An die - Stadt Konstanz

An die
Absender:
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Entsorgungsbetriebe
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Stadt Konstanz
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Abteilung Abfallwirtschaft
Postfach 5125
78430 Konstanz
Ihre Kunden-Nummer
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Fax: 07531/996-241
[email protected]
Vereinbarung zur Entsorgung von Küchen- und Speiseabfällen
Für Ihre Küchen- und Speiseabfälle stellen wir rollbare, besonders gekennzeichnete 120 oder 240
Liter Behälter zur Verfügung. Die Behälter werden in dem von Ihnen gewünschten Turnus abgeholt
und jeweils gegen gereinigte und desinfizierte Behälter ausgetauscht. Dazu bitte das Formular
ausfüllen und an die EBK faxen oder schicken.
Behälterstandort:
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Preise für 120-Liter-Gefäße
Preise für 240-Liter-Gefäße
bei ... Entsorgungen pro Monat Preis pro Abholung
1-5
11,95 €
ab 6
10,00 €
bei ... Entsorgungen pro Monat
1-3
4 - 16
ab 17
Preis pro Abholung
18,60 €
18,00 €
17,60 €
Tipp! Wenn Sie einen zur Abfuhr eingeplanten Behälter am Abholtag nicht zur Abholung bereitstellen,
bezahlen Sie lediglich eine Grundgebühr in Höhe von 3,50 € bei 120-Liter-Gefäßen und 6,50 € bei 240-LiterGefäßen. Dies erspart Ihnen Entsorgungskosten bei schwankenden Abfallmengen.
Bitte Anzahl der gewünschten Behälter/ Behältergröße eintragen sowie Abfuhrhäufigkeit ankreuzen:
2x
Anzahl
Gefäßgröße
wöchentlich wöchentlich
14-tägig
[ ] 120 Liter
[
] 240 Liter
[ ]
[
]
[
]
50 Liter Deckelfass für Speisefette und Speiseöle
 einmalige Kaution von 10,- €/Fass; Entsorgung kostenlos
Angebot nur gültig bei gleichzeitiger Beauftragung zur Entsorgung von Küchen- und Speiseabfällen.
_____ Stück 50 Liter Fass für Speisefette und Speiseöle
Preise zuzüglich der gesetzlichen MWSt.
Sonstige Vereinbarungen:
Die Abfuhrbehälter müssen am Abfuhrtag an einer für das Abholfahrzeug zugänglichen Stelle bereitgestellt werden. Es
besteht keine Verpflichtung, Abfallbehälter mit deutlichen Fehlbefüllungen zu entleeren. Sollten die Speise- und
Küchenabfälle nicht den geltenden Richtlinien bzw. Sortierkriterien entsprechen und entstehen dadurch zusätzliche
Gebühren/Entgelte (z.B. Nachsortierungskosten, Gebühren für Sondermüllbeseitigung), so werden diese zusätzlich
entstandenen Kosten dem/der Besteller/in direkt in Rechnung gestellt.
Die Entsorgungsleistung, entsprechend des vereinbarten Abfuhrmodus, der Anzahl der Behälter sowie der tatsächlichen
Leerung, wird von den EBK monatlich berechnet. Änderungen, wie die Anzahl der Gefäße und Abfuhrmodus sind nur
jeweils monatlich möglich. Hinsichtlich der Tarife verweisen wir auf die oben angegebenen Preise in der jeweils gültigen
Fassung. Für den Fall des Zahlungsverzugs (Zahlungsziel: innerhalb 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung) bei den
Entgelten wird vereinbart, dass der/die Besteller/in für jeden angefangenen Monat der Säumnis Verzugszinsen in Höhe
von jährlich 8 % zu zahlen hat.
Die Entsorgungsvereinbarung muss schriftlich gekündigt werden. Die Kündigung hat spätestens drei Tage vor Ablauf
eines Monats zum Ende des darauf folgenden Monats zu erfolgen.
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Ort, Datum
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Unterschrift
Stand 01/2016