Landkreis Emmendingen - ESF Arbeitskreis - Emmendingen, den 07.07.2016 ESF Arbeitsmarktstrategie des Landkreises Emmendingen für das Programmjahr 2017 2 Inhaltsverzeichnis __________________________________________________________________________ 1. Vorbemerkungen 2. Mittelkontingent 3. Ausrichtung der regionalen ESF-Förderung in der Förderperiode 2014 bis 2020 3.1 Das spezifische Ziel B 1.1 3.2 Das spezifische Ziel C 1.1 4. Querschnittsziele 5. Beschlussfassung - Strategie 2017 6. Ausgangssituation im Landkreis Emmendingen 6.1 Ausgangssituation im Handlungsfeld des Ziels B 1.1 6.2 Ausgangssituation im Handlungsfeld des Ziels C 1.1 7. Bewertung der Ergebnisse - Arbeitsmarktstrategie 2017 7.1 Handlungsbedarfe 7.2 Ziele, die mit der Förderung im Ziel B 1.1 erreicht werden sollen 7.3 Ziele, die mit der Förderung im Ziel C 1.1 erreicht werden sollen 8. Umsetzungsschritte 8.1 Ausschreibung 8.2 Ranking-Verfahren 9. Ergebnissicherung 10. Ansprechpartner ESF Arbeitsmarktstrategie 2017 3 1. Vorbemerkung Mit dem am 1. September 2014 von der EU-Kommission genehmigten Operationellen Programm (OP) des Landes Baden- Württemberg für den ESF startete die Umsetzung der neuen Förderperiode zum 1. Januar 2015. Das ESF-Programm folgt der EU-weiten Vorgabe sowohl einer stringenten Ergebnisorientierung als auch einer Konzentration der Mittel. Diese beiden Prämissen erfordern auch in der regionalen Förderung eine kontinuierliche Steuerung der Umsetzung. Die regionale Umsetzung einzelner spezifischer Ziele bleibt ein wichtiges Strukturmerkmal des ESF in Baden-Württemberg. Auch künftig sollen die ESF-Interventionen auf konkrete Regionalbedarfe ausgerichtet und von den regionalen Akteuren in den ESFArbeitskreisen (AK) maßgeblich geplant werden. In der neuen ESF-Förderperiode werden jedoch nur noch zwei spezifische Ziele »B 1.1 Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und der Teilhabechancen von Menschen, die besonders von Armut und Ausgrenzung bedroht sind« und »C 1.1 Vermeidung von Schulabbruch und Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit« in der regionalen Umsetzung des ESF verfolgt. Die regionale ESF-Förderung konzentriert sich demnach in der Förderperiode 2014 bis 2020 auf Zielgruppen mit besonderem Förderbedarf, so etwa auf besonders benachteiligte Personengruppen im Rechtskreis SGB II, aber auch auf junge Menschen, die vom Schulabbruch bedroht sind und durch andere schulische Regelsysteme nicht oder nicht mehr ausreichend angesprochen werden können. Neben den beiden spezifischen Zielen erfolgt die Umsetzung des ESF in Baden-Württemberg auch regional unter Beachtung der bereichsübergreifenden Grundsätze (Querschnittsziele) des ESF, nämlich der Gleichstellung von Frauen und Männern, der Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung, der nachhaltigen Entwicklung im Sinne des Schutzes der Umwelt sowie der Förderung der transnationalen Zusammenarbeit. ESF Arbeitsmarktstrategie 2017 4 2. Mittelkontingent In der Förderperiode 2014 bis 2020 steht dem Landkreis Emmendingen ein jährliches Kontingent in Höhe von 180.000 Euro zur Verfügung. Zu beachten ist, dass im Rahmen der regionalen Förderung generell beide spezifische Ziele zu bedienen sind. Für die Aufteilung des Mittelbudgets gelten von Seiten des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren folgende Werte: Integrationsziel B 1.1 104.400 € Bildungsziel C 1.1 Gesamt 75.600 € 180.000 € Während die benannten Werte in den Jahren 2015 und 2016 noch als Orientierung dienten, müssen im Zwischenergebnis 2018 und im Endergebnis die Zuordnung der ESF-Mittel zu den spezifischen Zielen über alle AKs hinweg, mithin im Landesschnitt, eingehalten werden. Die einzelnen Arbeitskreise können insoweit zunächst auf der Grundlage ihrer jeweiligen regionalen Ausgangs- und Bedarfslagen entscheiden, welche Projekte in welchen Zielen sie zur Förderung vorschlagen. Sollte für ein Ziel keine Projekte gefördert werden, kann das Budget zunächst auch für das jeweils andere Ziel verwendet werden. Auf der Grundlage der bis zum Jahr 2017 in der regionalen ESF-Förderung tatsächlich insgesamt verausgabten Mittel wird jedoch zu entscheiden sein, ob die Verwaltungsbehörde für die Folgejahre konkrete Vorgaben für die Mittelverteilung auf die beiden spezifischen Ziele machen muss. Grundsätzlich können im Rahmen der regionalen Förderung auch zweijährige Projekte gefördert werden. Für diese Projekte kann das Mittelbudget von zwei Jahren eingesetzt werden. Für zweijährige Projekte gelten dieselben Auswahlkriterien wie für einjährige Projekte. ESF Arbeitsmarktstrategie 2017 5 3. Ausrichtung der regionalen ESF-Förderung in der Förderperiode 2014 bis 2020 Im Nachfolgenden werden die im OP benannten Zielgruppen und Maßnahmen für die beiden spezifischen Ziele B 1.1 und C 1.1 dargestellt: 3.1 Das spezifische Ziel B 1.1 Das spezifische Ziel B 1.1 „Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und der Teilhabechancen von Menschen, die besonders von Armut und Ausgrenzung bedroht sind“ konkretisiert die Zielrichtung der ESF-Förderung in der Prioritätsachse B „Förderung der sozialen Inklusion und Bekämpfung von Armut und jeglicher Diskriminierung“. Die hier geplanten Fördermaßnahmen sollen einen eigenständigen Beitrag zur sozialen Eingliederung und zur Verhinderung von Armut leisten sowie Personengruppen und Minderheiten erreichen, die in besonderem Maße von Diskriminierung und sozialer Exklusion bedroht sind. Es sollen vielfach belastete, arbeitsmarktferne Zielgruppen angesprochen werden, bei denen eine Integration in den Arbeitsmarkt in der Regel nur über Zwischenschritte der gesellschaftlichen, psychosozialen und gesundheitlichen Stabilisierung möglich sein wird. So können Beratungsangebote, das Aufschließen von weiteren Maßnahmen Module einer Hilfsangeboten, tagesstrukturierende niedrigschwelligen Ansprache und dieser sozialintegrative Zielgruppen sein. Zwischenstufen, z.B. über Einrichtungen des geförderten Arbeitsmarkts oder – bei Vorliegen einer Schwerbehinderung – über Integrationsfirmen, können erforderlich sein, um Potenziale für eine Wiedereingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt auszuloten. Die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit kann bereits als erster Erfolg gelten. Wesentliches Ziel der Fördermaßnahmen sollen darin bestehen, die Beschäftigungsfähigkeit von arbeitsmarktfernen und oft mit mehreren Vermittlungshemmnissen belasteten Langzeitarbeitslosen und Langzeitleistungsbeziehenden zu erhöhen. Darüber hinaus soll die Förderung einen Beitrag zur gesellschaftlichen Integration von Menschen leisten, die in besonderem Maße von Ausgrenzung und Armutsgefährdung betroffen sind. Zielgruppen sind: B1.1 Langzeitarbeitslose mit besonderen Vermittlungshemmnissen, hier insbesondere Langzeitleistungsbeziehende im Rechtskreis SGB II, die zunächst einer sozialen und persönlichen Stabilisierung sowie einer Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit als Voraussetzung für eine Heranführung an den ersten Arbeitsmarkt bedürfen. Insbesondere die Zielgruppe der älteren Leistungsberechtigten soll von den Fördermaßnahmen erreicht werden. ESF Arbeitsmarktstrategie 2017 6 B1.1 Alleinerziehende, Menschen mit Behinderungen sowie Menschen mit Migrationshintergrund werden wegen ihrer überproportionalen Anteile an der Zielgruppe besonders adressiert. B1.1 Menschen in psychosozialen Problemlagen, mit gesundheitlichen Einschränkungen, Suchterkrankungen, Überschuldungen und prekären Wohnverhältnissen und schwieriger familiärer Lage. B1.1 Von Armut und Diskriminierung bedrohte Personengruppen unter den Zuwanderern aus EU-Mitgliedstaaten und Drittstaaten. Um bei den genannten Personengruppen die oben genannten Ziele zu erreichen, können u. a. Angebote sozialer und ggf. gesundheitlicher Stabilisierung sowie niedrigschwellige Qualifizierung gefördert werden. Die ESF-Interventionen in diesem spezifischen Ziel können – soweit möglich – die betroffenen Menschen auch im Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen unterstützen, die eine Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe und Integration in das Erwerbsleben darstellen. 3.2 Das spezifische Ziel C 1.1 Gefördert werden Maßnahmen, die in Ergänzung zu schulischen Angeboten und Angeboten der Jugendhilfe dazu beitragen, schulpflichtige junge Menschen an Regelsysteme der Schule heranzuführen und sie so zu integrieren, dass sie einen regulären Schulabschluss erreichen können. Oftmals wird hierfür eine individuelle und erforderlichenfalls auch längerfristige angelegte sozialpädagogische Begleitung erforderlich sein, die auch das familiäre Umfeld und die lebensweltlichen Bezüge der jungen Menschen berücksichtigt. Auch aufsuchende Formen der Sozialarbeit kommen je nach Einzelfall zum Einsatz. Niedrigschwellige und praxisbezogene Angebote sollen zur individuellen und sozialen Stabilisierung beitragen und auf eine realistische Perspektive für Ausbildung und Beruf hinwirken. Bei Teilnehmer/innen ohne Schulabschluss ist die nachträgliche Erlangung des Schulabschlusses ein wesentliches konzeptionelles Merkmal der Förderung. Junge Menschen, die ihre Schulpflicht bereits erfüllt haben, können auch im Rahmen berufsvorbereitender Bildungsmaßnahmen mit produktionsorientiertem Ansatz gefördert werden. In diesem Förderziel wird besonders darauf zu achten sein, dass spezifische individuelle Dispositionen (soziales und familiäres Umfeld, Migrationshintergrund bzw. eine Migrationserfahrung, Überschuldung) geschlechterspezifische adäquat berücksichtigt Benachteiligungen, werden. Ferner geschlechtertypischen Berufswahlverhalten entgegengewirkt werden. ESF Arbeitsmarktstrategie 2017 riskante soll Lebensformen, frühzeitig einem 7 Generell ermöglicht der ESF im spezifischen Ziel C 1.1 die Erprobung bedarfsnaher innovativer Konzepte für eine zum Teil schwer erreichbare Zielgruppe von jungen Menschen, die von den Regelsystemen der Jugendberufshilfe und des Übergangs- und Ausbildungsbereichs nicht ausreichend erreicht werden. In diesem spezifischen Ziel geht es – in enger Kooperation von zivilgesellschaftlichen Akteuren und etablierten öffentlichen Einrichtungen – in erster Linie darum, durch individuell und biographisch angemessene Ansätze Problemkomplexe zu bearbeiten, in denen sich soziale Benachteiligungen und Rückzugstendenzen überlagern. Derartige Ansätze sind durch innovative Verknüpfung unterschiedlicher Methoden sozialer Stabilisierung, Berufsvorbereitung und sozialpädagogischer Begleitung charakterisiert. Durch konkrete Hilfestellung und Beratung können junge Menschen, die zwar arbeitslos sind, sich aber regulären Beratungs- und Integrationsangeboten der Jobcenter bzw. Arbeitsagenturen entziehen, wieder in einen geregelten Beratungs- und Vermittlungsprozess eingegliedert werden. Niedrigschwellige und praxisbezogene Angebote wiederum sollen zur individuellen und sozialen Stabilisierung beitragen und auf eine realistische Perspektive für Ausbildung und Beruf hinwirken. Die Förderung ist auf junge Menschen, in der Regel im Alter bis zu 25 Jahren, ausgerichtet, wie C1.1 Schülerinnen und Schüler ab der 7. Jahrgangsstufe, die von Schulversagen und Schulabbruch bedroht sind und die von schulischen Regelsystemen nicht oder nicht mehr ausreichend erreicht werden können, oder C1.1 Ausbildungsferne und z.T. marginalisierte junge Menschen, die von regelhaften Angeboten der Übergangs- und Ausbildungssysteme bzw. der Jugendsozialarbeit und der Jugendberufshilfe nicht oder nicht mehr ausreichend erreicht werden können. ESF Arbeitsmarktstrategie 2017 8 4. Querschnittsziele Neben den beiden spezifischen Zielen, erfolgt die Umsetzung des ESF in Baden-Württemberg auch regional unter Beachtung der bereichsübergreifenden Grundsätze (Querschnittsziele) des ESF, nämlich der Gleichstellung von Frauen und Männern, der Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung, der nachhaltigen Entwicklung im Sinne des Schutzes der Umwelt sowie der Förderung der transnationalen Zusammenarbeit. (a) Gleichstellung von Frauen und Männern. Die »Gleichstellung von Frauen und Männern« zielt darauf ab, Frauen und Männern einen gleichen Zugang zu Leistungen der Arbeitsmarktpolitik und ins Erwerbsleben zu gewährleisten. Das Förderprogramm will hierzu einen spezifischen Beitrag leisten. Die Maßnahmen sind an den geschlechtsspezifischen Lebenslagen der Zielgruppen auszurichten und sollen einen Beitrag zur Überwindung von Geschlechterstereotypen leisten. Damit soll dem Gleichstellungziel des ESF in BadenWürttemberg, wirtschaftliche Unabhängigkeit für Frauen und Männer zu erreichen, entsprochen werden. (b) Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung. In den Maßnahmen ist grundsätzlich zu berücksichtigen, dass Personen unabhängig ihrer Herkunft und Nationalität, ihrer Hautfarbe oder Religion, einer Behinderung oder anderer möglicherweise benachteiligender Merkmale die gleichen Chancen zur Teilnahme an der Förderung haben. Insbesondere sind Menschen mit Migrationshintergrund bei der Teilnehmerauswahl zu berücksichtigen. (c) Nachhaltigkeit. Maßnahmen, die zum Ziel der Nachhaltigkeit im Sinne des Schutzes der Umwelt und der Verbesserung ihrer Qualität und insbesondere zu den Klimaschutzzielen beitragen, sind ausdrücklich erwünscht. Im Kontext des Projektaufrufs sind alle Aktivitäten zu begrüßen, die darauf abzielen, Berufe mit umweltschutzbezogenen Inhalten oder Unternehmen zu beteiligen, die sich im Umwelt- oder Klimaschutz engagieren. Den Projektträgern ist zu empfehlen, den Deutschen Nachhaltigkeitskodex anzuwenden und sich an den Empfehlungen zum Green Public Procurement zu orientieren. (d) Transnationale Kooperation. Transnationale Komponenten wie Projektpartnerschaften, Erfahrungsaustausche oder andere gemeinsame Aktivitäten mit einem oder mehreren anderen europäischen Ländern werden begrüßt und sind ggf. im Antrag gesondert darzustellen. ESF Arbeitsmarktstrategie 2017 9 5. Beschlussfassung - Strategie 2017 Die vorliegende Arbeitsmarktstrategie für das Programmjahr 2017, ist auf Grundlage der nachfolgenden sozioökonomischen Analyse beschlossen worden. Im Aufbau orientiert sich die Arbeitsmarktstrategie den Empfehlungen der Arbeitshilfe zur regionalen ESF-Förderung (http://www.esf-bw.de/esf/foerderung-beantragen-und- umsetzen/regionale-foerderung-foerderbereich-arbeit-soziales/). Arbeitskreisen ein Vorgehen an einem Darin 5-Schritte-Prozessmodells wird den ESF- empfohlen. Diese wesentlichen Arbeitsschritte sind im Einzelnen: 1. Analyse der Ausgangsbedingungen und des Handlungsbedarfs im Landkreis anhand zielspezifischer Indikatoren und Daten, 2. Festlegung von Zielgruppen und Schwerpunkten, die mit den ESF-Interventionen erreicht werden sollen, 3. die Vereinbarung konkreter Umsetzungsschritte, 4. Vorstellung und Bewertung der Projektanträge sowie 5. die Festlegung von Evaluierungsschritten zur Bewertung der Ergebnisse und Erfolge der realisierten Vorhaben und Projekte. ESF Arbeitsmarktstrategie 2017 10 6. Ausgangssituation im Landkreis Emmendingen 6.1 Ausgangssituation im Handlungsfeld des Ziels B 1.1 Die Beschreibung der Ausgangssituation im Handlungsfeld B 1.1 erfolgt auf Basis einer Zusammenstellung Emmendingen. Zur wichtiger regionaler Unterstützung der statistischer Arbeitskreise, Daten wurde in der diese Arbeitskreisregion vom Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik (ISG GmbH), im Auftrag der ESF-Verwaltungsbehörde des Landes Baden-Württemberg, erhoben und aufbereitet. Der landeseinheitlich angelegte Datensatz verweist auf den Monat September 2015. Die Auswahl der regionalen Strategieziele und Zielgruppen erfolgt auf der Grundklage der Beschreibung der Ausgangslage und der Ermittlung der regionalen Bedarfe für das Jahr 2017: ESF Arbeitsmarktstrategie 2017 11 SGB II-Arbeitslose Langleistungsbezieher SGB II-Arbeitslose Berichtsmonat: September * SGB II-Arbeitslose nach Personengruppen Langzeitarbeitslose SGB II-Arbeitslose Ältere SGB II-Arbeitslose (Ü50) Jüngere SGB II-Arbeitslose (U25) Alleinerziehende SGB II-Arbeitslose SGB II-Arbeitslose ohne abgeschlossene Berufsausbildung Ausländische SGB II-Arbeitslose SGB II-Arbeitslose mit einer Schwerbehinderung ESF Arbeitsmarktstrategie 2017 insgesamt Frauen Männer insgesamt Frauen Männer insgesamt Frauen Männer unter 25 Jahre 25 bis unter 50 Jahre 50 und älter Alleinerziehende (in Bedarfsgemeinschaften) insgesamt Frauen Männer insgesamt Frauen Männer insgesamt Frauen Männer insgesamt Frauen Männer insgesamt Frauen Männer insgesamt Frauen Männer 2015 Absolut Prozent 1.423 656 46,10% 767 53,90% 523 36,75% 243 46,46% 280 53,54% 1.847 1.029 55,71% 818 44,29% 220 11,91% 930 50,35% 697 37,74% 443 23,98% 460 198 262 119 60 59 214 201 13 843 398 445 375 186 189 108 38 70 32,33% 43,04% 56,96% 8,36% 50,42% 49,58% 15,04% 93,93% 6,07% 59,24% 47,21% 52,79% 26,35% 49,60% 50,40% 7,59% 35,19% 64,81% 12 ESF Arbeitsmarktstrategie 2017 13 Berichtsmonat: September ** Grundsicherung für Arbeitsuchende 2015 Absolut Prozent SGB II-Quote = Bestand an Personen in Bedarfsgemeinschaften (erwerbsfähige Leistungsberechtigte und nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte) bezogen auf die Wohnbevölkerung zum 31.12. unter 65 Jahren - 3,7 eLb-Quote = Erwerbsfähigen Leistungsberechtigten bezogen auf die Bevölkerung zwischen 15 und 65 Jahren - 3,2 4.810 3.394 1.794 1.600 641 336 305 1.743 966 777 411 189 222 599 303 296 2.430 1.273 1.157 960 519 441 603 572 31 - Personen in Bedarfsgemeinschaften insgesamt Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (eLb) Frauen Männer insgesamt unter 25 Frauen Jahre Männer insgesamt 25 bis unter 50 Frauen Jahre Männer eLb nach Geschlecht und Altersgruppen insgesamt 50 bis unter 55 Frauen Jahre Männer insgesamt 55 Jahre Frauen und älter Männer insgesamt Deutsche Frauen Männer eLb nach Geschlecht und Nationalität insgesamt Ausländer Frauen Männer insgesamt Alleinerziehende eLb nach Geschlecht Frauen Männer ESF Arbeitsmarktstrategie 2017 52,86% 47,14% 18,89% 52,42% 47,58% 51,36% 55,42% 44,58% 12,11% 45,99% 54,01% 17,65% 50,58% 49,42% 71,60% 52,39% 47,61% 28,29% 54,06% 45,94% 17,77% 94,86% 5,14% 14 2015 ESF Arbeitsmarktstrategie 2017 15 Absolut Prozent Arbeitslose ohne und mit Migrationshintergrund (nach Geschlecht) Berichtsmonat: Juni (Septemberwerte ab 16.02. verfügbar) *** Personen mit Migrationshintergrund (Befragte mit Angabe zum Migrationshintergrund) Arbeitslose ohne und mit Migrationshintergrund (insgesamt) Frauen Männer 15 bis unter 25 Jahre Arbeitslose ohne und mit Migrationshintergrund (nach Alter) 25 bis unter 55 Jahre 55 Jahre und älter Kein Hauptschulabschluss Arbeitslose ohne und mit Migrationshintergrund (nach Schulabschluss) Hauptschulabschluss Mittlere Reife (Fach-) Hochschulabschluss ESF Arbeitsmarktstrategie 2017 ohne Migrationshintergrund 1.579 64,66% mit Migrationshintergrund 863 35,34% ohne Migrationshintergrund 736 64,00% mit Migrationshintergrund 414 36,00% ohne Migrationshintergrund 843 65,25% mit Migrationshintergrund 449 34,75% ohne Migrationshintergrund 183 74,09% mit Migrationshintergrund 64 25,91% ohne Migrationshintergrund mit Migrationshintergrund 969 59,78% 652 40,22% ohne Migrationshintergrund 427 74,39% mit Migrationshintergrund 147 25,61% ohne Migrationshintergrund 82 44,09% mit Migrationshintergrund 104 55,91% ohne Migrationshintergrund 715 67,01% mit Migrationshintergrund 352 32,99% ohne Migrationshintergrund 363 73,63% mit Migrationshintergrund 130 26,37% ohne Migrationshintergrund 348 70,16% mit Migrationshintergrund 148 29,84% 16 keine Angabe zum Schulabschluss Ohne abgeschlossene Berufsausbildung Arbeitslose ohne und mit Migrationshintergrund (nach Berufsabschluss) Betriebliche / schulische Ausbildung Akademische Ausbildung Keine Angabe zur abgeschl. Berufsausbildung Geringqualifiziert Arbeitslose ohne und mit Migrationshintergrund Keine Angabe zu (Geringqualifiziert) geringqualifiziert SGB II-Arbeitslose ohne und mit Migrationshintergrund (insgesamt) SGB II-Arbeitslose ohne und mit Migrationshintergrund (Langzeitarbeitslos) ESF Arbeitsmarktstrategie 2017 Langzeitarbeitslos 2 Jahre und länger ohne Migrationshintergrund 71 35,68% mit Migrationshintergrund 128 64,32% ohne Migrationshintergrund 479 45,97% mit Migrationshintergrund 563 54,03% ohne Migrationshintergrund 962 81,11% mit Migrationshintergrund 224 18,89% ohne Migrationshintergrund 128 68,09% mit Migrationshintergrund 60 31,91% ohne Migrationshintergrund 10 38,46% mit Migrationshintergrund 16 61,54% ohne Migrationshintergrund 518 47,22% mit Migrationshintergrund 579 52,78% ohne Migrationshintergrund 10 38,46% mit Migrationshintergrund 16 61,54% ohne Migrationshintergrund 699 55,30% mit Migrationshintergrund 565 44,70% ohne Migrationshintergrund 271 57,54% mit Migrationshintergrund 200 42,46% ohne Migrationshintergrund 123 57,48% mit Migrationshintergrund 91 42,52% 17 eLb ohne und mit Migrationshintergrund (Insgesamt) Frauen eLb ohne und mit Migrationshintergrund (nach Geschlecht) Männer 15 bis unter 25 Jahre eLb ohne und mit Migrationshintergrund (nach Alter) 25 bis unter 55 Jahre 55 Jahre und älter eLb ohne und mit Migrationshintergrund (im Langzeitleistungsbezug) ESF Arbeitsmarktstrategie 2017 ohne Migrationshintergrund 1.465 51,40% mit Migrationshintergrund 1.385 48,60% ohne Migrationshintergrund 732 49,29% mit Migrationshintergrund 753 50,71% ohne Migrationshintergrund 733 53,70% mit Migrationshintergrund 632 46,30% ohne Migrationshintergrund 160 41,45% mit Migrationshintergrund 226 58,55% ohne Migrationshintergrund 984 51,28% mit Migrationshintergrund 935 48,72% ohne Migrationshintergrund 321 58,90% mit Migrationshintergrund 224 41,10% ohne Migrationshintergrund 892 54,19% mit Migrationshintergrund 754 45,81% 18 ESF Arbeitsmarktstrategie 2017 19 ESF Arbeitsmarktstrategie 2017 20 ESF Arbeitsmarktstrategie 2017 21 6.2 Ausgangssituation im Handlungsfeld des Ziels C 1.1 Die Beschreibung der Ausgangssituation im Handlungsfeld C 1.1 erfolgt auf Basis einer Zusammenstellung wichtiger regionaler Emmendingen. In Unterstützung der statistischer Arbeitskreise, Daten in der Arbeitskreisregion wurden diesen vom Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH (ISG GmbH) im Rahmen der begleitenden Evaluierung des ESF Baden-Württemberg erhoben und aufbereitet: Abgänger insgesamt Insgesamt Berichtsjahr: 2013/2014***** Schulabgänger/-innen ohne Abschluss ohne Hauptschulabschluss Abgänger insgesamt Schulabgänger/innen ohne Abschluss der Sekundarstufe I (nach Schulart) Haupt/Werkrealschulen ohne Hauptschulabschluss Abgänger insgesamt Realschulen ohne Hauptschulabschluss Gymnasien ESF Arbeitsmarktstrategie 2017 Abgänger insgesamt insgesamt Frauen Männer Deutsche Ausländer insgesamt Frauen Männer Deutsche Ausländer insgesamt Frauen Männer Deutsche Ausländer insgesamt Frauen Männer Deutsche Ausländer insgesamt Frauen Männer Deutsche Ausländer insgesamt Frauen Männer Deutsche Ausländer insgesamt Frauen Männer 2015 Absolut Prozent 1.770 822 46,44% 948 53,56% 1.616 91,30% 8,70% 154 6,05% 107 32,71% 35 72 67,29% 88 82,24% 19 17,76% 570 32,20% 250 43,86% 320 56,14% 473 82,98% 97 17,02% 2,81% 16 5 31,25% 11 68,75% 11 68,75% 5 31,25% 684 38,64% 330 48,25% 354 51,75% 656 95,91% 4,09% 28 1,32% 9 1 11,11% 8 88,89% 8 88,89% 1 11,11% 411 23,22% 209 50,85% 202 49,15% 22 ohne Hauptschulabschluss Abgänger insgesamt Sonderschulen ohne Hauptschulabschluss Abgänger insgesamt Integrierte Schulformen ohne Hauptschulabschluss ESF Arbeitsmarktstrategie 2017 Deutsche Ausländer insgesamt Frauen Männer Deutsche Ausländer insgesamt Frauen Männer Deutsche Ausländer insgesamt Frauen Männer Deutsche Ausländer insgesamt Frauen Männer Deutsche Ausländer insgesamt Frauen Männer Deutsche Ausländer 395 96,11% 3,89% 16 0 0 0 0 0 5,42% 96 29 30,21% 67 69,79% 83 86,46% 13 13,54% 81 84,38% 28 34,57% 53 65,43% 68 83,95% 13 16,05% 0,51% 9 4 44,44% 5 55,56% 9 100,00% 0,00% 0 1 11,11% 1 100,00% 0,00% 0 1 100,00% 0,00% 0 23 Quelle: Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg ESF Arbeitsmarktstrategie 2017 24 Quelle: Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg ESF Arbeitsmarktstrategie 2017 25 7. Bewertung der Ergebnisse - Arbeitsmarktstrategie 2017 7.1 Handlungsbedarfe In Gesamtschau der Basisdaten ist festzustellen, dass sich keine (Teil-)Gruppe zu den Handlungsfeldern der Ziele B 1.1 und C 1.1. besonders hervorhebt, sondern die Zielgruppen gleichrangig im Fokus stehen. Nach wie vor, besteht in allen Teilgruppen ein gleichrangiger Handlungsbedarf! 7.2 Ziele, die mit der Förderung im Ziel B 1.1 erreicht werden sollen 7.3 Ziele, die mit der Förderung im Ziel C 1.1 erreicht werden sollen Aufgrund des o.g. Befundes, wird auf eine Festlegung von besonderen Zielgruppen, Handlungsschwerpunkten oder der Bestimmung von Teilzielen und konkreter Maßnahmen abgesehen. ESF Arbeitsmarktstrategie 2017 26 8. Umsetzung der Ziele 8.1 Ausschreibung Auf Basis der vorliegenden Arbeitsmarktstrategie, wird die Ausschreibung für die Projektanträge 2017 wie folgt veröffentlich. Die Veröffentlichung der Ausschreibung erfolgt als Pressemitteilung und auf der Internetseite des Kreises, sowie durch ein Anschreiben an die bisherigen Träger. Presse-Info vom 21.07.16 Bewerbungsfrist 30. September 2016 PROJEKTANTRÄGE FÜR EUROPÄISCHEN SOZIALFONDS (ESF) Kreis Emmendingen. Ab sofort können Projektanträge für Fördermittel aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) gestellt werden. In der Förderperiode 2017 stehen für Projekte im Landkreis Emmendingen 180.000 Euro aus dem Europäischen Sozialfonds zur Verfügung. Als Arbeitsmarktstrategie 2017 werden vom ESF-Arbeitskreis im Landkreis Emmendingen folgende Schwerpunkte des Operationellen Programms Baden- Württemberg benannt: Die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und der Teilhabechancen von Menschen, die besonders von Armut und Ausgrenzung bedroht sind (Spezifisches Ziel B 1.1), sowie die Vermeidung von Schulabbruch und Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit (Spezifische Ziel C 1.1). Projekte in anderen Zielbereichen des Operationellen Programms hingegen sind nicht förderfähig. Grundsätzlich können im Rahmen der regionalen Förderung auch zweijährige Projekte gefördert werden. Dies ist ausdrücklich erwünscht. Für diese Projekte kann das Mittelbudget von zwei Jahren eingesetzt werden. Für zweijährige Projekte gelten dieselben Auswahlkriterien wie für einjährige Projekte. ESF-Projektanträge können ab sofort bis zum 30. September 2016 bei der L-Bank (Landeskreditbank Baden-Württemberg in Karlsruhe) eingereicht werden. Auskunft gibt das Landratsamt Emmendingen, Telefon 07641/451 363. Der vollständige Text der Arbeitsmarktstrategie für den Landkreis Emmendingen ist auf www.landkreis- emmendingen.de als PDF unter Sozialamt herunterladbar. Den webbasierten ESF-Antrag ELAN sowie weitere Informationen zum Programm und zu den ESF-Förderanträgen stehen auf www.esf-bw.de.Kreis Emmendingen. ESF Arbeitsmarktstrategie 2017 27 8.2 Ranking-Verfahren Nach Eingang der Projektanträge zum 30. September 2016, werden die zu fördernden Projekte mit Hilfe des Ranking-Verfahrens vom regionalen ESF-Arbeitskreis ausgewählt. Antragsteller erhalten hier die Gelegenheit, Ihre Projekte vorzustellen. Entscheidende Kriterien für die Auswahl der Projekte sind die Übereinstimmung von Projektanträgen mit den regionalen Arbeitskreiszielen, den Zielgruppen sowie den Querschnittszielen. 9. Ergebnissicherung Die Erreichung der festgelegten Ziele des Arbeitskreises, der Projektziele einschließlich der Querschnittsziele, wird wie folgt überprüft: - Abgleich des bewilligten Antrags mit dem Sachbericht; die Sachberichte stehen den Arbeitskreismitglieder zur Verfügung. - Bericht und Vorstellung von Projektergebnissen bzw. laufenden Projekten im Rahmen von Arbeitskreissitzungen - Besuch einzelner Projekte durch den regionalen Arbeitskreis, einzelner Mitglieder oder der Geschäftsstelle 10. Ansprechpartner Geschäftsführung des ESF-Arbeitskreises Emmendingen Herr Markus Skiba Leiter des Sozialamtes LANDRATSAMT EMMENDINGEN Bahnhofstraße 2-4 79312 Emmendingen Tel. 07641 / 451 - 363 Fax. 07641 / 451 – 3009 E-Mail: [email protected] ESF Arbeitsmarktstrategie 2017
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