 06243 312 Urlaub im Rotweinparadies Ahrtal Ferienwohnung „Himmelchen“ im romantischen Ahrweiler Informieren Sie sich unverbindlich! Angelika Heintzmann Fon: Fax: E-Mail: Adresse: 0 63 22 / 98 98 03 0 63 22 / 98 98 04 [email protected] Schillerstraße 101 67098 Bad Dürkheim Ursula Sartor -VerkaufsinnendienstFon: E-Mail: 0 65 02 / 91 47 - 262 [email protected] Schön eingerichtete Ferienwohnung (****) in Ahrweiler für 2 – 4 Personen, direkt am Ahr-Rad-Wanderweg und 10 Gehminuten zum mittelalterlichen Stadtkern, ab 45,– € pro Tag. Tel. 0 26 41/3 60 76 E-Mail: [email protected] · www.himmelchen.de Der ausbilDungsratgeber Move it Auch in diesem Jahr erreicht unser Ausbildungsratgeber die Schulen aus dem Saarland und Rheinland-Pfalz. Ihre Vorteile: • Nachwuchs direkt erreichen • Von der Jugend für die Jugend • Aus der Masse herausstechen • Vorstellung der Berufe • regionale Bezüge Auszubildende jetzt schon für 2017 sichern! Sie möchten mehr sehen? Schauen Sie den Dummy als ePaper an: www.wittich.de/moveit vorsorgen Zeit sparen ern ukunft sich Z i Ihre Ansprechpartnerin: Julia Wacker Tel.: 06502 / 9147-266 [email protected] Grünstadt-Land - 15 - Bestattungsinstitut Ihre Trauer in guten Händen! FamilienbGeetrneierbation in 3. Wir sind für Sie da in Grünstadt, in allen Orten der VG GrünstadtLand, in Eisenberg und in allen Orten der VG Eisenberg. Grünstadt • Neugasse 25 • 0 63 59 / 24 32 • www.klotz-bestattung.de Eisenberg • Bürgermeister-Diehl-Str. 25 A • 0 63 51 / 126 441 ■ Fach- und Schwerlastregale VERTRIEB • PLANUNG INDUSTRIEEINRICHTUNGEN VON VERSEN Büro: 67593 Westhofen Lager: 67227 Frankenthal ■ ■ ■ ■ ■ ■ neu + gebraucht Lagerbühnen nach Maß Werkbänke + Arbeitstische Gebrauchtstapler + Zubehör Staplerbatterien + PV-E-Speicher Überdachungen + Trennwände Iso-Sandwichpaneele Tel. (0 62 44) 90 51 30 Mobil (0171) 95 30 400 [email protected] www.von-versen.de Bestattungsinstitut Oechsle Familienbetrieb seit 1925 Immer dienstbereit – auf Wunsch Hausbesuche Erledigung aller Formalitäten Persönliche, individuelle Beratung Bestattungsvorsorge zu Lebzeiten Sargausstellung Durchführung von Trauerfeiern und Bestattungen auf allen Friedhöfen Grabaushub auf den Friedhöfen in Gerolsheim, Dirmstein, Großkarlbach, Laumersheim, Kirchheim, Obersülzen Gerolsheim · Am hofstück 5 · Tel. 06238 / 3058 Ausgabe 29/2016 Treppen Maier – Der Weg nach oben – Tel. 06359 - 5557 oder 0162 - 6837501 PC-Notdienst, Hilfe u. Handel www.I-Help-U.de A. Striegel, Dirmstein, Bodelschwinghstraße 10 Tel. 06238 / 920 501 oder 0176 / 444 55 700 Beerdigungsinstitut Bau- und Möbelschreinerei GRÜNERT Fenster - Türen Möbel Innenausbau Deckenbau Erledigung aller Formalitäten 67271 Neuleiningen, Sausenheimer Str. 4 Tel.: 0 63 59 - 29 12 Handy 0174 - 3225048 TIP-TOP UMZÜGE mit Ab- und Aufbau Ihrer Möbel, auch ins Ausland. Haus- und Wohnungsauflösungen aller Art vom Keller bis zum Dach, Scheunen, Werkstätten etc., Transporte! Wir übernehmen Ihre Renovierung - professionell, schnell und preisgünstig! Kostenlose Angebote und kurzfristige Termine frei. Telefon: 06351 / 9359980 oder 06351 / 43971 Fa. Robert Patsch - Tiefenthal u In Bad Dürkheim und Umgebung für Sie im Einsatz: avendi mobil Vorderpfalz Unser ambulanter Pflegedienst avendi mobil Vorderpfalz bietet seit Mai 2016 ausgezeichnete Pflege und individuelle Dienstleistungen rund um die Versorgung von Senioren in Bad Dürkheim und Umgebung. Mit unseren Mitarbeitern leisten wir Pflege unter höchsten Qualitätsstandards. Unsere Tätigkeitsfelder sind die Grundund Behandlungspflege, die Verhinderungspflege, Betreuungsleistungen im Rahmen der Demenzversorgung sowie verschiedene Serviceleistungen, die Ihren Alltag erleichtern helfen. Jetzt aktiv werden: Wir bieten Ihnen fachkundige und unverbindliche Beratung zur Pflegereform 2016/17 und den damit einhergehenden steigenden Leistungen und neuen Möglichkeiten für Sie, z.B. kostenfreie Beratung zu dem Thema Pflegegrade statt Pflegestufe. ie da! Uhr e für S 5 n r e g Fr, 8–1 d Wir sin d 12.30–17 Uhr l ar unter un reichb , 8–12 rzeit er Mo–Do 80 ch jede is 80-7 33/94 ( 062 telefon Bestattung u. Überführung Ihr kompetenter Partner für • Ambulante Pflege • Betreuung • Beratung Ambulanter Pflegedienst avendi mobil Vorderpfalz Kaiserslauterer Straße 45 (ab 1.8.: Weinstraße Süd 32) 67098 Bad Dürkheim Tel: 06322/9480-780 Fax: 06322/9480-782 E-Mail: [email protected] www.avendi-senioren.de Grünstadt-Land - 16 - Ausgabe 29/2016 Komfortwohnungen in Dirmstein Neubau – Provisionsfrei direkt vom Bauträger Gehobene Ausstattung mit Fußbodenheizung etc. Mit Aufzug und barrierefrei Zwei- und Dreizimmerwohnungen von 65 m2 bis 86 m2 Betreutes Wohnen in direkter Anbindung an die Römergarten-Residenz „Haus Maximilian“ ist auf Wunsch möglich. fos anfordern: Ausführliche In 5 Tel. 06235 - 9 83 0 Römerhaus Bauträger GmbH · Hofstückstraße 26 · 67105 Schifferstadt Tel. 06235 - 95 83 0 · [email protected] · www.roemerhaus.de
© Copyright 2024 ExpyDoc