An die Absender: ___________________________ Entsorgungsbetriebe ___________________________ Stadt Konstanz ___________________________ Abteilung Abfallwirtschaft Postfach 5125 78430 Konstanz Ihre Kunden-Nummer ____________________________ Fax: 07531/996-241 [email protected] Vereinbarung zur Entsorgung von Küchen- und Speiseabfällen Für Ihre Küchen- und Speiseabfälle stellen wir rollbare, besonders gekennzeichnete 120 oder 240 Liter Behälter zur Verfügung. Die Behälter werden in dem von Ihnen gewünschten Turnus abgeholt und jeweils gegen gereinigte und desinfizierte Behälter ausgetauscht. Dazu bitte das Formular ausfüllen und an die EBK faxen oder schicken. Behälterstandort: _______________________________________________________________ Preise für 120-Liter-Gefäße Preise für 240-Liter-Gefäße bei ... Entsorgungen pro Monat Preis pro Abholung 1-5 11,95 € ab 6 10,00 € bei ... Entsorgungen pro Monat 1-3 4 - 16 ab 17 Preis pro Abholung 18,60 € 18,00 € 17,60 € Tipp! Wenn Sie einen zur Abfuhr eingeplanten Behälter am Abholtag nicht zur Abholung bereitstellen, bezahlen Sie lediglich eine Grundgebühr in Höhe von 3,50 € bei 120-Liter-Gefäßen und 6,50 € bei 240-LiterGefäßen. Dies erspart Ihnen Entsorgungskosten bei schwankenden Abfallmengen. Bitte Anzahl der gewünschten Behälter/ Behältergröße eintragen sowie Abfuhrhäufigkeit ankreuzen: 2x Anzahl Gefäßgröße wöchentlich wöchentlich 14-tägig [ ] 120 Liter [ ] 240 Liter [ ] [ ] [ ] 50 Liter Deckelfass für Speisefette und Speiseöle einmalige Kaution von 10,- €/Fass; Entsorgung kostenlos Angebot nur gültig bei gleichzeitiger Beauftragung zur Entsorgung von Küchen- und Speiseabfällen. _____ Stück 50 Liter Fass für Speisefette und Speiseöle Preise zuzüglich der gesetzlichen MWSt. Sonstige Vereinbarungen: Die Abfuhrbehälter müssen am Abfuhrtag an einer für das Abholfahrzeug zugänglichen Stelle bereitgestellt werden. Es besteht keine Verpflichtung, Abfallbehälter mit deutlichen Fehlbefüllungen zu entleeren. Sollten die Speise- und Küchenabfälle nicht den geltenden Richtlinien bzw. Sortierkriterien entsprechen und entstehen dadurch zusätzliche Gebühren/Entgelte (z.B. Nachsortierungskosten, Gebühren für Sondermüllbeseitigung), so werden diese zusätzlich entstandenen Kosten dem/der Besteller/in direkt in Rechnung gestellt. Die Entsorgungsleistung, entsprechend des vereinbarten Abfuhrmodus, der Anzahl der Behälter sowie der tatsächlichen Leerung, wird von den EBK monatlich berechnet. Änderungen, wie die Anzahl der Gefäße und Abfuhrmodus sind nur jeweils monatlich möglich. Hinsichtlich der Tarife verweisen wir auf die oben angegebenen Preise in der jeweils gültigen Fassung. Für den Fall des Zahlungsverzugs (Zahlungsziel: innerhalb 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung) bei den Entgelten wird vereinbart, dass der/die Besteller/in für jeden angefangenen Monat der Säumnis Verzugszinsen in Höhe von jährlich 8 % zu zahlen hat. Die Entsorgungsvereinbarung muss schriftlich gekündigt werden. Die Kündigung hat spätestens drei Tage vor Ablauf eines Monats zum Ende des darauf folgenden Monats zu erfolgen. _________________________ Ort, Datum ___________________________________ Unterschrift Stand 01/2016
© Copyright 2024 ExpyDoc