ABO Bedingungen Schülerkarten

Anlage 9b
Seite 1
Bedingungen zur Ausgabe und Nutzung von MDV-Schülerkarten auf Grundlage der
Schülerbeförderungssatzung in der Region - gültig ab 01.08.2016
1.
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Ausgabe einer MDV-Schülerkarte durch die VU ist der bewilligte Antrag beim
zuständigen Landkreis bzw. Schulträger. Es gelten die jeweiligen Schülerbeförderungssatzungen.
2.
Ausgabe und zeitliche Gültigkeit
Grundsätzlich gilt die Schülerkarte ab dem 1. Schultag eines Schuljahres und läuft bis zum letzten
Schultag. Die Sommerferien sind hierbei ausgenommen.
Die Ausgabe erfolgt durch das Verkehrsunternehmen als SchülerRegionalKarte (SRK) bzw.
SchülerZeitKarte (SZK) auf UmweltCard JUNIOR (Chipkarte) bzw. als Papier-Karte*. Bei Erhalt der
UmweltCard JUNIOR/ Papier-Karte sind die Daten auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen.
Um die Angaben der UmweltCard JUNIOR zu überprüfen, kann der Nutzer diese an den
Chipkartenterminals auslesen (Übersicht unter www.mdv.de). Beanstandungen hinsichtlich der Daten
sind dem ausgebenden Verkehrsunternehmen unverzüglich, jedoch spätestens 10 Tage nach Erhalt
schriftlich oder durch persönliche Vorsprache anzuzeigen.
Die UmweltCard JUNIOR/ Papier-Karte bleibt Eigentum des ausgebenden Verkehrsunternehmens und ist
nach Ablauf der Gültigkeit der Schülerkarte an das Verkehrsunternehmen zurück zu geben.
3.
Änderungen
Änderungen der persönlichen Daten, wie Nachname, Anschrift, Schulwechsel u. ä. sind unverzüglich
dem Landkreis bzw. dem Schulträger schriftlich mitzuteilen (ein Postnachsendeauftrag reicht nicht aus).
Der Nutzer ist verantwortlich, die Aktualisierung der Daten auf seiner UmweltCard JUNIOR an einem der
Chipkartenterminals vorzunehmen (Übersicht unter www.mdv.de).
Kosten aus unterbliebenen Informationen seitens des Nutzers oder dessen Bevollmächtigen zu
Veränderung persönlicher Daten, insbesondere entstandene Kosten durch Einholung von Auskünften des
Einwohnermeldeamtes, sind durch den Nutzer oder dessen Bevollmächtigen zu begleichen.
4.
Verlust oder Beschädigung
4.1
Papier-Karte
Der Verlust der Papier-Karte ist dem ausgebenden Verkehrsunternehmen umgehend mitzuteilen
(persönlich oder schriftlich). Kosten aus einem diesbezüglichen Versäumnis trägt der Nutzer oder dessen
Bevollmächtiger. Dieser hat auch alle Schritte zu unternehmen, die zur Minimierung der Kosten im
Verlustfall als geeignet erscheinen.
Eine beschädigte Papier-Karte wird nur gegen deren Übergabe an das ausgebende
Verkehrsunternehmen ersetzt. Dieser Ersatz ist bei eigenverursachter Beschädigung kostenpflichtig.
Voraussetzung für den Ersatz bei Beschädigung ist die noch vorhandene Erkennbarkeit der beschädigten
Papier-Karte.
Gegen ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 10,00 EUR erfolgt die Ersatzausstellung der Papier-Karte.
Die neu ausgestellte Papier-Karte kann beim ausgebenden Verkehrsunternehmen durch den
Nutzer/Erziehungsberechtigten oder durch eine von diesen bevollmächtigte Person (Vollmacht
erforderlich) abgeholt bzw. auf Wunsch gegen Vorkasse zugesandt werden. Eine Ersatzausstellung für
die Papier-Karte bei Verlust oder Beschädigung erfolgt maximal 1 x innerhalb von 12
aufeinanderfolgenden Monaten.
4.2
UmweltCard JUNIOR
Durch den Nutzer ist die UmweltCard JUNIOR sorgsam zu behandeln. Der Verlust oder die
Beschädigung der UmweltCard JUNIOR ist dem ausgebenden Verkehrsunternehmen umgehend
(persönlich oder schriftlich) mitzuteilen. Kosten aus einem diesbezüglichen Versäumnis trägt der
Nutzer/Erziehungsberechtigte. Eine beschädigte UmweltCard JUNIOR wird nur gegen deren Vorlage
beim ausgebenden Verkehrsunternehmen ersetzt. Dieser Ersatz ist bei eigenverursachter
Beschädigung kostenpflichtig. Der Ersatz bei Verlust ist immer kostenpflichtig gemäß Anlage 3 des
MDV-Tarifs.
Gegen ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 10,00 EUR erfolgt die Neuausstellung der UmweltCard
Anlage 9b_2016.docx
Anlage 9b
Seite 2
JUNIOR. Für jeden weiteren Ersatz innerhalb von 24 Monaten wird ein Entgelt in Höhe von 20,00 EUR
erhoben. Eine neue UmweltCard JUNIOR kann bei dem ausgebenden Verkehrsunternehmen durch den
Nutzer/Erziehungsberechtigten oder durch eine von diesen bevollmächtigte Person (Vollmacht
erforderlich) abgeholt bzw. auf Wunsch gegen Vorkasse zugesandt werden.
5.
Erstattung
Erstattungen von Beförderungsentgelten wegen Nichtnutzung der UmweltCard JUNIOR/ Papier-Karten
sind nicht möglich. § 10 der Beförderungsbedingungen des MDV-Tarifs bleibt unberührt.
6.
Versandrisiko
Das Versandrisiko trägt grundsätzlich der Absender. Erhält der Vertragsinhaber die UmweltCard
JUNIOR/ Papier-Karte nicht bis 3 Arbeitstage vor dem Schuljahresbeginn, so hat der Vertragsinhaber die
Verpflichtung, dies unverzüglich dem ausgebenden Verkehrsunternehmen mitzuteilen. Kommt der
Vertragsinhaber seiner Anzeigepflicht nicht nach, so wird davon ausgegangen, dass ihm die o. g.
Unterlagen ordnungsgemäß zugegangen sind.
7.
Datenschutz
Das ausgebende Verkehrsunternehmen speichert alle Kundendaten in einer geschützten Datenbank.
Zugriff darauf haben nur unterwiesene und auf das Datengeheimnis verpflichtete Mitarbeiter. Eine
Weitergabe findet ausschließlich im zur Erfüllung des Vertrages notwendigen Umfang statt. Die Daten
erhaltenden Unternehmen sind ebenfalls an das Bundesdatenschutzgesetz und andere relevante
gesetzliche Vorschriften gebunden. Soweit das ausgebende Verkehrsunternehmen gesetzlich oder per
Gerichtsbeschluss dazu verpflichtet ist, werden Kundendaten an auskunftsberechtigte Stellen übermittelt.
Zur Ermöglichung von Fahrausweiskontrollen werden von den Verkehrsunternehmen an die
Unternehmen des MDV, die am elektronischen Fahrgeldmanagement-Verfahren teilnehmen, folgende
Daten übermittelt: eTicketnummer, Kennnummer des Verkehrsunternehmen, Produkt, Gültigkeitsstatus,
räumliche und zeitliche Gültigkeit sowie bei personengebundenen Tickets zusätzlich verschlüsselter
Name und Geburtsdatum.
8.
Gerichtsstand
Gerichtsstand ist der Sitz des ausgebenden Verkehrsunternehmens.
Ihr Verkehrsunternehmen:
* Bei den Verkehrsunternehmen im Landkreis Nordsachsen, welche Schulen auf dem Gebiet des Landkreises Nordsachsen
bedienen, werden vor Einführung der Chipkarte die SchülerRegionalKarten (SRK) bzw. SchülerZeitKarten (SZK) als Papier-Karte
nicht durch die Verkehrsunternehmen, sondern direkt durch den Landkreis Nordsachsen ausgegeben. Ebenso ist der Landkreis
Nordsachsen der Ansprechpartner hinsichtlich Verlust oder Beschädigung der Papier-Karte (siehe Pkt. 4.1) sowie hinsichtlich dem
Versandrisiko der Papier-Karte (siehe Pkt. 6).
Anlage 9b_2016.docx