ESF Arbeitsmarktstrategie für das Prorammjahr 2017

Landkreis Emmendingen
- ESF Arbeitskreis -
Emmendingen, den 07.07.2016
ESF Arbeitsmarktstrategie
des Landkreises Emmendingen
für das Programmjahr 2017
2
Inhaltsverzeichnis
__________________________________________________________________________
1. Vorbemerkungen
2. Mittelkontingent
3. Ausrichtung der regionalen ESF-Förderung in der Förderperiode 2014 bis 2020
3.1 Das spezifische Ziel B 1.1
3.2 Das spezifische Ziel C 1.1
4. Querschnittsziele
5. Beschlussfassung - Strategie 2017
6. Ausgangssituation im Landkreis Emmendingen
6.1 Ausgangssituation im Handlungsfeld des Ziels B 1.1
6.2 Ausgangssituation im Handlungsfeld des Ziels C 1.1
7. Bewertung der Ergebnisse - Arbeitsmarktstrategie 2017
7.1 Handlungsbedarfe
7.2 Ziele, die mit der Förderung im Ziel B 1.1 erreicht werden sollen
7.3 Ziele, die mit der Förderung im Ziel C 1.1 erreicht werden sollen
8. Umsetzungsschritte
8.1 Ausschreibung
8.2 Ranking-Verfahren
9. Ergebnissicherung
10. Ansprechpartner
ESF Arbeitsmarktstrategie 2017
3
1. Vorbemerkung
Mit dem am 1. September 2014 von der EU-Kommission genehmigten Operationellen
Programm (OP) des Landes Baden- Württemberg für den ESF startete die Umsetzung der
neuen Förderperiode zum 1. Januar 2015. Das ESF-Programm folgt der EU-weiten Vorgabe
sowohl einer stringenten Ergebnisorientierung als auch einer Konzentration der Mittel. Diese
beiden Prämissen erfordern auch in der regionalen Förderung eine kontinuierliche Steuerung
der Umsetzung. Die regionale Umsetzung einzelner spezifischer Ziele bleibt ein wichtiges
Strukturmerkmal des ESF in Baden-Württemberg. Auch künftig sollen die ESF-Interventionen
auf konkrete Regionalbedarfe ausgerichtet und von den regionalen Akteuren in den ESFArbeitskreisen (AK) maßgeblich geplant werden.
In der neuen ESF-Förderperiode werden jedoch nur noch zwei spezifische Ziele »B 1.1
Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und der Teilhabechancen von Menschen, die
besonders von Armut und Ausgrenzung bedroht sind« und »C 1.1 Vermeidung von
Schulabbruch und Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit« in der regionalen Umsetzung
des ESF verfolgt.
Die regionale ESF-Förderung konzentriert sich demnach in der Förderperiode 2014 bis 2020
auf Zielgruppen mit besonderem Förderbedarf, so etwa auf besonders benachteiligte
Personengruppen im Rechtskreis SGB II, aber auch auf junge Menschen, die vom
Schulabbruch bedroht sind und durch andere schulische Regelsysteme nicht oder nicht mehr
ausreichend angesprochen werden können.
Neben den beiden spezifischen Zielen erfolgt die Umsetzung des ESF in Baden-Württemberg
auch regional unter Beachtung der bereichsübergreifenden Grundsätze (Querschnittsziele) des
ESF, nämlich der Gleichstellung von Frauen und Männern, der Chancengleichheit und
Nichtdiskriminierung, der nachhaltigen Entwicklung im Sinne des Schutzes der Umwelt sowie
der Förderung der transnationalen Zusammenarbeit.
ESF Arbeitsmarktstrategie 2017
4
2. Mittelkontingent
In der Förderperiode 2014 bis 2020 steht dem Landkreis Emmendingen ein jährliches
Kontingent in Höhe von 180.000 Euro zur Verfügung. Zu beachten ist, dass im Rahmen der
regionalen Förderung generell beide spezifische Ziele zu bedienen sind. Für die Aufteilung des
Mittelbudgets gelten von Seiten des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen
und Senioren folgende Werte:
Integrationsziel B 1.1
104.400 €
Bildungsziel C 1.1
Gesamt
75.600 €
180.000 €
Während die benannten Werte in den Jahren 2015 und 2016 noch als Orientierung dienten,
müssen im Zwischenergebnis 2018 und im Endergebnis die Zuordnung der ESF-Mittel zu den
spezifischen Zielen über alle AKs hinweg, mithin im Landesschnitt, eingehalten werden. Die
einzelnen Arbeitskreise können insoweit zunächst auf der Grundlage ihrer jeweiligen regionalen
Ausgangs- und Bedarfslagen entscheiden, welche Projekte in welchen Zielen sie zur Förderung
vorschlagen. Sollte für ein Ziel keine Projekte gefördert werden, kann das Budget zunächst
auch für das jeweils andere Ziel verwendet werden. Auf der Grundlage der bis zum Jahr 2017 in
der regionalen ESF-Förderung tatsächlich insgesamt verausgabten Mittel wird jedoch zu
entscheiden sein, ob die Verwaltungsbehörde für die Folgejahre konkrete Vorgaben für die
Mittelverteilung auf die beiden spezifischen Ziele machen muss.
Grundsätzlich können im Rahmen der regionalen Förderung auch zweijährige Projekte
gefördert werden. Für diese Projekte kann das Mittelbudget von zwei Jahren eingesetzt werden.
Für zweijährige Projekte gelten dieselben Auswahlkriterien wie für einjährige Projekte.
ESF Arbeitsmarktstrategie 2017
5
3. Ausrichtung der regionalen ESF-Förderung in der Förderperiode 2014 bis 2020
Im Nachfolgenden werden die im OP benannten Zielgruppen und Maßnahmen für die beiden
spezifischen Ziele B 1.1 und C 1.1 dargestellt:
3.1 Das spezifische Ziel B 1.1
Das spezifische Ziel B 1.1 „Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und der Teilhabechancen
von Menschen, die besonders von Armut und Ausgrenzung bedroht sind“ konkretisiert die
Zielrichtung der ESF-Förderung in der Prioritätsachse B „Förderung der sozialen Inklusion und
Bekämpfung von Armut und jeglicher Diskriminierung“. Die hier geplanten Fördermaßnahmen
sollen einen eigenständigen Beitrag zur sozialen Eingliederung und zur Verhinderung von
Armut leisten sowie Personengruppen und Minderheiten erreichen, die in besonderem Maße
von Diskriminierung und sozialer Exklusion bedroht sind. Es sollen vielfach belastete,
arbeitsmarktferne Zielgruppen angesprochen werden, bei denen eine Integration in den
Arbeitsmarkt in der Regel nur über Zwischenschritte der gesellschaftlichen, psychosozialen und
gesundheitlichen Stabilisierung möglich sein wird. So können Beratungsangebote, das
Aufschließen
von
weiteren
Maßnahmen
Module
einer
Hilfsangeboten,
tagesstrukturierende
niedrigschwelligen
Ansprache
und
dieser
sozialintegrative
Zielgruppen
sein.
Zwischenstufen, z.B. über Einrichtungen des geförderten Arbeitsmarkts oder – bei Vorliegen
einer Schwerbehinderung – über Integrationsfirmen, können erforderlich sein, um Potenziale für
eine Wiedereingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt auszuloten. Die Verbesserung der
Beschäftigungsfähigkeit kann bereits als erster Erfolg gelten.
Wesentliches Ziel der Fördermaßnahmen sollen darin bestehen, die Beschäftigungsfähigkeit
von
arbeitsmarktfernen
und
oft
mit
mehreren
Vermittlungshemmnissen
belasteten
Langzeitarbeitslosen und Langzeitleistungsbeziehenden zu erhöhen. Darüber hinaus soll die
Förderung einen Beitrag zur gesellschaftlichen Integration von Menschen leisten, die in
besonderem Maße von Ausgrenzung und Armutsgefährdung betroffen sind.
Zielgruppen sind:
B1.1 Langzeitarbeitslose mit
besonderen Vermittlungshemmnissen, hier
insbesondere
Langzeitleistungsbeziehende im Rechtskreis SGB II, die zunächst einer sozialen und
persönlichen Stabilisierung sowie einer Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit als
Voraussetzung für eine Heranführung an den ersten Arbeitsmarkt bedürfen. Insbesondere die
Zielgruppe der älteren Leistungsberechtigten soll von den Fördermaßnahmen erreicht werden.
ESF Arbeitsmarktstrategie 2017
6
B1.1
Alleinerziehende,
Menschen
mit
Behinderungen
sowie
Menschen
mit
Migrationshintergrund werden wegen ihrer überproportionalen Anteile an der Zielgruppe
besonders adressiert.
B1.1 Menschen in psychosozialen Problemlagen, mit gesundheitlichen Einschränkungen,
Suchterkrankungen, Überschuldungen und prekären Wohnverhältnissen und schwieriger
familiärer Lage.
B1.1 Von Armut und Diskriminierung bedrohte Personengruppen unter den Zuwanderern aus
EU-Mitgliedstaaten und Drittstaaten.
Um bei den genannten Personengruppen die oben genannten Ziele zu erreichen, können u. a.
Angebote
sozialer
und
ggf.
gesundheitlicher
Stabilisierung
sowie
niedrigschwellige
Qualifizierung gefördert werden. Die ESF-Interventionen in diesem spezifischen Ziel können –
soweit
möglich
–
die
betroffenen
Menschen
auch
im
Zugang
zu
grundlegenden
Dienstleistungen unterstützen, die eine Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe und
Integration in das Erwerbsleben darstellen.
3.2 Das spezifische Ziel C 1.1
Gefördert werden Maßnahmen, die in Ergänzung zu schulischen Angeboten und Angeboten der
Jugendhilfe dazu beitragen, schulpflichtige junge Menschen an Regelsysteme der Schule
heranzuführen und sie so zu integrieren, dass sie einen regulären Schulabschluss erreichen
können. Oftmals wird hierfür eine individuelle und erforderlichenfalls auch längerfristige
angelegte sozialpädagogische Begleitung erforderlich sein, die auch das familiäre Umfeld und
die lebensweltlichen Bezüge der jungen Menschen berücksichtigt. Auch aufsuchende Formen
der Sozialarbeit kommen je nach Einzelfall zum Einsatz. Niedrigschwellige und praxisbezogene
Angebote sollen zur individuellen und sozialen Stabilisierung beitragen und auf eine realistische
Perspektive für Ausbildung und Beruf hinwirken. Bei Teilnehmer/innen ohne Schulabschluss ist
die nachträgliche Erlangung des Schulabschlusses ein wesentliches konzeptionelles Merkmal
der Förderung. Junge Menschen, die ihre Schulpflicht bereits erfüllt haben, können auch im
Rahmen
berufsvorbereitender
Bildungsmaßnahmen
mit
produktionsorientiertem
Ansatz
gefördert werden. In diesem Förderziel wird besonders darauf zu achten sein, dass spezifische
individuelle Dispositionen (soziales und familiäres Umfeld, Migrationshintergrund bzw. eine
Migrationserfahrung,
Überschuldung)
geschlechterspezifische
adäquat
berücksichtigt
Benachteiligungen,
werden.
Ferner
geschlechtertypischen Berufswahlverhalten entgegengewirkt werden.
ESF Arbeitsmarktstrategie 2017
riskante
soll
Lebensformen,
frühzeitig
einem
7
Generell ermöglicht der ESF im spezifischen Ziel C 1.1 die Erprobung bedarfsnaher innovativer
Konzepte für eine zum Teil schwer erreichbare Zielgruppe von jungen Menschen, die von den
Regelsystemen der Jugendberufshilfe und des Übergangs- und Ausbildungsbereichs nicht
ausreichend erreicht werden. In diesem spezifischen Ziel geht es – in enger Kooperation von
zivilgesellschaftlichen Akteuren und etablierten öffentlichen Einrichtungen – in erster Linie
darum, durch individuell und biographisch angemessene Ansätze Problemkomplexe zu
bearbeiten, in denen sich soziale Benachteiligungen und Rückzugstendenzen überlagern.
Derartige Ansätze sind durch innovative Verknüpfung unterschiedlicher Methoden sozialer
Stabilisierung, Berufsvorbereitung und sozialpädagogischer Begleitung charakterisiert. Durch
konkrete Hilfestellung und Beratung können junge Menschen, die zwar arbeitslos sind, sich
aber regulären Beratungs- und Integrationsangeboten der Jobcenter bzw. Arbeitsagenturen
entziehen, wieder in einen geregelten Beratungs- und Vermittlungsprozess eingegliedert
werden. Niedrigschwellige und praxisbezogene Angebote wiederum sollen zur individuellen und
sozialen Stabilisierung beitragen und auf eine realistische Perspektive für Ausbildung und Beruf
hinwirken.
Die Förderung ist auf junge Menschen, in der Regel im Alter bis zu 25 Jahren, ausgerichtet, wie
C1.1 Schülerinnen und Schüler ab der 7. Jahrgangsstufe, die von Schulversagen und
Schulabbruch bedroht sind und die von schulischen Regelsystemen nicht oder nicht mehr
ausreichend erreicht werden können, oder
C1.1 Ausbildungsferne und z.T. marginalisierte junge Menschen, die von regelhaften
Angeboten der Übergangs- und Ausbildungssysteme bzw. der Jugendsozialarbeit und der
Jugendberufshilfe nicht oder nicht mehr ausreichend erreicht werden können.
ESF Arbeitsmarktstrategie 2017
8
4. Querschnittsziele
Neben den beiden spezifischen Zielen, erfolgt die Umsetzung des ESF in Baden-Württemberg
auch regional unter Beachtung der bereichsübergreifenden Grundsätze (Querschnittsziele) des
ESF, nämlich der Gleichstellung von Frauen und Männern, der Chancengleichheit und
Nichtdiskriminierung, der nachhaltigen Entwicklung im Sinne des Schutzes der Umwelt sowie
der Förderung der transnationalen Zusammenarbeit.
(a) Gleichstellung von Frauen und Männern. Die »Gleichstellung von Frauen und Männern«
zielt darauf ab, Frauen und Männern einen gleichen Zugang zu Leistungen der
Arbeitsmarktpolitik und ins Erwerbsleben zu gewährleisten. Das Förderprogramm will hierzu
einen spezifischen Beitrag leisten. Die Maßnahmen sind an den geschlechtsspezifischen
Lebenslagen der Zielgruppen auszurichten und sollen einen Beitrag zur Überwindung von
Geschlechterstereotypen leisten. Damit soll dem Gleichstellungziel des ESF in BadenWürttemberg, wirtschaftliche Unabhängigkeit für Frauen und Männer zu erreichen, entsprochen
werden.
(b) Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung. In den Maßnahmen ist grundsätzlich zu
berücksichtigen, dass Personen unabhängig ihrer Herkunft und Nationalität, ihrer Hautfarbe
oder Religion, einer Behinderung oder anderer möglicherweise benachteiligender Merkmale die
gleichen Chancen zur Teilnahme an der Förderung haben. Insbesondere sind Menschen mit
Migrationshintergrund bei der Teilnehmerauswahl zu berücksichtigen.
(c) Nachhaltigkeit. Maßnahmen, die zum Ziel der Nachhaltigkeit im Sinne des Schutzes der
Umwelt und der Verbesserung ihrer Qualität und insbesondere zu den Klimaschutzzielen
beitragen, sind ausdrücklich erwünscht. Im Kontext des Projektaufrufs sind alle Aktivitäten zu
begrüßen, die darauf abzielen, Berufe mit umweltschutzbezogenen Inhalten oder Unternehmen
zu beteiligen, die sich im Umwelt- oder Klimaschutz engagieren. Den Projektträgern ist zu
empfehlen, den Deutschen Nachhaltigkeitskodex anzuwenden und sich an den Empfehlungen
zum Green Public Procurement zu orientieren.
(d) Transnationale Kooperation. Transnationale Komponenten wie Projektpartnerschaften, Erfahrungsaustausche oder andere gemeinsame Aktivitäten mit einem oder mehreren anderen
europäischen Ländern werden begrüßt und sind ggf. im Antrag gesondert darzustellen.
ESF Arbeitsmarktstrategie 2017
9
5. Beschlussfassung - Strategie 2017
Die vorliegende Arbeitsmarktstrategie für das Programmjahr 2017, ist auf Grundlage der
nachfolgenden sozioökonomischen Analyse beschlossen worden.
Im Aufbau orientiert sich die Arbeitsmarktstrategie den Empfehlungen der Arbeitshilfe zur
regionalen
ESF-Förderung
(http://www.esf-bw.de/esf/foerderung-beantragen-und-
umsetzen/regionale-foerderung-foerderbereich-arbeit-soziales/).
Arbeitskreisen
ein
Vorgehen
an
einem
Darin
5-Schritte-Prozessmodells
wird
den
ESF-
empfohlen.
Diese
wesentlichen Arbeitsschritte sind im Einzelnen:
1. Analyse der Ausgangsbedingungen und des Handlungsbedarfs im Landkreis anhand
zielspezifischer Indikatoren und Daten,
2. Festlegung von Zielgruppen und Schwerpunkten, die mit den ESF-Interventionen erreicht
werden sollen,
3. die Vereinbarung konkreter Umsetzungsschritte,
4. Vorstellung und Bewertung der Projektanträge sowie
5. die Festlegung von Evaluierungsschritten zur Bewertung der Ergebnisse und Erfolge der
realisierten Vorhaben und Projekte.
ESF Arbeitsmarktstrategie 2017
10
6. Ausgangssituation im Landkreis Emmendingen
6.1 Ausgangssituation im Handlungsfeld des Ziels B 1.1
Die Beschreibung der Ausgangssituation im Handlungsfeld B 1.1 erfolgt auf Basis einer
Zusammenstellung
Emmendingen.
Zur
wichtiger
regionaler
Unterstützung
der
statistischer
Arbeitskreise,
Daten
wurde
in
der
diese
Arbeitskreisregion
vom
Institut
für
Sozialforschung und Gesellschaftspolitik (ISG GmbH), im Auftrag der ESF-Verwaltungsbehörde
des Landes Baden-Württemberg, erhoben und aufbereitet. Der landeseinheitlich angelegte
Datensatz verweist auf den Monat September 2015. Die Auswahl der regionalen Strategieziele
und Zielgruppen erfolgt auf der Grundklage der Beschreibung der Ausgangslage und der
Ermittlung der regionalen Bedarfe für das Jahr 2017:
ESF Arbeitsmarktstrategie 2017
11
SGB II-Arbeitslose
Langleistungsbezieher SGB II-Arbeitslose
Berichtsmonat: September *
SGB II-Arbeitslose nach Personengruppen
Langzeitarbeitslose SGB II-Arbeitslose
Ältere SGB II-Arbeitslose (Ü50)
Jüngere SGB II-Arbeitslose (U25)
Alleinerziehende SGB II-Arbeitslose
SGB II-Arbeitslose ohne abgeschlossene
Berufsausbildung
Ausländische SGB II-Arbeitslose
SGB II-Arbeitslose mit einer
Schwerbehinderung
ESF Arbeitsmarktstrategie 2017
insgesamt
Frauen
Männer
insgesamt
Frauen
Männer
insgesamt
Frauen
Männer
unter 25 Jahre
25 bis unter 50 Jahre
50 und älter
Alleinerziehende (in
Bedarfsgemeinschaften)
insgesamt
Frauen
Männer
insgesamt
Frauen
Männer
insgesamt
Frauen
Männer
insgesamt
Frauen
Männer
insgesamt
Frauen
Männer
insgesamt
Frauen
Männer
2015
Absolut Prozent
1.423
656 46,10%
767 53,90%
523 36,75%
243 46,46%
280 53,54%
1.847
1.029 55,71%
818 44,29%
220 11,91%
930 50,35%
697 37,74%
443 23,98%
460
198
262
119
60
59
214
201
13
843
398
445
375
186
189
108
38
70
32,33%
43,04%
56,96%
8,36%
50,42%
49,58%
15,04%
93,93%
6,07%
59,24%
47,21%
52,79%
26,35%
49,60%
50,40%
7,59%
35,19%
64,81%
12
ESF Arbeitsmarktstrategie 2017
13
Berichtsmonat: September **
Grundsicherung für Arbeitsuchende
2015
Absolut Prozent
SGB II-Quote = Bestand an Personen in Bedarfsgemeinschaften
(erwerbsfähige Leistungsberechtigte und nicht erwerbsfähige
Leistungsberechtigte) bezogen auf die Wohnbevölkerung zum 31.12.
unter 65 Jahren
-
3,7
eLb-Quote = Erwerbsfähigen Leistungsberechtigten bezogen auf die
Bevölkerung zwischen 15 und 65 Jahren
-
3,2
4.810
3.394
1.794
1.600
641
336
305
1.743
966
777
411
189
222
599
303
296
2.430
1.273
1.157
960
519
441
603
572
31
-
Personen in Bedarfsgemeinschaften
insgesamt
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (eLb)
Frauen
Männer
insgesamt
unter 25
Frauen
Jahre
Männer
insgesamt
25 bis
unter 50 Frauen
Jahre
Männer
eLb nach Geschlecht und
Altersgruppen
insgesamt
50 bis
unter 55 Frauen
Jahre
Männer
insgesamt
55 Jahre
Frauen
und älter
Männer
insgesamt
Deutsche Frauen
Männer
eLb nach Geschlecht und
Nationalität
insgesamt
Ausländer Frauen
Männer
insgesamt
Alleinerziehende eLb nach Geschlecht
Frauen
Männer
ESF Arbeitsmarktstrategie 2017
52,86%
47,14%
18,89%
52,42%
47,58%
51,36%
55,42%
44,58%
12,11%
45,99%
54,01%
17,65%
50,58%
49,42%
71,60%
52,39%
47,61%
28,29%
54,06%
45,94%
17,77%
94,86%
5,14%
14
2015
ESF Arbeitsmarktstrategie 2017
15
Absolut Prozent
Arbeitslose ohne und
mit
Migrationshintergrund
(nach Geschlecht)
Berichtsmonat: Juni (Septemberwerte ab 16.02. verfügbar) ***
Personen mit Migrationshintergrund (Befragte mit Angabe zum Migrationshintergrund)
Arbeitslose ohne und mit
Migrationshintergrund (insgesamt)
Frauen
Männer
15 bis unter 25
Jahre
Arbeitslose ohne und
mit
Migrationshintergrund
(nach Alter)
25 bis unter 55
Jahre
55 Jahre und
älter
Kein Hauptschulabschluss
Arbeitslose ohne und
mit
Migrationshintergrund
(nach Schulabschluss)
Hauptschulabschluss
Mittlere Reife
(Fach-)
Hochschulabschluss
ESF Arbeitsmarktstrategie 2017
ohne
Migrationshintergrund
1.579 64,66%
mit Migrationshintergrund
863 35,34%
ohne
Migrationshintergrund
736 64,00%
mit Migrationshintergrund
414 36,00%
ohne
Migrationshintergrund
843 65,25%
mit Migrationshintergrund
449 34,75%
ohne
Migrationshintergrund
183 74,09%
mit Migrationshintergrund
64 25,91%
ohne
Migrationshintergrund
mit Migrationshintergrund
969 59,78%
652 40,22%
ohne
Migrationshintergrund
427 74,39%
mit Migrationshintergrund
147 25,61%
ohne
Migrationshintergrund
82 44,09%
mit Migrationshintergrund
104 55,91%
ohne
Migrationshintergrund
715 67,01%
mit Migrationshintergrund
352 32,99%
ohne
Migrationshintergrund
363 73,63%
mit Migrationshintergrund
130 26,37%
ohne
Migrationshintergrund
348 70,16%
mit Migrationshintergrund
148 29,84%
16
keine Angabe
zum
Schulabschluss
Ohne
abgeschlossene
Berufsausbildung
Arbeitslose ohne und
mit
Migrationshintergrund
(nach Berufsabschluss)
Betriebliche /
schulische
Ausbildung
Akademische
Ausbildung
Keine Angabe
zur abgeschl.
Berufsausbildung
Geringqualifiziert
Arbeitslose ohne und
mit
Migrationshintergrund
Keine Angabe zu
(Geringqualifiziert)
geringqualifiziert
SGB II-Arbeitslose ohne und mit
Migrationshintergrund (insgesamt)
SGB II-Arbeitslose
ohne und mit
Migrationshintergrund
(Langzeitarbeitslos)
ESF Arbeitsmarktstrategie 2017
Langzeitarbeitslos
2 Jahre und
länger
ohne
Migrationshintergrund
71 35,68%
mit Migrationshintergrund
128 64,32%
ohne
Migrationshintergrund
479 45,97%
mit Migrationshintergrund
563 54,03%
ohne
Migrationshintergrund
962 81,11%
mit Migrationshintergrund
224 18,89%
ohne
Migrationshintergrund
128 68,09%
mit Migrationshintergrund
60 31,91%
ohne
Migrationshintergrund
10 38,46%
mit Migrationshintergrund
16 61,54%
ohne
Migrationshintergrund
518 47,22%
mit Migrationshintergrund
579 52,78%
ohne
Migrationshintergrund
10 38,46%
mit Migrationshintergrund
16 61,54%
ohne
Migrationshintergrund
699 55,30%
mit Migrationshintergrund
565 44,70%
ohne
Migrationshintergrund
271 57,54%
mit Migrationshintergrund
200 42,46%
ohne
Migrationshintergrund
123 57,48%
mit Migrationshintergrund
91 42,52%
17
eLb ohne und mit Migrationshintergrund
(Insgesamt)
Frauen
eLb ohne und mit
Migrationshintergrund
(nach Geschlecht)
Männer
15 bis unter 25
Jahre
eLb ohne und mit
Migrationshintergrund
(nach Alter)
25 bis unter 55
Jahre
55 Jahre und
älter
eLb ohne und mit Migrationshintergrund
(im Langzeitleistungsbezug)
ESF Arbeitsmarktstrategie 2017
ohne
Migrationshintergrund
1.465 51,40%
mit Migrationshintergrund
1.385 48,60%
ohne
Migrationshintergrund
732 49,29%
mit Migrationshintergrund
753 50,71%
ohne
Migrationshintergrund
733 53,70%
mit Migrationshintergrund
632 46,30%
ohne
Migrationshintergrund
160 41,45%
mit Migrationshintergrund
226 58,55%
ohne
Migrationshintergrund
984 51,28%
mit Migrationshintergrund
935 48,72%
ohne
Migrationshintergrund
321 58,90%
mit Migrationshintergrund
224 41,10%
ohne
Migrationshintergrund
892 54,19%
mit Migrationshintergrund
754 45,81%
18
ESF Arbeitsmarktstrategie 2017
19
ESF Arbeitsmarktstrategie 2017
20
ESF Arbeitsmarktstrategie 2017
21
6.2 Ausgangssituation im Handlungsfeld des Ziels C 1.1
Die Beschreibung der Ausgangssituation im Handlungsfeld C 1.1 erfolgt auf Basis einer
Zusammenstellung
wichtiger
regionaler
Emmendingen. In Unterstützung
der
statistischer
Arbeitskreise,
Daten
in
der
Arbeitskreisregion
wurden diesen vom
Institut für
Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH (ISG GmbH) im Rahmen der begleitenden
Evaluierung des ESF Baden-Württemberg erhoben und aufbereitet:
Abgänger insgesamt
Insgesamt
Berichtsjahr: 2013/2014*****
Schulabgänger/-innen ohne Abschluss
ohne
Hauptschulabschluss
Abgänger insgesamt
Schulabgänger/innen ohne
Abschluss der
Sekundarstufe I
(nach Schulart)
Haupt/Werkrealschulen
ohne
Hauptschulabschluss
Abgänger insgesamt
Realschulen
ohne
Hauptschulabschluss
Gymnasien
ESF Arbeitsmarktstrategie 2017
Abgänger insgesamt
insgesamt
Frauen
Männer
Deutsche
Ausländer
insgesamt
Frauen
Männer
Deutsche
Ausländer
insgesamt
Frauen
Männer
Deutsche
Ausländer
insgesamt
Frauen
Männer
Deutsche
Ausländer
insgesamt
Frauen
Männer
Deutsche
Ausländer
insgesamt
Frauen
Männer
Deutsche
Ausländer
insgesamt
Frauen
Männer
2015
Absolut Prozent
1.770
822 46,44%
948 53,56%
1.616 91,30%
8,70%
154
6,05%
107
32,71%
35
72 67,29%
88 82,24%
19 17,76%
570 32,20%
250 43,86%
320 56,14%
473 82,98%
97 17,02%
2,81%
16
5 31,25%
11 68,75%
11 68,75%
5 31,25%
684 38,64%
330 48,25%
354 51,75%
656 95,91%
4,09%
28
1,32%
9
1 11,11%
8 88,89%
8 88,89%
1 11,11%
411 23,22%
209 50,85%
202 49,15%
22
ohne
Hauptschulabschluss
Abgänger insgesamt
Sonderschulen
ohne
Hauptschulabschluss
Abgänger insgesamt
Integrierte
Schulformen
ohne
Hauptschulabschluss
ESF Arbeitsmarktstrategie 2017
Deutsche
Ausländer
insgesamt
Frauen
Männer
Deutsche
Ausländer
insgesamt
Frauen
Männer
Deutsche
Ausländer
insgesamt
Frauen
Männer
Deutsche
Ausländer
insgesamt
Frauen
Männer
Deutsche
Ausländer
insgesamt
Frauen
Männer
Deutsche
Ausländer
395 96,11%
3,89%
16
0
0
0
0
0
5,42%
96
29 30,21%
67 69,79%
83 86,46%
13 13,54%
81 84,38%
28 34,57%
53 65,43%
68 83,95%
13 16,05%
0,51%
9
4 44,44%
5 55,56%
9 100,00%
0,00%
0
1 11,11%
1 100,00%
0,00%
0
1 100,00%
0,00%
0
23
Quelle: Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg
ESF Arbeitsmarktstrategie 2017
24
Quelle: Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg
ESF Arbeitsmarktstrategie 2017
25
7. Bewertung der Ergebnisse - Arbeitsmarktstrategie 2017
7.1 Handlungsbedarfe
In Gesamtschau der Basisdaten ist festzustellen, dass sich keine (Teil-)Gruppe zu den
Handlungsfeldern der Ziele B 1.1 und C 1.1. besonders hervorhebt, sondern die Zielgruppen
gleichrangig im Fokus stehen. Nach wie vor, besteht in allen Teilgruppen ein gleichrangiger
Handlungsbedarf!
7.2 Ziele, die mit der Förderung im Ziel B 1.1 erreicht werden sollen
7.3 Ziele, die mit der Förderung im Ziel C 1.1 erreicht werden sollen
Aufgrund des o.g. Befundes, wird auf eine Festlegung von besonderen Zielgruppen,
Handlungsschwerpunkten oder der Bestimmung von Teilzielen und konkreter Maßnahmen
abgesehen.
ESF Arbeitsmarktstrategie 2017
26
8. Umsetzung der Ziele
8.1 Ausschreibung
Auf Basis der vorliegenden Arbeitsmarktstrategie, wird die Ausschreibung für die Projektanträge
2017 wie folgt veröffentlich. Die Veröffentlichung der Ausschreibung erfolgt als Pressemitteilung
und auf der Internetseite des Kreises, sowie durch ein Anschreiben an die bisherigen Träger.
Presse-Info vom 21.07.16
Bewerbungsfrist 30. September 2016
PROJEKTANTRÄGE FÜR EUROPÄISCHEN SOZIALFONDS (ESF)
Kreis Emmendingen. Ab sofort können Projektanträge für Fördermittel aus dem
Europäischen Sozialfonds (ESF) gestellt werden. In der Förderperiode 2017 stehen für
Projekte im Landkreis Emmendingen 180.000 Euro aus dem Europäischen Sozialfonds
zur Verfügung. Als Arbeitsmarktstrategie 2017 werden vom ESF-Arbeitskreis im Landkreis
Emmendingen
folgende
Schwerpunkte
des
Operationellen
Programms
Baden-
Württemberg benannt:
Die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und der Teilhabechancen von Menschen,
die besonders von Armut und Ausgrenzung bedroht sind (Spezifisches Ziel B 1.1), sowie
die Vermeidung von Schulabbruch und Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit
(Spezifische Ziel C 1.1).
Projekte in anderen Zielbereichen des Operationellen Programms hingegen sind nicht
förderfähig. Grundsätzlich können im Rahmen der regionalen Förderung auch zweijährige
Projekte gefördert werden. Dies ist ausdrücklich erwünscht. Für diese Projekte kann das
Mittelbudget von zwei Jahren eingesetzt werden. Für zweijährige Projekte gelten
dieselben Auswahlkriterien wie für einjährige Projekte.
ESF-Projektanträge können ab sofort bis zum 30. September 2016 bei der L-Bank
(Landeskreditbank Baden-Württemberg in Karlsruhe) eingereicht werden. Auskunft gibt
das Landratsamt Emmendingen, Telefon 07641/451 363. Der vollständige Text der
Arbeitsmarktstrategie
für
den
Landkreis
Emmendingen
ist
auf
www.landkreis-
emmendingen.de als PDF unter Sozialamt herunterladbar. Den webbasierten ESF-Antrag
ELAN sowie weitere Informationen zum Programm und zu den ESF-Förderanträgen
stehen auf www.esf-bw.de.Kreis Emmendingen.
ESF Arbeitsmarktstrategie 2017
27
8.2 Ranking-Verfahren
Nach Eingang der Projektanträge zum 30. September 2016, werden die zu fördernden Projekte
mit Hilfe des Ranking-Verfahrens vom regionalen ESF-Arbeitskreis ausgewählt. Antragsteller
erhalten hier die Gelegenheit, Ihre Projekte vorzustellen. Entscheidende Kriterien für die
Auswahl der Projekte sind die Übereinstimmung von Projektanträgen mit den regionalen
Arbeitskreiszielen, den Zielgruppen sowie den Querschnittszielen.
9. Ergebnissicherung
Die Erreichung der festgelegten Ziele des Arbeitskreises, der Projektziele einschließlich der
Querschnittsziele, wird wie folgt überprüft:
- Abgleich des bewilligten Antrags mit dem Sachbericht; die Sachberichte stehen den
Arbeitskreismitglieder zur Verfügung.
- Bericht und Vorstellung von Projektergebnissen bzw. laufenden Projekten im Rahmen von
Arbeitskreissitzungen
- Besuch einzelner Projekte durch den regionalen Arbeitskreis, einzelner Mitglieder oder der
Geschäftsstelle
10. Ansprechpartner
Geschäftsführung des ESF-Arbeitskreises Emmendingen
Herr Markus Skiba
Leiter des Sozialamtes
LANDRATSAMT EMMENDINGEN
Bahnhofstraße 2-4
79312 Emmendingen
Tel. 07641 / 451 - 363
Fax. 07641 / 451 – 3009
E-Mail: [email protected]
ESF Arbeitsmarktstrategie 2017